Diskussion um den Kita-Rechtsanspruch für Flüchtlingskinder

Wenn sie denn in der Kita sind...
Wenn sie denn in der Kita sind…
Plätze in Erfurter Kitas sind Mangelware. Seit Jahren ist dies bekannt und genauso lange drängt die CDU-Stadtratsfraktion die Verwaltung diesen Missstand zu beseitigen. Zuwenig Geld für Kita-Sanierung und die Verzögerung bei notwendigen Neubauten führen dazu, dass dieses Problem immer noch ungelöst ist. Bei der bundesweiten Absenkung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz (ab dem 1. Geburtstag) gab es schon einmal einen Schub an Kindern in die Einrichtungen. Geburtenstärkere Jahrgänge gibt es zudem immer noch und nun kommen auch die Flüchtlingskinder hinzu. Von der Platzkapazität ist Erfurt darauf nicht vorbereitet. Mit Schreiben des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 29.2.2016 wurde per Allgemeinverfügung den Kommunen mitgeteilt, dass sie die Platzzahl um 5 Prozent für Flüchtlingskinder erhöhen dürfen. Auf dieser Basis wurde die Kapazität der Erfurter Kitas um 400 Plätze von derzeit 9.700 Plätzen auf rund 1.100 Plätze erhöht. Theoretisch sollten damit genügend Plätze da sein. Praktisch tritt das Erfurter Jugendamt jedoch gleich wieder auf die Bremse. Per Rundschreiben wurde Anfang dieser Woche den Einrichtungen und den Trägern mitgeteilt, dass nach Auffassung des Jugendamtes ein Kita-Betreuungsanspruch in Erfurt erst nach drei Monaten Aufenthalt entstehen würde. Ich halte dies für eine sehr gewagte Interpretation des § 2 Thüringer KitaG, aus dem sich der Rechtsanspruch ableitet. ThürKitaG § 2 Anspruch auf Kindertagesbetreuung “Jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen hat vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Der Anspruch umfasst im Rahmen der Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung montags bis freitags eine tägliche Betreuungszeit von zehn Stunden; er soll in der Regel sechs Monate vor der beabsichtigten Aufnahme in die Kindertageseinrichtung gegenüber der Wohnsitzgemeinde geltend gemacht werden. Zur Realisierung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf können längere Betreuungszeiten bis zu zwölf Stunden vereinbart werden; ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Der Anspruch auf Betreuung in Kindertagespflege bleibt unberührt. Für Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahr ist ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten, wenn diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder die Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten.“ Das zuständige Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat daraus ableitend eine sehr klare Position: „Ab dem Zeitpunkt der Aufnahme in eine Anschlussunterkunft kommt der Rechtsanspruch des Kindes auf einen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege zum Tragen, wenn es das erste Lebensjahr vollendet hat. Hierzu hat sich die Bundesregierung bereits am 22. Oktober 1996 in Beantwortung einer Kleinen Anfrage geäußert, die nach wie vor der geltenden Rechtslage entspricht: „Nach § 6 Abs. 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – können Ausländer Leistungen nach diesem Buch nur beanspruchen, wenn sie rechtmäßig oder aufgrund einer ausländerrechtlichen Duldung ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Andererseits wird – im Gegensatz zur Anspruchsberechtigung auf kindbezogene Sozialleistungen – nicht vorausgesetzt, dass Ausländer im Besitze einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis sein müssen (§ 1 a Satz 1 des Bundeserziehungsgeldgesetzes, § 1 Abs. 2 a des Unterhaltsvorschußgesetzes). Daraus ergibt sich im Umkehrschluss, daß ein gewöhnlicher Aufenthalt nicht bereits deshalb ausgeschlossen wird, weil im Einzelfall nicht eine Aufenthaltserlaubnis oder -berechtigung, sondern – wie bei Asylbewerbern – nur eine Aufenthaltsgestattung erteilt wird. Dies bedeutet, daß im Einzelfall auch Asylbewerber ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben können und ihren Kindern der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zustehen kann. Nach der Definition des gewöhnlichen Aufenthalts in § 30 Abs. 3 SGB I, die für das Achte Buch Sozialgesetzbuch maßgeblich ist, müssen Umstände erkennbar sein, die erkennen lassen, daß der Aufenthalt nicht nur vorübergehend ist. Dies wird immer dann der Fall sein, wenn im Anschluß an das Asylverfahren der Ausländer eine Duldung erhält. Solche Umstände werden ebenfalls dann anzunehmen sein, wenn Asylbewerber in das landesinterne Verteilungsverfahren kommen und infolgedessen die Aufnahmeeinrichtung verlassen und einer Gemeinde für die Dauer der Durchführung des Asylverfahrens zugewiesen werden. In dieses Verteilungsverfahren kommen Asylbewerber, bei denen keine oder keine kurzfristige Entscheidung des Inhalts getroffen werden kann, daß der Asylantrag unbeachtlich oder offensichtlich unbegründet ist, oder bei denen ein Abschiebungshindernis nach § 53 des Ausländergesetzes vorliegt. In diesen beiden Fällen ist ein gewöhnlicher Aufenthalt anzunehmen mit der Folge, daß ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz besteht. Der Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung, der nach § 47 des Asylverfahrensgesetzes bis zu sechs Wochen, längstens jedoch drei Monate beträgt, dürfte jedoch nur ein vorübergehender sein. In diesen Fällen besteht kein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Dieses Ergebnis ist sachgerecht. Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz auch Kindern solcher Asylbewerber zuzuerkennen, deren Aufenthalt im Inland nur ein vorübergehender ist. Der Besuch des Kindergartens gehört nicht zu den Schutzmaßnahmen zur Abwehr einer Gefährdung für das Kindeswohl und setzt hinsichtlich seiner pädagogischen Eignung eine gewisse zeitliche Kontinuität der Inanspruchnahme voraus.“ Für den Umfang dieses Anspruchs gelten für Flüchtlingskinder dieselben Grundsätze wie für andere Kinder. Das bedeutet: Kinder aus Asylbewerberfamilien haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Dieser Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kita bzw. in Kindertagespflege besteht, wenn die Familien aus der Erstaufnahmeeinrichtung in eine Anschlussunterkunft ziehen und damit einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen.“ Im Widerspruch dazu schreibt diesbezüglich aber das Erfurter Jugendamt mit Datum vom 10.3.2016: „Grundsätzlich tritt der Rechtsanspruch für einen Betreuungsplatz von geflüchteten Kindern erst nach einem Aufenthalt von mindestens 3 Monaten ein.“ Mich befremdet besonders die “Auslegung” einer eigentlich klaren rechtlichen Situation. Jetzt wo es richtig eng wird, drückt man sich um den Rechtsanspruch und vernachlässigt die frühe Förderung von Kindern. Insbesondere Kinder die in diesem Jahr eingeschult werden, sollten nach meiner Meinung sofort einen Kita-Platz angeboten bekommen. Ich erwarte, dass die Stadt auch die Eltern über ihre Rechte informiert und ihnen hilft. Ich appelliere eindringlich an die Bürgermeisterin und Sozialbeigeordnete dieses Thema zur Chefsache zu machen und umgehend richtig zu stellen. Integration und Förderung (auch sprachlich) kann nur gelingen, wenn frühstmöglich damit begonnen wird.

Saisonstart verzögert sich

Volles Haus
Volles Haus
Eigentlich ist mit den Thüringer Motorradtagen in jedem Jahr klar, wann der Bike-Saisonstart sein sollte. In den Erfurter Messehallen treffen sich Anfang März nicht nur tausende Motorradfans aus ganz Mitteldeutschland, sondern es gibt auch einen großen (kostenfreien) Parkplatz direkt vor der Halle. In diesem Jahr fehlte meine NTV bei der Parkplatzaufstellung – sie wartet noch in der Garage. Die ausgesprochen unfreundlichen Temperaturen verhinderten in diesem Jahr den Start – Samstag gab es in Oberhof noch Schnee. Trotz ausgesprochen warmen Winter (im Dezember bin ich noch gefahren) lässt der Frühling noch ein paar Tage auf sich warten.
...und viel fürs Auge
…und viel fürs Auge
Dem Besucherstrom tat dies keinen Abbruch. Heute Vormittag gab es einen langen Stau an den Kassen. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre wusste ich, dass es Nachmittags leerer wird. Allerdings brauchte ich in diesem Jahr eine neue Kopfbedeckung und am Sonntagnachmittag sind üblicherweise auch nicht mehr alle Helmgrößen und Modelle zu haben. Anknüpfend an das Bewährte, habe ich mich wieder für einen schwarzen Caberg Klapphelm entschieden. Mein Sohn war eher an den zahlreichen tollen Bikes interessiert – viele in der Preisklasse von Mittelklassewagen 🙂 Insofern wird es die gute alte NTV sicher noch eine Weile tun (müssen). Über 100 Aussteller waren wieder auf der Messe präsent und den Besuchern wurden fast alle Wünsche erfüllt. Lediglich das Bike-Wetter fehlt noch. Bilder aus der Messe

Kita-Fachdiskussion

Neue Broschüre des Ministeriums für die Kitas
Neue Broschüre des Ministeriums für die Kitas
Einige Themen lassen einen nie los, bzw. holen einen immer wieder ein. Das Kita-Thema ist erfreulicherweise seit vielen Jahren dafür ein Beispiel. Über 10 Jahre ist es jetzt her, dass die damalige Landesregierung mit der Familienoffensive eine Diskussion in Gang gesetzt hat, die bis heute nachwirkt. Auch heute treffe ich noch regelmäßig in Gesprächsrunden Akteure aus der Zeit, mit denen ich als sozialpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion leidenschaftlich über die Novelierung des KitaG diskutiert habe. Elternvertretern, Leiterinnen von Kita-Einrichtungen aber auch viele der Kita-Fachberaterinnen erinnern sich noch an die Themen – und vielen hat wieder Aktualität. Um Personalschlüssel wird immer noch gerungen. Die Elterngebühren bzw. ein gebührenfreies Kita-Jahr steht auf der Wunschliste von Rot-Rot-Grün und auch die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen ist immer noch ein Thema. Hinzu gekommen ist die Frage, wie die Kitas mit den neuen Herausforderungen umgehen, die sich durch die Betreuung von Kindern mit Migrationshintergrund ergeben. Rechtlich ist die Sache klar – in dem Moment wo ihre Eltern aus der Erstaufnahmeeinrichtung in eine Gemeinschaftsunterkunft oder Einzelunterbringung wechseln haben die Kinder ab vollendetem erstem Lebensjahr einen Kita-Rechtsanspruch. Personell sind viele Kitas darauf nicht vorbereitet – andere Sprachen und andere Kulturkriese erschweren die Kommunikation mit den Kindern und Eltern erheblich oder machen sie sogar unmöglich. Sowohl in den Kommunen, als auch im Land wird deshalb viel über Brückenprojekte diskutiert. Heute habe ich dies mit den Kita-Fachberaterinnen aus ganz Thüringen getan und am Abend ging es mit dem Kita-Thema im Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt weiter. Fachlich ist es in Erfurt etwas leichter. Bei uns gab es auch schon früher Kinder mit Migrationshintergrund und Sprachdefiziten in Kitas. Die Stadt bezuschusst es auch finanziell wenn Kinder mit sprachlichem Förderbedarf in Kitas sind. In Erfurt gibt es eher ein Platz- (und Finanzproblem). Immer noch sind viele Kitas sanierungsbedürftig. Und immer noch fehlen Plätze. Per Allgemeinverfügung des Landes können zwar in allen Kitas die Kapazitäten um 5 Prozent erhöht werden, aber die übergroße Anzahl der Erfurter Kitas ist schon jetzt bis zum Rand voll. Rund 10.000 Kita-Plätze gibt es derzeit in Erfurt. Über 400 Plätze wurden jetzt für Kinder mit Migrationshintergrund neu geplant. Die Verwaltung schätzt aber ein, dass nur rund 150 – 200 Kinder das Angebot nutzen werden. Ich denke es ist gut und richtig, wenn Kinder frühzeitig in die Kitas gehen um sowohl sprachliche, als auch kulturelle Integration nicht erst in der Schule erfahren. Dazu muss ihnen der Zugang erleichtert werden – Brückenprojekte können dazu beitragen. Eine bemerkenswerte Zahl ist die Kita-Besuchsquote der Kinder ohne Migrationshintergrund. 97,2 Prozent der Kinder zwischen 3 – 6,5 Jahren besuchen eine Kita.

Mit der Schmökerbahn durch Erfurt

In der "Kleinen Wassermann Bahn"
In der “Kleinen Wassermann Bahn”
Zweifellos eine Idealkombination! Mein Jüngster fährt wahnsinnig Straßenbahn, aber seit er mit seiner Mama in einen kleinen Vorort von Heidelberg gezogen ist kann er dazu auf das EVAG-Angebot nur zugreifen, wenn er in Erfurt ist. Im Rahmen der noch bis 13. März laufenden 18. Kinderbuchtage hat auch in diesem Jahr wieder die Erfurter Buchhandlung Peterknecht in Kooperation mit der EVAG Vorlesestraßenbahnen organisiert und liebevoll geschmückt. Gestern waren dazu von 10 bis 12 Uhr drei Straßenbahnen auf ihren Linienfahrten als “Dino Wheelies Bahn”, “Lieselotte Bahn” und “Kleine Wassermann Bahn” unterwegs. Stadtrundfahrt und dabei lustige Kindergeschichten vorgelesen zu bekommen – für meinen Jüngsten die ideale Verbindung. Wie in den vergangenen Jahren auch und zuvor schon mit seinem großen Bruder hat es mir mit dem Kurzen sehr gut gefallen. Viele der unbeteiligt einsteigenden “normalen Fahrgäste” fragten interessiert nach und hörten dann ein paar Stationen zu. Vielen Dank für diese ausgesprochen schöne Aktion in Erfurt, ich hoffe es geht auch in den nächsten Jahren weiter.
In zwei Wochen ist Entenrennen
In zwei Wochen ist Entenrennen
Von Anfang bis Ende waren wir in der “Kleinen Wassermann Bahn” dabei und da wir somit vier Mal am Bahnhof vorbei fuhren konnten wir auch schon Hinweise auf das Nachmittagsprogramm entdecken. In einer Seitenstraße von Bahnhof war der 3,70m große “Wassermann” in Aufstellung gegangen – vorsorglich, falls es den anreisenden Fußballfans aus Halle zu warm würde. Allerdings konnten wir dann auf dem Weg ins Stadion, beim Spiel und auf dem Weg zurück davon überzeugen, dass alles friedlich blieb. In den nächsten Wochen ist wieder viel in Erfurt los – zwar werden die Sportangebote weniger, aber dafür prägt der Frühling das Programm. Nächste Woche Motorradtage auf der Messe, danach Angrillen auf dem Domplatz und in zwei Wochen das Erfurter Entenrennen. Vorsichtshalber haben wir schon einmal eine Rennente gekauft, die allerdings noch bemalt werden muss. Im letzten Jahr waren die Enten kurz vor dem Spektakel auf der Gera schon ausverkauft. Jetzt muss nur noch das Wetter frühlingshaft werden 😉 Bilder aus der Lesebahn    

Kommunalpolitisches Engagement gewürdigt

Andreas Huck einmal wieder im Ratssitzungssaal
Andreas Huck einmal wieder im Ratssitzungssaal
Andreas Huck ist jetzt Ehrenstadtrat! Unser langjähriger CDU-Stadtrat und Fraktionsgeschäftsführer erhielt die Auszeichnung in der heutigen Stadtratssitzung. Diesen Titel erhalten Stadträte die 20 Jahre oder länger Mitglied des Erfurter Stadtrates waren. Neben Huck erhielt auch die ehemalige Stadträtin Kathrin Wagner diese Auszeichnung. Im Hauptausschuss hatten wir die Ehrung der beiden Stadträte angeregt und breite Zustimmung erhalten. Andreas Huck war seit 1990 bis Dezember 2013 und damit 23 Jahre Stadtrat in Erfurt. Damit erlebte und gestaltete er die Geschicke und die Belange der Erfurter Stadtparlaments seit den demokratischen Neuanfängen nach der Wiedervereinigung mit. Bekannt ist Huck insbesondere für sein finanzpolitisches Geschick. Als langjähriger Vorsitzender des Finanzausschusses erlangte fraktionsübergreifend das Vertrauen vieler Stadträte. Zu seinen Tätigkeiten als Stadtrat gehörten im Laufe der Jahre außerdem die Mitgliedschaft im Bauausschuss, im Aufsichtsrat der EVAG, im Zweckverband der Sparkasse Mittelthüringen, im Verein der Zooparkfreunde sowie im Kleingartenbeirat. Auch außerhalb des Stadtrates betätigte und betätigt sich Huck mit viel Engagement. Unter den Erfurter Aquarianern ist Huck als Experte und Ratgeber bekannt. Ebenso kennt man ihn beim Jesus-Projekt am Roten Berg, wo er regelmäßig ehrenamtlich kochte. Seit August 2007 fungierte Andreas Huck außerdem als Geschäftsführer der CDU-Fraktion. Er leitete die Geschicke der Fraktion ebenfalls bis Ende 2013. Aus gesundheitlichen Gründen musste Huck diese Arbeit und sein Mandat dann jedoch aufgeben. Andreas Huck war Stadtrat aus Leidenschaft. Als ich 1993 in den Stadtrat nachrückte, war Andreas zwar altersmäßig einer unserer jüngsten Stadträte aber schon ein erfahrener “alter Hase”. Weil er von Anfang an dabei war, kannte er sich auf den verschiedensten Gebieten der Kommunalpolitik bestens aus. Die Auszeichnung als Ehrenstadtrat hat er nicht nur deshalb zu Recht verdient, weil er mehr als 20 Jahre Mitglied des Gremiums war, sondern weil sein Engagement als Stadtrat zahlreiche Verdienste für die Stadt gebracht hat. Seitens der CDU-Fraktion richte ich meinen Dank deshalb an unseren Ehrenstadtrat Andreas Huck. Herzlichen Glückwunsch Andreas!

Jurassic Park im Rathaus

Fraktionsdinos
Dinosaurier im Stadtrat…
Manchmal schließe ich kurz die Augen und wenn ich sie wieder öffne denke ich, ich wäre im Jurassic Park. Dann höre ich Stimmen und stelle fest, ich bin doch im Erfurter Rathaus. Die Vorbereitung der Stadtratssitzung am Mittwoch war heute intensiv und durchaus recht kontrovers. Die Dinosaurier unserer Fraktion, die langgedienten Stadtratskollegen (also immerhin die Hälfte der Fraktion) diskutierten leidenschaftlich und lautstark und die anderen Kollegen mischten dabei kräftig mit. Die Tagesordnung des Stadtrats liest sich dabei zunächst recht unspektakulär, aber da finden sich immer noch genug Themen, um in der Fraktionssitzung heftig zu diskutieren. Erstmals in den letzten Jahren fällt das obligatorische Pressegespräch am Vortag der Stadtratssitzung aus – Gerüchten zufolge sind die Kollegen Journalisten morgen intensiv mit der Pressezukunft in Thüringen beschäftigt. Insofern werden wir erst am Mittwoch offenbaren wie sich die CDU-Stadtratsfraktion zu einigen Themen positioniert. Der Caravan-Stellplatz Dittelstedt und der Bebauungsplan Johanniterzentrum-Andreasgärten wurden schon in den Ausschüssen zwischen den Fraktionen kontrovers diskutiert. Beim Antrag zum Sanierungsgebiet „Auenstraße/Nordhäuser Straße“ geht es Mittwoch um Planungsraum für die Buga und ein wenig auch um die Garagen, die derzeit in diesem Planungsraum noch stehen. Für weniger überfraktionelle, aber dafür mehr lebhafte Diskussion in unserer Fraktion, sorgte der Verbotsantrag sexistischer Werbung auf stadteigenen Werbeflächen. Die Spannbreite reicht dabei von “kann man machen” über „unnötig“ bis „unangemessene Einmischung und Zensur“. Eines der größeren Streitthemen kommt erst spät auf der Tagesordnung – allerdings zusätzlich auch schon eine Stunde vor der Stadtratssitzung. Die Stadtelternvertretung ruft vor der Stadtratssitzung zu einer Demonstration für die Beibehaltung der Schulhorte in kommunaler Verantwortung auf und wird dabei von der CDU ausdrücklich unterstützt. Unser diesbezüglicher Stadtratsantrag kommt erst als TOP 10.20 – falls er nicht nach vorne gezogen wird. Für Brisanz wird danach noch die Diskussion zur Zukunft der Engelsburg sorgen. Die Kündigung des Mietvertrags für den Betreiberverein und die Neuausschreibung sind Beleg für die schlechte Kommunikation der Stadt, sowohl mit den Betroffenen, als auch mit dem Stadtrat. Das Geheimnis um das Abstimmungsverhalten der CDU-Stadtratsfraktion zu einigen der vorstehenden Punkte ist gar nicht so groß. Wer sich dennoch dafür interessiert, wird es dieses Mal nicht am Mittwoch in der Zeitung lesen, sondern muss sich die Stadtratssitzung am Mittwoch bei der Live-Übertragung im Internet ansehen 🙂  

Verkehrssicherheit hat Vorrang

Panse fragt nach Kosten und Nutzen von Blitzern „Bei der Auswahl der Standorte für stationäre Geschwindigkeitskontrollen, sprich festen Blitzern, muss die Verkehrssicherheit immer der Maßstab sein“, betont CDU-Fraktionschef Michael Panse im Zusammenhang einer von ihm an den Oberbürgermeister gestellten Anfrage. Der Fokus der Anfrage liegt auf dem neuen beidseitigen Blitzer in der Bunsenstraße und dessen tatsächliche Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. In der Beantwortung der Anfrage erfährt Panse außerdem welche Einnahmen die Stadt Erfurt insgesamt im Haushaltsjahr 2015 durch die Überwachung des fließenden Verkehrs generierte. Es handelt sich dabei um die erstaunliche Summe von 1,35 Mio. Euro. Aus der Beantwortung der Anfrage geht jedoch nicht hervor, in welchem Verhältnis derzeit Kosten, Nutzen für die Verkehrssicherheit und den Einnahmen stehen. Der Blitzer in der Bunsenstraße wurde erst im November in Betrieb genommen, sodass verlässliche Werte angeblich noch nicht vorlägen. Unabhängig davon müssten aber andere stationäre Blitzer inzwischen belastbare Statistiken hergeben. „Als Fazit stellt sich mir die Frage, ob durch den Einsatz der Blitzer eine tatsächliche Verbesserung der jeweiligen Verkehrssituation bewirkt wurde oder ob es lediglich in der Stadtkasse klingeln soll. Konkrete und fachliche Antworten wurden dazu bis jetzt nicht gegeben“, erklärt Panse. Die CDU-Fraktion fordert, dass das Thema Geschwindigkeitskontrollen erneut in den zuständigen Fachausschüssen beraten wird. Dabei muss geklärt werden, welche Einnahmen an welchem Standort gemacht wurden und ob sich jeweils die Verkehrssicherheit verbessert hat. Panse kündigt weitere Anfragen zu diesem Thema an.

Millioneneinnahme mit kommunalen Blitzern

 
Blitzer im Fokus
Blitzer im Fokus
Nunmehr seit vier Jahren blitzt die Landeshauptstadt in kommunaler Verantwortung – zunächst mit einem mobilen gemieteten Blitzerbus, später mit mobilen Blitzern aus Kfz des Ordnungsamtes und schließlich auch mit Blitzersäulen im Stadtgebiet. Im November wurden neue Blitzer auf dem Ring und in der Bunsenstraße aufgebaut, wobei Letzterer umstritten war, weil er auch fernab der sonst gelieferten Begründung, die Verkehrssicherheit erhöhen zu wollen, auch stadtauswärts blitzt. Dort liegt nun praktisch keine erhöhte Unfallgefahr vor, weil es der Zubringer zur Ostumfahrung der Stadt ist. Meine diesbezügliche Stadtratsanfrage wollte die Verwaltung vorsichtshalber gar nicht so verstehen und lieferte eine Begründung ab, die für alles und nichts eine Rechtfertigung bietet. In jedem Fall wird dies wohl zu mehreren Nachfragen im Stadtrat führen. Die nachgefragten Geschwindigkeitsverstöße (stadtauswärts und stadteinwärts) konnte oder wollte der Oberbürgermeister auch nicht benennen – eine Auswertung der seit November in Betrieb befindlichen Blitzer erfolgt angeblich erst nach Ablauf des 2. Quartals 2016. Lediglich zu der “Kostenrechnung” gab es eine Aussage. Rund 40.000 Euro bezahlt die Stadt “Miete” für den mobilen Blitzer und immerhin 111.000 Euro (Fallpauschale oder Provision) für die fest installierten Blitzer. Auch wenn die Personal- und Verwaltungskosten nicht aufgelistet wurden, scheint sich das Blitzlichtgewitter für den kommunalen Haushalt zu lohnen. 1,35 Millionen Euro brachten die Blitzer der Stadt im Haushaltsjahr 2015.

Spitzenreiter und Vereinsrekord!

Gute Aussichten
Gute Aussichten
Offenburg ist normalerweise nicht der Lieblingsgegner von unserem SWE Volley-Team. Seit dem Aufstieg der Offenburgerinnen in die 2. Bundesliga im Jahr 2011 hatten die Spiele gegeneinander durchaus immer Brisanz. In diesem Jahr war es zudem das möglicherweise vorentscheidende Spiel um die Meisterschaft. Zumindest hatten die Offenburgerinnen vor dem Spiel die Erwartungshaltung mit einer Doppelschicht im Osten an diesem Wochenende alles klar zu machen. Möglicherweise ist es dies nun – allerdings anderes, als es sich der bisherige Spitzenreiter erhofft hatte. Beide Teams hatten sich bereits fünf Tage vor Saisonende deutlich von den Verfolgern abgesetzt. Offenburg mit bisher nur einer Niederlage, Erfurt mit zwei und beide Teams mit Meisterschaftsambitionen. Am Samstag konnten wir Vereinsgeschichte schreiben. Seit nun 19 Jahren spielen wir durchgängig in der 2. und sogar zwei Mal in der 1. Bundesliga und ich bin seit 13 Jahren Vereinspräsident. Ich habe die Spiele noch in der alten Schalenhalle und danach in der Halle am Sportgymnasium erlebt. Unser Zuschauerrekord stammt aus dem Jahr 2012. Damals waren zu einem Spiel gegen Grimma (Saisonfinale) 860 Zuschauer dabei. Seit Samstagabend gibt es einen neunen Vereinsrekord. 1.020 Zuschauer pilgerten in die Riethhalle und feuerten unsere Mädels an – mit Erfolg! Ein klares 3:0 (25:13, 25:21 und 25:19) brachte uns den erhofften Platztausch in der Tabelle. Das MDR Thüringen Journal wird am Montag vom Spiel, aber auch von den Aufstiegsambitionen berichten. Weder zur Meisterschaft (es wäre nach 2010 unsere zweite) noch zum Aufstieg (wäre nach 2004 und 2011 das dritte Mal) ist die Entscheidung gefallen. Für die Meisterschaft erhielten wir am Sonntagnachmittag noch überraschende Schützenhilfe aus Dresden, die den Offenburgerinnen endgültig die Reise in den Osten verdarben. Mit ebenfalls 3:0 verloren sie dort und nun liegen wir mit dem vermeintlich leichteren Schlussprogramm im Vorteil. Wenn aber die Mission Meisterschaft gelingen soll, muss auch das Restprogramm klappen. Bereits am Freitag 19 Uhr kommen ausgerechnet die jungen Damen aus Dresden nach Erfurt. Nach den Ergebnissen des Wochenendes wird es wieder ein Spitzenspiel. Bilder vom Spiel Berichte vom Spiel Sportnet und aus Offenburg  

Kein Rückfall auf Vorjahresniveau bei der Vergütung der Tagesmütter

Panse fordert Stadtverwaltung zu klarem Bekenntnis auf Zu erneuten kontroversen Diskussionen zur Vergütung der Tagesmütter auf Basis der neuen Verwaltungsvorschrift des Landes kam es in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 18. Februar 2016. Verbindliche Vereinbarungen konnten jedoch letztlich nicht getroffen werden. Allerdings sollen nun Gespräche zwischen den Tagesmüttern und dem Jugendamt stattfinden. Zudem signalisierte die Bürgermeisterin, dass sich die Vergütung der Tagesmütter im Vergleich zum bisherigen Stand nicht verschlechtern würde. CDU-Fraktionschef Michael Panse fordert: „Die Gespräche mit den Tagesmüttern müssen noch vor der endgültigen Fixierung der Vereinbarungen mit den Erfurter Tagesmüttern stattfinden. Vor allem sollen dabei die Finanzkalkulationen des Jugendamtes den tatsächlichen Zahlen der Tagesmütter gegenüber gestellt werden. Bevor dann im April eine neue Vereinbarung zur Vergütung in Kraft tritt, soll diese zudem im Jugendhilfeausschuss vorgelegt werden. Als Maßgabe und Mindestanforderung muss gelten, dass sich für keine Tagesmutter die finanzielle Situation verschlechtern darf. Dies würde die öffentlich bekundete Wertschätzung von Tagesmüttern und deren Arbeit in Frage stellen.“ Panse weist darauf hin, dass die neue Verwaltungsvorschrift des Landes lediglich die Mindestanforderung definiert. Dieser Verwaltungsvorschrift bzw. dem dazu gehörigen Rundschreiben dazu ist zu entnehmen: „Wenn der Bedarf es erfordert oder in Abhängigkeit von der Qualifikation der Tagespflegeperson kann der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe auch einen höheren Betrag je Kind und Stunde vereinbaren.“ „Unbeschadet dessen steht es dem jeweils örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe frei, einen Abrechnungsmodus entsprechend den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort zu wählen.“ Für die Gespräche zwischen dem Jugendamt und den Tagespflegemüttern bietet sich Panse als Gesprächsmittler an.