Schlagwort: Jugendamt
Betreuungsschlüssel und Elterngebühren
Wie die Verwaltung den Stadtrat ignoriert – Keine Lösung für Kita 3-Käse-Hoch
Die Eltern verladen
Kita-Bedarfsplanung vorgestellt
Vorsorgeuntersuchen als Diskussionthema im Jugendhilfeausschuss
Anspruch und Realität – Neues KitaG in Thüringen und Erfurt
Aktenzeichen Kita-Plätze in Erfurt ungelöst…
Jugendamt, 9. März 2010
Festlegung aus der Sitzung des Stadtrates zum TOP 7.1.1 – Drucksache 0448/10
– hier: Thematik der Kindertagesbetreuung Drucksache 0481/10 – öffentlich
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Auflistung über die tatsächlich freien Plätze, die den Eltern in Kinderkrippen oder Tagespflegepersonen zum Stichtag 01.04. 2010 zur Verfügung stehen, zu erstellen. Aus dieser Liste soll zudem hervorgehen, in welchen Einrichtungen diese Plätze frei sind.
In der Stadt Erfurt sind zzt. 54 Tagespflegepersonen tätig. Zum Stichtag 01.04.2010 werden voraussichtlich 200 Plätze in Anspruch genommen.
Gegenwärtig sind in der Stadt sechs Kinderkrippen vorhanden. Sie verfügen entsprechend der Bedarfsplanung für den Zeitraum 2009/2010 über insgesamt 312 Plätze, von denen zum Stichtag 01.04.2010 voraussichtlich 298 Plätze in Anspruch genommen werden.
In den altersgemischten Gruppen und in den Kleinkindgruppen in Tageseinrichtungen für Kinder stehen tatsächlich 201 Plätze zur Verfügung.
Zum Stichtag 01.04.2010 werden voraussichtlich 192 Plätze in Anspruch genommen.
Noch nicht belegt sind 9 Plätze.
Aus der beigefügten Anlage können die Details zu den Einrichtungen bzw. Angeboten entnommen werden.
Es muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass sich die tatsächliche Inanspruchnahme der Einrichtungen bzw. Tagespflegepersonen täglich ändern kann.
gez. Winklmann
Amtsleiter
Anlage
Kindertagespflege stärken
Mit Blick auf die Entwicklungen im Bereich der Kinderbetreuung für die unter Dreijährigen appelliert der familienpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion eindringlich an die Stadtverwaltung und das Jugendamt. “Wir müssen dringend die Situation der Tagespflegemütter und -väter verbessern , wenn wir die Betreuung für unsere Kleinsten sicherstellen und jungen Familien unterstützen wollen.”
Tagespflege ist laut dem Thüringer Kindertagesstättengesetz der Kinderkrippe gleichgestellt. In kleinen Gruppen von bis zu fünf Kindern sorgen sich die Tagesmütter und -väter um Ihre Schützlinge. Auch der Thüringer Bildungsplan wird hierbei umgesetzt. Diese mit der Kinderkrippe vergleichbare Betreuung lässt sich jedoch an der Bezahlung und Finanzierung nicht ablesen. So bleibt bei vielen Tagesmüttern und -vätern nach Abzug Ihrer Betriebskosten kaum etwas übrig. Vor allem dann, wenn Sie ab einem bestimmten Einkommen verpflichtet sind, Steuern zu zahlen.
“Die CDU-Fraktion hat sich im Stadtrat im Dezember deshalb entschieden gegen die Kürzungen der Vergütung für die Kindertagespflege und weitere Einsparungen im Jugendhilfebereich ausgesprochen.”
Die Stadt Erfurt hatte bisher für die Tagespflege eine etwas höhere Vergütung gezahlt, als sie gemäß Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses verpflichtet ist. “Nun will Andreas Bausewein seine “soziale Wohltat” wieder einkassieren.”, meint Michael Panse. Doch gerade das ist der falsche Weg. Denn viele Tagespflegemütter und -väter geben auf.
Mit dem neuen Thüringer Kita-Gesetz, was zur Zeit in der Koalition verhandelt wird, wird ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder ab einem Jahr verbindlich festgesetzt. “Auf diese individuellen Betreuungsangebote kann und sollte die Stadt Erfurt somit nicht verzichten, zumal Krippenplätze hier ohnehin Mangelware sind.
Frau Thierbach trägt hierbei besondere Verantwortung. Sie muss sicherstellen, dass für die Erfurter Kinder ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Es braucht nicht viel Weitblick, um zu verstehen, dass eine kurzfristige Einsparung durch Kürzung der Vergütungen für die Kindertagespflege, die Stadt und Ihre Familien am Ende teuer zu stehen kommt.
“Wir müssen überlegen, wie wir mehr Tagespflegeplätze schaffen können. Denn ein Tagespflegeplatz kostet deutlich weniger als ein Krippenplatz. Aber Tagespflege muss sich lohnen und so war es fahrlässig, die Vergütung weiter zu reduzieren.
Nicht zuletzt beschneidet das Jugendamt mit der Benachteiligung der Tagespflege die Freiheit der Eltern, selbst über die für die passende Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind zu entscheiden.”, so Michael Panse.