Blogeinträge

Bedarfsgerechte Regelsätze für Kinder eingefordert

Eine schier endlose Diskussion um die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder hat heute vor dem Bundesverfassungsgericht seinen vorläufigen Abschluss gefunden. Bereits vor zwei Jahren habe ich in der parlamentarischen Diskussion im Thüringer Landtag eigene Kinderregelsätze eingefordert. Der Grundfehler der prozentualen Berechnung analog zu den Regelsätzen von Erwachsenen wurde bereits bei der Konstruktion von Hartz-IV von Rot-Grün gemacht. Müntefering und alle folgenden Arbeitsminister wurden zwar gemahnt dies zu korrigieren, aber nichts bzw. nur wenig ist passiert. Auch die Angleichung an die prozentualen Sätze im letzten Jahr diente nur dazu, noch vor der Bundestagswahl wenigstens Mehrbedarfe entsprechend der Alterstufen anzuerkennen. Beim Kindesunterhalt, den getrennt lebende Väter oder Mütter zahlen müssen funktioniert es deutlich differenzierter. Was nun folgen muss ist eine offene Diskussion, was zur Teilhabegerechtigkeit für Kinder notwendig ist. Dies muss nicht zwingend zu einer Erhöhnung der Hartz-IV-Sätze führen. Bereits im Landtag haben wir über Sozialfonds diskutiert, die bei Ganztagsbetreuungen, die eine Gebührenbefreiung haben (Kita- und Hort-Gebühren) auch die Angebote wie Essensversorgung und Freizeitangebote (von Besuch im Puppentheater bis zum Schwimmbadbesuch) umfassen. Das Schulstarterpaket zielte genau in diese Richtung. Wenn dies statt den Sozialfonds an Schulen und Kitas in den Regelsätzen eingearbeitet werden soll, ginge dies über sogenannte Mehrbedarfsregelungen bei Ganztagsbetreuung. Klar muss aber auch sein, dass sich dies an den zur Verfügung stehenden finaziellen Mitteln einer Familie orientieren muss. Die Alleinerziehende Verkäuferin hat häufig weniger Finanzmittel zur Verfügung, als Hartz-IV-Empfänger. Chancengerechtigkeit muss selbstverständlich auch für ihre Kinder gelten. Im Sozialrecht des SGB VIII gibt es den sogenannten Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe. Daran müssen sich Unterstützungsangebote orientieren. Wer meint, dafür sei nun allein der Bund zuständig, irrt. Leistungen die bis jetzt auf kommunaler Ebene erbracht werden (in Erfurt kostenfreies Mittagessen in Kitas und Horten für bedürftige Kinder, Sozialticket im ÖPNV), darf nicht ersatzlos zum Bund rübergeschoben werden. Freiwerdene Finazmittel müssen weiter für Familien eingesetzt werden. Leider geht der Trend genau in die andere Richtung. In Erfurt entledigt sich die Stadtverwaltung gerade unliebsamer eigener sogenannter freiwilliger Leistung. Das Familienzentrum am Anger, die Jugendeinrichtungen der Stadt, Erziehungs-Ehe-, Familien- und Lebensberatungstellen können schon jetzt ein Lied davon singen. Bei meinem heutigen Gespräch bei der Caritas habe ich deren Sorgen gehört und werde sie im Jugendhilfeauschuss zur Sprache bringen.

Vergleich Äpfel mit Birnen – Ländermonitor zur Frühkindlichen Bildung der Bertelsmann-Stiftung

Kita Alach (30)
Bei meinem Kita-Praktikum in Alach
Gestern wurde  von der Bertelsmann-Stiftung ein Ländermonitor zur Frühkindlichen Bildung in Kindertageseinrichtungen vorgestellt. Im wesentlichen wurden dabei die Zahlen der statistischen Landesämter zusammengetragen und darauf basierend die Betreuungschlüssel der Kinder zwischen drei Jahren und Schulbeginn miteinander verglichen.  Jörg Dräger, Vorstandsmitglied der Bertelsmann-Stiftung, erklärte bei der Vorstellung der Studie “Der Personalschlüssel ist das wichtigste Kriterium für die Bildungsqualität in Kindertageseinrichtungen.”. Mit dieser Aussage wurde er heute in vielen Medien zitiert und dies, obwohl er damit falsch liegt! Leider machten sich sowohl die Verfasser der Studie, als auch die meisten Medienvertreter nur zum Teil mit der unterschiedlichen Situation in den Bundesländern vertraut. Je nach politischer Betrachtungsweise entstanden dann heute die Schlagzeilen: “Bremer Kindergärten auf Platz 1”, “Nicht genug Erzieher in saarländischen Kindergärten”, “Mecklenburg-Vorpommern: Rote Laterne in Kitastudie; Sozialministerium betont die Qualität”, „NRW liegt beim Betreuungsschlüssel mit an der Spitze“, ” Schlechte Noten für hessische Kindergarten”, “Zu wenig Erzieherinnen in Sachsens Kitas”, “Sachsen-Anhalt: Zu wenig Personal in Kindergärten – Eine Fachkraft ist für etwa 12 Kinder zuständig” und “Thüringen ist beinahe Deutschlands Schlusslicht bei der Personalausstattung in Kindergärten”. Alle diese Artikel beriefen sich auf die nackten Zahlen der Bertelsmann-Studie. Beim Blick hinter die Zahlen ist zunächst festzuhalten: Der Personalschlüssel ist keineswegs das wichtigste Kriterium bei der Bildungsqualität. Es ist schon wichtig, dass sich ausreichend ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher um die Kinder kümmern, aber die Betonung muss dabei auf gut ausgebildet liegen. In zahlreichen, vor allem in den westlichen Bundesländern ist es üblich, dass bis zu 30 Prozent ohne entsprechenden Ausbildungsabschluss bzw. Pflege- und Hilfskräfte Kinder betreuen. In den östlichen Bundesländern sind es zu nahezu 100 Prozent ausgebildete Fachkräfte, in Thüringen allein über 93 Prozent mit Fachschulabschluss. Wenn es so einfach wäre, Bildungsqualität aus dem Betreuungsrelationen abzuleiten wie es Herr Dräger tut, gäbe es nur ein Fazit die größte Bildungsqualität besteht bei der 1:1 Betreuung der Kinder zu Hause! Nicht reflektiert wurde in der Studie auch der Betreuungsumfang in den verschiedenen Bundesländern. Im Thüringer KitaG ist ein Betreuungsumfang von 9 Stunden gesetzlich verankert. Weit über 80 Prozent der Kinder nutzen auch einen Ganztagsbetreuungsplatz und 96 Prozent der Kinder besuchen eine Kita. In Niedersachsen bekommt hingegen nicht einmal ein Drittel der Kinder einen Ganztagsplatz. Und auch im gelobten Bremen sind es nur 43 Prozent. Sechs Bundesländer haben sogar noch Platzangebote ohne Mittagsversorgung. Keine Berücksichtigung fand bei der Vorstellung der Studie auch der unterschiedliche Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz lediglich Thüringen bietet einen uneingeschränkten Rechtsanspruch für Kinder ab zwei Jahre und ab dem Sommer soll dieser auf den 1. Geburtstag abgesenkt werden. Höchst unterschiedlich gestaltet sich auch das Fazit der Bildungspläne. Der verbindliche Thüringer Bildungsplan findet keine Erwähnung bei der spezifischen Länderauswertung, da er aber schon eineinhalb Jahre alt ist, darf unterstellt werden, dass einige der Länderberichte um einiges älter sind. Falls die Studie der Bertelsmann-Stiftung den Augenmerk auf notwendige Verbesserungen im Kita-Bereich in Ost und West lenken sollte, hat sie ihren Zweck erfüllt. Für eine objektive Vergleichsmöglichkeit fehlt ihr allerdings die Tiefe und eine umfassende Analyse der unterschiedlichen Bedingungen in den Bundesländern. Ein weiterer wichtiger Punkt fehlt mir und verdient eine gesonderte Betrachtung. Bildungsexperten betonen wie wichtig der richtige Übergang von der Kita in die Grundschule ist und dass die Bildungskonzepte aufeinander abgestimmt sein müssen. Hier liegt für mich ein wichtiger Schlüssel für Bildungserfolge. Ländermonitor der Bertelsmann-Stiftung

Sind denn schon wieder Wahlen?

Infostand (1)
Johanna Arenhövel, Michael Panse, Thomas Pfistner und Tabea Gies
Für ungläubiges Staunen und unsichere Nachfragen sorgten wir mit unserem heutigen CDU-Infostand auf dem Erfurter Anger bei Passanten. Der Versuchung ihnen zu antworten:”Ja, die letzte Wahl wurde wegen zu geringer Wahlbeteiligung annuliert.” sind wir nicht erlegen. Stattdessen erklärten wir, dass die Erfurter CDU schon seit Ende vergangenen Jahres regelmäßig mindestens ein Mal im Monat mit einen Infostand in der Erfurter Innenstadt vertreten sein wird. Dabei werden Stadträte und Kreisvorstandsmitglieder als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um aktuelle politische Themen zu erläutern und für Anregungen offen zu sein. Heute waren trotz Infostand-unfreundlichem Wetter zeitweise bis zu zehn CDU-Vertreter am Stand und neben den überraschten Bürgern auch durchaus interessierte Erfurterinnen und Erfurter da. Mit mehreren Flugblättern erläuterten wir aktuellen Stadtratsthemen aus der Sitzung der letzten Woche. Spätestens wenn wir über das Haushaltsgerüst diskutieren wird diese Art der Information eine wichtige Säule werden. Die Anregung im Nachgang zu den vielen Wahlkämpfen des letzten Jahres stößt auf Resonanz und wird in den wärmeren Monaten sicher noch intensiviert werden.

Doppelsieg gegen Chemnitz lässt Aufstiegsträume wachsen

SWE Volley-Team - FK Chemnitz (41)
Siegesfeier nach dem Spiel
Am Samstag haben die Damen des SWE Volley-Teams gleich doppelt “Nägel mit Köpfen” gemacht. Sowohl die Bundesligadamen, als auch das Regionalligateam war im Heimspiel gegen Chemnitz erfolgreich. Am Nachmittag gewannen unsere Mädels gegen PSV Chemnitz II mit 3:1 und sicherten damit die Tabellenspitze ebenso, wie am Abend das SWE Volley-Team gegen die Figthing Kangaroos Chemnitz mit 3:0. Wobei allerdings das Ergebniss erst heftig errungen werden musste. Die Chemnitzerinnen um unsere beiden ehemaligen Spielerinnen Luise und Josi Brandt kämpften heftig und wollten unbedingt  einen Satz mitnehmen und waren im Schlußsatz beim 30:28 mehrfach mit eigenen Satzbällen dicht dran. Kämpferisch haben die Mädels aus Chemnitz gut mitgehalten, etwas mehr Glück und am Ende Konsequenz war aber wieder auf unserer Seite. Für das Bundesligateam war es nun schon der sechste Sieg in Folge ohne Satzverlust und der 15 Sieg in dieser Saison. Mit dem sensationellen Punktestand von 30:0 führen sie die Tabelle an. Lediglich Grimma kann bei einem Punktestand von 26:4 noch heranrücken. Für Dresden, Vilsbiburg II und nun auch Chemnitz ist das Aufstiegsrennen in diesem Jahr bei jeweils fünf verlorerenen  Spiele wohl schon gelaufen.
SWE Volley-Team - FK Chemnitz (15)
Volles Haus in Erfurt
 Mit jedem Sieg unserer Mädels steigt aber auch die Erwartungshaltung. Fragen nach dem möglichen Aufstieg werden nun immer lauter gestellt. In dieser Saison könnten wir sogar doppelt aufsteigen. Für das Regionalligateam bestände die Möglichkeit in die 2. Volleyballbundesliga aufzusteigen, aber nur dann wenn die 1. Mannschaft in die 1. Bundesliga aufsteigt. Diese ideale Konstelation mit jeweils einem Team in der 1. und 2. Liga zu sein, wäre die Krönung unserer Nachwuchsarbeit und ermöglichte die optimale Entwicklung aller unserer Vereinstalente.
SWE II - Chemnitz II (4)
Auch das Regionalligateam ging als Sieger vom Feld
In den nächsten Tagen werden wir, der Vereinsvorstand, zahlreiche Gespräche mit potentiellen Sponsoren führen. Es ist kein Geheimniss, dass wir den Saisonetat in der 1. Liga mindestens verdoppeln müssen. Nach unserem Gastspiel in der 1. Liga vor fünf Jahren, wissen wir aber auch um die Verantwortung für den ganzen Verein. Viele Volleyballteams, zuletzt die Chemnitz, mussten die Erfahrung machen, dass die 1. Liga auch ein finanzielles Abenteuer ist. Unser Trainer Heiko Herzberg hat deshalb am Samstag richtig erklärt: Wir wollen gerne aufsteigen – aber nicht um jeden Preis. Sportlich haben es die Mädels in jedem Fall verdient. Dies bewies am Samstag auch die Ehrung mit dem Goldhelm der Thüringer Allgemeinen. Mannschaftkapitän Beate Brabetz nahm die Ehrung als Thüringer Sportler des Monats entgegen. Über 6.000 Leserinnen und Leser hatten für unsere Mädels gestimmt und sie befinden sich jetzt mit dieser Ehrung auf einer Ebene mit Olympiasiegern und Weltmeistern. Glückwunsch – weiter so!

Neue – alte Vergütung für Erfurter Tagespflegemütter

Stadtrat1
Die CDU Fraktion im Erfurter Stadtrat
Es geht doch! Auch wenn am Ende keiner mehr daran schuld sein wollte und keiner seinen Fehler einräumte, stimmte am Mittwoch Abend das Ergebnis. Der Stadtrat stimmte einmütig dafür, dass die Tagespflegemütter weiter den alten, also höheren Vergütungssatz von 434 Euro pro Kind erhalten sollen. Im Dezember hatte die Stadtverwaltung dem Stadtrat eine Kürzung von knapp 70 Euro pro Kind “untergejubelt”. Dabei ignorierte die Stadtverwaltung, dass dazu eigentlich erst ein Stadtratsbeschluss von 2004 hätte aufgehoben werden müssen. Es spricht für die interne Arbeitsweise, dass die zuständige Beigeordnete  Thierbach (Linke) gar nicht wusste, dass es einen solchen Stadtratsbeschluß gab. Auch das Wort des Oberbürgermeisters Andreas Bausewein (SPD) galt da nicht viel. Er hatte im Finanzausschuss zugesagt, dass mit dem Beschluss zur vorläufigen Haushaltsführung keine Stadtratsbeschlüsse “ausgehebelt” würden. Dem Stadtratsbeschluss im Dezember hatten am Ende nur noch die Grünen und die Freien Wähler zugestimmt. Letztere sahen ihren Fehler ein und brachten am Mittwoch einen Antrag auf Änderung zu den Tagespflegemütter ein.   In der Landeshauptstadt Erfurt werden über 200 Kinder in Tagespflege betreut. Damit sind dies ein Viertel der Kinderunter zwei Jahren, die in Ganztagsbetreuung sind (ca. 800). Das dies so viele Kinder sind hat mehrere Gründe. Während in ganz Thüringen nur600 Kinder in Tagespflege sind, sind es in Erfurt und Weimar überdurchschnittlich viele. Zum ersten ist die Tagespflege ein sehr individuelles und flexibles Angebot für Eltern, zweitens kostet sich den Städten weniger als die Hälfte wie ein Krippenplatz (in Erfurt 911 Euro je Platz/Monat) und drittens bezahlen die Städte den Tagespflegemüttern einen erhöhten Monatssatz, um die Tagespflege für sie attraktiv zu machen. Nach dem Willen der Erfurter Stadtverwaltung sollte diese Summe nun auf 367 Euro abgesenkt werden – eine Zumutung für die Tagespflegemütter, die von dieser Zahlung mehr als zwei Drittel als Betriebsausgaben haben und lediglich rund ein Drittel als Kosten für die Erziehung der Kinder. Diese Entscheidung der Stadtverwaltung wäre sogar rechtswidrig gewesen, was offensichtlich “großzügig übersehen” wurde. Die Stadt Erfurt erhält vom Land 100 Euro als Zuschuss pro Monat und Tagespflegeplatz und die Eltern bezahlen an das Jugendamt bis zu 320 Euro monatlichen Beitrag, wenn sie mehr als 60.000 Euro Jahresbruttoverdienst haben. Für diese Eltern wäre die Gebührensatzung der Stadt Erfurt rechtswidrig, weil die Stadt mehr pro Platz einnehmen würde, als sie mit 367 Euro ausgibt. Bundesverfassungsgericht und Oberlandesgericht haben der Stadt Erfurt schon einmal ins “Buch geschrieben” dass dies rechtswidrig ist! Fakt ist, in Erfurt fehlen Betreuungsplätze fürKinder unter 2 Jahren. Junge Eltern können ein Lied davon singen, wenn sie versuchen im Jugendamt einen Krippenplatz oder einen Tagespflegeplatz zu bekommen. Keiner frei, erst in drei Monaten, nur für vier Stunden – sind die gängigen Antworten. Das Gebot der Stunde müsste also sein neue Plätze zu schaffen und Tagespflegemütter zu stärken und nicht sie zu vergraulen und bestehende Plätze zu zerstören. Ab dem 1. August 2010 soll der Rechtsanspruch auf Betreuung gelten. CDU und SPD haben einenentsprechenden Gesetzentwurf gestern in den Landtag eingebracht. Spätestens dann hat die Stadt Erfurt ein ganz großes Problem! Die Zuschüsse des Landes pro Tagespflegeplatz steigen dann auf 270 Euro im Monat. Die CDU wird im Sommer beantragen, dann auch den Vergütungssatz für Tagespflegemütter weiter zu erhöhen, um neue Plätze zu schaffen. Am Mittwoch war unser Ziel den unsinnigen Kürzungsbeschluss der Stadt aufzuheben. Er war von der Stadt unverantworlich gegenüber den Tagespflegemüttern, er war kommunalpolitisch grob fahrlässig und wegen der Rechtswidrigkeit verantwortungslos und er war sozialpolitisch ein Skandal, weil damitEltern Betreuungsmöglichkeiten entzogen würden. Es ist gut, dass der Stadtrat dies einstimmig korrigierte und es zeigt, dass wir der Stadtverwaltung aufmerksam auf die Finger schauen müssen!

LBS-Kinderbarometer Deutschland: Länderbericht Thüringen

Kinder sind Experten in eigener Sache! Oft werden aber die Bedürfnisse und Erwartungen von Kindern durch Erwachsene formuliert. Das LBS-Kinderbarometer versucht seit 1997 dies zu ändern. Nachdem es von 1997 bis 2007 als Länderbarometer für Nordrhein-Westfalen erstellt wurde sind seit 2007 sechs weitere Bundeländer dabei und ab 2009 alle 16 Bundesländer. Über 10.000 Kinder zwischen 9 und 14 Jahren wurden nach ihren Wünschen, Sorgen, Bedürfnissen und Hoffnungen befragt. 457 Thüringer Kinder gaben dabei Auskunft darüber, was sie bewegt und wie es ihnen geht.
LBS-Kinderbarometer (12)
Im Gespräch mit Prof. Wassilios Fthenakis
Bei der Vorstellung der Länderstudie im Erfurter Augustinerkloster erläuterte Prof. Wassilios E. Fthenakis Details dazu. Über das Wiedersehen mit ihm und ein anschließendes kurzes Gespräch habe ich mich sehr gefreut, konnten wir doch in der Vergangenheit häufiger das Gespräch zur frühkindlichen Bildung miteinander führen. Ich schätze seine klar formulierten Forderungen, auch wenn sie nicht alle sofort politisch umsetzbar sind.   Einige wichtige Thüringer Befunde sind: Thüringer Kinder zählen im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern Politik zu den vier wichtigsten Themen. Thüringer Kinder ziehen das Fazit: Ihre Väter engagieren sich und zeigen Interesse an ihren Kindern – aber nicht immer genug. Gewünscht sind achtsame, aufmerksame und aktive Väter. Zu schaffen macht den Kindern Leistungsdruck und Streß in der Schule. 29 Prozent machen in ihrer Schullaufbahn persönliche Erfahrungen mit Sitzenbleiben.
LBS-Kinderbarometer (3)
Kinder sind Experten in eigener Sache
 Für bemerkenswert halte ich die Position der Kinder zu ihren Familien. Sie sehen die Familie als Quelle der Zufriedenheit. In ihrer Familie ist für die meisten Thüringer Kinder ihre Welt in Ordnung. Gut oder sehr gut fühlen sich 76 Prozent der Thüringer Kinder. Dies steht im klaren Widerspruch zum permanent von linken Politikern formulierten Mißtrauen gegenüber von Familien. Sie brauchen Ermutigung und Hilfe und kein Mißtrauen! Ein letzter Punkt hat mich dann doch etwas überrascht. Thüringer Kinder besitzen die meisten Fernseher in Deutschland, fast die Hälfte hat einen eigenen Fernseher und kann uneingeschränkt auf das Gerät zugreifen. Ob dies am Sitz des Kinderkanals in Erfurt liegt? Allerdings führt dies nicht automatisch zu mehr Medienkompetenz. Diese muss in Zusammenarbeit mit den Eltern erarbeitet werden.

Das virtuelle Rathaus – oder auf dem Weg zu papierlosen Stadtratssitzungen

Das Ratsinformationssystem
Das Ratsinformationssystem
Monat für Monat, Jahr für Jahr habe ich kiloweise (wahrscheinlich sind es seit 1993 schon ganze Tonnen und Wälder) Papier aus dem Rathaus nach Hause und wieder zurück in Ausschuss- und Stadtratssitzungen getragen. Seit dieser Woche könnte sich dies nun wesentlich ändern. Alle 50 Stadträte der Landeshauptstadt wurden seit Beginn des Jahres im virtuellen Zeitalter mit Laptops und dem Zugang zum Ratsinformationssystem ausgestattet. Das bedeutet, dass sämtliche Stadtratsvorlagen, Beratungsprotokolle, Einladungen und Tagesordnungen im Netz verfügbar sind und hoffentlich die dicken Beratungsordner der Vergangenheit angehören. Schon 1995 gab es in Litauen soetwas bei der dortigen Regierung, wie weit sind eigentlich diesbezügliche Projekte im Bundestag??? Beim ersten Test gestern Abend war ich positiv überrascht, dass damit auch Dringlichkeitsanträge deutlich schneller verfügbar sind und damit die Sitzungsvorbereitung für die Stadträte auch von zu Hause einfacher wird.
Folgt bald die virtuelles Staatskanzlei?
Folgt bald die virtuelles Staatskanzlei?
In den nächsten Wochen gibt es zur Sicherheit noch Beides – elektronische Post aus dem Rathaus und Papier in den Postfächern der Fraktionen. Das Ziel (nicht nur von den Grünen) ist aber das papierlose Rathaus. In der nächsten Ausbaustufe aber dann sich nur mit Strom für die Laptops, der aus Solarenergie gewonnen wurde und auf alle Fälle atomstromfrei ist 😉 Ersatzweise werden die Kollegen der Grünen aber wohl schon einmal Fahrraddynamos mit ihren Laptops koppeln.

Herrlich, närrisches Thüringen

Närrisches Thüringen (1)
Antje Tillmann, MdB und Michael Panse
Traditionsgemäß kurz vor dem Beginn der heißen Karnevalsphase treffen sich die Thüringer Karnevalsvereine zur gemeinsamen Fernseh-Festsitzung des MDR. Beim gestrigen 12. “Herrlich, närrisches Thüringen” in der Erfurter Messehalle war die Polit-Promi-Dichte allerdings deutlich geringer, als in den Vorjahren. Wer in einem Nicht-Wahljahr zur Fernsehsitzung geht dem darf man allerdings unterstellen, dass er es aus Begeisterung für den Karneval tut. Unsere Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht kam passend gekleidet in schwarz-rot und wagte vor laufenden MDR-Kameras ein Walzertänzchen mit dem Sitzungspräsidenten. Landtagspräsidentin Birgit Diezel gehört ebenso zu den Stammgästen, wie Finanzministerin Marion Walsmann.
Närrisches Thüringen (24)
Unsere tanzende Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht
Neu hingegen waren die beiden SPD Minister Heike Taubert (Soziales) und Matthias Machnig (Wirtschaft). Da beide noch neu beim närrisches Thüringen sind, haben wir ihnen die, vorsichtig ausgedrückt, karnevalistische Zurückhaltung verziehen. Die Platzierung des MDR wollte es dass auf der andreren Seite des Mittelganges die Fraktionsvertreter gemeinsam einen Tisch hatten. Klaus Zeh (CDU) und Uwe Höhn (SPD) sowie Thomas L. Kemmrich (FDP) zählen durchaus zu den regelmäßigen Gästen. Die beiden grünen Vertreter Dirk Adams und Kathrin Hoyer hingegen kamen zwar gemäß des selbstdefinierten Anspruchs als Robin Hood (König der Diebe???) und Lady Marian, also als klassische Gutmenschen, hatten aber sichtlich wenig Spaß am Abend – vielleicht weil die Grünen in den wenigen Büttenreden mit politischem Anspruch überhaupt nicht erwähnt wurden.
Närrisches Thüringen
Der MDR-Fernsehorden - heiß begehrt
Die ganz rote Fraktion fehlte in diesem Jahr hingegen komplett und so entging ihnen auch der heiß begehrte MDR-Fernsehorden. Bodo Ramelow schien ob der aktuellen Nachrichten vom Auflösungsprozeß an der Linken Parteispitze nicht nach Scherzen zu sein. Von der linken Stellvertreterin des Erfurter OBs der krankheitsbedingt fehlte, Tamara Thierbach war ebenso wenig etwas zu sehen, wie von den linken Bundes-, und Landtagsabgeordneten sowie Stadträten – eben alles Spaßbremsen! Zahlreiche Tanzgruppen (Wassungen und Meiningen), die beiden “Alten” vorm  Landtag und Zeus (wie in den letzten Jahren als Kaiser von China und König von Deutschland in der Bütt) dominierten das Programm. Am 3. Februar wird es über den Bildschirm des MDR flimmern. Da ich in diesem Jahr gemeinsam mit unserer Bundestagsabgeordneten Antje Tillmann als Schornsteinfeger und Glücksbringer unterwegs war, hoffe ich das die neue Karnevalssession verletzungfrei für alle Aktieven und Gäste über die Bühne geht. Im letzten Jahr lag ich am Tag nach der Fernsehsitzung mit einem operierten Bein im Katholischen Krankenhaus und war die nächsten Wochen gehandicapt. Bilder vom gestrigen Abend hier: Und Infos des MDR zum “Herrlich, närrischen Thüringen” hier:

20 Jahre CDU Thüringen – 20 Jahre aktive Politik

CDU Thüringen (8)
JU-Vorsitzende der ´90 Jahre mit Christine Lieberknecht
Gestern Abend haben wir in Weimar das 20 jährige Bestehen des CDU Landesverbandes Thüringen gefeiert. Genau am 20. Januar 1990 wurde der CDU Landesverband Thüringen nach 38 Jahren aus den drei Bezirksverbänden Erfurt, Gera und Suhl wieder gegründet. Mt der Auflösung der Länder wurde auch die Verbandsstruktur der Landesverbände der Parteien 1952 aufgelöst.   Am 20. Januar 1990 erfolgte die Gründung des CDU Landesverbandes ebenso wie die Gründung des Landesverbandes des Demokratischen Aufbruchs, in dem ich damals Mitglied war. Eine Woche später folgte die SPD Thüringen und danach das Neue Forum. Wenige Wochen später folgten die ersten freien Wahlen in der damaligen DDR und im Sommer kandidierte ich für den Demokratischen Aufbruch zur Kommunalwahl. Insofern sind die 20 Jahre für mich kontinuierlich gefüllt mit politischen Erinnerungen.  JU Kreisvoritzender, CDU Kreisvorstandsmitglied, JU Landesgeschäftsführer, Stadtrat, JU Landesvorsitzender, JU Bundesgeschäftsführer, CDU Ortsverbandvorsitzender, Landtagsabgeordneter, stellv. Kreis- und Fraktionsvorsitzender – eine lange Liste von Funktionen und Ämtern, die mir in den 20 Jahren Spaß gemacht haben. Gestern habe ich viele Wegbegleiter wieder getroffen, aus DA-Zeiten Matthias Reitmayer und Klaus Zeh, hauptamtliche CDU-Mitarbeiter wie Rüdiger Scholz und Claudius Schlummberger und ehemalige JU-Vorsitzende wie Christoph Bender und Ute Karger. 20 Jahre CDU Thüringen sind für mich auch 20 Jahre persönliche politische Erinnerungen. Danke an alle, die den Weg begleitet haben. Wir haben gemeinsam mitgestaltet!

Neues Kita-Gesetz vorgelegt und Berufskritiker sind schon wieder da

Spatenstich 001
Kitas in Thüringen werden gestärkt

Neue und erweiterte Leistungen:

Das Gesetz ist richtig und stellt sicher, dass die derzeitige Betreuungssituation in Thüringen weiter verbessert wird. Es werden in dem Gesetz Rechtsansprüche formuliert, die es in keinem Kita-Gesetz eines anderen Bundeslandes gibt.

Erstmals wird ein gesetzlicher Betreuungsanspruch für Kinder ab dem ersten Geburtstag formuliert (Kritiker seien daran erinnert, dies gab es nicht einmal in der DDR!). Alle Eltern erhalten wenn sie diesen Betreuungsanspruch noch nicht nutzen ein Landeserziehungsgeld in Höhe von mindestens 150 Euro im Monat für die Dauer von 12 Monaten im Anschluss an das Bundeselterngeld. Andere Länder mit einem Landeserziehungsgeld schränken das Bezugsrecht durch Einkommensgrenzen ein.

 

Der Kita-Rechtsanspruch umfasst eine Garantie auf eine mögliche Betreuungszeit von 10 Stunden. Es wird ein Personalschlüssel von einer pädagogischer Fachkraft bei vier Kinder im ersten Lebensjahr, eins zu sechs im zweiten Lebensjahr, eins zu acht im dritten Lebensjahr und eins zu sechszehn im Alter zwischen dritten Lebensjahr bis zur Einschulung festgelegt.

Hinzu kommt noch ein Personalanteil pro Kind für Leitungstätigkeit. In jedem Fall werden auch Kleinsteinrichtungen über mindestens zwei VbE verfügen.

Die notwendig vorzuhaltende Fläche in Kindertageseinrichtungen wird klar definiert.

Damit werden die wesentlichen Forderungen des Volksbegehrens umgesetzt.

 

Finanzierung des Landes

Die Kommunen erhalten zukünftig 170 Euro im Monat für jeden belegten Platz bei Kindern im ersten Lebensjahr (bis jetzt 100), 270 für Kinder zwischen dem 1. und 3. Geburtstag (bis jetzt 100 zwischen 1. und 2. Geburtstag und 150 zwischen 2. und 3. Geburtstag), sowie 130 für alle Kinder zwischen 3. Geburtstag und Schuleintritt (bis jetzt 100 Euro).

Hinzu kommen noch 30 Euro je Kind/jährlich Fortbildungskosten, die Kosten für Praktikanten und die Förderung von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern sowie Kindern mit Frühförderbedarf.

Die Kommunen erhalten weiterhin eine Infrastrukturpauschale von 1000 Euro pro neugeborenen Kind.

Zur Finanzierung der Verbesserungen erbringt das Land eine beträchtliche Mehrleistung von bis zu 100 Millionen Euro und verdoppelt fast die direkten Zuschüsse zur Kinderbetreuung.

 

Finanzierung für die Kommunen im Vergleich zum Volksbegehren

Im Vergleich zum Entwurf des Volksbegehrens und den ursprünglichen Entwürfen der Koalition werden bei den Kindern zwischen den 1. und 3. Geburtstag nicht für alle Kinder jeweils 170 Euro an die Kommunen bezahlt sonder für jeden belegten Platz 270 Euro.

Diese Regelung ist berechtigt und war wichtig, weil ansonsten das Gesetz nicht als Kita-Ausbauprogramm sondern als kommunale Abwrackprämie für Kita- und Krippen-Plätze bei unwilligen Kommunen gewirkt hätte.

Im Klartext: es hätten insbesondere die Kommunen Vorteile gehabt, die (noch) nicht ausreichend Plätze für Kinder unter 3 Jahren vorhält und sich mit den Anstrengungen diese Plätze zu schaffen „Zeit lässt“.

Unter diesem Gesichtspunkt ist aber auch der § 25 des jetzigen Gesetzentwurfes der Koalition noch zu prüfen. Darin wird den Kommunen eine Übergangsfrist zur Schaffung von Plätzen und den verbesserten Betreuungsrelationen eingeräumt, obwohl sie bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes die volle Geldleistung erhalten.

 

Kritik der Kommunen, Träger und anderen Fraktionen

Die kritischen Anmerkungen des Präsidenten des Gemeinde- und Städtebundes Michael Brychcy (TLZ 21.1.2010) kann ich nicht nachvollziehen. Als stellvertretender Vorsitzender der CDU-Stadtratsfraktion in Erfurt kenne ich die kommunalen Finanznöte. Allerdings ist es unredlich, Verbesserungen in diesem Bereich pausenlos anzumahnen und von vornherein eine kommunale finanzielle Beteiligung abzulehnen. Die Kommunen werden in einem erheblichen Umfang durch dieses Gesetz entlastet. Thüringen leistet damit den höchsten prozentualen Finanzierungsanteil als Land.

Prof. Opielka hat bei seiner Evaluation der Familienoffensive unter anderem empfohlen, dass Land, Kommunen und Träger sich zusammen beraten sollen, welcher Betreuungsschlüssel notwendig ist und welchen zusätzlichen Finanzierungsanteil dazu Land, Kommunen und Träger leisten können und wollen. Ich erkenne dazu derzeit bei den Kommunen und den Trägern keinerlei Bereitschaft.

 

Zum Beratungsablauf bin ich von der aktuellen Kritik ebenso überrascht. Kein Thema im Sozial- und Bildungsbereich ist in den letzten fünf Jahren so intensiv und mit durchaus sehr gegensetzlichen Positionen diskutiert worden, wie die Familienoffensive. Sämtliche Positionen der handelnden Akteure sind aus zig Diskussionsrunden bekannt.

Im Koalitionsvertrag haben CDU und SPD eine zügige Verbesserung angekündigt. Wenige Tage nach der Koalitionsbildung begann die Arbeit an einem neuen KitaG, was die Opposition nicht davon abhielt sofort den Gesetzentwurf des Volksbegehrens mit allen darin enthaltenen Mängeln als „ihren Gesetzentwurf“ einzubringen.

Da CDU und SPD insbesondere bei der Finanzierung unterschiedlicher Auffassung waren überrascht mich die Intensität der Verhandlungen zwischen beiden Partnern nicht. Dies nun dem Fraktionsvorsitzenden der CDU Mike Mohring anzulasten, wird dem Beratungsverlauf nicht gerecht. Neben den unbestreitbar gewollten Verbesserungen, führt dieses Gesetz zu Mehrkosten von bis zu 100 Millionen Euro für das Land. Bei der gegenwärtigen Finanzsituation gebietet es die Verantwortung für das Land, den Schuldenberg zu begrenzen. Darüber hinaus tragen die Regierungsfraktionen und insbesondere deren Fraktionsvorsitzende die Verantwortung gute und mehrheitsfähige Gesetzentwürfe in den Landtag einzubringen. Im Gegensatz zu den Oppositionsfraktionen haben sie deshalb die Inhalte des Gesetzentwurfs des Volksbegehrens genau geprüft und nicht eins zu eins übernommen.

 Eine von den Verbänden der Liga geforderte umfängliche Anhörung wird sicher im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens stattfinden.

Vor einer Einbringung des Gesetzes jedoch alle Beteiligten umfänglich anzuhören, hätte angesichts des Erwartungs- und Handlungsdrucks nicht funktioniert. Das Gesetz soll zum Beginn des Kita-Jahres 2010-2011 greifen, dass heißt es muss vor der Sommerpause in zweiter Lesung beschlossen werden.

Bereits jetzt kritisieren aber Vertreter des Volksbegehrens, in Unkenntnis parlamentarischer Fristen und Beratungsabläufe, dass das Gesetz nicht im Januar gleich beschlossen wird.

Es bleibt aber dabei, die Verantwortung für im Landtag zu beschließende Gesetze müssen die Abgeordneten und Fraktionen tragen. Anregungen, Forderungen und Wünsche sind gewünscht aber die Gesetzgebungskompetenz ist per Verfassung im Freistaat Thüringen klar geregelt. Regierungsfraktionen und Oppositionsfraktionen werden diesen Prozess gestalten. Im Rahmen der Verfassung hat auch das Volksbegehren seinen Handlungsspielraum. 

 

Ich begrüße den vorgelegten Gesetzentwurf ausdrücklich. Darin finden sich viele Forderungen aus dem Gutachten von Prof. Opielka umgesetzt und das Gesetz dient dazu die gute Betreuungssituation in Thüringen auszubauen.

 

Der Entwurf zum Kita-Gesetz hier: