Vor einigen Wochen hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) dem Deutschen Bundestag einen umfänglichen Bericht zu Diskriminierungen im Bildungsbereich, also Kitas, Schulen und Hochschulen vorgelegt. Daran anknüpfend fand heute in Berlin ein Expert_innentreffen in Berlin statt, bei dem es um die „Einrichtung von Beschwerdestellen in Schulen und Hochschulen“ ging.
Als Ansprechpartner der Landesregierung für Antidiskriminierungsfragen habe ich Thüringen bei der Tagung vertreten. Die Handlungsempfehlungen, die wir diskutiert haben wenden sich an die Politik im Allgemeinen und an die Kommunen und Länder im Besonderen, da letztere durch die föderale Struktur in Deutschland die Bildungsverantwortung tragen.
Beschwerden zu Diskriminierungen betreffen in den alten Bundesländern überwiegend die ethnische Herkunft und in den neuen Bundesländern Menschen mit Behinderung. Zunehmend rückt aber neben den AGG-Merkmalen auch das Thema „soziale Herkunft“ in den Blickpunkt. Ich erlebe zudem, dass der Bereich der frühkindlichen Bildung ebenfalls eine starke Rolle spielt. Die Entwicklung von Sprachkompetenzen betrifft alle Bildungsbereiche. Zu oft wird aber auch im Bildungsbereich noch ein Idealbild von Homogenität angenommen und die Heterogenität der Menschen zu wenig berücksichtigt, bzw. gar als ein Problem gesehen.
Die heute betonte Forderung nache einer festen Verankerung von Diskriminierungsverboten in den Schul- und Hochschulgesetzen der Länder betrifft Thüringen erfreulicherweise weniger. Der § 35 des Thüringer Schulgesetzes wurde als positives Beispiel benannt. Zudem haben wir im § 5 des Hochschulgesetzes und im § 7 Thüringer KitaG vergleichbare Regelungen, wenngleich diese nur auf einzelne Teile des AGG`s abzielen. Dennoch gibt es auch bei uns etliche Handlungsaufträge.
Die Barrierefreiheit von Bildungseinrichtungen gehört ebenso dazu, wie neue Konzepte bei der Aus- und Fortbildung von Lehrern und Erziehern sowie bei der Sprachförderung von Schülern. Für die weitere Antidiskriminierungsarbeit in Thüringen konnte ich Impulse mitnehmen und da hat sich auch der Frühstart am Morgen nach Berlin wieder gelohnt!
Zum Wahlsonntag in Bayern stand Bundeskanzlerin Angela Merkel am Sonntag in Bad Köstritz auf der Bühne. Und da um 17 Uhr schon die ersten erfreulichen Wahlprognosen aus Bayern da waren, konnte auch schon einmal zur Freude des Chefs der Köstritzer Brauerei auf der Bühne mit einem Schwarzbier angestossen werden.
Rund 6.000 Zuhörer, überwiegend aus Ostthüringen waren gekommen, um Angela Merkel und Christine Lieberknecht zu hören und den beiden Bundestagskandidaten Weiler und Volkmar Vogel den Rücken zu stärken. Die Stimmung war gut und der Kanzlerin war anzumerken, dass ihr de Termin Spaß machte.
Merkel bat um Vertrauen für die Fortsetzung ihrer Arbeit und um Unterstützung für Volkmar Vogel (eine starke Stimme der Region in Berlin) und Albert Weiler (der hat u.a. als Elektriker was Ordentliches gelernt und könnte ggf. dann ihre Nachttischlampe reparieren).
Die letzte Woche vor der Bundestagswahl bedeutet noch einmal, alles im Wahlkampf zu geben – es wird nächstes Wochenende knapp. Wenn es aber klappt, wird es am Wahlabend garantiert auch ausreichend Köstritzer Schwarzbier geben!
Bilder aus Bad Köstritz
Ein Teil der SWE-Fangruppe
Unser Cheftrainer Heiko Herzberg hat frühzeitig geplant und Karten besorgt – Karten für die beiden Halbfinals und die Finalspiele bei der Volleyball-Europameisterschaft in Berlin. Deshalb war das SWE Volley-Team am Wochenende in Berlin gut vertreten und wir konnten live die vier Spiele der Finalrunde in der Max-Schmeling-Halle erleben. Vielen Dank für die Initiative!
8.513 Zuschauer, ausverkaufte Halle und beste Werbung für den Volleyballsport. Immerhin gut 25 der Zuschauer waren vom SWE Volley-Team, Vorstand, Trainer, Spielerinnen und Fans waren begeistert dabei.
Im Halbfinale Deutschland – Belgien mussten unsere Damen heftig kämpfen und drehten einen 0:2 Satzrückstand mit den Fans im Rücken noch zu einem 3:2 Sieg. Die Russinnen hatten im Nachmittagsspiel mit dem Europameister Serbien leichtes Spiel und gewannen klar mit 3:0.
Die Serbinnen mussten nach der Niederlage gegen Belgien im Spiel um Platz drei noch eine zweite, in dem Fall überraschende, Niederlage mit 2:3 hinnehmen. Für unsere Schmetterlinge war klar, alles musste optimal laufen, um gegen die spielstarken Russinnen bestehen zu können. Die ersten drei Sätze gelang dies – 23:25, 25:23 und 23:25 waren die knappen Ergebnisse. Im dritten Satz wäre der Satzgewinn drin gewesen, aber zwei umstrittene Schiedsrichterentscheidungen verhinderten die Sensation. Im vierten Satz war dann allerdings der Druck der Russinnen so groß, dass er klar mit 14:25 wegging.
Die deutschen Schmetterlinge
Wir haben unsere Mädels trotzdem gefeiert. Es war eine Klasse-Heim-EM und beste Werbung für den Volleyballsport. Schade war aber, dass die mediale Wahrnehmung im Fernsehen und den Printmedien durchaus verbesserungswürdig ist. Übertragen wurden die Spiele bei Sport 1 und ab dem Viertelfinale gab es auch Fotos und Berichte im Sportteil der Zeitungen. Wenn man da allerdings im Hinterkopf hat welchen Hype manche Sportart auslöst, dann wünscht man sich als Volleyballfan mehr.
Auch von der Politprominenz war in Berlin nichts zu sehen, nur der Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern und der neue IOC-Präsident Bach waren in der Halle. Leider waren weder der regierende Bürgermeister von Berlin, noch Vertreter der Bundesregierung in der Halle. Egal, sie haben tolle Spiele und ein tolle Stimmung verpasst. Wir, das SWE Volley-Team freuen uns nun umso mehr auf den Bundesligaauftakt in Dresden am kommenden Wochenende. Ich werde mit meinem Sohn bei den Spielen in Dresden und Grimma unseren Mädels den Rücken stärken.
Bilder von der Europameisterschaft
Artikel in der TA zur Kita-Diskussion
“Die zwischen den Fraktionen vereinbarte Redezeit beträgt 10 Minuten je Fraktion” mit diesen Worten eröffnete die Stadtratsvorsitzende bei der gestrigen Stadtratssitzung die Aussprache zur Großen Anfrage der CDU Fraktion zur Kita-Situation in der Landeshauptstadt. Mir war von voherein klar, dass diese 10 Minuten nicht reichen würden und nach elf Minuten Redezeit wurde ich dann auch von der Sitzungsleitung gestoppt.
Üblicherweise steht am Beginn oder am Ende der Rede zu einer Großen Anfrage der Dank an die Verwaltung für die umfängliche Beantwortung der Fragen. Diesen Dank konnte ich mir gestern sparen und als sich der Stadtratskollege von der SPD artig bei der Verwaltung bedankte erntete er zweifelndes Kopfschütteln bei den Eltern auf der Tribüne. 47 Seiten hat die Verwaltung bedruckt – und wenig mitgeteilt. Und die Frage ist: Wollte oder konnte die Beigeordnete nicht ordentlich die Fragen beantworten? Ich persönlich glaube nicht, dass Frau Thierbach Prinzessin Ahnungslos ist. Also wurden wohl bewusst einige mögliche Antworten verschwiegen.
Mit Verweis darauf, dass nur die Hälfte der Freien Träger die Anfragen der Stadtverwaltung beantwortet habe, wollte Frau Thierbach keine Angaben zu den Elterngebühren in den Einrichtung, zur Anzahl der Erzieherinnen und zur Landes- bzw. Bundesförderung in den Vorjahren machen. Auch bei der baulichen Mängelliste blieb sie nebulös.
Dies ist in allen Fällen unglaubwürdig. Natürlich muss die Verwaltung wissen welche Elterngebühren in den Einrichtungen der Freien Träger kassiert werden. Schließlich wird am Jahresanfang mit den Einrichtungen in einem Trägergespräch der jeweilige Haushaltsplan ausgehandelt und am Jahresende auch spitz abgerechnet. Auch deshalb weiß die Verwaltung natürlich, wie viele Beschäftigte es in den Einrichtungen gibt.
Beim baulichen Zustand und den notwendigen Investitionen glaube ich allerdings fehlt es wirklich an Detailinformationen und ich denke wir sehen derzeit auch nur einen Teil des Eisbergs. Von den 101 Einrichtungen haben 48, also fast die Hälfte eine Mängelliste, also Auflagen von der Feuerwehr, dem Gesundheitsamt oder der Unfallkasse. 7 Einrichtungen haben zudem nur eine bis 2014 bzw. 2015 befristete Betriebserlaubnis. Rund 31 Millionen Euro würden benötigt um 13 Einrichtungen komplett zu sanieren oder neu zu bauen und für 10 weiter werden Investmittel in Höhe von 100.000 bis 600.000 Euro benötigt. Dies erschreckt um so mehr, weil OB Bausewein 2006 versprochen hat bis 2012 alle Einrichtungen zu sanieren. Heimlich still und leise hat er dieses Versprechen erst auf 2014 verlängert und sagt jetzt lieber gar nichts mehr dazu.
Seit 2000 wurden 35 Einrichtungen neu gebaut oder grundlegend saniert. Zwischen 2009 bis 2012 hat die Stadt dazu 22,7 Millionen investiert. Vom Bund gab es 9,27 Millionen dazu und vom Land 10,13 Millionen. Aber dies hat offensichtlich nicht andeutungsweise gereicht. In den nächsten beiden Jahren müssten wir jeweils 15 Millionen Euro aufwenden. Angesichts von Schimelbefall und Legionellen in einigen Einrichtungen ist akuter Handlungsbedarf gegeben.
Handlungsbedarf besteht auch hinsichtlich der Barrierefreiheit in den Kitas. Ganz 11 Kitas sind barrierefrei und dies obwohl seit 2000 35 grundhaft saniert oder neugebaut sind und seit 2006 alle Kinder jede Kita besuchen können. In Erfurt gilt dies für Kinder mit Behinderung gerade einmal für knapp 10 Prozent der Einrichtungen. In der Zeit bis 2018 beabsichtigt die Verwaltung sechs Kitas neu zu bauen, aber auch vier Kitas zu schließen. Ob damit die Platzknappheit abgebaut werden kann erscheint fraglich, zumal die Kita-Card sich nicht bewährt hat. Dies erklärt zumindest die Verwaltung seit Jahren. Man müsse nur besser verteilen, dann würde alles aufgehen. Dies ist natürlich Quatsch, der die Ursache für die Mangelverwaltung sind fehlende Plätze. Rund 9.000 haben wir, davon rund 1.000 für Kinder unter zwei Jahren.
Da es zu unseren vielen Fragen nur wenig Antworten gab, werden wird das Thema im Jugendhilfeausschuss und im Finanzausschuss weiter diskutieren. Zudem habe ich gestern angekündigt, dass sich die Verwaltung auf eine Serie von Stadtratsanfragen freuen kann. Da die Große Anfrage so lustlos beantwortet wurde, werden wir eben jetzt nach jeder einzelnen Kita fragen.
Rede zur Großen Anfrage (ab Minute 69)
Der Thüringer Landtag
Im Gleichstellungsausschuss des Thüringer Landtags wurde heute eine öffentlich Anhörung zum Antrag „Generellen Ausschluss homosexueller Männer von der Möglichkeit zur Blutspende aufheben sowie Abbau sonstiger gruppenbezogener Diskriminierung in Bezug auf die Blutspende-Regelungen (Drucksache 5/5838) durchgeführt.
Da ich als Ansprechpartner der Landesregierung für Antidiskriminierung unter anderem auch für den Bereich des AGG „Diskriminierung wegen sexueller Orientierung“ zuständig bin habe ich an der Anhörung teilgenommen. Die Liste der Anzuhörenden machte deutlich, dass unterschiedliche Interessengruppen aufeinanderprallten. Die Blutspendedienste und Vertreter der Ärzteschaft erläuterten die gegenwärtige Regelung.
Die Ärzte wichten derzeit das Recht der Patienten auf Schutz vor Infektionen höher, als ein „Anrecht“ Blut spenden zu dürfen. Daher gibt es zurzeit einen Dauerausschluss für:
1. Heterosexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten, z.B. Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern,
2. Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben (MSM), und
3. Männliche und weibliche Prostituierte.
Diese Ausschlüsse beruhen auf Risikoeinschätzungen bezüglich möglicher Übertragung von Krankheiten, unter anderem HIV. Es gibt zwei Methoden zur Untersuchung auf HIV: 1. Nachweis der Antikörper (Immunreaktion), die auf HIV-Viren reagieren (serologische Untersuchung), erfasst aber frische Infektionen nicht, wenn noch keine Antikörper gebildet sind und in der Konserve natürlich auch nicht mehr gebildet werden können, 2. der direkte Virusnachweis durch NAT-Tests (Nukleinsäure-Amplifikationstechnik) kann Restrisiken nicht ausschließen, da sich das Genom der Viren ständig verändert, ebenso können Fehler bei der Testung und Testversagen nicht zu 100% ausgeschlossen werden, nach Einführung der NAT-Tests wurden 5 Fälle bekannt, in denen HIV-Viren durch sie nicht erkannt wurden.
Die höchste Sicherheit sei nur erreichbar durch Kombination der beiden Untersuchungsmethoden (Doppeltest) und Spenderauswahl. Nach Einführung der HIV-Test 1985 in Deutschland gab es nur noch 6 Übertragungen von HIV durch Blutkonserven (vor 1985 waren z.B. in Deutschland über 40% der Bluter mit HIV infiziert worden), von den 6 Fällen traten 2 noch nach Einführung des NAT-Tests im Jahr 2004 auf, 5 Infektionswege konnten geklärt werden: 2x MSM-Kontakte, 2x sexuelle Kontakte zu Personen aus Hochrisikoländern und 1x heterosexuelles Risikoverhalten, alle Infektionen hätten durch wahrheitsgemäße Beantwortung des Fragebogens vermieden werden können, wurde in der Anhörung erklärt.
Eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Vertretern des „Arbeitskreises Blut nach § 24 TFG (TFG = Transfusionsgesetz)“ und des Ständigen Arbeitskreises „Richtlinien Hämotherapie nach §§ 12a und 18 TFG“ des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer empfiehlt Umwandlung des derzeitigen Dauerausschlusses in eine zeitlich befristete Rückstellung für ein Jahr (vorbehaltlich dem eventuell entgegenstehenden EU-Regelungen). Eine Altersbegrenzung, die es übrigens früher auch einmal gab, wurde schon aufgehoben.
Der Vertreter des LSVD widersprach der gegenwärtigen Praxis und forderte keine gruppenbezogenen Ausschlussgründe festzulegen sonder verhaltensbezogene Gründe zu formulieren. „Personen mit sexuellem Risikoverhalten (ungeschützter Sexualverkehr mit wechselnden Partnern“) wäre sowohl eine Formulierung, die für Heterosexuelle wie Homosexuelle gewählt werden könnte. Er verwies darauf, dass derzeit mögliche Risikogefährdungen verschwiegen würden. NRW und Sachsen-Anhalt haben einen ähnliche Antrag wie in Thüringen bereits im Mai verabschiedet.
Ich kann nicht sagen, wie sich der Ausschuss und schlussendlich der Landtag zum vorliegenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN positionieren wird. Im Teil I wird die Landesregierung um einen Bericht gebeten, dieser ist erfolgt. Im Teil II wird gefordert den generellen Ausschluss homosexueller Männer aufzuheben und statt der sexuellen Orientierung das Risikoverhalten zum Maßstab zu machen.
Ich bin der Meinung, dass selbstverständlich niemand wegen seiner Gruppenzugehörigkeit diskriminiert werden darf und deshalb würde ich persönlich im Fazit der heutigen Anhörung dem Antrag zustimmen. Am Wahrscheinlichsten erscheint aber im Fazit der Beratung der Bundesarbeitsmeinschaft Blut die oben beschriebene befristete Rückstellung statt eines Dauerauschlusses.
Sozialministerin Heike Taubert mit dem Vorstand des Landeseniorenrats
„Was lange währt, wird jetzt hoffentlich ein guter Anfang“ mit diesen Worten eröffnete heute Sozialministerin Heike Taubert die konstituierende Sitzung des Landesseniorenrats Thüringen. Vor über einem Jahr ist das Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetz im Mai 2012 in Kraft getreten. In den Paragraphen 5, 6 und 7 werden in dem Gesetz die Stellung und die Zusammensetzung des Landeseniorenrats geregelt.
Neben den stimmberechtigten Mitgliedern, derzeit sechs kommunale Seniorenbeauftragte der Landkreise und kreisfreien Städte und sechs von der Landesseniorenvertretung benannte Vertreter, gehören auch beratende Mitglieder dem Landesseniorenrat an. Noch haben nicht alle Landkreise einen Seniorenbeauftragten gewählt und auch einige der beratenden Mitglieder müssen noch benannt werden. Als Beauftragter der Landesregierung für das Zusammenleben der Generationen gehöre ich dem Gremium ebenfalls beratend an.
Als Vorsitzende des Landeseniorenrats wurde die ehemalige Sozialministerin Irene Ellenberger einstimmig ebenso wie als ihre Stellvertreter Dorothea Reuss aus Erfurt und Jürgen Lang aus dem Ilm-Kreis gewählt. Künftig sollen auch die vier hauptamtlichen Seniorenbeauftragten (Altenburger Land, Weimar, Saale-Holzland-Kreis, Unstrut-Hainich-Kreis) sowie die beiden ehrenamtlich bestellten Seniorenbeauftragten aus Jena und dem Weimarer Land als Gäste teilnehmen. Heute haben wir zudem mit einer Geschäftsordnung die Arbeitsgrundlage geschaffen.
Neben der Beratung der Landesregierung zu seniorenpolitischen Fragen wird sich der Landesseniorenrat um die Umsetzung des seniorenpolitischen Konzeptes kümmern, die kommunalen Seniorenbeauftragten unterstützen und Interessenvertreter der Senioren sein. Es hat lange, eigentlich viel zu lange, gedauert bis zur heutigen Konstituierung. Aber nun beginnt die Arbeit und ich freue mich auf die aktive Mitarbeit in dem Gremium.
Worte des Gedenkens, der Erinnerung und der Mahnung
Heute Vormittag war ich bei der Gedenkveranstaltung und Kranzniederlegung des Thüringer Verbandes der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten auf dem Erfurter Hauptfriedhof zu Gast. Auf Einladung der Vorsitzenden der Basisgruppe Erfurt Martina Renner habe ich die Gedenkrede vor den rund 40 Teilnehmern der Veranstaltung gehalten.
Unter den Gästen waren auch Stadtratskollegen der anderen Erfurter Stadtratsfraktionen und gemeinsam haben wir einen Kanz niedergelegt. Nachfolgend meine Gedanken zu der Gedenkveranstaltung:
Vor 68 Jahren, am 9. September 1945, fand der erste „Tag der Opfer des Faschismus“ statt. In Berlin versammelten sich im Neuköllner Stadion, das für fünf Jahre den Namen Werner-Seelenbinder-Kampfbahn trug, rund 90.000 Kundgebungsteilnehmer und gedachten der Opfer des Faschismus. Der Terror des Naziregimes stand allen lebhaft vor Augen. Es waren keine elf Monate vergangen, seit dem Werner Seelenbinder im Zuchthaus Brandenburg enthauptet worden war.
Über die Jahre differenzierte sich das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus und das Erinnern an die Untaten der Nazis. Der Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau durch die Rote Armee im Jahr 1945, der 27 Januar, ist zum „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“ geworden. Im Jahr 2005 wurde er durch die Vereinten Nationen zum „Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust“ erklärt.
Am 8. Mai erinnern wir an den „Tag der Befreiung“, den Jahrestag der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht 1945. Am 20. Juli gedenken wir des gescheiterten Attentats der Widerstandskämpfer um Graf Stauffenberg auf Adolf Hitler im Jahr 1944. Der Volkstrauertag im November erinnert an die Kriegstoten und die Opfer der Gewaltherrschaft aller Nationen. Um der Opfer des Nationalsozialismus zu gedenken und vor neuen Nazis zu warnen, wurde und wird auch am 30. Januar demonstriert, dem Tag der Machtergreifung Hitlers 1933. Wir erinnern am 1. September an den Tag des Beginns des 2. Weltkriegs 1939, den Überfall auf Polen. Antikriegstag wurde er im Westen genannt, Weltfriedenstag im Osten. Und am 9. November erinnern wir an den Tag der Reichspogromnacht 1938 und gedenken ihrer Opfer.
Diese Ausdifferenzierung des Erinnerns und Gedenkens ist einerseits gut und richtig, andererseits aber auch nicht unproblematisch. Sie ist gut und richtig, weil sie vor unzulässigen Vereinfachungen schützt. Die Gefahren, die das friedliche Zusammenleben der Menschen bedrohen, sind komplex. Wer zu einfache Antworten gibt, gibt falsche Antworten. Das zeigen gerade junge Neonazis, die simplen Parolen auf den Leim gehen ohne selbst nachzudenken.
Ausdifferenzierung ist aber problematisch, wenn sie den Blick verstellen würde auf die Werte, die alle Demokraten einen. Wenn jeweils besonderer Opfer gedacht würde und das gemeinsame Anliegen dabei aus den Augen geriete. Wer in der DDR in der 8 Klasse mit der FDJ-Gruppe die Gedenkstätte Buchenwald besuchte, wer in der 9. Klasse im Deutschunterricht „Nackt unter Wölfen“ von Bruno Apitz las, und wer später, wie auch ich das Holocaust-Memorial in Washington und Yad Vashem in Jerusalem besichtigte, der lernte recht unterschiedliche Perspektiven auf die Verbrechen des Nationalsozialismus und den Widerstand dagegen kennen.
Wer aber verhindern will, dass Geschichte sich wiederholt, der muss sich mit ihr in ihrer Gesamtheit auseinandersetzen und der Versuchung widerstehen, Teilaspekte als Waffe gegen politische Gegner zu instrumentalisieren. Die Verteidigung der Würde eines jeden Menschen, die Verteidigung der Freiheit und der Grundrechte darf nicht relativiert werden. Dies sind wir den Opfern schuldig!
Wer nicht gemeinsam an Meinungsfreiheit, an Pressefreiheit, an Gewaltenteilung, an freien Wahlen festhält, gerät über kurz oder lang wieder in Zustände, die das unblutige Ablösen einer Regierung in einem demokratischen Verfahren unmöglich machen. So zeigen es die Schicksale von Diktaturen immer wieder, jüngst erst die Ereignisse in der arabischen Welt.
Am 17. August haben wir in der Trommsdorffstraße dagegen demonstriert, dass NPD-Aktivisten dort ihre Parolen verbreiten wollten. Aber das allein reicht nicht. Hinschauen und nicht Wegschauen beginnt bereits dort, wo im alltäglichen Leben Vorurteile gegen andere Menschen verbreitet und bestärkt werden. Anschauungen, die den Nährboden dafür bieten, dass verblendete Fanatiker sich radikalisieren. Wir haben lernen müssen, dass sehr genaues Hinschauen auch unbedingt dort nötig ist, wo es das jahrelange Morden der NSU-Täter hätte verhindern können.
In Berlin-Neukölln stand 1945 in der Mitte des Kundgebungsplatzes ein Ehrenmal von Hans Scharoun mit der Inschrift „Die Toten mahnen die Lebenden“. Diese Inschrift ist nach wir vor aktuell – das letzte NSU-Mordopfer, der 21-jährige Halit Yozgat, starb am 6. April 2006 in Kassel. Die Inschrift mahnt und verpflichtet uns das Leben und die Freiheit eines jeden Menschen zu verteidigen.
Diesmal war das Wochenende endlich einmal wieder ein Volleballwochenende! Samstag Vormittag habe ich unseren 5. SWE-Cup eröffnet. Und so viel Bundesliga-Volleyballsport war zuvor noch nie in Erfurt. Neun Team der 2. Bundesliga gaben ihre Visitenkarte in Erfurt ab. Darunter allein sieben Teams aus unserer 2. Liga Süd und alle, die im Kampf um die Tabellenspitze mitmischen können. Dazu noch zwei Bundesligisten aus dem Norden und drei Drittligisten.
Nachdem unsere Mädels den Rudow-Cup mit Platz 4 beendeten, lief es dieses Mal besser. In der gestrigen Vorrunde gab es eine Niederlage gegen Nürnberg und Siege gegen Engelsdorf und den amtierenden Meister Grimma. In der Zwischenrunde liefen unsere Mädels zu Bestform auf und fegten Sonthofen vom Feld. In der heutigen Finalrunde gab es eine Niederlage gegen Lohhof und zum Abschluss die Wiedergutmachung gegen Nürnberg mit einem knappen 2:1 Sieg. Damit konnte ich unseren Mädels zum 2. Platz bei der Siegerehrung gratulieren. Einen großen Dank an alle Haupt- und Ehrenamtlichen des SWE Volles-Teams, die dieses Turnier Klasse organisiert haben.
Heute Abend fand dann bei der Volleyball EM das abschließende Vorrundenspiel der Deutschen Dam!n statt. Mit 3:0 gewannen sie gegen die Türkei. Jetzt geht es Mittwoch im Viertelfinale gegen die Niederlande oder Kroatien. Heute konnte ich das Spiel bei Sport 1 verfolgen – am Freitag und Samstag fahren wir mit unserem Vorstand nach Berlin zu den Halbfinals und Finalspielen. Hoffentlich sehen wir dann unser Damen live!
Zeit bleib am Wochenende aber auch für eigene sportliche Aktivitäten. Der Crosstrainer zu Hause ist wieder regelmäßig in Bewegung und gestern Mittag ging es noch einmal zum Wasserski mit meinem Sohn. In zwei Stunden noch einmal knapp 40 Runden, bei knapp 30 Grad und noch warmen Nordstrandwasser. Die Wetterprognosen lassen aber ahnen, dass dies für diese Saison das letzte Mal war.
Die Bilder vom SWE-Cup 2013Turnierergebnisse
Podiumsdiskussion beim Landesfrauenrat
Vertreter aller im Bundestag vertretenen Parteien waren heute der Einladung des Landesfrauenrates Thüringen in das Mehrgenerationenhaus in der Moskauer Straße gefolgt und diskutierten über die Sitution bei den Minijobs.
Rund 7 Mio. Minijobs gibt es derzeit in Deutschland (davon rund 2 Mio. geringfügig Beschäftigte im Nebenjob). Die Zahlen sind leicht rückläufig (2011 waren es einmal 7,4 Millionen). In Thüringen sind es rund 70 Prozent Frauen in Minijobs.
Ursprüngliches Ziel der Minijobs war die Brücke in die Vollerwerbsarbeit und u.a.: eigenständige Existenzsicherung und die Chance für Altersvorsorge. Allerdings wurden diese Ziele nur eingeschränkt erreicht. Mit der Minijob-Reform 2003 gab es einen erheblichen Anstieg und es besteht die Gefahr der Substitution von Vollzeit- und Teilzeittätigkeiten. Besonders betroffen sind Tätigkeiten im Niedriglohnbereich und in einzelnen Branchen wie dem Einzelhandel und der Gastronomie.
Zutreffend ist: Die Minijob-Regelung verzerrt den Arbeitsmarkt und behindert den Ausbau regulärer Teilzeitarbeitsplätze (z.B. im Pflegebereich). Nach meiner Meinung reicht es nicht aus, den Missbrauch der Minijob-Regelung zu bekämpfen. Es geht bei der Diskussion auch um die Einhaltung des Diskriminierungsverbots aus dem bereits vorhandenen
Teilzeit- und Befristungsgesetz (Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge – TzBfG vom 21.12.2000): § 4 Verbot der Diskriminierung(1) Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht. (2) Ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Befristung des Arbeitsvertrages nicht schlechter behandelt werden, als ein vergleichbarer unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Einem befristet beschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung, die für einen bestimmten Bemessungszeitraum gewährt wird, mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Beschäftigungsdauer am Bemessungszeitraum entspricht. Sind bestimmte Beschäftigungsbedingungen von der Dauer des Bestehens des Arbeitsverhältnisses in demselben Betrieb oder Unternehmen abhängig, so sind für befristet beschäftigte Arbeitnehmer dieselben Zeiten zu berücksichtigen wie für unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer, es sei denn, dass eine unterschiedliche Berücksichtigung aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist.
Berechtigt ist für mich die Forderung, Arbeitsplätze gleich zu behandeln, gleich entlohnen und gleich versichern. Es darf keine steuerlichen Anreize für Arbeitgeber für Lohndumping geben durch Anreize für kleine Zuverdienste. Gleichstellung heißt für mich: gleicher Lohn für gleiche Arbeit (keine „Aushilfslöhne“), Sozialversicherung ab dem ersten Euro, Ersatz der Lohnsteuerklasse 5 durch das Faktorverfahren für Eheleute, im SGB II Pflicht zur Annahme von Minijobs („jede Arbeit“) streichen.
Podiumsdiskussion beim Wohnungsgipfel
„Zuhause im Freistaat“ war der Titel des 1. Thüringer Wohnungsgipfels, der heute in Regie des Thüringer Bauministeriums im Congress-Center der Erfurter Messe stattfand. Bauminister Christian Carius erläuterte bei der Eröffnung die Wohnungssituation in Thüringen.
Derzeit gäbe es mit Ausnahme der Ballungsräume Erfurt und Jena ausreichend Wohnraum in Thüringen und ansonsten wäre auch der Leerstand im erträglichen Rahmen.
Ein Viertel der Thüringerinnen und Thüringer wohnt im eigenen Wohnraum. Damit liege Thüringen knapp über dem Bundesdurchschnitt und im Osten an der Spitze. Thüringen sei damit das Land der „Häuslebauer im Osten“.
Für eine generelle Mietpreisbremse sieht Carius derzeit keine Notwendigkeit. Wohnungen (rund 5.000 Neubauten wären notwendig) müssen durch Investitionen entstehen. Nur für den Fall das dies nicht gelingen würde, schloss Carius eine Mietpreisbremse nicht völlig aus. Ich sehe als Generationenbeauftragter vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung vor allem die Notwendigkeit, barrierearmen und seniorengerechten Wohnraum zu schaffen.
Im Gespräch mit Albert Weiler
Genau um diese Frage ging es bei meinem heutigen Nachmittagstermin in Jena. Die AWO Jena-Weimar e.V. baut dort den „Wohnpark Lebenszeit“ und heute war Richtfest. Das generationenübergreifende Konzept konnte ich schon vor einiger Zeit kennenlernen. Neben dem Wohnpark, in dem es sowohl ServiceWohnen als auch Pflegeangebote gemacht werden, ist eine Kita in Trägerschaft der AWO. 32 Wohneinheiten (1- und 2-Raum-Wohnungen) werden dort entstehen. Die Warte- und Vormerkeliste an Interessenten ist jetzt schon lang und viele waren heute zum Richtfest gekommen.
Am Rande der Veranstaltung konnte ich sowohl mit den Vertretern der AWO, als auch mit Kommunalpolitikern gute Gespräche führen. Bundestagskandidat Albert Weiler bestätigte mir, dass die Nachfrage nach seniorengerechtem Wohnraum auch in Gera groß ist, obwohl es dort Leerstand gäbe. Anfang der Woche hatten wir das gleiche Thema schon beim ASB Erfurt besprochen. Der ASB plant gerade das gleiche Projekt wie die AWO in Jena. Es tut sich also was im Freistaat und dies ist erfreulich.
Bilder vom Richtfest
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