Bundeskinderschutzgesetz sichert Finanzierung der Unterstützung junger Familien
Die CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat begrüßt die Empfehlung des Vermittlungsausschusses von Bund und Ländern, für die Finanzierung der Bundesinitiative Familienhebammen und des Netzwerkes Frühe Hilfe dauerhaft verlässliche Bedingungen zu schaffen. „Damit ist der Weg frei, die Situation und Einsetzung der besonders ausgebildeten Familienhebammen auch in Erfurt zu überdenken und zu verbessern“, sagt der Fraktionsvorsitzende Michael Panse.
Die Beschlüsse zum Bundeskinderschutzgesetz sehen vor, in den kommenden beiden Jahren 30 bzw. 45 Mio. Euro für die Unterstützung junger Familien zur Verfügung zu stellen, ab 2014 dauerhaft 51 Mio. Euro. Somit übernimmt der Bund künftig dauerhaft einen Großteil der Mehrbelastungen, die den Ländern und Kommunen durch die Umsetzung der medizinischen und psychosozialen Hilfeprojekte entstehen. Damit sollen vor allem Kleinkinder von Beginn an vor Vernachlässigung, Verwahrlosung, Gewalt und Missbrauch geschützt werden. „Die Familienhebamme als Vertrauensperson mit psychologischer wie medizinischer Qualifikation ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Familien und Jugendamt“, erklärt Michael Panse.
Sie könne frühzeitig Probleme erkennen und Lösungswege aufzeigen oder den Weg zu weiterer, professioneller Unterstützung ebnen. In dieser bedeutsamen Lotsenfunktion als Schnittpunkt zwischen Familien und weiterführenden Hilfsangeboten nähmen die freiberuflich tätigen Familienhebammen eine Sonderstellung in der Sozialarbeit ein, die auch entsprechend honoriert werden müsse, fordert der Fraktionsvorsitzende. Die jetzige Situation sei nicht zufrieden stellend.
„Wir haben in Erfurt ein Potenzial von derzeit fünf gut ausgebildeten Familienhebammen, von denen allerdings nur drei zum Einsatz kommen. Das sollten wir im Interesse der Kinder nutzen.“ Die zusätzlichen Mittel des Bundes seien für die Kommune eine Chance, in der Finanzierung von Familienhebammen nachzubessern oder neue Konzepte zu entwickeln. Nur so könne erreicht werden, dass das Potenzial zur Unterstützung junger Familie in Erfurt voll ausgeschöpft wird.
Gleich sieben Fachausschüsse des Erfurter Stadtrats berieten erstmals über den geplanten Neubau des Erfurter Steigerwaldstadions als moderne Multifunktionsarena. Das Institut für Sportstättenberatung GmbH (IFS) war beauftragt das Projekt zu entwickeln und Dr. Binz vom IFS trug gestern den Stand der Ergebnisse vor den Stadtratsmitgliedern vor.
Am 12. Dezember erhielt die Stadt Erfurt vom Wirtschaftsministerium eine positive Stellungnahme zur einer Fördervoranfrage. Das ehrgeizige Ziel, bereits am 31. Januar 2012 den Fördermittelantrag einreichen zu können, wird allerdings keinesfalls einzuhalten sein. Viele der Aussagen zur neuen Multifunktionsarena waren bereits bekannt, einiges noch neu. Zunächst gehen die Projektentwickler davon aus, dass 50 Prozent der künftigen Besucher Touristen sein müssten (mindestens aus 30km Entfernung). Ob dies realistisch ist, kann derzeit keiner sagen.
Mich hat aber überrascht, dass Dr. Binz darauf angesprochen meinte, bei den Spaßbädern sei dies genauso und bisher hätte noch keiner so genau geprüft die Besucher mehrheitlich Touristen seinen – geschweige denn, dass jemand Geld zurück gefordert hätte. Allerdings, da dieses Kriterium die nächsten 15 Jahre erfüllt werden muss, bleibe ein Restrisiko – wer dafür den Kopf hinhält bleibt offen. Laut Stadtratsbeschluss vom 6. Juli 2011 bleibt es am Oberbürgermeister hängen. Da steht im Punkt 4 “Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass der Antrag zur Förderrichtlinie des Freistaates Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW), so umgesetzt wird, dass der Stadt Erfurt in den Folgejahren keine Rückzahlungsverpflichtungen entstehen.”











