Ratlosigkeit nach der Ablehnung des Jahresabschlusses der KoWo
Ganz große Superstrategen bei Rot-Rot-Grün! Beim Thema Gewinnausschüttung der KoWo teilte sich gestern einmal wieder die Meinung von Rot-Rot. Mit knapper Mehrheit wurde der Jahresabschluss 2015 der Kommunalen Wohnungsgesellschaft mbH (KoWo) abgelehnt. Dieser Beschluss kam für alle Stadträte, aber insbesondere auch für die Stadtverwaltung sehr überraschend und sorgte, der Wahrnehmung nach, beim Bündnis aus SPD, Linken und Grünen für große Verärgerung untereinander.
Der Abstimmung ging zunächst eine andauernde Debatte voran, ob die KoWo Teile ihrer Gewinne an die Stadt als Gesellschafter ausschütten müsse. Die CDU-Fraktion kritisiert dieses Vorgehen als unlauteres Mittel, den eigenen Haushalt aufzubessern auf Kosten des Gemeinwohlauftrags der KoWo. Diese Problematik zeichnete Stadträtin Marion Walsmann zum wiederholten Male in ihrem Redebeitrag. Die KoWo ist zwar aus ihrem Tief seit einige Jahren heraus und damit auf einem stabilen Level. Dennoch besteht die Notwendigkeit von Neubau von Wohnungen, so wie es Stadträte aller Fraktionen fordern, aber auch von Werterhaltung durch Sanierung von Beständen. Dafür benötigt die KoWo ausreichende Rücklagen, die aber beschnitten werden, wenn sie Gewinne an die Stadt abführen muss. Besonders der teure soziale Wohnungsbau, der in Erfurt dringend benötigt wird, wird damit perspektivisch infrage gestellt.
Die Frage nach der Gewinnabführung beschäftige nun offenbar nicht nur die Opposition, sondern auch einzelne Stadträte von Rot-Rot-Grün. Bevor es zur Abstimmung kam, beantragte der Fraktionsvorsitzende der SPD eine kurze Auszeit, die jedoch dazu führte, dass in den Reihen der SPD und ihrer Partner nicht die Unklarheiten, sondern augenscheinlich noch mehr Klarheiten beseitigt wurden. Die anschließende Abstimmung ergab überraschend ein Ergebnis von 17 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen. Diese Ablehnung war Ergebnis des linken Frusts über den Umgang mit ihrem Antrag. Offensichtlich zur “Strafe” verweigerten einige Linke der Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der KOWO die Zustimmung. Weder der Oberbürgermeister noch der Fraktionsvorsitzende der SPD waren auf diese Situation eingestellt. Der eine war bei der Beratung gar nicht da und der andere begann erst seine Schäfchen zu zählen und zusammen zu stauchen, als es vorbei war. Es gilt jetzt und auch in Zukunft, dass die CDU nicht der Rettungsanker einer uneinigen Koalition ist. Um eure Mehrheit müssen die Kollegen sich selbst kümmern.
Im Nachgang an diesen (Nicht-)Beschluss kommen nun zahlreiche Fragen auf. Die Verweigerung des Beschlusses zu einem Jahresabschluss einer kommunalen Gesellschaft ist so noch nicht vorgekommen. Faktisch wurde die KoWo für das Geschäftsjahr 2015 nicht entlastet. Man vertraute wohl darauf, dass es sich dabei um einen formellen Vorgang handle, der routinemäßig vom Stadtrat bestätigt werden würde und prüft erst jetzt die Konsequenzen. Die Stadtratsgeschäftsordnung sieht vor, dass abgelehnte Vorlagen erst frühestens ein Jahr später vom selben Antragsteller eingebracht werden können (Geschäftsordnung für den Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt und seine Ausschüsse vom 18.06.2014 § 7(2)). Dann stünde die KoWo als städtische Gesellschaft aber ohne Geschäftsabschluss da.
Wie sich das rechtlich darstellt und welche Auswirkungen dies auf das laufende Geschäftsjahr der KoWo hat, kann man derzeit nur schwer beurteilen. Eine Ausschüttung von Gewinnen kann jedoch nur nach einer Bestätigung des Jahresabschlusses getätigt werden. Die Geschäftsordnung des Stadtrates enthält eine Klausel: Wenn sich „die entscheidungserheblichen Tatsachen […] verändert haben“, dann bestehe die Möglichkeit, den Antrag ggf. in der nächsten Stadtratssitzung erneut einzubringen. Sollte dies tatsächlich der Fall sein, so plädiert die CDU-Fraktion weiter für den Verzicht auf die Ausschüttung der KoWo an die Stadt, damit die KoWo ihren gemeinwohlorientierten Auftrag erfüllen kann.
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