Regelmäßig loben alle Fraktionen im Erfurter Stadtrat und im Jugendhilfeausschuss sowieso die Arbeit der Erfurter Tagesmütter. Ob die Wertschätzung dann auch bei der angemessenen Vergütung erkennbar ist, wird immer wieder neu (kontrovers) diskutiert und leider ist das Ergebnis der Diskussion nie wirklich zufriedenstellend.
Nach endloser Diskussion hatte der Erfurter Stadtrat im September letzten Jahres auf Antrag der CDU die Vergütung erhöht – allerdings nicht wie von uns ursprünglich gefordert um 50 Euro pro Kind, sondern nach dem Willen von Rot-Rot-Grün nur um 30 Euro.
Im Oktober/November gab es dann Aufregung weil die Stadt die Vergütung nicht rechtzeitig überweisen konnte und seit Januar sorgt nun der Umgang mit der neuen Landesrichtlinie bzw. Verodnung für Verärgerung. Auf Antrag der CDU hat das Jugendamt dazu heute im Jugendhilfeausschuss berichtet und auch die Tagesmütter meldeten sich zu Wort. Für zusätzlichen Frust hatte zuvor noch der Ausschussvorsitzende mit seiner zuvor in der Presse zitierten Meinung, dass die Stadt bei der Umsetzung der Richtlinie enge Grenzen gesetzt seien und die Vergütung sich eher an Betreuung und Pflege und nicht an Erziehung wie bei den Kitas orientiere, gesorgt.
Beides ist falsch und wurde von uns zurück gewiesen. In der Verordnung steht ausdrücklich:
„Wenn der Bedarf es erfordert oder in Abhängigkeit von der Qualifikation der Tagespflegeperson kann der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe auch einen höheren Betrag je Kind und Stunde vereinbaren.“
Damit ist die Vergütung von 2,53 Euro je Kind und Stunde nur eine Mindestanforderung und kann örtlich ausgehandelt werden. Darüber hinaus habe ich darauf hingewiesen, dass es bereits am 14. Dezember ein Rundschreiben des Ministeriums an alle Jugendämter gab, in dem alles genau erklärt wurde. In diesem Schreiben findet sich auch der bemerkenswerte Satz:
“Unbeschadet dessen steht es dem jeweils örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe frei, einen Abrechnungsmodus entsprechend den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort zu wählen.”
Auch dies ist ein klarer Hinweis, dass die Stadt durchaus Gestaltungsraum hat. Dazu müsste man sich lediglich mit den Tagesmüttern einmal zusammen setzen und das Ganze fachlich diskutieren. In Weimar und Jena ist dies rechtzeitig geschehen. In Erfurt wurden hingegen die Tagesmütter mit dem Schreiben des Jugendamtes Ende Januar verunsichert.
Die heute vom Jugendamt präsentierten Rechenbeispiele müssen und sollen in jedem Fall mit den Tagesmütter gemeinsam geprüft werden. Sie lagen leider nicht schriftlich vor. Mehrere offene Fragen bleiben darüber hinaus. Die Stadt erklärte beispielsweise, sie rechne mit Mehrkosten von rund 500.000 Euro jährlich. Wie das in einem Jahr ohne Haushaltsentwurf gehen soll, erklärte man nicht. Offen blieb auch die Frage, welche Summe von diesen Mehrkosten den Eltern abgeknöpft wird. Eine neue Gebührenreglung wurde zwar angekündigt, aber bis zum Inkrafttreten der Richtlinie am 1. April 2016 wird diese kaum beschlossen sein.
Ärgerlich bleibt auch der Umstand, dass bei einer stundenweisen Abrechnung mit den Eltern der Arbeitstag für die Tagesmütter schnell auf einen 10-Stunden- Tag anwächst wenn Kinder zwar nur sechs Stunden, aber zeitversetzt betreut werden sollen. Der Vorteil individueller Betreuungsangebote in der Tagespflege wird dann schnell zum Nachteil. Für Aufhorchen sorgte zudem die Ankündigung der künftigen Online-Vergabe von Betreuungsplätzen.
Bis also die neue Vereinbarung in Erfurt unterschriftsreif auf dem Tisch liegt, gibt es noch hinreichend Beratungsbedarf. Heute war die Diskussion nach gut einer Stunde beendet, da die Beigeordnete Frau Thierbach die Jugendhilfeausschusssitzung vorfristig verlassen musste. Leider konnten dadurch auch keine verbindlichen Verabredungen getroffen werden. Die CDU-Stadtratsfraktion wird weiter für die Interessen der Tagesmütter streiten.
Nahezu täglich erreichen uns in der CDU Fraktionsgeschäftsstelle im Rathaus sorgenvolle Anrufe über drohende Kürzungen im Rahmen des Haushalts 2010. Fast alle Träger im Sozial- und Jugendhilfebereich erhielten von der Stadtverwaltung inzwischen eine Kündigung bestehender Leistungsvereinbarungen. Konsequenz ist ein hohes Maß an Verunsicherung bei Mitarbeiterinnen, Trägervertretern und Hilfesuchenden.
Gefährdet ist bei diesen pauschalen Kürzungen auch die Qualität der “Erziehungs-, Familien-, Paar- und Lebensberatung”. Vier Träger teilen sich derzeit in die Beratungsarbeit. Neben der AWO und Pro Familia ist dies die Beratungsstelle der Caritas und die Psychologische Beratungsstelle der Ökumenischen Kliniken für Psychiatrie (ÖKP) gGmbH. Nachdem ich bereits vor einigen Tagen zu Besuch in der Beratungsstelle der Caritas war, habe ich mich heute Vormittag mit den Mitarbeiterinnen der ÖKP zu einem Fachgespräch getroffen.
Die vom Jugendamt geplante Kürzung der Personalstellen von 3 auf 2,5 VbEwürde sich um so heftiger auswirken wenn man sich die Entwicklung der Beratungstätigkeit und der Fälle ansieht. Die derzeitige Beratungskapazität ist ausgeschöpft. Seit Beginn des Jahres steigt deutlich die Zahl der Anfragen. Der vom KJHAG im § 24 empfohlene Beratungsschlüssel wird bereits jetzt in Erfurt unterschritten und würde itjeder weiteren Reduzierung auf ein nicht zu akzeptierendes Maß absinken. Da zudem die AWO die Arbeit ihrer Beratungstelle einstellt, werden die verbleibenden drei Beratungsstellen keine zeitnahe Beratung hilfesuchenden Familien anbieten können.
Verspätete Hilfeangebote ziehen wiederum erhebliche Mehrkosten nach sich. Ich bin jedes Mal wieder auf Neue entsetzt, dass bei den vorläufigen Haushaltsplanungen so wenig Gespür entwickelt wird, was Kürzungen nach der Rasenmähermethode anrichten können. SPD und Linke als Verantwortungsträger für die Verwaltungsspitze von Oberbürgermeister und Sozialdezernentin sind dabei die Axt an nahezu jede Stelle der sozialen Infrastruktur der Stadt anzulegen. Wir werden für die Aufrechterhaltung der Beratungsstruktur in Erfurt bei den Haushaltsberatungen nachdrücklich streiten. Ich bin gespannt ob die Argumente der Mitarbeiterinnen und der Träger bis zu den Linken und der SPD durchdringen.
Die Landesarbeitsgemeinschaft für Erziehungs- und Familienberatung in Thüringen lud heute zu einer intensiven Fachtagung ins Thüringer Sozialministerium ein. Dazu organisierten die Veranstalter unter anderem eine Podiumsdiskussion über das Zusammenspiel von Erziehungs- und Familienberatungsstellen und Politik in Thüringen. An der Diskussion beteiligten sich neben den Vertretern der Beratungsstellen Vertreter aller drei Landtagsfraktionen.
Einigkeit bestand weitestgehend darüber, dass die Förderung von Familien durch die Beratungsstellen zentrale Aufgabe von Kommunen und Land ist und in Thüringen bereits gut umgesetzt wird.
Bei den Verbesserungsvorschlägen bzw. der Finanzierung der Vorschläge gingen die Meinungen auseinander: Planungssicherheit für die Beratungsstellen in freier Trägerschaft zulasten der finanziellen Unabhängigkeit von Kommunen? Wie weit kann und wie weit sollen gesetzliche Reglementierungen gehen?
Das Engagement, mit dem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstellen auf das Gespräch eingingen freute mich sehr. Viele waren auch an Möglichkeiten interessiert, ihre Interessen regional besser vertreten zu können.
Aus meiner Erfahrung im Stadtrat weiß ich, wie hilfreich es ist, von Betroffenen auf Probleme aufmerksam gemacht zu werden. Deshalb unterstütze ich den Ansatz von Ulrich Gerth, Vorsitzender der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung, der rät „ressourcenorientiert und lösungsorientiert“ an Jugendämter, öffentliche Verwaltung und Politiker heran zu treten.
Viele der Anregungen, die ich heute erhalten habe, werden mich im Stadtrat und auch im Landtag noch begleiten. Dafür danke ich der Landesarbeitsgemeinschaft für Erziehungs- und Familienberatung in Thüringen sowie allen Beteiligten herzlich.
Zum 15. Geburtstag des Verbandes der alleinerziehenden Mütter und Väter VAMV in Thüringen überbrachte ich heute die Glückwünsche der CDU-Landtagsfraktion.
Wie der Bundesverband der bereits vor 40 Jahren gegründet wurde, hat auch der Thüringer Landesverband das Ziel der Interessenvertretung von geschiedenen, getrennt lebenden, nicht verheirateten, verwitweten oder die Trennung anstrebenden Väter und Mütter gesetzt.
Für ihr ehrenamtliches Engagement ist den aktiven Mitgliedern und ihrer Vorsitzenden Viola Schirneck besonderer Dank auszusprechen. In der kommenden Woche wird die CDU-Fraktion das Engagement von Frau Schirneck bei der CDU-Ehrenamtsveranstaltung im Kaisersaal würdigen.
Für die CDU bleibt es dabei, Familie ist da, wo Eltern für Kinder und Kinder für Eltern dauerhaft Verantwortung tragen. Dies gilt selbstverständlich auch für Alleinerziehende.
Die Zahlen der Alleinerziehenden steigen kontinuierlich, wobei ein deutliches Stadt/Land-Gefälle zu verzeichnen ist.
Bei Alleinerziehenden sind soziale Netzwerke keine Selbstverständlichkeit und auch familiäre Netzwerke funktionieren nicht immer. Deshalb brauchen sie Unterstützung.
Mehrere Themen beschäftigen uns in diesem Zusammenhang immer wieder.
Heute wurden die aktuellen Zahlen zum Unterhaltsvorschuss-Gesetz im Focus beleuchtet. Thüringen kommt dabei schlecht weg. Lediglich 13,3 Prozent der staatlichen Unterhaltsvorauszahlungen werden von den zahlungsverpflichteten Vätern, und in wenigen Fällen auch Müttern, zurückgeholt. Thüringen ist damit Schlusslicht in Deutschland. Selbst Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg liegen mit über 14 Prozent Rückgriffsquote vor uns, ganz zu schweigen von Baden-Württemberg und Bayern (25 bzw. 30 Prozent). Hier sind im Interesse der Alleinerziehenden die örtlichen Jugendämter gefordert, endlich zu handeln.
Daran knüpft die finanzielle Situation Alleinerziehender an. Während 1/3 der Alleinerziehenden sehr gut zurecht kommt, befinden sich 40 Prozent in einer finanziell sehr belastenden Situation. Die Änderungen beim Kinderzuschlag und das Schulstarterpaket helfen zweifellos. Berechtigte Forderungen bleiben aber noch offen, so die gestaffelten Kinderregelsätze im SGB II und die Absenkung der Mehrwertsteuersätze für Babyprodukte.
Wir brauchen weiterhin die Impulse des VAMV. Bei Anhörungen zu Gesetzentwürfen, zu Maßnahmen der Familienhilfen brauchen wir immer wieder die Anregungen und die kritische Begeleitung.
Und auch für Alleinerziehende gilt: Die Gesellschaft muss ihre Anliegen ernst nehmen und sie in ihrer Kompetenz stärken. Hilfe zur Stärkung der Elternverantwortung bleibt das wichtigste Ziel.
Für Aufregung hat bei der GEW Thüringen offensichtlich gesorgt, dass ich die Kita-Berechnungen der Gewerkschaftler als unseriös dargestellt habe.
Mit einer Pressemitteilung erläutert die GEW nun wie sie zu ihren Zahlen kommt.
Allerdings bleibt es dabei: die GEW geht von falschen Zahlen aus und dies führt zu falschen Berechnungen.
Gerne erläutere ich deshalb die tatsächlichen Kosten im Kita-Bereich.
Hauptunterschied zwischen den Zahlen in meiner Pressemitteilung und der Pressemitteilung der GEW ist der Jahrespersonalkostenanteil einer ausgebildeten Erzieherin (Vollzeit-VZB).
Die GEW behauptet, es wären 2.500 Euro Gehaltskosten (somit 30.000 Euro Jahresgehalt) – richtig ist jedoch nach Auskunft des Kultusministeriums, dass die Brutto-Jahrespersonalkosten bei 40.000 Euro für eine Erzieherin (VZB) liegen (inklusive Arbeitgeberanteil, Urlaubs- und Weihnachtsgeld soweit vorhanden, Altersstufenzuschläge, Kinderzuschläge etc.) Das sind immerhin 10.000 Euro jährlich mehr als die GEW erklärt.
Laut ThürKitaG werden pro Kind 0,0025 für Vor- und Nachbereitung sowie 0,005 für Leiterinnenanteil gewährt. Für die Vor- und Nachbereitung fordert die GEW eine Verdoppelung. Für die Leitungstätigkeit will die GEW eine Leiterin für jede Einrichtung ab 100 Kindern. Der erste Kostenanteil ist problemlos berechenbar. Der Zweite nicht, denn es gibt bereits über 200 Kitas mit einer Leiterin in Vollzeit, aber es gibt auch zahlreiche Einrichtungen mit weniger als 100 Kindern. Deshalb habe ich nur den ersten Teil berechnet und den zweiten grob geschätzt (ungewisse Kosten!)
Für den ersten Teil:
79.460 Kinder (genau so viele sind es zur Zeit) x 0,0025 VZB (gemäß KitaG) = 198,65 VZB
198,65 VZB x 40.000 Euro Jahrespersonalkosten = 7,946 Millionen Euro jährlich
Das bedeutet es würden für 3 Monate (wie die GEW jetzt argumentativ nachschiebt) 1,986 Millionen Euro benötigt.
Hinzu würde noch die ungewisse Summe für die Leiterinnen kommen, für den zweiten Teil:
wenn man der GEW-Berechnung folgen würde (also vor einer Verdoppelung der Leitungszeit ausgeht) müsste kalkuliert werden
79.460 Kinder x 0,005 VZ (gemäß KitaG) = 397,30 VZB
397,30 VZB x 40.000 Euro (die Jahrespersonalkosten einer Leiterin liegen sogar in der Regel bei 43.000 Euro) = 15,892 Mio. Euro
Dies würde bei drei Monaten 3,97 Mio. Euro kosten.
Zusammengefasst wären es für drei Monate 5,956 Millionen Euro und für ein Jahr 23,82 Millionen Euro Mehrkosten!
Der Fehler der Berechnungen der GEW liegt auch darin, dass die Gewerkschaftler argumentativ die Teilzeitbeschäftigung der Erzieherinnen heran ziehen. Tatsache ist aber, dass bei der Personalbemessung in den Einrichtungen immer VZB zu Grunde gelegt werden.
Darüber hinaus ist es falsch zu erklären das Land bezahle 31,6 Prozent der Personalkosten. Das Land bezahlt seit 2006 keine anteiligen Personalkosten mehr sondern Zuschüsse pro Kind. Schon gar nicht wie von der GEW behauptet, 100 Euro pro Kind/Monat für 79.000 Kinder in den Einrichtungen sondern:
100 Euro für jedes Kind in Betreuung von 0-2 Jahre,
150 Euro übergeleitetes Landeserziehungsgeld für jedes Kind zwischen 2-3 Jahren in Betreuung und
100 Euro für jedes Kind zwischen 3-6,5 Jahren (egal ob in Betreuung oder nicht, d.h. da etwa 94 % Kitas besuchen etwa 105 -110 Euro je Kind in Betreuung).
Hinzu kommt die Investitionspauschale von 1000 Euro für jedes jährlich neugeborene Kind, sowie die Kosten für die Praktikantinnen.
Soweit zu den Berechnungen. Ich hoffe sie sind nachvollziehbar.
Ich biete den Kollegen der GEW gerne an diese Berechnungen auch einmal mit Ihnen gemeinsam vorzunehmen.Fazit: Ja, es bleibt dabei: Ich werbe für eine bessere Personalausstattung in den Kitas, insbesondere zur Umsetzung des Bildungsplanes und zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels für die Kinder unter 2 Jahren. Wir müssen darüber diskutieren wer diese Mehrbelastungen dann trägt. Nach meinem persönlichen Verständnis müssten sich sowohl das Land, als auch die Kommunen die mögliche Mehrkosten teilen. Und ich werbe dabei für seriöse Rechenbeispiele. Dazu gehört auch, dass die GEW nicht behauptet, das Land habe 35 Prozent der Landeszuschüsse gekürzt. Bei der von der GEW unterstellten 35 Prozent-Kürzung der Landeszuschüsse zwischen 1998 und 2008 und meiner dazu berechneten Summe einer Steigerung der Landesaufwendungen gibt es ja jetzt nun offensichtlich erfreulicherweise keinen Dissens mehr zwischen mir und der GEW. Allerdings steht es dann halt immer noch falsch in der GEW-Broschüre und auch in ihrer PM.
PRESSEMITTEILUNG der GEW
Warum will die GEW Thüringen kurzfristig “nur” 1,2 Millionen Euro vom Land für die Kindertagesstätten.
Der Abgeordnete Michael Panse wirft der GEW in der tlz vom 07.10.2008 unseriöse Berechnungen vor und meint, dass die von der GEW geforderten 1,2 Mill Euro zur Verdopplung der Vor- und Nachbereitungszeit und der Zeit für Leitungstätigkeiten höchstens für einen Monat reichen.
Leider versäumt es Herr Panse, wie eigentlich immer, etwas zur Notwendigkeit der Ausweitung dieser Zeiten zu sagen. Gerade die Einführung des Bildungsplanes erfordert eine qualifizierte und qualitätsorientierte Diskussion. Er verschweigt auch, dass die GEW fordert, die Zeiten für Vor- und Nachbereitung mittelfristig auf 20% der Arbeitszeit von Erzieherinnen festzusetzen. Darüber muss diskutiert werden, auch über die dann notwendige Finanzierung dieser Zeiten.
Die GEW hat versäumt, in der Broschüre “Gebt uns mehr Zeit” darzustellen, dass mit der kurzfristigen Forderung der Rest des Jahres 2008, nach Einführung des Bildungsplanes gemeint ist, also die Monate Oktober bis Dezember.
Wie kommt die GEW nun auf die Zahl 1,2 Mill. Euro, die zusätzlich und kurzfristig vom Land gefordert werden?
Laut ThürKitaG, § 14 “Personalausstattung”, Abs. (2) müssen bei der Personalbemessung “zusätzlich Stellenanteile für Leitungstätigkeit im Umfang von 0,005 Vollzeitbeschäftigten je Kind sowie für Vor- und Nachbereitung im Umfang von 0,0025 Vollzeitbeschäftigten je Kind” berücksichtigt werden.
Die GEW fordert kurzfristig eine Verdopplung dieses Schlüssels, d.h. 0,005 VZB + 0,0025 VZB = 0,0075 VZB werden zusätzlich pro Kind benötigt.
Laut ThürKitaG, § 19 “Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung” zahlt das Land 100,- € pro Kind und Monat an den Träger. Für die Überschlagsrechnung haben wir hier nicht weiter differenziert.
Wir sind bei der Berechnung von 79.000 Kindern in den Einrichtungen ausgegangen, ohne die Altersgruppen weiter zu unterscheiden.
Für das Gehalt einer Erzieherin haben wir 2500,-€/ Monat angesetzt. Damit sind Gehaltsschwankungen bei den verschiedenen Trägern und die Tatsache, das rund 50% der Erzieherinnen Teilzeit arbeiten, ausreichend berücksichtigt.
Die GEW rechnet mit 10.000 Erzieherinnen, die derzeit im Dienst sind.
Daraus ergibt sich folgende Rechnung:
Gehaltskosten im Monat: 10.000 Erz. × 2.500,-€ = 25.000.000,-€/ Monat
Zuschüsse des Landes: 79.000 Kinder × 100,-€ = 7.900.000,-€/ Monat
Das bedeutet, dass das Land 31,6% der Personalkosten bezahlt, denn 7,9 Mill. Sind 31,6% von 25 Mill..
Die GEW fordert 0,0075 VZB pro Kind mehr, d.h. 79.000 Kinder × 0,0075 VZB = 592,5 VZB insgesamt mehr
Davon werden 31,6% anteilig vom Land finanziert: 31,6% von 592,5 VZB = 187,23 VZB
Bei 2500 Euro pro VZB macht das 187,23 × 2.500,-€ = 468.075 €/ Monat, also in drei Monaten rund 1,5 Mill. Euro.
Fazit:
So falsch liegt die GEW mit der Forderung, dass das Land noch kurzfristig, also für 2008 noch 1,2 Mill. Euro zusätzlich bereit stellt nicht.
Richtig ist die Aussage von Herrn Panse, dass das nicht reichen wird, den Bildungsplan erfolgreich umsetzen zu können.
Richtig ist auch die Aussage von Herrn Panse, dass man die Finanzierung klären muss und zwar ohne Anhebung der Elternbeiträge. Man erreicht das aber nicht, wenn die Neuregelung im Landtag so lange verschleppt wird, bis man hofft eine Wahlkampfgeschenk zu haben. Das ist aber offenbar die Taktik von Herrn Panse. Die Erzieherinnen brauchen mehr Zeit und das sehr schnell!
Richard Schaefer
Referent für Öffentlichkeitsarbeit
GEW Thüringen, Heinrich-Mann-Straße 22, 99096 Erfurt, Telefon: 0361 5 90 95 22, E-Mail: schaefer@gew-thueringen.de
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Thüringen (GEW) heizt zur Zeit die Stimmung bei Eltern und Erzieherinnen mit einer Broschüre zur Umsetzung des „Thüringer Bildungsplanes bis 10 Jahre“ an. Michael Panse, sozialpolitischer Sprecher der CDU Fraktion im Thüringer Landtag, kritisiert daran insbesondere die dargestellten Finanzierungsbeispiele.
Unter dem Slogan „Gebt uns mehr Zeit“ fordert die GEW von der Landesregierung in einer Pressemitteilung sowie dieser Broschüre kurzfristig 1,2 Millionen Euro für den Kita-Bereich. Dies würde nach Meinung der GEW ausreichen, um die „pädagogische Planungszeit pro Kind und Woche von 6 auf 12 Minuten zu erhöhen“ und „ab 100 Kindern in einer Einrichtung eine ganze Kita-Leitungsstelle zur Verfügung zu haben“.
Der CDU-Sozialpolitiker Michael Panse erläutert hierzu, zur aktuellen Rechtslage und zur Betreuungssituation in Thüringen:
„Wie die Forderungen der GEW mit 1,2 Millionen Euro finanziert werden sollen bleibt das alleinige Geheimnis der Rechenkünstler von der GEW. Laut § 14 Abs. 2 ThürKitaG sind für die Vor- und Nachbereitungszeit derzeit 0,0025 Vollzeitbeschäftigungseinheiten (VZB) pro Kind festgelegt. Daraus resultieren die immer wieder zitierten 6 Minuten pro Kind und Woche. Laut aktueller Kita-Statistik wurden in Thüringen zum 15. März 2008 insgesamt 79.460 Kinder betreut. Auf die Erzieherinnen umgerechnet sind dies 198,65 VZB. Die durchschnittlichen Jahrespersonalkosten liegen bei 40.000 Euro – in der Summe also exakt 7,946 Millionen Euro. Genau diese Summe würde bei einer Verdoppelung der Vor- und Nachbreitungszeit auch noch einmal benötigt. Wenn also die GEW dies mit 1,2 Millionen finanzieren möchte, wären lediglich 15 Prozent der Gesamtkosten abgedeckt. Die Gewerkschaftler verschweigen, wer die verbleibenden 85 Prozent der Personalkosten tragen soll – Eltern, Kommunen oder vielleicht die Träger der Kitas? Hinzu würden noch die Kosten für die Erweiterung der Leitungstätigkeit kommen. In der Summe würde dann das von der GEW geforderte Geld wohl gerade mal für einen Monat ausreichen.“
Ebenso unredlich sind die Vergleichzahlen zur Kita-Finanzierung in dieser Broschüre und der dazugehörigen Pressemitteilung der GEW. Die GEW behauptet, dass der Landeszuschuss für Kindertageseinrichtungen im Jahr 1998 noch 242,5 Mio. DM, also rund 124 Millionen Euro, betragen hätte und im Jahr 2008 nur noch 84 Millionen Euro betragen würde. Panse dazu:
„Dies ist falsch. Richtig ist hingegen, dass der Landeszuschuss für die Kindertageseinrichtungen im Jahr 2007 insgesamt 132,37 Millionen Euro betrug. Diese Summe setzt sich zusammen aus: der Pauschale nach § 19 Abs. 1 bis 6 in Höhe von 87,665 Mio. Euro, dem abgetretenen Landeserziehungsgeld für 73 Prozent der Kinder in Höhe von 27 Mio. Euro, der Infrastrukturpauschale nach § 21 in Höhe von 16,627 Mio. Euro und den Kosten für die Praktikanten nach § 19 Abs. 7 in Höhe von 1,085 Mio. Euro. Im Jahr 2008 wird die Summe sogar noch weiter steigen weil zwischenzeitlich nun über 76 Prozent der Kinder zwischen 2 und 3 Jahren eine Kita besuchen.“
Der CDU-Fraktion stellt sich die Frage, was die GEW mit solch leicht zu widerlegenden Berechnungen eigentlich bezweckt.
Hierzu erklärt Panse abschließend: „Die GEW erläutert anhand ihrer Berechnung das Land hätte die direkte Kitafinanzierung zwischen 1998 bis heute um 35 Prozent gekürzt. Dies mag populistisch formuliert sein und der Untermauerung von Forderungen dienen, ist aber falsch und unredlich. Richtig ist hingegen, dass Thüringen immer noch den höchsten Landesfinanzierungsanteil aller jungen Bundesländer für Kitas leistet. Mit unseriösen Rechenbeispielen steigt die Wahrscheinlichkeit der Umsetzung von Forderungen ganz sicher nicht. Ich kann die GEW nur auffordern, zu einer sachlichen Diskussion zurückzukehren.“