

Ihr Stadtrat für Erfurt
„Die Stadt Erfurt schwächelt massiv bei der Umsetzung des neuen Kita-Gesetzes.“, sagt Michael Panse, familienpolitischer Sprecher der CDU-Stadtratsfraktion im Vorfeld des morgigen Jugenhilfeausschusses. Er verweist auf die fehlenden Personaleinstellungen und die unzureichende Personalpolitik der Stadtverwaltung und des Jugendamtsleiters Hans Winklmann.
Dies wird mit Blick auf die Tagesordnung des morgigen Jugendhilfeausschusses deutlich:
Beraten wird in öffentlicher Sitzung über die Kita-Bedarfsplanung 2010/2011 nach Maßgabe des neuen Gesetzes (TOP 6.2.). Errechnet hat das Jugendamt dabei:
„Insgesamt werden in Erfurt zusätzlich 103 VbE gegenüber dem bisherigen Personalbestand in den Kindertageseinrichtungen benötigt…. Zu welchem Zeitpunkt die vollständige Besetzung erreicht ist, kann erst im Laufe des nächsten Jahres gesagt werden.“ (…)
„Trotzdem wird es auch in Erfurt in nächster Zeit noch dazu kommen, dass Kinder im Alter von 1-2 Jahren keinen Platz in einer Einrichtung finden.“ (Zitat aus der Drucksache 1206/10 des Jugendamtes).
Michael Panse hierzu: „Die Stadtverwaltung erhält ab dem 1. August mit Inkrafttreten des Gesetzes für die Deckung der Kitakosten einen deutlich erhöhten Zuschuss pro Kind im Alter zwischen 3 und 6 einhalb Jahren in Höhe von 130 Euro, unabhängig davon, ob diese tatsächlich eine Kita besuchen. Das Geld steht dem Erfurter Jugendamt zur Verfügung. Zugleich hat das Kultusministerium erklärt, sämtliche zusätzliche Kosten in einer Spitzabrechnung zu übernehmen. Allerdings fehlen in Erfurt weiterhin Erzieherinnen, was in der mangelnden Personalpolitik des Jugendamtes begründet ist. Ich fordere daher Jugendamtsleiter Hans Winklmann und die verantwortliche Beigeordnete Tamara Thierbach auf, unverzüglich mehr Personal einzustellen. Die Erfurter Kinder und Eltern haben ein Recht darauf!“
Erfurt wirbt nicht ausreichend um neue Erzieherinnen und Erzieher. Die Stadt schreibt lediglich ¾ – Stellen aus, die vor allem für junge Fachkräfte unattraktiv sind. Außerdem arbeitet nur ein geringer Teil der Erzieherinnen und Erzieher in den kommunalen Einrichtungen Vollzeit.
„Teilzeitstellen lassen sich nun mal leichter hin und herschieben. Die Frage ist nur, ob dies im Interesse der Erzieherinnen ist! Dass eine junge ausgebildete Erzieherin auch gerne in Vollzeit und nicht nur zu 3/4 arbeiten möchte und wir deshalb in Erfurt nicht genügend Erzieherinnen finden, überrascht mich nicht, aber dem Jugend- und Personalamt scheint dies völlig egal. Solange nicht genug Erzieherinnen da sind, hat man ja immer die passende Ausrede, warum die Personalschlüssel des neuen Gesetzes (noch) nicht umgesetzt werden.“, erklärte Michael Panse abschließend
V.i.S.d.P.
Juliane Riehm, Fraktionsreferentin
Vergütung der Tagespflege muss erhöht werden
Die CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat wird heute im fachlich zuständigen Jugendhilfeausschuss einen Dringlichkeitsantrag einbringen, der die Vergütung von Tagespflegemüttern in Erfurt neu regeln soll und einen Bericht zur Umsetzung des neuen Kitagesetzes einfordert.
Derzeit bezahlen Eltern als Höchstbetrag für einen Kindertagespflegeplatz 320 Euro für Kinder in Ganztagstagespflege. Ab 1. August 2010 zahlt das Land pro Tagespflegeplatz einen Zuschuss von 270 Euro. Damit würden Eltern und Land dann mehr bezahlen, als die Tagesmütter zur Vergütung derzeit bekommen (rund 430 Euro/im Monat). Dies ist rechtswidrig. Einen Lösungsvorschlag seitens der Verwaltung des Jugendamtes gibt es bis jetzt noch nicht. Diesen Lösungsvorschlag will die CDU-Fraktion mit ihrem Dringlichkeitsantrag heute Abend einfordern und damit eine Erhöhung der Vergütung für Tagespflegemütter erreichen.
Dazu erklärte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Erfurter Stadtrat Michael Panse:
„Es ist bedauerlich dass die Verwaltung des Jugendamtes die Umsetzung des neuen Kitagesetzes, ab 1. August 2010, offensichtlich nur unzureichend vorbereitet hat. Neben der Rechtsunsicherheit bei der Vergütung von Tagespflegemüttern ist die Verwaltung augenscheinlich auch nicht gewillt, den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpersonalschlüssel, ab dem 1. August 2010, umzusetzen. In Gesprächen mit Trägern haben wir erfahren, dass diese erst ab dem 1. September 2010 und dann auch nicht im vollen Umfang den erhöhten Personalschlüsssel bewilligt bekommen. Auch hierzu soll das Jugendamt dem Jugendhilfeausschuss berichten.“
V.i.S.d.P, Simone Bergmann
Fraktionsreferentin
Neue und erweiterte Leistungen:
Das Gesetz ist richtig und stellt sicher, dass die derzeitige Betreuungssituation in Thüringen weiter verbessert wird. Es werden in dem Gesetz Rechtsansprüche formuliert, die es in keinem Kita-Gesetz eines anderen Bundeslandes gibt.
Erstmals wird ein gesetzlicher Betreuungsanspruch für Kinder ab dem ersten Geburtstag formuliert (Kritiker seien daran erinnert, dies gab es nicht einmal in der DDR!). Alle Eltern erhalten wenn sie diesen Betreuungsanspruch noch nicht nutzen ein Landeserziehungsgeld in Höhe von mindestens 150 Euro im Monat für die Dauer von 12 Monaten im Anschluss an das Bundeselterngeld. Andere Länder mit einem Landeserziehungsgeld schränken das Bezugsrecht durch Einkommensgrenzen ein.
Der Kita-Rechtsanspruch umfasst eine Garantie auf eine mögliche Betreuungszeit von 10 Stunden. Es wird ein Personalschlüssel von einer pädagogischer Fachkraft bei vier Kinder im ersten Lebensjahr, eins zu sechs im zweiten Lebensjahr, eins zu acht im dritten Lebensjahr und eins zu sechszehn im Alter zwischen dritten Lebensjahr bis zur Einschulung festgelegt.
Hinzu kommt noch ein Personalanteil pro Kind für Leitungstätigkeit. In jedem Fall werden auch Kleinsteinrichtungen über mindestens zwei VbE verfügen.
Die notwendig vorzuhaltende Fläche in Kindertageseinrichtungen wird klar definiert.
Damit werden die wesentlichen Forderungen des Volksbegehrens umgesetzt.
Die Kommunen erhalten zukünftig 170 Euro im Monat für jeden belegten Platz bei Kindern im ersten Lebensjahr (bis jetzt 100), 270 für Kinder zwischen dem 1. und 3. Geburtstag (bis jetzt 100 zwischen 1. und 2. Geburtstag und 150 zwischen 2. und 3. Geburtstag), sowie 130 für alle Kinder zwischen 3. Geburtstag und Schuleintritt (bis jetzt 100 Euro).
Hinzu kommen noch 30 Euro je Kind/jährlich Fortbildungskosten, die Kosten für Praktikanten und die Förderung von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern sowie Kindern mit Frühförderbedarf.
Die Kommunen erhalten weiterhin eine Infrastrukturpauschale von 1000 Euro pro neugeborenen Kind.
Zur Finanzierung der Verbesserungen erbringt das Land eine beträchtliche Mehrleistung von bis zu 100 Millionen Euro und verdoppelt fast die direkten Zuschüsse zur Kinderbetreuung.
Im Vergleich zum Entwurf des Volksbegehrens und den ursprünglichen Entwürfen der Koalition werden bei den Kindern zwischen den 1. und 3. Geburtstag nicht für alle Kinder jeweils 170 Euro an die Kommunen bezahlt sonder für jeden belegten Platz 270 Euro.
Diese Regelung ist berechtigt und war wichtig, weil ansonsten das Gesetz nicht als Kita-Ausbauprogramm sondern als kommunale Abwrackprämie für Kita- und Krippen-Plätze bei unwilligen Kommunen gewirkt hätte.
Im Klartext: es hätten insbesondere die Kommunen Vorteile gehabt, die (noch) nicht ausreichend Plätze für Kinder unter 3 Jahren vorhält und sich mit den Anstrengungen diese Plätze zu schaffen „Zeit lässt“.
Unter diesem Gesichtspunkt ist aber auch der § 25 des jetzigen Gesetzentwurfes der Koalition noch zu prüfen. Darin wird den Kommunen eine Übergangsfrist zur Schaffung von Plätzen und den verbesserten Betreuungsrelationen eingeräumt, obwohl sie bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes die volle Geldleistung erhalten.
Kritik der Kommunen, Träger und anderen Fraktionen
Die kritischen Anmerkungen des Präsidenten des Gemeinde- und Städtebundes Michael Brychcy (TLZ 21.1.2010) kann ich nicht nachvollziehen. Als stellvertretender Vorsitzender der CDU-Stadtratsfraktion in Erfurt kenne ich die kommunalen Finanznöte. Allerdings ist es unredlich, Verbesserungen in diesem Bereich pausenlos anzumahnen und von vornherein eine kommunale finanzielle Beteiligung abzulehnen. Die Kommunen werden in einem erheblichen Umfang durch dieses Gesetz entlastet. Thüringen leistet damit den höchsten prozentualen Finanzierungsanteil als Land.
Prof. Opielka hat bei seiner Evaluation der Familienoffensive unter anderem empfohlen, dass Land, Kommunen und Träger sich zusammen beraten sollen, welcher Betreuungsschlüssel notwendig ist und welchen zusätzlichen Finanzierungsanteil dazu Land, Kommunen und Träger leisten können und wollen. Ich erkenne dazu derzeit bei den Kommunen und den Trägern keinerlei Bereitschaft.
Zum Beratungsablauf bin ich von der aktuellen Kritik ebenso überrascht. Kein Thema im Sozial- und Bildungsbereich ist in den letzten fünf Jahren so intensiv und mit durchaus sehr gegensetzlichen Positionen diskutiert worden, wie die Familienoffensive. Sämtliche Positionen der handelnden Akteure sind aus zig Diskussionsrunden bekannt.
Im Koalitionsvertrag haben CDU und SPD eine zügige Verbesserung angekündigt. Wenige Tage nach der Koalitionsbildung begann die Arbeit an einem neuen KitaG, was die Opposition nicht davon abhielt sofort den Gesetzentwurf des Volksbegehrens mit allen darin enthaltenen Mängeln als „ihren Gesetzentwurf“ einzubringen.
Da CDU und SPD insbesondere bei der Finanzierung unterschiedlicher Auffassung waren überrascht mich die Intensität der Verhandlungen zwischen beiden Partnern nicht. Dies nun dem Fraktionsvorsitzenden der CDU Mike Mohring anzulasten, wird dem Beratungsverlauf nicht gerecht. Neben den unbestreitbar gewollten Verbesserungen, führt dieses Gesetz zu Mehrkosten von bis zu 100 Millionen Euro für das Land. Bei der gegenwärtigen Finanzsituation gebietet es die Verantwortung für das Land, den Schuldenberg zu begrenzen. Darüber hinaus tragen die Regierungsfraktionen und insbesondere deren Fraktionsvorsitzende die Verantwortung gute und mehrheitsfähige Gesetzentwürfe in den Landtag einzubringen. Im Gegensatz zu den Oppositionsfraktionen haben sie deshalb die Inhalte des Gesetzentwurfs des Volksbegehrens genau geprüft und nicht eins zu eins übernommen.
Eine von den Verbänden der Liga geforderte umfängliche Anhörung wird sicher im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens stattfinden.
Vor einer Einbringung des Gesetzes jedoch alle Beteiligten umfänglich anzuhören, hätte angesichts des Erwartungs- und Handlungsdrucks nicht funktioniert. Das Gesetz soll zum Beginn des Kita-Jahres 2010-2011 greifen, dass heißt es muss vor der Sommerpause in zweiter Lesung beschlossen werden.
Bereits jetzt kritisieren aber Vertreter des Volksbegehrens, in Unkenntnis parlamentarischer Fristen und Beratungsabläufe, dass das Gesetz nicht im Januar gleich beschlossen wird.
Es bleibt aber dabei, die Verantwortung für im Landtag zu beschließende Gesetze müssen die Abgeordneten und Fraktionen tragen. Anregungen, Forderungen und Wünsche sind gewünscht aber die Gesetzgebungskompetenz ist per Verfassung im Freistaat Thüringen klar geregelt. Regierungsfraktionen und Oppositionsfraktionen werden diesen Prozess gestalten. Im Rahmen der Verfassung hat auch das Volksbegehren seinen Handlungsspielraum.
Ich begrüße den vorgelegten Gesetzentwurf ausdrücklich. Darin finden sich viele Forderungen aus dem Gutachten von Prof. Opielka umgesetzt und das Gesetz dient dazu die gute Betreuungssituation in Thüringen auszubauen.
Der Entwurf zum Kita-Gesetz hier: