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Ihr Stadtrat für Erfurt
“Entgegen den Presseberichten vom 24. September 2010 strebt die CDU-Fraktion keineswegs die Wiedereinstellung der beiden entlassenen Stadtwerke-Geschäftsführer an”, stellt der Fraktionsvorsitzende Michael Panse klar.
“Hier geht es auch keineswegs um einen vorgezogenen Wahlkampf, sondern um eine unverzichtbare Formalität: Der alte Stadtratsbeschluss vom September 2009, der unter anderem beinhaltete, die beiden Geschäftsführer fristlos zu entlassen, ist weiterhin in Kraft, obwohl die Mehrheit der Fraktionen des Erfurter Stadtrates bereits erklärt hat, dass sie diesen Beschluss für falsch hält und heute in dieser Form nicht wieder treffen würde. Alle Fraktion des Erfurter Stadtrates mit Ausnahme der SPD und dem Oberbürgermeister selbst halten ein Berufungsverfahren nicht für sinnvoll. Dennoch könnte der Stadtratsbeschluss vom September 2009 für ein Berufungsverfahren zumindest als förmliche Begründung heran gezogen werden. Dafür wollen wir die Grundlage entziehen, indem wir die formale Aufhebung des Beschlusses zur fristlosen Entlassung erreichen”, erklärt Panse.
Panse weiter: “Entgegen der Darstellung des FDP-Fraktionsvorsitzenden hebt das Landgericht keine Stadtratsbeschlüsse auf. Das Verfahren ist immer noch schwebend und erst dann rechtskräftig, wenn bis zur Frist am 15. Oktober keine Berufung eingelegt wird.
Die beiden ehemaligen Geschäftsführer in Geschäftsführertätigkeit weiter zu beschäftigen, steht keinesfalls zur Debatte. Das Vertrauen ist soweit zerrüttet, dass dies vollkommen indiskutabel ist. Zudem macht Herr Zaiß, daran halten wir fest, einen ausgezeichneten Job im Sinne der Stadtwerke und der Stadt Erfurt.”
“Der Oberbürgermeister ist qua Amtseid verpflichtet, Schaden von der Stadt abzuwenden. Dies hat er offensichtlich im vorliegenden Fall nicht getan. Mit dem heutigen Urteil stehen die Stadtwerke und damit die Stadt Erfurt vor einem finanziellen Schaden in Millionenhöhe”, kommentiert der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat Michael Panse, die Entscheidung des Landgerichts Erfurt. Weiter erklärte Panse:
“Leider haben sich damit unsere Befürchtungen bestätigt. Das im Vorfeld der Kommunalwahl 2009 politisch motivierte Kesseltreiben von Oberbürgermeister Bausewein, dessen Beraterstab und der Erfurter SPD hat sich nun vor Gericht als haltlos herausgestellt. Insbesondere bei dem zentralen Kampagnen- und Entlassungsgrund, den Pensionsvereinbarungen für die Geschäftsführer, hat das Gericht die Rechtsauffassung der Stadt Erfurt verworfen. Die Stadtwerke sind nunmehr verpflichtet, rückwirkend ab 2005 eine Pensionsvereinbarung abzuschließen und zu finanzieren.”
Die Kündigungen der beiden Geschäftsführer vom September 2009 wurden für unwirksam erklärt, die Stadt zur Nachzahlung der Gehälter und zur Wiedereinstellung der beiden Geschäftsführer verurteilt.
“Aufgrund des völlig zerrütteten Vertrauensverhältnisses ist es undenkbar, die beiden Herren in ihrer damaligen Position weiter zu beschäftigen. Ich bin jetzt sehr gespannt, ob Herr Bausewein gewillt ist, eine Lösung für einen möglichen Vergleich zu finden. Der neue Geschäftsführer der Stadtwerke, Peter Zaiß, leistet hervorragende Arbeit. Nur ihm ist es zu verdanken, dass die Stadtwerke sich in einer wirtschaftlichen Lage befinden, die nun nicht auch noch zu Mehrbelastungen der Gebührenzahler in der Stadt Erfurt führen. Der sich abzeichnende Schaden von rund einer Million Euro fehlt uns allerdings in der klammen Stadtkasse schmerzlich”, so Panse.
Die CDU-Fraktion hat sowohl im vergangen Frühjahr als auch während der sich abzeichnenden Gerichtsverfahren vor diesem Vorgehen gewarnt und Herrn Oberbürgermeister Bausewein mehrfach aufgefordert, den drohenden Schaden mittels eines Vergleiches zu minimieren. Dies hat Andreas Bausewein stets abgelehnt. Auch in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke hat er damit dem Unternehmen einen “Bärendienst” erwiesen.