Stärkere steuerliche Anerkennung nun auch für ehrenamtliche Feuerwehrleute, Bürgermeister und Ortsteilräte

Nachdem zum Jahresbeginn bereits die Steuerfreibeträge für die Übungsleiterpauschale auf 2.400 € und für die Ehrenamtspauschale auf 720 € gestiegen sind, sollen nun auch ehrenamtlich Tätige, die Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen erhalten von einer verbesserten steuerlichen Anerkennung ihres bürgerschaftlichen Engagements profitieren. Hierunter fallen neben den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren auch Mitglieder des Ortsteil- / Stadtrates und ehrenamtliche Bürgermeister. Die Bundesregierung folgt dem Vorschlag der Koalitionsfraktionen, den steuerfreien Betrag für Aufwandsentschädigungen, die aus öffentlichen Kassen gezahlt werden, ebenfalls auf 2.400 € anzuheben. Neben den rund 38.600 Ehrenamtlichen in den Freiwilligen Feuerwehren werden von der Erhöhung auch andere freiwillig Engagierte profitieren, die Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen erhalten und diese bis zu der dann erhöhten Grenze steuerfrei vereinnahmen können. So erhalten die Ortsteilbürgermeister in Erfurt eine Aufwandsentschädigung zwischen 219,86 Euro und 475,50 Euro monatlich und Ortsteilräte ein Sitzungsgeld von 15,34 Euro. Die Thüringer CDU-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Finanzausschuss-Vorsitzende Antje Tillmann: „Es geht um den Respekt und die Anerkennung für die Leistungen, die die Freiwilligen Feuerwehrleute unter Einsatz ihres Lebens für Ihre Mitmenschen erbringen. Es wäre nicht nachvollziehbar, ihnen und anderen freiwillig Engagierten den erhöhten Freibetrag im Unterschied zu den übrigen Ehrenamtlichen zu versagen, nur weil sie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Töpfen erhalten.“ Auch der Vorsitzende der Stadtratsfraktion der CDU in Erfurt begrüßt die Entscheidung ausdrücklich: „Die ehrenamtlich Tätigen leisten einen großen Beitrag für unsere Gesellschaft. Ich freue mich sehr, dass nun auch die ehrenamtlichen Ortsteilbürgermeister und die Mitglieder der Ortsteilräte und des Stadtrates von der verbesserten steuerlichen Anerkennung profitieren.“

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