CDU-Fraktion verankert Familienhebammen im Gesetz

Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes abschließend beraten

„Einen effektiveren Schutz der Kinder vor Misshandlung, Vernachlässigung und Verwahrlosung“ erwartet der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Panse, von dem heute im Sozialausschuss des Landtags abschließend beratenen Gesetz zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes. Die CDU-Fraktion hat mit einem Änderungsantrag die Familienhebammen im Gesetz verankert. Mit den neuen Regelungen kann insgesamt besser durchgesetzt werden, dass Kinder regelmäßig an vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen. Wie Panse erläuterte, wird es künftig eine zentrale Stelle geben, die kontrolliert, dass sämtliche Kinder bis zur Einschulung keine Vorsorgeuntersuchung versäumen. Kommen Eltern ihren diesbezüglichen Verpflichtungen nicht nach, so wird nach zweimaliger Mahnung das Jugendamt eingeschaltet. Der Sozialpolitiker begrüßte ausdrücklich, dass als Sanktionsmöglichkeit bei säumigen Eltern das Landeserziehungsgeld gestrichen werden kann. „Wir wollen keinen zahnlosen Tiger, deshalb ist dieser Hebel als letzte Konsequenz sinnvoll“, so Panse. In einer „Lotsen- und Brückenfunktion“ sieht der Erfurter Abgeordnete die Familienhebammen. Sie sollen sich vor allem um Familien kümmern, bei denen sich belastende Faktoren häufen. Sie können gesundheitliche, soziale, psychische und materielle Probleme rechtzeitig erkennen und durch aufsuchende Arbeit und Koordination von Hilfsangeboten für Abhilfe sorgen. Laut Panse sind bereits 40 Familienhebammen ausgebildet. Ein weiterer Lehrgang mit 20 Teilnehmerinnen wird im nächsten Jahr beginnen. Sie erhalten für ihre Arbeit nun eine gesetzliche Grundlage.

Kinderschutz im Zentrum der Diskussion

2. Thüringer Kinderschutzkonferenz in Jena

Rund 300 Fachexperten trafen sich heute zur 2. Thüringer Kinderschutzkonferenz in der Saalestadt. Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit und das Universitätsklinikum Jena hatten Ärzte, Sozial- und Jugendamtsmitarbeiter, Juristen und Politikvertreter geladen um über die Fortentwicklung des Kinderschutzes in Thüringen zu diskutieren. Ministerin Christine Lieberknecht verwies darauf, dass der Kinderschutz seit vielen Jahren im Mittelpunkt der Betrachtungen steht. Bereits im Dezember 2006 hat die Thüringer Landesregierung ein umfängliches Maßnahmebündel zum Kinderschutz beschlossen. Die Gründung des 17. Thüringer Kinderschutzdienstes, die Ausbildung von 110 Fachkräften für die Entwicklungspsychologische Beratung, der gesetzlich geregelte Datenaustausch zwischen Standes- und Jugendämtern, die Aktion „Ich geh zur U und du?“ und die Familienhebammen sind Beispiele für die erfolgreiche Umsetzung. Selbstverständlich gibt es aber auch weiteren Handlungsbedarf. Von den 40 ausgebildeten Familienhebammen aus 11 Landkreisen werden derzeit nur 19 eingesetzt. Weitere 20 werden 2009 ausgebildet. Um für ihren Einsatz die geeigneten Rahmenbedingungen zu schaffen, werden wir eine Ergänzung beim zur Beschlussfassung anstehenden Kinderschutzgesetz einbringen. Neben Ärzten erläuterte auch der Erfurter Jugendamtsleiter Hans Winklmann die aktuelle Situation. In der Landeshauptstadt hat sich die Zahl der dem Jugendamt gemeldeten möglichen Gefährdungsmeldungen vervierfacht. Derzeit gehen durchschnittlich 7,2 Meldungen beim Jugendamt ein. In Folge der Umsetzung des § 8a des SGB VIII und auch der gewachsenen Aufmerksamkeit der Gesellschaft stieg diese Zahl. Bemerkenswert ist, dass es keinerlei Meldungen aus den Ortschaften gibt. 58 % der Hinweise beziehen sich auf mögliche Vernachlässigungen und 16 % auf Misshandlungen. Bei den Einzelfallprüfungen ist festzustellen, dass rund 38 % der Hinweise unbegründet sind, lediglich bei 1 % eine akute Gefährdung besteht und bei allen anderen mehr oder weniger Beratungsbedarf besteht. Beim Statement von Hans-Otto Burschel, Direktor des Amtsgerichts Bad Salzungen, war bemerkenswert, dass er die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ausreichend hält. Familiengerichte entscheiden letztlich darüber ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Wenn dann auch noch der mangelnde Wille der Eltern dies abzustellen zu verzeichnen ist handeln die Gerichte. Nach seinen Erfahrungen haben nicht die Zahl der Fälle zugenommen, sehr wohl jedoch die Sensibilisierung der Gesellschaft. Genau dies will die CDU-Fraktion auch beim Gesetz zum besseren Kinderschutz ins Zentrum der Betrachtung rücken. Die Tagung in Jena hat uns dafür wichtige Impulse gegeben.

Katholischer Familienbund vertritt die Interessen der Eltern

Seit einigen Wochen erhalten die Eltern von Kindern der kommunalen Erfurter Kindertageseinrichtungen neue Gebührenbescheide. Die Eltergebühren steigen darin zum Teil beträchtlich. Für einen Ganztagsbetreuungsplatz in einer Kinderkrippe werden nun bis zu 560 Euro im Monat (zuzüglich Verpflegungskosten) und für einen Ganztagsbetreuungsplatz in einer Kita bis zu 280 Euro (zuzüglich Verpflegungskosten) fällig. Beides sind die unrühmlichen Spitzenwerte in ganz Thüringen. Zudem drängt das Jugendamt entgegen erster Bekundungen nun auch die freien Träger sich dieser zweifelhaften Satzung anzuschließen. Die Icon: Bookmark CDU-Stadtratsfraktion hat vor einem halben Jahr leider vergeblich gegen diese Elternabzocke interveniert. Bei der Abstimmung im Stadtrat konnten die SPD-Linken und die noch linkeren Linken von diesem Irrsinn nicht abbringen. Wir halten diese Satzung für rechtswidrig, weil Eltern in einzelnen Fällen unangemessen hoch belastet werden. Bei den sogenannten Gastkindern (Kinder in Erfurter Kitas aus Nachbarkreisen) führt dies zusammen mit dem kommunalen Finanzierungsanteil dazu, dass mehr für einen Platz bezahlt wird, als er kostet. Ich begrüße es ausdrücklich, dass der Icon: Bookmark Katholische Familienbund Thüringen nun gemeinsam mit Eltern gegen diese Satzung klagen wird. Gerne verweise ich dazu auf die nachfolgende Pressemitteilung vom gestrigen Tag.  

Familienbund unterstützt Klage gegen Erfurter Kita-Gebühren

Der Familienbund der Katholiken im Freistaat Thüringen wird Erfurter Eltern bei einer Klage gegen die Kindergartengebührensatzung der Stadt Erfurt unterstützen. Im Anschluss an die Vorstandsitzung des Verbandes am vergangenen Freitag erklärte der Landesvorsitzende Frank Häger: “Wir sind von der Nichtigkeit der vorliegenden Gebührensatzung überzeugt, weil die Satzung in wesentlichen Punkten nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dies ist besonders traurig, da die vorherige Satzung bereits im Juli 2006 vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht in einem von Familienbund begleiteten Verfahren für nichtig erklärt wurde. Nach über zwei Jahren Beratung hätten die Eltern von den dafür Verantwortlichen mehr Sorgfalt und Gespür für die rechtlichen Vorgaben erwarten können.” Häger fordert Eltern, die einen Kindergartenplatz in einem kommunalen Kindergarten haben und mit dem neuen Gebührenbescheid höhere Beiträge bezahlen sollen, auf, sich mit dem Bescheid an den Familienbund zu wenden. Der Familienbund will alle klagewilligen Eltern unterstützen, wird aber mit einigen Familien, die bestimmte Fallvoraussetzungen mitbringen, eine Musterklage vorbereiten. Doch für die Klage ist Eile geboten: Die Gebührenbescheide werden in der Regel nach einem Monat rechtskräftig. Danach sei der Klageweg deutlich schwieriger, warnt Häger. Ansprechpartner für Rückfragen: Dr. Kurt Herzberg, Landesgeschäftsführer, Telefon 0361-5662083 und 0171-8826014

CDU will Schaffung zusätzlicher Krippenplätze

Durch das Jugendamt wurde im letzten Jugendhilfeausschuss, auf Anfrage der CDU-Fraktion, bestätigt, dass in Erfurt ein deutliches Unterangebot von Betreuungsplätzen für Kinder bis 2 Jahren vorliegt. Dazu erklärte heute der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat Thomas Pfistner: “Wir werden entsprechende Mittel im Nachtragshaushalt durch Umschichtungen beantragen, um auf die steigende Nachfrage von Krippenplätzen zu reagieren. Dazu müssen noch in diesem Jahr 150.000 Euro an Investitionsmitteln bereitgestellt werden. Zugleich werden monatlich 25.000 Euro zur Schaffung von 7 zusätzlichen Erziehereinnestellen benötigt, damit 43 zusätzliche Krippenplätze geschaffen werden können. Die Umschichtung soll nach Auffassung der CDU-Fraktion aus dem Titel öffentliche Spielplätze erfolgen. Der Finanzausschuss hat im Mai diesen Jahres eingesparte Haushaltsmittel aus der Verfüllung des Hirschgartens in dem Titel öffentliche Spielplätze, in Höhe von 400.000 Euro umgeschichtet. Vom Gesamtbetrag in Höhe von 700.000 Euro können nicht alle Mittel pünktlich abfließen und müssten sonst am Ende des Jahres dem Gesamthaushalt wieder zugeführt werden. CDU-Stadtrat Michael Panse ergänzte dazu: “Wir fordern den Oberbürgermeister auf, bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes dafür Sorge zu tragen, dass zukünftig in Erfurt in einem ausreichendem Umfang Krippen- und Tagespflegeplätze für Kinder unter 2 Jahren bereitgestellt werden. Auf Grund der steigenden Nachfrage ist eine Ausweitung der Kapazitäten um 62 zusätzliche Plätze, verglichen mit der aktuellen Bedarfsplanung, nach Aussagen des Jugendamtes, ab 2009 dringend geboten”.

Jugendamt kündigt Schaffung neuer Krippenplätze an

Die Spatzen von Erfurt, bzw. die besorgten Eltern von Kleinkindern, pfiffen es von den Dächern; in der Landeshauptstadt reichen die Krippen- und Tagespflegeplätze nicht aus, um den steigenden Bedarf abzudecken. In der gestrigen Sitzung des Jugendhilfeauschusses wurde deshalb auf unseren Dringlichkeitsantrag hin heftig mit dem Jugendamt diskutiert. Jugendamtsleiter Hans Winklmann bestätigte, dass alle Plätze schon zu Beginn des Kita-Jahres randvoll belegt sind und derzeit vier Kinder mit bestehendem Rechtsanspruch unversorgt sind. In den nächsten Wochen wird sich allerdings dieses Problem noch deutlich verschärfen. Das Jugendamt erklärte, dass mittelfristig ca. 65 Plätze mehr benötigt werden und kurzfristig in den nächsten Wochen 42 neue Plätze geschaffen werden sollen. Dies ist für die Eltern sicher eine erfreuliche Ankündigung. Wir, die Icon: Bookmark CDU-Fraktion im Stadtrat, hatten bereits vor zwei Monaten auf den drohenden Mangel hingewiesen und die ursprünglich geplanten 590 Plätze als zu knapp bemessen angesehen. Neue Plätze sollen vor allem durch die Erweiterung bestehender Kapazitäten, aber auch durch zwei neue Gruppen geschaffen werden. Vorgesehen sind unter anderem:
  • in der AWO-Kita an der “Schmalen Gera” eine Gruppe mit 10 Plätzen ebenso wie 10 Plätze in der Mutter/Kind-Einrichtung in der Lowetscher Straße,
  • jeweils vier neue Plätze sollen unter anderem in Eckstedt, Tieftal, Schmiera und in der Kita “Arche Noah” entstehen
Zur Schaffung der 42 zusätzlichen Plätze werden 150.000 Euro Investitionsmittel und jeweils monatlich 25.000 Euro für 7 VbE bzw. Erzieherinnen als Personalkosten benötigt. Ich bin mir sicher, dass wir bei den anstehenden Nachtragshaushaltsberatungen Ende September im Stadtrat einen entsprechenden Antrag einbringen werden. Unabhängig davon bleibt es aber dabei: Es gibt einen gesetzlich verbrieften Rechtsanspruch im Icon: Document Thüringer KitaG für Eltern die z.B. beide berufstätig sind. Wenn ihnen kein Platz angeboten wird,haben sie das Recht auf ihrer Seite, wenn sie die Stadt im Eilverfahren verklagen. Soweit soll es aber nicht kommen. Ich habe deshalb gestern angeregt, bei unseren Nachbarkreisen zu prüfen ob es dort freie Plätze gibt. Die Stadt Erfurt müsste dafür zwar einen erheblichen Kostenbetrag pro Platz zusteuern, allerdings könnten verfügbare Plätze z.B. in Neudietendorf vielleicht für einige Eltern aus nahgelegenen Ortschaften eine Überbrückungsvariante sein. Eltern, die Probleme mit Betreuungsplätzen haben können sich gerne vertrauensvoll an den Jugendhilfeauschuß oder per Icon: Mail E-Mail direkt an mein Büro wenden.

Mangel an Krippenplätzen in Erfurt

Michael Panse, MdL ist sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Michael Panse, MdL ist sozialpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Schon zu Beginn des neuen Kindergartenjahres reichen die Krippen- und Tagespflegeplätze für unter 2-jährige Kinder in der Landeshauptstadt nicht mehr aus. Für die CDU-Fraktion ist dies besorgniserregend, da immer häufiger junge Eltern darüber klagen, dass sie trotz Anspruchsberechtigung keinen Platz erhalten. CDU-Stadtrat Michael Panse erläutert dazu: „Der erst am 9. Juli 2008 kurz vor der Sommerpause beschlossene Kindertagesstättenbedarfsplan platzt jetzt schon aus allen Nähten. Die vom Stadtrat beschlossenen 590 Plätze in Krippen, Tagespflege und Kindertagesstätten reichen für die Kinder unter zwei Jahren nicht aus, darauf haben wir schon vor zwei Monaten hingewiesen. Für die CDU ist es nicht hinnehmbar, dass Eltern die eine Anspruchberechtigung gemäß Thüringer Kita-Gesetz haben und in Erfurt derzeit trotzdem keinen Platz erhalten. Mit einem Dringlichkeitsantrag wollen wir dieses Thema am kommenden Mittwoch auf die Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses setzen. Ich hoffe, dass auch die anderen Fraktionen der Aufnahme in die Tagesordnung zustimmen werden.“ Anspruchsberechtigt sind gemäß Thüringer KitaG unter anderem Eltern, die beide berufstätig, in Ausbildung oder Studium sind. Dies gilt selbstverständlich auch für Alleinerziehende. Derzeit sind allerdings in Erfurt alle Plätze belegt, so dass Eltern vom Jugendamt abgewiesen bzw. auf einen späteren Zeitpunkt vertröstet werden. Panse erklärt dazu: „Verstärkt nutzen derzeit Eltern die Möglichkeit nach dem Bezug des Bundeselterngeldes wieder in das Erwerbsleben einzusteigen. Neben den gestiegenen Geburtszahlen ist dies der Hauptgrund, warum die Platzkapazitäten nicht ausreichen. Die CDU will ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen. Deshalb müssen schnell zusätzliche Plätze geschaffen werden. Kurzfristig könnten bei den Trägern der Kindertageseinrichtungen neue Kleinkindgruppen geschaffen werden. Das Jugendamt soll uns dazu am Mittwoch im Jugendhilfeausschuss Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. Gegebenenfalls entstehender zusätzlicher Finanzbedarf kann nach Auffassung der CDU im Nachtragshaushalt abgesichert werden.“ Der Jugendhilfeausschuss tagt am Mittwoch, dem 3. September 2008, in öffentlicher Sitzung, ab 17.00 Uhr im Ratssitzungssaal. Interessierte Eltern, die derzeit Probleme mit Krippen- und Tagespflegeplätzen haben, können an der Sitzung als Gäste teilnehmen.

Zitat § 2 ThürKitaG:

Für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr ist ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten, wenn ihre familiäre Situation, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Teilnahme an einer Maßnahme der Arbeitsförderung nach § 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf eine Tagesbetreuung erfordern