Rot-Rot-Grüner Haushalt 2014 beschlossen – vor Risiken und Nebenwirkungen wird gewarnt

Eines der Reizthemen beim Haushalt 2014 – die Luftbuchung zur Online-Software Kibeo
Der Haushalt der Landeshauptstadt Erfurt für das Jahr 2014 wurde gestern Abend erwartungsgemäss von der rot-rot-grünen Stadtratsmehrheit gegen die Stimmen der CDU beschlossen. Wir haben eindringlich vor den Folgen dieses linken Haushalts gewarnt und mehrere Änderungs- und Haushaltsbegleitanträge eingebracht. Allerdings war das rot-rot-grüne Kollektiv ausgesprochen beratungsresistent. Im meiner Rede zu Haushalt habe ich, ebenso wie zuvor unser Haushaltsexperte Heiko Vothknecht, auf die Defizite des Haushalts hingewiesen. Die CDU-Stadtratsfraktion bekräftigt, dass dieser Haushalt schlecht ist. Er bewegt sich in Tradition zu den voran gegangenen Haushalten. Jeder rot-rot-grüne Haushalt war schlechter als sein Vorgänger. Insofern ist auch der HH 2014 nur der Wurmfortsatz vorheriger Jahre. Unsere Grundkritik ist die Schieflage des HH. Um 15 Millionen Euro steigt der Verwaltungshaushalt (insbesonder durch Personal- und Sozialkosten). Der Vermögenshaushalt sinkt hingegen um 30 Millionen Euro. Der Schuldenstand steigt auf 161 Millionen Euro. Die Finanzbeigeordnete Frau Pablich hat dankenswerterweise in ihrer Vorbemerkungen zum Haushalt auf die Probleme hingewiesen. Das gemeinsame Ziel, dass Erfurt bis 2025 schuldenfrei werden soll, ist mit diesem Haushalt nicht mehr zu erreichen. Die fehlenden Investitionen sorgen dafür, dass überall in der städtischen Infrastruktur weiter auf Verschleiß gefahren wird. Die Kitas werden nicht fertig saniert, der Bedarf liegt bei 31 Millionen Euro – 6,2 Millionen sind nur im Haushalt und davon sind sogar rund 2 Millionen Euro Landeszuschuss. 2013 waren im Haushalt noch 9,33 Millionen für Kita-Sanierungen. Gleiches gilt für Schulen, Brücken und Straßen, aber auch für die Sanierung von Sportstätten. 2012 gab es für diesen Bereich noch 1,1 Millionen, 2013 nur noch 663.000 Euro und 2014 gar nur noch 450.000 Euro. Dies alles passiert, obwohl die Steuereinnahmen mit 114 Millionen Euro (pus 4,5 Mio.) auf Höchststand sind. Wir haben in Erfurt kein Einnahmeproblem sondern ein Ausgabeproblem. Die Personalkosten steigen auf 163 Millionen Euro. Die Tarifsteigerungen machen einen Teil aus und die gönnen wir den Beschäftigten. Aber seit dem Amtsantritt von OB Bausewein sind 400 Stellen hinzu gekommen – auch mit dem aktuellen Haushalt sind es 22. Dies sind übertragene Aufgaben des Landes, das stimmt zum Beispiel bei den Horten. Aber es sind auch neu erfundene Aufgabenfelder von Rot-Rot-Grün. „Lernen vor Ort“, Hort- und Kitagebührenberechnungsstellen im Jugendhilfe und Bildungsbereich oder aber auch mit dem aktuellen Haushalt ein Antrag der Grünen. Darin wird eine Stelle zur Beobachtung von Konferenzen im Bereich der Wirtschaftbeigeordneten gefordert. Es gibt keine Aufgabenkritik geschweige denn ein Personalentwicklungskonzept, welches mittelfristig zu Personalreduzierungen führt. Um es für die CDU-Stadtratsfraktion klar zu sagen: Mit unserem Haushaltsbegleitantrag soll nicht das Ziel verfolgt werden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung zu entlassen. Innerhalb der Verwaltung gibt es eine Vielzahl von Bereichen, die von sehr hoher Arbeitsbelastung geprägt sind und für die zu wenig Personal zur Erledigung der anfallenden Aufgaben zur Verfügung steht. Andere Bereiche wiederum weisen eine geringere Arbeitsbelastung auf.  Mit dem Personalentwicklungskonzept soll sicher gestellt werden, dass Mitarbeiter entsprechend qualifiziert werden und somit andere Tätigkeiten ausüben können. Außerdem können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch diese Qualifikations- bzw. Umschulungsmaßnahmen in anderen Arbeitsbereichen mit erheblichen Mehrbelastungen eingesetzt werden. Neben dem optimalen Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sollten künftige Personalkostenerhöhungen nicht die tariflichen Anpassungen übersteigen. Wir haben bei den Haushaltsanhörungen erhebliche Abweichungen der Finanzen beim IST mit den Soll festgestellt. Daraus resultieren zum Teil abenteuerliche Haushaltsansätze. Deutlichstes Beispiel sind die Elterngebühren bei den Kitas. Dort hat sich die Sozialbeigeordnete mal locker um eine dreiviertel Million „verschätzt“. Auf Nachfrage kam raus, es waren die schon im letzten Jahr zu hoch angesetzten Kalkulationen. Oberbürgermeister Bausewein wollte im Frühjahr 2013 eine Elterngebührenordnung durchdrücken, die für viele Eltern deutliche Erhöhungen, teilweise sogar Verdoppelungen, der Gebühren bedeutet hätten. Die Eltern haben protestiert und diesen Vorschlag vom Tisch gefegt. Trotzdem wurde die Einnahmeprognose beim HH 2014 beibehalten. Ähnliches geschah bei den Einnahmen aus Gebühren bei der Volkshochschule. Rot-Rot-Grün geht dabei nach dem Prinzip vor, was sich passt wird passend gemacht. Korrigiert werden soll das Ganze, nachdem es herraus gekommen war, nun mit den zusätzlichen 1,25 Millionen Euro vom Land. Dieses Geld ist aber als Hilfsprogramm für die Kommunen gedacht und nicht als Haushaltssicherungskonzept für die Landeshauptstadt oder Sozialbeigeordneten-Hilfsprogramm. Die CDU-Stadtratsfraktion wollte diese Gelder nachhaltig einsetzen, also für die Sanierung von Kitas. Ebenso wollten wir mögliche weitere Gelder vom Bund (Eingliederungshilfe) für die Sanierung von Kitas, Schulen und Brücken einsetzen und verhindern, dass diese Gelder verkonsumiert werden. Ursprünglich wollte die SPD dies angeblich auch (nachlesbar in der TA). Aber mit der 3. Verwaltungsänderungsvorlage der Verwaltung wurde das Geld einkassiert und nun im Wesentlichen im Verwaltungshaushalt der Sozialbeigeordneten „verfrühstückt“. Die vollmundige Ankündigungsrethorik der SPD war erledigt und die Genossen knickten ein. Eine dreiviertel Million dieses Geldes soll nun zur Stopfung des Haushaltslochs bei den Elterngebühren dienen, ein kleiner Teil für die Ortsteile und 150.000 Euro für Kibeo. Staunend konnten wir lesen, dass für 150.000 Euro das Online-Kitaprogramm Kibeo gekauft werden soll. Wenn dies so geschieht, wäre das ein Fall für das Schwarzbuch des Steuerzahlerbundes. Das Online-Programm gibt es als kostenfreie Software für Kommunen und Bundesländer vom BMFSFJ. Einige wenige Gedanken zu den Kollektivanträgen von Rot-Rot-Grün: Diese Anträge wurden erst nach Abschluss der vereinbarten Antragsfrist eingereicht. Offensichtlich gab es längeren Beratungsbedarf beim linken Bündnis und viele Köche wollten den Brei mitkochen. Aber wie so oft, viele Köche verderben den Brei, erst recht, wenn sie nicht kochen können. Die Verwaltungsstellungnahme haut den Kollegen die Anträge auch bildlich gesprochen um die Ohren und spricht ihnen die finanzpolitische Kompetenz ab. Finanziert werden sollen die Anträge von Rot-Rot-Grün mit „Wünsch-dir-was-Positionen“. Fiktive Einnahmeerhöhungen bei der Einkommenssteuer, Abgaben und Gebühren gehören dazu. An anderer Stelle werden von den Stadtwerken zusätzlich eine halbe Millionen gefordert. Bei einer außerordentlich guten Konjunkturentwicklung kann das aufgehen – aber sicher ist das nicht. So ein wenig erinnert das an Roulette-Spiel – alles auf eine Zahl setzen und wenn man verloren hat ist die Kugel schuld. Seriös ist das Vorgehen von Rot-Rot-Grün jedenfalls nicht. Aus den vorstehenden Gründen lehnt die CDU den Haushalt 2014 ab. Für den Fraktionsvorsitzenden der SPD, der zuvor in höchsten Tönen die rot-rot-grüne Politik der letzten Jahre gelobt hat, habe ich mir zum Schluß ein passendes Zitat heraus gesucht. Passend zum kulturellen Jahresthema „Wie viele Worte braucht der Mensch?“, aber auch passend zur SPD hat Gottfried Benn gesagt:  „Am Anfang war das Wort und nicht das Geschwätz und am Ende wird nicht die Propaganda sein, sondern wieder das Wort!“.  

Aktuelle Entwicklung zum Bundesfreiwilligendienst

Heute hatte ich mit einem Thema intensiv zu tun, welches beide Aufgabengebiete meiner Tätigkeit im Sozialministerium berührt. Als Generationenbeauftragter bin ich fachlich unter anderem für den Bundesfreiwilligendienst zuständig und vertrete Thüringen und die Bundesländer in diversen Bund-Länder-Arbeitsgruppen. Ich bin aber auch für Antidiskriminierungsfragen in Thüringen zuständig und heute kam einmal beides zusammen auf den Tisch. Die Leipziger Volkszeitung/Osterländer Volkszeitung hatte mich gestern zum BFD interviewt und heute lief das Thema auf der ersten Seite und danach in diversen Radionachrichten. Zur Geschichte: Der Bundesfreiwilligendienst ist zweifellos zu einem vollen Erfolg geworden. An seinem Anfang ab dem 1. Juli 2011 wurden Zweifel geäußert, ob es gelinge könne, mit ihm erfolgreich den Zivildienst abzulösen. Zu Beginn war die Besetzung von 35.000 Stellen vorgesehen.  Inzwischen sind es knapp 50.000 Stellen geworden und dennoch übersteigt weiterhin die Nachfrage deutlich das Angebot. Dieses rege Interesse ist zu einem großen Teil auch auf die Altersöffnung des Bundesfreiwilligendienstes für Freiwillige zurückzuführen, die älter als 27 Jahre sind.  In den neuen Bundesländern ist der Anteil älterer Bundesfreiwilliger besonders hoch, was sowohl der demografischen Entwicklung als auch der spezifischen Arbeitsmarktsituation geschuldet sein dürfte. Ich habe mehrfach darauf hingewiesen, dass es dafür viele Erklärungen gibt. Das ehrenamtliche Engagement im BFD ist für viele Menschen, gerade auch für Langzeitarbeitslose, eine Möglichkeit etwas tun zu können, Anerkennung zu erfahren und möglicherweise sogar eine berufliche Perspektive. Ich kenne etliche Beispiele, wo nach der BFD-Zeit ein Übernahmeangebot in einen Teil- oder Vollzeitjob stand. Und ich kenne Beispiele wo sich ehemalige BFDler nach ihren 12 Monaten weiter ehrenamtlich engagieren. Dies gilt in den neuen Bundesländern auch für Menschen im Rentenalter, die mit dem BFD etwas hinzuverdienen wollen, sich verbindlich engagieren wollen oder einfach etwas gegen drohende Alterseinsamkeit tun wollen. In den alten Bundesländern ist das verfügbare Potential für den BFD in den höheren Altersgruppen gar nicht da. Umso bedauerlicher ist es, dass für das Jahr 2014 für die Kontingente des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgabenkeine (BAFzA) nun keine neuen Vereinbarungen mit älteren Bewerbern mehr abgeschlossen werden dürfen. Dies trifft insbesondere die vielen älteren Interessenten in den neuen Bundesländern, die sich im  Bundesfreiwilligendienst engagieren wollen, besonders hart, auch weil hier etwa zwei Drittel der Stellen über die Kontingente des BAFzA zur Verfügung gestellt werden. Als Beauftragter für das Zusammenleben der Generationen des Freistaats Thüringen kritisiere ich ausdrücklich diese Vergabepraxis und fordere dazu  auf, diese im Interesse der älteren Bewerber zu überdenken. Aber auch in meiner Eigenschaft als zentraler Ansprechpartner der Thüringer Landesregierung für Antidiskriminierung muss ich außerdem darauf hinweisen, dass die Altersgrenze von 27 Jahren altersdiskriminierend wirkt. Hintergrund: Von den 3.363 Thüringer Bundesfreiwillige im Januar 2014  waren 13% unter 27 Jahren und 87 % älter. In den alten Bundesländern waren 86 % jünger und nur 14 % älter.  Von den Bundesfreiwilligen in Thüringen waren die 51 – 65 Jährigen mit 1.511 Bundesfreiwilligen die größte Gruppe. 109 Thüringer Bundesfreiwillige waren älter als 65 Jahre. In den neuen Bundesländern leistet rund ein Drittel der Bundesfreiwilligen Dienst, deren Bevölkerung etwa ein Sechstel der Gesamtbevölkerung umfasst. BFD-Statistik MDR-Bericht Landeswelle    

Denktag 2014 in Erfurt

Am 27. Januar 1945, also heute vor 69 Jahren, wurde das Konzentrationslager Auschwitz befreit. Seit dem Jahr 2002 organisiere ich in jedem Jahr gemeinsam mit der Konrad-Adenauer-Stiftung und mit Abgeordnetenkollegen Veranstaltungen, um daran zu erinnern.
Eva Pusztai bei der Gedenkstunde im Landtag mit Christine Lieberknecht und Birgit Diezel
Im Jahr 1996 erklärte Bundespräsident Roman Herzog der 27. Januar zum Gedenktag und regte Veranstaltungen an, die an diesem Tag ein Nachdenken über dieses dunkelste Kapitel unserer deutschen Geschichte insbesondere mit Schüler befördern. Daraus entstand unter anderem das Projekt Denktag der KAS, welches sich besonders an Schüler wendet Sowohl als Landtagsabgeordneter in der Zeit bis 2009, als auch heute als Generationenbeauftragter fühle ich mich diesem Gedanken verpflichtet und habe auch in diesem Jahr wieder gerne die Schirmherrschaft über eine Denktag-Veranstaltung übernommen. In den zurückliegen 12 Jahren waren wir zumeist mit Zeitzeugen an Schulen unterwegs, es gab Buchlesungen, Theaterstücke, Filmbeiträge und Diskussionrunden. Mehrere tausend Schüler erreichten wir in diesen Jahren. Eine der Zeitzeuginnen, mit der wir vor zwei Jahren den Denktag gestalteten, war heute im Thüringer Landtag zu Gast. Eva Pusztai aus Ungarn überlebte als 19-Jährige das Grauen von Auschwitz. Bis heute ist sie unterwegs, um mit Schülern zu sprechen. Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht und Landtagspräsidentin Birgit Diezel würdigten beide das Engagement der Zeitzeugen. Birgit Diezel verwies auf die Worte von Elie Wiesel “Wer heute einem Zeugen zuhört, wird selbst ein Zeuge werden.”. Am Abend war auf Einladung der KAS Jennifer Teege in der Buchhandlung Peterknecht zu einer Buchlesung zu Gast. Vor über 200 aufmerksamen Zuhöhrern las sie aus ihrem Buch “Amon. Mein Großvater hätte mich erschossen”. “Es ist ein Schock, der ihr ganzes Selbstverständnis erschüttert: Mit 38 Jahren erfährt Jennifer Teege durch einen Zufall, wer sie ist. In einer Bibliothek findet sie ein Buch über ihre Mutter und ihren Großvater Amon Göth. Millionen Menschen kennen Göths Geschichte. In Steven Spielbergs Film «Schindlers Liste» ist der brutale KZ-Kommandant der Saufkumpan und Gegenspieler des Judenretters Oskar Schindler. Göth war verantwortlich für den Tod tausender Menschen und wurde 1946 gehängt. Seine Lebensgefährtin Ruth Irene, Jennifer Teeges geliebte Großmutter, begeht 1983 Selbstmord. Jennifer Teege ist die Tochter einer Deutschen und eines Nigerianers. Sie wurde bei Adoptiveltern groß und hat danach in Israel studiert. Jetzt ist sie mit einem Familiengeheimnis konfrontiert, das sie nicht mehr ruhen lässt. Wie kann sie ihren jüdischen Freunden noch unter die Augen treten? Und was soll sie ihren eigenen Kindern erzählen? Jennifer Teege beschäftigt sich intensiv mit der Vergangenheit. Sie trifft ihre Mutter wieder, die sie viele Jahre nicht gesehen hat. Gemeinsam mit der Journalistin Nikola Sellmair recherchiert sie ihre Familiengeschichte, sucht die Orte der Vergangenheit noch einmal auf, reist nach Israel und nach Polen. Schritt für Schritt wird aus dem Schock über die Abgründe der eigenen Familie die Geschichte einer Befreiung.” Ich erinnere mich noch gut daran, als ich zum ersten Mal den Film Schindlers Liste gesehen habe. Am 3. März 2994 also vor fast genau 20 Jahren startete der Film in den deutschen Kinos und an diesem Tag sah ich den Film gemeinsam mit unserem damaligen Ministerpräsidenten Bernhard Vogel. Im Anschluss diskutierten wir über den Film und darüber wie der heutigen Schülergeneration das Wissen über den Holocaust vermittelt werden kann. Auch in Thüringen folgten im Anschluss zahlreiche Schulklassen der Empfehlung des Kultusministeriums und sahen den Film gemeinsam. Über sechs Millionen Kinozuschauer und nach der ersten Fersehausstrahlung 1997 auch unzählige Fersehzuschauer berührte der Film. Jennifer Teege sah diesen Film im israelischen Fernsehen während ihrer Studienzeit in Tel Aviv. Sie wusste damals noch nicht, dass sie die Enkeltochter des für seine Grausamkeit berüchtigten KZ-Kommandanten von Plaszow Amon Göth ist. Wie sie mit dieser Geschichte umgeht, aber auch was dies für sie und ihre Kinder bedeutet, schilderte Jennifer Teeges mit bewegenden Worten. Nach der Buchlesung signierte Jennifer Teeges noch viele Bücher und verabschiedete ihre Zuhöhrer in einen nachdenklichen Denktags-Abend. Bereits während der Erfurter Herbstlese war sie im Oktober in Erfurt in der Domplatzbibliothek zu Gast. Im Anschluss an die heutige Buchlesung haben wir darüber gesprochen und ich hoffe Frau Teege wird wieder nach Erfurt kommen. Die Buchlesung bei Peterknecht war schon Tage zuvor restlos ausgebucht. Ich bin der Konrad-Adenauer-Stiftung für ihr Engagement sehr dankbar und ich hoffe, wir setzen das Denktags-Projekt auch in den nächsten Jahren fort. Beitrag der Deutschen Welle über Jennifer Teege Bilder von der Buchlesung      

Mensch mit Behinderung – Expertin/Exterte in eingener Sache!

Volles Haus in Weimar
Der Titel der Zukunftskonferenz 2013 vom Lebenshilfe-Werk Weimar/Apolda e.v.  war gut gewählt. Bei der Tagung in Weimar am 28. November 2013 ging es vorallem darum den Teilnehmern das Wort zu geben, sie in 9 Workshops aktiv mitarbeiten zu lassen und somit ihre Kompetenz zu nutzen. Über 140 Teilnehmer, davon die Hälfte Menschen mit Behinderung und die andere Hälfte Werkstattmitarbeiter, Betreuer und Assitenzkräfte machten von den Mitgestaltungsmöglichkeiten bei der Tagung regen Gebrauch. Prof. Dr. G. Theunissen eröffnete zuvor die Tagung mit einem Vortrag zum „Empowerment“. Seit über 10 Jahren kenne ich die gute Arbeit, die das Lebenshilfewerk leistet. In der Vergangenheit haben wir zusammengearbeitet, als es um die Etablierung der konduktiven Förderung im Freistaat und um die Sicherung der Werkstätten ging.
Prof. Theunissen
Als Ansprechpartner der Landesregierung für das Thema Antidiskriminierung habe ich die Veranstaltung finanziell unterstützt und in einem Grußwort mein Aufgabengebiet und die Unterstützungsmöglichkeiten dargestellt. Gut ein Viertel der Diskriminierungsfälle (28,5 Prozent) gemäß AGG betreffen den Bereich von Menschen mit Behinderung. Die Bundesantidiskriminierungstelle hat deshalb das Jahr 2013 zum Themenjahr gegen die Diskriminierung von behinderten und chronisch kranken Menschen mit dem Titel „Selbstbestimmt dabei. IMMER.“ ausgerufen. Dieses Motto wurde bei der Tagung der Lebenshilfe bestens umgesetzt. In vielen Veranstaltungen konnte auch ich in diesem Themenjahr für unser wichtiges Anliegen auf dem Weg zu einer diskriminierungsfreien Gesellschaft werben. Ich hoffe, dass sich auf diesem Weg immer mehr begeben! Im gerade in Berlin zwischen CDU/CSU und SPD ausgehandelten Koaltionsvertrag ist das Themengebiet der Anliegen von Menschen mit Behinderung an zahlreichen Stellen mit Zielstellungen versehen. Nachfolgend die Bereiche, die in dem 185-seitigem Papier von besonderem Interesse diesbezüglich sind: S. 95: Wir werden ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung (Bundesteilhabegesetz) erarbeiten. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wird der Bund zu einer Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe beitragen. Dabei werden wir die Neuorganisation der Ausgestaltung der Teilhabe zugunsten der Menschen mit Behinderung so regeln, dass keine neue Ausgabendynamik entsteht.  S. 110/111: Menschen mit und ohne Behinderung „Nichts über uns ohne uns“ Leitidee der Politik der neuen Bundesregierung für Menschen mit Behinderungen ist die inklusive Gesellschaft. Menschen mit und ohne Behinderungen sollen zusammen spielen, lernen, leben, arbeiten und wohnen. In allen Bereichen des Lebens sollen Menschen mit Behinderungen selbstverständlich dazugehören – und zwar von Anfang an. Menschen mit Behinderungen sind Experten in eigener Sache, ihre Beteiligung an den Entscheidungsprozessen wollen wir besonders berücksichtigen – nach dem Motto „Nichts über uns ohne uns“. UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen Auf dem Weg zur inklusiven Gesellschaft ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bei politischen Entscheidungen, die die Menschen mit Behinderungen betreffen, zu berücksichtigen. Gemeinsam mit den Menschen mit Behinderungen und deren Organisationen werden wir den Nationalen Aktionsplan weiterentwickeln. Wichtige Etappenziele sind mehr Teilhabe, Selbstbestimmung und Barrierefreiheit im Alltag. Der leichtere Zugang für Menschen mit Behinderungen zu Transportmitteln, Informationen und Kommunikation sowie zu Einrichtungen und Diensten ist unabdingbar. Die Lebenssituation taubblinder Menschen werden wir dabei besonders berücksichtigen. Inklusiven Arbeitsmarkt stärken Zentrales Element der sozialen Inklusion ist eine aktive Arbeitsmarktpolitik. Wir wollen die Integration von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt begleiten und so die Beschäftigungssituation nachhaltig verbessern. Dazu gehört auch die Anerkennung und Stärkung des ehrenamtlichen Engagements der Schwerbehindertenvertretungen. In den Jobcentern muss ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden sein, um die Belange von Menschen mit Behinderungen zu erkennen, fachkundig zu beraten und zu vermitteln. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen sensibilisiert werden, um das Potential von Menschen mit Behinderungen zu erkennen und sie zu beschäftigen. Gemeinsam mit den Sozialpartnern werden wir u. a. im Rahmen der Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung die Anstrengungen für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung erhöhen. Wir wollen den Übergang zwischen Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und dem ersten Arbeitsmarkt erleichtern, Rückkehrrechte garantieren und die Erfahrungen mit dem „Budget für Arbeit“ einbeziehen. Eingliederungshilfe reformieren – Modernes Teilhaberecht entwickeln Die gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen für mehr Inklusion brauchen einen sicheren gesetzlichen Rahmen. Wir werden deswegen unter Einbeziehung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen erarbeiten. Dabei werden wir die Einführung eines Bundesteilhabegeldes prüfen. Wir wollen die Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herausführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln. Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und entsprechend eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden. Leistungen sollen nicht länger institutionenzentriert, sondern personenzentriert bereit gestellt werden. Wir werden das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UNBehindertenrechtskonvention berücksichtigen. Menschen mit Behinderung und ihre Verbände werden von Anfang an und kontinuierlich am Gesetzgebungsprozess beteiligt. Im Interesse von Kindern mit Behinderungen und ihren Eltern sollen die Schnittstellen in den Leistungssystemen so überwunden werden, dass Leistungen möglichst aus einer Hand erfolgen können. Barrierefreiheit im Netz Die Digitalisierung bietet eine Vielzahl von Chancen für Menschen mit Einschränkungen. Wir prüfen daher, ob durch ein Prüfsiegel „Barrierefreie Website“ für Verwaltung und Wirtschaft die Gleichstellung behinderter Menschen unterstützt werden kann.

Runder Tisch und Netzwerktreffen zum Thema Antidiskriminierung

Beratung im INSA-Haus
Als zentraler Ansprechpartner der Thüringer Landesregierung zum Thema Antidiskriminierung hatte ich bereits vor knapp einem Monat, am 18. Oktober 2013, zu einem Runden Tisch „Thüringen diskriminierungsfrei“ Vertretern von Verbänden und Vereinen, die auf der Landesebene in der Antidiskriminierungsarbeit aktiv sind in das Sozialministerium eingeladen. Gestern schloss sich nun eine Beratung der kommunalen Verantwortlichen für Antidiskriminierungsfragen mit den vier Landesbeauftragten im Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit im INSA-Haus in Erfurt an. Auf beiden Veranstaltungen standen die weitere intensivere Vernetzung der Teilnehmer und die bessere Information der Öffentlichkeit über die Beratungsmöglichkeiten bei Fällen der Diskriminierung im Vordergrund. Ein wesentlicher Themenschwerpunkt des nächsten Jahres wird die Arbeit gegen Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft sein. Übereinstimmend wurde auch die Forderung nach weiteren Fortbildungsmöglichkeiten  zum Thema Antidiskriminierung formuliert. Die Bundesantidiskriminierungsstelle, in der ich vor vier Wochen für eine Woche hospitieren konnte, hat sowohl die gestrige Tagung inhaltlich und mit Informationsmaterial unterstützt, als auch die fachliche Begleitung der Fortbildung zugesagt. Bernhard Franke und Frau Dr. Wutzo erläuterten zudem die Aufgabenfelder der ADS. Wir haben uns sowohl mit dem ruden Tisch der Vereine und Verbände, als auch mit den Kommunalvertretern auf einen halbjährlichen Beratungsrythmus verständigt. Erfreulicherweise sind sich alle handelnden Akteure einig und wir arbeiten gemeinsam an dem Ziel Thüringen dirkriminierungsfrei zu gestalten. Wenngleich dieses Ziel sicher nie gänzlich erreicht werden kann ist es notwendig den Weg engagiert zu beschreiten.

Hospitation in der ADS

Ein Teil der Publikationen der ADS
Seit Anfang dieses Jahres bin ich in Thüringen Ansprechpartner der Landesregierung für Antidiskriminierung. Im Mai hat Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht mit der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) Christine Lüders eine gemeinsame Erklärung für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft unterschrieben. Seitdem habe ich mit meinem Team mehrere Veranstaltungen zum Thema Antidiskriminierung durchgeführt, mit vielen Verbänden und Vereinen das Gespräch gesucht, zwei Netzwerke gegründet und vor allem bereits zahlreiche Beratungsgespräche mit betroffenen Bürgern geführt. Beim runden Tisch im TMSFG vor einer Woche haben wir sehr intensiv die Vernetzung diskutiert und wie das kommende Themenjahr gegen Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft in Thüringen umgesetzt werden kann.
Die ADS im ehemaligen DDR-Verkehrsministerium
In dieser Woche konnte ich nun vier Tage in Berlin in der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hospitieren. Auf Einladung von Christine Lüders habe ich dort die verschiedenen Referate kennenlernen können. Die ADS des Bundes leistest neben der Beratungsarbeit zu Grundsatzfragen und Anfragenbearbeitung im Bezug auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (das AGG gibt es seit 2006) auch intensive Forschungsarbeit und organisiert Veranstaltungen zu Antidiskriminierungsthemen. Allein zwischen Januar bis August 2013 gab es rund 1.600 Anfragen. In diesem Jahr gab es die meisten Anfragen wegen der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung (28,52 %) gefolgt von der ethnischen Herkunft (24,6 %), Geschlecht (23,11 %) und Altersdiskriminierung (18,27 %). In geringerem Umfang waren es Anfragen wegen den Diskriminierungsmerkmalen Religion (6,8 %), Sexuelle Identität (4,75 %) und Weltanschauung (0,65 %). Referatsleiter Bernhard Franke hat mich in der Woche betreut und viele Gespräche mit den Mitarbeiterinnen der ADS organisiert. In diesen Gesprächen konnte ich viel über die Arbeit der ADS in den letzten Jahren erfahren, aber auch von der Thüringen Situation berichten. Ein flächendeckendes Beratungsnetz haben wir in Thüringen noch nicht und es wird sicher auch noch eine Weile dauern, bis dies entstanden ist. Bis dahin ist es aber wichtig bei der Erstberatung kompetent eine Verweisberatung anbieten zu können. Insbesondere in rechtlich schwierigen Fällen kann die ADS weiterhelfen. Auf der gut gemachten Homepage der ADS finden sich viele weiterführende Informationen, Publikationen und hilfreiche Links. “Selbstbestimmt dabei. Immer.” war der Titel des diesjährigen Themenjahres zum Schutz vor Diskriminierung von Menschen mit Behinderung. Ein gelungenes Video zum Titelsong des Themenjahres verlinke ich gerne hier. Die Tage in Berlin brachten mir einen beträchtlichen Zugewinn an Informationen und ich werde in den nächsten Wochen etliche gemeinsame Veranstaltungen mit der ADS planen. Bereits am 12. November zur Netzwerktagung der kommunalen Beauftragten werden Vertreter der ADS des Bundes aktiv dabei sein.  

Michael Panse als Direktkandidat für den Wahlkreis 25 Erfurt 2 nominiert

Der Vorsitzende der CDU Fraktion im Erfurter Stadtrat Michael Panse ist am Freitag mit großer Mehrheit als Direktkandidat für den Wahlkreis 25 Erfurt 2 nominiert worden. Panse saß bereits von 1999 bis 2009 im Thüringer Landtag und war sozialpolitischer Sprecher der Fraktion. „Ich werde meine ganze Kraft darauf verwenden, diesen Wahlkreis zurück zu erobern“, betont Panse. Schwerpunkt seiner politischen Arbeit sind nach wie vor die Sozialpolitik und die Generationengerechtigkeit. Als Beauftragter für das Zusammenleben der Generationen ist Panse seit drei Jahren im Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit unter anderen mit diesem Themenbereich beschäftigt.

Thüringen bei Bundesfreiwilligendienst Spitze

Der Beauftragte für das Zusammenleben der Generation, Michael Panse, hat heute in Erfurt über die Entwicklung des Bundesfreiwilligendienstes in Thüringen informiert. Michael Panse sagte: „Ich freue mich, dass der Bundesfreiwilligendienst in unserem Freistaat so gut angenommen wird. Der Aufwärtstrend in der Entwicklung der Freiwilligenzahlen hält an. Das verdeutlicht die Statistik für den Monat September. Von den bundesweit gemeldeten 43.584 Freiwilligen entfallen zwar nur 2.934 auf Thüringen. Aber mit inzwischen 135 Freiwilligen auf 100.000 Einwohner liegt Thüringen auf dem Spitzenplatz weit vor dem bundesdeutschen Durchschnitt von 54 Freiwilligen.“ Laut Generationenbeauftragten liegt Thüringen damit auch im Vergleich mit anderen Flächenländern deutlich vorn. „Auch der Durchschnitt der ostdeutschen Flächenländer von 119 Freiwilligen auf 100.000 Einwohner wird damit klar übertroffen. Zudem sind die ostdeutschen Länder durch einen höheren Anteil älterer Freiwilliger stärker vertreten. In den absoluten Zahlen schließt Thüringen mit 2.934 Freiwilligen fast auf Bayern auf, das mit 3.005 Freiwilligen nur auf 24 Freiwillige pro 100.000 Einwohner kommt“, sagte Michael Panse. Für Panse sind die Zahlen ein eindrucksvoller Beleg für das hohe Engagement der Thüringerinnen und Thüringer Freiwilligen und aller mit dem Bundesfreiwilligendienst in Thüringen befassten Mitarbeiter bei den Trägern und Einsatzstellen im Dienste des Allgemeinwohls. „Der Bundesfreiwilligendienst ist als ,Nachfolger‘ des Zivildienstes in kurzer Zeit, trotz der anfänglich verbreiteten Skepsis, ein Erfolgsmodell geworden, dass nicht nur jungen Männern, sondern auch Frauen und Älteren reiche Möglichkeiten bietet, sich für vielfältige Aufgaben in unserer Gesellschaft einzusetzen“, sagte Michael Panse.

Intensive Sprachförderung für Flüchtlingskinder nötig

Der Ansprechpartner für Antidiskriminierung des Freistaats Thüringen, Michael Panse, hat anlässlich des heutigen Expertentreffens “Diskriminierung im Bildungsbereich – Einrichtung von Beschwerdestellen in Schulen und Hochschulen” in Berlin eine intensive Sprachförderung für Flüchtlingskinder gefordert. Nach Ansicht Panses sollte auch in der Lehrer- und Erzieherinnenausbildung noch stärker dafür sensibilisiert werden, dass verhindert wird, dass Kinder und Jugendliche beim Zugang zur Bildung und bei Übergängen im Bildungsweg diskriminiert werden. Michael Panse: “Dass es sinnvoll ist, über das Thema Diskriminierung im Bildungsbereich mit Vertretern aus den Bundesländern zu sprechen, ergibt sich schon allein aus der föderalen Zuständigkeit der Bundesländer für die Bildungspolitik. Von den Beschwerden über Diskriminierung, die ich bisher erhielt, betrafen rund 30 Prozent den Bildungsbereich. Ein besonderes Problem ergibt sich für Kinder und Jugendliche, die neu nach Deutschland gekommen sind, aus der Verpflichtung nach drei Monaten die Schule zu besuchen, ohne die dafür erforderlichen Sprachkenntnisse zu besitzen. Sie können so keinen Anschluss gewinnen und die Schule nur ohne oder mit sehr schlechtem Abschluss verlassen. Für Flüchtlingskinder ist eine intensive Sprachförderung nötig. Für Kinder mit Behinderungen sind besonders bauliche Hürden vielfach ein Problem. Hier sind die Kommunen gefordert. So ist in Erfurt nur jede zehnte Kita barrierefrei, an den Schulen sieht es vielfach nicht besser aus. Beim Thema Ansprechpartner können wir im Schulbereich in Thüringen auf ein gut ausgebautes System von Vertrauenslehrern verweisen. Bei der Empfehlung des Berichts, Instanzen zur Thematik Antidiskriminierung und Diversity an Hochschulen zu schaffen, eingebettet in eine Gesamtkonzept zum Thema, sehe ich hingegen noch einigen Handlungsbedarf an Thüringer Hochschulen. Darüber hinaus hoffe ich, dass viele der Anregungen des Berichts in Thüringen aufgegriffen werden können. Auf kommunaler Ebene habe ich die letzten Monate unter anderem dazu genutzt, eine Bestandsaufnahme der Ansprechpartner zum Thema Antidiskriminierung zu machen. Die dabei festgestellte breite und vielfältige Landschaft mit 114 Ansprechpartnern verlangt nach einer besseren Vernetzung. Daher werde ich die kommunalen Beauftragten zu einem Vernetzungstreffen am 12. November 2013 nach Erfurt einladen, um Erfahrungen auszutauschen und darüber zu sprechen, wie die Arbeit der für Antidiskriminierung Zuständigen im Interesse der Betroffenen noch besser auf einander abgestimmt werden kann.” Hintergrund: Dem Expertentreffen “Diskriminierung im Bildungsbereich – Einrichtung von Beschwerdestellen in Schulen und Hochschulen” in Berlin ging die Veröffentlichung des rund 450-seitigen Zweiten Gemeinsamen Berichts der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages unter dem Titel “Diskriminierung im Bildungsbereich und im Arbeitsleben” voran. Von den von der Bundesstelle Antidiskriminierung erfassten Anfragen zu Diskriminierungen im Bildungsbereich beziehen sich 39 Prozent auf die ethnische Herkunft und 29 Prozent auf das Thema Behinderung. Zunehmend sind auch Probleme hinsichtlich des Themas der “sozialen Herkunft” zu verzeichnen, obwohl dies im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz bisher nicht als besonderes Diskriminierungsmerkmal erfasst wird.

Fachtagung „Ergebnisse des Zensus 2011 für Thüringen“

Bei der heutigen Tagung diskutierten wir mit dem Thüringer Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr Christian Carius und dem Präsidenten des Landesamtes für Statistik Günter Krombholz über den Zensus 2011, dessen Auswertungsergebnisse nun vorliegen. Neben den inhaltlichen Vorträgen kamen in einer Podiumsdiskussion der Bürgermeister von Remptendorf Thomas Franke und der Leiter der Abteilung für Strategische Landesentwicklung im TMBLV Andreas Minschke zu Wort. Moderiert von Kai Philipps diskutierten wir dabei die Möglichkeiten kommunalpolitischer Reaktionen auf die Entwicklung der Einwohnerzahlen. Zielgruppe der Fachtagung  in der Rotunde im Regierungsviertel waren kommunale Verantwortungsträger, für die der Zensus bei Planungprozessen wichtig ist. Nachfolgend meine Anmerkungen zum Zensus 2011: Seit wann gibt es eigentlich den Zensus oder die Volkszählungen und wo begann das? Das war schon vor über 2500 Jahren in Rom und damals beklagten sich noch keine Piraten über die „Datensammelwut des Staates“. Weitaus bekannter wurde allerdings ein späterer Zensus. Er verbindet sich mit den Worten: „Es begab sich aber zu der Zeit, dass ein Gebot vom Kaiser Augustus aus ging, dass alle Welt geschätzt würde.“ Warum war für die Römer ein Zensus so interessant? Sicher nicht, damit in der Bibel die Weihnachtsgeschichte nach Lukas – wie eben zitiert – beginnen konnte. Die Römer wollten wissen, wie viele Steuern sie eintreiben können, um zum Beispiel ihre Legionen auszurüsten. Im Zensus fiel auch auf, wenn die erfassten Steuerzahler und die in Rom ankommenden Steuern nicht übereinstimmten. Dann konnte man nachforschen, wo Geld abgezweigt wurde. Heute haben wir dafür Steuer-ID, Finanzämter und Steuerfahndung; dazu brauchen wir den Zensus nicht mehr. Heute ist der Zensus nicht mehr wichtig für die Frage: Woher bekommen wir das Geld? – sondern für eine andere Frage – Wofür geben wir das Geld aus? Und das ist auch ein Generationenthema. Geben wir mehr Geld aus für die jüngere Generation, für Kindergärten und Schulen; oder mehr für die ältere Generation, für Seniorentreffs und Pflegeheime; oder mehr für die mittlere Generation, für Arbeitsplatzförderung und Weiterbildung? Oder können wir mit Steuergeldern dafür sorgen, dass das Zahlen-Verhältnis der Generationen wieder günstiger wird? Denn dort haben wir ein Problem. Kamen vor fünf Jahren auf 100 Personen im erwerbsfähigen Alter, also zwischen 20 und 65 Jahren, nur 36 Personen über 65 Jahre, so werden es im Jahr 2030 bereits 70 Personen sein. Etwas verkürzt und gerundet könnte man also sagen, standen erst 10 Erwerbsfähigen 3 Rentner gegenüber, so werden es im Jahr 2030 in Thüringen 7 Rentner sein. Im Jahr 2030 werden über ein Drittel der Thüringerinnen und Thüringer älter als 65 Jahre sein. Und bereits im Jahr 2020 wird in Thüringen im Vergleich zu 2005 die Anzahl der Erwerbspersonen um ein Fünftel zurückgegangen sein. Mit immer mehr Älteren und immer weniger Jüngeren wird auch die Einwohnerzahl Thüringens weiter sinken; die Älteren werden keine Kinder mehr in die Welt setzen. Nach den vorliegenden Bevölkerungsvorausberechnungen wird sich im Jahr 2050 die Einwohnerzahl Thüringens im Vergleich zu 1950 annähernd halbiert haben; von knapp drei Millionen auf nur noch rund anderthalb Millionen. Und damit sind wir wieder beim Thema Geld. Sinkende Bevölkerungszahlen führen zu niedrigeren Steuereinnahmen und Finanzzuweisungen auf Bundesebene. In Abhängigkeit vom gesamtdeutschen Steueraufkommen verliert Thüringen mit jedem Einwohner rd. 2.500 Euro. Der skizzierte Einwohnerrückgang in Thüringen führt damit pro Jahr zu Mindereinnahmen von 50 Mio. Euro. Die neuen Länder sind ab 2014 nicht mehr Ziel-1-Gebiet der EU-Förderung. Der Solidarpakt II wird 2019 auslaufen. Im letzten Jahr hat Thüringen daraus noch 1,3 Mrd. Euro erhalten. Bei einem Gesamtlandeshaushalt von knapp 9 Mrd. Euro sind dies rund 14% der Einnahmen gewesen. Um die gesetzlich eingeführte Schuldenbremse ab dem Jahr 2020 einzuhalten, muss das Haushaltsvolumen bereits jetzt reduziert werden. Summa summarum wird sich nach den gegenwärtigen Prognosen das Einnahmeniveau bis zum Jahr 2020 um rund 20 Prozent verringern. Aber stimmen denn die demografischen Prognosen wirklich? Schon bei normalen Berechnungen, ohne einen Blick in die Zukunft, kann man ja kräftig daneben liegen. So leben, wie wir jetzt wissen, nach dem Zensus 2011 ja plötzlich nur noch 1,5% Ausländer, statt 2,2% in Thüringen; und eine Stadt wie Mühlhausen verliert von einem Tag auf den anderen 7% seiner Einwohner. Es gibt einen Minister in Thüringen – und damit meine ich nicht den der heute bei der Tagung anwesend ist – der hält von solchen Bevölkerungsprognosen, wie ich sie zitiert habe, anscheinend recht wenig. Auf die Frage einer Zeitung, wie darauf zu reagieren sei, dass im Jahr 2020 zehn Prozent weniger Einwohner in Thüringen leben werden, verwies er auf die Prognosen für Erfurt und Jena von vor zehn Jahren, die sich ja als falsch erwiesen hätten. Und in den zweiten Teil des Demographie-Berichts der Landesregierung hat dieser Minister schreiben lassen, dass nicht die Demographie die eigentliche Schicksalsfrage für den Freistaat sei, sondern die Personal- und Entlohnungspolitik. Unstrittig ist, dass selbstverständlich die Wirtschaft die Demographie entscheidend beeinflusst. Sicher zieht man keine Investoren an, wenn man den Standort Thüringen schlecht redet und den Eindruck erweckt, hier ginge alles nur noch bergab und bald macht der Letzte das Licht aus. Etwas Zurückhaltung in der Verbreitung demografischer Hiobsbotschaften ist sicher ratsam. Aber Personal- und Entlohnungspolitik allein werden sicher auch nicht das Schicksal Thüringens bestimmen. Wir werden in Thüringen nur höhere Löhne zahlen können und für zuziehende Arbeitskräfte attraktiv sein, wenn die Thüringer Wirtschaft für Innovationen und neue Ideen steht, die ihr in Deutschland und Europa Vorteile im Wettbewerb gegenüber anderen Regionen verschaffen. Die Attraktivität muss so hoch sein, dass sie wirklich Arbeitskräfte von außerhalb Thüringens anzieht und hier festhält. Wenn sich die Städte Jena und Erfurt entgegen früherer Prognosen positiver entwickeln, dann können wir nicht damit zufrieden sein, wenn dies nur auf Kosten des Thüringer Umlandes geschieht; wenn die größeren Städte die struktur­schwächeren Gebiete kanibalisieren. Hier gibt es ein weiteres Problem. Es verbindet sich mit dem sogenannten Matthäus-Effekt. Der hat nichts mit Lothar Matthäus zu tun. Jetzt kommt noch ein zweites Bibel-Zitat, aber in Thüringen mit zwei Theologen an der Spitze der Regierung sollte das erlaubt sein. Beim Evangelisten Matthäus heißt es: „Denn wer da hat, dem wird gegeben, dass er die Fülle habe; wer aber nicht hat, dem wird auch das genommen, was er hat.“ Der Volksmund drückt es etwas drastischer aus, da kennen Sie sicher das Sprichwort mit dem Teufel und dem größten Haufen. Vornehmer kann man das auch einen Kumulationseffekt nennen. Ein solcher Effekt der Kumulation setzt erst ein, wenn bereits eine kritische Masse vorhanden ist. Wir brauchen in Thüringen Gravitationszentren, die anziehend wirken über die Grenzen Thüringens hinaus. Tun wir dafür wirklich genug? Die Ergebnisse des Zensus zeigen beim Thema Migration in die andere Richtung. Migranten ziehen gern dorthin, wo bereits andere Migranten sind. In Thüringen sind es offenkundig zu wenig. Von den über 2 Millionen Einwohnern Thüringens haben nur 71.070 Personen einen Migrationshintergrund, das entspricht 3,3 %. In Deutschland sind es im Durchschnitt 19 %. In Thüringen leben 33.230 Ausländerinnen und Ausländer, das entspricht 1,5 %. In Deutschland sind es im Durchschnitt 7,7%. Das Wort Migrations – Hintergrund ist zur Hälfte ein Fremdwort und hat damit für sich allein bereits einen Migrations – hintergrund von 50%. Aber hier wird ein Statistiker wie Herr Krombholz sicher widersprechen. Denn das Wort Migration ist ja bereits vor 1950 nach Deutschland eingewandert; vom Zensus würde es also nach der dort verwandten Definition nicht mehr erfasst. Ohne den Beitrag von Migranten, ob nun in der Sprache oder bei den Fachkräften in der Wirtschaft, werden wir aber in Thüringen unsere Probleme in Zukunft kaum lösen können. Haben wir eine Willkommenskultur, die Fachkräfte von außerhalb einlädt nach Thüringen zu kommen? Angesichts der demografischen Entwicklung muss sich eine solche Frage das ganze Land Thüringen stellen, aber auch jede Kommune für sich. Nun bin ich ausgehend vom Zensus, zu den Fragen gekommen: Wofür geben wir das Geld der Steuerzahler aus? – und – Wie bleibt Thüringen attraktiv? Zensus, Bevölkerungsstatistik, Demografie sind überhaupt keine trockenen, theoretischen Themen, sondern hängen direkt mit dem Leben in Thüringen zusammen. Zensus 2011 Thüringen