Bericht zu Diskriminierung im Bildungsbereich und im Arbeitsleben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Michael Panse: „Bericht leistet wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Diskriminierung in zentralen Lebensbereichen“  Der Ansprechpartner für Antidiskriminierung des Freistaats Thüringen, Michael Panse, hat über den zweiten gemeinsamen Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes informiert. Die heute dem Bundestag vorgelegte Studie widmet sich der Diskriminierung im Bildungsbereich und im Arbeitsleben. Michael Panse: „Der Bericht leistet einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Diskriminierung in zentralen Lebensbereichen. Das Verwehren von Bildungs- und Beschäftigungschancen durch Diskriminierung schadet den Betroffenen und unserer gesamten Gesellschaft. Nach den wenigen Wochen meiner Tätigkeit in diesem Bereich, kann ich auch für Thüringen bestätigen, welche Probleme z.B. für Menschen mit Behinderungen im Bildungsbereich oder für Frauen im Arbeitsleben bestehen. Es macht aber auch Freude zu erleben, wie in Einzelfällen z.B. in konstruktiver Zusammenarbeit mit dem Bildungsministerium geholfen werden kann. Der Bericht macht auch darauf aufmerksam, dass in Thüringen und einigen anderen Bundesländern bei den rechtlichen Regelungen im Schulbereich zum Thema Antidiskriminierungsschutz noch Nachholbedarf besteht. Gemeinsam werden wir uns der Herausforderung stellen, auf dem Weg zu einer diskriminierungsfreien Gesellschaft im Interesse der Betroffenen weiter voran zu kommen.“ Hintergrund: Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes legt gemäß der Festlegung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz alle vier Jahre einen Bericht vor. Im nun vorliegenden aktuellen zweiten Bericht geht sie besonders auf Diskriminierungen im Bildungsbereich und im Arbeitsleben ein. Der rund 450-seitige Bericht bietet hierzu eine Fülle von Informationen und Anregungen.

Gedenken an Rudolf Brazda

Morgen wäre der 100. Geburtstag von Rudolf Brazda. Am 26. Juni 1913 wurde er in Brossen (heute Meuselwitz) in Thüringen geboren. Er gehörte zu den wenigen Überlebenden Rosa-Winkel-Häftlingen und verstarb vor zwei Jahren in Frankreich, wo er nach dem Krieg 60 Jahre mit seinem Partner lebte. Bereits am Sonntag wurde anlässlich seines Geburtstags in einem Gedenkakt der Landesregierung seiner, stellvertretend für 650 Rosa-Winkel-Häftlinge von Buchenwald gedacht. Die homosexuellen Opfer der Nationalsozialisten gehörten über Jahrzehnte zu den Gequälten, Misshandelten und Getöteten, denen die öffentliche Beachtung und Rehabilitierung, sowohl in Ost als auch in West, verwehrt war. Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht wies bei ihrer Rede beim Gedenkakt im Nationaltheater zu Recht darauf hin, dass es höchste Zeit sei, die Lehren aus der Verletzung ihrer Menschenwürde zu ziehen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erläuterte, dass es bis 1969 dauerte bis der Paragraf 175, auf dessen Grundlage homosexuelle Männer bis 1945 verfolgt und inhaftiert wurden, entschärft wurde. Auch in der ehemaligen DDR wurden Homosexuelle diskreditiert und diskriminiert. Erst 1994 wurde in der Bundesepublik der sogenannte Schwulenpraragraf vollständig abgeschafft.
Volkhard Knigge, Christine Lieberknecht und Sabine Leutheuser-Schnarrenberger
Volkhard Knigge, Direktor der Stiftung Gedenkstätte Buchenwald, würdigte das es in Thüringen als erstem Bundesland einen Staatsakt für die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus gab, aber er kritisierte auch die bis heute andauernde Diskriminierung von Homosexuellen. Die Gedenkveranstaltung am Sonntag war ein wichtiger Schritt. Mir war es aber ebenso wichtig auch an der Kranzniederlegung für die Rosa-Winkel-Häftlinge am Nachmittag in Buchenwald teilzunehmen. Seit vielen Jahren organisiert die Aids-Hilfe Weimar & Ostthüringen die Gedenkveranstaltung. Als Ansprechpartner der Landesregierung für Antidiskriminierungfragen konnte ich die Veranstaltung auch direkt unterstützen.

Diverstiy-Ansatz beim Treffen der Mehrgenerationenhäuser diskutiert

Gestern fand der bundesweite Aktionstag statt, der vom Verein „Charta der Vielfalt e.V.“ initiiert wurde. Der 1. Deutsche Diversity-Tag hat das Ziel, dem Thema Vielfalt einen kräftigen Schub zu geben, denn Vielfalt wird zunehmend zum wichtigen Standortfaktor. Frauen, ältere Menschen und Migranten sollen ihre Potenziale stärker einbringen können. Der Verein „Charta der Vielfalt e.V.“ setzt sich seit mehreren Jahren dafür ein, Diversity der deutschen Wirtschaft und Gesellschaft nahe zu bringen. Inzwischen haben über 1.300 Unternehmen und Institutionen die „Charta der Vielfalt“ unterschrieben und erfreulicherweise werden es immer mehr. In meiner Funktion als Generationenbeauftragter und als zentraler Ansprechpartner des Freistaats Thüringen für Antidiskriminierung, besuchte ich gestern das Moderationskreistreffen der 25 Thüringer Mehrgenerationenhäuser. Regelmäßig treffen sich die Vertreter der MGHS und ich begleite sie da seit mehr als zwei Jahren. Einer der Schwerpunkte war getsern naheliegend das Thema Diversity. In ihrer Funktion als lebendige Treffpunkte für alle Generationen gehört es auch zu den wesentlichen Aufgaben der Mehrgenerationenhäuser, sich der Integration und der Bildung von Menschen mit Migrationshintergrund zu widmen. Hierzu konnten, vor dem Hintergrund der lokal sehr unterschiedlichen Bedingungen in den Thüringer Kommunen, die bisherigen Erfahrungen ausgetauscht und zukünftige Vorhaben besprochen werden. Mit dem Ansatz der Diversity, zu Deutsch Vielfalt, wird zum Ausdruck gebracht, dass Vielfalt keine Bedrohung, sondern eine Bereicherung darstellt. Damit zielt der Ansatz auf soziale Inklusion und wendet sich gegen jegliche Diskriminierung. Es wird herausgestellt, dass sowohl Unternehmen als auch die gesamte Gesellschaft Unterschiede produktiv nutzen können, wenn stereotype Denk- und Verhaltensmuster überwunden werden. Am Beispiel der Mehrgenerationenhäuser aus der AWO in Jena und der Diakonie in Waltershausen diskutierten wir den Bereich Integration und Bildung als eine der Aufgabensäulen der MGHs. In Thüringen leben nach den aktuellen Zählungen zwar nur 1,5 Prozent Ausländer, aber die Integration insbesondere von Kindern gestaltet sich dennoch schwierig. In den Schulen fehlen Dolmetscher für die Kinder, die der Schulpflicht unerliegen und somit wird zwar die Schulpflicht durchgesetzt, aber die Kinder bleiben zurück. Die beiden MGHs arbeiten im nachschulischen Bereich mit den Kindern und falls möglich auch mit den Eltern, aber sie können die Defizite nicht ausgleichen. Ich werde dieses Thema mit in die politische und öffentliche Dikussion nehmen!

Panse begrüßt Urteil zur steuerlichen Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften

Michael Panse: „Längst überfälliger Schritt der Antidiskriminierung“ Der Ansprechpartner für Antidiskriminierung des Freistaats Thüringen, Michael Panse, hat die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur steuerlichen Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften begrüßt und eine schnelle Umsetzung der Gerichtsbeschlüsse im Gesetzgebungsverfahren gefordert. Michael Panse sagte: „Mit der heute in Karlsruhe gefallenen Entscheidung eingetragene Lebenspartnerschaften rückwirkend steuerrechtlich mit Ehen gleichzustellen ist ein längst überfälliger Schritt der Antidiskriminierung nun endlich erfolgt. Ich bedaure ausdrücklich, dass dieser notwendige und von allen Beteiligten längst erwartete Schritt der rechtlichen Gleichstellung so spät erfolgt ist. Es hätte manchen politischen Entscheidungsträgern gut zu Gesicht gestanden, nicht erst ein Gerichtsurteil abzuwarten, sondern im Interesse der Betroffenen schon im Vorfeld die richtigen politischen Weichen zu stellen. Ich erwarte jetzt eine schnelle Umsetzung der Gerichtsbeschlüsse im Gesetzgebungsverfahren.“

„Thüringen diskriminierungsfrei!“

Fachtagung anlässlich der Unterzeichnung des Aufrufs “Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft” Über 80 Vertreter von Vereinen, Verbänden und der Politik waren bei der Tagung am Mittwoch in der Thüringer Staatskanzlei zu Gast. Als Generationenbeauftragter der Landesregierung und als Ansprechpartner zum Themengebiet Antidiskriminierung habe ich die Tagung ausgerichtet. Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht und die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Christine Lieberknecht unterzeichneten dabei die gemeinsame Erklärung, mit der der Freistaat der Koaltion gegen Diskriminierung beitritt. Thüringen hat mit der Unterzeichnung des Aufrufs „Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft“ ein wichtiges Signal gesetzt. Dem ging ein intensiver Diskussionsprozess mit Vereinen, Verbänden und Träger voraus und eine Behandlung des Themas in den Fachausschüssen des Thüringer Landtags. Im November 2011 befasste sich der Landtag bereits erstmals mit dem Thema und im Gleichstellungsantrag wurde auf Antrag der Linken dazu beraten. In einer ersten Veranstaltung dazu lud der Landesfrauenrat Thüringen vor über einem Jahr (im Februar 2011) einen Vertreter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die Beauftragten des Freistaates und Verbände zu einem Fachgespräch ein und dort entstand der Gedanke, dass auch Thüringen sich als nunmehr siebtes Bundesland der Initiative anschließt (damals waren es mit Hamburg, Berlin und Brandenburg erst drei Länder). Ende Januar 2013 gab es dann dazu einen Beschluss der Thüringer Landesregierung. Als zentraler Ansprechpartner für das Thema Antidiskriminierung im Sinne der vom Bund initiierten „Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft“ wurde ich als Beauftragter für das Zusammenleben der Generationen beim TMSFG benannt. Die Gründe für die Benennung waren unter anderem, dass die bisherige Arbeit thematisch bereits sehr breit angelegt und nicht auf einen definierten Personenkreis einzuschränken. Berührungspunkte gibt es bereits beim Thema Altersdiskriminierung. Antidiskriminierung ist ein Querschnittsthema, deshalb werde ich dabei auch eng mit den anderen Beauftragten zusammenarbeiten. Petra Hess, die Ausländerbeauftragte, Johanna Arenhövel als Gleichstellungsbeauftragte und Dr. Paul Brockhausen, der Behindertenbeauftrate der Landesregierung waren alle auch bei der Tagung zu Gast. Der Freistaat trat per Kabinettsbeschluss (29. Januar 2013) offiziell der „Koalition gegen Diskriminierung“ bei. Dabei werden wir auch künftig unterstützt von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Ziele der Absichtserklärung sind, dass dem Thema Diskriminierung mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird, dass jeder Weg genutzt wird, um Menschen in Fällen von Diskriminierung an ihrem Wohnort die bestmögliche Beratung zu bieten, dass zentrale Ansprechpartner benannt werden und das Diskriminierungsschutz als politische Aufgabe verankert wird. Ausgehend von den sechs Diskriminierungsmerkmalen des AGG habe ich in den vergangenen Wochen rund 20 Gespräche mit Vereinen, Verbänden und Interessengruppen geführt. Viele der Gesprächspartner waren auch bei der Tagung dabei. Gespräche gab es unter anderem mit dem  Landesfrauenrat, dem Flüchtlingsrat, dem Verband der Lesben und Schwulen, den Aids-Hilfen, bei der Tagung der Gleichstellungsbeauftragten, den Ausländerbeiräten, den Seniorenverbänden, Vertretern der Kirchen, dem Landesbehindertenbeirat, dem Außerparlamentarisches Bündnis und dem Landesjugendring. Meine Ziele sind das Thema vorstellen, Vernetzungen schaffen und Projekte zu besprechen. Es geht darum, kommunale Ansprechpartner zu finden, sie zu aktivieren und fortzubilden. Pressemitteilung Bilder der Tagung  

Absichtserklärung zum Schutz vor Benachteiligungen

Thüringen tritt „Koalition gegen Diskriminierung“ bei Zentraler Ansprechpartner gegen Benachteiligung benannt Thüringen ist der „Koalition gegen Diskriminierung“ beigetreten. Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht und die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), Christine Lüders, unterzeichneten dazu am Mittwoch in Erfurt die Absichtserklärung „Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft“. Nach Berlin, Hamburg, Brandenburg, Bremen, Rheinland‐Pfalz und Schleswig Holstein ist der Freistaat Thüringen das siebte Land, das der Koalition beigetreten ist. Ziel der Vereinbarung ist es, gemeinsame Anstrengungen gegen Diskriminierung zu organisieren, lokale Anlauf und Beratungsstellen zu unterstützen und dafür Sorge zu tragen, dass der Schutz vor Diskriminierung in allen Bereichen politisch verankert wird. „Ich freue mich sehr über den Beitritt Thüringens und vor allem auch darüber, dass es im Land seit heute offiziell einen zentralen Ansprechpartner gegen Diskriminierung gibt“, sagte ADS‐Leiterin Christine Lüders. Mit ihrem Beitritt zur Koalition zeige Ministerpräsidentin Lieberknecht, dass „der Kampf gegen Diskriminierung in Thüringen Chefsache ist“. Zeitgleich mit der Unterzeichnung übernahm der Beauftragte für das Zusammenleben der Generationen des Freistaates, Michael Panse, sein neues Amt. Christine Lieberknecht sagte: „Mit der Unterzeichnung der „Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft“ machen wir deutlich: Diskriminierungsschutz ist nicht nur eine gesamtgesellschaftliche, sondern auch eine politische Aufgabe mit hohem Stellenwert. Das Thema Diskriminierung verdient stetige Aufmerksamkeit. Wir setzen uns für eine Gesellschaft ein, die durch gegenseitigen Respekt, Wertschätzung und Anerkennung geprägt ist. Es geht schließlich um den Zusammenhalt in der Gesellschaft, um Teilhabe aller am wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben, um faire Bedingungen in der Arbeitswelt, kurzum um ein Stück mehr Menschlichkeit in der Welt.“ Die Koalition gegen Diskriminierung ist Teil der „Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft“, die Anfang 2011 startete. Im Rahmen dieser Offensive fördert die Antidiskriminierungsstelle des Bundes deutschlandweit Beratungsstellen und verstärkt ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die ADS setzt dabei auf eine enge Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen. Die Unterzeichner der „Koalition gegen Diskriminierung“ machen mit ihrer Unterschrift deutlich, dass sie entschieden gegen Diskriminierung vorgehen wollen, Beratungsmöglichkeiten vor Ort verbessern und gemeinsame Strategien gegen Diskriminierung entwickeln wollen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.  www.antidiskriminerungsstelle.de

Aufgabengebiet der Antidiskriminierung vorgestellt

Das außerparlamentarische Bündnis für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat heute im Thüringer Landtag auf Einladung der CDU Landtagsfraktion getagt. Als Ansprechpartner der Landesregierung zum Themengebiet Antidiskriminierung war ich gerne bei der Tagung zu Gast und habe über mein neues Aufgabengebiet gesprochen. Das außerparlamentarische Bündnis tagt regelmäßig mindestens zwei Mal im Jahr jeweils auf Einladung einer der Landtagsfraktionen. Früher war ich dabei jedes Mal als Gesprächspartner aktiv dabei und so habe ich die heutige Einladung gerne angenommen, zumal wir auch im alten CDU-Fraktionssitzungsaal zusammen gekommen sind. Neben dem Staatssekretär Dr. Hartmut Schubert und dem Behindertenbeauftragten der Landesregierung Dr. Paul Brockhausen war auch der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung Hubert Hüppe zu einem Vortrag zu Gast. Das Wiedersehen hat mich gefreut, denn mit Hubert Hüppe konnte ich schon vor 20 Jahren Veranstaltungen organisieren, als er bei der JU Thüringen als Gesprächspartner zu Drogenfragen zu Gast war. Die engagierte Diskussion mit den rund 50 Teilnehmern (darunter sechs Landtagsabgeordnete) drehte sich um die aktuellen Anforderungen der Behindertenpolitik im Bund und im Land und war zugleich ein Beitrag zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Bereits am Samstag konnte ich zu dem Thema mit vielen der Akteure bei den 2. Erfurter Inklusionstagen diskutieren. Die CDU Landtagsfraktion fasste die Ergebnisse der heutigen Beratung in einer Pressemitteilung zusammen: Behindertengleichstellungsgesetz soll im Herbst kommen Gumprecht: Inklusion geht nur Schritt für Schritt Erfurt – „Inklusion bleibt eine Schwerpunktaufgabe, die nur Schritt für Schritt umgesetzt werden kann. Das Wohl jedes einzelnen Kindes sollte dabei immer im Vordergrund stehen.“ Das sagte der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Gumprecht, nach dem Treffen des Außerparlamentarischen Bündnisses für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen heute auf Einladung der CDU-Fraktion. Das Treffen fand anlässlich des Europäischen Protesttages für die Gleichstellung behinderter Menschen statt und stand unter der Überschrift “Teilhabe statt Ausgrenzung“. „Eine gelingende Inklusion beispielsweise in den Bereichen Bildung, Ausbildung und Arbeit darf die Kräfte der beteiligten Fachkräfte, Erzieher, Lehrer und Betreuer nicht überfordern. Ein behutsames und schrittweises Vorgehen unter der Beachtung der personellen, materiellen und organisatorischen Bedingungen vor Ort ist notwendig. Diese Prämissen müssen auch bei der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes beachtet werden“, sagte Gumprecht. Der CDU-Sozialpolitiker erwartet, dass das Gesetz im Herbst dieses Jahres in den Landtag eingebracht wird. „Bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist Thüringen auf einem guten Weg. Wir haben in den vergangenen Jahren eine umfangreiche Diskussion mit allen Beteiligten geführt. Der Katalog enthält mehr als 280 Maßnahmen zur Stärkung an der gesellschaftlichen Teilhabe und für mehr Barrierefreiheit. Diese gilt es jetzt umzusetzen und daran müssen wir uns auch messen lassen“, sagte Gumprecht. Wichtige Impulse erwartet der CDU-Landtagsabgeordnete von dem Generationenbeauftragten Michael Panse, der Ende Januar auch die Aufgaben des Antidiskriminierungsbeauftragten der Landesregierung übernahm. „Mit diesem neuen Aufgabenbereich positionieren wir uns auch stärker gegen Diskriminierung wegen Behinderungen und wollen den Schutz vor Diskriminierung als Aufgabe aller Gesellschaftsbereiche noch stärker in das öffentliche Bewusstsein rücken“, so Gumprecht. Bilder von der Tagung

Gleichstellung und Antidiskriminierung

Derzeit gibt es in Thüringen über 30 kommunale Gleichstellungsbeauftragte. In allen Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es sie und zudem gsetzlich geregelt auch in allen Städten mit mehr als 20.000 Einwohnern. Um ihre Arbeit zu koordinieren und Erfahrungen auszutauschen, haben sie sich in einer Landesarbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. Heute war ich bei der Landesarbeitsgemeinschaft zu Gast um mit den Gleichstellungsbeauftragten über das Themengebiet Antidiskriminierung zu diskutieren. Als Generationenbeauftragter bin ich seit Ende Januar mit dem Aufgabengebiet als zentraler Ansprechpartner für Antidiskriminierung betraut. Bei den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist dies ebenfalls bei vielen Kollegeinnen der Fall, dass sie mit weiteren Aufgabenfeldern betraut sind.  Allein 10 von ihnen sind offizielle Ansprechpartner für Fälle des AGG. In den anderen Landkreisen bzw. Städten ist es höchst unterschiedlich geregelt. Mal ist der Bürgermeister selbst für das Thema zuständig, mal ist es der Büger- oder Behindertenbeauftragte und in einzelnen Fällen gibt es Beschwerdestellen bei der Stadt. Die Gleichstellungsbeauftragten haben einen der größten Bereiche bei Verstössen gegen das AGG bei sich auf dem Tisch. Rund 21 Prozent der bundesweit erfassten Fälle betreffen Diskrimininierungen wegen des Geschlecht. In etwa in der gleichen Größenordnung gibt es Fälle von Diskriminierung wegen des Alters und der ethnischen Herkunft. Lediglich der Bereich von Diskriminierungen wegen Behinderung ist mit rund 25 Prozent noch größer. In der Diskussionsrunde wurde aber heute auch deutlich, dass es häufig auch Mehrfach-Diskriminierungen gibt. Wir haben vereinbart gemeinsam Fortbildungen zu dem Thema anzubieten. In mehreren kommunalen Strukturen gab es 2007 (nach dem Inkrafttreten des AGG) Schulungen für Führungskräfte. Mit Infoblätter werden Mitarbeiter bei Neueinstellungen beispielsweise in Eisenach oder Erfurt über das AGG informiert. Unser gemeinsames Anliegen ist betroffenen Menschen zu helfen, sie zu beraten und Öffentlichkeitsarbeit für das Thema Antidiskriminierung zu betreiben. Ich bin froh darüber, in den Gleichstellungsbeauftragten Partner zu haben, die sich als mehr verstehen, als das oft zitierte “Sammelbecken der Unzufriedenen”.  

Zum Gespräch beim Landesjugendring

Lange ist es her, aber um so notwendiger war einmal wieder das heutige Gespräch mit dem Vorstand des Landesjugendrings Thüringen. Während ich zu meinen aktiven Junge Union Zeiten und auch während der Zeit als sozialpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in der Regel in jedem Monat mit den Thüringer Jugendverbänden zu tun hatte und bei vielen Landesjugendversammlungen dabei war, hat sich der Kontakt in den letzten Jahren leider etwas reduziert. Als Generationenbeauftragter bin ich aber für das Miteinander aller Generationen zuständig und so haben wir uns heute in der Geschäftsstelle der LJR getroffen. Wir sind alle älter geworden, aber beruhigend dass immernoch einige der Akteure als Jugendverbansvertreter dabei aktiv dabei sind, die ich seit Anfang der 90ger Jahre kenne. Als Generationenbeauftragter war zumindest das Aufgabenfeld im letzten Jahr stark dem demografischen Wandel angepasst und damit recht seniorenlastig. In diesem Jahr stehen wieder mehr Familien und die junge Generation im Blickpunkt. Über die Fragen wie der jungen Generation Perspektiven in Thüringen gegeben werden kann, habe ich heute mit dem LJR intensiv diskutiert. Auch wenn sich die Ausbildungs- und Jobperspektiven für junge Menschen inzwischen deutlich verbessert haben, fehlt nun ein großer Teil der abgewanderten Generation. Gerade dies ist eine demografische Herausgforderung, die ich gerne gemeinsam inhaltlich mit dem LJR angehe. Darüber hinaus haben wir über den Bildungsbereich und dabei über die Situation an den Förderschulen im Rahmen der Inklusion gesprochen. Da stehen noch große Herausforderungen an, bis das wünschenswerte Ziel in Thüringen erreicht ist! Auch um mein zweites großes Aufgabengebiet ging es beim heutigen Gespräch mit dem Landesjugendring. Das Themengebiet der Antidiskriminierungsfragen steht seit Januar bei mir weit oben auf der Agenda. Dazu treffe ich mich mit vielen Vertretern von Vereinen und Verbänden. Heute gleich zwei Mal und jeweils mit viel inhaltlicher Übereinstimmung bei den Gesprächen. Am Vormittag war ich bei Oberkirchenrat Christhard Wagner, dem Beauftragten der Evangelischen Kirchen im Freistaat, zu Gast. Auch wir kennen uns schon aus den Zeiten des Landesjugendhilfeausschusses, den Christhard Wagner viele Jahre geleitet hat. Zum Thema Antidiskriminierung werden wir vor allem beim Thema Fortbildung vom Multiplikatoren zusammenarbeiten, dies haben wir heute bei beiden Gesprächsterminen vereinbart.

Chancengleichheit verbessern und Vielfalt respektieren

Bei der Zielstellung des Diskriminierungsgschutzes sind sich zweifellos alle Beteiligten einig, dies erklärte Ministerialrat Bernhard Franke in Vertretung der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Frau Christine Lüders heute in Berlin. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) setzt den rechtlichen Rahmen, der sich insbesondere auch an die Kommunen und die Länder wendet. Beide Ebenen sind, so wie der Bund auch, große Arbeitgeber und haben zudem Vorbildwirkung für unsere Gesellschaft. Es gibt zwar erstaunlich viele einzelne Maßnahmen zur Schaffung von Chancengleichheit, aber kein umfassendes Konzept. Diversity, bzw. Vielfaltsmanagement, will die soziale Vielfalt konstruktiv nutzen und ist dabei die zielgruppenübergreifende Ausrichtung von Verwaltungs- oder Unternehmensmaßnahmen. Oftmals richten sich derzeit die einzelnen Maßnahmen auf nur wenige Diversity-Dimensionen. Das AGG benennt gleichberechtigt die Merkmale Alter, Behinderung, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung und sexuelle Identität. Stellenausschreibungen, Bewerbungsgespräche, aber auch die Organisationskultur in Verwaltungen sind die Bereiche, wo am deutlichsten klar wird was geändert werden kann. Die Bundesantidiskriminierungsstelle hatte deshalb heute zu einem Fachtag in das Bundesfamilienministerium nach Berlin eingeladen. Als Ansprechpartner der Thüringer Landesregierung für Antidiskriminierungfragen habe am Fachtag teilgenommen. Am Ende des Weges soll ein Diversity Mainstreaming für Verwaltungen stehen. Jeder der den Prozess des Gender Mainstreaming bewusst miterlebt hat, kann sich allerdings vorstellen, dass da noch dicke Bretter zu bohren sind. Auch öffentliche Verwaltungen sind nicht gerade innovativ oder ausgesprochen flexibel. Oder wie es Knut Bleicher, im St. Galler Management Konzept sinngemäß erläutert „Wir arbeiten in Strukturen von gestern, mit Methoden von heute an Strategien von morgen vorwiegend mit Leuten, die die Strukturen von gestern gebaut haben und das morgen inerhalb der Organisation nicht mehr erleben werden“. Neben der Verankerung des Diversity-Ansatzes bei der Ausbildung und Fortbildung von Verwaltungsmitarbeitern geht es um Vernetzung und darum bestehende Fördermöglichkeiten bekannt zu machen. Das fehlende Wissen über die Lebenslagen, Benachteiligungen und Bedarfe von Zielgruppen ist zudem ein Handlungsfeld. Es gibt darüber hinaus auch Widerstände bei der Umsetzung von Cahncengleichheit, die nur überwunden werden können wenn der Diversity-Ansatz auch an der Spitze der Verwaltungen getragen wird. Vernetzung tut not, um von Erfahrungen aus anderen Bundesländern zu lernen und deshalb waren die Berichte der 40 Teilnehmer aus allen Bundesländern zugleich Ideenquelle für weitere Projekte. In Brandenburg gibt es beispielsweise regelmäßig vierteljährliche Treffen mit den Vertretern aller Zielgruppen, um Diversityfragen zu besprechen. Zusätzlich treffen sich einmal jährlich alle Beauftragten des Landes mit den kommunalen Beauftragten zu einem Erfahrungsaustausch über das eigene Aufgabengebiet hinaus. Ich nehme etliche Ideen für die weitere Arbeit von der heutigen Tagung mit nach Thüringen zurück. Diversity Management Antidiskriminierungsstelle des Bundes