Im Nachklang des Beschlusses zum Erfurter Haushalt für 2014 durch Rot-Rot-Grün erklären CDU-Fraktionschef Michael Panse und Jörg Kallenbach, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender: „Die katastrophale Haushaltslage führt dazu, dass dringend notwendige Investitionen für Erfurt auf die lange Bank geschoben werden.“
Michael Panse verweist in dem Zusammenhang exemplarisch auf den Kita-Sanierungsplan: „Nach der jetzigen Planung ist ein Ende des Sanierungsstaus vor 2018 nicht abzusehen. Dies steht im deutlichen Widerspruch zu den Versprechen des Oberbürgermeisters, der eigentlich schon in seiner ersten Amtszeit sämtliche Erfurter Kitas sanieren lassen wollte.
Exemplarisch für den großen Sanierungs- und Investitionsstau ist genauso der Zustand vieler Brücken und Straßen in der Thüringer Landeshauptstadt. Im Haushalt 2014 sind keine Mittel für den Neubau der Rathausbrücke vorgesehen, sodass auch in diesem Jahr der beschämende Zustand mit Fahrbahneinengung und Lastbegrenzung so erhalten bleibt. Hinsichtlich des Neubaus der Südeinfahrt wird es zu längeren Verzögerungen kommen.“
Bauexperte Kallenbach erklärte zu dem immer noch auf Eis liegenden Projekt Arndtstraße: „Obwohl die zeitnahe Realisierung als Teil eines Stadtratsbeschlusses zur Multifunktionsarena vom 6. Juli 2011 vorgesehen ist, tut sich außer der Bereitstellung der Planungsmittel in diesem Bereich innerhalb der nächsten vier Jahre offensichtlich nichts. Laut dem mit dem Haushalt beschlossenen Investitionsprogramm und der damit verbundenen mittelfristigen Finanzplanung ist jedoch mit dem Baubeginn frühestens im Jahr 2018 zu rechnen. Selbst dieser Baubeginn ist unsicher, weil im Rahmen des Investitionsprogramms Haushaltsmittel lediglich für die ‚Folgejahre nach 2017’ geplant sind.”
Die CDU-Fraktion erwartet daher vom Oberbürgermeister eine Erklärung, in welchem zeitlichen Rahmen die Realisierung der Baumaßnahme von statten gehen soll – insbesondere vor dem Hintergrund des bereits bestehenden hohen Verkehrsaufkommens und dem zu erwartenden zusätzlichen Verkehrsaufkommen einhergehend mit der Inbetriebnahme der Multifunktionsarena. Zudem ist der Oberbürgermeister aufgefordert, sich konkret zur zeitlichen Einordnung der Baumaßnahme zu äußern. Sowohl Anwohner, als auch Einpendler machen sich mittlerweile große Sorgen, dass das Projekt gar nicht mehr realisiert wird.
Die aktuelle Ausgabe unseres Fraktionsinfoblattes widmet sich in neuer Optik unter anderem dem Dauerbrenner-Thema Haushalt. In der letzten Stadtratssitzung wurde der Haushalt gegen die Stimmen der CDU von Rot-Rot-Grün beschlossen. Er zeichnet sich durch dramatisch einbrechende Investitionen und steigende Verwaltungsausgaben negativ aus.
Breite Zustimmung gab es hingegen zur Schulnetzplanung für die kommenden Jahre. Hier hatte die CDU-Stadtratsfraktion gemeinsam mit Eltern erfolgreich auf Änderungen bei den Ortsteilen (Hochheim und Marbach), den Förderzentrentren und der Perspektive für die Evangelische Schulstiftung gedrängt.
Mit den Änderungen zum ursprünglichen Entwurf war der Plan auch für die CDU-Stadtratsfraktion zustimmungsfähig. Allerdings fehlen auch hier die dringend notwendigen Investitionsmittel in den Folgejahren für die Sanierung der SBBS 6 ebenso wie für den Schulneubau in Hochheim und für Schulsporthallen.
Erfreulich ging die Abstimmung zur Beigeordnetenwahl aus. Magarete Hentsch wurde zur ehrenamtlichen Beigeordneten für Familie mit 23 Stimmen gewählt, nachdem sich Oberbürgermeister, SPD, Linke und Grüne wochenlang gewunden haben. Die Absage der Stadtratssitzung Ende Januar war der traurige Höhepunkt der Führungsschwäche des SPD-Fraktionsvorsitzenden, der gemeinsam mit seinem Oberbürgermeister nicht in der Lange war diese Frage zuvor in seiner Fraktion zu klären.
Die Diskussion um die Begegnungszone findet sich ebenfalls im Infobrief.
Nun aber viel Spaß bei der Lektüre!
Heute hat die Thüringer Allgemeine eine Umfrage unter den Stadtratsfraktion und interessierten Erfurterinnen und Erfurtern veröffentlicht. Ausgehend davon, dass das Land der Stadt Erfurt rund 1,2 Millionen Euro mehr an Schlüsselzuweisungen zur Verfügung stellt, hatte die TA gefragt, für was dieses Geld ausgegeben werden solle.
Die CDU Stadtratsfraktion hat sich dafür ausgesprochen, diese Mittel in den Vermögenshaushalt der Stadt zu lenken, um dringend notwendige Sanierungen durchzuführen. Da in der TA aus Platzgründen nur mit wenigen Sätzen darauf eingegangen werden konnte, nachfolgend die Stellungnahme der CDU im Wortlaut:
“Frage: Das Land Thüringen hat der Stadt Erfurt 1,2 Millionen Euro für das laufende Haushaltsjahr in Aussicht gestellt. Im Haushaltsentwurf der Verwaltung ist das Geld noch nicht eingeplant. Für welche Haushaltsposition(en) möchte die Erfurter CDU diese Summe einsetzen? Sollte es sich um mehrere Positionen handeln, geben Sie bitte an, wie viel Geld für welche Maßnahme eingeplant werden soll.Antwort: Die CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat ist der Auffassung, dass in Anbetracht der Missverhältnisse im Haushaltsentwurf bestimmte investive Bereiche einen deutlichen Vorrang haben müssen. Der Verwaltungshaushalt (u.a. Personalkosten, Sozialausgaben) steigt im Haushaltsentwurf 2014 um 15 Millionen auf 581 Millionen Euro. Der Vermögenshaushalt sinkt hingegen um 29 Millionen auf den historischen Tiefstand von nur noch 68 Millionen Euro.Für diesen Bereich, zu dem u.a. Investitionen für Sanierungen von Kitas, Schulen und der städtischen Infrastruktur gehören, sollten zusätzlich Mittel verwandt werden. Die CDU-Fraktion tritt dafür ein, dass die Mittel in der Reihenfolge für Kitas, Schulen und Infrastruktur eingesetzt werden. Obwohl die rot-rot-grüne Stadtratsmehrheit einen diesbezüglichen CDU-Antrag für mehr Mittel zur Sanierung von Kitas bereits im Dezember abgelehnt hat, werden wir im Rahmen der Haushaltberatung erneut einen solchen Antrag einbringen.”
Wir wissen uns damit durchaus in Übereinstimmung mit der Position vieler Bürgerinnen und Bürger der Stadt und erstaunlicherweise (ganz offensichtlich) auch in Übereinstimmung mit anderen Fraktionen im Stadtrat (siehe Artikel in der TA). Denn im Gegensatz zur öffentlichen Fragerunde der grünen Beigeordneten zum sogenannten Bürgerhaushalt, bei der sich nur vier Bürger in den Ratsitzungssaal verirrten, gab es an die Redaktion der TA zahlreiche Stellungnahmen.
Allerdings sieht die Stadtverwaltung des Oberbürgermeisters die Verteilung der 1,2 Millionen Euro ganz anders. Auf die Anfrage der TA konnte sie aus Zeitgründen (!) zwar angeblich noch nicht antworten, aber dies stimmt nur zum Teil. Denn tatsächlich gibt es die Antwort schon schriftlich.
In der Drucksache 0153/14 findet sich der 3. Antrag der Verwaltung zur DS 2316/13 – Haushaltssatzung 2014 und Haushaltsplan 2014 hat die Verwaltung die 1,2 Millionen Euro schon mal “verbraten”. Überrascht konnten wir heute zur Kenntnis nehmen, dass die Verwaltung damit nun selbst aufgerissene Löcher stopfen will. Die Elterngebühren für die Kinderkrippen, Kitas und die Tagespflege hatte die Verwaltung bei der Haushaltsaufstellung allein für den kommunalen Bereich mit 723.000 Euro zu hoch geplant (endweder weil eine höhere Belastung der Eltern vorgesehen war, oder eben nur aus “Versehen”).
Schwups, ist nun genau dafür der größte Teil des Geldes weg – der Rest soll in Mittel der Ortsteile und die Jugendsozialarbeit/die Kompetenzagentur gehen.
Wir sehen durchaus den Korrekturbedarf, erwarten aber, dass die Vewaltung Vorschläge aus dem “eigenen Verwaltungshaushalt” unterbreitet. Die 1,2 Millionen Euro wollen wir immernoch eher in den Sanierungsbedarf von Kitas und Schulen stecken. In der kommenden Woche erarbeitet die CDU Stadtratsfraktion ihre Haushaltsänderungsanträge. Dabei werden wir nicht “Fundamentalopposition” spielen, sondern begründete Vorschläge unterbreiten.
Hoffentlich war das Engagement der Eltern im Frühsommer nicht umsonst
Die Gebühren in den Erfurter Kindertagesstätten werden nun schon seit Jahren heftig diskutiert und es ist erklärtes Ziel aller Beteiligten, eine einheitliche Entgeltordnung für alle Kitas zu schaffen.
Zur Erinnerung: Im Januar 2013 war es schon einmal fast so weit. Die Stadtelternvertreter, die Träger der Kindertagesstätten und das Jugendamt hatten sich auf einen gemeinsamen Entwurf geeinigt. 200 Euro Höchstbetrag für einen Kita-Platz und 400 Euro für einen Krippenplatz waren dabei vorgesehen. Nach diesem Entwurf wäre das Gesamtaufkommen der Elternbeiträge nicht erhöht worden, es hätte allerdings Erhöhungen bei einigen Eltern gegeben, was u.a. daran liegt, dass derzeit unterschiedliche Gebührenordnungen genutzt werden.
Mit der Einbringung des Haushaltsentwurfs 2013 wischte der Oberbürgermeister jedoch diesen Kompromiss wieder vom Tisch, weil er deutliche Mehreinnahmen aus den Elterngebühren brauchte, um seinen Haushaltsentwurf „rund“ zu bekommen. Er plante damals Höchstgebühren von 400 Euro je Kita-Platz und 600 Euro je Krippenplatz. Ein Sturmlauf der Eltern und Demonstrationen vor dem Rathaus konnten verhindern, dass der Entwurf des Oberbürgermeisters in Kraft trat.
An ihre Wahlkampf-Rhetorik wollen die Genossen heute lieber nicht mehr erinnert werden…
Es folgten Bekundungen aller Parteien, dass man ja eigentlich die Gebühren senken wolle. Und es folgten öffentlichkeitswirksame Ankündigungen der SPD im Bundestagswahlkampf, dass man die Gebühren sogar abschaffen will. Und es folgte die weitere Beratung einer einheitlichen Entgeltordnung im Jugendhilfeausschuss und in einem eigens dazu geschaffenen Unterausschuss. Soweit die Vorgeschichte.
Kurz vor Weihnachten flatterte nun den Eltern der Stadt ein neuer Entwurf auf den Tisch, der nichts mehr mit der vermeintlichen parteiübergreifenden Einigkeit, die Gebühren zu senken, zu tun hat. Zeitgleich legte der Oberbürgermeister dem Stadtrat den Haushaltsentwurf 2014 zu Beratung vor und wenn man beide Papiere nebeneinander legt, versteht man den Zusammenhang. Die SPD hatte bereits im Jugendhilfeausschuss im November Druck gemacht, dass die neue Gebührenordnung mit dem Haushalt zeitglich verabschiedet werden soll – nun ist klar warum.
Nunmehr soll die Höchstgebühr für einen Kita-Platz 280 Euro betragen und zugleich wurden die Abzugsbeträge, bzw. der Prozentsatz der Gebühren so geändert, dass nahezu alle Eltern, zum Teil beträchtlich mehr bezahlen müssen. Auch die Staffelung der Geschwisterbeiträge wurde so geändert, dass Eltern mit mehreren Kindern doppelt bestraft würden. Mit Beginn der öffentlichen Auslegung dieses Entwurfs am 20. Dezember wurde auch ein Online-Rechner installiert, wo die Eltern ihre persönlichen Gebühren ermitteln können.
Passend dazu nun mal ein Blick in den Haushalt (leider ist der HH-Entwurf 2014 noch nicht im Netz). An der entsprechenden Haushaltspositionen des HH-Entwurfs auf Seite 151 und die folgenden Seiten finden sich nachfolgende Zahlen:
Die kalkulierten Einnahmen aus Benutzungsgebühren allein für die kommunalen Kitas soll von 741.442 Euro im Jahr 2012 (mit der alten Kita-Gebührenordnung) auf 1.159 Mio. Euro (geplant 2014) steigen. Dies bedeutet, über ein Drittel geplante Mehreinnahmen von den Eltern allein bei den relativ wenigen kommunalen Plätzen (von den aktuell rund 8.200 Kita-Plätzen sind rund 1.200 bei der Stadt und 7.000 bei freien Trägern). Da die Elterngebühren der freien Träger im Haushalt leider nicht einzeln ausgewiesen sind, kann man diese nur hochrechnen.
Für das Jahr 2012 lässt sich aber ein durchschnittlicher Elternbeitrag in den kommunalen Kitas von 55 Euro/monatlich errechnen, wobei die Spannbreite zwischen gebührenbefreiten Kindern und Höchstzahlern sehr groß ist. Wenn es nun 2014 über 400.000 Euro Mehreinnahmen sein sollen, müsste der Elternbeitrag auf durchschnittlich 80 Euro steigen (auch da dann mit einer großen Spannbreite).
Die kalkulierten Mehreinnahmen sind mit einer höheren Kinderzahl nicht zu erklären, weil die Platzzahl bei den kommunalen Kitas in den letzten Jahren nahezu gleich ist (siehe Kita-Bedarfsplan).
Für die kommunalen Krippen bietet sich genau das gleiche Bild: 721.097 Euro Elterngebühren waren es im Jahr 2012 – geplant für 2014 sind 1,1 Millionen allein in den kommunal Krippen. Für die Kinder unter zwei Jahren gibt es laut Kita-Bedarfsplan 1.184 Plätze, davon 435 Krippenplätze, rund 430 Plätze in Kitas und 320 Tagespflegeplätze. Für die Plätze in Kindertagespflege standen im HH 2012 noch 313.707 Euro Elterngebühren (für 300 Plätze) – 419.000 Euro nun jedoch im Entwurf für 2014 (für 320 Plätze).
Dies führt zu einem bemerkenswerten Punkt: Auch bei den Krippenplätzen steigen die Landeszuschüsse und die Elterngebühren, während sich der kommunale Zuschuss verringert. Diese Entwicklung gilt sowohl für Krippen, als auch für Kitas und die Tagespflege. Die Elterngebühren steigen, der Landeszuschuss für die Stadt steigt und die Gesamtausgaben sinken!
9,523 Millionen Gesamtausgaben sind für die kommunalen Kitas für 2014 vorgesehen – 2013 waren es 9,739 Millionen.
Bei den freien Trägern der Kitas sollen es im Jahr 2014 genau 44,194 Millionen Euro sein. Im Jahr 2013 waren 44,835 Millionen vorgesehen. Im Haushalt werden bei den Freien Trägern die Elterngebühren allerdings nicht ausgewiesen, sondern ihnen bei der Kostenerstattung direkt abgezogen. Rechnerisch müsste diese Summe bei rund 9 bis 10 Millionen Euro liegen.
Der Vollständigkeit halber noch zu den Krippen: 4,544 Millionen sollen diese Plätze 2014 kosten – 2013 waren 4,575 Millionen Euro im HH geplant.
Mein Fazit dazu: Obwohl die Zahl der Plätze und damit auch die Landeszuschüsse leicht steigen, drückt die Stadt die Kosten im Betreuungsbereich nach unten und langt zugleich noch den Eltern kräftig in die Tasche!
Klar erkennbar ist im Haushaltsentwurf: an den Betreuungskosten für Kinder von 0-6 Jahre von über 58 Millionen Euro (das Land trägt daran laut HH-Entwurf rund 18,8 Millionen Euro) sollen die Eltern in einem deutlich höheren Prozentsatz beteiligt werden und die Kostenbeteiligung der Stadt reduziert sich im gleichen Umfang.
Dies bedeutet, dass die Eltern zur Sanierung des maroden Haushalts der Stadt in die Pflicht genommen werden – dies ist der eigentliche Skandal und zeigt, dass alles was im Sommer dazu vom Oberbürgermeister und seiner SPD-Stadtratsfraktion dazu bekundet wurde, nur inhaltsleere Worthülsen waren.
Verantwortlich für die Aufstellung des Haushaltsentwurfs ist der Oberbürgermeister und die jetzige Kita-Entgeltordnung soll offensichtlich den Haushaltsplanzahlen angenähert werden. Genau dies hatte der OB auch schon beim Haushaltsentwurf 2013 geplant!
Anfang Dezember erklärte die SPD Erfurt noch in einer Pressemitteilung wörtlich:
„Ein neuer Entwurf zur einheitlichen Entgeltordnung soll den städtischen Haushalt weder in Größenordnung entlasten, als auch weiter belasten“.
Dies war ganz offensichtlich eine dreiste Lüge!
Ich kann nur hoffen, dass die Eltern die knappe Anhörungsfrist nutzen und sich lautstark positionieren. Entgegen der Darstellung auf der Homepage der Stadt gab es zum vorliegenden Entwurf keine Einigkeit im Unterausschuss. Insofern ist die Behauptung auf der Homepage der Stadt “Vertreter aller Fraktionen im Stadtrat, des Stadtelternbeirats sowie der Freien Träger und der Stadtverwaltung” hätten sich auf einen einheitlichen Entwurf verständigt, falsch und entspricht wohl eher dem Wunschdenken der Verwaltung und des sozialdemokratischen Ausschussvorsitzenden.
Ich habe im UA keinesfalls zugestimmt und die CDU-Stadtratsfraktion, dies kann ich als Fraktionsvorsitzender verbindlich erklären, wird die Eltern unterstützen und dem jetzt vorgelegten Entwurf einer Entgeltordnung die Zustimmung verweigern. Wir werden eine Änderung einfordern, die sich am Januar-Entwurf orientiert.
Link zur öffentlichen AuslegungFacebook Gruppe gegen überzogene Kitagebühren in ErfurtModellrechner
Leider hat alles nichts geholfen, weder eine intensive Diskussion im Finanzausschuss, noch die mahnend kritischen Worte der Finanzbeigeordneten noch die fast fünfstündige Diskussion im Stadtrat, Rot-Rot-Grün hat den Schuldenhaushalt 2013 beschlossen. Nachdem der Haushalt mit mehrmonatiger Verspätung in den Stadtrat eingebracht wurde, gab es gestern nun Planungssicherheit zumindest für den Rest des Jahres.
Planungssicherheit für die Zukunft gibt es hingegen nicht. Rund 17 Millionen neue Schulden macht der Oberbürgermeister mit seine Koaltionsgemeinschaft. Über 155 Millionen Personalkosten und 160 Millionen Sozialausgaben machen rund die Hälfte des 650 Millionen umfassenden städtischen Haushalts aus. Lediglich 96 Millionen hat noch der Vermögenshaushalt der Stadt – im nächsten Jahr soll sich diese Summe halbieren und dies obwohl es einen schon dramatischen Investitionsbedarf an Schulen, Kita, Brücken und Straßen gibt.
In meiner Rede zum Haushalt habe ich darauf hingewiesen, wo die tatsächliche Ursache für den verspäteten Haushalt 2013 zu suchen ist. Nicht im Beschluss des Landeshaushalts im Januar sondern darin, dass sich der Oberbürgermeister und seine Beigeordneten über Monate nicht auf einen Haushaltsentwurf einigen. Der von der rot-rot-grünen Stadtverwaltung vorgelegte Haushalt entsprach auch nicht im Ansatz den Prinzipien einer seriösen Haushaltsführung und schon gar nicht dem Anliegen einer konsequenten Konsolidierung.
Im Haushaltsjahr 2013 sind wieder neue Schulden verankert. Diesmal 17 Millionen Euro- mehr als im letzten Jahr. Der Haushalt hat ein Strukturproblem. Der Verwaltungshaushalt wird um weitere 15 Millionen Euro aufgebläht und hat jetzt ein Gesamtvolumen von rund 657 Millionen Euro. Der Vermögenshaushalt wurde um 4,4% reduziert und beträgt dieses Jahr 96,3 Millionen Euro. Welche Folgen eine solche Finanzpolitik hat, erklärt der CDU-Stadtrat und Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, Liegenschaften, Rechnungsprüfung und Vergabe, Andreas Huck: “Der ungebremste Aufwuchs der Verwaltungskosten lähmt die Investitionsmöglichkeiten in unserer Stadt zusehends. Bereits im nächsten Jahr werden Investitionsmittel um zweidrittel zurückgehen.”
Schon jetzt hat die Stadt einen Sanierungsstau von knapp 700 Millionen Euro. Gebäude werden nicht werterhalten und verfallen. Diese utopische Zahl kann entstehen, weil die Stadt seit Jahren keine Sanierungs- und Renovierungsarbeiten durchführt und so Jahr für Jahr der Bedarf und die Notwendigkeiten von Sanierungen steigen. Die dringend sanierungsbedürftigen Kitas und Schulen werden bald aus Sicherheitsgründen nicht mehr tragbar sein.
“Die Konsequenzen bekommen die Kinder unserer Stadt zu spüren. Sie spielen auf Schuldenbergen in dringend renovierungsbedürftigen Kitas”, erklärte Huck. Verwunderlich ist auch, wie der Oberbürgermeister Bausewein die Kreditaufnahme erklärt. Hier besagt eine Stellungnahme aus der Verwaltung, dass die Aufnahme nötig sei, da das Land seine Zuweisungen zurückfährt. Tatsächlich bekommt die Landeshauptstadt aber nur 600.000 Euro weniger Landesmittel, will aber, um eine Deckung im Haushalt zu erreichen, einen Großteil der 17 Millionen Euro Neuverschuldung in diese Deckung packen. Die Vorschläge der CDU-Stadtratsfraktion packen die Strukturprobleme bei der Wurzel.
Ein Antrag soll die Stadtverwaltung verpflichten, jedes Jahr 10 Millionen aus dem Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt umzuschichten. Ein weiterer Antrag richtet sich gegen den Kauf des Kaffeetrichters für die Unterbringung des Bauamtes. In Erfurt gibt es die alte Zahnklinik, welche sich hervorragend für eine städtische Verwendung eignet und schon in Besitz der Stadt ist. Stadtrat Huck hierzu: “Wir haben ein Gebäude im Eigentum, welches für einen Verwaltungsstandort geeignet ist. Warum sollen wir für 7 Millionen Euro noch eins dazu kaufen? Wenn wir 2013 schon Kredite aufnehmen, dann nur zur Sanierung unserer Kitas und Schulen.”
Der CDU liegt schon seit jeher viel an der Stärkung der Ortsteile. Sie sollen im Haushaltskonzept der CDU auch gestärkt werden. Die Mittel für die Ortsteile wurde in den letzten Jahren beliebig verändert. Dieses Jahr soll wieder massiv gekürzt werden. “Wir machen hier Politik auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger in den Ortsteilen. Dort fehlt letztlich das Geld für so simple Sachen wie ein Stadtteilfest.”, beschrieb Huck die kritische Situation.
Für mich ist völlig klar: „Im Endeffekt bleibt nur die Hoffnung, dass die rot-rot-grüne Stadtverwaltung aus ihren Träumen aufwacht und endlich die versprochene Verschlankung der Verwaltung durchsetzt. Dann wäre auch Geld für den konsequenten Schuldenabbau und Investitionen in die Zukunft da. Aber nach der Haushaltsberatung ist auch vor der Haushaltsberatung, denn bereits jetzt beginnt die Vorbereitung des Haushalts 2014. Es ist utopisch zu glauben, dass mit dem bisherigen Prinzip ein seriöser Haushalt 2014 aufstellbar ist.“
Gestern und heute drehten ich nahezu alle Termine um den verspäteten Haushalt der Landeshauptstadt Erfurt. Die Defizite sind offensichtlich und ich habe hier schon mehrfach darüber geschrieben.
Gestern Nachmittag tagte der Unterausschuss Kita des Jugendhilfeausschusses. Es gab massive Kritik an der Verfahrensweise zur Kita-Gebührenordnung und auch am Kita-Bedarfsplan. In der kommenden Woche soll darüber im Jugendhilfeausschuss beraten werden. Im Unterausschuss ist der Kita-Bedarfsplan schon einmal durchgefallen. Wir haben im Arbeitskreis Jugendhilfe der CDU gestern Abend darüber beraten und waren uns einig, dass wir die Verwaltung an dieser Stelle solange treiben werden, bis sich die Kita-Situation deutlich verbessert.
Nach dem Hauptausschuss, der gestern Abend zur Vorbereitung der Stadtratssitzung auch noch tagte, ging es zur CDU Ortsverbandsveranstaltung zum OV Ringelberg. Dort habe ich zum Haushaltsentwurf der Landeshauptstadt besprochen. Gemeinsam mit der Jungen Union haben wir diskutiert, welche Schwerpunkte wir setzen wollen – eine gute und intensive Diskussion!
Heute nun folgt nach der Demonstration der Eltern gegen die Kita-Gebührenerhöhungen die Stadtratssitzung. Am heutigen 12. Juni bringt nun die Finanzbeigeordnete der Stadt den Haushaltsentwurf 2013 ein. Derjenige, der die Hauptverantwortung dafür trägt, der Oberbürgermeister, weil derweilen gerade auf Dienstreise in Israel.
Der Haushalt kommt zu spät, mach 17 Millionen neue Schulden, beteiligt die Bürger nur ungenügend, vernachlässigt dringend notwendige Investitionen (u.a. in Kitas und Schulen) und lässt die Personal- und Sozialausgaben weiter steigen. Genügend Ansatzpunkte also für Änderungsanträge. Die CDU Stadtratsfraktion wird dazu am kommenden Montag beraten und Änderungsanträge einbringen. Am 19. Juni um 11 Uhr endet die Antragsfrist und am 3. Juli soll der Haushalt beschlossen werden.
Falls er so von Rot-Rot-grün beschlossen wird wie er vorliegt, also mit den beschriebenen erheblichen Mängeln, passt das alte Filmplakat von James Dean, welches gestern bei der CDU-Ortsverbandsveranstaltung in meinem Blickfeld hing: “…denn sie wissen nicht, was sie tun!”
Bürgerbeteiligung nur als Alilbiveranstaltung
CDU-Fraktionschef Michael Panse kritisiert das Agieren der Stadtverwaltung zum Beratungsablauf des Haushaltes 2013. Er fordert diesbezüglich, dass die Erfurterinnen und Erfurter besser im Rahmen des Bürgerbeteiligungshaushaltes eingebunden und vor allem ernst genommen werden.
Die Vorstellung des Haushaltes, gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern am 17. Juni 2013 belegt, dass Bürgerbeteiligung an dieser Stelle offensichtlich gar nicht gewollt ist. Dies offenbart sich daran, dass den Bürgerinnen und Bürgern nur wenige Tage Zeit gegeben wird, sich mit dem Haushalt auseinanderzusetzen. Die Vorschläge müssen bis zum 23. Juni 2013 eingereicht werden. Damit werden nicht nur die engagierten Bürgerinnen und Bürger zur Eile getrieben, sondern es wird ihnen auch vorgegaukelt, dass ihre Vorschläge noch in den Diskussionsprozess zum Haushalt einfließen. Laut Aussage der Stadtverwaltung “könnten die Fraktionen nachfolgend die Vorschläge der Bürger aufgreifen und in Form von so genannten Änderungsanträgen in die Haushaltsdebatten des Stadtrates im Juni einbringen, mit dem Ziel Mehrheiten dafür zu gewinnen”. Dies ist aber gar nicht möglich, weil das Ende der Antragsfrist für die Fraktionen zum Haushalt 2013 bereits auf den 19. Juni 2013, 11:00 Uhr, festgelegt wurde.
Panse kritisiert: „Der Vorstellungstermin am 17. Juni 2013 ist angesichts der weiteren knappen Fristen eine reine Schaufensterveranstaltung. Sowohl den Bürgerinnen und Bürgern, als auch dem Stadtrat selbst wird nicht ausreichend Zeit und Beratungsraum gegeben, um sich ernsthaft und konstruktiv mit dem Haushaltsplanentwurf auseinanderzusetzen”.
Die CDU-Fraktion fordert daher grundsätzlich für jegliche Haushaltsplanung eine frühzeitige Beteiligung sowohl der Fraktionen, als auch der Bürgerinnen und Bürger. Letztere müssen künftig umfänglich in die Haushaltsplanung eingebunden und damit ernst genommen werden. Wenn die Stadt einen wirklich bürgernahen und konsensfähigen Haushalt beschließen will, muss sie allen Beteiligten zwingend mehr Beratungszeit einräumen. Nicht zuletzt der Umgang mit der Kita-Gebührensatzung zeigt deutlich, dass die Bürger nicht bereit sind, Entscheidungen über ihren Kopf hinweg zu akzeptieren. Sie wollen informiert, einbezogen und ernst genommen werden.
Abschließend regt Panse an, dass im Stadtrat die Zuständigkeit für den Bürgerbeteiligungshaushalt geändert wird. Derzeit ist dafür der Finanzausschuss zuständig. Nach Auffassung der CDU-Fraktion sollte diese Aufgabe dem Hauptausschuss zugeordnet werden, weil es sich hierbei um eine grundsätzliche politische Entscheidung handelt.
Der Haushaltsentwurf 2013
Gestern Abend begann im Erfurter Rathaus die Anhörung zum Haushaltsentwurf der Stadt für das Jahr 2013. Traditionsgemäß startete dabei der Finanzausschuss mit dem Einzelbereich des Hauptausschusses. Heute Abend geht es für mich mit dem Bereich Schule und Sport und morgen mit dem Jugendhilfeausschuss weiter. In den anderen Bereichen sind wir aber als Fraktion auch gut vertreten.
Es geht bei den Anhörungen darum, Zahlen und Haushaltsansätze zu hinterfragen und natürlich auch darum, nach Lücken zu suchen. Gefunden haben wir bis jetzt immer etwas 🙂
Allerdings wird es in diesem Jahr schwer die Lücken zu finden und dann Mehrheiten zu gewinnen. Die Stadt plant mit 17 Millionen neuen Schulden, es feht das geld für dringend notwendige Investitionen und zudem wird den Eltern kräftig in die Tasche gelangt. Die Kita-Gebührendiskussion scheint allerdings ein (vorerst) erfolgreiches Ende zu finden. Weit über 5.000 Unterzeichner fand eine Online-Petition und den Kollegen von Rot-Rot-Grün wurde es ungemütlich. Der Oberbürgermeister wurde bedrängt, seinen (und den seiner linken Sozialbeigeordneten) mißlungenen Kita-Entwurf zurück zu nehmen. Heute Abend tagt der Stadtelternbeirat, Herr Bausewein hat sich als gesprächspartner angesagt, und da wird er dies dann voraussichtlich auch tun.
Reichlich Baustellen in Erfurt – nicht nur auf dem Fischmarkt, sondern vor allem im Haushaltsentwurf
Aber der nächste “Bolzen” flatterte heute Vormittag auf den Tisch der Stadtratsfraktionen. Bei den Hortgebühren strebt der Oberbürgermeister ebenfalls einen Griff in die Taschen der Eltern an. Vermeintlich “moderat” geht es um eine Erhöhung von 10 Euro im Monat, aber das sind eben 25 Prozent der Hortgebühren und dies nachdem Rot-Rot-Grün den Essensgeldzuschuss schon gestrichen hat. Da zudem ein neuer “Einkommens-Definitionsbegriff” angewendet werden soll, wird es (wie bei den Kitagebühren) zahlreiche Eltern geben, die erstmals Gebühren zahlen müssen. Wie bei den Kitas wurden die möglichen Mehreinnahmen schon einmal in den Haushalt geschrieben, obwohl die Gebührensatzung weder beschlossen, geschweige denn überhaupt vorlag. Genau 134.000 Euro Mehreinnahmen sollen erzielt werden (die Satzung würde erst ab dem 1.8. gelten also nächstes Jahr wäre die “Gesamtsparsumme” deutlich größer).
Nachtrag 28.5.2012 um 17.30 Uhr: die Verwaltung hat gerade bei der Anhörung erklärt, die geplanten Mehreinnahmen wären statt 134.000 Euro nur 84.000 Euro, versehentlich wären Einnahmen doppelt gezählt worden. Die 84.000 Euro bezögen sich zu 25.000 Euro auf Erhöhungen – in fünf Monaten also 5.000 Euro/monatlich. Der Rest würde sich ergeben, weil voraussichtlich 180 Kinder mehr die Grundschulhorte nutzen.
Nun denn, jetzt liegt der Entwurf der neuen Hortgebührensatzung den Stadträten vor, nachfolgend der Entwurf dazu und heute Abend wird es die ersten kritischen Fragen dazu geben. Die CDU-Stadtratsfraktion wird auch diesen Satzungsentwurf des Oberbürgermeisters ablehnen. Er wurde zuvor auch nicht mit Elternvertretern diskutiert, insofern bin ich auf die Reaktionen neugierig!
Entwurf der Stadtverwaltung zur Gebührensatzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Erfurt vom ………. 2013
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 06.03.2013 (GVBl. S. 49), der §§ 1, 2 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.09.2000 (GVBl. S. 301) zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.03.2011 (GVBl. S. 61), des § 2 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.04.2003 (GVBl. S. 258) zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.01.2013 (GVBl. S. 22), des § 5 der Thüringer Verordnung über die Beteiligung der Erziehungsberechtigten an den Kosten für die Hortbetreuung (Thüringer Hortkostenbeteiligungsverordnung – ThürHortkBVO) vom 12.03.2013 (GVBl. S. 91) sowie des § 5 der Satzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen der Landeshauptstadt Erfurt hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt in der Sitzung am ……………… (Beschluss Nr. ……….) die folgende Gebührensatzung beschlossen:
§ 1
Geltungsbereich
Die Satzung gilt für alle Horte an Grundschulen (im folgenden Schulhorte genannt) in Trägerschaft der Landeshauptstadt Erfurt.
§ 2
Gebührenerhebung
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt für die Benutzung der Schulhorte Benutzungs-gebühren im Sinne des § 5 ThürHortkBVO nach Maßgabe dieser Satzung. Durch die-se Benutzungsgebühren werden die Gebührenschuldner in angemessener Weise unter Berücksichtigung von Einkommen und Kinderzahl an den sonstigen Betriebskosten der Hortbetreuung beteiligt.
§ 3
Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner sind die Eltern der Kinder in Schulhorten; es gilt § 1 Abs. 3 ThürSchFG.
(2) Die Eltern sind Gesamtschuldner.
(3) Leben die Eltern getrennt, ist derjenige Schuldner, in dessen Haushalt das Kind überwiegend lebt.
(4) Lebt das Kind zu gleichen Teilen in den Haushalten der getrennt lebenden Eltern, gelten die Abs. 1 und 2 entsprechend.
§ 4
Entstehen und Ende der Gebührenschuld
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit Beginn des Monats, in dem das Kind in den Schulhort aufgenommen wird.
(2) Die Gebührenschuld endet mit Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung oder der Ausschluss des Kindes wirksam werden.
§ 5
Fälligkeit und Zahlung
(1) Die Gebühren sind als Monatsbetrag zu entrichten.
(2) Die Gebühren sind zum 1. eines jeden Monats für den laufenden Monat fällig und an die Landeshauptstadt Erfurt zu entrichten.
In den Fällen, in denen die Gebührenschuld im laufenden Monat entsteht, wer den die Gebühren jeweils einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.
(3) Eine Zahlung der Gebühr direkt im Schulhort ist nicht zulässig.
(4) Die Tagesgebühren nach § 8 Abs. 2 dieser Satzung werden am Tag des Hortbesuchs fällig und sind vor dem Hortbesuch im Schulhort zu entrichten.
§ 6
Einkommen
(1) Zu dem zu berücksichtigenden Einkommen gehören das Einkommen der Eltern und das Einkommen des Kindes, das den Schulhort besucht.
(2) Leben die Eltern getrennt, so gehört abweichend von Abs. 1 anstelle des Einkommens der Eltern das Einkommen des Elternteils, in dessen Haushalt das Kind überwiegend lebt und das Einkommen eines mit dem Elternteil zusammenlebenden Ehe- oder Lebenspartners zu dem zu berücksichtigenden Einkommen.
(3) Lebt das Kind zu gleichen Teilen in den Haushalten der getrennt lebenden Eltern, gilt Abs. 1 entsprechend.
§ 7
Berechnung des Einkommens
(1) Einkommen im Sinne dieser Satzung ist die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 und Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Liegen diese Einkünfte nicht vor, ist Einkommen die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 bis 7 und Abs. 2 EStG. Ein Ausgleich mit Verlusten zwischen verschiedenen Einkunftsarten, mit Verlusten des zu-sammenveranlagten Ehegatten oder mit Verlusten aus anderen Kalenderjahren ist nicht zulässig. Von dem Einkommen sind pauschal und nach Maßgabe des Absatzes 2 abzusetzen:
1. die zu entrichtende Einkommensteuer,
2. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung,
3. Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungsbeiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge der Höhe nach angemessen sind sowie
4. Unterhaltsleistungen in tatsächlicher Höhe.
(2) Zur Abgeltung der Absetzungstatbestände nach Absatz 1 Satz 4 Nr. 1 bis 3 wird von den einzelnen Einkünften ein Betrag in Höhe folgender Vomhundertsätze abgezogen:
1. bei steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkünften 34 vom Hundert,
2. bei Beamtenbezügen 24 vom Hundert,
3. bei lediglich einkommensteuerpflichtigen Einkünften 50 vom Hundert,
4. bei lediglich sozialversicherungspflichtigen Einkünften 16 vom Hundert,
5. bei weder einkommensteuerpflichtigen noch
6. sozialversicherungspflichtigen Einkünften 5 vom Hundert.
Liegen beim Schuldner neben Einkünften nach Satz 1 Nr. 1 oder 2 auch Einkünfte nach Satz 1 Nr. 3 vor, werden von den Einkünften nach Satz 1 Nr. 3 lediglich 14 vom Hundert abgezogen. Zur Vermeidung einer unbilligen Härte kann auf Antrag und bei Vorlage geeigneter Unterlagen abweichend von Satz 1 die konkrete Höhe der Absetzungstatbestände nach Absatz 1 Satz 4 Nr. 1 bis 3 in Abzug gebracht werden.
(3) Als Einkommen gelten auch, soweit sie nicht schon von Absatz 1 Satz 1 oder 2 erfasst sind, Geldleistungen, die zur Deckung des Lebensbedarfs bestimmt sind, einschließlich der Erwerbsersatzeinkommen. Als Einkommen des Kindes gelten ausschließlich Unterhaltsleistungen und Hinterbliebenenrenten. Das Kinder-geld, das Betreuungsgeld und das Erziehungsgeld werden nicht als Einkommen berücksichtigt. Das Elterngeld bleibt in Höhe des Mindestbetrags sowie des Erhöhungsbetrags bei Mehrlingsgeburten anrechnungsfrei.
(4) Maßgebend ist grundsätzlich das durchschnittliche Monatseinkommen des dem jeweiligen Schuljahr der Hortbetreuung vorangegangenen Kalenderjahrs. Es wird ermittelt, indem das Einkommen nach den Absätzen 1 bis 3 durch zwölf geteilt wird. Grundlage der Einkommensermittlung sind der Einkommensteuerbescheid, Jahresverdienstbescheinigungen oder andere geeignete Unterlagen. Liegt ein erforderlicher Einkommensteuerbescheid zum Zeitpunkt der Einkommensermittlung nicht vor, gilt als Grundlage für die Festsetzung der Gebühr der letzte Einkommensteuerbescheid. Das darin ausgewiesene Einkommen ist für jedes zurückliegende Jahr um 3 vom Hundert zu erhöhen. Sofern zum Zeitpunkt der Einkommensermittlung die entsprechenden Unterlagen noch nicht vorgelegt werden können, ist aufgrund der Angaben des Einkommensbeziehers ein vorläufiger Bescheid zu erstellen. Nach Vorlage der fehlenden Einkommensnachweise wird die Gebühr endgültig festgesetzt.
(5) Das nach § 6 zu berücksichtigende und nach den Absätzen 1 bis 4 berechnete durchschnittliche Monatseinkommen ist für das zweite und jedes weitere kindergeldberechtigte Kind von Alleinerziehenden, Ehepaaren und Lebenspartnern um jeweils 220 Euro zu reduzieren; bei eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaften gilt dies nur, soweit der Schuldner ein Elternteil des Kindes ist. Die Anzahl dieser Kinder ist durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen.
§ 8
Höhe der Benutzungsgebühr(1) Die Gebühr beträgt bei einem monatlichem Einkommen nach § 71. bis 1060 Euro 0,00 Euro2. über 1060 Euro bis 1500 Euro 16,00 Euro3. über 1500 Euro bis 2500 Euro 32,00 Euro4. über 2500 Euro 40,00 Euro.
(2) Für jedes Kind, das ausschließlich in den Ferien im Schulhort angemeldet ist, beträgt die Gebühr 2,50 Euro pro Tag. Besucht ein Kind auf schriftlichen Antrag der Eltern außerhalb der Ferienzeiten in begründeten Ausnahmefällen zeitlich begrenzt tageweise den Schulhort, so gilt hierfür der gleiche Betrag.
(3) Werden innerhalb einer angemessenen Frist die erforderlichen Nachweise zur Einkommensermittlung nicht oder nicht vollständig vorgelegt oder erklären die Gebührenschuldner, dass sie keine Nachweise zur Einkommensermittlung vorlegen werden, erfolgt die Eingruppierung in die höchste Einkommensgruppe.
§ 9
Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände
(1) Die Anmeldung im Schulhort kann auch für eine regelmäßige Betreuung von nicht mehr als zehn Stunden in der Woche erfolgen. In diesem Fall ermäßigt sich die Gebühr nach § 8 Abs. 1 um 40 vom Hundert. Bei der Berechnung der Betreuungszeit bleiben Betreuungszeiten, die zwischen dem regelmäßigen Beginn und dem regelmäßigen Ende des Unterrichts anfallen, außer Betracht. Bei Änderungen der regelmäßigen Betreuungszeit wird die Gebühr ab dem Kalendermonat neu festgesetzt, zu dessen Beginn die geänderte regelmäßige Betreuungszeit vorliegt.
(2) Beträgt die Anzahl der Schultage in dem Monat, in dem die Schule beginnt, elf Tage oder weniger, ermäßigt sich bei Schulanfängern die Gebühr nach § 8 Abs. 1 um die Hälfte für diesen Monat; gleiches gilt bei Anmeldungen gem. § 9 Abs. 1. Bei weniger als fünf Schultagen entfällt die Gebühr für diesen Monat.
(3) Die Höhe der Betriebskostenbeteiligung nach § 8 Abs. 1 sowie § 9 Abs. 1 und 2 ermäßigt sich auf Antrag für jedes Kind von Alleinerziehenden, Ehepaaren und Lebenspartnern, das den Schulhort besucht, um jeweils 25 vom Hundert für je-des weitere Kind der Alleinerziehenden, Ehepaaren und Lebenspartnern, das gleichzeitig den Schulhort oder eine Kindertageseinrichtung oder die Kindertagespflege nach § 1 Abs. 1 und 2 des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes besucht. Bei eheähnlichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften gilt dies nur, soweit der Schuldner ein Elternteil des Kindes ist. Die Anzahl dieser Kinder und der gleichzeitige Besuch der Einrichtung nach Satz 1 ist durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen.
(4) Wer im laufenden Zeitraum der Hortbetreuung Empfänger von Leistungen
1. zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetz-buch,
2. zur Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch,
3. nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
4. nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes
ist, wird auf Antrag und bei Vorlage geeigneter Unterlagen frühestens ab dem Kalendermonat der Antragstellung für die Dauer des Bezugs dieser Leistung von einer Beteiligung an den Betriebskosten befreit. Das Entfallen dieser Leistungen hat der Schuldner dem Schulträger unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Gebühr wird ab dem Kalendermonat neu festgesetzt, zu dessen Beginn die Leistungen nicht mehr vorliegen. Für ein Kind, für das Hilfe zur Er-ziehung nach § 34 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gewährt wird, wird bei Vorlage geeigneter Unterlagen keine Gebühr erhoben. Satz 4 gilt für Hilfe zur Erziehung nach § 33 SGB VIII entsprechend, sofern den Pflegeeltern nicht das Sorgerecht für das Pflegekind übertragen wurde.
(5) Für Eltern, die einen von der Landeshauptstadt Erfurt ausgestellten Sozialaus-weis nachweisen können, gilt § 9 Abs. 4 gleichermaßen.
(6) Für den Kalendermonat Juli eines Schuljahrs wird keine Beteiligung an den Betriebskosten erhoben. Dies gilt nicht für Kinder, die den Schulhort tageweise bzw. ausschließlich in den Ferien besuchen.
§ 10
Änderungstatbestände
(1) Bei einer Änderung der Anzahl der Kinder, für die ein Kindergeldanspruch besteht bzw. die gleichzeitig eine andere Einrichtung besuchen, wird die Gebühr ab dem Kalendermonat neu festgesetzt, zu dessen Beginn die Änderung vorliegt.
(2) Abweichend von § 7 Abs. 4 ist das laufende Monatseinkommen zugrunde zu legen, wenn das laufende Bruttomonatseinkommen um mindestens 20 vom Hundert höher oder niedriger ist als das durchschnittliche Bruttomonatseinkommen des dem jeweiligen Schuljahr der Hortbetreuung vorangegangenen Kalender-jahrs und seine voraussichtliche Erzielung für die Dauer des laufenden Kalenderjahrs glaubhaft gemacht wird. Vermögenseinkommen und jährliche Sonder-zuweisungen, die im laufenden Kalenderjahr anfallen, werden anteilig hinzugerechnet. Die Gebühr wird zunächst vorläufig festgesetzt; ihre endgültige Festsetzung erfolgt nach Ablauf des laufenden Kalenderjahrs. Treten Änderungen im Sinne des Satz 1 nachträglich ein, erfolgt eine Neufestsetzung frühestens ab dem Kalendermonat, zu dessen Beginn die Einkommensänderung vorliegt. Einkommenssteigerungen in dem in Satz 1 bestimmten Umfang sind dem zuständigen Schulträger unter Vorlage geeigneter Unterlagen unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
§ 11
Auskunftspflichten
(1) Grundlage der Einkommensermittlung sind der Einkommenssteuerbescheid, Jahresverdienstbescheinigungen oder andere geeignete Unterlagen. Diese sind von den Gebührenschuldnern zusammen mit dem ausgefüllten Hortantrag vollständig in Kopie einzureichen.
(2) Einkommensänderungen sowie Änderungen bei der Anzahl der Kinder, für die ein Kindergeldanspruch besteht bzw. die gleichzeitig eine andere Einrichtung besuchen, sind dem Schulträger unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(3) Die Landeshauptstadt Erfurt ist berechtigt, die der Beteiligung an den Betriebskosten zugrundeliegenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Gebührenschuldner jederzeit zu überprüfen; im Falle falscher oder unterlassener Angaben kann die Beteiligung an den Betriebskosten rückwirkend neu fest-gesetzt werden.
§ 12
Festlegung der Gebühren
Die Landeshauptstadt Erfurt erlässt einen Gebührenbescheid, aus dem die Höhe der Betriebskostenbeteiligung nach Maßgabe dieser Satzung hervorgeht.
§ 13
Übergangsbestimmung
Für die Betreuung von Kindern in Schulhorten während des Schuljahrs 2012/2013 gilt die Gebührensatzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Erfurt vom 30. November 2004 fort. Bei Widerspruchs- und Klageverfahren, deren Gegenstand Betriebskostenbeteiligungen sind, die auf der Grundlage der genannten Satzung in der jeweils geltenden Fassung erhoben wurden, findet diese Anwendung.
§ 14
Inkrafttreten
Die Satzung tritt zum 01.08.2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 30. November 2004 außer Kraft.
Das Bild vom Tollen Jahr in Erfurt 1509 sollte Mahnung sein für eine solide Finanzpolitik
Gestern zum grundsätzlichen politischen Teil, heute zum eher trockenen Teil – den Zahlen zum Haushaltsentwurf des Oberbürgermeisters: Der Haushalt 2013 sieht Mehrausgaben im Vergleich zum ursprünglichen Haushaltsentwurf 2012 in Höhe von rund 12,5 Millionen Euro vor.
Von 644,43 Millionen Euro steigt er auf 656,93 Millionen. Dabei steigt allerdings lediglich der Verwaltungshaushalt (u.a. Sozial-, Personal- und Verwaltungskosten) um über 15 Millionen, während der Vermögenshaushalt (Investitionen) um 2,7 Millionen sinkt.
Nach Aussage der Verwaltung machen sich vor allem die steigenden Personalkosten und die Kosten für soziale Sicherungssysteme negativ bemerkbar. Die CDU Stadtratsfraktion hat immer sehr deutlich vor dieser sich abzeichnenden Entwicklung gewarnt. Dies ist in allen Reden zu den vorangegangenen Haushalten nachlesbar – Reaktionen hat es bei der Spitze der Stadtverwaltung nicht ausgelöst.
Allein die Personalkosten sind in den letzten Jahren immer weiter explodiert. Im Jahr 2011 waren es 138,1 Millionen, im Jahr 2012 waren es 145,9 Millionen, 2013 sollen es 153,8 Millionen weden und im Jahr 2014 dann 154,3 Millionen. Ein großer Teil der Steigerungen in den Jahren 2012 und 2013 resultiert zwar aus den Tarifsteigerungen, aber die gibt es anderswo auch. Allerdings sollen auch im kommenden Jahr wieder 60 Stellen in der Stadtverwaltung extern besetzt werden und die Prokopf Ausgaben für die Personalausgaben steigen kontinuierlich. Die Personalkosten betragen nunmehr 765,98 Euro pro Einwohner, damit liegt Erfurt im Vergleich der ostdeutschen Landeshauptstädte weit vorne.
Um den Haushalt überhaupt rund zu bekommen, hat der Oberbürgermeister im Wesentlichen zu drei Instrumenten gegriffen, die bei den Genossen stets oben auf der Handlungsliste stehen.
Erstens es werden Schulden gemacht. 17 Millionen Euro neue Schulden sollen es 2013 werden (2012 waren es 7 Millionen). Damit steigt der Schuldenstand in Erfurt auf 163,2 Millionen Euro zu Lasten kommender Generationen. In Zeiten wo sonst überall Schulden abgebaut werden, ist dies ein Offenbarungseid!
Zweitens werden die notwendigen Investitionen noch weiter zurück gefahren. Um 4,4 Prozent sinken die Investitionen. Angesichts des desolaten Zustands vieler Straßen, Schulen und Kitas ist dies ein Kostenberg, der weiter vor uns hergeschoben wird. Schon für 2012 hatte der OB die vollständige Sanierung aller Erfurter Kitas vollmundig versprochen. Wir sind weit davon entfernt, obwohl bei einigen Kitas die Betriebserlaubnis abläuft!
Als drittes „Rezept“ gibt es bei Rot-Rot-Grün den Griff in die Taschen der Bürger. Die Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer sind allerdings schon seit der letzten Haushaltsbeschlussfassung auf Höchststand und auch die Kulturförderabgabe gibt es schon. Also sind nun die Eltern und Familien bei Rot-Rot-Grün dran. Es wird eine „Gebührenanpassung“ für Krippen, Kitas und Horte angekündigt, die Satzungsentwürfe dazu gibt es noch nicht. Also kann zunächst nur spekuliert werden wie tief der Griff in die Tasche der Eltern sein wird.
Im Haushalt werden zunächst dazu „Mehreinnahmen“ in Höhe von 134.000 Euro bei Hortgebühren, 144.000 Euro bei Kita-Gebühren und 500.000 Euro bei Krippengebühren aufgelistet. Dies sind allerdings nur die kommunalen Einrichtungen. Bei den Freien Trägern der Kitas wird nur darauf verwiesen, dass sie 329.000 Euro weniger bekommen, weil sie ja Mehreinnahmen durch die Gebührensatzung hätten. Da zu dieser Gebührensatzung die Eltern und Träger umfänglich beteiligt werden müssen, ist es fraglich ist, ob diese Gebührenordnung im Juli beschlossen werden kann, zumal bis jetzt der Entwurf nicht vorliegt. In Kraft treten könnte die Erhöhung sowieso erst zum Start des neuen Kita-Jahres im August/September und wird daher umso höher ausfallen, wenn diese Einnahmesummen erreicht werden sollen.
Im Haushaltsentwurf ist auch die neue Multifunktionsarena enthalten. 35,2 Millionen weist der HH dazu aus, davon 29,4 Millionen vom Freistaat. Ob und wo sich die notwendigen Investitionen in die Umfeldgestaltung finden, ist beim ersten Lesen des Haushalts nicht erkennbar. Wir werden uns intensiv in den nächsten Tagen und Wochen intensiv mit dem Haushalt auseinander setzen und darüber informieren.
Das Bild vom tollen Jahr in Erfurt mahnt im Ratssitzungssaal. Damals wurden die Stadtoberen sehr nachdrücklich von den Bürgern der Stadt für ihre verfehlte Politik zur Verantwortung gezogen 🙂
Keine guten Nachrichten aus dem Rathaus!
Über ein halbes Jahr mussten wir nun auf den Haushaltsentwurf der Landeshauptstadt Erfurt für das Jahr 2013 warten. Seit Mai 2012 wird zwar wohl daran gearbeitet fertig, aber er wurde nicht fertig. Der vorangegangene Doppelhaushalt 2011/2012 war da schon längst überholt und wurde da „es sich sehr früh abzeichnete, dass die Planwerte nicht eingehalten werden können“ (Zitat Stadtverwaltung) am Ende gleich durch drei Nachtragshaushalte ersetzt.
Bereits letzte Sommer zeichnete sich damit ab, dass die Verhandlungen zum HH 2013 noch schwerer werden würden. Die Finanzbeigeordnete erklärt, dass die Diskrepanz zwischen den Anmeldungen und Wünschen und der tatsächlichen Finanzlage gewaltig gewesen sei. Wir hatten als CDU Fraktion bereits bei der Beschlussfassung zum Doppelhaushalt gewarnt und ein Umsteuern gefordert.
Die Personalkosten und Sozialleistungen erdrücken den Haushalt der Stadt – indes passiert ist in beiden Bereichen nichts. So musste dann der Oberbürgermeister im Herbst einräumen, dass er keinen fristgemäßen HH-Entwurf vorlegen könne und erst noch den Landeshaushalt abwarten wolle. Von einer Deckungslücke von 30 Millionen Euro war da die Rede. Im Januar bei der Beschlussfassung zum Landeshaushalt gab es für Erfurt noch einmal rund sieben Millionen Euro mehr, aber auch dies versetzte den OB nicht in die Lage, einen ausgeglichenen HH-Entwurf vorlegen zu können.
Hinter den Türen des Rathauses wurde weiter „gerungen“, aber die drei bzw. fünf von der „Zankstelle“ konnten sich offensichtlich nicht mit dem OB einigen und es fehlte die Kraft auf den Tisch zu hauen. Während der eine Beigeordnete mehr Geld für Investitionen in die Infrastruktur forderte und die andere Beigeordnete darauf bestand, von ihrem Anteil der Sozialausgaben nichts „opfern“ zu wollen, versuchte die Finanzbeigeordnete das Geld zusammen zu halten. In der Zwischenzeit stieg die Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger, ob und wenn ja, welchen Haushalt es wann geben würde.
Seit Freitag letzter Woche liegt nun den Stadträten ein Haushaltsentwurf vor und er ist enttäuschend! Wenn dies das Ergebnis eines monatelangen „Tauziehens“ sein soll, waren schwache Partner an den Seilen. Die ganze Verzögerung, diente offensichtlich nur dazu, zeitlichen Druck aufzubauen und nun den HH in aller Eile noch vor der Sommerpause ohne lange Diskussionen über die Bühne zu bringen.
Vom 27. bis 30. Mai finden die Anhörungen in den Fachausschüssen statt. Am 12. Juni wird der HH in erster Lesung in den Stadtrat eingebracht, bis 19. Juni ist die Frist für Änderungsanträge, am 27. Juni Abschlussberatung im Finanzausschuss und am 3. Juli soll der Haushalt 2013 beschlossen werden. Da bleibt wenig Zeit für Bürgerbeteiligung, vielleicht ist aber gerade dies auch von Rot-Rot-Grün gewollt. Die CDU Fraktion wird hingegen frühzeitig den Dialog mit den Träger suchen (wie schon im Dezember bei der vorläufigen Haushaltsführung) und die Bürgerinnen und Bürger über den Haushaltsentwurf informieren.
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