Bundeswehr gehört zu Erfurt

Panse spricht sich für Informationsauftrag der Bundeswehr an Erfurter Schulen aus Fraktionschef Michael Panse zeigte sich befremdet über aktuelle Äußerungen der Linken, die Bundeswehr solle sinnbildlich Hausverbot an Erfurter Schulen bekommen. Dazu wurde aus den Reihen der Linken eine dringliche Anfrage in der Stadtratssitzung am 4. März 2015 gestellt. Vor nicht langer Zeit wurde der Logistikstandort der Bundeswehr in Erfurt erweitert. Dies kommt der Stadt Erfurt hinsichtlich verschiedener Aspekte zugute. Die Bundeswehr ist damit in Erfurt ein großer Arbeitgeber – auch im zivilen Bereich. An dem Standort hängen zudem regionale Unternehmer und Zulieferer. Der Auftrag der Bundeswehr besteht laut Grundgesetz §87a u.a. insbesondere der Verteidigung und damit der Friedenssicherung. Dies würde dem Anspruch Erfurts als „Stadt des Friedens“ nicht widersprechen, sondern diesen sogar unterstreichen. Sinngemäß geht dies aus der Antwort der Verwaltung hervor. Des Weiteren bestätigte das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 1977 die Notwendigkeit der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit der Bundesministerien zur Meinungsbildung und politischen Teilhabe der Bevölkerung. Dieser Zuspruch betrifft auch die Bundeswehr, die der Obhut des Bundesverteidigungsministeriums untersteht. Panse erklärte dazu: „Die Landeshauptstadt profitiert klar von der Niederlassung der Bundeswehr vor Ort. Zudem hat die Bundeswehr einen Auftrag, der ihr vom Grundgesetz her gegeben ist – Stichwort: Staatsbürger in Uniform. Dass die Bundeswehr, ähnliche wie andere staatliche Organe, an öffentlichen Bildungseinrichtungen und Schulen über ihren Auftrag und über berufliche Perspektiven informiert, gehört zu diesem Auftrag. Es ist daher äußerst beschämend, wie die Linke die Bundeswehr offen diskreditiert und scheinbar kriminalisiert. Die CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat steht zur Bundeswehr und zu deren Auftrag, den sie in Erfurt vor Ort für die Menschen zu erfüllen versucht.“ Vgl.: http://dejure.org/gesetze/GG/87a.html

Themenjahr “Gleiches Recht. Jedes Geschlecht.” der Antidiskriminierungsstelle des Bundes heute gestartet

Michael Panse begrüßt Beginn des neuen Themenjahrs 2015 Der Ansprechpartner der Thüringer Landesregierung für Antidiskriminierung, Michael Panse, hat heute über den Start des Themenjahres “Gleiches Recht. Jedes Geschlecht.” der Antidiskriminierungsstelle des Bundes informiert. Ein Anliegen des Themenjahrs ist es, Betroffene besser über ihre Rechte zu informieren. Neben dem Thema der sexuelle Belästigung gehören die Themen Entgeltgleichheit sowie die Situation von trans* und intergeschlechtlichen Menschen in Deutschland zu den weiteren inhaltlichen Schwerpunkten. Michael Panse sagte: „Ich begrüße den heutigen Beginn des neuen Themenjahrs ausdrücklich. Die Landesregierung räumt der Gleichbehandlung der Geschlechter grundsätzlich einen hohen Stellenwert ein. Als eine wichtige Maßnahme wird die Landesregierung in diesem Jahr eine Antidiskriminierungsstelle einrichten. Das ist ein deutliches Zeichengegen die Ungleichbehandlung der Geschlechter.“ Hintergrund: Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eröffnete heute in Berlin das Themenjahr 2015 “Gleiches Recht. Jedes Geschlecht.” mit einer Pressekonferenz. Nach den Themenjahren gegen Altersdiskriminierung, gegen Diskriminierung von Behinderten und gegen Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft wird dieses Jahr der Schwerpunkt gegen die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gelegt. Zum Auftakt wurden die Ergebnisse zweier Umfragen zu “Sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz” sowohl unter Beschäftigten als auch unter Personalverantwortlichen und Betriebsräten vorgestellt. Die Umfragen zeigen, dass über die Hälfte der Beschäftigten bereits sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz erlebt oder beobachtet haben. Dass Arbeitgeber verpflichtet sind, sie aktiv vor sexueller Belästigung zu schützen, wissen allerdings acht von zehn Befragten nicht.

Tillmann / Panse: Mehr Geld für kommunale Infrastruktur und zur Förderung von Investitionen in finanzschwachen Kommunen beschlossen

Der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, hat heute mitgeteilt, dass den Kommunen in den kommenden Jahren weitere 5 Mrd. € zur Verfügung gestellt werden sollen. 1,5 Mrd. € sollen den Kommunen zusätzlich zu der ohnehin beschlossenen 1 Mrd. € im Jahre 2017 für Investitionen zur Verfügung gestellt werden. Geschätzte 34,5 Mio. werden für Kommunen in Thüringen zur Verfügung stehen. Erfurt kann damit 2017 nochmals mit einem Zuschuss von geschätzten 5,25 Mio. € rechnen und wird damit 2017 rund 8,75 Mio. € an zusätzlichen Bundesmitteln erhalten. „Wir setzen die Politik der Entlastung der Kommunen nahtlos fort. Auch wenn für die auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen die Länder zuständig sind, lassen wir die Kommunen nicht allein“, so die Erfurt Bundestagsabgeordnete Antje Tillmann. Auch der Fraktionsvorsitzende der CDU im Erfurter Stadtrat Michael Panse begrüßt die weitere Entlastung der Kommunen: Das ist eine tolle Nachricht für die Kommunen in Thüringen und die Stadt Erfurt. Nachdem die Thüringer Landesregierung mit der Entlastung der Kommunen weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist, hoffe ich, dass das Geld auch bei den Kommunen ankommt und für dringend notwendige Investitionen genutzt werden kann.“ Zusätzlich wird der Bund noch in diesem Jahr ein Sondervermögen errichten, dessen Mittel der Förderung von Investitionen in finanzschwachen Gemeinden und Gemeindeverbänden zugutekommen sollen. Das Sondervermögen soll bis 2018 laufen und insgesamt mit 3,5 Mrd. € ausgestattet werden. Der zur Umsetzung der Initiative notwendige Nachtragshaushaushalt 2015 soll vom Bundeskabinett am 18. März 2015 beschlossen werden. Hintergrund Die Kommunalentlastungen sind Teil des von Bundesminister Dr. Schäuble vorgeschlagenen 10 Mrd. €-Investitionspaketes. Bereits Ende des vergangenen Jahres hatte der Bund den Kommunen durch das Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen von 2015 bis 2017Entlastungen in Höhe von über 1 Mrd. € pro Jahr zugesagt. Für Kommunen in Thüringen sind das geschätzt 23 Mio. € pro Jahr. Für Erfurt bedeutet dies eine Entlastung um rund 3,5 Mio. Euro. Zusätzlich wurde der Anteil des Bundes beim Kinderbetreuungsausbau um weitere 550 Mio. € aufgestockt und ab 2017 die Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten der Kinderbetreuung weiter erhöht. Bereits in der letzten Legislaturperiode hat der Bund die Kommunen in ganz erheblichem Maße entlastet und damit die Finanzkraft gestärkt. Durch die Übernahme der Grundsicherung durch den Bund werden die Kommunen in Deutschland in diesem Jahr um 5,9 Mrd. € entlastet. Thüringen hat 2014 eine Bundesbeteiligung an der Grundsicherung von 72 Mio. € erhalten. Für Erfurt war das im Jahr 2014 eine Entlastung um 12,3 Mio. Euro. Auch beim Ausbau der Kinderbetreuung hat der Bund die Kommunen entlastet. Der Bund unterstützte den U3-Ausbau in den Kommunen bis 2014 mit insgesamt 5,4 Mrd. €. Durch das Programm hat Erfurt im Zeitraum von 2008 bis 2014 6,8 Mio. Euro zur Unterstützung beim U3-Ausbau erhalten.Thüringen hat über 66 Mio. € erhalten.

Mangelnde Bürgerbeteiligung ist Schwachstelle der Stadtverwaltung

Oberbürgermeister und SPD versuchen hausgemachte Probleme auf Stadtrat abzuwälzen „Das Thema ‚Bürgerbeteiligung’ gehört offenbar nicht zu den Stärken des Oberbürgermeisters und seiner Stadtverwaltung. Genauso schwer tut sich derzeit auch die SPD“, kritisiert Fraktionschef Michael Panse in Anklang an aktuelle Presseberichte. Sowohl der Oberbürgermeister, als auch seine SPD versuchen die Verwaltung hinsichtlich der Bürgerbeteiligung aus der Verantwortung zu ziehen und diese auf den Stadtrat abzuwälzen. Der SPD-Vorschlag zur Bürgerbeteiligung bewirkt genau das Gegenteil seines scheinbar gut gemeinten Anliegens. Ein Team aus Vertretern der Verwaltung und der Fraktion soll demnach sinngemäß entscheiden, welche Bürgerbeteiligung ihre Berechtigung hat und welche nicht. „Dies ist nicht nur undemokratisch, sondern auch Bürgerbeteiligung nach Stimmungslage bzw. Gutsherrenart“, beschreibt Panse diesen Vorschlag. Damit würden bestimmte Bürger und Bürgerinitiativen von ihrem Beteiligungsrecht potentiell ausgeschlossen, andere dafür bevorzugt werden. Der Vorschlag der SPD ist zudem von einem Misstrauen gegenüber der eigenen Stadtverwaltung gekennzeichnet. Als exekutive Kraft ist die Verwaltung originär verantwortlich für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Dass sie dabei ein Team unterstützen soll, offenbart letztlich ein Defizit bei der Erledigung solcher Aufgaben. Fasst man den SPD-Vorschlag in einem Satz komprimiert zusammen, lautet dieser: Bürgerbeteiligung ist eine Schwachstelle der Stadtverwaltung. Für die CDU-Fraktion ist das frühzeitige Einbeziehen der Bürgerinnen und Bürger maßgeblich. Dieses Anliegen wurde seitens der CDU mehrfach verdeutlicht, als es beispielsweise um die Anliegen der Ortsteile, die Kita-Gebühren, die Nordhäuser Straße, die südliche Stadteinfahrt, die Rathausbrücke, der Reithof in Stotternheim oder die Villa 3-Käsehoch ging. Momentan werden Bürgerinteressen durch die Verwaltung teils komplett ignoriert. Dies alles seien (Rat-)haus gemachte Probleme, stellte Panse fest. Er erklärte weiter: „Bürgerinitiativen bilden sich in erster Linie nicht aus Frust über den Stadtrat, sondern aus Ärger über das Ausbleiben frühzeitiger Informationen sowie die mangelnde Bürgerbeteiligung seitens der Stadtverwaltung. Dafür trägt der Oberbürgermeister die Verantwortung, nicht der Stadtrat. Bürgerbeteiligung ist und bleibt daher eine der wesentlichen Aufgaben in der Hand der Verwaltung.“

Verwaltung soll zügig die Berechnung der Elterngebühren klären

Zurück gewiesen hat die CDU Stadtratsfraktion den Versuch, den freien Trägern die Schuld an der unterschiedlichen Praxis der Berechnung der Kita-Gebühren zuzuschieben. Tatsache ist, dass derzeit die Erfurter Stadtverwaltung nicht in Lage ist, die Gebührenberechnung vorzunehmen. Bei der Beschlussfassung zur einheitlichen Entgeltordnung hatte die CDU Stadtratsfraktion bereits darauf hingewiesen, dass das komplizierte Berechnungsverfahren zu Schwierigkeiten führen könne. CDU Fraktionsvorsitzender Michael Panse erklärt dazu: „Bei der Beschlussfassung der einheitlichen Entgeltordnung gab es seitens des Jugendamtes die verbindliche Zusage, dass die Gebührenberechnung für die freien Träger auf Wunsch vorgenommen wird. Tatsache ist jedoch, dass die Stadtverwaltung bis zum heutigen Tag noch nicht in der Lage ist die Gebührenberechnung vorzunehmen. Selbst die endgültigen Bescheide für die Hortgebühren, die nach einem ähnlichen Verfahren von den gleichen Mitarbeitern berechnet werden, können immer noch nicht für alle Eltern erstellt werden. Auch bei der Berechnung der Elterngebühren für die Kindertagespflege und in einigen kommunalen Kitas sowie Krippen kommt die Stadtverwaltung derzeit nicht nach. Der Jugendamtsleiter hat bereits Ende vergangenen Jahres angekündigt, dass die AWO, als größter Träger von Erfurter Kindertageseinrichtungen, die Einführung der neuen Entgeltordnung bis auf weiteres aussetzen wird. Welche finanziellen Auswirkungen dies auf das System der Kita-Finanzierung in Erfurt hat, kann die Verwaltung bis heute nicht erklären.“ Der jugendpolitische Sprecher der CDU Stadtratsfraktion Dominik Kordon ergänzt dazu: „Es ist unredlich den ‘schwarzen Peter‘ für die komplizierte Berechnung der Kita-Entgelte den freien Trägern zuzuschieben. Nicht die freien Träger ‘ignorieren‘ die einheitliche Entgeltordnung, sondern die Stadt kommt mit der Berechnung nicht nach. Wir erwarten, dass die Erfurter Stadtverwaltung verbindlich erklärt, ab welchem Zeitpunkt sie die Berechnungen vornehmen kann. Eine rückwirkende Inkraftsetzung der Entgeltordnung kann nach Auffassung der CDU bei den freien Trägern aber auch bei der Kindertagespflege nicht vorgenommen werden. Das verzögerte Inkrafttreten der Entgeltordnung kann zu Einnahmeverlusten für den städtischen Haushalt bei den Gebühren für die Kindertagespflege führen. Bei den Kita-Entgelten kann dies hingegen dazu führen, dass die Eltern nicht, wie bei der Beschlussfassung der Entgeltordnung erklärt, entlastet werden.“

Schmale Brücke ist Bürgerwille

Voreiliger Alleingang der Verwaltung widersprüchlich Die CDU-Fraktion kritisiert den Versuch des Oberbürgermeisters, die schmalere Neubauvariante der Rathausbrücke augenscheinlich mit fadenscheinigen Argumenten verhindern zu wollen. Die Bürgerinitiative „Rathausbrücke“ hatte sich klar für den Bau einer schmalen Brücke ausgesprochen und für diese Forderung die Unterschriften von tausenden Erfurtern bekommen. Eine schmalere Brücke würde gegenüber der Krämerbrücke zurückhaltender wirken und die eigentliche Sehenswürdigkeit besser zur Geltung bringen lassen. Darüber hinaus ist es das Anliegen tausender Erfurter die Bäume an den Rathausbrücken zu erhalten. Hierzu hat die Bürgerinitiative einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet, der nach Auffassung des verkehrspolitischen Sprechers der CDU-Fraktion, Jörg Kallenbach, durchaus umsetzbar ist. Entsprechende Anträge mehrerer Fraktionen liegen dazu bereits seit der Stadtratssitzung im Januar 2015 vor. Fraktionschef Michael Panse erklärte: „Der Oberbürgermeister plant laut Medienberichten eine ‚Informations-Offensive’, die den Bürgern, freundlich gesagt, die schmale Variante ausreden will. Die Intentionen der Bürgerinitiative sowie die Anträge verschiedener Fraktionen tendieren klar zu dieser Variante. Die Verwaltung sollte dies ernst nehmen und nicht nach Ausreden suchen. Die Offensive des Oberbürgermeisters ist entbehrlich. Er versucht scheinbar mit der angekündigten Brückensperrung und Mehrkosten von der Fehlplanung der Verwaltung abzulenken.“ Auch der Verkehrsexperte Kallenbach meldete sich deutlich zu Wort: „Der Oberbürgermeister muss nun erklären, wer den Auftrag ausgelöst hat, die breitere Brücke zu planen. War er es selbst, der zuständige Beigeordnete oder der Amtsleiter? Zunächst müssten die Beschlüsse in der nächsten Stadtratssitzung abgewartet werden. Die Tendenzen für die schmale Brücke waren bereits in der Januarsitzung im Stadtrat ersichtlich.“   Die Pressemitteilung bezieht sich auf folgende Beiträge: http://erfurt.thueringer-allgemeine.de/web/lokal/suche/detail/-/specific/OB-Ich-befuerchte-das-Schlimmste-Vollsperrung-der-Rathausbruecke-in-Erfurt-1882021679 http://erfurt.tlz.de/web/lokal/suche/detail/-/specific/Erfurter-Rathausbruecke-Vorzugsvariante-bleibt-geplanter-Neubau-2088973316

Erster Ländertag zu Antidiskriminierung

 
Die Teilnehmer des Ländertreffens
Absicht, in Thüringen eine Antidiskriminierungsstelle zu schaffen, ist positives Signal Der Ansprechpartner der Thüringer Landesregierung für Antidiskriminierung, Michael Panse, hat heute über den ersten „Ländertag Antidiskriminierung“ in Berlin informiert. Das Arbeitstreffen dient auf dem Gebiet der Antidiskriminierung insbesondere der Netzwerkarbeit, den Bemühungen um das Angebot von Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie der Verbesserung von Beratungsmöglichkeiten. Michael Panse sagte: „Solche Treffen sind für die Intensivierung der Vernetzung der Antidiskriminierungsarbeit der Länder und des Bundes enorm wichtig und helfen allen Beteiligten, die Interessen der von Diskriminierung Betroffenen noch besser zu vertreten. Ich erwarte daher auch, dass es nicht bei dieser ersten Veranstaltung bleibt, sondern es der Auftakt zu einer regelmäßigen Reihe von Treffen war.“ Die Gastgeberin, Staatssekretärin Barbara Loth, der die Berliner Antidiskriminierungsstelle als Stabsstelle zugeordnet ist, wies darauf hin, dass die Durchsetzung eines effektiven Diskriminierungsschutzes für den sozialen Zusammenhalt existenziell wichtig sei. „Die deutsche Gesellschaft zeichnet sich durch Vielfalt aus. Die Anerkennung dieser Vielfalt sowie die Förderung eines wertschätzenden, toleranten Miteinanders sind zentrale politische Leitbilder einer demokratischen Gesellschaft. Umso besorgniserregender sind jüngste gesellschaftliche Entwicklungen“, sagte Barbara Loth. Erst drei Länder, außer Berlin noch Hessen und Schleswig-Holstein, verfügen über reguläre Antidiskriminierungsstellen. Dass in Thüringen nun laut Koalitionsvertrag und in konsequenter Umsetzung der vor zwei Jahren unterzeichneten Erklärung der „Koalition gegen Diskriminierung“ ebenfalls eine Antidiskriminierungsstelle geschaffen werden soll, um die Antidiskriminierungsarbeit weiter zu intensivieren und zu stärken, wurde laut Panse von den Vertretern der anderen Bundesländer und der Antidiskriminierungsstelle des Bundes einmütig begrüßt. Hintergrund: Wichtige Grundlage für die Arbeit der Antidiskriminierungsstellen ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzt (AGG), das Betroffenen rechtlichen Diskriminierungsschutz bietet. Bei der Etablierung eines Beratungs- und Hilfesystems kooperieren Antidiskriminierungsstellen mit zivilgesellschaftlichen Trägern. Ihre Erfahrungen zeigen aber auch, dass für eine selbstverständliche Kultur der Wertschätzung und Gleichbehandlung von Vielfalt, noch viel zu tun bleibt. Der erste Ländertag zu Antidiskriminierung fand auf Einladung des Landes Berlin, das als erstes Bundesland 2007 eine Antidiskriminierungsstelle gründete, am 12. und 13. Februar 2015 statt. Erstmals trafen sich Vertreterinnen und Vertreter von 12 Bundesländern und besprachen Möglichkeiten der intensiveren Zusammenarbeit im Bereich der Antidiskriminierungsarbeit.

Kein Haushalt in Sicht – CDU bescheinigt Rot-Rot-Grün totales Versagen

Es ist schon ein besonderes Theaterstück was sich derzeit im Erfurter Stadtrat abspielt. Die Haushaltslage in Erfurt ist katastrophal. Für das Jahr 2014 steht ein millionenschweres Defizit und für 2015 noch nicht mal der Entwurf eines Haushaltes, obwohl dies Kernpunkt des rot-rot-grünen Koalitionsvertrages ist. „Wir sehen den Erfurter Oberbürgermeister in der Pflicht, er muss uns Stadträten einen Haushaltsentwurf präsentieren über den wir als CDU-Fraktion beraten können und, wie jedes Jahr, auch Verbesserungsvorschläge machen werden. Die Einsetzung eines kostenintensiven, externen Gutachters, wie von Rot-Rot-Grün gefordert, trägt nicht dazu bei, den städtischen Haushalt zu entlasten“, erklärte der Fraktionsvorsitzende Michael Panse. Auf die Nachfrage, warum die Prüfung der Finanzen nicht durch städtische Mitarbeiter erfolgen kann, entgegnete Rot-Rot-Grün, dass man diese Verantwortung den Mitarbeitern der Stadtverwaltung nicht aufbürden möchte. Gegen diese Vorgehensweise hat die CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat massiven Protest eingelegt. „Rot-Rot-Grün muss den Bürgerinnen und Bürgern erklären, warum Vereine und Ortsteile nicht mehr gefördert werden können, während 100.000 Euro für einen externen Gutachter vorhanden sind“, so Stadtrat Michael Hose. Aus Sicht der CDU-Fraktion ist die Einstellung eines externen Gutachters sowohl eine Bankrotterklärung der rot-rot-grünen Koalition, als auch eine Misstrauenserklärung gegenüber den Fähigkeiten der eigenen Verwaltung.

Erfurt ohne Haushalt – Ortsteilmittel halbiert

In der Ratssitzung am 28. Januar 2015 beantragten fünf Erfurter Ortsteilbürgermeister in einem Dringlichkeitsantrag, dass die, den Ortsteilen durch die Stadtverwaltung auferlegte Mittelsperre von 50 Prozent aufgehoben wird. Dabei hatten sie die Unterstützung der CDU-Fraktion. Die rot-rot-grüne Mehrheit des Stadtrates stimmte jedoch gegen die Aufhebung der Mittelsperre. Nach einer Stellungnahme der Verwaltung wären den Ortsteilen 89.254 Euro (gemäß § 4 Ortsteilverfassung) sowie 182.981 Euro (gemäß § 16 Ortsteilverfassung) an Mittel zugeordnet. Im Zusammenhang der vorläufigen Haushaltsführung sollen diese ohnehin schon knappen Gelder halbiert werden. Die Zuweisung der Gelder an die 40 Ortsteile erfolgt zudem nur in Zwölftelscheiben und wird nur auf Antrag ausgezahlt. Fraktionschef Michael Panse erklärte daher: „Mit dieser Kürzung in Form einer Mittelsperre erhalten die Ortsteile lediglich ein besseres Taschengeld, das für die Erledigung existentieller Aufgaben vor Ort nicht ausreichend ist. Kleinere Baumaßnahmen in den Ortsteilen sowie das Vereinsleben und Veranstaltungen werden mit dem Beschluss von Rot-Rot-Grün nahezu unmöglich gemacht. Die fünf Ortsteilbürgermeister aus Salomonsborn, Frienstedt, Gottstedt, Ermstedt und Bindersleben protestierten daher berechtigt im Namen ihrer Kollegen dagegen. Die CDU-Fraktion unterstützte den Antrag zur Aufhebung dieser Haushaltssperre. Es darf nicht sein, dass die Ortsteilbürgermeister und die Ortsteilräte zu Prellböcken der verfehlten Haushaltspolitik der Stadt werden.“

CDU-Fraktion dankt Hagemann

Fraktionschef Michael Panse und der ordnungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Andreas Horn erklärten: „Wir danken Dietrich Hagemann für seinen Einsatz innerhalb der Übergangszeit als Beigeordneter im Bereich Sicherheit und Bürgerservice. Durch seinen ehrenamtlichen Einsatz konnte in den Geschäftsablauf inhaltlich und sachlich absichern.“ Mit der Wahl des neuen Beigeordneten für Sicherheit und Bürgerservice in der Stadtratssitzung am 28. Januar 2015 endet die Übergangszeit Dietrich Hagemanns, der die Amtsgeschäfte kommissarisch leitete, weil der bisherige Beigeordnete Udo Götze kurzfristig das Amt verließ. Hagemann sprang kurzfristig ein, als die personellen Veränderungen anstanden. Aus seiner Zeit als früherer Beigeordneter in demselben Bereich brachte Hagemann die entsprechenden Erfahrungen mit. Er bleibt weiterhin ehrenamtlicher Beigeordneter der Landeshauptstadt Erfurt.