Landtagsdiskussion
Heute hat der Thüringer Landtag unter dem Tagesordnungspunkt 6 das Gesetz zum neuen Landesprogramm solidarisches Zusammenleben der Generationen und die Abschaffung der Stiftung Familiensinn beraten und danach beschlossen. Nachdem die Stiftung 2005 per Gesetz im Landtag gegründet wurde (ich durfte damals zur Gesetzesbegründung im Landtag reden) wurde sie heute wieder abgeschafft. Ich habe die heutige Diskussion am Laptop aufmerksam verfolgt.
Nach den Ausschussberatungen der letzten Wochen war die rot-rot-grüne Mehrheit, trotz eines Änderungsantrages der CDU, für die heutige Beschlussfassung vorhanden und auch die AfD sprach sich für die Auflösung der Stiftung aus. Das kann man schon machen, dafür beschließt der Landtag Gesetze. Allerdings war die Begründung der Rednerinnen der die Regierung tragenden Fraktionen und der AfD-Dame in weiten Teilen schon erbärmlich.
Als wesentlicher Auflösungsgrund wurde ein Gutachten des Landesrechnungshofes von 2011 bemüht. Es reizt mich durchaus einige Dinge zum Thema anzumerken, aber nun ist es ja entschieden. Insofern nur einige kurze Bemerkungen. Das neue Landesprogramm solidarisches Zusammenleben der Generationen finde ich richtig. Es gibt den Thüringer Kommunen mindestens 10 Millionen Euro und die Eigenverantwortung für Entscheidungen über die lokale Förderung von Familienangeboten. Damit ist ein großer Teil der Arbeit der Stiftung FamilienSinn, die Förderung der Familienzentren (immerhin 16 in ganz Thüringen mit rund 700.000 Euro jährlicher Förderung), auf die kommunale Ebene verlagert.
Schwierig wird es hingegen für alle anderen Bereiche, die bis jetzt bei der Stiftung waren – die Förderung von Familienverbänden, Familienferienstätten, Familienbildung, Familienerholung für sozial bedürftige Familien, den Thüringer Familienpreis und Modellprojekte. Für alle diese Bereiche ist bis zur Vorlage einer entsprechenden Richtlinie die weitere Förderung ungewiss und selbst dann haben sie maximal Bestandsschutz. Neue Projekte werden erst entstehen und gefördert werden können, wenn es in zwei Jahren einen Landesfamilienförderplan gibt. Der fachliche Diskurs über Familienpolitik findet künftig auch kaum statt – jedenfalls nicht auf Landesebene. Beratungsgremien, wie ein Landesfamilienrat sollen erst noch gegründet werden.
Es hätte gute Gründe gegeben, die Stiftung FamilienSinn zu erhalten. Neu strukturiert oder inhaltlich mit der Stiftung Hand in Hand zusammen geführt, währen die vorstehenden Aufgaben besser zu organisieren, als mit noch vagen Versprechungen. Ich bedauere die heutige Entscheidung der Auflösung der Stiftung Familiensinn. In den letzten dreieinhalb Jahren habe ich als Leiter der Elternakademie gerne die inhaltlichen Themen bei der Stiftung FamilienSinn bearbeitet.
Stadtratsdiskussion
Schade, da wollte am Ende heute im Stadtrat doch keiner dazu sprechen, lediglich die Bürgermeisterin ging auf das Thema ein, allerdings am falschen Tagesordnungspunkt. Die SPD räumte ihren Antrag zu mehr Familienfreundlichkeit lieber gleich in den Ausschuss, dabei wäre es das Thema wert gewesen, im Stadtrat besprochen zu werden.
Erfreulicherweise lag der Fokus des SPD-Antrags nicht auf der Betreuungssituation, wie sonst meist. In diesem Bereich gibt es zweifellos noch viele „Baustellen“ im wahrsten Sinne des Wortes – sowohl bei der Sanierung der Kitas, als auch bei der Schaffung von ausreichen Plätzen und einer gerechten Gebührenordnung bzw. Gebührenbefreiung.
Heute sollte es im Rahmen der Beratung des Antrags aber darum gehen, wie Erfurt familienfreundlicher werden kann. Das vom Land ab 2019 geplante Landesprogramm für das solidarische Zusammenleben der Generationen (LSZ) war der Anlass für den Antrag. Das LSZ bietet für die Kommunen mehr Geld, mehr Verantwortung aber auch mehr Verwaltungsaufwand. Die Stellungnahme der Verwaltung zeigt aber auch, dass damit einher viele offene Fragen gehen.
Drei Dinge sind für mich entscheidend für die Frage ob das LSZ ein Erfolgsmodell wird.
1. Muss es eine Bestands- und Bedarfsermittlung geben. Unklar scheint in welcher Verantwortung dies erfolgt. Erst ab März erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte die Finanzmittel um Sozialplaner einzustellen.
2. Die Beteiligungsform muss geklärt werden. Bei der Jugendförderplanung ist das klar, wer in welchem Umfang zu beteiligen ist. Durch den Jugendhilfeausschuss ist zudem die Beteiligung der freien Träger sicher gestellt.
3. Die kommunalen Entscheidungs- und Beratungswege müssen geklärt werden.
In Erfurt haben wir dabei noch relativ gute Voraussetzungen, auf denen wir aufbauen können. Es gibt eine gute Beratungslandschaft für Familien, zwei etablierte Familienzentren und den Familienpass als Beispiele. Zudem haben wir viele Informationen durch die Sozialplanung in Erfurt. Eine Träger- und Angebotsvielfalt ist ein weiterer Pluspunkt. Aber es gibt auch Wünsche und Defizite. Das dritte Familienzentrum im Erfurter Norden steht auf der Wunschliste ganz oben. Begegnungsmöglichkeiten für Familien und Senioren in einzelnen Stadtteilen und insbesondere in ländlich geprägten Ortsteilen fehlen. Das LSZ würde Antworten auf diese offenen Fragen ermöglichen.
Im Landesprogramm für solidarisches Zusammenleben der Generationen wird der Familienbegriff breiter als im SGB VIII gefasst. Familie ist eine Verantwortungsgemeinschaft von mindestens zwei Generationen – also Verantwortung nicht nur für Eltern mit kleinen Kindern, sondern auch für erwachsene Kinder für ihre Eltern. Die Einbeziehung der Großeltern bzw. der Senioren eröffnet ein neues Aufgabenfeld. Vor dem Hintergrund der Altersstruktur und drohender Einsamkeit im Alter begrüße ich das ausdrücklich.
Dazu sollten wir unbedingt die fachliche Beratungskompetenz des Seniorenbeirats nutzen. Es gibt in Erfurt mit dem Schutzbund der Senioren und Vorruheständler und anderen freien Trägern sowie den Wohlfahrtsverbänden und den Kirchen reichhaltige Erfahrungen. Die Stellungnahme der Verwaltung zum SPD-Antrag und zum LSZ zeigen, dass es noch reichlich Unsicherheit gibt, wo die Reise hingeht. Wir wollen als Stadtrat bei diesem Prozess frühzeitig beteiligt werden, deshalb ist die Beratung des Antrags der SPD nicht nur im Sozialausschuss sondern auch im Seniorenbeirat angemessen.
Abschließend halte ich aber für die CDU-Fraktion fest, dass die Etablierung des dritten Familienzentrums im Mehrgenerationenhaus am Moskauer Platz jetzt umgehend angegangen werden kann. Den politischen Willen dazu hat der Stadtrat schon formuliert und ab dem 1.1.2019 steht auch das Geld dafür zur Verfügung. Wir werden bei den Ausschussberatungen dieses Thema aufgreifen.
Freundlicher Empfang in der Stiftung
Manchmal schließen sich im Leben Kreise – auch und gerade dann, wenn etwas Neues beginnt. Heute war so ein Tag. Auf den Tag genau nach 25 Jahren habe ich einmal wieder eine neue Aufgabe übernommen und dies nur 500 entfernt von mehreren meiner ehemaligen Wirkungsstätten. Vor 24 Jahren habe ich als Landesgeschäftsführer der Jungen Union Thüringen in der Heinrich-Mann-Str. 22 begonnen, an politischen Prozessen mitzuwirken.
Seit heute bin ich als Leiter der Elternakademie bei der Stiftung FamilienSinn in der Arnstädter Straße tätig. In Blickweite davon befindet sich auch der Thüringer Landtag in dem ich zehn Jahre als Landtagsabgeordneter war. Dort haben wir vor rund 10 Jahren die Stiftung FamilienSinn im Rahmen der Familienoffensive „geboren“. Von der Familienoffensive mit Landeserziehungsgeld und Reduzierung der Landeszuschüsse für die Kindertagesbetreuung ist nicht mehr viel geblieben. Die Stiftung FamilienSinn gibt es aber immer noch und sie hat inzwischen ein sehr breites Aufgabenfeld. Die Stiftung fördert Projekte, die geeignet sind, Familien zu unterstützen und sie in ihrer Erziehungskompetenz weiter zu stärken.
Zur Elternakademie, als Teil der Stiftung FamilienSinn, gehören zahlreiche Projekte die zum Teil sehr direkt an meine vorherige Tätigkeit als Landesbeauftragter für das Zusammenleben der Generationen im Sozialministerium anknüpfen. Die 15 Familienzentren begleiten wir fachlich (viele von ihnen arbeiten in enger Partnerschaft mit den Mehrgenerationenhäusern). Die Eltern-Kind-Zentren an Kindertageseinrichtungen werden von der Elternakademie fachlich angeleitet. Und aktuell läuft gerade die Ausschreibung zum Thüringer Familienpreis 2015.
Auf die zahlreichen Projekte und die Arbeit mit den Kolleginnen und Kollegen freue ich mich sehr. Um Landesgeschäftsstelle der CDU (heute ist die GEW in der Villa), der Thüringer Landtag und das Sozialministerium schließt sich der Kreis und etwas Neues beginnt.
Homepage der Stiftung FamilienSinn: http://stiftung-familiensinn.de/home/
Sozialpolitiker Panse bezeichnet Kritik des TLEVK als reines Wahlkampfgetöse
Mit Unverständnis hat der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Panse, auf die Kritik des Thüringer Landeselternverbandes Kindertagesstätten (TLEVK) an der Vorbereitung der Novelle des Familienfördergesetzes durch die Landesregierung reagiert. „Zum 1. August beginnt die schrittweise Anhebung der Landespauschalen für die Kitas. Die Überarbeitung des Gesetzes ist der logische nächste Schritt. Was dabei an einer Arbeitsgruppe unter Einschluss der Träger und Kommunen falsch sein soll, erschließt sich mir beim besten Willen nicht“, sagte Panse.
Wie der Sozialpolitiker ausführte, sind die Ziele für die Weiterentwicklung des Erfolgsmodells Familienland Thüringen klar definiert. „Wir werden die Zuschüsse des Landes bis 2013 um etwa ein Drittel erhöhen. Damit sollen unter anderem 1000 zusätzliche Stellen finanziert werden. Ins Gesetz werden wir für Kinder bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres einen Betreuungsschlüssel von 1:5 und für Kinder im dritten Lebensjahr von 1:8 schreiben. Die gesetzlichen Grundlagen dazu müssen jetzt vorbereitet werden“, so der Erfurter Abgeordnete.
Laut Panse setzt die Landesregierung derzeit um, was im Gutachten der Professoren Winkler und Opielka zur Thüringer Familienoffensive empfohlen worden ist. „Land, Kommunen, Träger und Eltern stehen für die Betreuungsqualität in den Kitas gemeinsam in der Verantwortung. Deshalb haben die Wissenschaftler empfohlen, bei der Arbeit an der Gesetzesnovelle alle Beteiligten frühzeitig einzubeziehen. Die Kritik daran ist abwegig und reines Wahlkampfgetöse“, urteilte der Abgeordnete.
Die CDU habe von Anfang an angekündigt, das Familienfördergesetz evaluieren zu lassen. Dies sei mit dem Opielka/Winkler-Gutachten geschehen, jetzt würden die Konsequenzen gezogen. Die CDU-Fraktion werde sich dabei an dem Gutachten orientieren.
Panse: Opielka-Gutachten ist eine kritische Ermutigung für Thüringer Familienpolitik
Durch das Gutachten des Jenaer Wissenschaftlers Prof. Dr. Michael Opielka wird die Familienpolitik der Thüringer CDU in ihren großen Zügen bestätigt. Die kritischen Hinweise werden in der CDU-Landtagsfraktion jedoch ernst genommen. Das hat der sozialpolitische Sprecher der Fraktion, Michael Panse, heute in Erfurt nach der Präsentation des Gutachtens erklärt. Wie er ergänzte, werden im Entwurf des Regierungsprogramms der CDU für die Jahre 2009 bis 2014 bereits Konsequenzen angekündigt.
Laut Panse würdigen die Wissenschaftler das Anliegen der CDU-Fraktion, den Familien Wahlfreiheit zu verschaffen und sie dazu auch finanziell zu unterstützen. Es werde untersucht, wie die Familien sich im System der Familienförderung bewegen. Eine große Mehrheit ist nach seinem ersten Eindruck mit den durch die Familienoffensive gesetzten Rahmenbedingungen zufrieden. „Die wesentlichen von der Opposition gegen dieses familienpolitische Paket vorgebrachten Argumente finden in der soliden Studie keine Stütze“, sagte der Sozialpolitiker.
Handlungsbedarf sieht die CDU-Fraktion laut Panse bei den Betreuungsrelationen für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr in Kitas. Die Weichen dafür würden jetzt gestellt. Wie er verdeutlichte, sind Land und Kommunen hier jedoch gemeinsam in der Pflicht. „Thüringen zahlt bereits den höchsten Finanzierungsanteil deutscher Flächenländer für die Kitas. Und da wir Eltern nicht weiter belasten wollen, sind die Gemeinden in der Mitverantwortung“, so der Abgeordnete.
Mit der angekündigten weiteren Absenkung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz, dem Ausbau des Thüringer Erziehungsgeldes und dem Familiendarlehen sind nach seinen Angaben weitere Bausteine der erfolgreichen Thüringer Familienpolitik geplant. „Das Gutachten begreife ich als kritische Ermutigung nachzujustieren und den eingeschlagenen Weg grundsätzlich fortzusetzen“, so Panse zusammenfassend.
„Eine einzelne Familienhebamme, die erst seit sechs Monaten unterwegs ist, ist noch kein Projekt. In Erfurt gibt es derzeit leider nur eine Einzelkämpferin“, weiß Michael Panse, CDU – Stadtrat in Erfurt nach einem Gespräch mit Elke Pirrhs, Vorsitzende des Landeshebammenverband Thüringen. Nur 15 der 40 mit öffentlichen Fördermitteln ausgebildeten Hebammen arbeiten als Familienhebammen in Thüringen. in der Landeshauptstadt Erfurt nur eine von vier ausgebildeten Familienhebammen. Für Panse ist damit klar: „Die Stadt Erfurt nutzt die im Familienhaushalt bereitgestellten 100.000 Euro für zwei geplante Vollzeitstellen nicht aus. Hier bleibt Geld für Familienförderung und Kinderschutz ungenutzt liegen.“
Ursächlich dafür ist, dass es noch keine abschließende Einigung mit dem Jugendamt gibt. Die vom Jugendamt vorgeschlagene Vergütung liegt deutlich unter dem Stundenverrechnungssatz einer Hebamme. Die Familienhebamme ist tätig als Freiberuflerin. Der Einsatz in der Nacht oder an Feiertagen- und Wochenende gehört zum Alltag. Dieser wird aber im Einsatz als Familienhebamme nicht von der Stadt Erfurt gesondert vergütet. Was die Hebammen jedoch im Vergleich zu anderen freien und selbständig tätigen Berufsgruppen besonders belastet, sind die stetig steigenden Kosten der ohnehin sehr hohen Haftpflichtversicherung für ihren Beruf.
Familienhebammen können Familien und Kinder bis zu einem Jahr lang begleiten und dienen als Ansprechpartner jenseits der zumeist nicht gern gesehenen Behörden. Die Erfahrungen der einzigen Erfurter Familienhebamme und der sieben in Jena tätigen Familienhebammen zeigen aber, dass sich der Einsatz lohnt. Michael Panse beschreibt die Situation: „Es gibt in Erfurt nach wie vor kein Konzept, keine wirkliche Idee, was eine Familienhebamme alles zu tun hat. Sie sind unterbezahlt. Zu Beginn gab es erhebliche Schwierigkeiten überhaupt einen Ansprechpartner beim Jugendamt für die Familienhebamme zu finden. Keiner fühlte sich zuständig.“ „Das hat die übrigen drei für Erfurt ausgebildeten Familienhebammen verständlicherweise bis jetzt abgeschreckt“ bestätigt Elke Pirrhs, Vorsitzende des Landeshebammenverbandes.
Michael Panse sieht eine große Chance für Erfurter Familien ungenutzt: „Das Land fördert die Ausbildung und schießt darüber hinaus für jede Familienhebamme, die zum Einsatz kommt, 350 Euro im Monat zu. Während es in Erfurt noch an allen Ecken klemmt, sind die Familienhebammen in Jena besser aufgestellt. Hier sind allein sieben der 15 Thüringer Familienhebammen tätig.
Die CDU-Fraktion wird die Probleme im Erfurter Jugendausschuss auf den Tisch bringen und dazu auch den bei der Familienförderplanung angekündigten Erfahrungsbericht des Erfurter Jugendamtes einfordern.“