
Spanische Arbeitssuchende in unwürdigen Umständen untergebracht

Ihr Stadtrat für Erfurt











Damit rückten wir ersteinmal an die Spitze der Tabelle – wenn auch nur für einen Tag. Künftig gilt im Volleyball die Drei-Punkte-Regel. Das bedeutet wenn eine Mannschaft ins Tiebreak kommt, erhält der Verlierer einen Punkt. Wir waren damit die (historisch gesehen) Ersten, die drei Punkte erhielten. Nach dem Spiel ging es in den Sophienkeller unter dem Taschenbergpalais und die Mädels durften auf dem Karussell ihre Runde drehen.
Samstag Vormittag nutzten wir dann zu einer kulturellen Auffrischung der Sehenswürdigkeiten der sächsischen Landeshauptstadt. Zunächst in die gläserne Fabrik, danach in das Dynamo-Stadion und dann zum Zwinger, Fürstenzug und Kreuzkirche. Nach Grimma sind wir so zeitig aufgebrochen, dass genügend Zeit blieb auf der größten Kartanlage Deutschlands ein paar Runden zu drehen. 1,1 km Indoor und Outdoor – wir blieben zwar weit unter der Rundenbestzeit (ich habe es gerade mal auf 1,29 min geschafft und der Rekord liegt bei rund 1,08), aber es hat wahnsinnig Spass gemacht.
Das Spiel unserer Mädels gegen VV Grimma machte hingegen den 30 mitgereisten Fans weniger Spass. Gegen den Vorjahresmeister war die Siegchance in den letzten Jahren immer gering – aber dieses Mal fehlte neben den Mittel auch das bedingungslose Engagement und so wurde es ein schmerzvolles 3:0 (25:11, 25:23 und 25:12). Jetzt gilt es schnell das Spiel zu vergessen und in zwei Wochen beim nächsten Auswärtsspiel an alte Tugenden anzuknüpfen.
Bilder vom Spiel VCO – SWE Volley-Team
Bilder aus dem Sophienkeller
Dresden
Kart-Anlage Grimma
Grimma – SWE Volley-Team 

Vor einigen Wochen hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) dem Deutschen Bundestag einen umfänglichen Bericht zu Diskriminierungen im Bildungsbereich, also Kitas, Schulen und Hochschulen vorgelegt. Daran anknüpfend fand heute in Berlin ein Expert_innentreffen in Berlin statt, bei dem es um die „Einrichtung von Beschwerdestellen in Schulen und Hochschulen“ ging.
Als Ansprechpartner der Landesregierung für Antidiskriminierungsfragen habe ich Thüringen bei der Tagung vertreten. Die Handlungsempfehlungen, die wir diskutiert haben wenden sich an die Politik im Allgemeinen und an die Kommunen und Länder im Besonderen, da letztere durch die föderale Struktur in Deutschland die Bildungsverantwortung tragen.
Beschwerden zu Diskriminierungen betreffen in den alten Bundesländern überwiegend die ethnische Herkunft und in den neuen Bundesländern Menschen mit Behinderung. Zunehmend rückt aber neben den AGG-Merkmalen auch das Thema „soziale Herkunft“ in den Blickpunkt. Ich erlebe zudem, dass der Bereich der frühkindlichen Bildung ebenfalls eine starke Rolle spielt. Die Entwicklung von Sprachkompetenzen betrifft alle Bildungsbereiche. Zu oft wird aber auch im Bildungsbereich noch ein Idealbild von Homogenität angenommen und die Heterogenität der Menschen zu wenig berücksichtigt, bzw. gar als ein Problem gesehen.
Die heute betonte Forderung nache einer festen Verankerung von Diskriminierungsverboten in den Schul- und Hochschulgesetzen der Länder betrifft Thüringen erfreulicherweise weniger. Der § 35 des Thüringer Schulgesetzes wurde als positives Beispiel benannt. Zudem haben wir im § 5 des Hochschulgesetzes und im § 7 Thüringer KitaG vergleichbare Regelungen, wenngleich diese nur auf einzelne Teile des AGG`s abzielen. Dennoch gibt es auch bei uns etliche Handlungsaufträge.
Die Barrierefreiheit von Bildungseinrichtungen gehört ebenso dazu, wie neue Konzepte bei der Aus- und Fortbildung von Lehrern und Erziehern sowie bei der Sprachförderung von Schülern. Für die weitere Antidiskriminierungsarbeit in Thüringen konnte ich Impulse mitnehmen und da hat sich auch der Frühstart am Morgen nach Berlin wieder gelohnt!