“Ich habe doch keine Zeit”

Unser Vorschlag der Anzuhörenden
Dies erklärte ein SPD-Stadtrat in der heutigen Stadtratssitzung als Begründung, warum er gegen eine Anhörung von Interessenverbänden der Erfurter Bürgerinnen und Bürger sei – schließlich sei er doch nur “ehrenamtlicher Stadtrat”. Nun fällt der Kollege nicht gerade durch besonders intensive Ausschussbeteiligung auf, aber am Ende ging selbst der rot-rot-grünen Koalition diese Art von Arbeitsverweigerung zu weit. In einer Sonderstadtratssitzung brachte die Finanzbeigeordnete Karola Pablich heute den Haushaltsentwurf der Landeshauptstadt 2015 in erster Lesung in den Erfurter Stadtrat ein. Ausgesprochen gereizt reagierten der sozialdemokratische und der grüne Fraktionsvorsitzendenkollege auf meine anschließende Wortmeldung. Eigentlich sei doch “verabredet” gewesen, dass keiner redet. Zum Haushalt habe ich dann auch gar nicht geredet, sondern zu einem Antrag der CDU-Stadtratsfraktion. Zum Haushalt gäbe es viel zu sagen – aber bei der 1. Lesung ist es üblich, dass nur die Finanzbeigeordnete den HH erläutert. Für die CDU habe ich Frau Pablich für ihre ehrlichen Worte gedankt. Im Vorwort zum HH hat sie die dramatische Finanzsituation der Stadt beschrieben (siehe nachfolgender Text). Sie hat darauf verwiesen, dass es ein “weiter so” nicht mehr geben dürfe und die “ungedecken Schecks” des Vorjahres für ein Haushaltsminus von 4,8 Millionen Euro verantwortlich seien. Wir haben damals bei den Haushaltsberatungen die links-link-grüne Koalition bereits vor Luftbuchungen, wie der Gewinnausschüttung der Sparkasse gewarnt – es hat sie 2014 nicht interessiert und wird sie wohl auch 2015 nicht interessieren. Allerding haben offensichtlich auch der Oberbürgermeister sowie einige der Beigeordneten den Vorbericht zu HH (obwohl sie ihn beschlossen haben) nicht wirklich verinnerlicht. Frau Pablich erklärte, dass das Problem des Erfurter Haushalts nicht mit Einnahmeerhöhungen zu lösen sei sondern, dass die Ausgaben sinken müssten. Dies war ein mehr als deutlicher Hinweis in Richtung Sozialbeigeordnete! Wir werden ab kommenden Montag Anhörungen zum HH haben und ab dem 3. Juni beginnen die Ausschussberatungen. Die Stadträte werde also ausreichend Möglichkeiten haben, über den HH zu sprechen. Die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt haben dies nicht. Erhöhung der Grundsteuer B, Kürzung bei der Schulfinanzierung, Gebührenerhöhungen, Streichung des Essensgeldzuschusses u.v.a.m. soll nach dem Willen des Oberbürgermeisters ohne größeres Aufsehen en passant mit dem Haushalt beschlossen werden. Wir haben deshalb beantragt, die betroffenen Verbände zum HH anzuhören und damit die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen. Dies war Rot-Rot-Grün sichtlich unangenehm. Wie das dann so ist: wenn man etwas will, findet man Wege, wenn nicht Ausreden. Gut eine Stunde suchten die Kollegen nach Ausreden und es gab zwei Auszeiten – am Ende lenkten dann sowohl der grüne und der sozialdemokratische Fraktionsvorsitzende , als auch der eingangs zitierte SPD-Genosse ein. Linke, SPD und Grüne entwarfen schnell einen “eigenen Antrag”, der dann auch mit unseren Stimmen beschlossen wurde. Auszüge/Zitate aus dem „Haushaltsplan 2015 – Vorbericht“ der Stadt Erfurt: 3. Rückblick auf das Haushaltsjahr 2014 S. 13: „In den unterjährlich regelmäßig vorgelegten Analysen zu den Haushaltseckpunkten wurde von Seiten der Finanzverwaltung wiederholt auf die angespannte Finanzsituation und die Risiken, hier insbesondere im Steuerbereich, bei der Gewinnausschüttung und bei den geplanten Grundstücksverkäufen, hingewiesen.“ S. 13: „Die Jahresrechnung 2014 schließt mit einem Soll-Fehlbetrag in Höhe von rd. 4,8 Mio. EUR ab.“ 4. Haushaltsplan 2015 S. 15: „Mit der jährlichen Veranschlagung von Kreditaufnahmen, die Bestandteil dieses Haushaltsplanes sind, geht die Stadt jedoch an ihre finanzielle Leistungsgrenze.“ S. 15: „Insgesamt muss eingeschätzt werden, dass sich die Finanzlage der Stadt weiter massiv verschlechtert hat. Die (politischen und finanziellen) Rahmenbedingungen tragen nicht zu einer nachhaltigen Stärkung der eigenen Finanzkraft bei.“ S. 15: „Die Initiativen des Bundes und der Länder sowie des Landes Thüringen selbst zur Entlastung der Kommunen, die Ende 2014 bzw. Anfang 2015 getroffen wurden, haben im Wesentlichen doch noch zu einem Haushaltsausgleich geführt.“ S. 16: Eine Hauptursache begründet sich im Anstieg der Personalkosten um rd. 5 Mio. EUR im Vergleich 2015 zu 2014. 4.1.1. Einnahmen S. 23: „Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Finanzplanung 2016 ff eine Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 490 auf 550 v. H. mit veranschlagt ist. Es wird daher zeitgleich mit der Haushaltsatzung 2015 ein Stadtratsbeschluss zur Hebesatzänderung (DS 0653/15) vorgelegt.“ 4.1.2.1. Personalausgaben S. 33: Der Stellenplan umfasst für 2015 3.236,91 VbE. Gegenüber dem Vorjahr ist hier ein weiterer Zuwachs von 85,62 VbE festzustellen. 4.1.2.2. Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand S. 37: „Zusammenfassend verdeutlichen diese Plandaten, dass auch im Jahr 2015 eine vollkommen unzureichende Finanzierung zur Erhaltung des baulichen Vermögens und der Infrastruktur im Haushalt besteht. Der schon seit Jahren vorhandene Werte- und Substanzverzehr des Anlagevermögens steigt weiterhin an und kann angesichts der Unterdeckung nicht gestoppt werden.“ 4.1.2.4. Sonstige Finanzausgaben S. 46: „Sollten die Zinsen allerdings wieder ansteigen, besteht hier eine unvorhersehbare Belastung des Haushaltes der Stadt.“ 4.2.2. Ausgaben S. 52: Da die Zuführungen aus dem Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt nicht ausreichen, mussten entsprechende Kreditaufnahmen veranschlagt werden. S. 52: Angesichts der Finanzdaten 2015 ff ist eine Zuführung an die allgemeine Rücklage kurz- und mittelfristig nicht möglich. Die gesetzliche Forderung gem. § 20 ThürGemHV zum Vorhalten einer Mindestrücklage wird damit wiederum analog des vergangenen Jahres nicht umgesetzt. 6. Entwicklung des Schuldenstandes S. 58: „Um jedoch die notwendige Investitionstätigkeit im Planungszeitraum auf einem Mindestlevel halten zu können, mussten daher für die Jahre 2015 – 2018 erhebliche Kreditaufnahmen nach § 63 ThürKO veranschlagt werden. Kritisch muss darauf hingewiesen werden, dass durch die Kreditneuaufnahmen der Abbau des Schuldenstandes massiv gestoppt bzw. gehemmt wird.“ 7. Finanzplanung/dauernde Leistungsfähigkeit S. 63: „Die Mindestrücklage gemäß § 20 Abs. 2 ThürGemHV12 wird somit nach den Plandaten des Haushaltsjahres 2015 nicht erreicht. Diese Entwicklung entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen.“ 8. Haushaltskonsolidierung S. 66: „Die finanziellen Risiken und Probleme verdeutlichen jedes Jahr aufs Neue, dass sich die Stadt der notwendigen Haushaltskonsolidierungen intensiver stellen muss. Problemfelder, wie der stetige Anstieg der Personal- und Sachaufwendungen, die ständig wachsenden Sozialausgaben sowie die Schwankungen bei den Landeszuweisungen rücken immer mehr in den Vordergrund und beeinflussen zunehmend die finanziellen Gestaltungsräume.“ 9. Kassenlage S. 67: „So zeichnet sich auch 2015 ab, dass die Stadt Erfurt ihre laufenden Ist-Ausgaben nicht mehr durch laufende Ist-Einnahmen decken kann und somit auf die Inanspruchnahme der Kassenkreditlinien zurückgreifen muss.“ S. 67: „Dass sich die Situation verschärft, zeigt sich schon daran, dass allein bis zum 15.04.2015 bereits Kassenkredite an 82 Tagenbeansprucht [von 105 Tagen] werden mussten. Dabei lag die höchste Inanspruchnahme bereits bei 39,5 Mio. EUR.“  

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