Schlagwort: Rauchverbot
Raucherlobby mit haarsträubenden Argumenten
In den letzten Tagen widmeten sich die Thüringer Zeitungen mal wieder dem Nichtraucherschutzgesetz.
Im Thüringer Landtag werden wir dieses Thema hingegen vertagen. In dieser Legislaturperiode ist mit einer Beschlussfassung zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes nicht mehr zu rechnen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wird also der sogenannten Diskontinuität anheim fallen und muss in den fünften Thüringer Landtag erneut eingebracht werden.
Die Meinungen dazu gehen verständlicherweise weit auseinander. Während sich Gesundheitspolitiker aller Fraktionen konsequente Regelungen wünschen, wollen andere die Gelegenheit zur Aufweichung des Gesetzes über die Normvorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus nutzen. Wie beim letzten Mal drohen Konflikte quer durch alle Fraktionen.
Aus diesem Grund hat der Sozialausschuss mit Billigung aller Fraktionen beschlossen, eine schriftliche Anhörung durchzuführen und das Gesetz nicht mehr zum Abschluss zu bringen. Erstaunlich ist nun, dass SPD-Genossin Taubert nun meint dies politisieren zu müssen. Ihr Vorwurf an die CDU, wir würden das Gesetz verschleppen, ist haltlos und böswillig. In der letzten Sozialausschusssitzung kam schon gar keine Vertreterin der SPD mehr. Zu den vorangegangenen Sitzungen hätte sich Frau Taubert besser bei der SPD-Vertreterin im Ausschuss erkundigen sollen.
In das gleiche Bild passen die Leserbriefe des sportpolitischen (!) Sprechers der SPD in Eisenach Thomas Levknecht. Sein Eintreten für die Raucherlobby demonstriert, wie weit auch die Genossen in dieser Frage auseinander sind. Seinen Leserbrief in der TLZ vom 30.6. habe ich dementsprechend beantwortet.
Linktip: Focus Online – Passivrauchen gefährlicher als illegale Drogen
Be Smart – Don’t Start
181 Schulklassen, ein halbes Jahr, ein Ziel: Rauchfrei bleiben! 123 Thüringer Schulklassen haben dieses Ziel gemeinsam erreicht. Herzlichen Glückwunsch!
In 16 europäischen Ländern beteiligten sich etwa 20.000 Klassen an dem diesjährigen Wettbewerb. Wichtig für die Initiatoren ist klar zu machen: Nichtrauchen ist normal. Auch wenn es ein wenig wie Nichtschwimmer klingt. Am Ende Schwimmen die Nichtraucher aber schneller und länger.
Seit August 200 gilt striktes Rauchverbot an Schulen und steht auch mit der geplanten Überarbeitung des Thüringer Nichtraucherschutzgesetzes nicht zur Disposition.
Die Durchsetzung des strikten Rauchverbotes an Schulen war umstritten gewesen. Landtagspräsidenten Prof. Dr. Schipanski, die die Schüler begrüßte, sprach von einer der heftigsten Debatten der letzten Legislaturperiode.
Nun äußern sich die Schulen sehr zufrieden mit der Umsetzung. Es sind immer weniger Schüler auch in den Berufsschulen, die sich in der Pause vor die Schulhoftüren begeben.
Rauchen ist nicht mehr cool, betonte auch Staatssekretär Falk Oesterheld. Es sei einfach nur dumm und schädlich.
Unter den erfolgreichen Klassen wurden 18 Gewinnerklassen ermittelt. 4 Klassen wurden zusätzlich für kreative Beiträge ausgezeichnet. Gewinner sind jedoch alle, die am Wettbewerb erfolgreich teilgenommen haben.
Die Erfurter Jungen und Mädchen der 7d der KGS am Schwemmbach wurden für ihren Kreativbeitrag ausgezeichnet. Sie gehen gemeinsam mit Freikarten und ohne blauen Dunst zu Rock in die Ferien.
Aufweichen des Nichtraucherschutzes?
„Ich glaub es geht schon wieder los…“
Nach Beschluss des Nichtraucherschutzgesetzes im Thüringer Landtag vor über einem Jahr hatte sich der Rauch kaum verzogen, da gab uns das Bundesverfassungsgericht Hausaufgaben auf (BVerfG, 1 BvR 3262/07 vom 30.7.2008). In der heutigen Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses offenbarte sich, dass die Landesregierung von den zwei Lösungsmöglichkeiten für diese Hausaufgabe wohl die Schlechtere gewählt hat. Laut BVerfG gibt es die Varianten:- die Konzeption eines absoluten/strikten Rauchverbots, das keinerlei Ausnahmen zulässt, insbesondere auf die Möglichkeit verzichtet, Raucherräume in Gaststätten einzurichten oder
- die Konzeption eines relativen/eingeschränkten Rauchverbots, das heißt ein grundsätzliches Rauchverbot mit Ausnahmemöglichkeiten zum Beispiel in Form von Raucherräumen.
Streit um Nichtraucherschutz geht in die nächste Runde
Dank Internet und Mobiltelefon drang die Kunde vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rauchverbot in Gaststätten Ende Juli auch bis an meinen Urlaubort auf der Insel Hvar in Kroatien.
Ähnlich hitzig wie die Temperaturen in Kroatien (tagsüber 36 Grad, Nachts immerhin noch 27 Grad), tobt seit dem wieder die Diskussion um gesetzliche Regelungen.
Verkannt wird allerdings beim vorschnellen Jubel von Wirtschaftspolitikern und Raucherlobbyisten, dass das Urteil durchaus Interpretationsspielraum in zwei Richtungen bietet.
Beklagt war vor dem Bundesverfassungsgericht die Ungleichbehandlung zwischen Ein-Raum- und Mehrraumgastronomie sowie Diskos hinsichtlich der Möglichkeiten zur Schaffung von Raucherräumen.
Nach dem Urteil dürfen sich Gaststätten mit weniger als 75 Qutratmetern, ohne zubereitetes Speisenangebot und wenn Jugendlichen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt wird, zur Rauchergaststätte erklären.
Die Landesgesetzgeber müssen bis zum 31.12.2009 ihre Landesgesetze anpassen.
Bemerkenswert ist dabei jedoch, dass das Bundesverfassungsgericht ein absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen für zulässig hält. Die Schutzpflicht des Staats wird damit weit ausgedehnt.
Für mich ist die eine Bestätigung useres Gruppenantrages vom Dezember letzten Jahres im Thüringer Landtag, der damals leider keine Mehrheit fand.
Nach den öffentlichen Aussagen der verschiedenen Politiker der Landtagsfraktionen von CDU und SPD ist erneut eine heftige Diskussion zu erwarten.
Ich werde als Gesundheits- und Sozialpolitiker auf einen weitestgehenden Nichtraucherschutz bestehen und einer Aufweichung des Thüringer Nichtraucherschutzgesetzes nicht zustimmen.
(Fortsetzung folgt!)