Autor: Michael Panse
GEW mit zweifelhafter Kita-Berechnung

Tag der deutschen Einheit – Dankbarkeit und Freude
Heute konnten wir den 18. Jahrestag der deutschen Einheit feiern.
Am Nachmittag feierten wir als
CDU-Kreisverband einen konzertanten Gottesdienst in der
Erfurter Michaeliskirche. Seit der Wiedervereinigung findet diese Veranstaltung in jedem Jahr statt.
In der Michaeliskirche versammelten sich in der Wendezeit die Erfurterinnen und Erfurter, die für gesellschaftliche Veränderungen eintraten. Ich bin dankbar dafür, dass wir an einem Ort, an dem in Erfurt Wendegeschichte geschrieben wurde, uns in jedem Jahr mit Freude erinnern dürfen.
Im Anschluß fand der Festakt der Landesregierung zum Tag der deutschen Einheit im
Erfurter Theater statt.
Als Festredner beschrieb Prof. Dr.Dr.-Ing. E.h. Gottfried Kiesow, Vorsitzender der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, anschaulich die Wendezeit. Es ist schon ertsaunlich für wie viele Veränderungen man als “Einheimischer” den Blick verloren hat. Prof. Kiesow fand klare Worte. Vielen Dank dafür.
Glück und Dankbarkeit empfinde ich auch dafür einen Teil der Entwicklung der letzten Jahre mitgestalten zu dürfen. Auch wenn noch vieles vor uns steht – wir haben viel erreicht.
Das wichtigste Gut bleibt die Freiheit.
Katholischer Familienbund vertritt die Interessen der Eltern
Seit einigen Wochen erhalten die Eltern von Kindern der kommunalen Erfurter Kindertageseinrichtungen neue Gebührenbescheide. Die Eltergebühren steigen darin zum Teil beträchtlich.
Für einen Ganztagsbetreuungsplatz in einer Kinderkrippe werden nun bis zu 560 Euro im Monat (zuzüglich Verpflegungskosten) und für einen Ganztagsbetreuungsplatz in einer Kita bis zu 280 Euro (zuzüglich Verpflegungskosten) fällig. Beides sind die unrühmlichen Spitzenwerte in ganz Thüringen.
Zudem drängt das Jugendamt entgegen erster Bekundungen nun auch die freien Träger sich dieser zweifelhaften Satzung anzuschließen.
Die
CDU-Stadtratsfraktion hat vor einem halben Jahr leider vergeblich gegen diese Elternabzocke interveniert. Bei der Abstimmung im Stadtrat konnten die SPD-Linken und die noch linkeren Linken von diesem Irrsinn nicht abbringen. Wir halten diese Satzung für rechtswidrig, weil Eltern in einzelnen Fällen unangemessen hoch belastet werden.
Bei den sogenannten Gastkindern (Kinder in Erfurter Kitas aus Nachbarkreisen) führt dies zusammen mit dem kommunalen Finanzierungsanteil dazu, dass mehr für einen Platz bezahlt wird, als er kostet.
Ich begrüße es ausdrücklich, dass der
Katholische Familienbund Thüringen nun gemeinsam mit Eltern gegen diese Satzung klagen wird. Gerne verweise ich dazu auf die nachfolgende Pressemitteilung vom gestrigen Tag.
Familienbund unterstützt Klage gegen Erfurter Kita-Gebühren
Der Familienbund der Katholiken im Freistaat Thüringen wird Erfurter Eltern bei einer Klage gegen die Kindergartengebührensatzung der Stadt Erfurt unterstützen. Im Anschluss an die Vorstandsitzung des Verbandes am vergangenen Freitag erklärte der Landesvorsitzende Frank Häger: “Wir sind von der Nichtigkeit der vorliegenden Gebührensatzung überzeugt, weil die Satzung in wesentlichen Punkten nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dies ist besonders traurig, da die vorherige Satzung bereits im Juli 2006 vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht in einem von Familienbund begleiteten Verfahren für nichtig erklärt wurde. Nach über zwei Jahren Beratung hätten die Eltern von den dafür Verantwortlichen mehr Sorgfalt und Gespür für die rechtlichen Vorgaben erwarten können.” Häger fordert Eltern, die einen Kindergartenplatz in einem kommunalen Kindergarten haben und mit dem neuen Gebührenbescheid höhere Beiträge bezahlen sollen, auf, sich mit dem Bescheid an den Familienbund zu wenden. Der Familienbund will alle klagewilligen Eltern unterstützen, wird aber mit einigen Familien, die bestimmte Fallvoraussetzungen mitbringen, eine Musterklage vorbereiten. Doch für die Klage ist Eile geboten: Die Gebührenbescheide werden in der Regel nach einem Monat rechtskräftig. Danach sei der Klageweg deutlich schwieriger, warnt Häger. Ansprechpartner für Rückfragen: Dr. Kurt Herzberg, Landesgeschäftsführer, Telefon 0361-5662083 und 0171-8826014
“Soziales Wort” im Thüringer Landtag vorgestellt
Heute Mittag haben zahlreiche Thüringer Sozialverbände, die Kirchen, der
Landessportbund, der
Feuerwehrverband sowie der
DGB einen umfangreichen Analyse- und Forderungskatalog zur Kinderarmut in Thüringen im Thüringer Landtag der Politik und Medienvertretern präsentiert.
Stellvertretend für die
CDU-Fraktion habe ich dabei insbesondere den Initiatoren dieses sozialen Wortes, dem Landesjugendring Thüringen, gedankt.
Bereits im Mai 2007 wurde bei der 30. Vollversammlung das Thema Kinderarmut mit den Sozialpolitikern der Landtagsfraktionen diskutiert.
Das soziale Wort betont die Mehrdimensionalität der Kinderarmut. Neben dem Fehlen von materiellen Ressourcen (in der Regel kein oder ein zu niedriges eigenes Erwerbseinkommen in den Familien) gibt es noch mindesten zwei weitere Formen der Kinderarmut.
Benannt wurden auch die Fälle in denen zwar ausreichende Finanzmittel vorhanden sind, aber nicht oder nur zum Teil zum Wohle der Kinder eingesetzt werden.
Als dritte Form der Kinderarmut muss auch die emotionale Vernachlässigung von Kindern in den Blickpunkt genommen werden.
Das soziale Wort listet eine Vielzahl von Forderungen auf. Nicht alle werden realisierbar sein und über einige kann man auch trefflich diskutieren.
Über die Aufnahme von eigenständigen Kinderrechten in die Verfassung werden wir in der kommenden Woche im Landtag diskutieren.
Forderungen nach kostenfreien Mittagessen in Kitas und Horten werden zur Zeit im Sozialausschuss des Landtages diskutiert und wurden am vergangenen Wochenende auch von der
Jungen Union auf ihrem Landestag angemahnt.
Ich bin bei beiden Themen eher skeptisch. Aber die Verbände haben mit ihren einzelnen angesprochenen Punkten jeweils wichtige Mosaiksteine zu einem Gesamtbild gelegt an dem wir weiter arbeiten werden.
Ich erwarte noch in diesem Herbst Antworten zu unserer Forderung nach eigenständigen Kinderregelsätzen und einer bedarfsgerechten Staffelung der Regelsätze für Kinder.
Mit der Vorlage des Existenzminimumberichts der Bundesregierung müssen diese berechtigten Forderungen zügig umgesetzt werden.
Herzlichen Dank an Roland Büttner
Seit über einem Jahr ist der Erfurter Stadtführer Roland Büttner in der Landeshauptstadt unterwegs und sammelt Spenden für das
Kinderhospiz Mitteldeutschland.
Seine Spendensammelbox hatte inzwischen das stattliche Gewicht von 2,2 Kilogramm erreicht und so verschaffte er sich gestern “Marscherleichterung” und übergab die Spendensumme an den Präsidenten des “Freundeskreises Kinderhospiz Mitteldeutschland” Willibald Böck.
Es war mir eine große Freude als Freundkreismitglied gemeinsam mit Willibald Böck und Herrn Büttner die Spendensumme zu zählen. Die stolze Summe von 376,82 Euro hat Roland Büttner gesammelt und will sie privat noch verdoppeln. Herzlichen Dank dafür!
Das entstehende Kinderhospiz braucht viele Unterstützer.
Roland Büttner leistet Hervorragendes. Bei seinen Stadtführungen verzichtet er häufig auf eine Entlohnung und bittet seine Gäste um eine Spende für das Kinderhospiz. Sein Ziel ist, den Aufbau einer Bibliothek im Kinderhospiz in Tambach Dietharz mit den von ihm gesammelten Spenden zu ermöglichen. Schon zum zweiten Mal hat er eine beträchtliche Spendensumme dafür übergeben.
Roland Büttner wird weiter mit seiner Spendenbox in
Erfurt unterwegs sein. Der Dank der erkrankten Kinder und ihrer Eltern ist ihm gewiss.
Inkonsequenter Umgang bei der Nutzung kommunaler Räumlichkeiten
In der gestrigen Stadtratssitzung wurde mit den Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN der Stadtratbeschluss zur Nutzung kommunaler Räumlichkeiten aus dem Jahr 2007 aufgehoben.
Der vor über einem Jahr gefasste Beschluss sollte ursprünglich dazu dienen, der NPD und anderen rechtsextremen Parteien den Zugang zu kommunalen Räumlichkeiten, insbesondere dem Rathaus, der
Kleinen Synagoge und den Erfurter Schulen zu verbauen.
Um dies rechtlich unangreifbar zu gestalten, wurde 2007 mit großer Mehrheit im Stadtrat beschlossen, generell Parteien von der Nutzung dieser Räumlichkeiten auszunehmen.
Die gestrige Aufhebung des Beschlusses durch Linke, SPD und Grüne ist das Ergebnis des eigenen inkonsequenten Umgangs mit der Regelung.
Nachdem bereits im Sommer vergangenen Jahres Bodo Ramelow eine politische Veranstaltung in der Kleinen Synagoge genehmigt bekam, die SPD erst vor einigen Tagen ihre Europa- und Bundestagskandidatennominierung im Ratsgymnasium durchführte und der Sommerempfang der Erfurter SPD schließlich im Frauenzentrum stattfand, war es nur noch eine Frage der Zeit, wann man sich die “selbstangelegten Fesseln” abstreifen wollte.
Der nächste Konflikt deutete sich in dieser Frage schon an. Am 7. November 2008 will der SPD-Bundestagsabgeordnete Carsten Schneider in der Kleinen Synagoge einen Empfang für den SPD Kanzlerkandidaten und Bundesminister Steinmeier geben.
Vorsorglich erklärte dazu das Büro des Oberbürgermeisters bereits vor der Aufhebung der Widmungssatzung, die Veranstaltung finde im Rahmen “Fraktion vor Ort” statt und Carsten Schneider sei schließlich keine Partei. Überdies sei eine Eintragung in das goldene Buch der Stadt mit dem Oberbürgermeister geplant.
Die Beispiele belegen, dass manche Parteiveranstaltung nur eine Frage der richtigen Interpretation sein muss. Und dann gelten nach Meinung des Oberbürgermeisters Beschlüsse nur eingeschränkt.
Das Hinwegsetzen über eigene Beschlüsse öffnet nun in letzter Konsequenz wieder Tür und Tor für Rechtsextreme.
Ich bin sehr gespannt mit welchem Konzept zukünftig Schulen, Bürgerhäuser und die kleine Synagoge vor unerwünschten Gästen geschützt werden sollen.
Die Antwort darauf blieben die Linke, SPD und Grüne gestern schuldig.
Trägerkreis des Familienpolitik-Volksbegehrens plant tiefe Einschnitte bei Familienetats
Initiatoren wollen 16 Mio. Euro zu Lasten der Familien umschichten

Trägerkreis vor zweitem Anlauf zum Volksbegehren
Während wir im Landtag noch heftig über den von den Oppositionsparteien eingebrachten Kita-Gesetzentwurf diskutieren (zuletzt im Plenum am Freitag), stellt sich der
Trägerkreis “Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik” bereits auf einen zweiten Start eines Volksbegehrens ein.
Einem Protokoll der letzten Vollversammlung des Trägerkreises vom 2.9.2008 ist dies zu entnehmen.
Immer deutlicher wird dabei, es geht um den bereits aufziehenden Vorwahlkampf.
Peter Häußler, stellvertretender Sprecher vom Trägerkreis, schreibt dazu an seine Mitstreiter: “Die Hauptbotschaft des Treffens: die Entwicklungen im Parlament machen einen Neustart des Volksbegehrens im kommenden Frühjahr wahrscheinlich. Wir werden dann in eine Wahlperiode geraten, die CDU wird wettern und wir werden antworten: wozu ist ein Wahlkampf denn da, wenn nicht zur Auseinandersetzung um strittige Themen?”
Recht hat Herr Häußler!
Also dann sollten wir doch mal beginnen mit der Auseinandersetzung um den neuen (noch vertraulichen) Gesetzentwurf:
Im Vergleich zum letzten wurde er erheblich gekürzt, um ihn lesbarer bzw. druckbarer zu machen. Der alte Entwurf wurde vom Thüringer Verfassungsgericht abgeschmettert und war zudem so umfänglich, dass er nicht einmal auf ein A3-Blatt passte.
Bei der Straffung wurde nun zunächst das gebührenfreie letzte Kita-Jahr gestrichen, denn Volksbegehren zu Gebühren und Beiträgen sind rechtlich nicht zulässig.
Aus dem gleichen Grund wurde die bisher vorgesehene Begrenzung der Elterngebühren auf den Stand des Jahres 2005 gestrichen.
Den Kürzungsbemühungen fielen schließlich die ursprünglich geplanten Paragraphen zu den Zielen und Aufgaben der Kinderbetreuung und zum Leitungsrat zum Opfer.
Geplant ist nach wie vor die ersatzlose Streichung des Landeserziehungsgeldes und die Auflösung der
Stiftung “Familiensinn”. Damit sollte nach Meinung des Trägerkreises genug Geld da sein, um die Personalverbesserungen in den Kitas und die Absenkung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz ab einem Jahr zu finanzieren. Dies bleibt jedoch unrealistische Träumerei.
Von den rund 40 Millionen Landeserziehungsgeld fließen bereits jetzt schon rund 60 Prozent per Abtretungserklärung in die Kitas. Der Rest teilt sich auf zwischen den Eltern die ihre Kinder zwischen dem 2 und 3 Jahr zu Hause betreuen, nach den neuesten Zahlen sind dies 23 Prozent, und den Eltern mit mehreren Kindern, die einen Geschwisterzuschlag erhalten, auch wenn das Kind die Kita besucht. Der neue Gesetzentwurf würde damit insbesondere Eltern mit mehreren Kindern treffen.
Bei der geplanten Auflösung der Stiftung “Familiensinn” übersehen die Kollegen vom Trägerkreis, dass die zusätzliche Einnahme von über 30 Millionen Euro nur einmal zur Verfügung stehen, aber dafür in den Folgejahren auch die familienpolitischen Leistungen der Stiftung separat finanziert werden müssten (jährlich 1,5 Mio Euro).
Die Kosten bei Realisierung des Volksbegehrens haben sich durch die Streichung des gebührenfreien Kita-Jahres zwar wohl um rund ca. 16 Millionen reduziert, aber es bleibt noch eine unrealistische Summe ohne Deckungsvorschlag.
Allein 117 Millionen Euro würde jährlich die Personalaufstockung kosten. Hinzu kommen noch erhebliche Kosten für die Absenkung des Rechtsanspruchs und die Erweiterung des Betreuungsanspruch auf mindestens 10 Stunden täglich
Fazit: Auch der neue Gesetzentwurf wird wohl nicht finanzierbar sein und eventuell vor dem Verfassungsgericht landen.
Bei den strategischen Planungen des Trägerkreises hofft man darauf, dass durch die Landtagswahl im nächsten August vielleicht die Klage entfallen könnte. Dass zwischenzeitlich keine Verbesserung in den Kitas greifen würde, wird billigend bei der Planung der Strategie in Kauf genommen. Überdeutlich wird dies an einem Satz im Protokoll vom 2.9.: “Es besteht jedoch die große Wahrscheinlichkeit, dass sich die Liga mit Almosen abspeisen lassen wird (ab 300 VbE).”
Falls also die Liga als Träger von den meisten Thüringer Kitas einer Kompromissvariante zustimmen würde zwischen dem sozialpolitisch Wünschenswertem und finanzpolitisch Realisierbarem, wird ihr wohl vom Trägerkreis die “Freundschaft” gekündigt.
Wer noch Zweifel daran hat, wer hier politisch sein Süppchen kocht, findet unter der Terminankündigung im Protokoll des Trägerkreises die Antwort: “nächste TK Sitzung am 4.11. bei den LINKEN und AK Gesetz am 9.10. bei der SPD”
Interessenten am neuen vertraulichen Entwurf des Volksbegehrens (Stand Anfang September, unfertige Diskussionsfassung) können ihn von mir gerne per
E-Mail erhalten. Schließlich kann die Auseinandersetzung um strittige Themen doch nur hilfreich sein.
Erster Saisonsieg
Am heutigen Abend haben “meine” Mädels vom SWE Volley-Team ihr erstes Heimspiel in der neuen Saison der 2. Volleyballbundesliga absolviert.
Am Ende konnten wir uns gemeinsam über einen 3:1 Sieg gegen die TG Biberach freuen.
Der Sieg gegen den Aufsteiger war zwar verdient, aber in den ersten beiden Sätzen alles andere als sicher.
Im ersten Satz legten die Damen aus BaWü wie die Feuerwehr los und führten schnell mit 8:1. Den Vorsprung konnten unsere Mädchen im ersten Satz auch nicht mehr aufholen und verloren diesen. Auch im zweiten Satz dauerte es bis zum 16. Punkt bis wir überhaupt zum ersten Mal in Führung gehen konnten.
Mit der Einwechslung von Beate Brabetz war aber der Damm gebrochen und es wurde dann doch noch ein klarer Sieg.
Herzlichen Glückwunsch an unseren neuen Trainer Heiko Herzberg!
In der nächsten Woche geht es nach Dresden zum 2. Aufsteiger und am 27.9. wird um 19.30 Uhr der dritte Aufsteiger in unserer Halle am Sportgymnasium erwartet.
Wir haben als Vorstand die Sommerpause genutzt, die Rahmenbedingungen für die über 150 Spielerinnen unseres Vereins in allen Spielklassen weiter zu verbessern.
Unsere Teams starten in der 2. Bundesliga, der Regionalliga, der Thüringenliga und der Landesklassen.
Ich freue mich auf eine spannende Saison und wünsche allen Spielerinnen Erfolg und eine verletzungsfreie Saison.
Mit unserer ersten Damenmannschaft wollen wir im oberen Tabellendrittel der 2. Bundesliga mitmischen. Heute war ein guter Auftakt dazu.
Mehr Infos finden sich auf der Homepage des SWE Volley-Teams.