Der geplante Auftritt des Rappers Dahabflex am 15. Oktober im Kalif Storch in Erfurt sorgt seit einigen Tagen für erhebliche Diskussionen. Ich habe persönlich dazu eine sehr klare Meinung.
Vor dem Hintergrund der bisherigen Äußerungen und Auftritten des Künstlers im Zusammenhang mit Israelhass und der Verherrlichung terroristischer Gewalt, sehe ich sein Handeln als israelbezogenen Antisemitismus. Ich finde ist bedauerlich, dass die Veranstalter und Mieter des Kalif Storch trotz zahlreicher kritischer Hinweise nicht bereit sind, die Veranstaltung abzusagen. Wer Verantwortung für einen Veranstaltungsort übernimmt, sollte sich auch mit der gesellschaftlichen Wirkung einer solchen Entscheidung auseinandersetzen. Die Entscheidung, an der Veranstaltung festzuhalten, kann ein negatives öffentliches Branding zur Folge haben, das über den konkreten Anlass hinausreicht und das Vertrauen von Besuchern, Kooperationspartnern und künftigen Veranstaltern beeinträchtigt.
In diesem Zusammenhang ist nach meiner Meinung auch ein Beschluss des Deutschen Bundestages vom 7. November 2024 zum Schutz, zur Bewahrung und zur Stärkung jüdischen Lebens in Deutschland von Bedeutung. Dieser unterstreicht, dass Kunst- und Kulturfreiheit ein hohes Gut ist, zugleich aber kein Freibrief für Antisemitismus sein darf. Bund, Länder und Kommunen sind aufgefordert, geeignete und rechtssichere Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Projekte mit antisemitischen Zielen und Inhalten nicht gefördert werden. Dieser Beschluss wurde nicht ohne Grund gefasst. Er muss bei der Bewertung kultureller Veranstaltungen und der Verantwortung ihrer Träger und Betreiber berücksichtigt werden. Nach mir vorliegenden Informationen haben allerdings sowohl die Veranstalter als auch die Mieter des Veranstaltungsortes erklärt, dass die Veranstaltung trotz der öffentlichen Kritik daran stattfinden wird.
Der aktuelle Anlass verdeutlicht für mich die Notwendigkeit, bestehende rechtliche Möglichkeiten zur Bekämpfung des Antisemitismus konsequent auszuschöpfen und mögliche Schutzlücken sorgfältig zu prüfen. Dazu gehört insbesondere die Frage, wie die öffentliche Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel und entsprechende Aufrufe zur Beseitigung des Staates rechtlich erfasst werden können, ohne die verfassungsrechtlich geschützte Meinungsfreiheit unverhältnismäßig einzuschränken. Die Thüringer Landesregierung unterstützt erfreulicherweise eine entsprechende Gesetzesinitiative des Landes Hessen im Bundesrat, die darauf abzielt, die öffentliche Leugnung des Existenzrechts Israels unter bestimmten Voraussetzungen unter Strafe zu stellen.