Arbeitsbeschaffungsmaßnahme Stadtrat

Da hat Jemand im Rathaus zu wenig, oder ein Anderer zu viel Zeit!
Da hat Jemand im Rathaus zu wenig, oder ein Anderer zu viel Zeit!
Eigentlich ist in Erfurt nicht viel los – wenn man sich die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung anschaut, könnte man diesen Schluss ziehen. In Ermangelung der Beratungsthemen, die für unsere Stadt wirklich wichtig wären (z.B. Haushalt 2016), beschäftigt sich der Stadtrat vor allem mit sich selbst. Auf der recht übersichtlichen Tagesordnung für die Stadtratssitzung am 6. April finden sich gleich sechs sogenannte Beanstandungen. Mit Verweis auf diverse Paragraphen der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) beanstandet der Oberbürgermeister, dass sich der Stadtrat mit Dingen beschäftigen würde, die ihn nichts angehen würden. Insbesondere der §29 (2) der ThürKO hat es dem Oberbürgermeister und seinen Verwaltungsjuristen angetan. Dort steht zu lesen „Der (Ober)Bürgermeister erledigt in eigener Zuständigkeit 1. die laufenden Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde, die für die Gemeinde keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen, und 2. die Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises der Gemeinde (§3).“ In den §§2 und 3 der ThürKO ist geregelt, was der eigene und was der übertragene Wirkungskreis ist. Vor einigen Tagen begründete der Oberbürgermeister nach Presseberichten die zunehmenden Beanstandungen mit der Überlastung der Verwaltungsmitarbeiter, die durch Fragen aus dem übertragenen Wirkungskreis von ihrer eigentlichen Arbeit abgehalten würden. „Wir müssen uns mit Themen beschäftigen, für die wir keine Zeit haben“ soll der Oberbürgermeister gesagt haben. Ich kann nicht einschätzen, wie hoch das Arbeitspensum seiner Verwaltungsmitarbeiter ist. Ich kann aber einschätzen, ob er als Oberbürgermeister seine Aufgaben erledig und genau dies tut er nicht! Sowohl bei den laufenden Angelegenheiten im eigenen Wirkungskreis der Kommune als auch bei den Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises versagt er. Die Flüchtlingsunterbringung (eines der beanstandeten Themen) ist keinesfalls zufriedenstellend – jedenfalls nicht für die Betroffenen. Und im eigenen Wirkungskreis liegt vor allem der Erlass der Haushaltssatzung (§57 ThürKO), wo seit Monaten lediglich Ankündigungsrhetorik und vorläufige Haushaltsführung zu verzeichnen ist. Mir liegt es fern zu beurteilen, für was der Oberbürgermeister seine wertvolle Zeit verwendet – für eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Stadtrat leider nicht. Anfragen, sowohl von Stadträten, als auch von Bürgern, werden in Stadtratssitzungen zunehmend lustlos beantwortet. Manchmal hat man den Eindruck, der OB liest die Frage und Antwort zum ersten Mal erst in der Stadtratssitzung (obwohl die Drucksachen von ihm unterzeichnet sind). Auf Nachfragen sind weder der Oberbürgermeister noch seine Beigeordneten vorbereitet und künden meist eine schriftliche Nachlieferung an. Auch deshalb landen viele Themen überhaupt nur im Fachausschuss. Der jetzige Versuch der Verwaltung das Frage- und Antragsrecht zu beschneiden, wird zu ganz erheblichen Auseinandersetzungen führen und den Verwaltungsaufwand eher vergrößern, als verkleinern. Vielleicht ist aber genau dies auch beabsichtigt – es ist doch aus Sicht des OB die einfache Lösung über Verwaltungsthemen zu diskutieren, als über die wirklichen Versäumnisse in unserer Stadt. Die CDU wird ihn nachdrücklich an seine Aufgaben erinnern – im übertragenen und im eigenen Wirkungskreis!

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