Das diskutierte Fotomotiv
Weiter für Gesprächsstoff sorgen die beiden Werbeaktionen der Damen-Volleyballbundesligisten in Thüringen. Wir, als Schwarz-Weiss Erfurt Volleyteam haben dabei noch Glück, weil wir noch nicht Thema beim Werberat sind, sondern „nur“ in der Kommunalpolitik. Eine Stadtratskollegin der Linken hat jetzt im Rahmen einer Anfrage die Stadtverwaltung mit dem Thema beschäftigt.
Zwei einfache Fragen muss die Stadt dabei im Rahmen einer öffentlichen Anfrage nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung in der nächsten Stadtratssitzung beantworten. Wie die Anfrage beantwortet wird, werden wir erst am 21. November bei der nächsten Stadtratssitzung erfahren. Da aber die Stadtverwaltung gestern schon einmal in unserer Volleyball-Geschäftsstelle „recherchiert“ hat, erkläre ich da gerne als Vereinspräsident auch meine Meinung zum Thema.
Die erste Frage „Inwiefern ist den Stadtwerken bei der Erstellung von öffentlichen Werbematerial die Einordnung in diskriminierende/sexistische/rassistische und diskriminierungsfreie Werbung bekannt?“ hat mit dem Thema nichts zu tun. Im kritisierten Fall sind alle drei Vorwürfe ziemlich konstruiert. Diskriminierend? Wer fühlt sich diskriminiert? Die Spielerinnen sicher nicht! Sexistisch? Ein Abendkleid ist dies sicher nicht, auch wenn darunter viel Bein zu sehen ist. Rassistisch? Das ist nun völlig absurd! In unserem Team haben wir in diesem Jahr Spielerinnen aus Argentinien, der USA, Brasilien und Finnland, einige von ihnen sind auf dem Bild (freiwillig) dabei.
Die zweite Frage lautet: „Wie konnte es geschehen, dass in diesem vorliegenden Fall der Stadtratsbeschluss DS 019/16 zur Vermeidung diskriminierender, frauenfeindlicher und sexistischer Werbung auf stadteigenen Werbeflächen nicht umgesetzt wurde?“. Um dies zu beantworten, müsste zunächst geklärt sein, ob die Vorwürfe so zutreffend sind.
Darüber hinaus lohnt es sich den Beschluss des Stadtrats (der übrigens einstimmig gefasst wurde) einmal genauer anzusehen. Im Beschlusstext steht „Eine Begutachtung der Werbeplakate im Vorfeld durch die Stadt findet nicht statt. Lediglich, wenn sexistische Werbung publiziert wurde bzw. Beschwerden über städtische Werbeflächen vorliegen, ist die Stadtverwaltung aufgefordert, die Werbung zu prüfen.“. Diese Prüfung wird nun sicher erfolgen und ich bin auf das Votum dazu sehr gespannt.
Die Art der Werbung haben wir vorher innerhalb der Vereinsgremien miteinander besprochen. Die Spielerinnen haben sowohl den Styling-Termin, als auch die Auswahl der Kleider für sich entschieden. Ich räume ein, dass sich das was mit Werbung gemacht wird und was gesellschaftlich akzeptiert ist, in den letzten Jahren gewandelt hat. Viele Arten von Werbung der letzten Jahre, wäre heute undenkbar. Auch wir hatten mit dem damals erotischen Schwarz-Weiß-Kalender „Vernetzung“ im Jahr 2003 und einem Werbekalender für Bau- und Gartengeräte 2014 Werbemittel gewählt, die wir heute so nicht wieder nutzen würden. Insofern kann ich als Vereinspräsident versichern, machen wir uns auch in Zukunft um dieses Thema Gedanken.
Natürlich entschuldige ich mich bei denjenigen Betrachterinnen und Betrachter des Werbeplakats, die sich davon unangenehm angesprochen fühlen. Das war nicht unsere Absicht.
Eindeutig sexistische und diskriminierende Werbung!Die Stadtverwaltung sollte gestern per Stadtratsantrag beauftragt werden, Verträge für die stadteigene Werbeflächen im Rahmen der Vertragsfreiheit so anzupassen, dass die Präsentation von diskriminierender, frauenfeindlicher und sexistischer Außenwerbung auf Flächen der Stadt nicht mehr zulässig ist. Bei allen Werbeverträgen, die die Stadtverwaltung abschließt, soll mit den Vertragspartnern vereinbart werden, dass Werbung, die Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder sexuellen Identität herabwürdigt, zurückzuweisen ist. Diesen Antrag hatte die Linke-Fraktion, nach dem Vorbild von Städten wie Bremen oder Ulm, eingebracht. Die CDU-Fraktion ist generell gegen diskriminierende und sexistische Werbung. Allerdings müssen dafür, was den öffentlichen Werberaum angeht, klare Vereinbarungen mit dem mit der städtischen Werbung beauftragten Unternehmen getroffen werden – derzeit ist dies Ströer/DSM. Die Stadt plant zum Jahresende 2016 eine Neuvergabe und daher sollte nach Meinung der CDU eine solche Regelung bereits in den Ausschreibungskriterien formuliert werden. Wir fordern, dass der Entwurf des Ausschreibungsvertrages für städtische Werbeflächen von der Stadtverwaltung mit einer ausreichenden Vorlaufzeit den Stadträten zur Verfügung gestellt wird, damit genug Zeit bleibt, um sich mit den Inhalten und Regularien in der Fraktion auseinanderzusetzen. Darin soll eine handhabbare Regelung – ohne ein vorgeschaltetes „Zensurgremium“ formuliert werden. Sexistische oder diskriminierende Aussagen sind leider quer durch die Gesellschaft zu finden und selbst Parteien sind nicht frei davon, Fehler zu machen. Dies gilt für die CDU – aber auch für die Linken oder Grünen, auch wenn diese Fehler grundsätzlich nur bei anderen erkennen. Dies dokumentiert unter anderem ein Wahlplakat der Grünen aus Nordrhein-Westfalen. Dieses Plakat bildete einen nackten dunkelhäutigen Männerhintern mit weißen Händen darauf ab. Das Plakat aus dem Jahr 2099 ist garniert mit dem Slogan „Der einzige Grund Schwarz zu wählen“. Glücklicherweise sind solche diskriminierenden oder sexistischen Wahlplakate heute nicht mehr vorstellbar. Ich bin nur immer wieder erstaunt über so mache Wortmeldung der linken und grünen „Verdrängungskünstler“. Fraktionsübergreifend bestand gestern Einigkeit, dass Werbeaussagen und Werbemotive zum Werbeprodukt passen sollten. Die Abbildung von Menschen in Badehose oder Bikini mag passend für Werbung für einen Strandurlaub oder ein Spaßbad sein – für Schokoriegel sicher nicht. Der Antrag wurde zur weiteren Beratung einstimmig in den Sozialausschuss und in den Wirtschaftsausschuss verwiesen.
Beim equal pay day 2012Michael Panse fordert anlässlich des Equal Pay Day 2015 Aufwertung sozialer BerufeDer Ansprechpartner der Thüringer Landesregierung für Antidiskriminierung, Michael Panse, hat kritisiert, dass in Deutschland Frauen durchschnittlich immer noch rund 22 Prozent weniger verdienen als Männer. Laut Panse liegt einer der Gründe darin, dass Frauen weit über dem Durchschnitt in sozialen Berufen vertreten sind und dort weit unter dem Durchschnitt bezahlt werden. Michael Panse sagte: „Dass in Deutschland der Anteil von Männern bei Datenverarbeitungsfachleuten 82 Prozent und im verarbeitenden Gewerbe 75 Prozent beträgt, wird sich kurzfristig nicht ändern. Aber zu einer menschlichen Gesellschaft gehört auch, dass uns der Umgang mit Menschen mindestens so viel wert sein sollte, wie der Umgang mit Technik. Frauen leisten in der Betreuung von kleinen Kindern und bei der Pflege von Älteren weit überdurchschnittliches und verdienen nicht nur moralische Anerkennung, sondern auch gerechtere Bezahlung. Dass es auch anders geht, zeigen Orte, in deren lokalem Arbeitsmarkt die öffentliche Verwaltung und dort beschäftigte Frauen eine wichtige Rolle spielen. So verdienen in Suhl, Gera, Weimar und Erfurt Frauen durchschnittlich mehr als Männer. Wenn uns Frauenarbeit in sozialen Berufen ebenso viel wert wäre, wie in der öffentlichen Verwaltung und im verarbeitenden Gewerbe, könnte das helfen die auch in Thüringen insgesamt bestehende Lohnlücke zwischen Männern und Frauen zu schließen.“ Michael Panse wies in diesem Zusammenhang auch auf das von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ausgerufene Themenjahr 2015 „Gleiches Recht. Jedes Geschlecht.“ gegen die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Die Antidiskriminierungsstelle unterstützt mit dem Projekt „Gleicher Lohn – Prüfung der Entgeltgleichheit mit eg-check.de“ Unternehmen dabei, Entgeltprüfungen durchzuführen, um damit der Diskriminierung von Frauen bei der Entlohnung entgegenzuwirken. Hintergrund:Der Equal Pay Day, der „Tag für gleiche Bezahlung“, wurde 1966 in den USA ins Leben gerufen und wird seit 2008 auch in Deutschland begangen. Der Aktionstag markiert symbolisch die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen.
Thüringen tritt „Koalition gegen Diskriminierung“ bei Zentraler Ansprechpartner gegen Benachteiligung benannt
Thüringen ist der „Koalition gegen Diskriminierung“ beigetreten. Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht und die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), Christine Lüders, unterzeichneten dazu am Mittwoch in Erfurt die Absichtserklärung „Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft“. Nach Berlin, Hamburg, Brandenburg, Bremen, Rheinland‐Pfalz und Schleswig Holstein ist der Freistaat Thüringen das siebte Land, das der Koalition beigetreten ist. Ziel der Vereinbarung ist es, gemeinsame Anstrengungen gegen Diskriminierung zu organisieren, lokale Anlauf und Beratungsstellen zu unterstützen und dafür Sorge zu tragen, dass der Schutz vor Diskriminierung in allen Bereichen politisch verankert wird.
„Ich freue mich sehr über den Beitritt Thüringens und vor allem auch darüber, dass es im Land seit heute offiziell einen zentralen Ansprechpartner gegen Diskriminierung gibt“, sagte ADS‐Leiterin Christine Lüders. Mit ihrem Beitritt zur Koalition zeige Ministerpräsidentin Lieberknecht, dass „der Kampf gegen Diskriminierung in Thüringen Chefsache ist“. Zeitgleich mit der Unterzeichnung übernahm der Beauftragte für das Zusammenleben der Generationen des Freistaates, Michael Panse, sein neues Amt.
Christine Lieberknecht sagte: „Mit der Unterzeichnung der „Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft“ machen wir deutlich: Diskriminierungsschutz ist nicht nur eine gesamtgesellschaftliche, sondern auch eine politische Aufgabe mit hohem Stellenwert. Das Thema Diskriminierung verdient stetige Aufmerksamkeit. Wir setzen uns für eine Gesellschaft ein, die durch gegenseitigen Respekt, Wertschätzung und Anerkennung geprägt ist. Es geht schließlich um den Zusammenhalt in der Gesellschaft, um Teilhabe aller am wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben, um faire Bedingungen in der Arbeitswelt, kurzum um ein Stück mehr Menschlichkeit in der Welt.“
Die Koalition gegen Diskriminierung ist Teil der „Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft“, die Anfang 2011 startete. Im Rahmen dieser Offensive fördert die Antidiskriminierungsstelle des Bundes deutschlandweit Beratungsstellen und verstärkt ihre Öffentlichkeitsarbeit. Die ADS setzt dabei auf eine enge Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen. Die Unterzeichner der „Koalition gegen Diskriminierung“ machen mit ihrer Unterschrift deutlich, dass sie entschieden gegen Diskriminierung vorgehen wollen, Beratungsmöglichkeiten vor Ort verbessern und gemeinsame Strategien gegen Diskriminierung entwickeln wollen.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im August 2006 gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.www.antidiskriminerungsstelle.de