CDU-Fraktion: Bürgerinteressen, Klimaschutz und erfolgreiche Unternehmensansiedlung „Am Herrenberg“ unter einen Hut bekommen

In der Ratssitzung vom 23. Januar 2013 wurde der Antrag der Stadtverwaltung zur Erweiterung des Technologie- und Gewerbeparks Erfurt Südost nördlich der Straße „Am Herrenberg“ einschließlich eines Änderungsantrages der CDU mehrheitlich angenommen. Der Änderungsantrag forderte ausreichenden Abstand zwischen der dörflichen Bebauung und dem geplanten Gewerbegebiet einschließlich dessen Begrünung, da die Bürger im Umfeld ernstzunehmende Bedenken äußerten. Die Proteste der Bürgerinnen und Bürger bis hin zu einem Bürgerantrag mit 450 Unterschriften zeugen von der bürgerfeindlichen Informationspolitik der neuen Bauverwaltung. Fraktionschef Michael Panse betonte daher: „Vor allem geht es darum, frühzeitig offen und ehrlich mit den Bürgerinnen und Bürgern von Urbich zu sprechen und ihre Bedenken ernst zu nehmen.“ Er nimmt damit Bezug auf eine entsprechende Bürgerinitiative, die eine ortsnahe Etablierung des Gewerbeparks ablehnt, weil dies dem ländlichen Charakter des Ortsteils schaden würde. Hinzu kommen klimatologische Bedenken, da das Gebiet im Bereich der Frischluftzufuhr der Landeshauptstadt liegt. Auch hinsichtlich der Bodennutzung gibt es Einwände. Auf der anderen Seite stehen jedoch Technik, Innovation und vor allem Arbeitsplätze. Derzeit gibt es in Erfurt zu wenige Arbeitsplätze für hochqualifizierte Arbeitnehmer. Mit dem Technologie- und Gewerbepark bestünde die Chance, dieses Defizit zu verringern. Die Bereitstellung von Flächen nördlich des Herrenbergs würde das bereits bestehende Technologiezentrum gut ergänzen. Investoren können damit gehalten und neue dazu gewonnen werden. Stadtrat Jörg Kallenbach stellte fest, dass Kompromisse in Form des CDU-Änderungsantrages möglich sind. Darüber hinaus hatte Kallenbach die Rückverweisung der Vorlage in den zuständigen Ausschuss beantragt. Damit sollte Zeit gewonnen werden, um vor der Beschlussfassung durch den Stadtrat das Thema mit den Einwohnern Urbichs zu erörtern. Dieser Antrag wurde jedoch durch Rot-Rot-Grün abgelehnt. Michael Panse fasste daher zusammen: „Eine Akzeptanz ist erst dann möglich, wenn man die Bürgerinnen und Bürger wahrnimmt und Dinge mit ihnen zusammen klärt. Man darf keine vollendeten Tatsachen schaffen. Besonders der intensive Dialog mit den Bürgern des Ortsteils muss nun gesucht und Ängste genommen werden.“  

Generationenbeauftragter Panse zum zentralen Ansprechpartner für das Thema Antidiskriminierung benannt

Sozialministerin Heike Taubert (SPD): „Schutz vor Diskriminierung noch stärker ins öffentliche Bewusstsein bringen“ Die Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Heike Taubert (SPD), hat nach der Kabinettssitzung über die Benennung eines zentralen Ansprechpartners für das Thema Antidiskriminierung informiert. Die Landesregierung hatte am Vormittag dem Vorschlag der Thüringer Sozialministerin zugestimmt, das Büro des Beauftragten für das Zusammenleben der Generationen, Michael Panse, als Ansprechpartner zu benennen. Heike Taubert sagte: „Wir müssen uns noch stärker gegen Diskriminierung engagieren und entsprechende Benachteiligungen auf allen Ebenen bekämpfen. Wir müssen uns gegen jede Form der Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität positionieren. Ein zentraler Ansprechpartner im Freistaat ist nötig, um den Schutz vor Diskriminierung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe noch stärker in das öffentliche Bewusstsein zu bringen.“ Michael Panse sagte: „In meiner bisherigen Arbeit gab es bereits viele inhaltliche Berührungspunkte, etwa beim Thema Altersdiskriminierung. Meine Hauptaufgabe als Ansprechpartner für das Thema Antidiskriminierung sehe ich in der Aufklärung über die Rechte Betroffener und der Vermittlung von Beratung für Betroffene. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Zusammenarbeit mit Organisationen und Verbänden zum Schutz vor Diskriminierung und mit Organisationen Betroffener, etwa mit Selbsthilfegruppen. Ich rufe die Bürgerinnen und Bürger auf, dieses Angebot rege zu nutzen.“ Laut Thüringer Sozialministerium sind für die Erfüllung der Aufgaben nach Erfahrungen anderer vergleichbarer Ansprechstellen Mittel in Höhe von 25.000 Euro pro Jahr erforderlich. Die Bereitstellung dieser Mittel wurde über einen abgestimmten Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen mit dem Beschluss des Landeshaushaltes in der vergangenen Woche ermöglicht. Hintergrund: Im Jahr 2006 wurde durch den Deutschen Bundestag das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz beschlossen. Es wendet sich gegen Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.

Wohnraum in Erfurt wird knapper

CDU-Antrag: Sozialen Wohnungsbau unterstützen – Fördermittel ausschöpfen „Es ist schön, dass die Stadtverwaltung mittlerweile erkannt hat, dass sich die Bevölkerungszahl Erfurts stetig nach oben hin entwickelt“, hielt Stadtrat Jörg Kallenbach in der Stadtratssitzung am 23. Januar 2013 zu Beginn seiner Ausführungen zur Erläuterung des umfänglichen CDU-Antrages zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus fest. Auf dem Wohnungsmarkt herrscht zwar noch kein Notstand. Passender Wohnraum jedoch wird allmählich knapper, die Preise steigen. Handlungsbedarf besteht daher bereits jetzt. Entsprechende Fördermittel stehen prinzipiell bereit. Kallenbach stellte die positive Entwicklung hinsichtlich der Bevölkerungszahl heraus. Er zeigte Unverständnis gegenüber der Stadtverwaltung, die behauptete, es gäbe keinen Bedarf insbesondere für Geschosswohnungsbau. De facto sei dieser mit Fokus auf die steigende Bevölkerungszahl vorhanden. Der Blick müsse dabei im Sinne einer Doppelstrategie sowohl auf die Instandsetzung vorhandener Bausubstanz als auch auf den Neubau gerichtet werden. Ebenso müsse die Stadt den Kontakt mit den Wohnungsgesellschaften und potentiellen Investoren suchen. Kallenbach stellte außerdem das Modell der Bauherrengemeinschaft heraus, das für künftige Bauprojekte verstärkt genutzt werden sollte. Der Antrag selber zielt zudem auf die Ausschöpfung von Bundes- und Landesmitteln zur Förderung, um so die Stadtkasse zu schonen. Der Fraktionsvorsitzende Michael Panse erinnerte in diesem Zusammenhang an die Wohnbedarfsprognose, die dem Stadtrat immer noch nicht vorliegt, die aber in dieser Debatte eine wichtige Grundlage wäre. Letztlich bleiben am Ende der Diskussion im Stadtrat viele Fragen offen. Der Antrag wurde deshalb mit ähnlichen Anträgen anderer Fraktionen in den entsprechenden Fachausschuss zur weiteren Beratung verwiesen. Panse erklärte abschließend: „Die Stadt Erfurt ist in Sachen sozialer und bedarfsgerechter Wohnraum derzeit infrastrukturell nicht gerüstet, verschleppt die Angelegenheit jedoch, was sowohl für Kita- und Schulsanierung bzw. Neubau als auch für den Wohnungsbau gilt. Dies steht im krassen Widerspruch zu der erwarteten zukünftigen Einwohnerzahl von 210.000 Einwohnern und den aktuellen bundesweiten Werbekampagnen, nach Erfurt zu kommen. Die CDU-Fraktion sieht aber mit Blick nach vorn dringenden Handlungsbedarf und wird sich für das Thema weiterhin stark machen.“  

Familienpatenschaften in Thüringen

Die Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Heike Taubert (SPD), wird die Auftaktveranstaltung für das landesweite Vorhaben „Familienpatenschaften in Thüringen“ eröffnen. Die Veranstaltung findet auf Initiative des Beauftragten für das Zusammenleben der Generationen, Michael Panse, am 15. Februar in Erfurt statt. Die Fachtagung soll dazu dienen, über das Thema Familienpatenschaften landesweit zu informieren und es auch in Thüringen auf eine breitere Basis zu stellen. Termin: Freitag, 15. Februar 2013 Uhrzeit: 10:00 Uhr Ort: Erfurt, Regierungsviertel, Rotunde der Cafeteria „Am alten Steiger, Werner-Seelenbinder-Straße 6 Sozialministerin Heike Taubert sagte vorab: „Hilfe und Unterstützung von Familien muss sich durch alle Bereiche des öffentlichen Lebens ziehen. Familienfreundliche Lebensbedingungen machen unseren Freistaat attraktiver. Das stärkt die Familien, die bereits hier leben. Das zieht aber auch Menschen an, die sich gern in Thüringen ansiedeln wollen. Familienfreundlichkeit wird dadurch zu einem Standortfaktor. Die Familienpatenschaften sind ein gutes Konzept, um junge Familien im Alltag zu unterstützen. Familienpatenschaften entwickeln auch die Strategie der Familienfreundlichkeit weiter.“ Laut Generationenbeauftragten Panse sind die Familienpatenschaften eine wichtige und niedrigschwellige Ergänzung zu den bestehenden Angeboten im Freistaat. „Wir haben bereits mit den 64 Thüringer Familienhebammen einen hervorragenden Ansatz eines niedrigschwelligen Unterstützungsangebots für Familien. Darauf aufbauend wollen wir das Modell der Familienpatenschaften in Thüringen etablieren. Familienpatenschaften helfen jungen Familien, insbesondere aber auch Alleinerziehenden, die der Unterstützung bedürfen, weil sie in Überforderungssituationen geraten sind und daher ihren Alltag nur erschwert bewältigen können. Das Land und Kommunen werden dieses Vorhaben in enger Abstimmung gemeinsam gestalten“, sagte Panse. Hintergrund: Die Unterstützung durch Familienpaten kann im Vorfeld, in Ergänzung und in der Nachbereitung von Familienhilfen oder unabhängig davon nach Bedarf geschehen. Die Familien erhalten durch Familienpaten niederschwellig und unbürokratisch für eine begrenzte Zeit Unterstützung und werden in ihrer Erziehungs- und Alltagskompetenz gestärkt. Familienpatenschaften stellen als primärpräventives Unterstützungsangebot eine sinnvolle Ergänzung zu professionellen Hilfen dar. Sie haben auch einen intergenerationellen Aspekt, denn Familienpaten sind Personen mit einem reichen praktischen Erfahrungsschatz. Sie werden zielgerichtet durch eine Schulung ergänzt, um den meist jungen Familien zu helfen. Bisher existieren in Thüringen einzelne Ansätze von Familienpatenschaften. Einladung zur Tagung  

Bettensteuer: Erhebung von Daten fragwürdig

CDU-Fraktion sieht sich in Kritik bestätigt Mit der aktuellen Stellungnahme des Thüringer Datenschutzbeauftragten sieht sich die CDU-Fraktion in ihrer ablehnenden Haltung zur Kulturförderabgabe alias „Bettensteuer“ bestätigt. Persönliche Daten zur Unterscheidung von privat und dienstlich Reisenden dürfen gemäß dem Thüringer Kommunalabgabegesetz nicht vom Beherbungsbetrieb, sondern ausschließlich von der zuständigen Steuerbehörde erhoben werden. Damit ist die Erfurter Satzung zur Erhebung der Kulturförderabgabe vermutlich rechtswidrig. Erst kürzlich entschied die rot-rot-grüne Mehrheit im Erfurter Stadtrat über eine Satzungsänderung, um einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig zu entsprechen. Diesem Urteil zufolge muss zwischen privaten und dienstlichen Hotelgästen unterschieden werden. Dienstreisende sind demnach von der Steuer befreit. Die geänderte Erfurter Satzung zur Erhebung der Kulturförderabgabe sieht vor, dass Hotels und Herbergen Daten von ihren Gästen abfragen müssen, um Privates und Dienstliches unterscheiden zu können. Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat Michael Panse kommentierte dazu: „Ich bin befremdet über die Ignoranz der Stadtverwaltung zu den datenschutzrechtlichen Bedenken, die wir bereits vor vier Wochen in der Stadtratssitzung hervorgebracht haben. Es wird nun erneut bestätigt, dass die Bettensteuer rechtlich schwierig und ein ideologisches Konstrukt bleibt und damit nicht praktikabel ist, sowie es die CDU-Fraktion von Anbeginn der Diskussion zur Bettensteuer in Erfurt immer wieder betonte. Sie ist eine Zumutung für Gäste und Beherbungsbetriebe gleichermaßen und führt zu unnötigen bürokratischen Aufwand. Mit dem Leipziger Urteil und der Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten sollte nun endlich auch das Ende für die Erfurter Bettensteuer eingeläutet sein. In der kommenden Ratssitzung am 19. Dezember 2012 werde ich namens der CDU-Fraktion den Oberbürgermeister mit einer dringlichen Anfrage dazu befragen.

Thüringer Generationenbeauftragter zieht positive Bilanz zum Europäischen Jahr für aktives Altern

Generationenbeauftragter Michael Panse: „Impuls des Europäischen Jahres 2012 weitertragen“ Der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für das Zusammenleben der Generationen, Michael Panse, hat zum Ende des Europäischen Jahres für aktives Altern und mehr Solidarität zwischen den Generationen eine positive Bilanz gezogen.   Michael Panse sagte: „Mit dem Europäischen Jahr für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen 2012 wurde der Blick auf die vielen Möglichkeiten der aktiven Teilhabe, des Dialogs, des Ausgleichs und der Solidarität zwischen den Generationen gelenkt. Ich konnte selbst an 76 Veranstaltungen im Europäischen Jahr 2012 teilnehmen bzw. diese initiierten. Sie zeigten die ganze Bandbreite des Themas auf, von Tagen oder Wochen der Generationen vor Ort in Kommunen bis hin zu wissenschaftlichen Fachtagungen.“ Laut Generationenbeauftragten gilt es nun den Impuls des Europäischen Jahres weiterzutragen. „Den Herausforderungen des demografischen Wandels kann nur begegnet werden, wenn alle Altersgruppen ihre Potentiale ausschöpfen können und das gemeinsame Interesse aller Generationen am Zusammenhalt in unserer Gesellschaft in den Vordergrund des Handelns gestellt wird. Ich denke, dass mit diesem EU-Themenjahr die Diskussion zu unseren Bildern vom Altern und zur Solidarität zwischen den Generationen stärker in das öffentliche Bewusstsein gerückt werden konnte“, sagte Michael Panse. Nach Ansicht von Michael Panse stellt sich zukünftig verstärkt die Frage, wie sinnvoll und praktikabel Altersgrenzen in Bezug auf ehrenamtliches Engagement sind. „Im Zusammenhang mit dem Thema aktives Altern stellen wir gerade bei Älteren eine gestiegene Bereitschaft fest, sich ehrenamtlich zu engagieren. Thüringen fällt auch im Bundesfreiwilligendienst durch einen sehr hohen Anteil älterer Jahrgänge auf, die sich hier engagieren. Auch an den Handlungsempfehlungen der von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes einberufenen Expertenkommission gegen Altersdiskriminierung kann man ablesen, dass die Diskussion über die Sinnhaftigkeit von Altersgrenzen intensiver werden wird“, sagte Michael Panse.

Thüringer Generationenbeauftragter fordert Überprüfung oder Abschaffung von Höchstaltersgrenzen

Generationenbeauftragter Michael Panse: „Empfehlungen der Kommission gegen Altersdiskriminierung leisten wertvollen Beitrag zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit“ Der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für das Zusammenleben der Generationen, Michael Panse, fordert anlässlich der Vorstellung der Handlungsempfehlungen der Expertenkommission gegen Altersdiskriminierung eine Überprüfung oder Abschaffung von Höchstaltersgrenzen.  Michael Panse sagte: „Starre Altersgrenzen, ob im Berufsleben oder in der ehrenamtlichen Tätigkeit, müssen in Frage gestellt werden. Hintergrund ist die in Thüringen seit 1990 um acht Jahre gestiegene Lebenserwartung und der starke Wunsch vieler Älterer nach Möglichkeiten des Engagements und der gesellschaftlichen Teilhabe“. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hatte im Rahmen des von ihr ausgerufenen Themenjahres 2012 „Im besten Alter. Immer.“ eine Expertenkommission unter Leitung des ehemaligen Bremer Bürgermeisters Henning Scherf einberufen, welche nun ihre Handlungsempfehlungen zum Abbau von Altersdiskriminierung vorgelegt hat. Dass hier Handlungsbedarf besteht, zeigt auch eine 6-Jahresstatistik der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, nach der Anfragen wegen Diskriminierung zum Thema Alter mit 21 Prozent an dritter Stelle hinter den Themen Behinderung mit 25 Prozent, Geschlecht mit 22 Prozent und knapp vor dem Thema ethnische Herkunft mit 21 Prozent liegen.  Angesichts der demografischen Entwicklung – so werden nach den vorliegenden Bevölkerungsvorausberechnungen im Jahr 2030 über ein Drittel der Thüringerinnen und Thüringer älter als 65 Jahre sein – würden die Fälle von Altersdiskriminierung auch in absoluten Zahlen in Thüringen ansteigen, wenn nicht gegengesteuert wird.  Dazu sagte Michael Panse: „Die Empfehlungen der Kommission gegen Altersdiskriminierung leisten einen wertvollen Beitrag zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit auch in Thüringen für das Thema Altersdiskriminierung.“   Hintergrund: Nähere Informationen zu den Handlungsempfehlungen der Kommission gegen Altersdiskriminierung sind zu finden unter: http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Aktuelles/DE/2012/Handlungsempfehlungen-Expertenkommission-Altersdiskriminierung-20121204.html

Vorstandsneuwahl beim SWE Volley-Team e.V.

Erfolgreiche Bilanz zur Mitgliederversammlung Im Rahmen der Mitgliederversammlung stand in der vergangenen Woche auch die Wahl des neuen Vorstandes auf der Tagesordnung. Bevor sich jedoch Präsident Michael Panse zur Wiederwahl stellte, zog er eine positive Bilanz seiner jüngeren Amtszeit. „Wir können sowohl im Erwachsenen- als auch Nachwuchsbereich auf ein erfolgreiches Jahr zurückblicken. In der 2. Bundesliga wurden wir Vizemeister und unsere zweite und dritte Mannschaft holten sich den Regionalligameistertitel bzw. den Thüringenmeister. Dazu neben vielen Top-Platzierungen auf Landes- und Regionalebene ein dritter Platz bei der Deutschen Meisterschaft der U20, dem besten Ergebnis eines Nachwuchsteams unseres Vereins.“ Neben Michael Panse, der ohne Gegenstimme erneut das Vertrauen der Mitglieder genießt, wurde auch der für die Finanzen zuständige Vizepräsident, Thomas Recknagel, im Amt bestätigt. Neu als Vizepräsident agiert der Rechtsanwalt Jens Greskamp, der neben rechtlichen Aufgaben auch für die Organisation im Verein verantwortlich ist. Zuvor hatte im Sommer Ralf Keuterling auf eigenen Wunsch seine ehrenamtliche Tätigkeit nach vielen Jahren im Verein beendet. Als Beisitzer fungieren unverändert Jens Hugo (Koordinator TVV/Sportgymnasium), Stephan Siegl (Öffentlichkeitsarbeit), Markus Schwarz (Kommunikation & Neue Medien) und Mario Panse-Rögner (Jugendwart). Beim Ausblick auf die neue, zweijährige Amtszeit stellte der neue und alte Präsident heraus: „Wir werden unseren Weg, Nachwuchs hier am Standort Erfurt zu entwickeln, konsequent weiter gehen, um daraus Spielerinnen für die Bundesliga zu entwickeln. Die Rahmenbedingungen mit Trainern, medizinischer Betreuung, Sportstätten und Sportgymnasium einschließlich Internat sind auf Erstligastandart. Lediglich die finanzielle Ausstattung des Vereins hindert uns, mittelfristig an einen Aufstieg in die 1. Bundesliga zu denken.“

Thüringer Generationenbeauftragter begrüßt neues Bundesprogramm “Anlaufstellen für ältere Menschen”

Generationenbeauftragter Michael Panse: “Impuls des Europäischen Jahres für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen weitertragen” Der Thüringer Generationenbeauftragte, Michael Panse, hat Träger und Kommunen in Thüringen aufgerufen, sich am Interessenbekundungsverfahren zum neuen Bundesprogramm “Anlaufstellen für ältere Menschen” zu beteiligen. Damit soll älteren Menschen im vertrauten Wohnumfeld Hilfe und Unterstützung geboten werden, um selbstständig und selbstbestimmt leben zu können. Es wird dabei an vorhandene Strukturen und Angebote bestehender Einrichtungen, wie Nachbarschaftszentren, Pflegestützpunkte und Mehrgenerationenhäuser, angeknüpft. Michael Panse sagte: “Es ist sehr zu begrüßen, dass mit diesem Beitrag zur Demographiestrategie der Bundesregierung der Impuls des Europäischen Jahres für aktives Altern und Solidarität zwischen den Generationen 2012 auch in das folgende Jahr weitergetragen wird. Zur aktiven Gestaltung des Alters gehört, dass ältere Menschen selbstständig und selbstbestimmt leben wollen. Die Erfahrungen mit den Thüringer Mehrgenerationenhäuser zeigen, wie hilfreich unterstützend dafür Anlaufstellen im sozialen Nahraum für ältere Menschen wirken können. Ich hoffe, dass sich in Thüringen viele Antragsteller finden, welche das neue Bundesprogramm nutzen, um dieses Anliegen noch intensiver zu befördern.” Hintergrundinformationen: Bis zum 15. Februar 2013 haben Träger und Kommunen die Möglichkeit, sich am Interessenbekundungsverfahren zu beteiligen. Für Umsetzungsprojekte können Träger oder Kommunen in 2013 oder 2014 Mittel in Höhe von bis zu 20.000 Euro aus dem Bundesaltenplan oder bis zu 30.000 Euro aus dem Bautitel erhalten. Für die Entwicklung bzw. Weiterentwicklung von Konzepten können Landkreise sowie kreisfreie und kreisangehörige Städte und Gemeinden in 2013/2014 einmalig bis zu 10.000 Euro pro Konzept erhalten. Im darauf folgenden Jahr können sie sich mit ihrem erarbeiteten Konzept ebenfalls für die Förderung eines Umsetzungsprojektes bewerben. Weitere Informationen sind unter http://www.serviceportal-zuhause-im-alter.de/anlaufstellen-aeltere-menschen.html zu erhalten.  

CDU-Fraktion fordert Berichterstattung zu den Auswirkungen bezüglich des fehlenden Haushaltsplanentwurfes 2013

Die CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat wird am Mittwoch im Jugendhilfeausschuss einen Dringlichkeitsantrag zur Berichterstattung über die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln für freie Träger der Jugendhilfe im Jahr 2013 einbringen. Bisher hat der Oberbürgermeister mit der rot-rot-grünen “Koalition” noch keinen Haushaltsplanentwurf für 2013 vorlegen können. Es gibt hierfür nicht einmal einen möglichen Termin- und Zeitplan. Die freien Träger der Jugendverbandsarbeit in der Stadt Erfurt warten dringend auf eine verbindliche Aussage, wie sich die Förderung im nächsten Jahr weiter gestalten wird. Angesichts des fehlenden Haushaltsplanentwurfes können die Träger keine Rechtssicherheit herstellen und Planungen für das Jahr 2013 vornehmen. Rechnungen für Betriebskosten, Sachkosten und Personalausgaben müssen aber auch nach dem 01.01.2013 beglichen werden. “Falls in den nächsten sechs Wochen keine Entscheidung wenigstens für das erste Halbjahr 2013 getroffen wird, ist sicherlich mit gravierenden Konsequenzen bei den freien Trägern zu rechnen. Sollten in diesem Zeitraum Entscheidungen zur vorläufigen Haushaltsführung 2013 getroffen werden, benötigen die Träger jetzt seitens der Verwaltung ein klares Signal, welche Leistungsbereiche davon betroffen sind. Die CDU-Fraktion wird im morgigen Jugendhilfeausschuss eine verbindliche Erklärung der Verwaltung dazu einfordern”, erklärt Michael Panse, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat.