Wer die Musik bestellt…
Eines der beliebten Streitthemen in der Politik ist die frage, wer auf welcher Ebene welche Kosten trägt. Am Ende in der finanziellen “Nahrungskette” steht meist dabei die Kommune, die Aufgaben übertragen bekommt, aber nicht immer auch die dafür notwendigen Finanzmittel. Dafür gibt es in der Regel den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) und die Schlüsselzuweisungen des Landes für die Kommunen, die neben eigenen Steuereinnahmen die wichtigsten Einnahmequellen sind.
Aktuell beschäftigt die Kommunen die Frage, wie die Kostenerstattung bei der Umsetzung des sogenannten Unterhaltsvorschussgesetzes läuft. Da hat der Bund den gesetzlichen Rahmen vorgegeben, dass Alleinerziehende künftig bis zum 18. Geburtstag Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben (bis jetzt war es bis 12 und für maximal 72 Monate). Die Umsetzung des Gesetzes erfolgt in den Kommunen.
In unserer heutigen Finanzausschusssitzung ging es diesbezüglich um ein vergleichsweise kleines Thema. Am 1.10.2017 trat das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließungen für Personen gleichen Geschlechts bundesweit in Kraft. Zugleich können bisher bestehende Lebenspartnerschaften umgeschrieben werden. Die Kostenfrage dafür ist ungeklärt. Mitte September gab der neue Thüringer Innenminister dazu die nachfolgende Pressemitteilung ab:
Umwandlung eingetragener Lebenspartnerschaften gebührenfrei – Innenministerium trifft Anordnung für Standesämter
Die Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe soll in Thüringen gebührenfrei möglich sein. Entsprechend einer zeitnah mit dem Finanzministerium abzustimmenden Anordnung des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales dürfen die Standesämter für die ab 1. Oktober 2017 mögliche Erklärung zur Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe keine Verwaltungsgebühren erheben. „In einer modernen, toleranten Gesellschaft dürfen wir beim Modell Ehe keine Unterschiede machen. Es ist für mich selbstverständlich, dass die Umwandlung einer bereits mit Kosten verbundenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe nicht noch einmal Kosten verursacht. Thüringen ist damit auf der Höhe der Zeit“, betonte heute (15. September 2017) Innenminister Georg Maier. Nach den geltenden Bestimmungen ist die Höhe der Gebühr für die Umschreibung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe nicht geregelt. Die geplante Anordnung des Ministeriums erfolgt im Vorgriff auf die vorgesehene gebührenfreie Regelung in der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Innenministeriums, die voraussichtlich zum Januar 2018 wirksam werden soll.
So richtig wie diese Entscheidung ist, so fragwürdig ist das Vorgehen. Im heutigen Finanzausschuss konnte die Stadtverwaltung weder die Frage beantworten, ob noch wann es eine Erstattung dazu gibt, oder ob dies alles im großen Loch der Finanzbeziehungen zwischen Stadt und Land verschwindet. Ja, es geht dabei um vergleichsweise wenig Fälle – 1.000 Eheschließungen im letzten Jahr standen 24 Lebenspartnerschaften gegenüber. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes gab es im Erfurter Standesamt 4-5 Anfragen auf Umschreibungen. Ich bin gespannt ob der Ankündigungsrhetorik des Ministers auch eine entsprechende Regelung der Verwaltungskostenordnung und Erstattung für die Kommunen folgt.