Kinderrechte in Verfassung und Grundgesetz?
Zum wiederholten Mal beschäftigt uns im Plenum ein Antrag zur Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz.
Obwohl der Bundesrat gerade erst am 19. September 2008 dazu abweisend votierte, fordern die Linken nun erneut eine Bundesratsinitiative zum gleichen Thema.
Sie verkennen aber dabei die Situation im Freistaat:
Die Thüringer Landesverfassung geht weiter als viele andere Landesverfassungen. Im Artikel 19 steht: „Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung. Sie sind vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch und Gewalt zu schützen.“