Gestern Abend sollte der Nachtragshaushalt 2025 im Erfurter Stadtrat beschlossen werden… Er wurde nicht beschlossen sondern stattdessen vertagt, aber dies ist eine andere Geschichte, über die ich im nächsten blog schreibe. Beraten wurde der Nachtragshaushalt und ich habe für unsere Fraktion die Grundsatzrede gehalten:
Herzlich Willkommen an der Glaskugel! Wir schauen alle rein aus unterschiedlichen Perspektiven und sehen etwas Anderes. Nachtragshaushalte sind in der Regel ein Beleg dafür, dass der eigentliche Haushalt nicht exakt, oder zu optimistisch geplant wurde, oder sich die Rahmenbedingungen durch unerwartete Mehrausgaben (selten auch Mehreinnahmen) oder gesetzliche Regelungen geändert haben. Nachdem in Erfurt für das laufende Haushaltsjahr bereits sechs außer- und überplanmäßige Ausgabenlisten vom Finanzausschuss und Stadtrat beschlossen wurden, liegt uns heute der Nachtragshaushalt zur Beschlussfassung vor.
Ein Nachtragshaushalt muss laut Thüringer Kommunalordnung § 60 aufgestellt werden, wenn es erhebliche Abweichungen zum bestehenden Haushalt gibt. Mit den für 2025 geplanten Mehrkosten von 17 Millionen im Verwaltungshaushalt und rund 6 Millionen im Vermögenshaushalt ist dies zweifellos der Fall – in Summe wäre dies auch bei den über- und außerplanmäßigen Ausgaben der Fall.
Ein wesentlicher Unterschied eines Nachtragshaushalts zum eigentlichen Haushalt ist, dass es kaum Gestaltungsspiel für neue Projekte oder Mehrausgaben gibt. Alle von der Verwaltung veranschlagten Mehrausgaben sind unabdingbar und dafür wurden Deckungsquellen gesucht und gefunden. Ob der Haushalt weitere „Reserven“ bieten wird, ist schwer zu sagen, da das Haushaltsjahr 2025 noch gar nicht begonnen hat. Wir haben zudem auch noch keine Abschlusszahlen von 2024. Und wir haben auch keinen Bundes- und keinen Landeshaushalt. Bei Land lässt der Haushaltsentwurf der ehemaligen Finanzministerin erahnen, dass der Gürtel deutlich enger gezogen werden muss. Insofern wäre aber jede Beschlussfassung zu weiteren Mehrausgaben Glaskugelleserei und fahrlässig.
Der Nachtragshaushalt bietet praktisch kein Gestaltungsspiel. Die CDU-Fraktion hat bei den Beratungen zum Nachtragshaushalt daher im Wahrsten Sinne des Wortes „auf die Bremse getreten“, um nicht neue Löcher aufzureißen. Wir haben uns lediglich auf einen größeren gemeinsamen Antrag mit den anderen Fraktionen verständigt und halten diesen auch für umsetzbar.
Als wesentliche Deckungsquelle haben wir die Beherbergungssteuer benannt. Diese ist in den letzten Jahren gestiegen – im aktuellen Haushaltsjahr deutlich über die 3 Millionengrenze. Wir erwarten eine weitere Steigerung, weil der Städtetourismus derzeit brummt und wir zudem auch 2025 viele Großveranstaltungen und Tagungen haben. Aber, und dies müssen wir einräumen ist eine „Erwartungsprognose“.
Wir werden vielen der anderen vorliegenden Einzelanträge der Fraktionen nicht zustimmen. Ich will einige Punkte benennen, die uns daran stören.
Grundsätzlich wollen wir im Nachtragshaushalt keine dauerhaften Belastungen für die Folgejahre beschließen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn neue Personalstellen und Strukturen geschaffen werden, die nicht nur einmalig Geld kosten, sondern immer wieder. Grundsätzlich wollen wir nicht, dass Geld aus dem Vermögenshaushalt insbesondere von der Schulfinanzierung genommen wird und dies in den Verwaltungshaushalt transferiert wird.
Klar ist für die CDU, dass ein neuer Haushaltsentwurf für 2026 und fortfolgende unsere Kritik an vergangenen Haushalten aufnehmen muss.
– Er muss pünktlich vorgelegt werde.
– Er muss den Verwaltungshaushalt in seinem Wachstum begrenzen und
– Er muss Geld für den dringend notwendigen Schulbau zur Verfügung stellen.