Der Thüringer Landesseniorenrat hat sich konstituiert
„Was lange währt, wird jetzt hoffentlich ein guter Anfang“ mit diesen Worten eröffnete heute Sozialministerin Heike Taubert die konstituierende Sitzung des Landesseniorenrats Thüringen. Vor über einem Jahr ist das Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetz im Mai 2012 in Kraft getreten. In den Paragraphen 5, 6 und 7 werden in dem Gesetz die Stellung und die Zusammensetzung des Landeseniorenrats geregelt.
Neben den stimmberechtigten Mitgliedern, derzeit sechs kommunale Seniorenbeauftragte der Landkreise und kreisfreien Städte und sechs von der Landesseniorenvertretung benannte Vertreter, gehören auch beratende Mitglieder dem Landesseniorenrat an. Noch haben nicht alle Landkreise einen Seniorenbeauftragten gewählt und auch einige der beratenden Mitglieder müssen noch benannt werden. Als Beauftragter der Landesregierung für das Zusammenleben der Generationen gehöre ich dem Gremium ebenfalls beratend an.
Als Vorsitzende des Landeseniorenrats wurde die ehemalige Sozialministerin Irene Ellenberger einstimmig ebenso wie als ihre Stellvertreter Dorothea Reuss aus Erfurt und Jürgen Lang aus dem Ilm-Kreis gewählt. Künftig sollen auch die vier hauptamtlichen Seniorenbeauftragten (Altenburger Land, Weimar, Saale-Holzland-Kreis, Unstrut-Hainich-Kreis) sowie die beiden ehrenamtlich bestellten Seniorenbeauftragten aus Jena und dem Weimarer Land als Gäste teilnehmen. Heute haben wir zudem mit einer Geschäftsordnung die Arbeitsgrundlage geschaffen.
Neben der Beratung der Landesregierung zu seniorenpolitischen Fragen wird sich der Landesseniorenrat um die Umsetzung des seniorenpolitischen Konzeptes kümmern, die kommunalen Seniorenbeauftragten unterstützen und Interessenvertreter der Senioren sein. Es hat lange, eigentlich viel zu lange, gedauert bis zur heutigen Konstituierung. Aber nun beginnt die Arbeit und ich freue mich auf die aktive Mitarbeit in dem Gremium.