Hochwasser in Bad Salzungen
In den letzten Tagen war die sprichwörtliche Wasserstandsmeldung das wichtigste Thema. Bei meinem Besuch am Donnerstag in Bad Salzungen war der Pegelstand der Werra schon bedenklich hoch. Lediglich die Jahrhunderthochwasser von 1900 und 1994 waren als Markierungen an der Werrabrücke noch höher angesetzt.
Zwischenzeitlich meldeten viele Thüringer Kommunen Land unter – es wird höchste Zeit, dass es mal Sommerwetter wird. Viele Wochenendveranstaltungen wurden schon abgesagt. Ich hoffe aber immernoch, dass die Indigos am Sonntag ihr Spiel gegen die Hanfrieds aus Jena durchführen können. Erfurt hat mit dem Flutgraben seit nunmehr 115 Jahren einen wichtigen Hochwasserschutz, der die Stadt schützt, aber in den Vororten sieht es sehr bedenklich aus.
In Bad Salzungen war ich zu einem Gespräch mit den sieben engagierten Damen des Vorstandes des Demokratischen Frauenbundes und dem Leiter des Mehrgenerationenhauses verabredet. Gemeinsam haben wir mögliche Zukunftsprojekte diskutiert, die das Haus langfristig stärken können.
Der alte DIG-Vorsitzende und seine Nachfolgerin
Am Donnerstag Abend stand nach einem parteipolitischen Termin noch die Neuwahl des Vorstandes der Deutsch-Israelischen Gesellschaft auf dem Programm. Schon seit 1992 bin ich Mitglied der DIG und habe deshalb auch gerne die Wahlveranstaltung geleitet.
Martin Borowsky übergab das Vorsitzenden-Amt an Fransika Schmidtke. Ich würde mich sehr freuen, wenn es uns als DIG in der neuen Amtszeit des Vorstandes gelingt, eine Israel-Bürgerreise zu organisieren. Ich würde daran gerne mitwirken, es wäre dann meine 13. Israel-Reise seit 1992.
Große Anfrage zur Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege
Die CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat hat heute eine umfangreiche Anfrage zur Situation der Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege zur Beantwortung des Oberbürgermeisters eingereicht. Die Betreuungssituation verbunden mit der Suche nach einem freien Kita-Platz ist angespannt und das Wunsch- und Wahlrecht für Eltern nach einer geeigneten Einrichtung ist weiterhin nicht umsetzbar.
Die steigende Zahl von Geburten, die Erweiterung des Rechtsanspruchs, der Zuwachs junger Familien in Erfurt und der immer noch erhebliche Sanierungsbedarf erfordern Entscheidungen der Kommunalpolitik. Dazu erklärte der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat, Michael Panse:
“Wir erwarten, dass der Oberbürgermeister umfänglich alle Fakten auf den Tisch legt. Die aktuelle Diskussion um den Sanierungsaufwand in Erfurter Kindertagesstätten und dem misslungenen Kitagebührensatzungssentwurf zeigt, wie wichtig es ist, umfängliche Informationen zu diesem Bereich aus der Verwaltung zur Verfügung zu stellen.”
Die Anfrage an den Oberbürgermeister wurde in sechs umfassende Bereiche aufgeteilt: Einrichtungen, Personal, Gebührenfinanzierung, Gebäude- und Investitionen, Qualität der Betreuungsangebote und Entwicklung. Die Große Anfrage der CDU Fraktion im Wortlaut ist zu finden auf der Homepage der CDU-Fraktion unter: www.cdu-fraktion-erfurt.de bzw. unter dem diesbezüglichen Link
Der Stadtelternbeirat (STEB) hatte gestern Abend zu einer Gesprächsrunde interessierte Eltern und Vertreter der Stadtratsfraktionen ins Rathaus eingeladen. Es fand dabei eine heftige und erregte Diskussion statt, in der die Eltern ihren deutlichen Unmut über das Agieren der Verwaltung bekundeten. Vertreter aller Fraktionen mit Ausnahme der Grünen stellten sich dem Gespräch mit den Eltern.
Der hochumstrittene Entwurf einer neuen Kita-Gebührensatzung wurde zwar vom Oberbürgermeister gestern Nachmittag zurückgezogen, dennoch kündigt die Verwaltung an, einen neuen Entwurf erarbeiten zu wollen. Dies weckte zu Recht das Misstrauen der über einhundert anwesenden Eltern.
Als Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion im Stadtrat, habe ich erläutert, dass unsere Fraktion sich eine Neureglung der Kitagebührensatzung nur auf Basis des Entwurfes des Stadtelternbeirates vorstellen kann. Dieser Entwurf sieht vor, die Höchstgebühren für Kita-Plätze auf 200 Euro und die Höchstgebühren für Krippenplätze auf 400 Euro zu begrenzen. Zudem ist eine soziale Staffelung nach Einkommen der Eltern geplant. Höheren Kita-Gebühren wird die CDU keinesfalls zustimmen. Zudem wird die CDU-Fraktion die anderen Stadtratsfraktionen an den gestern getätigten Aussagen messen.
Bilder der DiskussionLive-Ticker der TADeutschland TodayBericht MDRBericht TA
Der Haushaltsentwurf 2013
Gestern Abend begann im Erfurter Rathaus die Anhörung zum Haushaltsentwurf der Stadt für das Jahr 2013. Traditionsgemäß startete dabei der Finanzausschuss mit dem Einzelbereich des Hauptausschusses. Heute Abend geht es für mich mit dem Bereich Schule und Sport und morgen mit dem Jugendhilfeausschuss weiter. In den anderen Bereichen sind wir aber als Fraktion auch gut vertreten.
Es geht bei den Anhörungen darum, Zahlen und Haushaltsansätze zu hinterfragen und natürlich auch darum, nach Lücken zu suchen. Gefunden haben wir bis jetzt immer etwas 🙂
Allerdings wird es in diesem Jahr schwer die Lücken zu finden und dann Mehrheiten zu gewinnen. Die Stadt plant mit 17 Millionen neuen Schulden, es feht das geld für dringend notwendige Investitionen und zudem wird den Eltern kräftig in die Tasche gelangt. Die Kita-Gebührendiskussion scheint allerdings ein (vorerst) erfolgreiches Ende zu finden. Weit über 5.000 Unterzeichner fand eine Online-Petition und den Kollegen von Rot-Rot-Grün wurde es ungemütlich. Der Oberbürgermeister wurde bedrängt, seinen (und den seiner linken Sozialbeigeordneten) mißlungenen Kita-Entwurf zurück zu nehmen. Heute Abend tagt der Stadtelternbeirat, Herr Bausewein hat sich als gesprächspartner angesagt, und da wird er dies dann voraussichtlich auch tun.
Reichlich Baustellen in Erfurt – nicht nur auf dem Fischmarkt, sondern vor allem im Haushaltsentwurf
Aber der nächste “Bolzen” flatterte heute Vormittag auf den Tisch der Stadtratsfraktionen. Bei den Hortgebühren strebt der Oberbürgermeister ebenfalls einen Griff in die Taschen der Eltern an. Vermeintlich “moderat” geht es um eine Erhöhung von 10 Euro im Monat, aber das sind eben 25 Prozent der Hortgebühren und dies nachdem Rot-Rot-Grün den Essensgeldzuschuss schon gestrichen hat. Da zudem ein neuer “Einkommens-Definitionsbegriff” angewendet werden soll, wird es (wie bei den Kitagebühren) zahlreiche Eltern geben, die erstmals Gebühren zahlen müssen. Wie bei den Kitas wurden die möglichen Mehreinnahmen schon einmal in den Haushalt geschrieben, obwohl die Gebührensatzung weder beschlossen, geschweige denn überhaupt vorlag. Genau 134.000 Euro Mehreinnahmen sollen erzielt werden (die Satzung würde erst ab dem 1.8. gelten also nächstes Jahr wäre die “Gesamtsparsumme” deutlich größer).
Nachtrag 28.5.2012 um 17.30 Uhr: die Verwaltung hat gerade bei der Anhörung erklärt, die geplanten Mehreinnahmen wären statt 134.000 Euro nur 84.000 Euro, versehentlich wären Einnahmen doppelt gezählt worden. Die 84.000 Euro bezögen sich zu 25.000 Euro auf Erhöhungen – in fünf Monaten also 5.000 Euro/monatlich. Der Rest würde sich ergeben, weil voraussichtlich 180 Kinder mehr die Grundschulhorte nutzen.
Nun denn, jetzt liegt der Entwurf der neuen Hortgebührensatzung den Stadträten vor, nachfolgend der Entwurf dazu und heute Abend wird es die ersten kritischen Fragen dazu geben. Die CDU-Stadtratsfraktion wird auch diesen Satzungsentwurf des Oberbürgermeisters ablehnen. Er wurde zuvor auch nicht mit Elternvertretern diskutiert, insofern bin ich auf die Reaktionen neugierig!
Entwurf der Stadtverwaltung zur Gebührensatzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Erfurt vom ………. 2013
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 06.03.2013 (GVBl. S. 49), der §§ 1, 2 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.09.2000 (GVBl. S. 301) zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.03.2011 (GVBl. S. 61), des § 2 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.04.2003 (GVBl. S. 258) zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.01.2013 (GVBl. S. 22), des § 5 der Thüringer Verordnung über die Beteiligung der Erziehungsberechtigten an den Kosten für die Hortbetreuung (Thüringer Hortkostenbeteiligungsverordnung – ThürHortkBVO) vom 12.03.2013 (GVBl. S. 91) sowie des § 5 der Satzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen der Landeshauptstadt Erfurt hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt in der Sitzung am ……………… (Beschluss Nr. ……….) die folgende Gebührensatzung beschlossen:
§ 1
Geltungsbereich
Die Satzung gilt für alle Horte an Grundschulen (im folgenden Schulhorte genannt) in Trägerschaft der Landeshauptstadt Erfurt.
§ 2
Gebührenerhebung
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt für die Benutzung der Schulhorte Benutzungs-gebühren im Sinne des § 5 ThürHortkBVO nach Maßgabe dieser Satzung. Durch die-se Benutzungsgebühren werden die Gebührenschuldner in angemessener Weise unter Berücksichtigung von Einkommen und Kinderzahl an den sonstigen Betriebskosten der Hortbetreuung beteiligt.
§ 3
Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner sind die Eltern der Kinder in Schulhorten; es gilt § 1 Abs. 3 ThürSchFG.
(2) Die Eltern sind Gesamtschuldner.
(3) Leben die Eltern getrennt, ist derjenige Schuldner, in dessen Haushalt das Kind überwiegend lebt.
(4) Lebt das Kind zu gleichen Teilen in den Haushalten der getrennt lebenden Eltern, gelten die Abs. 1 und 2 entsprechend.
§ 4
Entstehen und Ende der Gebührenschuld
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit Beginn des Monats, in dem das Kind in den Schulhort aufgenommen wird.
(2) Die Gebührenschuld endet mit Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung oder der Ausschluss des Kindes wirksam werden.
§ 5
Fälligkeit und Zahlung
(1) Die Gebühren sind als Monatsbetrag zu entrichten.
(2) Die Gebühren sind zum 1. eines jeden Monats für den laufenden Monat fällig und an die Landeshauptstadt Erfurt zu entrichten.
In den Fällen, in denen die Gebührenschuld im laufenden Monat entsteht, wer den die Gebühren jeweils einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.
(3) Eine Zahlung der Gebühr direkt im Schulhort ist nicht zulässig.
(4) Die Tagesgebühren nach § 8 Abs. 2 dieser Satzung werden am Tag des Hortbesuchs fällig und sind vor dem Hortbesuch im Schulhort zu entrichten.
§ 6
Einkommen
(1) Zu dem zu berücksichtigenden Einkommen gehören das Einkommen der Eltern und das Einkommen des Kindes, das den Schulhort besucht.
(2) Leben die Eltern getrennt, so gehört abweichend von Abs. 1 anstelle des Einkommens der Eltern das Einkommen des Elternteils, in dessen Haushalt das Kind überwiegend lebt und das Einkommen eines mit dem Elternteil zusammenlebenden Ehe- oder Lebenspartners zu dem zu berücksichtigenden Einkommen.
(3) Lebt das Kind zu gleichen Teilen in den Haushalten der getrennt lebenden Eltern, gilt Abs. 1 entsprechend.
§ 7
Berechnung des Einkommens
(1) Einkommen im Sinne dieser Satzung ist die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 und Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Liegen diese Einkünfte nicht vor, ist Einkommen die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 bis 7 und Abs. 2 EStG. Ein Ausgleich mit Verlusten zwischen verschiedenen Einkunftsarten, mit Verlusten des zu-sammenveranlagten Ehegatten oder mit Verlusten aus anderen Kalenderjahren ist nicht zulässig. Von dem Einkommen sind pauschal und nach Maßgabe des Absatzes 2 abzusetzen:
1. die zu entrichtende Einkommensteuer,
2. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung,
3. Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungsbeiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge der Höhe nach angemessen sind sowie
4. Unterhaltsleistungen in tatsächlicher Höhe.
(2) Zur Abgeltung der Absetzungstatbestände nach Absatz 1 Satz 4 Nr. 1 bis 3 wird von den einzelnen Einkünften ein Betrag in Höhe folgender Vomhundertsätze abgezogen:
1. bei steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkünften 34 vom Hundert,
2. bei Beamtenbezügen 24 vom Hundert,
3. bei lediglich einkommensteuerpflichtigen Einkünften 50 vom Hundert,
4. bei lediglich sozialversicherungspflichtigen Einkünften 16 vom Hundert,
5. bei weder einkommensteuerpflichtigen noch
6. sozialversicherungspflichtigen Einkünften 5 vom Hundert.
Liegen beim Schuldner neben Einkünften nach Satz 1 Nr. 1 oder 2 auch Einkünfte nach Satz 1 Nr. 3 vor, werden von den Einkünften nach Satz 1 Nr. 3 lediglich 14 vom Hundert abgezogen. Zur Vermeidung einer unbilligen Härte kann auf Antrag und bei Vorlage geeigneter Unterlagen abweichend von Satz 1 die konkrete Höhe der Absetzungstatbestände nach Absatz 1 Satz 4 Nr. 1 bis 3 in Abzug gebracht werden.
(3) Als Einkommen gelten auch, soweit sie nicht schon von Absatz 1 Satz 1 oder 2 erfasst sind, Geldleistungen, die zur Deckung des Lebensbedarfs bestimmt sind, einschließlich der Erwerbsersatzeinkommen. Als Einkommen des Kindes gelten ausschließlich Unterhaltsleistungen und Hinterbliebenenrenten. Das Kinder-geld, das Betreuungsgeld und das Erziehungsgeld werden nicht als Einkommen berücksichtigt. Das Elterngeld bleibt in Höhe des Mindestbetrags sowie des Erhöhungsbetrags bei Mehrlingsgeburten anrechnungsfrei.
(4) Maßgebend ist grundsätzlich das durchschnittliche Monatseinkommen des dem jeweiligen Schuljahr der Hortbetreuung vorangegangenen Kalenderjahrs. Es wird ermittelt, indem das Einkommen nach den Absätzen 1 bis 3 durch zwölf geteilt wird. Grundlage der Einkommensermittlung sind der Einkommensteuerbescheid, Jahresverdienstbescheinigungen oder andere geeignete Unterlagen. Liegt ein erforderlicher Einkommensteuerbescheid zum Zeitpunkt der Einkommensermittlung nicht vor, gilt als Grundlage für die Festsetzung der Gebühr der letzte Einkommensteuerbescheid. Das darin ausgewiesene Einkommen ist für jedes zurückliegende Jahr um 3 vom Hundert zu erhöhen. Sofern zum Zeitpunkt der Einkommensermittlung die entsprechenden Unterlagen noch nicht vorgelegt werden können, ist aufgrund der Angaben des Einkommensbeziehers ein vorläufiger Bescheid zu erstellen. Nach Vorlage der fehlenden Einkommensnachweise wird die Gebühr endgültig festgesetzt.
(5) Das nach § 6 zu berücksichtigende und nach den Absätzen 1 bis 4 berechnete durchschnittliche Monatseinkommen ist für das zweite und jedes weitere kindergeldberechtigte Kind von Alleinerziehenden, Ehepaaren und Lebenspartnern um jeweils 220 Euro zu reduzieren; bei eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaften gilt dies nur, soweit der Schuldner ein Elternteil des Kindes ist. Die Anzahl dieser Kinder ist durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen.
§ 8
Höhe der Benutzungsgebühr(1) Die Gebühr beträgt bei einem monatlichem Einkommen nach § 71. bis 1060 Euro 0,00 Euro2. über 1060 Euro bis 1500 Euro 16,00 Euro3. über 1500 Euro bis 2500 Euro 32,00 Euro4. über 2500 Euro 40,00 Euro.
(2) Für jedes Kind, das ausschließlich in den Ferien im Schulhort angemeldet ist, beträgt die Gebühr 2,50 Euro pro Tag. Besucht ein Kind auf schriftlichen Antrag der Eltern außerhalb der Ferienzeiten in begründeten Ausnahmefällen zeitlich begrenzt tageweise den Schulhort, so gilt hierfür der gleiche Betrag.
(3) Werden innerhalb einer angemessenen Frist die erforderlichen Nachweise zur Einkommensermittlung nicht oder nicht vollständig vorgelegt oder erklären die Gebührenschuldner, dass sie keine Nachweise zur Einkommensermittlung vorlegen werden, erfolgt die Eingruppierung in die höchste Einkommensgruppe.
§ 9
Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände
(1) Die Anmeldung im Schulhort kann auch für eine regelmäßige Betreuung von nicht mehr als zehn Stunden in der Woche erfolgen. In diesem Fall ermäßigt sich die Gebühr nach § 8 Abs. 1 um 40 vom Hundert. Bei der Berechnung der Betreuungszeit bleiben Betreuungszeiten, die zwischen dem regelmäßigen Beginn und dem regelmäßigen Ende des Unterrichts anfallen, außer Betracht. Bei Änderungen der regelmäßigen Betreuungszeit wird die Gebühr ab dem Kalendermonat neu festgesetzt, zu dessen Beginn die geänderte regelmäßige Betreuungszeit vorliegt.
(2) Beträgt die Anzahl der Schultage in dem Monat, in dem die Schule beginnt, elf Tage oder weniger, ermäßigt sich bei Schulanfängern die Gebühr nach § 8 Abs. 1 um die Hälfte für diesen Monat; gleiches gilt bei Anmeldungen gem. § 9 Abs. 1. Bei weniger als fünf Schultagen entfällt die Gebühr für diesen Monat.
(3) Die Höhe der Betriebskostenbeteiligung nach § 8 Abs. 1 sowie § 9 Abs. 1 und 2 ermäßigt sich auf Antrag für jedes Kind von Alleinerziehenden, Ehepaaren und Lebenspartnern, das den Schulhort besucht, um jeweils 25 vom Hundert für je-des weitere Kind der Alleinerziehenden, Ehepaaren und Lebenspartnern, das gleichzeitig den Schulhort oder eine Kindertageseinrichtung oder die Kindertagespflege nach § 1 Abs. 1 und 2 des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes besucht. Bei eheähnlichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften gilt dies nur, soweit der Schuldner ein Elternteil des Kindes ist. Die Anzahl dieser Kinder und der gleichzeitige Besuch der Einrichtung nach Satz 1 ist durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen.
(4) Wer im laufenden Zeitraum der Hortbetreuung Empfänger von Leistungen
1. zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetz-buch,
2. zur Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch,
3. nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
4. nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes
ist, wird auf Antrag und bei Vorlage geeigneter Unterlagen frühestens ab dem Kalendermonat der Antragstellung für die Dauer des Bezugs dieser Leistung von einer Beteiligung an den Betriebskosten befreit. Das Entfallen dieser Leistungen hat der Schuldner dem Schulträger unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Gebühr wird ab dem Kalendermonat neu festgesetzt, zu dessen Beginn die Leistungen nicht mehr vorliegen. Für ein Kind, für das Hilfe zur Er-ziehung nach § 34 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gewährt wird, wird bei Vorlage geeigneter Unterlagen keine Gebühr erhoben. Satz 4 gilt für Hilfe zur Erziehung nach § 33 SGB VIII entsprechend, sofern den Pflegeeltern nicht das Sorgerecht für das Pflegekind übertragen wurde.
(5) Für Eltern, die einen von der Landeshauptstadt Erfurt ausgestellten Sozialaus-weis nachweisen können, gilt § 9 Abs. 4 gleichermaßen.
(6) Für den Kalendermonat Juli eines Schuljahrs wird keine Beteiligung an den Betriebskosten erhoben. Dies gilt nicht für Kinder, die den Schulhort tageweise bzw. ausschließlich in den Ferien besuchen.
§ 10
Änderungstatbestände
(1) Bei einer Änderung der Anzahl der Kinder, für die ein Kindergeldanspruch besteht bzw. die gleichzeitig eine andere Einrichtung besuchen, wird die Gebühr ab dem Kalendermonat neu festgesetzt, zu dessen Beginn die Änderung vorliegt.
(2) Abweichend von § 7 Abs. 4 ist das laufende Monatseinkommen zugrunde zu legen, wenn das laufende Bruttomonatseinkommen um mindestens 20 vom Hundert höher oder niedriger ist als das durchschnittliche Bruttomonatseinkommen des dem jeweiligen Schuljahr der Hortbetreuung vorangegangenen Kalender-jahrs und seine voraussichtliche Erzielung für die Dauer des laufenden Kalenderjahrs glaubhaft gemacht wird. Vermögenseinkommen und jährliche Sonder-zuweisungen, die im laufenden Kalenderjahr anfallen, werden anteilig hinzugerechnet. Die Gebühr wird zunächst vorläufig festgesetzt; ihre endgültige Festsetzung erfolgt nach Ablauf des laufenden Kalenderjahrs. Treten Änderungen im Sinne des Satz 1 nachträglich ein, erfolgt eine Neufestsetzung frühestens ab dem Kalendermonat, zu dessen Beginn die Einkommensänderung vorliegt. Einkommenssteigerungen in dem in Satz 1 bestimmten Umfang sind dem zuständigen Schulträger unter Vorlage geeigneter Unterlagen unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
§ 11
Auskunftspflichten
(1) Grundlage der Einkommensermittlung sind der Einkommenssteuerbescheid, Jahresverdienstbescheinigungen oder andere geeignete Unterlagen. Diese sind von den Gebührenschuldnern zusammen mit dem ausgefüllten Hortantrag vollständig in Kopie einzureichen.
(2) Einkommensänderungen sowie Änderungen bei der Anzahl der Kinder, für die ein Kindergeldanspruch besteht bzw. die gleichzeitig eine andere Einrichtung besuchen, sind dem Schulträger unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(3) Die Landeshauptstadt Erfurt ist berechtigt, die der Beteiligung an den Betriebskosten zugrundeliegenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Gebührenschuldner jederzeit zu überprüfen; im Falle falscher oder unterlassener Angaben kann die Beteiligung an den Betriebskosten rückwirkend neu fest-gesetzt werden.
§ 12
Festlegung der Gebühren
Die Landeshauptstadt Erfurt erlässt einen Gebührenbescheid, aus dem die Höhe der Betriebskostenbeteiligung nach Maßgabe dieser Satzung hervorgeht.
§ 13
Übergangsbestimmung
Für die Betreuung von Kindern in Schulhorten während des Schuljahrs 2012/2013 gilt die Gebührensatzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Erfurt vom 30. November 2004 fort. Bei Widerspruchs- und Klageverfahren, deren Gegenstand Betriebskostenbeteiligungen sind, die auf der Grundlage der genannten Satzung in der jeweils geltenden Fassung erhoben wurden, findet diese Anwendung.
§ 14
Inkrafttreten
Die Satzung tritt zum 01.08.2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 30. November 2004 außer Kraft.
– CDU-Stadtratsfraktion lehnt Kita Entgeltordnung ab –
Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat, Michael Panse, erklärt zum Entwurf der vom Oberbürgermeister vorgelegten Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternentgelten und Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege:
“Die CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat wird definitiv den vorliegenden Entwurf der Entgeltordnung für Kindertagesstätten ablehnen. Wir halten diesen Entwurf für zutiefst unsozial und kontraproduktiv im Sinne der Förderung einer guten frühkindlichen Bildung. Sollte diese Entgeltordnung verabschiedet werden, müssen nahezu alle Eltern mit deutlichen Mehrkosten rechnen und es werden lediglich die Eltern, die über kein oder ein sehr niedriges Einkommen verfügen, gemäß Sozialgesetzbuch VIII von Gebühren befreit sein. Wir begrüßen ausdrücklich, dass Engagement des Stadtelternbeirates und tausender Erfurter Bürgerinnen und Bürger gegen diesen geplanten Griff in die Taschen der Eltern”.
Eine Online-Petition hat im Internet innerhalb weniger Tage bereits 5000 Unterzeichner gefunden und der Widerstand der Eltern formiert sich.
“Wir fordern die koalitionstragenden Fraktionen von SPD, Linke und Grüne auf, sich ebenfalls gegen diese zutiefst unsoziale Satzung zu positionieren. Den Weg, den der Oberbürgermeister und seine Sozialbeigeordnete hier eingeschlagen haben, die Haushaltsdeckung auf Kosten der Familien und Kinder zu erreichen, wird von der CDU-Fraktion scharf kritisiert und abgelehnt”, erklärte der Fraktionsvorsitzende abschließend.
Seit einigen Wochen trainiert mein mittlerer Sohn mit Begeisterung bei den Erfurt Indigos und da war es selbstverständlich, dass wir zum heutigen Saisoneröffnungs Heimspiel der Indigos mit der Familie in das Erfurter Rieth gepilgert sind. Dort wo in der benachbarten Riethsporthalle sonst unsere Volleyball-Bundesligadamen um Punkte kämpfen, ist die Heimstätte der Indigos. Das fehlende Dach machte sich aber zugleich und und nachhaltig bemerkbar.
Nicht nur dass der Platz nass war, es regnete auch pausenlos das ganze Spiel. Beim Football sind es zwar nur 48 Minuten (4 x 12), aber die Unterbrechungen kommen noch hinzu und da geht ein Spiel schnell mal mehrere Stunden. Uns war das allerdings weitgehend egal, die Kinder waren in Gummistiefeln und wir hatten Schirmen, das ging schon.
Regen setzte den Cheerleadern zu…
Schwieriger war es auf dem Feld, wo der Kampf gegen die Hanau Hornets zur Schlammschlacht wurde. Ganz schwierig war es für die Cheerleader, wo zum Regen sich noch die Kälte bemerkbar machte. Zwar waren die Indigo Swans da, konnten aber nicht wie sonst in Aktion treten. Also dann wieder beim nächsten Mal 🙂
Trotzdem gab es bei den Indigos prima Stimmung, was unter anderem am Ergebnis lag. Mit 16 zu 0 gewannen die Indigos. In der kommenden Woche geht es gegen die Jenaer Hanfrieds, wir werden bestimmt wieder dabei sein!
Bilder vom Spiel
Zerbröckelte Kita-Politik des Oberbürgermeisters
Letzte Woche habe ich hier auf meiner Homepage über die geplante Kita-Abzocke in Erfurt berichtet und den Entwurf der neuen Gebührensatzung online gestellt. Das Erfurter Jugendamt musste zuvor nach einem Antrag der CDU-Fraktion im Jugendhilfeausschuss grob über die Pläne der Stadtverwaltung berichten (von sich aus hätten sie es nicht getan).
Seit der Entwurf der neuen Gebührensatzung vorliegt, sorgt er bei Eltern und Kita-Trägern für heiße Diskussionen. Bei Facebook hat sich eine Gruppe “Gegen überzogene Kita-Gebühren” mit derzeit über 1.000 Mitgliedern gebildet, eine Online-Petition verzeichnet rasante Zuwächse bei den Unterzeichnern (aktuell schon über 3.400), der MDR und die Zeitungen (Furiose Aktion im Netz) berichten.
In der kommenden Woche starten im Stadtrat die Anhörungen zum Haushaltsentwurf der Stadt Erfurt für das Jahr 2013. Die Gebührenerhöhungen bei den Kitas und Horten wurden als fiktive Einnahmen schon mal mit reingerechnet, obwohl der Stadtrat in beiden Fällen noch nicht einmal den Gebührenordnungsentwurf hat – ein ausgesprochen merkwürdiges Verfahren, was allerdings zum dilettantischen Umgang mit dem Haushalt passt.
Insbesondere bei der Anhörung der Haushaltsbereiche Kitas und Schulen werde ich für die CDU-Fraktion daher den Finger in die Wunde legen. Zudem wird nun, je tiefer der Haushalt beleuchtet wird, deutlich, was sich sonst so noch darin (nicht) befindet, obwohl es öffentlichkeitswirksam versprochen war. Die Sanierung der maroden SBBS 6 hatte der Oberbürgermeister z.B. letztes Jahr angekündigt – er hat sich nicht daran gehalten. Die notwendigen 8 Millionen Euro zur Sanierung der Berufsschule flogen aus dem Haushaltsentwurf. Die Schulsporthalle Stotternheim ebenso und bei der Kita-Sanierung tut die Stadt (nach Aussage der Finanzbeigeordneten) nur das Nötigste, obwohl alle Erfurter Kitas nach Aussage des OB im Jahr 2012 fertig saniert seien sollten (später revidierte er sein Versprechen und kündigte 2014 an – aber auch da hat er die Eltern nur hingehalten). Es gibt mehrere Erfurter Kitas, die nur eine befristete Betriebserlaubnis haben und sich in einem maroden Zustand befinden (so wie der Eingangsbereich der Kita am Berliner Platz oben im Bild).
Während in den meisten Kitas nun die Anhörung der Elternvertreter beginnt, ist der Stadtelternbeirat am Dienstag (ebenso wie die anderen Mitglieder der Arbeitsgruppe für eine einheitliche Gebührensatzung) zu einer nichtöffentlichen Beratung ins Jugendamt eingeladen. Alle Teilnehmer dieser AG wurden brüskiert, als der OB und seine linke Sozialbeigeordnete den gemeinsam erarbeiteten Entwurf vom Tisch fegten und die jetzt vorliegende Gebührenordnung ohne weitere Gespräche zur Beratungsgrundlage erklärten. Am Abend wird der Stadtelternbeirat im Ratssitzungssaal zu einer öffentlichen Sitzung mit den Eltern einladen. Ich werde gerne dabei um 19.15 Uhr im Podium mitdiskutieren.
Für die Einbringung des Haushalts am 12. Juni hat die CDU-Fraktion in Abstimmung mit den Elternvertretern eine Demonstration auf dem Rathausvorplatz (wegen der Bauarbeiten neben dem Rathaus vor dem Siju) angemeldet. Vorsorglich haben wir dies auch schon für den 3. Juli getan, dann will Rot-Rot-Grün den Haushalt 2013 verabschieden.
Wir werden in jedem Fall gegen die neue Gebührenordnung votieren, schon die bestehende (von Rot-Rot gegen die Stimmen von CDU und Grünen 2008 verabschiedet) ist ungerecht. Den dreisten Griff in die Taschen der Eltern verurteilen wir. Aktuell suchen die Parteien der Rot-Rot-Grünen Koalitionsmehrheit noch nach ihrer Position. Die Linken gingen jetzt vorsichtig auf Distanz zum OB und zur linken Beigeordneten. Die SPD hingegen eiert hingegen noch rum und die Grünen sind ersteinmal argumentativ abgetaucht. Mal sehen wie sich das entwickelt!.
Erst jetzt wurde bekannt, dass bei den Bücherverbrennungen der Nazis vor 80 Jahren auch in Erfurt Bücher verbrannt wurden. Der Verein Stattreisen fand bei Archivsuchen einen Artikel aus der Mitteldeutschen Zeitung der dies mit Datum des 29. Juni 1933 belegte. Um daran zu erinnern und der Autoren der von den Nazis verbrannten Bücher zu gedenken, veranstaltete der Verein heute eine öffentliche Buchlesung auf dem Gelände von Topf und Söhne.
Sowohl die Stadt- und Regionalbibliothek als auch der Gedenkort Topf und Söhne waren Kooperationspartner der Veranstaltung. Ich durfte die heutige Lesung mit dem Golem von Gustav Meyrink beginnen. Reinhard Schramm der Vorsitzende der Jüdischen Landesgemeinde las heute ebenso wie unsere Bundestagsabgeordnete Antje Tillmann. Etliche Erfurter waren gekommen, darunter viele junge Leute, die die Aktion interessiert begleiteten. Theodor Herzl und Arthur Holitscher waren mit Werken vertreten und morgen findet die Aktion ihre Fortsetzung vor der Bibliothek in Erfurt. Vielen Dank an Eike Küstner und Dr. Ida Spirek für diese gute Initiative!
Bilder von der heutigen Lesung
Mit den Projektinitiatoren Frau Spengler, Frau Schmidt, Frau Walz und Herrn Ackermann
Seit 2008 gibt es in Bad Salzungen das generationenübergreifende Projekt Senijung. In Trägerschaft des Sozialwerkes des Demokratischen Frauenbundes gehen seit dem regelmäßig Schüler der 8. Klassen Bad Salzunger Schulen in Seniorenzentren, Pflegeeinrichtungen und Begegnungsstätten der Volkssolidarität, um sich mit Senioren zu treffen.
Drei engagierte Damen haben das Projekt auf den Weg gebracht Frau Spengler, Frau Walz und Frau Schmidt waren die Initiatoren und begleiten das Projekt bis heute, wobei sich besondere Synergieeffekte ergeben, weil der Träger auch das örtliche Mehrgenerationenhaus betreibt. Heute wurden nun im Gymnasium Dr. Sulzberger für die 6. Staffel der Teilnehmer die Zertifikate übergeben. Als Generationenbeauftragter des Freistaates habe ich mich über die Einladung zu der Veranstaltung sehr gefreut und ich habe gerne zu den Gästen gesprochen. Begleitet wurde die Festveranstaltung von viel Musik und einen Tanzprogramm von Schülerinnen der Bad Salzunger Grundschule.
Die hohe Wertschätzung des Projektes Senijung zeigte sich in der langen Teilnehmerliste. Über 120 Gäste waren gekommen um die 52 Schülerinnen und Schüler bei der Zertifikatsübergabe zu ehren. Die Beigeordnete des Landkreises, Senioren- und Gleichstellungsbeauftragte, Kommunalpolitiker waren zu Gast. Die weiteste Anreise hatte Ulrich Ackermann aus Augsburg. Dort gibt es ein ähnliches Projekt schon seit 2003 und so haben die Augsburger von Anbeginn die Patenschaft in Bad Salzungen übernommen.
Das Projekt Senijung will den Respekt, die Achtung und das Verständnis der Generationen füreinander befördern. Es geht dabei um einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch und die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich für die Dauer von 3 Monaten (12x) jeweils eine Stunde in den Einsatzstellen mitzuarbeiten. Das Projekt ist zweifellos ein Vorzeigeprojekt und nach meiner Meinung ein gelungener Ansatz um den demografischen Wandel aktiv zu begleiten. Ein großes Dankeschön an die 52 Schülerinnen und Schüler, die 8 Mentoren dieses Jahrgangs, Frau Walz und ihr Team vom Demokratischen Frauenbund und die vielen Unterstützer!
Auf Informationstour durch Thüringen sind derzeit rund 30 Besucher aus Schweden. Organisiert vom Verein zur sozialen und beruflichen Integration VSBI e.V. und im Mittelpunkt ihres Interesses steht die Arbeitsmarktpolitik in Thüringen und die Sozialstruktur im Freistaat.
Gefördert durch den Europäischen Sozialfond (ESF) beabsichtigen VSBI e. V., der Östergötland Idrottsförbond (Schweden) und Akteure aus Polen die Entwicklung eines trinationalen Kooperationsprojekts zur Integration von Langzeitarbeitslosen, Menschen mit Behinderung und Alleinerziehenden in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Als der Generationenbeauftragte des Freistaates Thüringen konnte ich die Gäste heute Vormittag im Sozialministerium begrüßen und ihnen die demografische Entwicklung erläutern. Geprägt von einer älter werdenden Gesellschaft und mit einem deutlichen Geburtrückgang haben wir es seit 1990 zu tun. Wie in Schweden auch machen uns aber auch die Wanderungsbewegungen kräftig zu schaffen. Insbesondere die Familienpolitik im Verhältnis Kita – Betreuungsgeld und die Ausbildungssituation führten zu interessierten Nachfragen. Aber auch beim Stadt-Land-Gefälle gab es Diskussionsstoff und interessante Anknüpfungspunkte zu Schweden.
Vom TMSFG ging es mit den Gästen aus Schweden direkt in den Landtag zu einem Gespräch mit dem Arbeitskreis Wirtschaft der CDU Landtagsfraktion und zu einem Treffen mit Abgeordneten der Fraktion Die Linke. Darüber hinaus wird sich noch der Besuch verschiedener Sozialprojekte am morgigen Tag anschließen.
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