

Ihr Stadtrat für Erfurt






Ob und wie sich diese Forderungen umsetzen lassen, und wer dies bezahlt – dies sollte Thema in einigen Workshops sein. Das Ziel mit Politikern darüber zu diskutieren, war allerdings nur zum Teil umzusetzen. Es waren nur diejenigen gekommen, die in den Workshops in den Podien saßen und auch die waren, vorsichtig ausgedrückt, alle politisch recht einseitig vorgeprägt. Nicht überraschend war für mich, dass ich der einzige CDU-Vertreter war. Dies war in den letzten Jahren bei der TLEVK eigentlich immer so. Der Rest der Politiker-Diskutanten in den Workshops waren Sozialdemokraten und Linke.
Im November hatte der Gemeinde- und Städtebund einen „Appell der Thüringer Kommunen an die Landesregierung zum KFA 2014“ formuliert. Gefordert werden darin rund 150 Millionen Euro mehr für die Kommunen und die Überprüfung von Standards in verschiedenen Bereichen. Da unter den benannten Bereichen auch das KitaG ist, gingen beim TLEVK die Alarmsirenen an.
Beim letzten CDU-Landesparteitag hat die CDU die Anregungen der Kommunen aufgegriffen. Allerdings haben wir auch klar gesagt, dass eine Verschlechterung der Betreuungsqualität für uns nicht zur Diskussion steht. Auch der Präsident des Gemeinde und Städtebundes Michael Brychzy erklärte in dieser Woche, dass die Personalschlüssel nicht gemeint seien.
Erfurts Oberbürgermeister Andeas Bausewein ging bei der heutigen Diskussion im Workshop dann ebenso „in Deckung“. Obwohl er die Resolution des Gemeinde- und Städtebundes als Präsidiumsmitglied (wie übrigens viele Bürgermeister der SPD und der Linken auch) mitgetragen hatte, vermochte er sich an die konkreten Forderungen zur Standardabsenkung nur insoweit erinnern, dass er einmal wieder die Abstandsgröße der Handtuchhaken als Problem benannte.
Der Forderung der Mehrheit der Tagungsteilnehmer, das Geld für die Kitas den Kommunen zweckgebunden zu geben, erteilte Bausewein eine Absage. Da hat er auch Recht. Die Schlüsselzuweisungen des Landes müssen zum überwiegenden Teil den Kommunen ungebunden zur Verfügung gestellt werden. Nachdem die Kommen diesbezüglich vor das Landesverfassungsgericht gezogen waren, wurde dies eindeutig geklärt. Ob das Land für die Kitas den Kommunen ausreichend Geld gibt, wird daher sicher immer umstritten bleiben.
Ich habe bereits vor Jahren darauf hingewiesen, dass zwischen den Kommunen und dem Land eine Verantwortungsgemeinschaft in dieser Frage besteht. Die Verbesserung der Personalschlüssel war von allen gewollt, jetzt müssen alle auch die Kosten mittragen. Einseitig die Kosten auf das Land zu schieben (wie es die Kommunen fordern) oder die Mehrkosten auf die Eltern zu verlagern (wie es Oberbürgermeister Bausewein letzten Sommer mit Kita-Gebühren von bis zu 300 Euro/monatlich bzw. 600 Euro Krippengebühren/monatlich wollte), geht nicht.
Die Befürchtungen der Eltern, der Trend ginge zu Billig-Kitas sind unbegründet, dies habe ich für die CDU deutlich gesagt. Von der häufig geforderten Gebührenfreiheit sind wir aber ebenfalls weit entfernt. In Erfurt muss es erst einmal darum gehen alle maroden Kitas zu sanieren und da gibt es noch genug „Hausaufgaben“ zu erledigen.
Bilder der Tagung
Heute hatte ich mit einem Thema intensiv zu tun, welches beide Aufgabengebiete meiner Tätigkeit im Sozialministerium berührt. Als Generationenbeauftragter bin ich fachlich unter anderem für den Bundesfreiwilligendienst zuständig und vertrete Thüringen und die Bundesländer in diversen Bund-Länder-Arbeitsgruppen.
Ich bin aber auch für Antidiskriminierungsfragen in Thüringen zuständig und heute kam einmal beides zusammen auf den Tisch.
Die Leipziger Volkszeitung/Osterländer Volkszeitung hatte mich gestern zum BFD interviewt und heute lief das Thema auf der ersten Seite und danach in diversen Radionachrichten. Zur Geschichte:
Der Bundesfreiwilligendienst ist zweifellos zu einem vollen Erfolg geworden. An seinem Anfang ab dem 1. Juli 2011 wurden Zweifel geäußert, ob es gelinge könne, mit ihm erfolgreich den Zivildienst abzulösen. Zu Beginn war die Besetzung von 35.000 Stellen vorgesehen. Inzwischen sind es knapp 50.000 Stellen geworden und dennoch übersteigt weiterhin die Nachfrage deutlich das Angebot. Dieses rege Interesse ist zu einem großen Teil auch auf die Altersöffnung des Bundesfreiwilligendienstes für Freiwillige zurückzuführen, die älter als 27 Jahre sind.
In den neuen Bundesländern ist der Anteil älterer Bundesfreiwilliger besonders hoch, was sowohl der demografischen Entwicklung als auch der spezifischen Arbeitsmarktsituation geschuldet sein dürfte. Ich habe mehrfach darauf hingewiesen, dass es dafür viele Erklärungen gibt. Das ehrenamtliche Engagement im BFD ist für viele Menschen, gerade auch für Langzeitarbeitslose, eine Möglichkeit etwas tun zu können, Anerkennung zu erfahren und möglicherweise sogar eine berufliche Perspektive.
Ich kenne etliche Beispiele, wo nach der BFD-Zeit ein Übernahmeangebot in einen Teil- oder Vollzeitjob stand. Und ich kenne Beispiele wo sich ehemalige BFDler nach ihren 12 Monaten weiter ehrenamtlich engagieren. Dies gilt in den neuen Bundesländern auch für Menschen im Rentenalter, die mit dem BFD etwas hinzuverdienen wollen, sich verbindlich engagieren wollen oder einfach etwas gegen drohende Alterseinsamkeit tun wollen. In den alten Bundesländern ist das verfügbare Potential für den BFD in den höheren Altersgruppen gar nicht da.
Umso bedauerlicher ist es, dass für das Jahr 2014 für die Kontingente des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgabenkeine (BAFzA) nun keine neuen Vereinbarungen mit älteren Bewerbern mehr abgeschlossen werden dürfen. Dies trifft insbesondere die vielen älteren Interessenten in den neuen Bundesländern, die sich im Bundesfreiwilligendienst engagieren wollen, besonders hart, auch weil hier etwa zwei Drittel der Stellen über die Kontingente des BAFzA zur Verfügung gestellt werden.
Als Beauftragter für das Zusammenleben der Generationen des Freistaats Thüringen kritisiere ich ausdrücklich diese Vergabepraxis und fordere dazu auf, diese im Interesse der älteren Bewerber zu überdenken. Aber auch in meiner Eigenschaft als zentraler Ansprechpartner der Thüringer Landesregierung für Antidiskriminierung muss ich außerdem darauf hinweisen, dass die Altersgrenze von 27 Jahren altersdiskriminierend wirkt.
Hintergrund:
Von den 3.363 Thüringer Bundesfreiwillige im Januar 2014 waren 13% unter 27 Jahren und 87 % älter. In den alten Bundesländern waren 86 % jünger und nur 14 % älter. Von den Bundesfreiwilligen in Thüringen waren die 51 – 65 Jährigen mit 1.511 Bundesfreiwilligen die größte Gruppe. 109 Thüringer Bundesfreiwillige waren älter als 65 Jahre. In den neuen Bundesländern leistet rund ein Drittel der Bundesfreiwilligen Dienst, deren Bevölkerung etwa ein Sechstel der Gesamtbevölkerung umfasst.
BFD-Statistik
MDR-Bericht
Landeswelle


