Gestern und heute habe ich zwei Einrichtungen vor Ort besucht, die von der Stiftung FamilienSinn gefördert werden. In Bad Salzungen war ich gerne einmal wieder zu Gast. In den vergangenen Jahren war ich häufig dort, weil ich als Generationenbeauftragter für die Thüringer Mehrgenerationenhäuser zuständig war und es in Bad Salzungen eins gibt. Das MGH ist aber auch zugleich das Frauen- und Familienzentrum Louise und dafür ist die Stiftung FamilienSinn zuständig – insgesamt 15 in Thüringen fördern wir.
Ich habe gestern dort vor gut einen Dutzend interessierten Mitarbeiter, Trägervertretern und Verantwortlichen der Stadt und des Landkreises das Projekt Spielraum vorgestellt. Seit diesem Jahr fördert die SFS insgesamt sechs Spielrau-Projekte in Weimar, Suhl, Gotha, Erfurt, Nordhausen und Sondershausen. Bad Salzungen ist an diesem Brückenprojekt für Flüchtlingskinder in Kitas interessiert und ich hoffe sehr, dass es uns gemeinsam gelingt, den Spielraum auch dort zu etablieren.
Fest etabliert ist hingegen die Familienerholungsstätte der AWO SANO in Oberhof. Die SFS fördert fünf Familienerholungsstätte in Thüringen. Neben Familienerholungsangeboten gibt es dort auch Familienbildungsprojekte und eines dieser Projekt habe ich heute besucht. Seit vielen Jahren fördert die Stiftung sowohl die fachliche Arbeit in den Familienerholungsstätte, als auch Ferienangebote für Familien mit Unterstützungsbedarf. Die Einrichtung der AWO SANO ist ein großes und sehr erfolgreich arbeitendes Haus. Es macht Spaß zusehen, dass das investierte Geld auch gut ankommt und den Thüringer Familien hilft.
Bilder aus Oberhof
„Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus“ startet 2017
Ende letzter Woche gab es endlich Licht am Ende des Tunnels. Die bundesweit 450 Mehrgenerationenhäuser können aufatmen und auf eine weitere Förderung auch nach 2016 hoffen. Mich freut dies sowohl für die 25 Thüringer Mehrgenerationenhäuser im Allgemeinen, als auch für unser Erfurter MGH im Besonderen. Ich kenne aus meiner Zeit als Generationenbeauftragter nicht nur alle Thüringer Häuser gut, sondern durfte auch aktiv in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe am MGH II Programm mitwirken. An den Thüringer MGHs habe ich „mit bauen“ dürfen und dies gerne fünf Jahre getan. Bei meinem Ausscheiden aus dem Sozialministerium war noch unklar, wie es mit den MGHs weiter geht und mein letzter Aktenvermerk bezog sich auf die ungeklärte Finanzierungsfrage.
Auch die Länder und Kommunen dürften sehr erleichtert darüber sein, wie es nun ab dem 1.1.2017 bis mindestens 2020 weiter gehen soll. Es bleibt bei der bisherigen Finanzierung, also der Bund trägt 30.000 Euro/jährlich und die Kommunen mindesten 10.000 Euro. Damit werden entgegen ursprünglicher Planung weder Kommunen noch die Länder finanziell stärker in Anspruch genommen. Einziger Wermutstropfen ist allerdings, dass eine Ausweitung des MGH-Programms auf weitere Standorte damit wohl nicht erfolgt. Die bestehenden Häuser können und werden sich sicherlich wieder bewerben und nur da wo Träger verzichten oder die Kommunen intervenieren könnte es neue Häuser geben. In unserem Erfurter MGH war ich erst in der vergangenen Woche wieder bei einer Veranstaltung zu Gast und auch zu drei weiteren MGHs in Thüringen habe ich immer noch regelmäßig Kontakt. Die Mehrgenerationenhäuser in Schmalkalden, Sondershausen und Suhl sind zugleich Familienzentren und die gehören zu meinem neuen Aufgabengebiet. Zudem finden in zahlreichen MGHs Veranstaltungen der Familienbildung statt.
Meldung auf der Homepage der Mehrgenerationenhäuser:
„Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend startet am 1. Januar 2017 ein neues Bundesprogramm zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern in Deutschland. Damit wird das bis Ende 2016 laufende Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II in eine weitere Förderung überführt. Bereits in diesem Jahr werden in einem Pilotprojekt mit bis zu zehn zusätzlichen Mehrgenerationenhäusern die Vorgaben und Inhalte des neuen Bundesprogramms ab 2017 erprobt. Ein Interessenbekundungsverfahren für neue Mehrgenerationenhäuser ist für April 2016 geplant.
Bisherige Standorte möglichst erhalten
„Die Mehrgenerationenhäuser leisten erfolgreiche und wertvolle Arbeit in den Kommunen und haben sich in den Gemeinden, Städten und Landkreisen zu unverzichtbaren Bestandteilen im sozialen Füreinander der Bewohnerinnen und Bewohner entwickelt. Mehrgenerationenhäuser fördern das generationenübergreifende Miteinander und Engagement: Jung und Alt können sich hier begegnen, voneinander lernen, aktiv sein und sich für die Gemeinschaft vor Ort stark machen“, erklärte der Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Dr. Ralf Kleindiek. Das Erfahrungswissen, das die Mehrgenerationenhäuser in ihrer Arbeit in den Kommunen als Instrumente unter anderem zur Ergänzung der sozialen Infrastruktur, zur Bewältigung des demografischen Wandels und zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und Fluchtgeschichte gesammelt haben, soll gesichert werden. Für das neue Bundesprogramm, das zunächst bis 2020 laufen soll, ist ein möglichst umfangreicher Erhalt der bisherigen Standorte und Trägerstrukturen beabsichtigt. Bewerbungen für eine Teilnahme am neuen Programm sind aber auch für neue Häuser möglich und erwünscht. Anträge können wie bisher kommunale und freie Träger stellen. Die Veröffentlichung der Förderrichtlinie des neuen Bundesprogramms und der Start des Interessenbekundungsverfahrens zur Auswahl der Mehrgenerationenhäuser sind für April 2016 geplant. Zum Auftakt des Interessenbekundungsverfahrens werden für die potenziellen Bewerber zwei Informationsveranstaltungen durchgeführt, am 20. April in Berlin und am 27. April in Frankfurt am Main.
Mehr Flexibilität für die inhaltliche Arbeit
Die konzeptionelle Ausgestaltung des Bundesprogramms beruht auf den bisherigen Erfahrungen und Erkenntnissen aus der Programmbegleitung und der engen Abstimmung mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden. Das neue Bundesprogramm ermöglicht den Mehrgenerationenhäusern mehr Flexibilität in ihrer Arbeit, damit sie ihre Angebote noch besser an den jeweiligen Ausgangslagen und Bedarfen vor Ort ausrichten können und Kommunen stärken. Statt vier – wie im Aktionsprogramm II – wird es künftig nur noch zwei inhaltliche Schwerpunkte geben, in deren Rahmen die Häuser ihre Angebote bedarfsgerecht und möglichst flexibel gestalten können: die Bewältigung des demografischen Wandels (obligatorisch) und die Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte (zusätzlich fakultativ). Es werden drei Querschnittsziele verfolgt: generationenübergreifende Arbeit, Einbindung freiwilligen Engagements und Sozialraumorientierung.
Stärkung der kommunalen Einbindung
Das neue Bundesprogramm zielt auf eine stärkere Verankerung der Mehrgenerationenhäuser in den Kommunen. Dies soll neben der wie bisher im Aktionsprogramm II bereits erforderlichen Kofinanzierung von Kommune, Landkreis oder Land durch einen Beschluss der kommunalen Vertretungskörperschaft erfolgen. Dieser Beschluss soll ein Bekenntnis zum Mehrgenerationenhaus sowie konzeptionelle Überlegungen zur Einbindung des Mehrgenerationenhauses in die koordinierende Sozialraumplanung beinhalten. Ziel ist, dass die Kommunen die Mehrgenerationenhäuser in ihre Planungen zur Bewältigung des demografischen Wandels im Sozialraum einbinden.
Mehr Freiraum für Einsatz der Fördermittel
Unverändert zum Aktionsprogramm II bleibt im neuen Programm die Gesamtfördersumme je Haus in Höhe von jährlich 40.000 Euro bestehen, welche sich wie bisher aus einem Bundeszuschuss in Höhe von 30.000 Euro und dem Kofinanzierungsanteil in Höhe von 10.000 Euro von Kommune, Landkreis oder Land zusammensetzt. Das neue Programm wird den Mehrgenerationenhäusern jedoch einen flexibleren Einsatz der Fördermittel als Personal- und/oder Sachkosten ermöglichen. Die bisherige Vorgabe im Aktionsprogramm II, nach der für Personalkosten nur maximal 20.000 Euro der Fördermittel eingesetzt werden dürfen, entfällt. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass die Mehrgenerationenhäuser Sachmittel in der Regel leichter anderweitig akquirieren können als Personalkosten. Der Bund selbst wird weiterhin für eine wissenschaftliche Begleitung sorgen, allerdings weniger unmittelbare fachliche Beratung für die Häuser selbst anbieten, sondern den regionalen Austausch stärker in den Vordergrund stellen.“
Inzwischen ist es viereinhalb Jahre her, dass ich die Zuständigkeit für die Mehrgenerationenhäuser im Sozialministerium übertragen bekommen habe. An meine ersten Besuche in den Thüringer MGHs habe ich mich beim heutigen Netzwerktreffen im Bürgerzentrum Cruciskirche in Sondershausen erinnert.
Sondershausen war damals eines der ersten der Thüringer Mehrgenerationenhäuser, in dem ich zu Besuch war und Gespräche mit Trägervertretern sowie Kommunalpolitikern geführt habe. Gemeinsam ist uns gelungen, dass von den damals 30 Mehrgenerationenhäusern bis heute 25 bestehen und eine tolle Arbeit leisten. Ich kenne jedes der Häuser von zahlreichen Besuchen und gemeinsamen Veranstaltungen gut – in den meisten Fällen auch die jeweiligen Bürgermeister.
Die MGHs sind ein fester Bestandteil der Sozialstruktur in den Kreisen und kreisfreien Städten geworden. Bis heute bleibt es aber eine dauerhaft schwierige Aufgabe die Finanzierung sicher zu stellen. Aktuell finanziert der Bund einen Zuschuss von 30.000 Euro pro Haus/jährlich. Mindestens 10.000 Euro müssen die jeweilige Kommune oder der Landkreis beisteuern und künftig will der Bund auch die Länder in die Finanzierungsmitverantwortung nehmen. Dazu wird in Bund-Länderarbeitsgruppe verhandelt. Spätestens 2016 muss es dazu eine Lösung geben.
Eine der vier Kernaufgaben der MGHs ist der Bereich Integration und Bildung. Vor dem Hintergrund der steigenden Flüchtlingszahlen war dies heute das Thema beim Netzwerktreffen. Einen Input zur aktuellen – auch rechtlichen – Situation gab die Amtsleiterin für Ausländer, Flüchtlinge und Integration aus Sondershausen. Der Kyffhäuserkreis nimmt 3,6 Prozent der Thüringer Asylbewerber auf (Erfurt 9,1 Prozent). Die Herausforderungen ausreichen Wohnraum bereit zustellen, ist im Kyffhäuserkreis lösbar, dies ist in den kreisfreien Städten deutlich schwieriger.
Die soziale Betreuung und die Organisation von Unterstützungsformen ist hingegen flächendeckend schwieriger geworden, da die Asylbewerber- und Flüchtlingszahlen in den letzten Monaten deutlich gestiegen sind. Die MGHs sind dabei Kooperationspartner der Kommunen. Allein sieben der Thüringer MGHs konnten heute über ihre Erfahrungen und Konzepte berichten. In Gera, Suhl, Erfurt, Jena, Weimar, Waltershausen und Bad Salzungen gibt es bereits vielfältige Aktivitäten mit und für Ausländer.
Den Thüringer Mehrgenerationenhäusern wünsche ich für ihre weitere Arbeit alles Gute. Ich bin froh und auch ein wenig stolz, dass ich den Weg der MGHs viereinhalb Jahre aktiv begleiten konnte und habe mich heute sehr über die Dankesworte gefreut. Wie künftig die Zuständigkeit für die MGHs geregelt wird ist noch offen. Ich habe heute gesagt, dass ich daran auch künftig mitwirken möchte – mal sehen welche Entscheidungen dazu in den nächsten Wochen fallen.
Ein volles Haus gab es heute beim Tag der Mehrgenerationenhäuser in Berlin. Im AXICA-Kongress- und Tagungszentrum am Brandenburger Tor (hypermodern und sehenswert!) waren die meisten der 450 Mehrgenerationenhäuser vertreten, um mit Vertretern der Kommunen und dem Bund zum „Mehrwert der Mehrgenerationenhäuser“ zu diskutieren. Auch unsere Thüringer Mehrgenerationenhäuser waren fast alle dabei. Allerdings waren viele angereist, um endlich konkrete Aussagen zur weiteren finanziellen Förderung mitnehmen zu können. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig konnte heute die frohe Kunde überbringen, dass der Haushaltausschuss des Deutschen Bundestages in der sogenannten Bereinigungssitzung in der vergangenen Woche einen diesbezüglichen Beschluss gefasst hat. In der Bereinigungssitzung zum Entwurf des Bundeshaushalts 2015 wurde mit der Ausschussdrucksache 18(8)1500 beschlossen: 1. Der Haushaltsausschuss nimmt die Ausführungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode zur Weiterentwicklung und Verstetigung der Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser zur Kenntnis. 2. Der Haushaltsausschuss begrüßt, dass zur Fortführung des laufenden Modellprogramms bis Ende 2015 rund 16,5 Mio. € zur Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser im Einzelplan 17 etatisiert sind. 3. Der Haushaltsausschuss erwartet, dass die Finanzierung des erfolgreichen Konzepts der Mehrgenerationenhäuser dauerhaft, über das Haushaltsjahr 2015 hinaus – auch mit Beteiligung des Bundes – sichergestellt wird.Jetzt müssen sich nur noch die Standortkommunen zur weiteren Förderung bekennen und die erfolgreiche Arbeit der MGHs kann fortgesetzt werden. Ich habe aber heute auch in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass ich nunmehr auch die Länder in der Pflicht sehe, einen entsprechenden Mitfinanzierungsanteil zu leisten. Im Rahmen des heutigen Tages der Mehrgenerationenhäuser hielt Prof. Dr. Andreas Kruse, Vorsitzender der Siebten Altenberichtskommission und Direktor des Instituts für Gerontologie der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg ein Impulsreferat. „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“ war sein Thema und er hielt, wie immer, ein leidenschaftliches Plädoyer für die Mehrgenerationenhäuser. Auch wenn ich heute Vormittag noch skeptisch war, hat sich die Fahrt nach Berlin gelohnt und insgesamt ist der heutige Tag für die MGHs ein erfreulicher Tag geworden.
Michael Panse, Beauftragter für das Zusammenleben der Generationen, begrüßt heutige Entscheidung der Bundesregierung
Mit der Verabschiedung des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2015 hat die Bundesregierung sich dafür entschieden, dass die auslaufende Förderung der Mehrgenerationenhäuser durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) durch Bundesmittel in gleicher Höhe für das Jahr 2015 fortgesetzt werden soll. Dies ist ein lang ersehntes Signal der Verlässlichkeit, welches die Aussagen im Koalitionsvertrag zur Weiterführung der Arbeit der Mehrgenerationenhäuser über das Jahr 2014 hinaus bekräftigt und die nötige Planungssicherheit herstellt.
Michael Panse sagte in Erfurt: „Diese Entscheidung der Bundesregierung begrüße ich außerordentlich. Sie ist auch eine Anerkennung und Wertschätzung der hervorragenden Arbeit der Mehrgenerationenhäuser in den zurückliegenden Jahren.
Ich werde mich nun in den kommenden Wochen auch dafür einsetzen, dass der erforderliche Beitrag der Thüringer Kommunen zur Kofinanzierung erbracht wird. Die Evaluation der Arbeit der Mehrgenerationenhäuser hat dafür gute Argumente geliefert, denn es hat sich erwiesen, dass mittelfristig und langfristig die Kosten einer Kommune durch deren Arbeit gesenkt werden.
In der kommenden Zeit wird es darauf ankommen, entsprechend der Aussagen des Koalitionsvertrages zur Zukunft der Mehrgenerationenhäuser nach Auslaufen des Bundesaktionsprogramms, die Weichen für eine gesicherte, dauerhafte Zukunft im Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen richtig zu stellen.“
Seit einigen Jahren schon gibt es das Projekt “Wellcome” in Trägerschaft des Vereins MitMenschen e.V. in Erfurt. Dabei unterstützen die “Wellcome-Engel” (derzeit 14 Ehrenamtliche) junge Familien als Betreuerinnen. Besonders Alleinerziehende und nach Erfurt zugezogene nutzen dieses Angebot, weil bei ihnen die sozialen Netzwerke noch nicht so stark ausgeprägt sind.
Bis zu einem Viertel Jahr werden die “Wellcome-Engel” vermittelt, wenn die Mutter oder der Vater eines Kleinkindes Hilfe im Alltag, oder einfach einmal eine Auszeit brauchen. Die Ehrenamtlichen werden vier Mal jährlich bei einem Ehrenamtstreff weiter gebildet. Anja Kaufmann, die Wellcome-Koordinatorin berichtete heute den Mitgliedern des Arbeitskreises Gleichstellung der CDU-Landtagsfraktion von diesem Projekt.
Neben Johanna Arenhövel, als Gleichstellungsbeauftragte, war ich auch als Generationenbeauftragter der freistaates Thüringen gerne bei dem Termin dabei. Da dieses Projekt in den Räumen des Mehrgenationenhauses koordiniert wird, kenne ich sowohl das Projekt, als auch die handelnden Akteure ganz gut. Ich hoffe sehr, dass es uns in Zukunft gelingt weitere Standorte für Wellcome in Thüringen entstehen zu lassen. Bundesweit gibt es Wellcome 250 Mal.
Bilder vom Vor-Ort-Termin
Als Beauftragter für Zusammenleben der Generationen bin ich unter anderem auch für das Bundesmodellprojekt Mehrgenerationenhäuser II in Thüringen zuständig. Diese Woche ist für mich „Themenwoche“ Mehrgenerationenhäuser, also mehrere Veranstaltungen stehen dazu auf dem Terminplan.
Heute besuchte ich zunächst das Moderationskreistreffen der 25 Thüringer Mehrgenerationenhäuser im Mehrgenerationenhaus Nordhausen der LIFT gGmbH. Das Mehrgenerationenhaus Nordhausen gehörte nicht nur zur ersten Generation der Mehrgenerationenhäuser in Deutschland, es war auch das erste Mehrgenerationenhaus, welches ich nach meinem Amtsantritt besuchte.
Und es war auch eines der ersten Mehrgenerationenhäuser, welches einen Mittagstisch anbot und damit zum Vorreiter für viele weitere Häuser wurde. Beim heutigen Treffen habe ich einen Vortrag zur Generationenarbeit gehalten. In den MGHs treffen regelmäßig drei der vier Generationen zu gemeinsamen Aktivitäten aufeinander.
Die Vertreter der 25 Thüringer Mehrgenerationenhäuser äußersten sich erfreut darüber, dass die Arbeit der Mehrgenerationenhäuser im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD gewürdigt wird, verbunden mit der Absicht ihre Finanzierung zu verstetigen. Von der Begleit- und Wirkungsforschung erwarten sie sich, dass die Effekte ihrer Arbeit sowohl quantitativ als auch qualitativ erwiesen werden. Morgen geht es nach Berlin zum Bund-Länder-Treffen Mehrgenerationenhäuser im Bundesfamilienministerium. Dann gibt es dann sicher Aktuelles zum Fortbestand des MGH-Programms zu vermelden.
Rede zur Generationenarbeit
Derzeit feiern viele der Thüringer Mehrgenerationenhäuser ihren fünften Geburtstag. Zwar gibt es das Programm der Mehrgenerationenhäuser schon seit 2006, aber damals entstanden nur die ersten 9 MGHs in Thüringen. Erst im Jahr 2008 sind in einer zweiten Welle noch einmal 21 weitere hinzugekommen. Vor einigen Tagen war ich im MGH in Apolda zu fünften Geburtstag und heute im MGH in Mühlhausen.
Beide Häuser verbindet, dass sie in Trägerschaft der Stadt sind und in großen Häusern viel Raum für Angebote haben. Das Mehrgenerationenhaus Mühlhausen wurde am 17. September 2008 gegründet. Das Gebäude, vielen Mühlhäusern als Geschwister-Scholl-Heim bekannt, gibt es bereits seit 99 Jahren. Verschiedene Nutzungen, u.a. bis zur Wende als Pionierhaus, sind die Ursache, dass nahezu jeder Mühlhäuser schon einmal dort war. Bei meinem Grußwort habe ich sowohl die Geschichte des Hauses, als auch die Aufgabe der MGHs dargestellt.
Als ich vor vier Jahren meine Tätigkeit als Generationenbeauftragter begonnen habe, waren die MGHs mein erstes wichtiges Themenfeld und ich bin froh darüber, dass es auch heute noch 25 MGHs in Thüringen gibt und es für diese auch nach Auslaufen des MGH II Programms gut weitergehen wird. Das MGH in Mühlhausen hatte neben der kommunalen Trägerschaft immer starke Partner. Sowohl das benachbarte MGH in Körner war von Anbeginn Partnerschaftshaus, als auch die Verantwortlichen der Stadt, u.a. der heutige Oberbürgermeister Dr. Johannes Bruns, haben sehr geholfen.
Eine engagierte Unterstützerin war zum fünften Geburtstag auch zu Gast. Die Erfurter Sängerin Christina Rommel ist Patin des Hauses und hat dort schon Muiskworkshops veranstaltet und Konzerte gegeben. Heute hat sie ihr neues Musikvideo “Hauch von Schokolade” vorgestellt und ein Konzert gegeben. Ich finde es toll, wie sich Christina für dieses Projekt engagiert und ihre Musik mag ich sowieso. Insofern war es schön, dass bei der Geburtstagsfeier auch Zeit für gute Gespräche war. Dazu zählt auch ein umfängliches Gespräch mit den Landeselternsprechern des TLEVK über die Kita-Situation in Thüringen.
Vielen Dank für die Einladung zur Geburtstagsfeier und viel Erfolg dem MGH Mühlhausen für die nächsten Jahre. Ich helfe gerne weiter mit.
Die Einladung zum heutigen Sommerfest in das Mehrgenerationenhaus Ilmenau hat mich gleich doppelt gefreut. Zum einen werden die Sommerfeste in Ilmenau immer gut vorbereitet und zum anderen durfte ich dabei die Fotoausstellung “Immer im besten Alter – Generationen miteinander” eröffnen.
Die Ausstellung mit Bilder der Hobbyfotografen des Schutzbundes der Senioren kenne ich sehr gut. Vor einigen Wochen haben wir die gleichen Bilder im Thüringer Sozialministerium vorgestellt. Die Bilder zeigen Situationen der Begegnung zwischen den Generationen. Schülerinnen 11. Klasse der IGS in Erfurt haben im letzten Jahr im Rahmen des Jahrs des aktiven Alterns ihre Seminararbeit zu dem Thema erstellt und während dieser Zeit entstanden auch die Bilder.
Das Sommerfest stand unter dem Motto “Hurra wor haben Ferien” und bot von einem Zauberer, über Tanzvorführungen, eine Trommelgruppe und die Feuerwehr aus Ilmenau “zum anfassen”. Ferien hat seit heute auch mein Sohn. Auf dem Weg nach Ilmenau hat er mich angerufen und von seinem Zeugnis berichtet. Ich halte einfach hier einmal fest: Ich bin stolz auf meinen Sohn und sein ersten Jahr am Gymnasium. Sein Zeugnis ist deutlich besser als meins am Ende der 5. Klasse. Nun sind aber wirlich sechs Wochen Ferien und deshalb auch hier der Wunsch an alle Ferienkinder nach sechs erholsamen und sonnigen Wochen.
Bilder aus Ilmenau
Vor nun gut zwei Jahren bin ich zum ersten Mal zu einer Beratung über die Mehrgenerationenhäuser in das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nach Berlin gefahren. Damals ging es um die Absicherung der weitere Arbeit der MGHs. Seit nun knapp einem Jahr läuft das Folgeprogramm Mehrgenerationenhäuser II.
Als Mitglied der Kooperationsgruppe und des Bund-Länder-Beratungsgremiums bin ich in den letzten zwei Jahren etliche Male nach Berlin gereist. Heute standen passenderweise gleich beide Beratungen hintereinander an und so gab es am Vormittag die 4. Bund-Länder-Besprechung zu den MGHs und am Nachmittag die 16. Sitzung der Kooperationsgruppe.
Zunächst standen die länderbezogene Informationen zur wissentschaftlichen Begleitung der Arbeit der MGHs im Mittelpunkt der Beratung. Zu den MGHs (450 in Deutschland, 25 in Thüringen) gibt es nun sogenannte Hausberichte, die unter anderem auf der Selbsteinschätzung der Arbeit beruhen. In Verbindung mit den Befragungen der Kommunen ist dies ein wichtiges Instrument, um zum einen die Arbeit der Häuser besser nach außen kommunizieren zu können, aber auch die vier Aufgabenfelder besser qualifizieren zu können. Die Auswertung der wissentschaftlichen Begleitforschung wurde uns vorgestellt, dazu werden wir sicher beim nächsten Netzwerktreffen der Thüringer MGHs ins Gespräch kommen.
In Thüringen gelingt die geforderte Vernetzung der Häuser schon sehr gut. Neben den Moderationskreistreffen arbeitet auch das Netzwerk der Thüringer MGHs regelmäßig. In der Kooperationsgruppe wurden die Arbeitsschwerpunkte 2012 ausgewertet. Die Haushaltsnahen Dientsleistungen und das Thema Alter und Pflege war in diesem Jahr dran. Nächstes Jahr werden es die Themen Bildung und Integration sowie die Freiwilligendienste sein. Zudem soll es Zielvereinbarungen in denen die Arbeitsfelder mit Indikatoren bewertet sind um den Erfolg messbar zu machen.
Das neue Programm „Anlaufstellen für ältere Menschen“ des Bundes trägt dem demografischen Wandel Rechnung und ermöglicht den MGHs zusätzliche Stützpunkte in Stadt- und Ortsteilen zu etablieren. Insbesondere zu dem Programm werde ich die Thüringer MGHs in den nächsten Wochen beraten, um mit möglichst vielen erfolgreichen Anträgen beim Bund dabei zu sein.