Verwaltung soll zügig die Berechnung der Elterngebühren klären

Zurück gewiesen hat die CDU Stadtratsfraktion den Versuch, den freien Trägern die Schuld an der unterschiedlichen Praxis der Berechnung der Kita-Gebühren zuzuschieben. Tatsache ist, dass derzeit die Erfurter Stadtverwaltung nicht in Lage ist, die Gebührenberechnung vorzunehmen. Bei der Beschlussfassung zur einheitlichen Entgeltordnung hatte die CDU Stadtratsfraktion bereits darauf hingewiesen, dass das komplizierte Berechnungsverfahren zu Schwierigkeiten führen könne. CDU Fraktionsvorsitzender Michael Panse erklärt dazu: „Bei der Beschlussfassung der einheitlichen Entgeltordnung gab es seitens des Jugendamtes die verbindliche Zusage, dass die Gebührenberechnung für die freien Träger auf Wunsch vorgenommen wird. Tatsache ist jedoch, dass die Stadtverwaltung bis zum heutigen Tag noch nicht in der Lage ist die Gebührenberechnung vorzunehmen. Selbst die endgültigen Bescheide für die Hortgebühren, die nach einem ähnlichen Verfahren von den gleichen Mitarbeitern berechnet werden, können immer noch nicht für alle Eltern erstellt werden. Auch bei der Berechnung der Elterngebühren für die Kindertagespflege und in einigen kommunalen Kitas sowie Krippen kommt die Stadtverwaltung derzeit nicht nach. Der Jugendamtsleiter hat bereits Ende vergangenen Jahres angekündigt, dass die AWO, als größter Träger von Erfurter Kindertageseinrichtungen, die Einführung der neuen Entgeltordnung bis auf weiteres aussetzen wird. Welche finanziellen Auswirkungen dies auf das System der Kita-Finanzierung in Erfurt hat, kann die Verwaltung bis heute nicht erklären.“ Der jugendpolitische Sprecher der CDU Stadtratsfraktion Dominik Kordon ergänzt dazu: „Es ist unredlich den ‘schwarzen Peter‘ für die komplizierte Berechnung der Kita-Entgelte den freien Trägern zuzuschieben. Nicht die freien Träger ‘ignorieren‘ die einheitliche Entgeltordnung, sondern die Stadt kommt mit der Berechnung nicht nach. Wir erwarten, dass die Erfurter Stadtverwaltung verbindlich erklärt, ab welchem Zeitpunkt sie die Berechnungen vornehmen kann. Eine rückwirkende Inkraftsetzung der Entgeltordnung kann nach Auffassung der CDU bei den freien Trägern aber auch bei der Kindertagespflege nicht vorgenommen werden. Das verzögerte Inkrafttreten der Entgeltordnung kann zu Einnahmeverlusten für den städtischen Haushalt bei den Gebühren für die Kindertagespflege führen. Bei den Kita-Entgelten kann dies hingegen dazu führen, dass die Eltern nicht, wie bei der Beschlussfassung der Entgeltordnung erklärt, entlastet werden.“

SPD schließt künftige Kita-Gebührenerhöhungen nicht aus

Mit Befremden hat die CDU-Stadtratsfraktion heute Aussagen der SPD zur neuen einheitlichen Entgeltordnung zur Kenntnis genommen. Die CDU-Stadtratsfraktion warnt die SPD eindringlich davor, den gefundenen breiten Konsens bereits vor der abschließenden Beratung im Stadtrat aufzukündigen. Die in der heutigen Ausgabe der Zeitung Thüringer Allgemeine nachzulesende Ankündigung des Oberbürgermeisters Andreas Bausewein und des Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Denny Möller zur Anwendung der Revisionsklausel ist eine unverhohlene Drohung mit künftigen Gebührenerhöhungen. In der Revisionsklausel wird unter anderem gefordert „die Angemessenheit des Beitragsaufkommens“ zu prüfen. Die Interpretation, dass die Gebührenhöhe angepasst werden könne und dies nach Meinung von Herrn Möller für beide Seiten gelten würde, also auch für Erhöhungen, wird von der CDU mit deutlichen Worten abgelehnt. Der Fraktionsvorsitzende der CDU Michael Panse erklärt dazu:
Stein des Anstoßes…
„Für die CDU-Stadtratsfraktion soll die Revisionsklausel dazu dienen, unbillige Härten zu vermeiden und den Einstieg in nachhaltige Gebührensenkungen vorzubereiten. Offensichtlich sieht die SPD darin hingegen vorallem ein Instrument, je nach Kassenlage die Elterngebühren zu erhöhen. Dies ist das Gegenteil von dem von Elternvertretern geforderten und von der SPD in Sonntagsreden verkündeten Ziel, perspektivisch eine Beitragsfreiheit bei der Kinderbetreuung zu wollen. Angesichts der aktuellen Positionierung der Herren Bausewein und Möller ist das Vertrauen der CDU und der Erfurter Eltern darauf, dass dies ein ernstgemeintes Anliegen der SPD sei, schwer erschüttert. Bereits zwei Mal hat der Oberbürgermeister versucht die Elterngebühren zur Sanierung des maroden Erfurter Haushalts heranzuziehen. Die SPD schließt auch künftige Gebührenerhöhungen nicht aus. Wir werden gemeinsam mit den Eltern jeglichen Bestrebungen dies zu tun entgegentreten.“

Jugendhilfeausschuss beschließt Entgeltordnung

Am Ende wird alles gut und wenn es noch nicht gut ist, ist es noch nicht zu Ende!
Mehrere Jahre hat es gedauert, aber heute Abend hat der lange Weg nun ein vorläufiges Ende gefunden. Die einheitliche Kita-Entgeltordnung war schon zwei Mal kurz vor der abschließenden Beratung im Stadtrat, deshalb warten wir es nun ersteinmal ganz neugierig ab, ob es nun dieses Mal zur finalen Beschlußfassung im Stadtrat kommt 🙂 Seit SPD und Linke vor sechs Jahren im März 2008 in Erfurt eine Kita-Gebührensatzung mit Höchssätzen von 560 Euro/monatlich/Krippenplatz und 280 Euro/monatlich/Kita-Platz beschlossen haben, gibt es Streit um dieses Thema. Berechtigt weigerten sich einige freie Träger von Kitas diese Satzung zu übernehmen und zudem gab es Eltern, die gegen die Stadt geklagt haben. 2009 beauftragte der Erfurter Stadtrat den Oberbürgermeister, eine einheitliche Entgeltordnung zu erarbeiten. Bis zum Jahr 2011 werkelte die Sozialbeigeordnete an einem Entwurf und gemeinsam drückten SPD und Linke den Entwurf durch den Jugendhilfeausschuss. Als sich aber der Widerstand der der Eltern formierte, zog der Oberbürgermeister die Vorlage vor der Abschlussberatung im Stadtrat die Vorlage ersatzlos zurück
Zwei Mal hat es die Verwaltung vermasselt, mal sehen ob es beim dritten Mal gelingt…
Die Aufforderung der CDU-Stadtratsfraktion zügig eine neue gerechte Beitragsordnung zu erarbeiten wurde danach ignoriert und sattdessen weiter nach Wegen gesucht, an der Gebührenschraube zu drehen. Anfang 2013, nach der Oberbürgermeisterwahl, meinte OB Bausewein die Lage sei günstig, bei den Eltern “Kasse zu machen”. Der im Januar des Jahres 2013 mühsam mit den Elternvertretern und den Kita-Trägern ausgehandelte Kompromiss wurde mit einem Federstrich vom OB abgeändert und als neue Höchstbeträge standen danach 400 Euro je Kita-Platz und 600 Euro je Krippenplatz sowie 490 Euro je Tagespflegeplatz im Entwurf. Der Proteststurm der Eltern fegte diesen Entwurf glücklicherweise wieder vom Tisch. Seit Sommer 2013 arbeitete nun ein eigens eigensetzter Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses mit dem STEB an einem neuen Entwurf. Der nun vorliegende Entwurf, fand relativ breite Zustimmung, weil er für die meisten Eltern eine Gebührensenkung bedeutet. Lediglich Eltern in den Kitas, die bis jetzt eine von der Stadt abweichende Gebührensatzung anwendeten, sowie die Eltern von Tagespflegekindern müssen mehr bezahlen. Problematisch finde ich darüber hinaus auch, dass sich der Geschwisterbonus nur auf  Kinder in den Einrichtungen bezieht und nicht, wie ursprünglich gefordert, auf alle kindergeldberechtigte Kinder. Dies wirkt sich nachteilig für Familien mit zwei und mehr Kindern aus und ist wenig familienfreundlich. Die CDU-Stadtratsfraktion hat heute einen Antrag eingebracht, der die Finanzierung der Tagespflegemütter verbessern soll. Dieser fand zwar viel Zustimmung, soll allerdings erst in der Jugendhilfeausschusssitzung am 27. März 2014 beraten werden. Dann sollen auch Vertreterinnen der Erfurter Tagespflegemütter einbezogen werden.

Bei der heutigen abschließenden Abstimmung zur Entgeltordnung haben wir der Entgeltordnung (ergänzt um eine sogenannte Härtfallregelung bei freien Trägern und der Tagespflege, bei denen es zu Erhöhungen des Entgelts kommt) zugestimmt.

Besonderer Dank gebührt den Elternvertretern der Stadt Erfurt. Der Stadtelternbeirat und die Elterninitiative haben sich mit riesengroßen Engagement für die Interessen aller Eltern in Erfurt eingesetzt. Sie haben verhindert, dass es zu den angepeilten Gebührenerhöhungen gekommen ist und sie haben um Kompromisse gerungen.

Falls der OB das ganze Verfahren nicht noch vor der Stadtratssitzung zum dritten Mal stoppt, gibt es dann mit der Beschlussfassung eine einheitliche Entgeltordnung. Mit Blick auf die nächsten Jahre bleibt aber das Ziel, schrittweise eine Gebührenbefreiung bei der Kindertagesbetreuung für die Eltern zu erreichen.

Die beschlossene einheitliche Entgeltordnung und der

begleitende Antrag des Jugendhilfeausschusses

 

Tagesmütter besser finanzieren

Dieser Tage steht erneut die Kinderbetreuung auf dem Plan des Erfurter Stadtrates. Die kommunalen Entscheidungsträger sollen voraussichtlich im März über die einheitliche Entgeltordnung für die Kindertagesbetreuung entscheiden. Die Planung dafür ist derzeit in öffentlicher Auslegung und die CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat macht diesbezüglich auf ein Problem aufmerksam. Bereits seit 2010 tritt die CDU-Fraktion dafür ein, die Vergütung für die Tagesmütter zu erhöhen. Aktuell bekommen die Tagespflegemütter für jedes Kind, welches sie in Betreuung haben 496 Euro/monatlich. Dieses Geld ist aber nicht nur die Entlohnung für die geleistete Betreuungsarbeit, sondern es muss auch die Unkosten der Tagesmutter abdecken. Bei den meisten Tagespflegemüttern werden 3-5 Kinder pro Tagesmutter betreut. Abzüglich der Kosten bleiben jeder Tagesmutter damit gerade einmal 700 bis 900 Euro im Monat für ihre Betreuungsleistung. Die Betreuerinnen unserer Kinder auf unterstem Niveau zu entlohnen kann und darf nicht der Anspruch einer Stadt sein, die sich selbst als kinder- und familienfreundlich darstellt. Deshalb fordert der Fraktionsvorsitzende Michael Panse: “Dieser unhaltbare Zustand muss geändert werden. Die Stadtverwaltung steht in der Pflicht für angemessene Zuweisungen zu sorgen und mehr finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Wenn gleich die Mindestvergütung für Tagesmütter vom zuständigen Ministerium und vom Landesjugendhilfeausschuss festgelegt wird, ist die Stadt frei in ihrer Entscheidung mehr zu bezahlen. In Dresden wird dies beispielsweise auf Basis einer Richtlinie von 2012 vorbildlich gehandhabt.” Zukünftig sollen die Eltern in Erfurt nach der einheitlichen Entgeltordnung bis zu 400 Euro Entgelt bezahlen. Zusätzlich erstattet das Land 270 Euro pro Kind in Betreuung bei einer Tagespflegemutter an die Kommune. In der Summe ergeben sich damit bis zu 670 Euro, die der Stadt dementsprechend für die Finanzierung der Tagespflege zur Verfügung stehen. Aber es geht nicht nur um die finanziellen Belange. Eltern sollen nach Auffassung der CDU-Fraktion die freie Wahl haben, sich für verschiedene Betreuungsformen ihrer Kinder entscheiden zu können. Dazu gehört für die CDU-Fraktion neben der häuslichen Betreuung auch der Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Krippe oder die Betreuung bei einer Tagesmutter. Die derzeitige strukturelle Schlechterstellung von Tagesmüttern unterhöhlt diese Wahlmöglichkeiten und reduziert perspektivisch die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze. Anknüpfend an den Antrag von 2010 wird die CDU-Fraktion bei der Beschlussfassung zur Entgeltordnung eine Erhöhung bei der Vergütung von Tagesmüttern beantragen. Der Fraktionsvorsitzende sagte: “Angesichts der geschilderten Faktenlage hoffen wir nun auf eine breite Zustimmung der anderen Fraktionen im Erfurter Stadtrat. Unser Ziel ist die Erhöhung der Vergütung für Tagesmütter um 50 Euro pro betreutes Kind.” Der Fraktionsvorsitzende kündigte an, dass die CDU-Fraktion eine große Anfrage zum Thema Kindertagespflege einreichen wird. Inhalt werden sowohl die Arbeitsbedingungen der Tagesmütter, als auch die Betreuungssituation der Kinder sein.

Anstieg der Elterngebühren zur Haushaltsentlastung eingeplant

Hoffentlich war das Engagement der Eltern im Frühsommer nicht umsonst
Die Gebühren in den Erfurter Kindertagesstätten werden nun schon seit Jahren heftig diskutiert und es ist erklärtes Ziel aller Beteiligten, eine einheitliche Entgeltordnung für alle Kitas zu schaffen. Zur Erinnerung: Im Januar 2013 war es schon einmal fast so weit. Die Stadtelternvertreter, die Träger der Kindertagesstätten und das Jugendamt hatten sich auf einen gemeinsamen Entwurf geeinigt. 200 Euro Höchstbetrag für einen Kita-Platz und 400 Euro für einen Krippenplatz waren dabei vorgesehen. Nach diesem Entwurf wäre das Gesamtaufkommen der Elternbeiträge nicht erhöht worden, es hätte allerdings Erhöhungen bei einigen Eltern gegeben, was u.a. daran liegt, dass derzeit unterschiedliche Gebührenordnungen genutzt werden. Mit der Einbringung des Haushaltsentwurfs 2013 wischte der Oberbürgermeister jedoch diesen Kompromiss wieder vom Tisch, weil er deutliche Mehreinnahmen aus den Elterngebühren brauchte, um seinen Haushaltsentwurf „rund“ zu bekommen. Er plante damals Höchstgebühren von 400 Euro je Kita-Platz und 600 Euro je Krippenplatz. Ein Sturmlauf der Eltern und Demonstrationen vor dem Rathaus konnten verhindern, dass der Entwurf des Oberbürgermeisters in Kraft trat.
An ihre Wahlkampf-Rhetorik wollen die Genossen heute lieber nicht mehr erinnert werden…
Es folgten Bekundungen aller Parteien, dass man ja eigentlich die Gebühren senken wolle. Und es folgten öffentlichkeitswirksame Ankündigungen der SPD im Bundestagswahlkampf, dass man die Gebühren sogar abschaffen will. Und es folgte die weitere Beratung einer einheitlichen Entgeltordnung im Jugendhilfeausschuss und in einem eigens dazu geschaffenen Unterausschuss. Soweit die Vorgeschichte. Kurz vor Weihnachten flatterte nun den Eltern der Stadt ein neuer Entwurf auf den Tisch, der nichts mehr mit der vermeintlichen parteiübergreifenden Einigkeit, die Gebühren zu senken, zu tun hat. Zeitgleich legte der Oberbürgermeister dem Stadtrat den Haushaltsentwurf 2014 zu Beratung vor und wenn man beide Papiere nebeneinander legt, versteht man den Zusammenhang. Die SPD hatte bereits im Jugendhilfeausschuss im November Druck gemacht, dass die neue Gebührenordnung mit dem Haushalt zeitglich verabschiedet werden soll – nun ist klar warum. Nunmehr soll die Höchstgebühr für einen Kita-Platz 280 Euro betragen und zugleich wurden die Abzugsbeträge, bzw. der Prozentsatz der Gebühren so geändert, dass nahezu alle Eltern, zum Teil beträchtlich mehr bezahlen müssen. Auch die Staffelung der Geschwisterbeiträge wurde so geändert, dass Eltern mit mehreren Kindern doppelt bestraft würden. Mit Beginn der öffentlichen Auslegung dieses Entwurfs am 20. Dezember wurde auch ein Online-Rechner installiert, wo die Eltern ihre persönlichen Gebühren ermitteln können. Passend dazu nun mal ein Blick in den Haushalt (leider ist der HH-Entwurf 2014 noch nicht im Netz). An der entsprechenden Haushaltspositionen des HH-Entwurfs auf Seite 151 und die folgenden Seiten finden sich nachfolgende Zahlen: Die kalkulierten Einnahmen aus Benutzungsgebühren allein für die kommunalen Kitas soll von 741.442 Euro im Jahr 2012 (mit der alten Kita-Gebührenordnung) auf 1.159 Mio. Euro (geplant 2014) steigen. Dies bedeutet, über ein Drittel geplante Mehreinnahmen von den Eltern allein bei den relativ wenigen kommunalen Plätzen (von den aktuell rund 8.200 Kita-Plätzen sind rund 1.200 bei der Stadt und 7.000 bei freien Trägern). Da die Elterngebühren der freien Träger im Haushalt leider nicht einzeln ausgewiesen sind, kann man diese nur hochrechnen. Für das Jahr 2012 lässt sich aber ein durchschnittlicher Elternbeitrag in den kommunalen Kitas von 55 Euro/monatlich errechnen, wobei die Spannbreite zwischen gebührenbefreiten Kindern und Höchstzahlern sehr groß ist. Wenn es nun 2014 über 400.000 Euro Mehreinnahmen sein sollen, müsste der Elternbeitrag auf durchschnittlich 80 Euro steigen (auch da dann mit einer großen Spannbreite).    Die kalkulierten Mehreinnahmen sind mit einer höheren Kinderzahl nicht zu erklären, weil die Platzzahl bei den kommunalen Kitas in den letzten Jahren nahezu gleich ist (siehe Kita-Bedarfsplan). Für die kommunalen Krippen bietet sich genau das gleiche Bild: 721.097 Euro Elterngebühren waren es im Jahr 2012 – geplant für 2014 sind 1,1 Millionen allein in den kommunal Krippen. Für die Kinder unter zwei Jahren gibt es laut Kita-Bedarfsplan 1.184 Plätze, davon 435 Krippenplätze, rund 430 Plätze in Kitas und 320 Tagespflegeplätze. Für die Plätze in Kindertagespflege standen im HH 2012 noch 313.707 Euro Elterngebühren (für 300 Plätze) – 419.000 Euro nun jedoch im Entwurf für 2014 (für 320 Plätze). Dies führt zu einem bemerkenswerten Punkt: Auch bei den Krippenplätzen steigen die Landeszuschüsse und die Elterngebühren, während sich der kommunale Zuschuss verringert. Diese Entwicklung gilt sowohl für Krippen, als auch für Kitas und die Tagespflege. Die Elterngebühren steigen, der Landeszuschuss für die Stadt steigt und die Gesamtausgaben sinken! 9,523 Millionen Gesamtausgaben sind für die kommunalen Kitas für 2014 vorgesehen – 2013 waren es 9,739 Millionen. Bei den freien Trägern der Kitas sollen es im Jahr 2014 genau 44,194 Millionen Euro sein. Im Jahr 2013 waren 44,835 Millionen vorgesehen. Im Haushalt werden bei den Freien Trägern die Elterngebühren allerdings nicht ausgewiesen, sondern ihnen bei der Kostenerstattung direkt abgezogen. Rechnerisch müsste diese Summe bei rund 9 bis 10 Millionen Euro liegen.  Der Vollständigkeit halber noch zu den Krippen: 4,544 Millionen sollen diese Plätze 2014 kosten – 2013 waren 4,575 Millionen Euro im HH geplant. Mein Fazit dazu: Obwohl die Zahl der Plätze und damit auch die Landeszuschüsse leicht steigen, drückt die Stadt die Kosten im Betreuungsbereich nach unten und langt zugleich noch den Eltern kräftig in die Tasche! Klar erkennbar ist im Haushaltsentwurf: an den Betreuungskosten für Kinder von 0-6 Jahre von über 58 Millionen Euro (das Land trägt daran laut HH-Entwurf rund 18,8 Millionen Euro) sollen die Eltern in einem deutlich höheren Prozentsatz beteiligt werden und die Kostenbeteiligung der Stadt reduziert sich im gleichen Umfang. Dies bedeutet, dass die Eltern zur Sanierung des maroden Haushalts der Stadt in die Pflicht genommen werden – dies ist der eigentliche Skandal und zeigt, dass alles was im Sommer dazu vom Oberbürgermeister und seiner SPD-Stadtratsfraktion dazu bekundet wurde, nur inhaltsleere Worthülsen waren. Verantwortlich für die Aufstellung des Haushaltsentwurfs ist der Oberbürgermeister und die jetzige Kita-Entgeltordnung soll offensichtlich den Haushaltsplanzahlen angenähert werden. Genau dies hatte der OB auch schon beim Haushaltsentwurf 2013 geplant! Anfang Dezember erklärte die SPD Erfurt noch in einer Pressemitteilung wörtlich: Ein neuer Entwurf zur einheitlichen Entgeltordnung soll den städtischen Haushalt weder in Größenordnung entlasten, als auch weiter belasten“. Dies war ganz offensichtlich eine dreiste Lüge! Ich kann nur hoffen, dass die Eltern die knappe Anhörungsfrist nutzen und sich lautstark positionieren. Entgegen der Darstellung auf der Homepage der Stadt gab es zum vorliegenden Entwurf keine Einigkeit im Unterausschuss. Insofern ist die Behauptung auf der Homepage der Stadt “Vertreter aller Fraktionen im Stadtrat, des Stadtelternbeirats sowie der Freien Träger und der Stadtverwaltung” hätten sich auf einen einheitlichen Entwurf verständigt, falsch und entspricht wohl eher dem Wunschdenken der Verwaltung und des sozialdemokratischen Ausschussvorsitzenden. Ich habe im UA keinesfalls zugestimmt und die CDU-Stadtratsfraktion, dies kann ich als Fraktionsvorsitzender verbindlich erklären, wird die Eltern unterstützen und dem jetzt vorgelegten Entwurf einer Entgeltordnung die Zustimmung verweigern. Wir werden eine Änderung einfordern, die sich am Januar-Entwurf orientiert. Link zur öffentlichen Auslegung Facebook Gruppe gegen überzogene Kitagebühren in Erfurt Modellrechner