Michael Panse zu den neuesten Besuchsquoten in Kindertagesstätten
Erziehungsgeld ist für die Form der Betreuung nicht ausschlaggebend
Das Thüringer Erziehungsgeld hat offensichtlich keinen nennenswerten Einfluss darauf, ob Kinder im dritten Lebensjahr zu Hause oder in Kindertagesstätten betreut werden. Das hat der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Panse, zu den heute veröffentlichten Zahlen zu Besuchsquoten in Kindertagesstätten erklärt. „Wer glaubt, dass 150,-€ jemanden von der Erwerbsarbeit abhalten, der zurück in den Beruf will und kann, ist weltfremd. Die Leistung erleichtert es aber jenen, die um der Kinder willen zu Hause bleiben wollen, sich diesen Wunsch zu erfüllen“, so Panse.
Der Sozialpolitiker sieht in den Zahlen „unspektakuläre statistische Schwankungen“. Aus den Zahlrenreihen ergibt sich für ihn, dass rund ein Viertel der Eltern ihre zwei Jahre alten Kinder lieber noch etwas länger zu Hause betreuen und erziehen wollen und drei Viertel auf die Kindertagesstätten zurückgreifen. Der Abgeordnete sieht sich in seiner Einschätzung auch durch die Elterngeldstatistik des Bundes bestätigt. „Ein Viertel der Mütter in Thüringen nutzt die Verlängerungsoption auf zwei Jahre. Mit dem Thüringer Erziehungsgeld entsteht so ein Zeitraum von drei Jahren, der in diesen Familien vorrangig den kleinen Kindern gewidmet wird.“
Aus den Statistiken ergibt sich laut Panse, „dass mit dem Thüringer Erziehungsgeld und der nicht zuletzt von Thüringen durchgesetzten Verlängerungsoption beim Bundeselterngeld tatsächlich das Versprechen der Wahlfreiheit verwirklicht worden ist“. Wie er hinzufügte, will die SPD diese Wahlfreiheit wieder zerstören. Partei- und Fraktionschef Christoph Matschie hatte in einem Interview am 1. September angekündigt, die SPD wolle das Landeserziehungsgeld streichen. „Die SPD würde damit ein Stück Gestaltungsfreiheit beseitigen und einem Teil der Familien schon aus finanziellen Gründen eine Betreuungsform aufzwingen. Das werden wir zu verhindern wissen“, sagte der Sozialpolitiker.
Abschießend erinnerte er an die Verfassung des Freistaats Thüringen. Dort heißt es in Art. 17: „Wer in häuslicher Gemeinschaft Kinder erzieht oder für andere sorgt, verdient Förderung und Entlastung“. Panse forderte die Opposition auf, diesen Grundsatz endlich zu beherzigen und ihre Versuche zur Bevormundung der Eltern einzustellen.