Große Worte…
Heute Nachmittag tagte im Rathaus die ganz große (nicht-öffentliche) Kapelle – gleich sieben Fachausschüsse des Stadtrats trafen sich zu einer gemeinsamen Beratung. Der klangvolle Titel der Beratungsvorlage lautet „Satzung der Landeshauptstadt Erfurt über die Durchführung von Erhebungen und zur aleatorischen Bürgerbeteiligung“.
Klingt mächtig gewaltig und könnte es auch sein – aber nicht in Erfurt. Nachdem die Verwaltung mit dem Bürgerbeteiligungshaushalt schon (mangels Beteiligung und Einflussnahme) baden gegangen war gab es gerade in jüngster Vergangenheit zunehmend Bürgerinitiativen.
Leider waren es genau diese BI´s, die die Verwaltung regelmäßig „zum Jagen tragen mussten“ und trotzdem unzufrieden waren, weil wenig bis nichts heraus kam. Bürgerbeteiligung ist in Erfurt leider nur dann gewünscht, wenn es der Verwaltung genehm ist. Wenn es unangenehm wird (Villa Drei-Käse-Hoch, Stotternheim, Nordhäuser Straße, MAN-Straße), wird nach Erklärungen und Rechtfertigungen gesucht. Und wenn es dann ganz unbehaglich wird, werden selbst Stadtratsanträge oder Stadtratsanfragen mit Verweis auf Unzuständigkeit von der Tagesordnung gefegt.
„Die Nachfrage nach qualitativ-hochwertigen Informationen aus der Bürgerschaft zu stadtrelevanten Themen durch den Stadtrat und die Fachämtern ist gestiegen.“ – so schreibt es die Verwaltung in der Sachverhaltsbegründung.
Derzeit können oder wollen die Verwaltung bzw. der Oberbürgermeister die Nachfragen nach qualitativ-hochwertigen Informationen von Seiten der Bürger oder des Stadtrats nicht beantworten.
Zur jetzigen geplanten Bürgerbeteiligung gibt es wohlmeinende Worte und viel bedrucktes Papier. Ob dies tatsächlich die Bürgerinnen und Bürger der Verwaltung näher bringt – oder gar, die Verwaltungsspitze zu einem offenen Ohr und einer Antenne für die Erfurterinnen und Erfurter, würde ich gerne glauben. Allerdings schweben über jeder Befragung und Entscheidung Finanzierungsvorbehalte.
In hohem Maße besorgt zeigte sich der der Vorsitzende der CDU-Fraktion Michael Panse über die aktuelle Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und dem Stadtrat. Es werden zunehmend Beschlüsse des Stadtrates durch den Oberbürgermeister und die Verwaltung infrage gestellt, beanstandet oder Anträge noch einmal gestellt, wenn das Abstimmungsergebnis nicht passt. Anfragen werden unzureichend oder teils gar nicht mehr beantwortet.
Panse erklärt dazu: „Momentan ist die Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und Stadtrat alle andere als konstruktiv. Vielmehr herrschen Chaos und gravierende Widersprüche in der derzeitigen Verwaltungsstruktur. Der Oberbürgermeister entscheidet scheinbar nach Gutsherrenmanier, was in Erfurt geht und was nicht. Unbequeme Diskussionen werden wohl möglich von vorn herein verdrängt? Ein Einlenken ist nicht in Sicht. Die CDU-Fraktion fordert deshalb klare Regeln und eine generelle Klärung. Im äußersten Fall ist eine gerichtliche Prüfung notwendig.“
Ein markantes Beispiel der letzten Stadtratssitzung ist der Beschluss zum Jahresabschluss der KoWo mit dem Ergebnis von 17 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen. Der Antrag wurde eindeutig vom Rat abgelehnt, steht jedoch in der kommenden Stadtratssitzung am 27. April 2016 erneut auf der Tagesordnung. Dies widerspricht der Geschäftsordnung des Stadtrates. Dort ist Folgendes im § 7(2) geregelt: „Angelegenheiten, die der Stadtrat abgelehnt hat, können von demselben Antragsteller frühestens ein Jahr nach der Ablehnung wieder eingebracht werden. Sie sind allerdings zulässig, wenn begründet dargelegt wird, dass die entscheidungserheblichen Tatsachen sich verändert haben.“ Für Letzteres gibt es bisher keinerlei Anhaltspunkte. Sowohl die Drucksache, als auch die dazu gehörenden Stellungnahmen sind im konkreten Fall der KoWo wortgleich.
Ein weiteres Beispiel ist die Beanstandung des Antrags zu einem Fördermittelantrag für die Grundschule Vieselbach. Angestoßen durch diesen Antrag berät der Bildungsausschuss in seiner nächsten Sitzung über die Zuständigkeit von Fördermittelanträgen im Schulbereich. In ihrer Stellungnahme schließt die Verwaltung jedoch eine Mitsprache von Rat und Ausschüssen aus. Zuvor hatte jedoch der Stadtrat dafür gestimmt, dass die Verwaltung beauftragt wird, den Fördermittelantrag zu stellen. Auch diesen Beschluss stellt die Verwaltung infrage.
Dazu äußerte sich der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion und Bildungsausschussvorsitzende Michael Hose: „Wir Stadträte haben eine demokratische Legitimierung und damit eine Verantwortung gegenüber den Bürgern. Die Entscheidung darüber, für welche Schulen, Kindergärten oder Bauprojekte Fördermittel vom Bund oder Land eingesetzt werden, muss durch die vom Bürger gewählten Stadträte erfolgen. Die Fachausschüsse müssen zuvor beraten können. In der Vergangenheit war dies immer der Fall. Wir fordern die Verwaltungsspitze dazu auf, zu einem fairen Miteinander zum Wohle der Stadt zurückzukehren.“
Mit Beate Meißner in der Spielzeugstadt
Natürlich lebt die Namensgeberin der Villa Amalie schon sehr lange nicht mehr – schließlich wurde die Villa 1847 in Sonneberg gebaut und nach der Ehefrau des Bauherrn Adolf Fleischmann benannt. Die Villa Amalie lebt aber immer noch und beherbergt engagierte Menschen, die etwas für ihre Stadt tun.
Heute war ich einmal wieder in der Villa in Sonneberg zu Gast. In den vergangenen Jahren war die Villa Amalie eines der 30 Thüringer Mehrgenerationenhäuser. Auch nachdem es 2012 aus der Bundesförderung heraus gefallen war, besuchte ich das Haus noch zwei Mal und wir haben darüber diskutiert, wie die wichtige Arbeit fortgeführt werden kann.
Gemeinsam mit der Landtagsabgeordneten Beate Meißner war ich heute bei einer Gesprächsrunde mit der Leiterin der Einrichtung Birgit Pfüller und Vorstandsmitgliedern des Vereins Sonneberger Spielzeugwelt e.V.. Von ihren gemeinsamen Aktivitäten mit den Freunden der Sonneberger Sternwarte sowie der neuentstandenen Puppenwerkstatt konnten wir erfahren, sowie von den Plänen, sich zu einem Familienzentrum zu entwickeln. So wünschenswert dies auch für alle Beteiligten ist, wird dies ein langer Weg.
Voraussetzung für die Anerkennung als ein Familienzentrum ist nicht nur das kommunale Bekenntnis, sondern vor allem auch die kommunale Mitfinanzierung. Dazu soll es nun in den nächsten Tagen Gespräche geben. Beate Meißner wies aber darauf hin, dass Sonneberg ohne Haushalt für das Jahr 2016 ist und somit bestenfalls über finanziellen Planungen 2017 gesprochen werden könne. In der Zwischenzeit soll es weiter Projekte geben, damit die Villa weiter lebt und gedeiht.
Bilder vom Besuch in Sonneberg
Papa-Sohn-Wochenendprogramm
Alles was ein gelungenes Wochenende ausmacht war dabei. Nur der Fahrtstress trübte das schöne Bild – und natürlich das nicht so schöne Wetter. Am Freitag Abend habe ich den Kurzen in Heidelberg abgeholt und dabei (zum ersten Mal in den letzten vier Monaten) etwas Zeit im Stau zugebracht. Sonntag Nachmittag bei der Rückreise war die Piste dafür frei.
Am Vormittag gab es ein gemeinsames Frühstück mit unserem SWE Volley-Team im Willy B. Das Wetter war so verregnet, dass jegliche Außenaktivitäten ausgeschlossen waren.
Glücklicherweise kam aber am Samstag Nachmittag noch die Sonne raus und so klappte es mit einem Besuch beim open house von Harley-Davidson. Im letzten Jahr war ich mit Jonas dort und habe seinem kleineren Bruder davon erzählt. Nach dem er im letzten Jahr schon ein paar Mal mit dem Motorrad mitgefahren war, wollte er gerne auch einmal auf einer Harley mitfahren. Bei Sonnenschein wurde es eine ausgiebige Probefahrt mit einer Sportster 1200. Das macht schon mächtig Spaß – aber bei rund 12.000 Euro Investitionskosten wird es wohl meine gute alte NTV noch etwas machen. In jedem Fall ist jetzt mein jüngster Sohn genauso mit dem Bikervirus infiziert, wie sein Papa und seine beiden Brüder. Auf geht es in die Saison – gemeinsame Touren planen 🙂
Während die Bike-Saison gerade startet ist die Volleyball-Saison nun endgültig vorbei. Traditionell ist das TVV-Pokalfinale das letzte Spiel der Saison und zum 22. Mal in den letzten 28 Jahren haben wir es gewonnen. Erst viele Jahre als TuS Braugold und jetzt als SWE Volley-Team. Fünf Mal hat Suhl den Pokal geholt und ein Mal Meiningen. Der VV Meiningen war auch der diesjährige Gegner. Nach dem Männerfinale am Nachmittag (hier gewann der EVC überraschend gegen die höherklassige Mannschaft aus Gotha) gewannen unsere Mädels schnell mit 3:0. Um so mehr Zeit blieb, eine tolle Saison zu feiern. Und es gab auch ein paar Tränen. Kelsey Snider und Anna-Sofia Franke musste ich verabschieden. Beide gehen in die USA – Kelsey zurück und Anna zum Studium. Alles Gute und vielen Dank für ein tolles Engagement in Erfurt!
Der Sonntag war dann Familientag – wieder mit schlechtem Wetter und deshalb mit einer 100m langen Warteschlange vor der Messehalle. Nahezu alle Eltern in Erfurt und Umgebung hatten die gleiche Idee – die Kinderkult-Messe 2016. Nach 30 Minuten Wartezeit waren wir drin und wurden mit vielen Angeboten entschädigt. Football, Radfahren, Klettern, Modellautos fahren und Angeln beim THW waren die Programmpunkte, die wir geschafft haben. Im nächsten Jahr werden wir mehr Zeit einplanen.
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 14. April 2016 wurde auf Antrag der CDU-Fraktion erneut über das Thema „Tagesmütter“ diskutiert und von der Verwaltung über den aktuellen Stand informiert.
Laut einer Verwaltungsvorschrift des zuständigen Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (vgl. Thüringer Staatsanzeiger, Ausgabe 51/2015, 371), die ab dem 1. April 2016 gilt, müssen die Kommunen neue Verträge mit den Tagespflegemüttern abschließen.
Die Ankündigung dieser neuen Verträge und ein erster Entwurf des Erfurter Jugendamtes sorgten zu Beginn des Jahres für große Unruhe bei den Tagespflegemüttern. Bis Ende März sollte der Jugendhilfeausschuss über die abzuschließenden neuen Verträge informiert werden. Der Vertragsentwurf wurde nach einer Gesprächsrunde mit den Erfurter Tagespflegemüttern von der Verwaltung überarbeitet, allerdings dem Jugendhilfeausschuss noch nicht vorgelegt.
CDU-Fraktionschef Michael Panse wies darauf hin, dass es offene Fragen sowohl bei den Stadträten, als auch bei den Tagesmüttern selbst gibt, beispielsweise hinsichtlich der Urlaubs- oder Krankheitsregelungen. Die Bürgermeisterin und Sozialbeigeordnete Thierbach hat in der Vergangenheit erklärt, die Bedingungen für die Tagesmütter würden sich nicht verschlechtern. Dennoch haben zum jetzigen Zeitpunkt nach Aussage des Jugendamtes erst 30 der rund 70 Tagespflegemütter den Vertrag unterzeichnet. Offensichtlich bestehen noch Unsicherheiten und Klärungsbedarf oder sie wurden nicht ausreichend durch die Verwaltung über die Vertragsinhalte informiert. Das Jugendamt geht davon aus, dass bis zur gesetzten Frist am Monatsende noch weitere Tagespflegemütter den Vertragsentwurf unterzeichnen, droht aber anderenfalls schon vorsorglich mit der Kündigung der noch bestehenden Verträge.
CDU-Fraktionschef Michael Panse erklärt dazu: „In Erfurt sind die bei Tagesmüttern betreuten Kindern in den letzten fünf Jahren um knapp 100 auf 316 Kinder gestiegen. Falls nun mit einzelnen Tagespflegemüttern kein neuer Vertrag zustande kommen kann und die Stadt einzelne Verträge aufkündigt, würde das bereits bestehende Betreuungsproblem in Kitas noch verstärkt werden. Mit dem Wegfall der Plätze müsste die Stadt den rechtlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz gewährleisten. Die CDU findet es bedauerlich, dass sich das Verfahren zur einvernehmlichen Lösung so lange hinzieht, und hat für den nächsten Jugendhilfeausschuss beantragt, dieses Thema unter Beteiligung der Tagesmütter auf die Tagesordnung zu setzen. Wenn die Verwaltung in dem Bereich nicht schnell zu einer Lösung kommt, werden die Kinder und Eltern dieses wochenlange Gezerre ausbaden müssen.“
Never ending story
Langläufer sind im Sport mit Kondition ausgestattet – bei Langzeitprojekten in öffentlichen Verwaltungen nennt sich dies Beharrungsvermögen. Wenn es sich dabei um erfolgreiche Langzeitprojekte handelt, ist dies genau richtig. Wenn es sich allerdings um Planungsprojekte handelt, die jahrelang nur geplant werden, muss das Beharrungsvermögen (oder das trotzige „weiter so“) natürlich kritisch hinterfragt werden.
Gleich zwei solcher Themen haben es diese Woche einmal wieder in die Ausschüsse des Stadtrats geschafft. Das Parken auf dem Schulgelände war Thema im Finanzausschuss (siehe blog dazu). Heute ging es im Jugendhilfeausschuss um noch so einen „Langläufer“. Seit mehreren Jahren versucht die Verwaltung ein Online-Verfahren zur Vergabe von Kita-Plätzen einzuführen. Ursprünglich nannte sich das Projekt KIBEO (gab es vor vielen Jahren als kostenfreie Software des Bundesfamilienministeriums und wurde u.a. in Leipzig und Pirna genutzt).
Erfurt wollte aber etwas Eigenes entwickeln. Viel Geld wurde dafür eingeplant, ein neuer Projektname KIVAN gefunden und Firmen beauftragt. Angeblich wollte die Beigeordnete schon mehrfach den Startknopf drücken (zumindest wurde dies angekündigt). Bei der Präsentation des Systems vor Kita-Trägern stellte sich heraus, dass der erste Entwurf wenig praxistauglich war. Im JHA wurde nun informiert, dass man dieses Mal (ganz wirklich) auf der Zielgerade sei. Eine Musterpräsentation gab es schon – allerdings will ein großer Kita-Träger bis jetzt bei dem Projekt nicht mitmachen. Letzte Feinarbeiten sollen noch stattfinden und in der nächsten JHA-Sitzung sollen wir nun erfahren, wie das ganze aussieht. Es soll zudem Schulungen für die Mitarbeiterinnen der freien Träger geben.
Einen offiziellen Starttermin mochte die zuständige Beigeordnete nicht benennen. Ich habe nach der mehrjährigen Planungsphase große Zweifel, ob diese „never ending story“ ein erfolgreiches Ende findet. Das Hauptproblem ist nicht, ob die Kita-Plätze direkt oder online vergeben werden. Das Hauptproblem ist der Platzmangel. Es gibt nicht genügend freie Plätze. Das Wunsch- und Wahlrecht (Kita-Ort und inhaltliche Ausrichtung der Kita/Träger) kann in Erfurt nicht umgesetzt werden, weil die Platzvergabe eine Mangelverwaltung ist.
Kürzlich beklagten sich Erfurter Senioren in einem Schreiben über Schließungen von Seniorenklubs.
CDU-Fraktionschef Michael Panse sieht auch in diesem Bereich Auswirkungen der vorläufigen Haushaltsführung. Es gibt in dem Zusammenhang zwar verschiedene Normierungen im Bereich der Jugendhilfe. Für die Senioren ist die Situation jedoch völlig ungeklärt. Wie es zu den temporären Schließungen kam, muss nun geklärt werden. Die Erfurter Senioren dürfen in einer funktionierenden Sozialstruktur nicht vergessen werden.
Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Hans Pistner begrüßt die im Sozialausschuss vorgeschlagenen Maßnahmen der Stadtverwaltung hinsichtlich der Gewährleistung der Arbeit in verschiedenen Erfurter Seniorenklubs. Die Verwaltung kündigte die Bereitstellung personeller Ressourcen an, sodass der künftige Betrieb kontinuierlich gewährleistet werden kann.
Pistner betont daher: „Es ist gut, dass es in den Seniorenklubs weiter geht. Die Senioren waren zu Recht verärgert. Bedauerlich ist, dass die Verwaltung erst durch das offene Schreiben der Senioren aktiv wurde. Hätte sich die Verwaltung rechtzeitig damit befasst, hätte man die Schließungen und den Ärger vermeiden können.“
Fraktionschef Panse sieht eine Soziale Stadt wie Erfurt jedoch als ganze und damit generationenübergreifend: „Trotz der Schwierigkeiten der vorläufigen Haushaltsführung dürfen wir nicht nur die Jugendhilfe im Blick haben, sondern auch die Belange der Erfurter Senioren. Der demografische Wandel ist mit einer älter werdenden Bevölkerung auch in Erfurt deutlich spürbar.“
Die CDU-Fraktion begrüßt, dass die Verwaltung Möglichkeiten anbietet, die soziale Struktur auch für ältere Menschen aufrecht zu erhalten. Dabei sind personelle Verschiebungen innerhalb der Verwaltung sowie Kooperationen mit verschiedenen Trägern in den Blick zu nehmen.
Lehrerparkplätze mit zu hohem Verwaltungsaufwand
Die CDU-Fraktion kritisierte bereits im vergangenen Sommer die damalige Entscheidung der Stadtverwaltung, Parkflächen auf dem Schulgelände zu vermieten und damit die Lehrer zur Kasse zu bitten. Nun stellt sich heraus, dass dieses Modell von den Lehrern nicht angenommen wird und zudem zu einem immensen Verwaltungsaufwand führt.
Basierend auf einer Stellungnahme der Verwaltung wird das Thema am 13. April 2016 im Finanzausschuss diskutiert. Die Verwaltung selbst hält in ihrer Stellungnahme fest: „Das eingeführte Modell wurde von den Lehrern (wie bereits im Vorfeld zu erwarten war) nicht angenommen und erwies sich darüber hinaus als ungeeignet.“ Dennoch plant sie trotz dieser Feststellung und einem hohem Verwaltungsaufwand eine Fortführung des Projekts „Parkplatzvermietung“.
Fraktionschef und Finanzausschussmitglied Michael Panse erklärt dazu: „Die Stadtverwaltung beschäftigt sich leider in vielen Bereichen mit selbstgeschaffenen Verwaltungsvorgängen. Obwohl sich nun die Regelung zum Lehrerparken als wenig praktikabel erwiesen hat, versucht die Verwaltung nun noch mal mit einem neuen Konzept zu kommen, anstatt die ohnehin schon knappen Personalressourcen anderweitig sinnvoll zu nutzen. Die CDU-Fraktion kritisiert bereits seit Langem die enorm hohen und stetig steigenden Personalkosten. Zudem kritisieren wir, dass die Verwaltung zunehmend mit Aufgaben betraut ist, die gesetzlich nicht zwingend sind. Es entsteht häufig ein hoher Verwaltungsaufwand mit nur minimalem Nutzen. Damit wiegt der Knochen sprichwörtlich mehr als das Fleisch drum herum.“
Panse will die neuen Pläne im Finanzausschuss hinterfragen. Wie hoch sind die Verwaltungskosten im Vergleich zu den Einnahmen durch die Parkgebühren? Wie viele Mitarbeiter sind mit der Angelegenheit befasst? Wie hoch sind die Kosten insgesamt? Geklärt werden soll auch, mit was sich die Verwaltungsmitarbeiter bei der Prüfung und Erfassung beschäftigen müssen.
Panse sieht die Erhebung der Parkgebühr für Lehrer als einen nicht durchdachten Schnellschuss, um an Gelder zu gelangen, der aber nach hinten losgegangen ist. Viele Aspekte waren und sind gar nicht geklärt. Offen bleiben beispielsweise Fragen des zeitlichen Zugangs zu den Parkplätzen oder wie die beruflich bedingte Nutzung an mehreren Schulstandorten geregelt werden kann. Außerdem gibt die von der Verwaltung für Mai geplante neue Konzeption keine Lösungsvorschläge.
Bereits vor knapp einem Jahr warf eine Stadtratsanfrage des Bildungsausschussvorsitzenden Michael Hose die Problematik auf und konnte nicht zufrieden stellend beantwortet werden.
Stellungnahme der Verwaltung
Bereits im Juli letzten Jahres war absehbar, dass das Projekt der Stadtverwaltung den Lehrerinnen und Lehrern die Parkplätze auf dem Schulgelände zu vermieten, unter keinem guten Stern stehen wird. Dies hat sich in der heutigen Finanzausschusssitzung eindrucksvoll bestätigt.
Der Termin dieser Ankündigung war mit Bedacht gewählt – kurz vor den Sommerferien wurde schriftlich den Lehrerinnen und Lehrern sowie der Erzieherinnen angekündigt, dass dies ab dem 1. September gelten solle. Als Begründung hielt §67 der ThürKO her (kostenlose Überlassung eines Parkplatzes nicht zulässig). Natürlich ging es aber, so ganz nebenbei wie bei den Bürgerhäusern auch, darum zusätzliches Geld für die Stadtkasse einzukassieren.
Bereits 2013 war dies Thema einen Haushaltsbegleitantrags „Parken auf Schulhöfen“. Es darf also unterstellt werden, dass seit diesem Zeitpunkt mindestens schon ein Mitarbeiter der Erfurter Stadtverwaltung damit beschäftigt ist. Das Ergebnis war und ist dürftig. Unausgegoren war der Vorschlag bereits letzten Sommer, die vielen Fragezeichen sind nicht weniger geworden.
In einer Stellungnahme der Verwaltung für die heutige Finanzausschusssitzung schreibt die Verwaltung „Das eingeführte Modell wurde von den Lehrern (wie bereits im Vorfeld zu erwarten war) nicht angenommen und erwies sich darüber hinaus als ungeeignet.“.
Die bereits letzten Sommer von meinem Stadtratskollegen Michael Hose geäußerten Bedenken konnten nicht ausgeräumt werden. Das ernüchternde Ergebnis ist, dass die ca. 160 im gesamten Schuljahr abgeschlossenen Verträge (bei 400 möglichen Stellplätzen) allesamt wieder gekündigt sind. Ob überhaupt nennenswerte Einnahmen erzielt wurden, darf bezweifelt werden. Bei 160 Verträgen zu 25 Euro/monatlich könnten es zwar theoretisch 4.000 Euro/monatlich sein, aber die Stellungnahme lässt auch erahnen, dass diese 160 Verträge nie zeitgleich bestanden. In jedem Fall wäre es weit von den ursprünglich einmal erhofften 100.000 Euro Jahreseinnahmen und deutlich weniger, als der Verwaltungsaufwand.
Jetzt könnte man meinen „wenn das Pferd tot ist, würde die Verwaltung absteigen“, aber nicht so in Erfurt. Wie bei anderen „langjährigen Verwaltungsprojekten“ wie KIBEO, steigert dies eher noch den Ehrgeiz der Verwaltung. Für Mai wurde uns nun ein überarbeitetes Konzept angekündigt – die offenen Fragen wurden indes bis jetzt nicht beantwortet.
Es bleibt für uns das traurige Fazit wieder einmal einen Einblick erhalten zu haben, warum wir in Erfurt so einen hohen Personalanteil in der Verwaltung haben. In vielen Bereichen, stöhnen die Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung über eine immens hohe Arbeitsbelastung und in einigen anderen Bereichen sind Kolleginnen und Kollegen beschäftigt…
Heute Thema im ZDF Mittagmagazin
„Erdogan stellt Strafantrag gegen Böhmermann“ so lautete heute die Schlagzeile einiger Zeitungen und angesichts der Diskussion fragt man sich schon, ob dies die vordringlichste Meldung der letzten Tage ist. Seit einigen Tagen äußert sich nahezu jeder Politiker, Journalist oder Satiriker zu einem Vorgang, der eher banal ist. Das auslösende Gedicht im ZDF „Neo Magazin Royal“ vom weitgehend unbekannten Satiriker Jan Böhmermann hat kaum jemand im Original gesehen – jetzt ist es in aller Munde und jeder hat eine Meinung dazu.
Bis heute Mittag hatte mich das Thema maximal am Rande interessiert. Ein Anruf der ZDF-Redaktion hat mich aber dann daran erinnert, dass doch da vor 21 Jahren mal etwas war. Damals berichte das ZDF-Länderjournal über einen Vorgang, der schon im Sommer 1994 seinen Ursprung hatte. Anfang 1995 hatte ich ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Erfurt am Hals. Am 7. Juli 1994 demonstrierte die Junge Union Thüringen in Weimar gegen den chinesischen Ministerpräsidenten Li Peng. Die Menschenrechtsverletzungen in China hatten uns auf die Straße getrieben und die Intensität und Wortwahl unserer Demonstrationsaussagen führten zu Handeln der Staatsanwaltschaft. Nach der umfänglichen Sichtung der Ton- und Bilddokumente war ich als einer der „Rädelsführer“ als damaliger Vorsitzender der Jungen Union Thüringen fällig. Gemäß § 103 des Strafgesetzbuches wurde gegen mich und die ehemalige Landtagsabgeordnete Garbe ermittelt. Da ich zwischenzeitlich Bundesgeschäftsführer der Jungen Union in Bonn geworden war, war es auch ein medial interessantes Thema.
Mein damaliger Anwalt Joachim Titz erklärte damals im ZDF die Rechtslage zu den relevanten Paragraphen:
§ 103 Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten (1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.§ 104a Voraussetzungen der Strafverfolgung Straftaten nach diesem Abschnitt werden nur verfolgt, wenn die Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält, die Gegenseitigkeit verbürgt ist und auch zur Zeit der Tat verbürgt war, ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt.
Letzterer Paragraph führte schließlich zur Einstellung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft Erfurt. Ich hatte Glück, denn es gab kein Strafverfolgungsersuchen der Chinesen und auch keine Ermächtigung der Bundesregierung zur Strafverfolgung. Strittig wäre auch gewesen ob Li Peng die Schmähkritik bzw. Beleidigungen objektiv hätte zur Kenntnis nehmen können – schließlich hatte die Polizei am 7. Juli 1994 die Demonstranten weiträumig abgedrängt.
Bei Böhmermann ist das nun offensichtlich in Punkt 1 und 3 anders. Erdogan nimmt es anderes als Li Peng „persönlich“ und hat die vermeintliche Beleidigung wohl auch umfänglich zur Kenntnis genommen. Jetzt ist die Bundesregierung am Zug und muss über eine Ermächtigung zur Strafverfolgung entscheiden. Das ZDF hat heute im Mittagmagazin dazu einen Beitrag gebracht, der auch auf Thüringen 1994/1995 Bezug nahm.
Diese Website benutzt Cookies. Wenn du die Website weiter nutzt, gehen wir von deinem Einverständnis aus.