Volles HausKita-Fachtagung – Rückblick und Ausblick auf das Thüringer KitaG
Um es gleich vorab zu sagen: Beides steht nicht auf der Tagesordnung. Weder eine Absenkung der guten Kita-Standards in Thüringen, noch eine Ausweitung. Seit 2010 gibt es das neue Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (KitaG). Damals nahezu einstimmig vom Landtag verabschiedet, beendete es eine jahrelange Diskussion um verbesserte Personalausstattung und Betreuungsschlüssel, sowie die Finanzierung durch das Land.
Wie sich die Praxissituation heute darstellt, wollte die Friedrich-Ebert-Stiftung gemeinsam mit dem TLEVK bei einer Fachtagung in der Fachhochschule Erfurt diskutieren. Zwar waren über 150 Erzieherinnen, Leiterinnen und Elternvertreter zur Fachtagung gekommen, aber kaum die Adressaten der Forderungen, also Politiker aus den Kommunen und dem Land.
Kultusminister Christoph Matschie lobte das Thüringer KitaG und verwies wie sein Staatssekretär Prof. Merten darauf, dass das Land die Kommunen mit ausreichend finanziellen Mitteln ausstatte, um das KitaG zu erfüllen. Im Jahr 2009 betrugen die Kita-Gesamtkosten in Thüringen 392 Millionen Euro und im Jahr 2013 waren es 625 Millionen Euro. Darunter sind rund 90 Millionen Euro Elternbeiträge. Vergleichbar sind diese Zahlen allerdings nicht, da sich die Betreuungssituation grundlegend geändert hat. Es werden deutlich mehr Kinder betreut und vor allem die Zahl der Kinder in den Eirichtungen unter 2 Jahren hat sich durch den veränderten Rechtsanspruch deutlich erhöht. Der Hauptanteil der Erhöhung der Kita-Kosten ist aber bedingt duch die höheren Personalschlüssel, also die Personalkosten.
Dr. Kreikenbom stellte eine Studie „Ein Blick in die Praxis nach den Novellierung der Thüringer KitaG 2010“ vor. Obwohl die Betreuungsschlüssel mit dem novelierten KitaG deutschlandweit im Spitzenfeld sind, wird von den Erzieherinnen mehr Zeit für die Arbeit mit den Kindern eingefordert. Auch die Umsetzung der Inklusion erfordere mehr qualifiziertes Personal.
Ob und wie sich diese Forderungen umsetzen lassen, und wer dies bezahlt – dies sollte Thema in einigen Workshops sein. Das Ziel mit Politikern darüber zu diskutieren, war allerdings nur zum Teil umzusetzen. Es waren nur diejenigen gekommen, die in den Workshops in den Podien saßen und auch die waren, vorsichtig ausgedrückt, alle politisch recht einseitig vorgeprägt. Nicht überraschend war für mich, dass ich der einzige CDU-Vertreter war. Dies war in den letzten Jahren bei der TLEVK eigentlich immer so. Der Rest der Politiker-Diskutanten in den Workshops waren Sozialdemokraten und Linke.
Im November hatte der Gemeinde- und Städtebund einen „Appell der Thüringer Kommunen an die Landesregierung zum KFA 2014“ formuliert. Gefordert werden darin rund 150 Millionen Euro mehr für die Kommunen und die Überprüfung von Standards in verschiedenen Bereichen. Da unter den benannten Bereichen auch das KitaG ist, gingen beim TLEVK die Alarmsirenen an.
Beim letzten CDU-Landesparteitag hat die CDU die Anregungen der Kommunen aufgegriffen. Allerdings haben wir auch klar gesagt, dass eine Verschlechterung der Betreuungsqualität für uns nicht zur Diskussion steht. Auch der Präsident des Gemeinde und Städtebundes Michael Brychzy erklärte in dieser Woche, dass die Personalschlüssel nicht gemeint seien.
Erfurts Oberbürgermeister Andeas Bausewein ging bei der heutigen Diskussion im Workshop dann ebenso „in Deckung“. Obwohl er die Resolution des Gemeinde- und Städtebundes als Präsidiumsmitglied (wie übrigens viele Bürgermeister der SPD und der Linken auch) mitgetragen hatte, vermochte er sich an die konkreten Forderungen zur Standardabsenkung nur insoweit erinnern, dass er einmal wieder die Abstandsgröße der Handtuchhaken als Problem benannte.
Der Forderung der Mehrheit der Tagungsteilnehmer, das Geld für die Kitas den Kommunen zweckgebunden zu geben, erteilte Bausewein eine Absage. Da hat er auch Recht. Die Schlüsselzuweisungen des Landes müssen zum überwiegenden Teil den Kommunen ungebunden zur Verfügung gestellt werden. Nachdem die Kommen diesbezüglich vor das Landesverfassungsgericht gezogen waren, wurde dies eindeutig geklärt. Ob das Land für die Kitas den Kommunen ausreichend Geld gibt, wird daher sicher immer umstritten bleiben.
Ich habe bereits vor Jahren darauf hingewiesen, dass zwischen den Kommunen und dem Land eine Verantwortungsgemeinschaft in dieser Frage besteht. Die Verbesserung der Personalschlüssel war von allen gewollt, jetzt müssen alle auch die Kosten mittragen. Einseitig die Kosten auf das Land zu schieben (wie es die Kommunen fordern) oder die Mehrkosten auf die Eltern zu verlagern (wie es Oberbürgermeister Bausewein letzten Sommer mit Kita-Gebühren von bis zu 300 Euro/monatlich bzw. 600 Euro Krippengebühren/monatlich wollte), geht nicht.
Die Befürchtungen der Eltern, der Trend ginge zu Billig-Kitas sind unbegründet, dies habe ich für die CDU deutlich gesagt. Von der häufig geforderten Gebührenfreiheit sind wir aber ebenfalls weit entfernt. In Erfurt muss es erst einmal darum gehen alle maroden Kitas zu sanieren und da gibt es noch genug „Hausaufgaben“ zu erledigen.
Bilder der Tagung
Jugendhilfeausschuss konkretisiert Stadtratsbeschluss vom 18. Dezember 2013
Über den Fortbestand der Kita „Villa 3-Käsehoch“ wurde am 6. Februar 2014 erneut im Jugendhilfeausschuss debattiert. Dabei wurde ein dringlicher Antrag verabschiedet, der an den Stadtratsbeschluss vom Dezember 2013 anknüpft. Demnach ist die Stadtverwaltung beauftragt, die derzeitige Übergangsregelung über das Jahr 2015 hinaus weiterzuentwickeln. Nach Auffassung der CDU-Fraktion ist der Kitaplatzbedarf entgegen der Aussagen der Verwaltung insbesondere im Innenstadtbereich jetzt und in den kommenden Jahren ungebrochen hoch. Die zuständige Sozialbeigeordnete will, dessen ungeachtet, die Kita zum 31.07.2015 schließen.
Mit dem neuen Antrag aus dem Jugendhilfeausschuss ist die Stadtverwaltung aufgefordert, unter Einbeziehen der Eltern zu Gunsten betroffener Kinder einen Zeitplan und ein Übergangskonzept zu entwickeln, das ab dem 1. August 2015 ansetzt. Dabei wurde u.a. auch festgehalten, den Aufnahmestopp bei Kindern bestimmten Alters oder Geschwisterkindern möglicherweise zu lockern. Letztlich soll dieses Konzept in der Kita-Bedarfsplanung 2014/15 Berücksichtigung finden.
Fraktionschef Michael Panse betonte: „Die Stadtverwaltung und das Jugendamt ignorieren weiterhin den eigentlichen Bedarf im Innenstadtbereich und die berechtigten Belange der Eltern und Kinder. Dass der Jugendhilfeausschuss nun einen weiteren Antrag zum bestehenden Stadtratsbeschluss nachschieben muss, ist der Blockadehaltung der Verwaltung auch gegenüber des eindeutigen Beschlusses des Stadtrates im Dezember 2013 zu verdanken.
Die Stadtverwaltung ist jetzt aufgefordert, sich an die gegebenen Beschlüsse zu halten und die Übergangsregelung für die Villa 3-Käsehoch zum Wohle der betroffenen Kinder entsprechend über das Jahr 2015 hinaus weiterzuentwickeln. Dabei sollen insbesondere endlich die Sorgen der Eltern ernst genommen werden. Die CDU-Fraktion hat sich im Jugendhilfeausschuss dafür eingesetzt, den Aufnahmestopp umgehend aufzuheben. Dafür hat sich leider keine Mehrheit gefunden. Wir haben dennoch die Hoffnung, dass das zu entwickelnde Konzept eine Lockerung des Aufnahmestopps beinhaltet.“
Das Thema wird voraussichtlich Ende März erneut auf der Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses stehen.
Heute hatte ich mit einem Thema intensiv zu tun, welches beide Aufgabengebiete meiner Tätigkeit im Sozialministerium berührt. Als Generationenbeauftragter bin ich fachlich unter anderem für den Bundesfreiwilligendienst zuständig und vertrete Thüringen und die Bundesländer in diversen Bund-Länder-Arbeitsgruppen.
Ich bin aber auch für Antidiskriminierungsfragen in Thüringen zuständig und heute kam einmal beides zusammen auf den Tisch.
Die Leipziger Volkszeitung/Osterländer Volkszeitung hatte mich gestern zum BFD interviewt und heute lief das Thema auf der ersten Seite und danach in diversen Radionachrichten. Zur Geschichte:
Der Bundesfreiwilligendienst ist zweifellos zu einem vollen Erfolg geworden. An seinem Anfang ab dem 1. Juli 2011 wurden Zweifel geäußert, ob es gelinge könne, mit ihm erfolgreich den Zivildienst abzulösen. Zu Beginn war die Besetzung von 35.000 Stellen vorgesehen. Inzwischen sind es knapp 50.000 Stellen geworden und dennoch übersteigt weiterhin die Nachfrage deutlich das Angebot. Dieses rege Interesse ist zu einem großen Teil auch auf die Altersöffnung des Bundesfreiwilligendienstes für Freiwillige zurückzuführen, die älter als 27 Jahre sind.
In den neuen Bundesländern ist der Anteil älterer Bundesfreiwilliger besonders hoch, was sowohl der demografischen Entwicklung als auch der spezifischen Arbeitsmarktsituation geschuldet sein dürfte. Ich habe mehrfach darauf hingewiesen, dass es dafür viele Erklärungen gibt. Das ehrenamtliche Engagement im BFD ist für viele Menschen, gerade auch für Langzeitarbeitslose, eine Möglichkeit etwas tun zu können, Anerkennung zu erfahren und möglicherweise sogar eine berufliche Perspektive.
Ich kenne etliche Beispiele, wo nach der BFD-Zeit ein Übernahmeangebot in einen Teil- oder Vollzeitjob stand. Und ich kenne Beispiele wo sich ehemalige BFDler nach ihren 12 Monaten weiter ehrenamtlich engagieren. Dies gilt in den neuen Bundesländern auch für Menschen im Rentenalter, die mit dem BFD etwas hinzuverdienen wollen, sich verbindlich engagieren wollen oder einfach etwas gegen drohende Alterseinsamkeit tun wollen. In den alten Bundesländern ist das verfügbare Potential für den BFD in den höheren Altersgruppen gar nicht da.
Umso bedauerlicher ist es, dass für das Jahr 2014 für die Kontingente des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgabenkeine (BAFzA) nun keine neuen Vereinbarungen mit älteren Bewerbern mehr abgeschlossen werden dürfen. Dies trifft insbesondere die vielen älteren Interessenten in den neuen Bundesländern, die sich im Bundesfreiwilligendienst engagieren wollen, besonders hart, auch weil hier etwa zwei Drittel der Stellen über die Kontingente des BAFzA zur Verfügung gestellt werden.
Als Beauftragter für das Zusammenleben der Generationen des Freistaats Thüringen kritisiere ich ausdrücklich diese Vergabepraxis und fordere dazu auf, diese im Interesse der älteren Bewerber zu überdenken. Aber auch in meiner Eigenschaft als zentraler Ansprechpartner der Thüringer Landesregierung für Antidiskriminierung muss ich außerdem darauf hinweisen, dass die Altersgrenze von 27 Jahren altersdiskriminierend wirkt.
Hintergrund:
Von den 3.363 Thüringer Bundesfreiwillige im Januar 2014 waren 13% unter 27 Jahren und 87 % älter. In den alten Bundesländern waren 86 % jünger und nur 14 % älter. Von den Bundesfreiwilligen in Thüringen waren die 51 – 65 Jährigen mit 1.511 Bundesfreiwilligen die größte Gruppe. 109 Thüringer Bundesfreiwillige waren älter als 65 Jahre. In den neuen Bundesländern leistet rund ein Drittel der Bundesfreiwilligen Dienst, deren Bevölkerung etwa ein Sechstel der Gesamtbevölkerung umfasst.
BFD-StatistikMDR-BerichtLandeswelle
Beim Kandidatentreffen der CDU
Diese Frage stellt man sich als vielredender Politiker öfters einmal – heute gab es aber nicht nur Anregungen, sondern auch Antworten zum Thema. Im Erfurter Rathaus wurde das kulturelle Jahresthema 2014 „Wie viele Worte braucht der Mensch?“ gestartet.
Im Laufe der kommenden beiden Jahre (das Jahresthema ist immer ein Doppeljahresthema und wird von der Stadt mit 200.000 Euro für Projekte unterstützt) steht dieses Thema im Mittelpunkt zahlreicher Veranstaltungen.
Worte standen auch im Mittelpunkt der anderen heutigen Termine. 75.000 Worte umfasst der deutsche Standartwortschatz. Wie viele man davon benutzt ist individuell sehr verschieden. Auch wie viel Redezeit man hat, ist berufsbedingt verschieden.
Ich hatte heute Vormittag zwei Stunden Zeit um im Marcel-Callo-Haus in Heiligenstadt rund 30 Teilnehmern der Priesterwoche das Thema Demografie näher zu bringen. Es entwickelte sich daraus eine interessante Diskussion um das älter werden und um die Verantwortung für Familie und Gesellschaft.
Am frühen Abend standen wieder Worte im Mittelpunkt. In unserem Förderverein Alte und Kleine Synagoge mussten wir den Vorsitzenden verabschieden. Dr. Görgmaier geht für einige Monate nach Florida und von dort aus lassen sich die 22. Kulturtage nur schwer vorbereiten. Als sein Stellvertreter habe ich Dr. Görgmaier für seine Arbeit gedankt. Er hinterlässt einen gut sortierten Verein. In den nächsten Wochen werde ich den Verein kommisarisch führen, bis wir einen neuen Vorsitzenden gewählt haben.
Um die Vorbereitung vieler weiterer Worte ging es am späten Abend. Die Kandidaten der CDU Erfurt für die Kommunalwahl haben sich zum ersten Kandidatentreffen zusammengefunden. Termin- und Wahlkampfplanung stand auf dem Programm – wir werden uns jetzt regelmäßig treffen. Wie viele Worte wir brauchen, um unsere Position im Wahlkampf zu verdeutlichen bleibt noch offen. Zum Jahresthema habe ich einen Textbeitrag beigesteuert, der auf der Homepage der Stadt im Laufe des Jahres veröffentlicht wird.
Bei der Vorstellung unserer Anträge
In einem Pressegespräch habe ich heute mit dem finanzpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion, Heiko Vothknecht, die Haushaltslinie der CDU-Fraktion für das Jahr 2014 vorgestellt. Die Beratung des Haushaltsentwurfes findet im Stadtrat am 12. Februar 2014 statt.
Zunächst steht für die CDU-Stadtratsfraktion fest: „Der Haushaltsentwurf des durch Rot-Rot-Grün getragenen Oberbürgermeisters mit einem Volumen von 650 Mio. Euro lässt kaum Spielraum für Gestaltungsmöglichkeiten.
Dies ist eindeutig der Entwicklung der Haushaltspolitik der vergangenen Jahre unter Rot-Rot-Grün geschuldet. Künftig wird der Gestaltungspielraum wohl noch enger werden, wenn nicht endlich umgesteuert wird.“
Es besteht ein deutliches Missverhältnis zwischen dem Vermögenshaushalt in Höhe von nur noch 68 Millionen Euro mit einem Minus von 29 Mio. Euro zum Vorjahr und dem Verwaltungshaushalt mit einem Anstieg von 15 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr auf nunmehr 581 Millionen Euro. Einen gewichtigen Anteil des Verwaltungshaushaltes machen Sozial- und Personalausgaben aus. Die Personalkosten steigen um 5,3 Millionen Euro auf nun 163 Millionen und die Sozialausgaben steigen um 3,4 Millionen Euro. Besonders die steigenden Sozial- und Personalausgaben fressen die Substanz im Haushalt auf – so diagnostiziert die Finanzbeigeordnete in den Vorbemerkungen zu HH-Entwurf. Die Stadtverwaltung selbst prognostierziert im Haushaltsentwurf auch finstere Szenarien für die kommenden Jahre. Die Schulden steigen weiterhin an, Rücklagen hingegen sind keine mehr vorhanden.
„Die Mindestrücklage (11 Mio. Euro) […] wird somit nach den Plandaten des Haushaltsjahres 2014 nicht erreicht. Diese Entwicklung entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen.“ (Haushaltssatzung 2014, Seite 58)
Heiko Vothknecht erklärte dazu: „Es ist daher ernsthaft zu hinterfragen, ob, basierend auf dieser Grundannahme, das Zustandekommen eines genehmigungsfähigen Haushaltes in Erfurt künftig überhaupt noch möglich sein wird. Eine Aufgabenkritik sollte in Anbetracht knapper Kassen insbesondere an den freiwilligen Leistungen der Stadt Erfurt ansetzen. Der Oberbürgermeister ist genau das Gegenteil zu dem, wie er sich selbst gern bezeichnet. Ein Schuldenabbauer ist er jedenfalls nicht. Bis 2025 – so wird in der Haushaltssatzung 2014 prognostiziert – wird es in Erfurt definitiv nun keine Schuldenfreiheit geben, obwohl dies einmal das proklamierte Ziel war.“
Im Widerspruch dazu steht der massive Einnahmeschub der Stadt Erfurt. Die Einnahmen durch Steuern sind so hoch wie nie zuvor, jedoch fehlt es an nachhaltigen Investitionen, um dieses Potential tatsächlich zu nutzen – es bleibt nichts hängen sondern zerrinnt Jahr für Jahr. Zu wenig wird inevstiert und zu viel verkonsumiert.
Die CDU-Fraktion hat trotz der gestalterischen Engpässe in dem vorgelegten Entwurf intensive durchpflügt und noch einige Postionen gefunden, um für wichtige Bereiche Umschichtungen vornehmen zu können. Dabei wurde aber auch seitens der CDU Stadtratsfraktion festgestellt, dass viele Bereiche sehr optimistisch geschätzt bzw., vereinfacht ausgedrückt: schön gerechnet wurden.
Folgende Schwerpunkte hat die CDU-Fraktion im Rahmen ihrer Änderungs- und Haushaltsbegleitanträge gesetzt:
Investitionen im Kita-Bereich:
In verschiedenen Erfurter Kitas besteht erheblicher Sanierungs- und Instandsetzungsbedarf. Oft fehlt es an grundlegenden Dingen zur Erfüllung betrieblicher und rechtlicher Auflagen, wie beispielsweise dem Brandschutz, der Hygiene oder laufenden Instandsetzungen.
Eltern, Kinder, Erzieherinnen, Erzieher und freie Träger stehen bereits seit einigen Jahren vor leeren Versprechungen des Oberbürgermeisters, der einst die umfängliche Sanierung von Kita-Einrichtungen versprach (ebenso wie ein gebührenfreies Kita-Jahr!). Fakt ist, heute steht die Stadt immer noch vor einem großen Sanierungsstau. In rund einem Drittel der Kitas besteht erheblicher Sanierungsbedarf. Vor Ende 2018 ist nach der bestehenden Planung nicht mit der Sanierung aller Kitas zu rechnen. Vielmehr neigt die Stadtverwaltung dazu, Kitas trotz weiterhin hohem Platzbedarf die kompromisslose Schließung von Kitas anzudrohen, statt diese zu sanieren bzw. diese in einen betriebsfähigen Zustand zu versetzen.
Die CDU-Fraktion fordert deshalb, den Sanierungsprozess zu beschleunigen. Über einen Änderungsantrag zum Haushalt sollen zunächst Mittel für die laufende Sanierung und Instandhaltung von Kitas in Höhe von 370.000 Euro bereit gestellt werden. Zudem sind 1,2 Mio. Euro vom Land und ggf. weitere Gelder vom Bund zu erwarten, die aus Sicht der CDU-Fraktion ebenfalls für Investitionen im Kita-Bereich genutzt werden sollen. Mit einem Begleitantrag zum Haushalt soll diese Mittelbereitstellung für Kitas sowie für Schulen und städtische Infrastruktur geregelt werden.
Schulen und Schulsport:
Mit dem bereits benannten Begleitantrag nimmt die CDU-Fraktion Investitionen im Schulbereich bereits in den Blick. Ein weiterer Änderungsantrag der CDU-Fraktion sieht vor, im Rahmen der Gebäudeunterhaltung von Grundschulen zusätzliche Mittel für die energetische Sanierung der Grundschule 30 „Am Steigerwald“ in Höhe von 150.000 Euro einzuplanen. Außerdem sollen Mittel in der gleichen Höhe von 150.000 Euro für die Planungsarbeiten für die seit Jahren versprochene Schulsporthalle in Stotternheim bereit gestellt werden. Letzteres forderte die CDU-Fraktion bereits mehrfach in den vergangenen Jahren. Das Motto „Kurze Beine, kurze Wege“ trifft derzeit in Stotternheim nicht zu. So müssen Schülerinen und Schüler auf ihrem Weg zur derzeitigen Sporthalle Hauptverkehrsüberwege queren. Ein Turnhallenneubau an andere Stelle wird daher dringend benötigt.
Spielplätze in der Krämpfervorstadt:
Aktuell liegt dem Stadtrat ein Einwohnerantrag vor, die Schaffung eine Spielplatzes in der Krämpfervorstadt fordert. Viele junge Familien mit Kindern sind in den letzten Jahren in die Krämpfervorstadt zugezogen. Die Kinderzahl hat sich dementsprechend dort erhöht. Öffentliche Spielplätze sind in dem Teil der Stadt kaum vorhanden. Die CDU-Fraktion möchte das Anliegen der Bürgerinitiative, die hinter dem Einwohnerantrag steht, mit Mitteln für die Planung eines Spielplatzes in Höhe von 15.000 Euro unterstützen.
Ortsteile:
Für die Ortsteile mit Ortschaftscharakter sollen auch im Rahmen der Haushaltsplanung für 2014 für dringend benötigte investive Maßnahmen die Mittel (nach § 4 der Ortsteilverfassung) aufgestockt werden. Zur Unterstützung der Heimatpflege, Brauchtum, örtliche Kulturarbeit und Unterstützung von Vereinen sollen die Ortschaften mit der Aufstockung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung gestärkt werden. Diese Forderung hält die CDU-Fraktion ebenfalls bereits seit mehreren Jahren aufrecht, weil die ländlichen Ortsteile massiv vom Oberbürgermeister und seinem rot-rot-grünen Bündnis vernachlässigt wurden. 200.000 Euro sind hierfür zusätzlich vorgesehen.
Sanierung von Gehwegen:
Wegen zahlreicher Schäden fordert die CDU-Fraktion die Sanierung von Gehwegen. Durch Wurzeln und lockere Gehwegpflasterung sind besonders Menschen mit Gehbehinderungen, die auf Gehhilfen angewiesen sind, ältere Menschen, Kinder bzw. Familien mit Kinderwagen gefährdet. In dem Zusammenhang sollte zudem die Schaffung von Barrierefreiheit, beispielsweise an Straßenquerungen, hohe Priorität haben. Auch dafür fordert die CDU-Fraktion in einem Änderungsantrag eine zusätzliche Mittelbereitstellung in Höhe von 234.000 Euro.
Luftschlösser vermeiden, ehrlich haushalten:
Ein weiterer Begleitantrag der CDU-Fraktion zielt auf die „Haushaltswahrheit“. Dabei spielt die anfangs erwähnte „optimistisch Schätzung“ eine Rolle, die die Stadtverwaltung in einigen Einnahme- und Augabebereichen offenbar zur Grundlage ihres Haushaltes nahm. Dies bedeutet beispielsweise, dass im Haushalt höhere potentielle Einnahmen verbucht, als tatsächlich zu erwarten sind. Aufgrund der dadurch teilweise erheblich abweichenden Planzahlen für allgemeine Einnahmen, Gebühreneinnahmen und auch von Ausgaben von den tatsächlich erreichten Ergebnissen von 2013 (u.a. bei den Kita-Gebühren und den Nutzungsgebühren der Volkshochschule) und auch den realistisch zu erwartenden Zahlen für 2014 beantragt die CDU-Fraktion deshalb eine verbindliche Regelung bei der Haushaltsaufstellung. Es sollen ab 2015 alle Neuansätze von Einnahme- und Ausgabepositionen aus dem Durchschnitt der Ist-Ergebnisse der letzten drei Jahre gebildet werden. Abweichungen von mehr als 10 % müssen im Haushaltsplan begründet werden. Damit können „unwahre“ Haushaltsbuchungen künftig vermieden werden.
Städtisches Personal besser managen:
Die CDU-Fraktion fordert erneut ein Personalentwicklungskonzept. Dies soll zum Ende des dritten Quartals des Jahres 2014 vorgelegt werden.
Mit dem entsprechenden Haushaltsbegleitantrag der CDU-Fraktion soll nicht das Ziel verfolgt werden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung zu entlassen. Jedoch gibt es innerhalb der Verwaltung eine Vielzahl von Bereichen, die von sehr hoher Arbeitsbelastung geprägt sind und für die zu wenig Personal zur Erledigung der anfallenden Aufgaben zur Verfügung steht. Andere Bereiche wiederum weisen eine geringere Arbeitsbelastung auf.
Mit dem Personalentwicklungskonzept soll sicher gestellt werden, dass Mitarbeiter entsprechend qualifiziert werden und somit andere Tätigkeiten ausüben können. Außerdem können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch diese Qualifikations- bzw. Umschulungsmaßnahmen in anderen Arbeitsbereichen mit erheblichen Mehrbelastungen eingesetzt werden. Ziel dieser Maßnahmen insgesamt soll die Steigerung der Effektivität und der Leistung der Stadtverwaltung sein. Neben dem optimalen Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sollten künftige Personalkostenerhöhungen die tariflichen Anpassungen im Gesamtvolumen nicht übersteigen.
Umschichtung im Jugendhilfebereich:
Die Kompetenzagentur der Caritas und weitere Bereiche und Projekte sollen mit 150.000 Euro unterstützt werden. Im Rahmen der Beratungen zum Jugendförderplan war dies der politische Wille des Erfurter Stadtrats, jetzt müssen auch die Haushaltsmittel dafür bereit gestellt werden.
Insgesamt 2,5 Millionen Euro umfassen die Anträge der CDU
Die Suche nach umschichtbaren Haushaltsmitteln gestaltete sich wie die sprichwörtliche Suche nach „Brot im Hundestall“. Lediglich die Hälfte unserer HH-Anträge konnte aus dem laufenden Haushaltsentwurf gespeist werden. Die andere Hälfte sind zusätzliche Schlüsselzuweisungen des Landes. Im Gegensatz zur Verwaltung wollen wir diese Mittel nachhaltig einsetzen, d.h. für dringend notwendige Investitionen einsetzen. Bis zum 4. Februar 2014 um 11 Uhr können die Fraktionen Änderungsanträge einreichen. Wir haben unsere Anträge fristgerecht eingereicht.
Der HH-Plan 2014
Die Stadtverwaltung hat zwischenzeitlich bereits eine dritte Änderungsvorlage zum eigenen HH-Entwurf vorgelegt. Darin werden u.a. die 1,2 Millionen Euro vom Land verfrühstückt, um die selbstgeschaffenen Löcher im Kita-Gebührenbereich zuzustopfen. Es bleibt abzuwarten, wie die anderen Fraktionen damit umgehen. Sowohl SPD als auch Linke hatten angekündigt, dieses Geld für Kita-Investitionen nutzen zu wollen.
Die CDU-Stadtratsfraktion hat für HH-Änderungsanträge und drei HH-Begleitanträge eingereicht. Wir haben Deckungsvorschläge unterbreitet und wir haben insbesondere mit den drei Haushaltsbegleitanträgen Themen aufgegriffen, die eigentlich einen breiten Konsens finden sollten.
Auf dem Hinweg…
…dieses Mal aber nicht unsere Bundesligamannschaft auf dem Weg zu einem Auswärtsspiel in der 2. Bundesliga, sondern der Vorstand und die ehrenamtlichen Helfer des Vereins. Rund um unsere Heimspieltage gibt es gut ein dutzend Helferinnen und Helfer, die dafür sorgen, dass alles reibungslos läuft.
Mindestens einmal im Jahr ist es an der Zeit, danke zu sagen. Wie im vergangenen Jahr sind wir dazu gemeinsamgewandert von Tieftal zur Grundmühle. Wir hatten auch wieder Glück mit dem Wetter, es lag Schnee und es war nicht zu kalt. Allerdings war es dann auf dem Rückweg zu später Nachstunde recht “schattig” 🙂 Dunkel und kalt! Innerlich gut gewärmt suchten wir uns den Rückweg mit Fackeln.
Danke unseren Helferinnen und Helfern und danke auch für die gute Vorbereitung des gestrigen Abends!
Am Sonntag werden dann wieder unsere Damen auf Reise und Kampf um Punkte gehen. Dieses Mal steht Bad Soden auf dem Ausflugsprogramm. Die heutigen Abendspiele schieben die Tabelle noch etwas enger zusammen. Auch wenn Bad Soden derzeit Vorletzter ist, sollten unsere Mädels auf der Hut sein. Wenn sie gewinnen, können sie wieder einen Sprung nach vorne machen.
Bilder von der Vereinswanderung
CDU-Fraktion fordert Minderung bzw. Erlass der Nutzungsgebühren
Wie dringend ein Beschluss zur Bereitstellung städtischer Räume und Flächen durch Verbände, Vereine, Chöre und anderer Nutzer von Nöten ist, zeigen aktuelle Medienberichte. Zunehmend müssen Veranstaltungen wie beispielsweise Chorkonzerte oder andere Kultur- bzw. Sportveranstaltungen abgesagt werden, weil die hohen Kosten, die durch die Stadtverwaltung gefordert sind, nicht gestemmt werden können. Die CDU-Fraktion drängt bereits seit über einem Jahr auf dringend notwendige Änderungen der Benutzungs- und Entgeltordnung. Am Anfang stand ein von der CDU initiierter Einwohnerantrag. Dabei soll eine deutliche Minderung der jeweiligen Mieten zu Gunsten der engagierten Vereine das Ziel sein. Die mehrfache in Beratung in verschiedenen Ausschüssen hat mittlerweile stattgefunden. Eine abschließende Entscheidung zum Antrag der CDU steht noch aus.
Der kulturpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Hutt, erklärt: „Besonders hart trifft die derzeitige Regelung die ehrenamtlich Tätigen in den Vereinen und Verbänden, die bei Veranstaltungen oft ohnehin schon darauf bedacht sein müssen, ihre Kosten zu decken. Die zusätzlichen Belastungen können häufig nicht aufgefangen werden. Absagen sind damit vorprogrammiert. Wir geben uns nicht mit Stellungnahmen der Stadtverwaltung zufrieden, wie wir sie zuletzt vor einigen Wochen im Kulturausschuss erhalten hatten nach dem Motto ‚Alles ist gut, Handlungsbedarf besteht nicht’.“
Abschließend erklärt Fraktionschef Michael Panse: „Mit den hohen Mieten werden nicht nur Vereine und Verbände benachteiligt, sondern letztlich werden Kunst, Kultur, Sport sowie auch soziale Verbandsarbeit blockiert. Zudem beißt sich die Katze in den Schwanz: wenn die Stadt wegen zu hoher Mieten vermehrt Absagen bekommt, fallen die Einnahmen am Ende komplett weg. Daher fordert die CDU-Fraktion weiterhin eine deutliche Minderung der Mieten bis hin zur kostenlosen Nutzung insbesondere bei gemeinnütziger Tätigkeit. Davon würden alle beteiligten Akteure profitieren.“
Der Haushalt steht in zwei Wochen auf dem Programm des Erfurter Stadtrates
Nach nun 48 Stunden teilweise heftiger kommunalpolitischer Auseinandersetzungen und Schuldzuweisungen im Zusammenhang mit der abgesagten Stadtratssitzung ist es nun an der Zeit, zur Sacharbeit zurück zu kehren.
Darüber sind sich offensichtlich die Beteiligten im Erfurter Stadtrat einig und da kann die Meinung des SPD-Kreisvorsitzenden und seines Politnachwuchses von den Jusos durchaus vernachnachlässigt werden.
Gestern Abend und heute Vormittag habe ich in zwei Gesprächen mit dem Oberbürgermeister und dem Vorsitzenden der SPD-Stadtratsfraktion Irritationen weitgehend aus dem Weg geräumt.
In einer Pressemitteilung habe ich heute den Standpunkt der CDU-Stadtratsfraktion zusammen gefasst. Wie auch heute in der TA nachzulesen war, übernimmt Andreas Bausewein die alleinige Verantwortung dafür, dass der Tagesordnungspunkt nicht aufgenommen wurde. Wir werden in den nächsten Tagen klären, ob und wie dies zu heilen gewesen wäre.
Künftig werden die Tagesordnungen den Fraktionsvorsitzenden und den Fraktionsgeschäftsführern zugeschickt, bevor sie an die Stadträte versandt werden und damit wird das „Benehmen“ im Sinne der Geschäftsordnung hergestellt. Heute habe ich daher bereits die Tagesordnung für den 12. und 13. Februar bekommen. Sie wird entsprechend umfangreich sein, aber es sind alle Punkte auf der Tagesordnung enthalten 🙂
Enthalten ist darauf auch die Stadtratsanfrage zur Kita „Villa 3-Käsehoch“ und die für die Eltern höchst unbefriedigende Antwort. Die Kita „Villa 3-Käsehoch“ sollte nach dem Willen der Stadtverwaltung Ende Juli 2015 geschlossen werden. Zudem hatte die Stadtverwaltung ein Aufnahmestopp für weitere Kinder verhängt.
In der Dezember-Sitzung des Erfurter Stadtrates wurde einmütig die Vorlage zur mittel- bzw. langfristigen Bedarfsermittlung und das Programm zur Erhaltung und dem Ausbau von Betreuungsangeboten innerhalb der Stadt beschlossen. Ein Bestandteil des Beschlusses war auch die Kita 96 „Villa 3-Käsehoch“ in der Espachstraße. Die Verwaltung wurde darin beauftragt, diese Kita in der Prognose ab 2015 bis mindestens 2020 darzustellen und eine Übergangslösung für die Einrichtung zu entwickeln.
Unser CDU-Stadtratskollege Thomas Pfistner fragte deshalb auf dieser Grundlage nach, welche Planungen es seitens der Stadtverwaltung bezüglich der Umsetzung des oben benannten Beschlusses gibt. Der Oberbürgermeister teilte ihm darauf hin mit, dass der vom Jugendamt verhängte Aufnahmestopp aufrecht erhalten bleibt. Das Jugendamt geht immer noch davon aus, dass die Kita ab 1. August 2015 nicht mehr benötigt wird. Eine Elterninitiative sprach sich in den vergangenen Wochen mehrfach deutlich gegen den Aufnahmestopp und die Schließung 2015 aus.
Dazu erklärte Stadtrat Thomas Pfistner: „Der Oberbürgermeister und die Sozialdezernentin missachten die Beschlüsse des Erfurter Stadtrates und wollen den Rat und insbesondere die Eltern kurzfristig vor vollendete Tatsachen stellen und an der Nase herum führen. Gerade im Innenstadtbereich und im Erfurter Süden gibt es einen deutlich anhaltenden hohen Bedarf an Kita-Plätzen. In Anbetracht der Zuwachsprognose für Erfurt ist eine Erweiterung der Übergangslösung bis 2020 aus Sicht der CDU-Fraktion erforderlich. Die Blockade und die Missachtung der Stadtratsbeschlüsse durch die Stadtverwaltung sind völlig unverständlich. Solange der Kita-Platzbedarf hoch ist, sollte die Übergangsregelung für die Villa 3-Käsehoch vorerst über das Jahr 2015 hinaus Bestand haben.“
Womit wir nun wieder bei kommunalpolitischen Sachthemen zurück sind – aber das heißt nicht, dass wir das Verwaltungshandeln widerspruchslos hinnehmen. Spätestens in der nächsten Jugendhilfeausschusssitzung kracht es dazu. Ich hoffe sehr dieses Mal in Einigkeit mit der SPD, die den Dezember-Beschluss initiiert haben. Wenn sie jetzt jetzt noch dazu stehen, werden wir die zuständige Beigeordnete sehr nachdrücklich daran erinnern, dass Stadtratsbeschlüsse umzusetzen sind.
Die CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat weist die Schuldzuweisungen der Erfurter SPD im Zusammenhang mit der vom Oberbürgermeister abgesagten Stadtratssitzung scharf zurück. Während der Fraktionsvorsitzende Michael Panse in einem klärenden Gespräch mit dem Oberbürgermeister Andreas Bausewein am Mittwochnachmittag (29. Januar 2014) Irritationen ausräumen konnte und der Oberbürgermeister die Verantwortung für die Absage der Stadtratssitzung übernommen hat, scheint die Kommunikation unter den Erfurter SPD-Genossen offensichtlich stark verbesserungsbedürftig zu sein.
CDU-Fraktionsvorsitzender Michael Panse erklärt: „.Die Behauptung des SPD-Fraktionsvorsitzenden, es ginge der CDU in diesem Zusammenhang der abgesagten Stadtratssitzung um ein Postengeschiebe, ist nicht nur falsch, sondern insbesondere gegenüber der, von der CDU vorgeschlagenen Kandidatin Margarete Hentsch in höchstem Maße respektlos.
Die CDU-Fraktion war, entgegen der Aussagen der SPD, zudem selbstverständlich dazu bereit, den besagten Tagesordnungspunkt in Dringlichkeit auf die Tagesordnung der für den 29. Januar 2014 abgesagten Stadtratssitzung setzen zu lassen, wenn im Laufe des gestrigen Tages eine rechtsverbindliche Erklärung seitens des Rechtsamtes bzw. der Kommunalaufsicht vorgelegen hätte, damit unter diesen Voraussetzungen der Einladungsfehler des Oberbürgermeisters zu ‚heilen’ gewesen wäre. Diese verbindliche Erklärung konnte niemand im Hauptausschuss abgeben. Es war zudem offensichtlich, dass insbesondere die Vertreter von Rot-Rot-Grün sich abschließend auch nicht sicher waren, ob eine solche verbindliche Erklärung im Laufe des Mittwochs zu geben wäre. Dies führte schlussendlich zur vorsorglichen Absage der Stadtratssitzung durch den Oberbürgermeister.“
Die CDU-Fraktion bleibt weiterhin bei der Forderung nach einer rechtlichen Würdigung der Angelegenheit hinsichtlich der Absage der Stadtratssitzung, um letztlich Klarheit für alle Beteiligten zu erlangen.
Sachliche Hintergründe:
Für die Erstellung der Tagesordnung für die Sitzungen des Erfurter Stadtrates ist die „Geschäftsordnung für den Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt und seine Ausschüsse“ relevant:
http://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/1/1410.pdf
Besonders im Zusammenhang der Absage der Stadtratssitzung am 29.01.2014 waren die §§ 4 und 5 von maßgeblicher Bedeutung.
In § 4 Absatz 2 heißt es:
In die Tagesordnung sind Angelegenheiten aufzunehmen, die dem Oberbürgermeister schriftlich bis spätestens 14 Tage vor der Sitzung vorgelegt werden, es sei denn, dass nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften etwas anderes bestimmt ist.
Die besagte Angelegenheit der CDU-Fraktion lag entsprechend vor.
Im letzten Satz des § 5 Absatz 1 heißt es weiter:
Wenn der Stadtrat nicht ordnungsgemäß einberufen wurde, darf die Sitzung nicht stattfinden.
Da der besagte Tagesordnungspunkt, der von der CDU-Fraktion im Sinne von § 4 Absatz 2 beantragt wurde, jedoch auf der Tagesordnung fehlte, konnte auch nicht von einer ordnungsgemäßen Einberufung ausgegangen werden.
Ob eine „Heilung“ des formellen Fehlers durch die einvernehmliche Bestätigung einer Dringlichkeitsvorlage in der Stadtratssitzung durch die Fraktion hätte geregelt werden können, erscheint vor diesem Hintergrund fraglich. Zur Dringlichkeit von Tagesordnungspunkten hält § 4 Absatz 3 fest:
Die vom Oberbürgermeister festgesetzte Tagesordnung kann durch Beschluss des Stadtrates erweitert werden, wenn sie in einer nicht öffentlichen Sitzung zu behandeln sind, alle nach § 35 Abs. 2 ThürKO zu ladenden Personen anwesend und mit der Behandlung einverstanden sind oder bei Dringlichkeit der Stadtrat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner anwesenden Mitglieder die Behandlung eines Beratungsgegenstandes beschließt. Dringlich ist eine Angelegenheit, wenn sie nicht ohne Nachteil für die Stadt aufgeschoben werden kann.
Mit Blick auf den letzten Satz dieses Absatzes wäre die Dringlichkeitsbegründung der Angelegenheit als Kompromiss oder „Heilung“ zu hinterfragen gewesen.
Die Geschäftsordnung des Erfurter StadtratesEine ordnungsgemäße Tagesordnung aufstellen kann er also auch nicht – oder aber er wollte es dieses Mal nicht!
Zum ersten Mal, solange ich im Erfurter Stadtrat bin, wurde heute eine Stadtratssitzung am Tag vor der angesetzten Beratung vom Oberbürgermeister abgesagt. Danach sah es bei unserer gestrigen Fraktionssitzung noch nicht aus.
Wie immer sind wir gestern Abend die Tagesordnung durchgegangen, haben besprochen, welchen Anträgen wir zustimmen, welche wir ablehnen und ob wir Änderungsanträge einbringen.
Ein Tagesordnungspunkt fehlte aber auf den Einladungen zur Stadtratssitzung und wurde damit Hauptgegenstand einer heftigen Debatte im Hauptausschuss. Letztlich war es der Stein des Anstosses zur Absage der Stadtratssitzung.
Der Hauptausschuss, bestehend aus den Fraktionsvorsitzenden, dem Oberbürgermeister und den Fraktionsgeschäftsführern, berät normalerweise vor der Stadtratssitzung über den Sitzungsablauf und noch offene grundsätzliche Fragen.
In der Hauptausschusssitzung heute Abend habe ich, wie in unserer Fraktionssitzung besprochen, beim Oberbürgermeister nachgefragt, aus welchem Grund unserem Antrag vom 6. Januar 2014 den Tagesordnungspunkt “Wahl einer/s Ehrenamtlichen Beigeordneten” auf die Tagesordnung des Stadtrates, am 29. Januar 2014 zu setzen, nicht entsprochen wurde. Eine klare Antwort habe ich leider dazu nicht erhalten.
Gemäß Geschäftsordnung des Erfurter Stadtrates § 4 (2) ist der Oberbürgermeister aber dazu verpflichtet, in die Tagesordnung „Angelegenheiten aufzunehmen, die dem Oberbürgermeister schriftlich bis spätesten 14 Tage vor der Sitzung vorgelegt werden“. Weiter steht im § 4 (4) Satz 3 „Das Recht eine Angelegenheit von der Tagesordnung der Sitzung des Stadtrates zurückzustellen, oder zurückzuziehen, obliegt ausschließlich dem Antragsteller.“.
Darüber hinaus habe ich darum gebeten, mir bis morgen Vormittag eine rechtliche Würdigung vorzulegen, ob unter diesen Umständen, die morgige Ratssitzung gem. § 5 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß geladen wurde. Nach umfänglicher Diskussion hat der Oberbürgermeister entschieden, die morgige Stadtratssitzung abzusagen. Dieser Vorgang ist einmalig in der Geschichte des Erfurter Stadtrates.
Es bleibt festzuhalten, dass die Absage der Stadtratssitzung auf Grund des fehlerhaften Verhaltens des Oberbürgermeisters allein durch ihn entstanden ist und folglich auch ausschließlich von ihm persönlich zu verantworten ist.
Die Behauptung von Andreas Bausewein, es handele sich dabei lediglich um ein Versehen, ist wenig glaubhaft. Seit vielen Wochen wusste Bausewein davon, dass die CDU-Stadtratsfraktion auf die Wahl eines ehrenamtlichen Beigeordneten gemäß Hauptsatzung drängt und dazu einen Kandidatenvorschlag gemacht hatte. Offensichtlich konnte sich aber Rot-Rot-Grün nicht auf einen eigenen gemeinsamen Kandidaten verständigen. Verstimmungen innerhalb des rot-rot-grünen Bündnisses, zwei Wochen vor der abschließenden Haushaltsberatung, sollten ganz offensichtlich vermieden werden.
Es bleibt der berechtigte Verdacht im Raum, dass hier politisches Kalkül über die Geschäftsordnung und somit das Kommunalrecht gestellt wurde!
Diese Website benutzt Cookies. Wenn du die Website weiter nutzt, gehen wir von deinem Einverständnis aus.