Die Kita-Verordnung ist fertig

Kita Alach (30)
Kita-Praktikum in Alach
In die nächste Runde wird die Thüringer Kita-Diskussion in den nächsten Tagen gehen. Heute hat das Kultusministerium gegenüber dem MDR erklärt, die Kita-Verordnung sei fertig. Wochenlang wurde diese Verordnung von den Trägern und den Kommunen eingefordert. Jetzt soll sie an alle Beteiligten verschickt und dann nach der Stellungsnahmefrist von 3 Wochen fertiggestellt werden. Die hohen Erwartungen an die Verordnung werden nach meinem Eindruck wohl enttäuscht werden. Zwar werden insbesondere die Fragen der Fortbildung und einiger Ausstattungsfragen geklärt, aber das Hauptproblem der Kostenerstattung bei Gastkindern zwischen aufnehmender und Heimatgemeinde wird darin nicht geklärt, lediglich die nachträgliche Kostenerstattung bzw. Rückverrechnung. Und auch das zweite zentrale Problem, mit welchen Sanktionen Kommunen rechnen müssen, die das Kita-Gesetz nicht umsetzen, findet sich nicht in der Verordnung. Gerne werde ich die Möglichkeit nutzen, dazu Anregungen in die Diskussion zu bringen. Mehrere Gelegenheiten bieten sich dazu diese Woche. Gespräche mit mehreren Trägern zur neuen Kita-Gebührenordnung und eine Diskussionsrunde mit Elternvertretern der Thepra-Einrichtungen zur Fachkräftesituation am Dienstag sind dazu geeignet. Am Freitag werde ich zudem noch in einer Kita in Großrudestedt den Kindern ein Kinderbuch vorstellen und vorlesen. Die neue Kita-Gebührenordnung wurde in Erfurt den Trägervertretern vor zwei Wochen vom Jugendamt mal wieder zur Beratung übergeben. Dabei bleiben zahlreiche Fragen offen. Kostenfrei bleiben künftig in Erfurt nur noch Sozialhilfeempfänger und Niedrigseinkommen bis 1.199 Euro (Brutto). Für alle anderen Eltern beginnt es bei 40 Euro (Kinder von 2 bis Schulentritt) bzw. 50 Euro (Kinder unter 2 Jahren) und endet bei 200 bzw. 250 Euro. Unlogisch ist dies vor allem, weil die Differenzierung zwischen 2 und 3jährigen Kindern durch das neue Kitagesetz nicht gerechtfertigt ist. Die Finazierung des Landes differenziert zwischen 0-1, 1-3 und 3 bis 6,5-jährigen Kindern. Im gleichen Verhältniss ändert sich auch der Betreuungsschlüssel. Der Rechtsanspruch gilt für Kinder nach dem 1. Geburtstag, darunter sind bei besonderen Bedürfnissen Plätze anzubieten. Die Staffelung die nun das Erfurter Jugendamt vorsieht ignoriert dies gänzlich. Nicht zuletzt werden wir in dieser Woche noch einen Änderungsvorschlag zur Vergütung der Tagespflegemütter vorstellen. Wir wollen, dass diese Tätigkeit angemessen vergütet wird und halten den Vorschlag des Jugendamtes für unzureichend.

Umsatzsteuer beim Schulessen – keine Mehrkosten für die Eltern

CDU kritisiert Verunsicherung der Eltern und fordert Änderungen

Erfurt – Für Aufregung und Kritik sorgte vor der Sommerpause in Erfurt wie auch in anderen Städten die Diskussion um den 19 Prozent-Umsatzsteuersatz beim Schulessen. Befürchtet wurde, dass auf die Eltern von Erfurter Grundschülern mit der Anwendung des Erlasses des Bundesfinanzministers von 2008 erhebliche Mehrbelastungen zukommen würden.

CDU Stadtrat Michael Panse verweist im Ergebnis der Beantwortung einer diesbezüglichen Stadtratsanfrage darauf, dass sich für Erfurter Eltern nichts ändern wird.

Ärgerlich ist für ihn jedoch, dass auf Basis eines von der Stadtverwaltung mit den Essensversorgungsunternehmen vereinbarten Leistungspaketes die Erfurter Eltern bereits seit Jahren 19 Prozent Umsatzsteuer auf das Schulessen bezahlen müssen. Mehrere Möglichkeiten den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent zu nutzen oder eine komplett umsatzsteuerfreie Essensausgabe vorzunehmen, werden in Erfurt derzeit nicht genutzt. Michael Panse erklärt dazu:

„Lediglich in den beiden Erfurter Förderzentren entfällt die Umsatzsteuer gänzlich, weil dort selbst gekocht wird. An allen Erfurter Grundschulen hingegen stellen Caterer ein so umfängliches Leistungspaket, dass bereits seit Jahren dafür 19 Prozent Umsatzsteuer fällig sind. Obwohl der Stadtverwaltung dies bekannt ist und die Stadt Erfurt für rund ein Drittel der Kinder die Essensgeldkosten trägt, also auch selbst von diesen Mehrkosten betroffen war, gab es bis jetzt keine Bestrebungen hier Veränderungen vorzunehmen.

Bei der Beantwortung meiner Stadtratsanfrage wurde mir nun lapidar mitgeteilt: ‚Eine Lösung, in der ein ermäßigter Steuersatz (7 Prozent) zum Einsatz kommen könnte, wäre aus kommunaler Sicht wünschenswert.‛.

Spät kommt diese Erkenntnis bei der Stadtverwaltung, aber noch nicht zu spät! Am Ende des Schuljahres 2010/2011 enden die vereinbarten Dienstleistungskonzessionen.

Ich fordere die Stadtverwaltung eindringlich auf, eine Veränderung der Organisationsformen so vorzunehmen, dass eine Verringerung des Portionspreises erzielt werden kann. Dies liegt sowohl im Interesse der Eltern, als auch im Interesse des städtischen Haushalts, da wir einen großen Teil der Essenskosten als Stadt tragen.“

Abschließend erläutert Michael Panse zur Umsatzsteuerdiskussion beim Schulessen in der Landeshauptstadt Erfurt:

„Ich finde es ärgerlich, dass das Schulessen in vielen Fällen mit 19 Prozent Umsatzsteuer belegt ist. Hier muss der Bund Änderungen vornehmen.

Die insbesondere von Vertretern der Linken im Erfurter Stadtrat vor einigen Wochen skizzierte Erhöhung der Umsatzsteuer in diesem Bereich hat es allerdings nicht gegeben. In Erfurt mussten die Eltern und der städtische Haushalt schon immer diese 19 Prozent tragen. Insofern wurden hier Eltern massiv verunsichert. Hier wurde nur Stimmung gemacht, ohne nach dem tatsächlichen Sachstand zu fragen. Und die Suche nach möglichen kostengünstigeren Lösungen haben Linke aber auch die Stadtverwaltung gleich ganz weggelassen. “

 

V.i.S.d.P. Juliane Riehm

Fraktionsreferentin

 

Kita-Gebühren in Erfurt erneut in der Diskussion

Jetzt rudert das Jugendamt zurück, nachdem viele Eltern über Jahre in Erfurt abgezockt wurden! Schon über mehrere Jahre zieht sich die Diskussion um die Kita-Gebühren in Erfurt. Nachdem die bestehende Satzung gerichtlich für unwirksam erklärt wurde, beschloss die damalige Rot-Rote Mehrheit gegen die Stimmen von CDU und Grünen eine Gebührensatzung, die zu den teuersten Gebühren in ganz Deutschland führte.
Kita Praktikum (15)
In den 96 Erfurter-Kitas steht eine neue Gebührensatzung zur Diskussion
Bis zu 560 Euro für einen Krippenplatz bzw. 280 Euro für einen Kita-Platz zuzüglich Essensgeld müssen seit dem einkommensabhängig bezahlt werden. Zudem zwang die Stadtverwaltung mit “sanften Druck” die freien Träger diese Satzung ebenfalls zu übernehmen. Die CDU-Fraktion hat seitdem Eltern unterstützt, die gegen diese Satzung geklagt haben – mehrere Verfahren gegen die Stadt sind anhängig. Einige freie Träger verzichten freiwillig auf die Eintreibung der Höchstgebühren um weitere Klagen zu vermeiden. Dennoch hat es eine ganze Zeit gedauert bis die Stadtverwaltung begriffen hat, dass die Neiddiskussion gegen einkommenstärkere Haushalte (die Gebührenstaffelung geht von 0 bis 560 Euro – weil die “Reichen” nach Auffassung von SPD und Linken ja richtig zur Kasse gebeten werden sollen)  zu erheblichen Rechtsrisiken führt. Das Jugendamt will jetzt eine einheitliche Satzung mit deutlich niedrigeren Gebühren erreichen und allen Trägern der Einrichtungen einen neuen Satzungsentwurf zugeschickt der im Januar und Februar mit diesen diskutiert werden soll. Es wurde höchste Zeit!!! Künftig sollen von den Bruttoeinkünften fest definierte Prozentsätze angezogen werden (bis zu 40 Prozent). Darüber hinaus werden Abschläge für weitere kindergeldberechtigte Kinder (500 Euro) abgeozen. Nach der verbleibenden Summe soll sich die neue Gebühr bemessen. Bis 1.199 Euro gebührenfrei. Von 1.200 bis 1699 Euro werden 40 Euro Kita und 50 krippe fällig. Die weiteren geplanten Stuffen sind nach Vorschlag des Jugendamtes: Von 1.700 bis 2.199 Euro für Kita 80 und Krippe 100 Euro, von 2.200 bis 2.699 Euro für Kita 120 und Krippe 150 Euro, von 2.700 bis 3.199 Euro für Kita 160 und Krippe 200 Euro, ab 3.200 Euro Kita 200 und Krippe 250 Euro. Ich bin sehr gespannt, wie die Diskussion ausgehen wird und was die rot-rote Stadtratskollegen dazu sagen werden. So oder so, die Klagen der Eltern werden die Stadt teuer zu stehen kommen. Ich entsinne mich noch gut an die Worte eines Stadtrats der Linken, der im Stadtrat dazu sagte: “Es ist mir doch egal ob wir eine möglicherweise rechtswidrige Satzung beschließen.”.

Trägerkreis vor zweitem Anlauf zum Volksbegehren

Während wir im Landtag noch heftig über den von den Oppositionsparteien eingebrachten Kita-Gesetzentwurf diskutieren (zuletzt im Plenum am Freitag), stellt sich der Icon: Bookmark Trägerkreis “Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik” bereits auf einen zweiten Start eines Volksbegehrens ein. Einem Protokoll der letzten Vollversammlung des Trägerkreises vom 2.9.2008 ist dies zu entnehmen. Immer deutlicher wird dabei, es geht um den bereits aufziehenden Vorwahlkampf. Peter Häußler, stellvertretender Sprecher vom Trägerkreis, schreibt dazu an seine Mitstreiter: “Die Hauptbotschaft des Treffens: die Entwicklungen im Parlament machen einen Neustart des Volksbegehrens im kommenden Frühjahr wahrscheinlich. Wir werden dann in eine Wahlperiode geraten, die CDU wird wettern und wir werden antworten: wozu ist ein Wahlkampf denn da, wenn nicht zur Auseinandersetzung um strittige Themen?” Recht hat Herr Häußler! Also dann sollten wir doch mal beginnen mit der Auseinandersetzung um den neuen (noch vertraulichen) Gesetzentwurf: Im Vergleich zum letzten wurde er erheblich gekürzt, um ihn lesbarer bzw. druckbarer zu machen. Der alte Entwurf wurde vom Thüringer Verfassungsgericht abgeschmettert und war zudem so umfänglich, dass er nicht einmal auf ein A3-Blatt passte. Bei der Straffung wurde nun zunächst das gebührenfreie letzte Kita-Jahr gestrichen, denn Volksbegehren zu Gebühren und Beiträgen sind rechtlich nicht zulässig. Aus dem gleichen Grund wurde die bisher vorgesehene Begrenzung der Elterngebühren auf den Stand des Jahres 2005 gestrichen. Den Kürzungsbemühungen fielen schließlich die ursprünglich geplanten Paragraphen zu den Zielen und Aufgaben der Kinderbetreuung und zum Leitungsrat zum Opfer. Geplant ist nach wie vor die ersatzlose Streichung des Landeserziehungsgeldes und die Auflösung der Icon: Bookmark Stiftung “Familiensinn”. Damit sollte nach Meinung des Trägerkreises genug Geld da sein, um die Personalverbesserungen in den Kitas und die Absenkung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz ab einem Jahr zu finanzieren. Dies bleibt jedoch unrealistische Träumerei. Von den rund 40 Millionen Landeserziehungsgeld fließen bereits jetzt schon rund 60 Prozent per Abtretungserklärung in die Kitas. Der Rest teilt sich auf zwischen den Eltern die ihre Kinder zwischen dem 2 und 3 Jahr zu Hause betreuen, nach den neuesten Zahlen sind dies 23 Prozent, und den Eltern mit mehreren Kindern, die einen Geschwisterzuschlag erhalten, auch wenn das Kind die Kita besucht. Der neue Gesetzentwurf würde damit insbesondere Eltern mit mehreren Kindern treffen. Bei der geplanten Auflösung der Stiftung “Familiensinn” übersehen die Kollegen vom Trägerkreis, dass die zusätzliche Einnahme von über 30 Millionen Euro nur einmal zur Verfügung stehen, aber dafür in den Folgejahren auch die familienpolitischen Leistungen der Stiftung separat finanziert werden müssten (jährlich 1,5 Mio Euro). Die Kosten bei Realisierung des Volksbegehrens haben sich durch die Streichung des gebührenfreien Kita-Jahres zwar wohl um rund ca. 16 Millionen reduziert, aber es bleibt noch eine unrealistische Summe ohne Deckungsvorschlag. Allein 117 Millionen Euro würde jährlich die Personalaufstockung kosten. Hinzu kommen noch erhebliche Kosten für die Absenkung des Rechtsanspruchs und die Erweiterung des Betreuungsanspruch auf mindestens 10 Stunden täglich Fazit: Auch der neue Gesetzentwurf wird wohl nicht finanzierbar sein und eventuell vor dem Verfassungsgericht landen. Bei den strategischen Planungen des Trägerkreises hofft man darauf, dass durch die Landtagswahl im nächsten August vielleicht die Klage entfallen könnte. Dass zwischenzeitlich keine Verbesserung in den Kitas greifen würde, wird billigend bei der Planung der Strategie in Kauf genommen. Überdeutlich wird dies an einem Satz im Protokoll vom 2.9.: “Es besteht jedoch die große Wahrscheinlichkeit, dass sich die Liga mit Almosen abspeisen lassen wird (ab 300 VbE).” Falls also die Liga als Träger von den meisten Thüringer Kitas einer Kompromissvariante zustimmen würde zwischen dem sozialpolitisch Wünschenswertem und finanzpolitisch Realisierbarem, wird ihr wohl vom Trägerkreis die “Freundschaft” gekündigt. Wer noch Zweifel daran hat, wer hier politisch sein Süppchen kocht, findet unter der Terminankündigung im Protokoll des Trägerkreises die Antwort: “nächste TK Sitzung am 4.11. bei den LINKEN und AK Gesetz am 9.10. bei der SPD” Interessenten am neuen vertraulichen Entwurf des Volksbegehrens (Stand Anfang September, unfertige Diskussionsfassung) können ihn von mir gerne per Icon: Mail E-Mail erhalten. Schließlich kann die Auseinandersetzung um strittige Themen doch nur hilfreich sein.