Mit dem Präsidenten des EHC in der Eishalle
Für Verärgerung und Irritation hat in Erfurt vor zwei Monaten der Umstand gesorgt, dass die Stadt eine mögliche Bundesförderung des Neubaus der Eishalle vermasselt hat. Warum die Stadt den Förderantrag zum Neubau der Eishalle nicht ordnungsgemäß beim Bund eingereicht hat, ist nun geklärt. Diesbezügliche Stadtratsanfragen der CDU hat der Oberbürgermeister nun endlich beantwortet und sich für die Fehler der Verwaltung entschuldigt.
Aus seinem Antwortschreiben geht aber auch hervor, dass er keine Möglichkeit für die Stadt sieht, das Vorhaben aus eigener Kraft zu stemmen. Fördermittel wären dafür unabdingbar und ein von der CDU ins Gespräch gebrachte ÖPP würden das Landesverwaltungsamt und der Landerechnungshof ablehnen. Problematisch sei dabei auch die unmittelbare Verknüpfung mit der benachbarten Gunda-Niemann-Stirnemann-Halle.
In der vergangenen Woche fand nun ein Gespräch mit dem Ministerpräsidenten statt, bei dem es aber auch keine in Aussichtstellung von Fördermitteln gab. Lediglich eine Prüfung des Ansinnens für künftige Haushalte wurde angekündigt. Für das laufende Haushaltsjahr wird die CDU darauf beharren, dass zumindest die dringend notwendigen Sanierungen in der Eishalle getätigt werden. Über alles Weitere werden wir im engen Gespräch mit Präsidenten des EHC bleiben. Nachfolgend der Antworttext auf meine Stadtratsanfragen zum Thema:
Drucksachen 0763/21 und DS 0765/21; Anfragen nach 9 Abs. 2 GeschO; Formfehler im Förderantrag-Nachfragen zur DS 0571/2; öffentlichSehr geehrter Herr Panse, Ihre o. a. Anfragen beantworte ich wegen des inhaltlichen Zusammenhangs zusammengefasst wie folgt:1. Warum konnte die für den Antrag erforderliche Projektskizze samt rechts-verbindlichen Unterschriften nicht bis zum 04.11.2020 nachgereicht wer-den? (Frage 1 aus Drucksache 0763/21)Eine allgemeingültige Aussage hierzu ist in der Nachschau nicht möglich. Wie in der Ausschusssitzung vom 14.04.2021 durch den damals für Sport zuständigen Beigeordneten Linnert eingeräumt, dürfte es sich hierbei um eine Verkettung unglücklicher Umstände gehandelt haben. Zutreffend hätte die Papiervorlage des Antrages zur Unterzeichnung seitens des Erfurter Sportbetriebes (ESB) vor dem 30.10.2020 initiiert werden können. Ebenfalls zutreffend wäre nach persönlicher Übergabe der Unterlagen durch eine Mitarbeiterin des ESB im Rathaus jedoch noch ausreichend Zeit gewesen, um die Mitzeichnung des zuständigen Beigeordneten, die Vorlage im Büro des Oberbürgermeisters und bei dessen Abwesenheit die Weitergabe an den im Dienst befindlichen Vertreter zur finalen Unterzeichnung und Versendung der Unterlagen zu realisieren.Durch Herrn Linnert wurden hierbei Fehler eingeräumt, er hat hierfür die Verantwortung übernommen und sich offiziell im Werkausschuss entschuldigt.Für die Zukunft kann nur versichert werden, dem reibungsfreien Verwaltungs-durchlauf zur rechtzeitigen Einreichung entsprechender Anträge noch größeres Augenmerk zu schenken und die Prozesse diesbezüglich optimieren zu wollen. Hierzu wäre es – und vielleicht kann auch Ihre Partei Ihren Einfluss auf Entscheidungsträger geltend machen – wünschenswert, wenn auch von Seiten der Ministerien in Bund und Land die (gesetzlich normierte) Vertretungsberechtigung des Eigenbetriebes in dessen Angelegenheiten durch die Werkleitung akzeptiert und demzufolge auch rechtsverbindliche Erklärungen derselben als verfahrensfehlerfrei angesehen würden.Dies hatte die Werkleitung des Erfurter Sportbetriebes gerade im entsprechenden Bundesprogramm mit den Verantwortlichen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) bereits im Kontext der Essener Straße eingehend diskutiert und die entsprechenden Rechtsgrundlagen (hier insbesondere die Eigenbetriebssatzung, die Thüringer Eigenbetriebsverordnung und § 76 ThürKO) zugearbeitet. Selbst mit einer Erfurter Bundestagsabgeordneten wurde dieser Sachverhalt am Rande eines Besichtigungstermins in der Essener Straße thematisiert. Leider führte dies weder in diesem ersten Projekt noch in einer möglichen Anpassung der Richt-linien bislang zum Erfolg.Das soll letztlich keine Entschuldigung sein, um den begangenen Formfehler zu rechtfertigen. Unzweifelhaft würden kürzere Wege jedoch auch die möglichen Fehlerquellen reduzieren, zumal eine Projektskizze in einem nicht förmlichen Verfahren nicht per se dadurch besser oder fachlich bedeutsamer wird, wenn diese ausschließlich vom Oberbürgermeister zu unterzeichnen ist.2. Wessen Unterschrift war im Verhinderungsfall des Oberbürgermeisters erforderlich, um dem Antrag den beschriebenen rechtsverbindlichen Charakter zu verleihen? (Frage 2 aus Drucksache 0763/21)Wie unter der Beantwortung zu Ziff. 1 bereits benannt, war hierfür die Unterschrift eines entsprechend Vertretungsreihenfolge nach § 32 Abs. 1 ThürKO zeichnungsberechtigten Beigeordneten erforderlich. Schlussendlich hat Herr Linnert in meiner Vertretung unterzeichnet3. Wer koordiniert die Wiedervorlage für solche fristgebundenen Fördermittelanträge? (Frage 3 aus Drucksache 0763/21)Die Koordination der Wiedervorlagen für fristgebundene Fördermittelanträge obliegt dem jeweiligen Fachbereich. Aufgrund der negativen Rechtsfolgen des zu spät eingereichten Antrages wird geprüft, wie dieses Verfahren z. B. im digitalen Umlaufverfahren optimiert werden kann, da insbesondere bei denjenigen Ämtern, die nicht selbst im Rathaus oder der näheren Umgebung ihren Dienstsitz haben, diese Koordination aus der Ferne kaum reibungsfrei möglich ist und durch die zusätzlichen Postwege unnötig verlängert wird.4. Ist Ihnen bekannt, dass im zuständigen Ausschuss des Bundestages die kleine Eishalle auf der Tischvorlage mit allen Anträgen auf Grund des Formfehlers nicht verzeichnet war? Ist Ihnen bekannt, dass im Einzelfall eine Förderung von über 3 Mio. Euro im Rahmen der Förderung des Bundes möglich gewesen wäre? (Frage 1 aus Drucksache 0765/21)Den ersten Teil dieser Frage kann ich ganz klar mit Nein beantworten. Die Drucksachen und Tischvorlagen des zuständigen Ausschusses des Deutschen Bundestages werden den Antragstellern regelmäßig nicht zur Kenntnis gegeben. Insofern habe ich auch keine Informationen über deren Aufbau und Inhalt.Im Telefonat vom 25.03.2021 mit der Werkleitung des ESB wurde durch die Mitarbeiterin des BMI zwar darauf verwiesen, dass alle Anträge auf der Liste aufgeführt seien, diejenigen mit Formfehlern jedoch entsprechend gekennzeichnet würden. Doch selbst diese Aussage kann ich nur auf Hörensagen stützen, so dass ich hierzu keine weiterführenden Angaben tätigen kann und möchte. Hinsichtlich der 2. Frage kann ich nur auf die entsprechenden Angaben im betreffenden Projektaufruf verweisen. Danach “soll” die Förderung zwischen 0,5 und 3,0 Mio. betragen. Diese Soll-Vorschrift beinhaltet ein – vom Richtliniengeber vorstrukturiertes – intendiertes Ermessen.Demzufolge ist grundsätzlich nicht auszuschließen, dass hiervon auch abgewichen werden könnte. Gleichwohl dürfte es sich hierbei um absolute Ausnahmen handeln.Es sei an dieser Stelle jedoch darauf verwiesen, dass das Verfahren der Entscheidung zu den Projekten über den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages von der klassischen verwaltungsmäßigen Bearbeitung der Anträge anhand von Förderrichtlinien ein wenig abweicht. Insofern liegt die Entscheidungsgewalt letztlich im politischen Raum, so dass weder die ausgewählten Projekte noch deren Fördersummen anhand objektiver Entscheidungskriterien für alle Ein-reicher nachvollziehbar sind.So ist beispielsweise nur schwerlich die Begründung herzuleiten, welche Kriterien für die Förderung von gleich 2 Projekten im Berliner Spreepark in Treptow-Köpenick (Sanierung der Werkhalle und Umnutzung zum Kulturzentrum für 3.000.000 EUR und des Riesenrads für 2.880.000 EUR) herangezogen wurden, deren Bedeutung/Zielsetzungen offensichtlich mit der notwendigen Sanierung von Schulturnhallen gleichgesetzt wurden. Gerade bei vorgenanntem Projekt erscheint nicht nur die Priorität hinsichtlich der eigentlichen Zielsetzungen der “besonderen regionalen oder überregionalen Bedeutung und sehr hohen Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration in der Kommune und die Stadt(teil)entwicklungspolitik sowie deren Beitrag zum Klimaschutz” fragwürdig. Es stellt sich ferner die Frage, ob hier nicht lediglich 2 getrennte Projekte deklariert wurden, um sich inner-halb des Förderrahmens zu bewegen. Weitergehende Diskussionen hierzu wären jedoch mit den Entscheidungsträgern zu führen.5. In der Antwort auf Frage 2 der oben genannten Anfrage sprechen Sie davon, dass mit der Drucksache 2640/18 der Stadtrat 0,7 Millionen Euro als Eigenanteil zur Sanierung der kleinen Eishalle beschlossen hätte. Tatsächlich ist aber die Drucksache 2661/18 beschlossen worden, die einen Eigenanteil von 2,95 Mio. Euro vorsieht. Es handelte sich dabei um einen Änderungsantrag des Oberbürgermeisters zur Drucksache 2640/18. Warum wurden diese Eigenmittel nicht eingestellt? (Frage 2 aus Drucksache 0765/21)Bei der Beantwortung dieser Frage sind offensichtlich mehrere Aspekte in der wiederholten Überarbeitung miteinander vermengt worden, die schlussendlich zu widersprüchlichen Aussagen geführt haben dürften. Hierfür bitte ich zunächst um Entschuldigung.Ausgehend von den damals für die Antragstellung losgelöst von sonstigen – in der Studie nicht betrachteten – erforderlichen Maßnahmen (insbesondere Brandschutz einschl. Dachsanierung) veranschlagten 6,95 Mio. EUR würde der durch die Kommune mindestens zu leistende Eigenanteil von 10% bei Beteiligung Dritter sich auf die benannten rd. 700 TEUR belaufen. Da neben dem Antrag beim Bund gleichermaßen Gespräche, Anfragen und Anträge beim Land hinsichtlich einer Kofinanzierung gestellt wurden, bestand die Hoffnung, die Eigenanteile möglichst gering halten zu können und ggf. mit vorgenannten 700 TEUR resp. unter Einschluss aller notwendigen Maß-nahmen und der Baupreisentwicklung ggf. mit 900 – 1.000 TEUR auskommen zu können.Insofern gilt die getroffene Aussage, dass die Landeshauptstadt Erfurt selbst bei Vermeidung des Formfehlers und Berücksichtigung im Bundesprogramm rd. 7 Mio. EUR Eigenanteil und insofern ca. das 10fache des mit Beschluss zur Drucksache 2640/18 bereitgestellten Eigenanteils, mindestens aber auch mehr als das Doppelte des mit Beschluss zur Drucksache 2661/18 zur Verfügung gestellten Eigenanteils, selbst schultern müsste, korrekt.Im Übrigen waren im Wirtschaftsplan 2019/2020 des ESB die Sanierungsmittel für 2021ff. einschl. der Eigenanteile für die Mittelfristplanung veranschlagt. Aufgrund der vollständig ausbleibenden Förderung könnte die Stadt die Sanierung nunmehr allenfalls als komplette Eigenleistung realisieren. Da dies haushalterisch nicht darstellbar ist und ferner bei einer solch unklaren Finanzierung die Veranschlagungsreife im Sinne des § 10 Abs. 3 ThürGemHV fehlt, wurde von Seiten der Werkleitung des ESB entschieden, die Veranschlagung ausschließlich auf die dringendst notwendigen Maßnahmen als Eigenleistungen zu reduzieren und für den Fall, dass eine Förderung noch zustande kommen sollte, eine Anpassung des Wirtschaftsplanes vorzunehmen (vgl. Erläuterungsteil zum Wirtschaftsplanentwurf ESB 2021).6. Wie plant die Stadtverwaltung die Finanzierung der Sanierung der kleinen Eishalle sicherzustellen? (Frage 3 aus Drucksache 0765/21) Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen zu den ausbleibenden erhofften Fördermitteln sehe ich derzeit keine Grundlage, ein Vorhaben dieser Größenordnung selbst stemmen zu können. Dies gilt auch unter Beachtung des Umstandes, dass trotz derzeit überaus geringer Geldmarktzinsen eine Finanzierung über Kredit als Alternative seitens des Landesverwaltungsamtes nicht genehmigt würde.Auch die zuletzt bereits in den Medien thematisierte Möglichkeit einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP) erachte ich als überaus schwierig, da für ein derartiges kreditähnliches Rechts-geschäft einerseits eine Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde gleichermaßen erforderlich ist und hierzu die Landesrechnungshöfe in ihrem gemeinsamen Erfahrungsbericht hinlänglich dargelegt haben, dass ÖPP keine Alternative für Projekte sein darf, die sich der öffentliche Auf-gabenträger nicht selbst leisten kann. Überdies sind die Kleine Eishalle und die Gunda-Niemann-Stirnemann-Halle (GNS-Halle) untrennbar miteinander verbunden. Eine ÖPP für die Kleine Eis-halle dürfte demnach hinsichtlich der für die Vertragslaufzeit zu erbringenden Betreibung und Instandhaltung losgelöst von der GNS-Halle nicht möglich sein.Gleichwohl obliegt das Budgetrecht zum Haushalt dem Stadtrat. Sofern Sie im Rahmen aller be-stehenden Anforderungen an den Gesamthaushalt die Priorität der Kleinen Eishalle höher be-werten als die übrigen Vorhaben und den erforderlichen Investitionszuschuss der Stadt an den Erfurter Sportbetrieb in den Haushalt einstellen, wird die Stadtverwaltung dieses Vorhabens entsprechend umsetzen. Doch wenngleich ich die Sanierung der Kleinen Eishalle gern bald-möglichst angehen würde, sehe ich hierfür derzeit keine ausreichenden Spielräume.Sehr geehrter Herr Panse,noch in dieser Woche werde ich ein Gespräch mit dem Ministerpräsidenten, der Staatssekretärin Karawanskij vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und dem Präsiden-ten des EHC führen und hoffe, dass sich eine positive Entwicklung in Bezug auf die Sanierung der Kleinen Eishalle abzeichnen wird.Mit freundlichen GrüßenA. Bausewein
Deutlich sinkende Inzidenzzahlen und die steigende Impfquote, machen Hoffnung auf Besserung und eine Reduzierung der pandemiebedingten Einschränkungen. Die Landeshauptstadt Erfurt hat heute eine neue Allgemeinverfügung vorgelegt. Darin ist geregelt, dass ab Freitag die Außengastronomie wieder öffnen kann, das Alkoholverbot in der Innenstadt entfällt, die Maskenpflicht auf der Buga im Außenbereich ebenso wie auch die Testpflicht für die Buga.
Letzteres wird dann wohl auch zur Schließung des Testzentrums in der Messehalle führen. Angesichts der Probleme der letzten Tage war dieses Zentrum gleich mehrfach Anlass zur Verärgerung und eine Aufarbeitung der Beauftragung durch die Stadt steht noch an.
In meinem Bekanntenkreis gibt es inzwischen sehr viele erst- und sogar etliche Zweitgeimpfte. Jetzt wo wir auf rund 40 Prozent Erstgeimpfte zusteuern, kann ich nur hoffen, dass bis Ende Juni 60-70 Prozent der Impfwilligen geimpft sind. Es wird eine persönliche Entscheidung jedes einzelnen bleiben, ob er sich impfen lassen will oder nicht. Aber insbesondere bei der Teilhabe an Veranstaltungen oder Auslandsreisen wird als einzige Alternative dazu dann eine Testpflicht stehen.
Über Pfingsten werden viele Menschen erstmals damit Erfahrungen sammeln. Wer von Auslandsreisen zurück kommt muss im Falle eines negativen Tests nicht mehr in Quarantäne. Ob das funktioniert werden wir erleben und es hat in jedem Fall erhebliche Signalwirkung für die Sommerurlaubsplanungen.
Reichlich offene Fragen…
Das nun bekanntgewordene Datenleck ist nicht die einzige Ungereimtheit in Zusammenhang mit dem Testzentrum in der Messehalle. Die Beauftragung einer Düsseldorfer Beratungsfirma warf von Anfang an Fragen auf – die bis heute nicht beantwortet sind. Am vergangenen Wochenende kam das Testzentrum in der Messehalle offenbar an seine Kapazitätsgrenzen:
“Versprochen wurde eine Abwicklung von bis zu 20.000 Tests pro Tag. Offensichtlich kommt der Betreiber jedoch mit 5.000 Tests bereits an seine Grenzen”, erklärt CDU-Stadtrat Michael Panse. Berichten zufolge kam es am vergangenen Wochenende zu teils mehrstündigen Wartzeiten, trotz Terminvereinbarung.
Schon die plötzliche Ankündigung eines großen Testzentrums in der Messehalle warf von Anfang an Fragen auf. So konnte die Stadtverwaltung nicht erklären, wie die Düsseldorfer Beratungsfirma als Betreiber ausgewählt wurde. Schriftliche Nachfragen der CDU-Fraktion hierzu blieben bis heute unbeantwortet. Zudem ist nicht klar, warum die Stadt nicht auf eigene Immobilien zurückgegriffen hat, sondern der Betreiberfirma lieber die Übernahme der Mietkosten für die Messehalle garantiert. Sollte die Kassenärztliche Vereinigung die sonst übliche Übernahme der Mietkosten für das Testzentrum verweigern, steht die Stadt beim Betreiber für hunderttausende Euro im Wort. Ein Testzentrum im stadteigenen Theater wurde mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt. Auch wurden die lokalen Hilfsdienste nicht in die Planungen für Testzentren mit ein bezogen.
“Die Fragen rund um das Testzentrum müssen dringend geklärt werden. Auch die Schließung mehrerer kleiner Testzentren in Zusammenhang mit der Eröffnung des Zentrums in der Messehalle wirft einen Schatten auf das Corona-Management der Stadt”, stellt Michael Panse abschließend fest.
Ausschussunterlagen
Nachdem wir uns am Wochenende wieder einmal die Buga auf dem Petersberg und der EGA angesehen haben, ging es heute mit dem theoretischen Teil weiter. Im Ausschuss für Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der Buga2021 wurde eine erste Bilanz nach drei Wochen gezogen.
Die große Mehrheit des Ausschusses teilte die Einschätzung, dass die Buga toll geworden ist. Der Ausschuss ist aber auch dazu da zu schauen, was besser gemacht werden kann. Pandemiebedingt fehlen derzeit vor allem die Besucher. Das schlechte Wetter kommt noch hinzu und so sind an den Wochenenden jeweils nur etwa 5000 Besucher täglich auf der Buga – erhofft waren rund 15.000. Wenn sich dies fortsetzt sind die 1,8 Millionen Besucher bis zum Oktober nicht realistisch.
Zwei Probleme stellen sich den Besuchern zusätzlich. Bei jedem Besuch muss ein negativer Corona-Test vorgelegt werden. Das Testzentrum an der Messe scheint überfordert. Im Ausschuss wurde heute von Wartezeiten bis zu zwei Stunden, trotz Termin berichtet. Über die zweifelhafte Beauftragung der Betreibergesellschaft für dieses Testzentrum haben wir schon zum Buga-Start im Hauptausschuss diskutiert. Morgen wird es dort wieder Thema sein.
Das zweite Problem ist, dass online eine Tageskarte gebucht werden muss, um eine Kontaktnachverfolgung sicher zu stellen. Bereits am Wochenende wurde mir gesagt, dass dies für Dauerkarteninhaber künftig entfallen soll, weil deren Daten erfasst werden können. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine Postkarte am Eingang auszufüllen und sich damit zu registrieren.
Wenig erfreulich ist, dass die Buga-Maskottchen, die Gießkannen, nun schon wieder kurz vor dem Ausverkauf stehen. Die 10.000 gelieferten Kannen sind schon fast verkauft und Nachschub kommt erst im August. Zum am Wochenende zeitweilig ausgefallenen Fahrstuhl am Petersberg konnte die Stadtverwaltung gar keine Angaben machen. Das wird schriftlich nachgeliefert. Leider ist es kein gutes Zeichen, dass der Fahrstuhl schon zwei Mal innerhalb von drei Wochen kaputt war. Unsere Bedenken, die wir bereits vor Monaten zu dem Thema zu Protokoll gaben wurden damals weggewischt.
Im nichtöffentlichen Teil des heutigen Ausschusses wurde noch der Haushalt 2021 diskutiert – aber das muss noch bis zur Beratung des Haushalts 2021 im Stadtrat nichtöffentlich bleiben.
Heute in Erfurt
Analog zu den aktuellen Prognosen zur Corona-Pandemie verlaufen derzeit die Wetteraussichten. Alle hoffen auf Besserung und jeder hat viele Pläne, wenn es tatsächlich besser wird. Für die nächsten zwei Wochen ist ein sehr wechselhaftes Wetter mit viel Regen und Wolken angesagt – das Wochenende bot schon einmal einen Vorgeschmack.
Das beeinflusst auch die Planungen über Pfingsten. Eigentlich wollten wir eine Woche an die Ostsee nach Göhren in das dortige Regenbogencamp. Leider steht jetzt fest, dass Mecklenburg-Vorpommern coronabedingt zu Pfingsten noch keine Tourismus erlauben wird. Also mussten wir schweren Herzens unseren Pfingsturlaub stornieren.
Insgesamt sinken in Deutschland und in Europa die Inzidenzzahlen. Die Hoffnung, dass dies in Kombination mit einer steigenden Impfquote, ähnlich schnell geht wie im letzten Jahr, bleibt bestehen. Etliche europäische Länder haben angekündigt, den Tourismus mit Blick auf den Sommer wieder zu ermöglichen. Ob dies schon zu Pfingsten funktioniert, werden die nächsten Tage zeigen.
Blumenpracht auf dem Petersberg
Internationaler Tag der Familie war heute und erfreulich viele Familien waren heute auf der Buga. Wir waren drei Wochen ebenfalls wieder auf der Buga und begeistert, wie bunt die Buga in kurzer Zeit geworden ist. Die Blumenpracht ist jetzt schon beeindruckend und wird sicher noch zunehmen.
Um so bedauerlicher ist es, dass der Buga derzeit die verdienten Besucher fehlen. Die Corona-Einschränkungen tragen leider in erheblichem Umfang dazu bei, dass viel weniger Besucher kommen als erhofft. Aufs Gelände kommen nur getestete Personen. Das Testzentrum in der Messehalle scheint derzeit überfordert. Von Wartezeiten bis zu zwei Stunden auf einen Test wird berichtet.
Am Montag werden wir im Buga-Ausschuss des Erfurter Stadtrats sicher auch über die fehlenden Besucher diskutieren. Die Stadt Erfurt hat eine Patronatserklärung in Höhe von 8 Millionen Euro abgegeben. Die werden fällig, wenn die Buga GmbH die Kredite mangels eigener Einnahmen nicht mehr bezahlen kann. Leider ist für die nächsten Tage schlechtes Wetter angesagt. Ich hoffe, dass das Wetter und die Corona-Inzidenz besser werden und somit deutliche mehr Besucher auf die Buga pilgern – es lohnt sich!
Wohin die “Reise” für die Erfurter Eishalle gehen wird, blieb leider heute Abend ungewiss. Beim Vor-Ort-Termin vom Werkausschuss Sport mit den Architekten und Vertretern des Erfurter Sportbetriebs konnten sich die Stadträte aller Fraktionen ein Bild vom dringenden Sanierungs- und Umbaubedarf machen.
Vielen Dank dem Präsidenten des EHC Martin Deutschmann für die umfangreichen Informationen. Nachdem die Stadt Erfurt den Antrag auf Fördermittel vom Bund durch Formfehler aus dem Rennen genommen hat, wird jetzt nach einer Alternativförderung gesucht. Viel wird jetzt davon abhängen, ob es im morgigen Gespräch mit dem Ministerpräsidenten und dem Oberbürgermeister einen konkreten Vorschlag zum Umbau der Eishalle gibt. Schlussendlich ist aber auch ein klares Bekenntnis des Erfurter Stadtrates gefordert.
Bereits vor zwei Jahren hat der Stadtrat einmütig einen Beschluss gefasst, bis zu drei Millionen Euro Eigenanteil zur Verfügung zu stellen. Sehr fraglich ist, ob drei Millionen überhaupt reichen würden. Dazu müsste es wohl eine 70prozentige Förderung des Projektes vom Land geben und dabei sind noch keine Preissteigerungen kalkuliert. Seit nunmehr über 20 Jahren bin ich bei fast jedem Spiel der Black Dragons dabei. Ich kenne die Halle gut und weiß, dass sie damals schon sanierungsbedürftig war. Ich hoffe sehr, dass es morgen eine gute Perspektive gibt.
ICE-Beschäftigung…
Letzte Woche war die erste Lesung des Haushaltsentwurfs der Landeshauptstadt Erfurt – traditionell redet bei der Einbringung des Entwurfs nur der Finanzbeigeordnete, wenn gleich es viel zu diesem 800seitigem Werk zu sagen gäbe. Die CDU-Stadtratsfraktion hat viel Kritik an diesem Haushaltsentwurf und ich habe dies mit unserem Fraktionsvorsitzenden Michael Hose in einem Pressegespräch deutlich gemacht. Bevor es nun beginnend ab Dienstag in die Anhörungen zum Haushalt geht, will ich das auch hier festhalten.
Nach dem Doppelhaushalt 2019/2020 gibt es nun wieder ein einjähriger Haushaltentwurf. Der Doppelhaushalt hat sich nicht bewährt – schon im Frühjahr 2020 musste ein umfangreicher Nachtragshaushalt 2020 her. Die ursprünglich gewünschte Planungssicherheit hat der Doppelhaushalt – auch durch die Corona-Pandemie – nicht gebracht.
Viel problematischer ist aber, dass er vor allem die vollmundig angekündigten Investitionen und Sanierungen nicht realisieren konnte. Vertröstet wurde bereits vor einem Jahr von der Stadt auf den Haushaltsentwurf 2021. Jetzt ist klar, es war ein wertloses Versprechen. Die Hauptkritik der CDU am Haushaltentwurf 2021 ist ein weiter steigender Verwaltungshaushalt mit Mehrkosten von 27 Millionen Euro durch deutlich steigende Personal- und Sozialausgaben. Zugleich wurden die dringend notwendigen Investitionen um 51,9 Millionen im Vergleich zum letzten Haushalt gekürzt.
…da stehen einem schon die Haare zu Berge.
Die Schulden steigen deutlich – 32,1 Millionen neue Kredite sind geplant. Wenn es nach dem OB und seinem Finanzbeigeordneten gegangen wäre, hätte sie noch deutlich mehr Schulden geplant, aber dem hat das Landesverwaltungsamt einen Riegel vorgeschoben. Das LVA traut uns die Leistungsfähigkeit zur Schuldentilgung nur in einem begrenzten Umfang zu und deshalb schützt es uns zu Recht vor allzu optimistischen Planungen.
Die zweite zentrale Kritik ist für uns ein fehlendes Haushaltssicherungskonzept, obwohl es die mittelfristig nicht gesicherte Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt erfordern würde. Ein Personalentwicklungskonzept wird im Haushalt überhaupt nicht erwähnt, obwohl die Personalkosten mit 198,1 Millionen einen neuen Höchststand erreicht haben. Der Verwaltungshaushalt (VWH) umfasst 751,812 Millionen Euro und der Vermögenshaushalt (VMH) 151,987 Millionen Euro. Das ist im VMH deutlich zu wenig um die Erbsünden der Vergangenheit aufzuarbeiten. Für das Haushaltsjahr 2019 war vom OB und Finanzbeigeordneten eine Investitionsoffensive angekündigt. Tatsächlich wurden von 184 Mio. geplanten Investitionen aber nur 110 Mio. realisiert – also 74 Millionen als Problem in die Zukunft verschoben. Auch im HH Jahr 2020 setzte sich dies fort. Statt geplanten 204 Mio. Euro wurden nur 134 Mio. investiert – ein Minus von 69 Mio. Euro. In Erfurt wird nach wie vor zu wenig Geld investiert und zu viel verkonsumiert.
Bei den Einnahmen gibt es 2021 deutlich höhere Zuweisungen vom Land. Die Gewerbesteuer sinkt trotz eines Gewerbesteuersatzes von 470 v.H. um 8 Mio. auf 92 Mio. Euro im Vergleich zu 2020. Bei den anderen Steuern wie Vergnügungssteuer und der Bettensteuer ist eine seriöse Schätzung nicht möglich. Geplante Gewinnausschüttungen von der Erfurter Bahn und den Stadtwerken (jeweils rund 300 T Euro) sind vor dem Hintergrund der Pandemie und dem Buga-Risiko unrealistisch.
Die Personalkosten steigen im Vergleich zu 2020 um 4,3 Millionen Euro. Ursächlich sind nicht nur Tarifanpassungen sondern 242 neue VbE. Laut Stellenplan hat die Stadt nunmehr 2.991 VbE (ohne die Eigenbetriebe). Der Personalzuwachs verteilt sich auf das Personal- und Organisationsamt, Bürgeramt, Amt für Gebäudemanagement, Brand- und Katastrophenschutz und das Sozialamt.
Das dramatische Absinken an (geplanten) Investitionen steht dem steigenden Bedarf und den verschobenen Investitionen der letzten Jahre diametral entgegen. Der Abschluss der Kita-Sanierung, sowie der Beginn des Investitionsprogramms für die Schulen sind in weite Ferne gerückt. Ob die geplanten 152 Mio. Euro auch überhaupt realisierbar sind, darf vor dem Hintergrund der letzten beiden Jahre und dem späten Beschluss des Haushalts bezweifelt werden (Genehmigung des HH erfolgt frühestens im August und danach nicht genug Zeit für Ausschreibungen und Umsetzung). Der größte Teil der Investitionen ist für die Buga mit über 40 Mio. Euro vorgesehen. Teuerstes Einzelprojekt ist das Promenadendeck mit Gesamtkosten von inzwischen 13,2 Mio. Euro). Als Investitionen in Schulen sind 32,1 Mio. geplant – davon 14,7 Mio. Fördermittel. Für Kitas sollen 4,7 Mio. sowie 3,4 Mio. Euro Zuschüsse an freie Träger für Investitionen ausgegeben werden. Ob das realisiert wird bleibt offen in jedem Fall werden damit wird aber das Kitasanierungsprogramm nicht zum Abschluss gebracht und steigende Mehrbedarfe wie bei den Schulen nur gering berücksichtigt.
Ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) müsste nach Auffassung der CDU dringend aufgestellt werden – insbesondere vor dem Hintergrund der drohenden Entwicklung 2022 und 2023. Die Landeshauptstadt tut dies nicht, weil das Land die Verpflichtung für 2021 aufgehoben hat. Dies ist falsch, weil dadurch keine Probleme gelöst werden und der Stadtrat auch über keinen „Instrumentenkasten“ verfügt. Die Formulierung im HH-Entwurf dazu ist schwammig (sollte auf freiwilliger Basis erstellt werden). Ich befürchte, dass eine Verweigerung zum HSK die Soll-Bruchstelle beim Haushalt sein wird. Dass die Stadtverwaltung kein HSK erarbeiten will (jedenfalls nach derzeitigem Stand) erfüllt für mich den Tatbestrand der unterlassenen Hilfeleistung. Aber vielleicht ändert sich das ja noch.
Immerhin hat es nach der ersten Verweigerungshaltung der Stadtverwaltung nun doch ein Drehbuch für die Haushaltsanhörungen in den Fachausschüssen gegeben. Nach ersten Planungen hätte es weder Anhörungen in den Ausschüssen, noch eine Gliederung dazu gegeben. Dies hätte insbesondere den neuen Stadtratskolleginnen und Kollegen die Arbeit unnötig erschwert.
Gedenken auf dem Erfurter Hauptfriedhof
Gestern und heute waren zwei wichtige Tage des Gedenkens und der Mahnung. Am 8. Mai 1945 erfolgte die bedingungslose Kapitulation und damit auch das Kriegende in Europa. In den letzten 76 Jahren wurde immer wieder über die Form des Erinnerns und Gedenkend diskutiert. In Thüringen ist der 8. Mai ein Gedenktag – aber dies ist nicht in allen Bundesländern so.
Gerade vor dem Hintergrund des Erstarkens von Nationalsozialistischen Tendenzen halte ich die Aussage für wichtig und richtig, dass es ein Tag der Befreiung war. Ich war deshalb auch wie in den vergangenen Jahren auch zum Gedenken auf dem Erfurter Hauptfriedhof.
Die Befreiung vom Nationalsozialismus hat die junge Sophie Scholl nicht mehr erleben können. Am heutigen 9. Mai wäre ihr 100. Geburtstag. Viele Veranstaltungen erinnern an das Engagement von Sophie Scholl. Für besonders gelungen halte ich die Aktion des SWR auf Instagram. Unter #ichbinsophiescholl läuft dort eine stark an Bildern orientierte Aktion, die aufzeigen soll, was Sophie auf Instagram zu sagen gehabt hätte, wenn sie einen Kanal gehabt hätte. Insbesondere bei jungen Menschen kommt diese Aktion sehr gut an.
Als Landeszentrale für politische Bildung haben wir in dieser Woche mit Prof. Dr. Ilse Nagelschmidt einen Vortrag in unserem neuen “Online-Studio” aufgenommen und heute auf unserem YouTube-Kanal veröffentlicht.
Wenn der Papierkorb brennt….
Erfolgreich habe ich heute mit mehreren Kolleginnen und Kollegen der Thüringer Staatskanzlei die Brandschutzhelferausbildung online und als Praxisteil absolviert. Die wichtigste Nachricht gleich vorab – wir konnten das Übergreifen der Flammen auf die Staatskanzlei verhindern.
Auf dem Hof der Staatskanzlei waren zwei fiktive gasbetrieben Brandherde aufgebaut (Papierkorb und Monitor), die wir mit den zahlreichen Brandbekämpfungsmitteln immer wieder gelöscht haben. Nachdem ich zunächst sehr skeptisch war (ich hatte die Vorstellung der AG Junge Brandschützer), war ich überrascht wie viel es zum Brandschutz zu wissen gibt.
Im Online-Webinar haben wir den Crashkurs in zwei Stunden bekommen. Ich bin mir sicher, dass ich zukünftig auf das eine oder andere Detail ganz anders achten werde. Insbesondere die zahlreichen Stromverbraucher in unseren Büros haben reichlich Gefährdungspotential. Sowohl in der Staatskanzlei, als auch in der Landeszentrale haben wir zwar überall Steckdosenleisten, die zum Feierabend abgeschaltet werden können – aber zu selten werden diese Schalter genutzt.
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