SPD-Parteischreiben an Mitarbeiter: OB handelt gegen eigene Dienstanweisung

Die Angelegenheit des Wahlkampfschreibens des Oberbürgermeisters an die Verwaltungsmitarbeiter der Stadt Erfurt sorgt weiter für kritische Nachfragen. Es ist nicht mehr nur allein die Tatsache, dass Bausewein seinen Wahlkampf an unerlaubter Stelle beginnt, sondern er verstößt gegen die Aktualisierung einer Dienstanweisung, die er am 16. Januar 2017 selbst unterzeichnet hat. Die Dienstanweisung bezieht sich auf die Nutzung der dienstlichen Mailadressen. Dort heißt es: „Die Nutzung von Mails durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung ist nur für dienstliche Zwecke erlaubt. Die Nutzung von Mails für dienstfremde oder private Zwecke ist ausdrücklich untersagt. […]“ Die Mitteilung des Oberbürgermeisters zu seiner beabsichtigten Kandidatur und dem Verzicht auf die Spitzenkandidatur zur Landtagswahl ist aus Sicht der CDU-Fraktion eine klare Form des Wahlkampfs. Dieser wiederum ist als dienstfremder bzw. privater Zweck im Sinne der Dienstanweisung zu verstehen. Der Verstoß ist damit offensichtlich. CDU-Fraktionschef Michael Panse erklärt dazu: „Jeder Mitarbeiter, der für irgendein Amt – egal ob im Gartenverein oder für ein politisches Amt – kandidiert und dazu Mails im Rathaus verschicken würde, würde nach dieser noch fast druckfrischen Dienstanweisung zur Verantwortung gezogen werden. Anscheinend gelten die Regeln des Oberbürgermeisters für ihn selbst nicht.“

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