Ziel der Stadtratssondersitzung ist keineswegs die Wiedereinstellung der Stadtwerkegeschäftsführer

“Entgegen den Presseberichten vom 24. September 2010 strebt die CDU-Fraktion keineswegs die Wiedereinstellung der beiden entlassenen Stadtwerke-Geschäftsführer an”, stellt der Fraktionsvorsitzende Michael Panse klar.

“Hier geht es auch keineswegs um einen vorgezogenen Wahlkampf, sondern um eine unverzichtbare Formalität: Der alte Stadtratsbeschluss vom September 2009, der unter anderem beinhaltete, die beiden Geschäftsführer fristlos zu entlassen, ist weiterhin in Kraft, obwohl die Mehrheit der Fraktionen des Erfurter Stadtrates bereits erklärt hat, dass sie diesen Beschluss für falsch hält und heute in dieser Form nicht wieder treffen würde. Alle Fraktion des Erfurter Stadtrates mit Ausnahme der SPD und dem Oberbürgermeister selbst halten ein Berufungsverfahren nicht für sinnvoll. Dennoch könnte der Stadtratsbeschluss vom September 2009 für ein Berufungsverfahren zumindest als förmliche Begründung heran gezogen werden. Dafür wollen wir die Grundlage entziehen, indem wir die formale Aufhebung des Beschlusses zur fristlosen Entlassung erreichen”, erklärt Panse.

Panse weiter: “Entgegen der Darstellung des FDP-Fraktionsvorsitzenden hebt das Landgericht keine Stadtratsbeschlüsse auf. Das Verfahren ist immer noch schwebend und erst dann rechtskräftig, wenn bis zur Frist am 15. Oktober keine Berufung eingelegt wird.

Die beiden ehemaligen Geschäftsführer in Geschäftsführertätigkeit weiter zu beschäftigen, steht keinesfalls zur Debatte. Das Vertrauen ist soweit zerrüttet, dass dies vollkommen indiskutabel ist. Zudem macht Herr Zaiß, daran halten wir fest, einen ausgezeichneten Job im Sinne der Stadtwerke und der Stadt Erfurt.”

Noch kein Ende in der Diskussion um Stadtwerkegeschäftsführer

Wahlkampf zum Schaden der Stadtwerke
Wahlkampf zum Schaden der Stadtwerke
Antrag zu einer Sonderstadtratssitzung gestellt Gestern Abend hatte der Oberbürgermeister, ebenso wie die Fraktion der SPD die Gelegenheit, sich zu ihrer Verantwortung um die Fehlentscheidung zur Entlassung der beiden Stadtwerkegeschäftsführer zu positionieren. Im Gegensatz zu allen anderen Stadtratsfraktionen ließen die Sozialdemokraten diese Gelegenheit bei der Aktuellen Stunde im Stadtrat weitgehend ungenutzt. Es gab leider keine klare Aussage, ob nun ein Berufungsverfahren angestrebt wird oder nicht. Stattdessen trotzige Reaktionen nach dem Motto “das würden wir heute wieder so tun”, Gerichtsschelte vom Fraktionsvorsitzenden der SPD und ein Relativieren des entstandenen Schadens. Tatsache bleibt aber: aus parteipolitischen Kalkül hat die SPD im Frühjahr 2009 den Ruf der Stadtwerke und ihrer fast 1.800 Mitarbeiter beschädigt. Die Plakate der SPD im Kommunalwahlkampf “Klare Verhältnisse für Erfurt – das gilt auch für die Stadtwerke!”, unterstellten Skandale, die jetzt vom Landgericht klar zurückgewiesen wurden. Es ist darüber hinaus ein erheblicher materieller Schaden entstanden. Weit über 100.000 Euro für Gerichts- und Anwaltskosten, sowie für höchst zweifelhafte Gutachten. Zwei gut bezahlte Geschaäftsführer der Stadtwerke, die nun zwar wohl ihr Geld erhalten aber dafür keine Arbeitsleitung erbracht haben und mögliche Folgekosten bis zum Ende ihrer Vertragslaufzeit verursachen. Bis zu 1,1 Millionen Scahden stehen im Raum. Dafür tragen der Oberbürgermeister und die Erfurter SPD eine erhebliche Mitverantwortung. Wenn man ihren Ausführungen von gestern Abend folgt, wohl auch die alleinige Verantwortung. Gestern haben alle anderen Fraktionen bekundet, dass die Entlassung vom September nicht gerechtfertigt war. In der kommenden Woche wird sich am 1. Oktober der Aufsichtsrat der Stadtwerke mit dieser Frage befassen und sich zu einem möglichen Berufungsverfahren, dessen Beantragungsfrist am 15.10. endet,  positionieren müssen. Im Anschluß an die gestrige Stadtratssitzung haben wir, die CDU-Fraktion, deshalb gestern Abend gemeinsam mit den Freien Wählern die Einberufung einer Sonderstadtratssitzung für die kommende Woche beantragt. Dann werden alle Fraktionen und der OB Farbe bekennen müssen, wie mit dem vom Gericht verworfenen Beschluss vom September letzten Jahres umgegangen werden soll.

Urteil im Prozess um Entlassung der Stadtwerke-Geschäftsführer bringt erheblichen Schaden für die Stadt Erfurt

“Der Oberbürgermeister ist qua Amtseid verpflichtet, Schaden von der Stadt abzuwenden. Dies hat er offensichtlich im vorliegenden Fall nicht getan. Mit dem heutigen Urteil stehen die Stadtwerke und damit die Stadt Erfurt vor einem finanziellen Schaden in Millionenhöhe”, kommentiert der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat Michael Panse, die Entscheidung des Landgerichts Erfurt. Weiter erklärte Panse:

“Leider haben sich damit unsere Befürchtungen bestätigt. Das im Vorfeld der Kommunalwahl 2009 politisch motivierte Kesseltreiben von Oberbürgermeister Bausewein, dessen Beraterstab und der Erfurter SPD hat sich nun vor Gericht als haltlos herausgestellt. Insbesondere bei dem zentralen Kampagnen- und Entlassungsgrund, den Pensionsvereinbarungen für die Geschäftsführer, hat das Gericht die Rechtsauffassung der Stadt Erfurt verworfen. Die Stadtwerke sind nunmehr verpflichtet, rückwirkend ab 2005 eine Pensionsvereinbarung abzuschließen und zu finanzieren.”

Die Kündigungen der beiden Geschäftsführer vom September 2009 wurden für unwirksam erklärt, die Stadt zur Nachzahlung der Gehälter und zur Wiedereinstellung der beiden Geschäftsführer verurteilt.

“Aufgrund des völlig zerrütteten Vertrauensverhältnisses ist es undenkbar, die beiden Herren in ihrer damaligen Position weiter zu beschäftigen. Ich bin jetzt sehr gespannt, ob Herr Bausewein gewillt ist, eine Lösung für einen möglichen Vergleich zu finden. Der neue Geschäftsführer der Stadtwerke, Peter Zaiß, leistet hervorragende Arbeit. Nur ihm ist es zu verdanken, dass die Stadtwerke sich in einer wirtschaftlichen Lage befinden, die nun nicht auch noch zu Mehrbelastungen der Gebührenzahler in der Stadt Erfurt führen. Der sich abzeichnende Schaden von rund einer Million Euro fehlt uns allerdings in der klammen Stadtkasse schmerzlich”, so Panse.

Die CDU-Fraktion hat sowohl im vergangen Frühjahr als auch während der sich abzeichnenden Gerichtsverfahren vor diesem Vorgehen gewarnt und Herrn Oberbürgermeister Bausewein mehrfach aufgefordert, den drohenden Schaden mittels eines Vergleiches zu minimieren. Dies hat Andreas Bausewein stets abgelehnt. Auch in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke hat er damit dem Unternehmen einen “Bärendienst” erwiesen.