Ehrenamtliches Engagement von Vereinen fördern

Das Erfurter Rathaus ist derzeit ausgesprochen schlecht zu erreichen. Das liegt nicht nur am winterlichen Zustand auf den Straßen und Wegen, sondern daran, dass der Rathausparkplatz gesperrt ist und die Straßenbahn nicht mehr über den Fischmarkt fährt. Seit heute sind auch die Gleise verschwunden. Respekt aber den Bauarbeitern, die bei dem Wetter bis in die Nacht auf der  Baustelle wirbeln. Im Erfurter Rathaus fallen aber trotzdem kommunalpolitische Entscheidungen. Heute tagte der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Sicherheit und Ortsteile. Der OSO ist federführend für die Beratung eines Einwohnerantrages, der seit knapp einem halben Jahr die Befreiung für Erfurter Vereine bei der Nutzung kommunaler Räumlichkeiten fordert. Mehrere Vereine hatten sich an die CDU gewandt und um Unterstützung gebeten. Marion Walsmann, die CDU Kreisvorsitzende und ich als Fraktionsvorsitzender waren die Erstunterzeichner des Einwohnerantrages gemäß §16 ThürKO. Im Detail ging es darum, für Erfurter Vereine eine analoge Regelung zu schaffen, wie sie bei der Nutzung von Sportstätten und Bürgerhäusern gilt. Da nur für die Bürgerhäuser und die Sportstätten (Sportanlagentarifordnung) eine solche Regelung getroffen ist, mussten Vereine seit gut einem Jahr für alle anderen Räume tief in die Vereinskasse greifen. Rund 40 kommunal betriebene Räumlichkeiten gibt es, hinzu kommen noch die Schulgebäude. Eine Benutzungs- und Entgeltordnung regelt, was dort für welche Nutzung fällig wird. Nachdem die Stadtverwaltung in der ersten Stellungnahme zum Einwohnerantrag im November 2012 erklärte “der Einwohnerantrag ist zulässig, aber unbegründet”, wurde der Antrag mit Einverständnis der Einreicher in den Fachausschuss überwiesen. In mehreren Runden haben wir intensiv darüber diskutiert und heute einen tragbaren Kompromiss gefunden. Es ging nach der letzten Sitzung noch um offene Fragen wer warum Mietpreis-Ermässigungen in welchem Umfang erhalten kann und wer am Ende darüber entscheidet. Die Verwaltung hat uns nun dazu vorgeschlagen wie künftig verfahren werden soll: Eine Mietpreisminderung ist möglich für Vereine, Verbände und sonstige Körperschaften mit Sitz in Erfurt. Die Veranstaltung muss der Erfüllung einer Gemeindeaufgabe dienen (Kultur, Soziales, Sport, allgemeines Vereinsleben), darf aber  nicht rein privat motiviert sein (z.B. Familien- oder Geburtstagsfeier). Darüber hinaus muss eine Gemeinnützigkeitsbescheinigung (Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes) vorgelegt werden. Das zuständige Fachamt soll danach eine Stellungnahmen abgeben. In solchen Fällen werden dann die Mietkosten um 60% reduziert und lediglich die Nebenkosten sind darüber hinaus zu tragen. Bis zu 100 Prozent Ermäßigung können gewährt werden, wenn es zudem einen Fördernachweis oder eine Kooperationsvereinbarung mit der Landeshauptstadt gibt. Dann entfällt auch die Befragung des Fachamtes. Auch Stundenweise sind die Nutzungen der Räume möglich. Die Betriebskosten/Nebenkosten werden allerdings in jedem Fall ganztags in Rechnung gestellt, auch wenn die Räume nur stundenweise genutzt werden. Aus Abrechungsgründen lässt sich dies nur schwer anders regeln. Möglich ist zudem ein vereinfachtes Antragsverfahren, welches vermeiden soll, dass Vereine ständig neue Anträge stellen müssen, weil sie die Räume wiederkehrend nutzen möchten. Im §2 ThürKO ist in Absatz (2) geregelt für welche gemeidnlichen Aufgabenfelder Anträge möglich sind: (2) Zu den Aufgaben des eigenen Wirkungskreises gehören insbesondere die harmonische Gestaltung der Gemeindeentwicklung unter Beachtung der Belange der Umwelt und des Naturschutzes, des Denkmalschutzes und der Belange von Wirtschaft und Gewerbe, die Bauleitplanung, die Gewährleistung des örtlichen öffentlichen Personennahverkehrs, die Versorgung mit Energie und Wasser, die Abwasserbeseitigung und -reinigung, die Sicherung und Förderung eines bedarfsgerechten öffentlichen Angebotes an Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen, die Entwicklung der Freizeit- und Erholungseinrichtungen sowie des kulturellen und sportlichen Lebens, der öffentliche Wohnungsbau, die gesundheitliche und soziale Betreuung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Reinlichkeit, das Bestattungswesen und der Brandschutz. Für die CDU Fraktion stellen die jetzt festgelegten Regelungen einen tragfähigen Kompromiss dar – auch wenn noch einige Punkte mehr wünschenswert gewesen wären, wie beispieltsweise der Unterstützung bei den Antragsverfahren. Am 20.3. wird der Stadtrat dazu beschließen. Nachdem es heute bereits breite Zustimmung im Ausschuss gab, bin ich optimistisch, dass auch der Stadtrat zustimmen wird.

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