Der Amtsschimmel wiehert weiter!

Die heutige Hauptausschusssitzung ging einmal sehr schnell. Auf der Tagesordnung standen nur die Vorbereitung der Stadtratssitzung und ein altbekanntes Thema – die Bettensteuer. Eine Beantwortung meiner Stadtratsanfrage vom 19.12.2012 stand bis jetzt noch aus. Ich hatte damals nach datenschutzrechtlichen Bedenken zur Kulturförderabgabe bzw. Bettensteuer gefragt. Heute nun wurde uns die Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten vorgelegt (immerhin nach zwei Monaten). Nach Intervention des Thüringen Landesdatenschutzbeauftragten musste nun in Folge die Stadt Erfurt ihr Formular für die Erhebung der Bettensteuer ändern.  Für uns bleibt die Erhebung der Bettensteuer dennoch verwaltungstechnischer Irrsinn. Da es nun auf die „freiwillige Vorlage von Nachweisen“ durch den Übernachtungsgast hinausläuft, ist das Quasi die Einladung zu sonstwelchen Schutzbehauptungen, warum es sich um eine „beruflich zwingend erforderliche Übernachtung“ handelt. In dem Fall bleibt die Übernachtung von der Bettensteuer befreit. Angedroht wird, dass wahrheitswidrige Behauptungen gemäß § 10 der Satzung zur Erhebung der Kulturförderabgabe geahndet werden können. Allerdings bin ich sehr neugierig, wie diese Gesinnungs-/Bettenschnüffelei erfolgt. In jedem Fall ist damit aber ersteinmal der Beherbergungsbetrieb aus der Verantwortung heraus! An der unterschiedlichen Beurteilung der Sinnhaftigkeit der Bettensteuer ändert sich nichts – Rot-Rot-Grün ist dafür CDU, FDP und Freie Wähler sind dagegen.   

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