Nichtraucherschutz in Thüringen

Brief an die TLZ-Leserbriefredaktion zum Leserbrief „Mündiger Bürger soll selbst entscheiden“ von Thomas Levknecht in der TLZ 30.6.2009

Ich möchte mich herzlich bei Herrn Thomas Levknecht bedanken, der mich in seinem Leserbrief vom 30.06. zum „Gesundheitsapostel“ erhoben hat. Darunter versteht man bekanntlich Personen, die sich ausführlich bzw. übertrieben mit Ihrer eigenen Gesundheit beschäftigen. Obwohl ich um meine Gesundheit bemüht bin, muss ich eingestehen, dass ich mehr für mein körperliches Wohlbefinden tun könnte. Umso konsequenter trete ich für den Gesundheitsschutz der Thüringerinnen und Thüringer ein. Als Sozialpolitiker liegt mir die Fürsorge gegenüber Kindern, jungen Müttern und Schwangeren besonders am Herzen. Deshalb trete ich beispielsweise für gesundes Schulessen, das Landeserziehungsgeld, Familienförderung und eben auch den Nichtraucherschutz ein. Um kurz auf die „kreativen“ Argumente des genannten Leserbriefs einzugehen: Es wird behauptet, die Nachbarschaft der Kneipen würde durch den Rauch gestört, der (wie auch immer) durch die Fenster in die Wohnung hineingepustet werden würde, wenn die Raucher raus gehen müssten. Ich bezweifle, dass auf diese Weise ein wesentliches Problem entstehen würde. Wenn das der Fall wäre, müsste man sich ja überlegen, ob das rauchen auf der Straße allgemein vertretbar ist. Die Kritiker des Nichtraucherschutzgesetzes prangern die Umsatzeinbrüche an, die der Nichtraucherschutz angeblich bringt. Viele andere Staaten, welche einen wesentlich strengeren Nichtraucherschutz betreiben, widerlegen diese Befürchtung. Herr Levknecht stellt den Wirt der Eckkneipe als Seelsorger und Sozialarbeiter hin. Glaubt er tatsächlich, der Wirt seiner Eckkneipe kann mit einem ausgebildeten und im öffentlichen Auftrag handelnden Sozialarbeiter verglichen werden? Das kann ich nicht so sehen. Ich empfinde für jeden Mitgefühl, der jenseits von Freundschaft oder Familienbanden auf das offene Ohr des Gastwirtes angewiesen ist und hoffe für Herrn Levknecht, dass er es auch nicht ist. Dieser befürchtet des Weiteren einen Einnahmenrückgang des Staates durch die Tabaksteuer. Ja, wir sind auf zuverlässige Steuereinnahmen angewiesen. Ja, die Tabaksteuer ist mit 14,3 Milliarden eine sehr ertragreiche Steuer. Sollten sich zukünftig mehr der „mündigen“ Bürger gegen das Rauchen entscheiden und damit ihren Gesundheitszustand verbessern, würde mich diese Entwicklung dennoch freuen. Abgesehen davon, dass die Ausfälle der Tabaksteuer durch weniger Kosten im Gesundheitssystem ganz sicher ausgeglichen werden würden. Von Herrn Levknecht bin ich in der Frage des Nichtraucherschutzes enttäuscht. Als Politiker hätte ich ihm mehr Verantwortungsgefühl und als Sportpolitiker der SPD-Stadtratsfraktion in Eisenach mehr Gesundheitsbewusstsein zugetraut. Seine Argumente sind aus meiner Sicht fadenscheinig und unsachlich. Für mich ist sowohl Nichtraucherschutz, als auch eine erfolgreiche Gastronomie möglich. Ich wünsche mir für Thüringen beides! Michael Panse, MdL Sozialpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion

Raucherlobby mit haarsträubenden Argumenten

Landtag1
Thüringer Landtag
In den letzten Tagen widmeten sich die Thüringer Zeitungen mal wieder dem Nichtraucherschutzgesetz. Im Thüringer Landtag werden wir dieses Thema hingegen vertagen. In dieser Legislaturperiode ist mit einer Beschlussfassung zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes nicht mehr zu rechnen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wird also der sogenannten Diskontinuität anheim fallen und muss in den fünften Thüringer Landtag erneut eingebracht werden. Die Meinungen dazu gehen verständlicherweise weit auseinander. Während sich Gesundheitspolitiker aller Fraktionen konsequente Regelungen wünschen, wollen andere die Gelegenheit zur Aufweichung des Gesetzes über die Normvorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus nutzen. Wie beim letzten Mal drohen Konflikte quer durch alle Fraktionen. Aus diesem Grund hat der Sozialausschuss mit Billigung aller Fraktionen beschlossen, eine schriftliche Anhörung durchzuführen und das Gesetz nicht mehr zum Abschluss zu bringen. Erstaunlich ist nun, dass SPD-Genossin Taubert nun meint dies politisieren zu müssen. Ihr Vorwurf an die CDU, wir würden das Gesetz verschleppen, ist haltlos und böswillig. In der letzten Sozialausschusssitzung kam schon gar keine Vertreterin der SPD mehr. Zu den vorangegangenen Sitzungen hätte sich Frau Taubert besser bei der SPD-Vertreterin im Ausschuss erkundigen sollen. In das gleiche Bild passen die Leserbriefe des sportpolitischen (!) Sprechers der SPD in Eisenach Thomas Levknecht. Sein Eintreten für die Raucherlobby demonstriert, wie weit auch die Genossen in dieser Frage auseinander sind. Seinen Leserbrief in der TLZ vom 30.6. habe ich dementsprechend beantwortet. Linktip: Focus Online – Passivrauchen gefährlicher als illegale Drogen

Be Smart – Don’t Start

Dont start (2)
Schulklassen präsentierten im Thüringer Landtag Ihre Kreativbeiträge zur Initiative "Be Smart Don't Start"
181 Schulklassen, ein halbes Jahr, ein Ziel: Rauchfrei bleiben! 123 Thüringer Schulklassen haben dieses Ziel gemeinsam erreicht. Herzlichen Glückwunsch! In 16 europäischen Ländern beteiligten sich etwa 20.000 Klassen an dem diesjährigen Wettbewerb. Wichtig für die Initiatoren ist klar zu machen: Nichtrauchen ist normal. Auch wenn es ein wenig wie Nichtschwimmer klingt. Am Ende Schwimmen die Nichtraucher aber schneller und länger. Seit August 200 gilt striktes Rauchverbot an Schulen und steht auch mit der geplanten Überarbeitung des Thüringer Nichtraucherschutzgesetzes nicht zur Disposition. Die Durchsetzung des strikten Rauchverbotes an Schulen war umstritten gewesen. Landtagspräsidenten Prof. Dr. Schipanski, die die Schüler begrüßte, sprach von einer der heftigsten Debatten der letzten Legislaturperiode. Nun äußern sich die Schulen sehr zufrieden mit der Umsetzung. Es sind immer weniger Schüler auch in den Berufsschulen, die sich in der Pause vor die Schulhoftüren begeben. Rauchen ist nicht mehr cool, betonte auch Staatssekretär Falk Oesterheld. Es sei einfach nur dumm und schädlich. Unter den erfolgreichen Klassen wurden 18 Gewinnerklassen ermittelt. 4 Klassen wurden zusätzlich für kreative Beiträge ausgezeichnet. Gewinner sind jedoch alle, die am Wettbewerb erfolgreich teilgenommen haben. Die Erfurter Jungen und Mädchen der 7d der KGS am Schwemmbach wurden für ihren Kreativbeitrag ausgezeichnet. Sie gehen gemeinsam mit Freikarten und ohne blauen Dunst zu Rock in die Ferien.

Aufweichen des Nichtraucherschutzes?

„Ich glaub es geht schon wieder los…“

Zigaretten (Foto: flickr.com/matze_ott)
Zigaretten (Foto: flickr.com/matze_ott)
Nach Beschluss des Nichtraucherschutzgesetzes im Thüringer Landtag vor über einem Jahr hatte sich der Rauch kaum verzogen, da gab uns das Bundesverfassungsgericht Hausaufgaben auf (BVerfG, 1 BvR 3262/07 vom 30.7.2008). In der heutigen Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses offenbarte sich, dass die Landesregierung von den zwei Lösungsmöglichkeiten für diese Hausaufgabe wohl die Schlechtere gewählt hat. Laut BVerfG gibt es die Varianten:
  1. die Konzeption eines absoluten/strikten Rauchverbots, das keinerlei Ausnahmen zulässt, insbesondere auf die Möglichkeit verzichtet, Raucherräume in Gaststätten einzurichten oder
  2. die Konzeption eines relativen/eingeschränkten Rauchverbots, das heißt ein grundsätzliches Rauchverbot mit Ausnahmemöglichkeiten zum Beispiel in Form von Raucherräumen.
Der nun von der Landesregierung zur Anhörung verschickte Entwurf des 1. Änderungsgesetz des Thüringer Nichtraucherschutzgesetz bevorzug Variante 2. Ich werde diesen vorgelegten Entwurf im Landtag sicher nicht unterstützen. Der Landesjugendhilfeausschuss regte in seiner Stellungnahme aus Gründen des Jugendschutzes ein generelles Rauchverbot an. Falls aber der Weg des eingeschränkten Rauchverbots gewählt werden solle, dann keinesfalls mit der Möglichkeit der Einrichtung von Raucherräumen in Diskotheken, wenn Jugendliche unter 18 Jahre Zutritt zur Disco haben. Die Landesregierung will noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen. Ähnlich heiße Debatten, wie im letzten Jahr sind damit wohl vorprogrammiert. Eine Verabschiedung des Gesetzes ist allerdings höchst unwahrscheinlich. Eine ordentliche Ausschussberatung ist zeitlich gar nicht mehr möglich und am Tag der Landtagswahl unterliegen noch nicht abschließend beratene Gesetze der Diskontinuität. Also ist das „Verfallsdatum“ des 1. Änderungsgesetzes des Thüringer Nichtraucherschutzgesetz der 30. August 2009.

Streit um Nichtraucherschutz geht in die nächste Runde

Dank Internet und Mobiltelefon drang die Kunde vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rauchverbot in Gaststätten Ende Juli auch bis an meinen Urlaubort auf der Insel Hvar in Kroatien. Ähnlich hitzig wie die Temperaturen in Kroatien (tagsüber 36 Grad, Nachts immerhin noch 27 Grad), tobt seit dem wieder die Diskussion um gesetzliche Regelungen. Verkannt wird allerdings beim vorschnellen Jubel von Wirtschaftspolitikern und Raucherlobbyisten, dass das Urteil durchaus Interpretationsspielraum in zwei Richtungen bietet. Beklagt war vor dem Bundesverfassungsgericht die Ungleichbehandlung zwischen Ein-Raum- und Mehrraumgastronomie sowie Diskos hinsichtlich der Möglichkeiten zur Schaffung von Raucherräumen. Nach dem Urteil dürfen sich Gaststätten mit weniger als 75 Qutratmetern, ohne zubereitetes Speisenangebot und wenn Jugendlichen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt wird, zur Rauchergaststätte erklären. Die Landesgesetzgeber müssen bis zum 31.12.2009 ihre Landesgesetze anpassen. Bemerkenswert ist dabei jedoch, dass das Bundesverfassungsgericht ein absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen für zulässig hält. Die Schutzpflicht des Staats wird damit weit ausgedehnt. Für mich ist die eine Bestätigung useres Gruppenantrages vom Dezember letzten Jahres im Thüringer Landtag, der damals leider keine Mehrheit fand. Nach den öffentlichen Aussagen der verschiedenen Politiker der Landtagsfraktionen von CDU und SPD ist erneut eine heftige Diskussion zu erwarten. Ich werde als Gesundheits- und Sozialpolitiker auf einen weitestgehenden Nichtraucherschutz bestehen und einer Aufweichung des Thüringer Nichtraucherschutzgesetzes nicht zustimmen. (Fortsetzung folgt!)