Hauptausschussthema
Leider konnte die Verwaltung den Fragenkatalog zur Insolvenz von RWE in der gestrigen Hauptausschusssitzung nicht wirklich abarbeiten. Ein Teil der Antworten wurde gleich in den nichtöffentlichen Teil geschoben – allerdings dort auch nicht erhellend bearbeitet.
Befremdet bin ich darüber, dass RWE bereits vor einer Woche die Insolvenz angemeldet hat, aber es nach Auskunft von Frau Hoyer bis jetzt keinerlei Gespräche zwischen Stadt und Verein gegeben hat. Die Stadt würde ihre Informationen aus Presseverlautbarungen beziehen. Seit Wochen deutet sich eine Insolvenz an, regelmäßig bekundet die Stadt dem Verein helfen zu wollen und jetzt wo es darauf ankommt gibt es keinen Plan. Dies ist um so problematischer, da heute Abend bereits ein Heimspiel gegen Osnabrück und Samstag das Spiel gegen Köln stattfinden sollte. Gestern hat die zuständige Beigeordnete erklärt, der Mietvertrag für die Arena gelte fort und sei von keiner Seite gekündigt. Allerdings sei es unwahrscheinlich, dass die Mietzahlungen erfolgen könnten – bestenfalls wenn der Insolvenzverwalter dafür Mittel frei geben würde.
Übereinstimmend erklärten die Mitglieder des Hauptausschusses, dass es nun darum gehen müsse die Nachwuchsarbeit des Vereins und den Fortbestand des Traditionsvereins RWE auch in der 4. Liga zu ermöglichen. Wie das gelingen kann, bleibt vorerst offen. Heute solle es endlich ein Gespräch zwischen RWE und der Stadt gegen und danach werden wir voraussichtlich im heutigen Finanzausschuss oder im Ältestenrat informiert. Insbesondere für den Eigenbetrieb Multifunktionsarena, aber auch für die Arena GmbH und die EVAG hat die Insolvenz Auswirkungen. Wir haben bereits beim Bau der Multifunktionsarena auf dieses drohende Szenario hingewiesen – der Oberbürgermeister, seine zuständige Beigeordnete und die rot-rot-grüne Stadtratsmehrheit haben davor bewusst die Augen verschlossen.
Anfrage im Hauptausschuss:Insolvenz von Rot-Weiß Erfurt – Auswirkungen auf den städtischen Haushalt und vertragliche Beziehungen zwischen der Stadt und dem FC Rot-Weiß ErfurtBezugnehmend auf die Antwort zur Drucksache 467/18 und die in der letzten Woche angemeldete Insolvenz des FC Rot-Weiß Erfurt bitte ich die Informationsaufforderung in Dringlichkeit auf die Tagesordnung des HAS zu setzen. Am Mittwoch, dem 21.3.2018, soll ungeachtet der Insolvenz das nächste Heimspiel von Rot-Weiß Erfurt im Steigerwaldstadion stattfinden. Die zwischen Rot-Weiß Erfurt und der Stadt, bzw. von Eigenbetrieben der Stadt (Eigenbetrieb Multifunktionsarena, EVAG, Feuerwehr) bestehenden vertraglichen Vereinbarungen können vor dem Hintergrund der angemeldeten Insolvenz derzeit nicht erfüllt werden. Ob eine spätere Vergütung erfolgen kann, ist angesichts der bereits bestehenden Verbindlichkeiten von 199.003,30 Euro (Stand 23.2.2018 lt. Drucksache 0467/18) unwahrscheinlich.Vor diesem Hintergrund bitte ich die Stadtverwaltung um Berichterstattung zu folgenden Punkten:
Wann hat die Stadt von der Insolvenz von RWE erfahren und welche Gespräche fanden seit dem mit Vertretern von RWE statt?
Die Erfüllung welcher vertraglicher Leistungen zwischen der Stadt/Eigenbetrieben der Stadt und dem FC Rot-Weiß Erfurt sind von der Insolvenz betroffen?
Auf welcher Grundlage werden die nächsten Heimspiele des FC Rot-Weiß Erfurt ausgetragen?
Sind von der Insolvenz auch Leistungen bezüglich der Nachwuchsarbeit des Vereins betroffen (Sportstättennutzung, Vergütungen der Stadt an bzw. von RWE)?
Wie hoch sind die finanziellen Forderungen der Stadt/ Eigenbetriebe der Stadt am Ende der Spielsaison 2017/2018 gegen RWE, wenn durch die Insolvenz keine Zahlungen mehr geleistet werden können?
Wer vertritt die Interessen der Stadt/Eigenbetriebe gegenüber dem FC RWE bei einer möglichen Gläubigerversammlung?
(Teil)Antwort:Da die gestellten Fragen einen Insolvenzantrag betreffen und damit bei der Beantwortung möglicherweise Rechte Dritter betroffen sein können, wird ein Teil der Antworten im nichtöffentlichen Teil des Hauptausschusses gegeben. 1. Wann hat die Stadt von der Insolvenz von RWE erfahren und welche Gespräche fanden seit dem mit Vertretern von RWE statt? Die Verwaltung wurde vom Verein über die Insolvenz bis zum heutigen Tage nicht offiziell informiert. Demzufolge gab es bislang auch keine Gespräche mit Vertretern des Vereins. Die Information zur Insolvenz erreichte den Oberbürgermeister am 14. März 2018 über die Eilmeldung des MDR. 3. Auf welcher Grundlage werden die nächsten Heimspiele des FC Rot-Weiß Erfurt ausgetragen? Zunächst wurde der vom Stadtrat bestätigte Saisonvertrag einschl. des Nachtrages zur Rabattierung von keiner Vertragspartei gekündigt. Insofern gilt dieser grundsätzlich weiter. Fraglich scheint jedoch, inwieweit RWE die vertraglich geschuldete Miete auch tatsächlich entrichten kann. Die Entscheidung des Amtsgerichts, das Insolvenzverfahren in Eigenregie lediglich vorläufig zuzulassen, wurde erst am vergangenen Freitag getroffen. Daher ist zunächst die amtliche Bekanntmachung der Entscheidung abzuwarten, um ggf. Prämissen für das weitere Verfahren hieraus ersehen zu können. Es besteht zweifelsfrei eine dringende Handlungsnotwendigkeit, weshalb der Kontakt zum Verein bereits gesucht wurde. Unabhängig davon hat bei der Insolvenz in Eigenverantwortung der Schuldner weiterhin die Verfügungsgewalt, weshalb die nötigen Aktivitäten eigentlich von demjenigen ausgehen sollten, der eine Leistung begehrt. 4. Sind von der Insolvenz auch Leistungen bezüglich der Nachwuchsarbeit des Vereins betroffen (Sportstättennutzung, Vergütungen der Stadt an bzw. von RWE)? Diese Frage kann grundsätzlich mit “Nein” beantwortet werden. Gemäß § 4 der Sportanlagentarifordnung sind der regelmäßige Trainings- und Spielbetrieb der Nachwuchsmannschaften des Vereins – wie bei allen übrigen Vereinen auch – entgeltbefreit. Insofern ist die Sportstättennutzung für diese Zwecke unabhängig von der Finanzsituation des Vereins. Nicht entgeltbefreit sind jedoch die Sportstättennutzungen für andere als die vorgenannten Zwecke, z. B. für Sichtungsmaßnahmen oder Freundschaftsspiele. Wegen der Zertifizierung des Nachwuchsleistungszentrums durch den DFB besteht hierzu ein Nutzungsvertrag, der ein jährliches Entgelt vorsieht. 6. Wer vertritt die Interessen der Stadt/Eigenbetriebe gegenüber dem FC RWE bei einer möglichen Gläubigerversammlung? Die Stadt wird gemäß § 31 ThürKO durch den Oberbürgermeister vertreten, die Eigenbetriebe nach § 76 ThürKO durch die Werkleitungen. Insofern kommt es auch diesen zu, die jeweiligen Interessen bei einer möglichen Gläubigerversammlung zu vertreten. Wegen des einheitlichen Durchsetzungsinteresses wird man sich zu gegebener Zeit darauf verständigen, ob und wie im Rahmen der Geschäftsverteilung innerhalb der Landeshauptstadt Erfurt (z. B. SG InsO der Stadtkasse bzw. Rechtsamt) eine gemeinsame Vertretung benannt wird. Die Beteiligungsrechte des Stadtrates werden hierbei selbstverständlich beachtet.