Bedarfsgerechte Regelsätze für Kinder eingefordert
Eine schier endlose Diskussion um die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder hat heute vor dem Bundesverfassungsgericht seinen vorläufigen Abschluss gefunden. Bereits vor zwei Jahren habe ich in der parlamentarischen Diskussion im Thüringer Landtag eigene Kinderregelsätze eingefordert. Der Grundfehler der prozentualen Berechnung analog zu den Regelsätzen von Erwachsenen wurde bereits bei der Konstruktion von Hartz-IV von Rot-Grün gemacht.
Müntefering und alle folgenden Arbeitsminister wurden zwar gemahnt dies zu korrigieren, aber nichts bzw. nur wenig ist passiert. Auch die Angleichung an die prozentualen Sätze im letzten Jahr diente nur dazu, noch vor der Bundestagswahl wenigstens Mehrbedarfe entsprechend der Alterstufen anzuerkennen. Beim Kindesunterhalt, den getrennt lebende Väter oder Mütter zahlen müssen funktioniert es deutlich differenzierter.
Was nun folgen muss ist eine offene Diskussion, was zur Teilhabegerechtigkeit für Kinder notwendig ist. Dies muss nicht zwingend zu einer Erhöhnung der Hartz-IV-Sätze führen. Bereits im Landtag haben wir über Sozialfonds diskutiert, die bei Ganztagsbetreuungen, die eine Gebührenbefreiung haben (Kita- und Hort-Gebühren) auch die Angebote wie Essensversorgung und Freizeitangebote (von Besuch im Puppentheater bis zum Schwimmbadbesuch) umfassen. Das Schulstarterpaket zielte genau in diese Richtung. Wenn dies statt den Sozialfonds an Schulen und Kitas in den Regelsätzen eingearbeitet werden soll, ginge dies über sogenannte Mehrbedarfsregelungen bei Ganztagsbetreuung. Klar muss aber auch sein, dass sich dies an den zur Verfügung stehenden finaziellen Mitteln einer Familie orientieren muss.
Die Alleinerziehende Verkäuferin hat häufig weniger Finanzmittel zur Verfügung, als Hartz-IV-Empfänger. Chancengerechtigkeit muss selbstverständlich auch für ihre Kinder gelten. Im Sozialrecht des SGB VIII gibt es den sogenannten Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe. Daran müssen sich Unterstützungsangebote orientieren.
Wer meint, dafür sei nun allein der Bund zuständig, irrt. Leistungen die bis jetzt auf kommunaler Ebene erbracht werden (in Erfurt kostenfreies Mittagessen in Kitas und Horten für bedürftige Kinder, Sozialticket im ÖPNV), darf nicht ersatzlos zum Bund rübergeschoben werden. Freiwerdene Finazmittel müssen weiter für Familien eingesetzt werden. Leider geht der Trend genau in die andere Richtung. In Erfurt entledigt sich die Stadtverwaltung gerade unliebsamer eigener sogenannter freiwilliger Leistung. Das Familienzentrum am Anger, die Jugendeinrichtungen der Stadt, Erziehungs-Ehe-, Familien- und Lebensberatungstellen können schon jetzt ein Lied davon singen. Bei meinem heutigen Gespräch bei der Caritas habe ich deren Sorgen gehört und werde sie im Jugendhilfeauschuss zur Sprache bringen.