Michael Panse zu den neuesten Besuchsquoten in Kindertagesstätten

Erziehungsgeld ist für die Form der Betreuung nicht ausschlaggebend

Michael Panse, MdL ist sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Das Thüringer Erziehungsgeld hat offensichtlich keinen nennenswerten Einfluss darauf, ob Kinder im dritten Lebensjahr zu Hause oder in Kindertagesstätten betreut werden. Das hat der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Panse, zu den heute veröffentlichten Zahlen zu Besuchsquoten in Kindertagesstätten erklärt. „Wer glaubt, dass 150,-€ jemanden von der Erwerbsarbeit abhalten, der zurück in den Beruf will und kann, ist weltfremd. Die Leistung erleichtert es aber jenen, die um der Kinder willen zu Hause bleiben wollen, sich diesen Wunsch zu erfüllen“, so Panse. Der Sozialpolitiker sieht in den Zahlen „unspektakuläre statistische Schwankungen“. Aus den Zahlrenreihen ergibt sich für ihn, dass rund ein Viertel der Eltern ihre zwei Jahre alten Kinder lieber noch etwas länger zu Hause betreuen und erziehen wollen und drei Viertel auf die Kindertagesstätten zurückgreifen. Der Abgeordnete sieht sich in seiner Einschätzung auch durch die Elterngeldstatistik des Bundes bestätigt. „Ein Viertel der Mütter in Thüringen nutzt die Verlängerungsoption auf zwei Jahre. Mit dem Thüringer Erziehungsgeld entsteht so ein Zeitraum von drei Jahren, der in diesen Familien vorrangig den kleinen Kindern gewidmet wird.“ Aus den Statistiken ergibt sich laut Panse, „dass mit dem Thüringer Erziehungsgeld und der nicht zuletzt von Thüringen durchgesetzten Verlängerungsoption beim Bundeselterngeld tatsächlich das Versprechen der Wahlfreiheit verwirklicht worden ist“. Wie er hinzufügte, will die SPD diese Wahlfreiheit wieder zerstören. Partei- und Fraktionschef Christoph Matschie hatte in einem Interview am 1. September angekündigt, die SPD wolle das Landeserziehungsgeld streichen. „Die SPD würde damit ein Stück Gestaltungsfreiheit beseitigen und einem Teil der Familien schon aus finanziellen Gründen eine Betreuungsform aufzwingen. Das werden wir zu verhindern wissen“, sagte der Sozialpolitiker. Abschießend erinnerte er an die Verfassung des Freistaats Thüringen. Dort heißt es in Art. 17: „Wer in häuslicher Gemeinschaft Kinder erzieht oder für andere sorgt, verdient Förderung und Entlastung“. Panse forderte die Opposition auf, diesen Grundsatz endlich zu beherzigen und ihre Versuche zur Bevormundung der Eltern einzustellen.

Mangel an Krippenplätzen in Erfurt

Michael Panse, MdL ist sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Michael Panse, MdL ist sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Schon zu Beginn des neuen Kindergartenjahres reichen die Krippen- und Tagespflegeplätze für unter 2-jährige Kinder in der Landeshauptstadt nicht mehr aus. Für die CDU-Fraktion ist dies besorgniserregend, da immer häufiger junge Eltern darüber klagen, dass sie trotz Anspruchsberechtigung keinen Platz erhalten. CDU-Stadtrat Michael Panse erläutert dazu: „Der erst am 9. Juli 2008 kurz vor der Sommerpause beschlossene Kindertagesstättenbedarfsplan platzt jetzt schon aus allen Nähten. Die vom Stadtrat beschlossenen 590 Plätze in Krippen, Tagespflege und Kindertagesstätten reichen für die Kinder unter zwei Jahren nicht aus, darauf haben wir schon vor zwei Monaten hingewiesen. Für die CDU ist es nicht hinnehmbar, dass Eltern die eine Anspruchberechtigung gemäß Thüringer Kita-Gesetz haben und in Erfurt derzeit trotzdem keinen Platz erhalten. Mit einem Dringlichkeitsantrag wollen wir dieses Thema am kommenden Mittwoch auf die Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses setzen. Ich hoffe, dass auch die anderen Fraktionen der Aufnahme in die Tagesordnung zustimmen werden.“ Anspruchsberechtigt sind gemäß Thüringer KitaG unter anderem Eltern, die beide berufstätig, in Ausbildung oder Studium sind. Dies gilt selbstverständlich auch für Alleinerziehende. Derzeit sind allerdings in Erfurt alle Plätze belegt, so dass Eltern vom Jugendamt abgewiesen bzw. auf einen späteren Zeitpunkt vertröstet werden. Panse erklärt dazu: „Verstärkt nutzen derzeit Eltern die Möglichkeit nach dem Bezug des Bundeselterngeldes wieder in das Erwerbsleben einzusteigen. Neben den gestiegenen Geburtszahlen ist dies der Hauptgrund, warum die Platzkapazitäten nicht ausreichen. Die CDU will ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen. Deshalb müssen schnell zusätzliche Plätze geschaffen werden. Kurzfristig könnten bei den Trägern der Kindertageseinrichtungen neue Kleinkindgruppen geschaffen werden. Das Jugendamt soll uns dazu am Mittwoch im Jugendhilfeausschuss Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Gegebenenfalls entstehender zusätzlicher Finanzbedarf kann nach Auffassung der CDU im Nachtragshaushalt abgesichert werden.“ Der Jugendhilfeausschuss tagt am Mittwoch, dem 3. September 2008, in öffentlicher Sitzung, ab 17.00 Uhr im Ratssitzungssaal. Interessierte Eltern, die derzeit Probleme mit Krippen- und Tagespflegeplätzen haben, können an der Sitzung als Gäste teilnehmen.

Zitat § 2 ThürKitaG:

Für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr ist ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten, wenn ihre familiäre Situation, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Teilnahme an einer Maßnahme der Arbeitsförderung nach § 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf eine Tagesbetreuung erfordern

Michael Panse zur aktuellen Elterngeldstatistik des Statistischen Bundesamtes: Eindrucksvolle Bestätigung für Wahlfreiheit als Kern der Familienpolitik

Eltern in Thüringen nutzen weit häufiger als im Bundesdurchschnitt die Möglichkeit, das vom Bund gezahlte Elterngeld auf zwei Jahre zu strecken. Und Thüringer Väter beantragen häufiger Elterngeld als im Durchschnitt der neuen wie der alten Länder. Das hat heute der familienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Panse, unter Bezugnahme auf Daten des Statistischen Bundesamtes zu Elterngeldanträgen von Januar 2007 bis Juni 2008 mitgeteilt. Panse sieht in den Zahlen eine Bestätigung für die Thüringer Familienpolitik, die konsequent am Prinzip der Wahlfreiheit für junge Familien ausgerichtet ist. Wie der Politiker darlegte, nutzen deutschlandweit 8,5 % der Eltern die sogenannte Verlängerungsoption, durch die das Elterngeld bei halber Höhe zwei Jahre bezogen werden kann. In Thüringen greifen 22,4 % auf diese Möglichkeit zurück. Im dritten Lebensjahr des Kindes schließt sich das Thüringer Erziehungsgeld an. Ergänzend verwies Panse darauf, dass in Sachsen, das wie Thüringen ein Landeserziehungsgeld zahlt, der Bezug des Elterngeldes von 17,1 % der Eltern verlängert wird. Die Vergleichswerte für die anderen neuen Länder liegen zwischen 7,5 % in Brandenburg und 10,4 % in Mecklenburg-Vorpommern. In Thüringen kommen 15,4 % der Elterngeldanträge von Männern. Im früheren Bundesgebiet sind dies lediglich 13,3 % und in den neuen Ländern im Durchschnitt 14,9 %. Nach den Worten Panses „erlauben die Zahlen die Interpretation, dass die Wahlfreiheit tatsächlich greift und Eltern, die auf die häusliche Erziehung ihrer kleinen Kinder setzen, mit der Verlängerungsmöglichkeit eine wichtige Option eröffnet worden ist“. Der Politiker sieht darin auch Rückenwind für das Vorhaben der Bundesregierung, in ganz Deutschland ein Betreuungsgeld einzuführen. Nur so sei gewährleistet, dass Eltern tatsächlich frei wählen können, wie sie die ersten drei Lebensjahre mit ihren Kindern gestalten. Nach Meinung des Abgeordneten muss schließlich geprüft werden, ob es eine passgenauere Anschlussoption für das Thüringer Erziehungsgeld an das Elterngeld gibt. Je nach der Form der Inanspruchnahme kann die Leistung des Bundes zwischen 12 und 28 Monaten beansprucht werden.