Stadtratsvorschau

Tagesordnung Hauptausschuss
Tagesordnung Hauptausschuss
Montag und Dienstag dienen der Vorbereitung der Stadtratssitzung. Mittwoch und Donnerstag ist dann der “Vollzug”. In jeder unserer Stadtratssitzungswochen ist der Ablauf gleich und führt dazu, dass die Abende in dieser Woche jeweils gut gefüllt sind. Während wir Montag im Fraktionsvorstand und der nachfolgenden Fraktionssitzung die Themen besprechen, das Abstimmungsverhalten und Änderungsanträge abstimmen und auch festlegen, wer zu welchem Tagesordnungspunkt sprechen soll, ist der Dienstag dann schon fraktionsübergreifende Kommunalpolitik. Mittags finden die obligatorischen Pressegespräche statt und am Abend tagt der Hauptausschuss. Dabei werden zwischen Verwaltung und den Fraktionsvorsitzenden die Stadtratstagesordnungspunkte vorbesprochen. Meist besteht dann Mittwoch Vormittag Klarheitüber den Ablauf der Stadtratssitzung und die Geschäftsführer klären letzte Details. Für die morgige Stadtratssitzung ist einmal wieder vieles unklar. Dies liegt zum Einen an den Themen, aber zum Anderen daran, dass die rot-rot-grüne Koalitionsgemeinschaft mit schöner Regelmäßigkeit Änderungsanträge erst kurz vor der Stadtratssitzung einbringt. Dies führt zu Auszeiten im Stadtrat und schließlich zu einer unnützen Verlängerung der Stadtratssitzung selbst. Für morgen sind es wieder über 30 Tagesordnungspunkte mit einigen brisanten Themen. Breiten raum nimmt sicherlich die Diskussion um Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung ein. Dazu gibt es von uns einen Antrag, einen Änderungsantrag zu Antrag, einen SPD-Antrag und einen fraktionsübergreifenden Antrag. Nach langer Diskussion im Fachausschuss bleibt zwar ein kleinster gemeinsamer Nenner (oder größtes gemeinsames Vielfaches – je nach Betrachtung), aber jede Fraktion will auch noch deutlich machen, wofür die steht. Schwierig könnte das bei der SPD werden, wenn um Alkoholverbot in der Innenstadt diskutiert wird. Da haben sie schon innerhalb der eigenen Fraktion das ganze Meinungsspektrum. Das Einzelhandelskonzept birgt hingegen Meinungsvielfalt in allen Fraktion. Neben dem Thema der Stärkung der Innenstadt sollte es dabei indirekt auch um die Frage gehen, wie es mit den beiden großen Einkaufszentren (Thüringenpark und TEC) an der Peripherie der Stadt weiter gehen könnte (der OB hat es allerdings heute im Hauptausschuss von der Tagesordnung genommen). Schulsanierung, Sportstättenleitplan, Familienförderung, Bundeswehr und Seniorenbeirat sind weitere Stichworte für diskussionsbehaftete Themen. Wer aber meint, es gäbe nur Streit und Meinungsverschiedenheiten, liegt auch falsch. Immerhin acht Tagesordnungspunkte haben wir heute im Hauptausschuss zur direkten Annahme empfohlen, weil sie unstrittig sind. Mal sehen wie lange es morgen bzw. Donnerstag dann geht 😉  

CDU-Fraktion zur abgesagten Stadtratssitzung

Die CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat weist die Schuldzuweisungen der Erfurter SPD im Zusammenhang mit der vom Oberbürgermeister abgesagten Stadtratssitzung scharf zurück. Während der Fraktionsvorsitzende Michael Panse in einem klärenden Gespräch mit dem Oberbürgermeister Andreas Bausewein am Mittwochnachmittag (29. Januar 2014) Irritationen ausräumen konnte und der Oberbürgermeister die Verantwortung für die Absage der Stadtratssitzung übernommen hat, scheint die Kommunikation unter den Erfurter SPD-Genossen offensichtlich stark verbesserungsbedürftig zu sein. CDU-Fraktionsvorsitzender Michael Panse erklärt: „.Die Behauptung des SPD-Fraktionsvorsitzenden, es ginge der CDU in diesem Zusammenhang der abgesagten Stadtratssitzung um ein Postengeschiebe, ist nicht nur falsch, sondern insbesondere gegenüber der, von der CDU vorgeschlagenen Kandidatin Margarete Hentsch in höchstem Maße respektlos. Die CDU-Fraktion war, entgegen der Aussagen der SPD, zudem selbstverständlich dazu bereit, den besagten Tagesordnungspunkt in Dringlichkeit auf die Tagesordnung der für den 29. Januar 2014 abgesagten Stadtratssitzung setzen zu lassen, wenn im Laufe des gestrigen Tages eine rechtsverbindliche Erklärung seitens des Rechtsamtes bzw. der Kommunalaufsicht vorgelegen hätte, damit unter diesen Voraussetzungen der Einladungsfehler des Oberbürgermeisters zu ‚heilen’ gewesen wäre. Diese verbindliche Erklärung konnte niemand im Hauptausschuss abgeben. Es war zudem offensichtlich, dass insbesondere die Vertreter von Rot-Rot-Grün sich abschließend auch nicht sicher waren, ob eine solche verbindliche Erklärung im Laufe des Mittwochs zu geben wäre. Dies führte schlussendlich zur vorsorglichen Absage der Stadtratssitzung durch den Oberbürgermeister.“ Die CDU-Fraktion bleibt weiterhin bei der Forderung nach einer rechtlichen Würdigung der Angelegenheit hinsichtlich der Absage der Stadtratssitzung, um letztlich Klarheit für alle Beteiligten zu erlangen. Sachliche Hintergründe: Für die Erstellung der Tagesordnung für die Sitzungen des Erfurter Stadtrates ist die „Geschäftsordnung für den Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt und seine Ausschüsse“ relevant: http://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/1/1410.pdf Besonders im Zusammenhang der Absage der Stadtratssitzung am 29.01.2014 waren die §§ 4 und 5 von maßgeblicher Bedeutung. In § 4 Absatz 2 heißt es: In die Tagesordnung sind Angelegenheiten aufzunehmen, die dem Oberbürgermeister schriftlich bis spätestens 14 Tage vor der Sitzung vorgelegt werden, es sei denn, dass nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften etwas anderes bestimmt ist. Die besagte Angelegenheit der CDU-Fraktion lag entsprechend vor. Im letzten Satz des § 5 Absatz 1 heißt es weiter: Wenn der Stadtrat nicht ordnungsgemäß einberufen wurde, darf die Sitzung nicht stattfinden. Da der besagte Tagesordnungspunkt, der von der CDU-Fraktion im Sinne von § 4 Absatz 2 beantragt wurde, jedoch auf der Tagesordnung fehlte, konnte auch nicht von einer ordnungsgemäßen Einberufung ausgegangen werden. Ob eine „Heilung“ des formellen Fehlers durch die einvernehmliche Bestätigung einer Dringlichkeitsvorlage in der Stadtratssitzung durch die Fraktion hätte geregelt werden können, erscheint vor diesem Hintergrund fraglich. Zur Dringlichkeit von Tagesordnungspunkten hält § 4 Absatz 3 fest: Die vom Oberbürgermeister festgesetzte Tagesordnung kann durch Beschluss des Stadtrates erweitert werden, wenn sie in einer nicht öffentlichen Sitzung zu behandeln sind, alle nach § 35 Abs. 2 ThürKO zu ladenden Personen anwesend und mit der Behandlung einverstanden sind oder bei Dringlichkeit der Stadtrat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner anwesenden Mitglieder die Behandlung eines Beratungsgegenstandes beschließt. Dringlich ist eine Angelegenheit, wenn sie nicht ohne Nachteil für die Stadt aufgeschoben werden kann. Mit Blick auf den letzten Satz dieses Absatzes wäre die Dringlichkeitsbegründung der Angelegenheit als Kompromiss oder „Heilung“ zu hinterfragen gewesen.