Rund 300 Fachexperten trafen sich heute zur 2. Thüringer Kinderschutzkonferenz in der Saalestadt.
Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit und das Universitätsklinikum Jena hatten Ärzte, Sozial- und Jugendamtsmitarbeiter, Juristen und Politikvertreter geladen um über die Fortentwicklung des Kinderschutzes in Thüringen zu diskutieren.
Ministerin Christine Lieberknecht verwies darauf, dass der Kinderschutz seit vielen Jahren im Mittelpunkt der Betrachtungen steht. Bereits im Dezember 2006 hat die Thüringer Landesregierung ein umfängliches Maßnahmebündel zum Kinderschutz beschlossen. Die Gründung des 17. Thüringer Kinderschutzdienstes, die Ausbildung von 110 Fachkräften für die Entwicklungspsychologische Beratung, der gesetzlich geregelte Datenaustausch zwischen Standes- und Jugendämtern, die Aktion „Ich geh zur U und du?“ und die Familienhebammen sind Beispiele für die erfolgreiche Umsetzung.
Selbstverständlich gibt es aber auch weiteren Handlungsbedarf. Von den 40 ausgebildeten Familienhebammen aus 11 Landkreisen werden derzeit nur 19 eingesetzt. Weitere 20 werden 2009 ausgebildet. Um für ihren Einsatz die geeigneten Rahmenbedingungen zu schaffen, werden wir eine Ergänzung beim zur Beschlussfassung anstehenden Kinderschutzgesetz einbringen.
Neben Ärzten erläuterte auch der Erfurter Jugendamtsleiter Hans Winklmann die aktuelle Situation. In der Landeshauptstadt hat sich die Zahl der dem Jugendamt gemeldeten möglichen Gefährdungsmeldungen vervierfacht. Derzeit gehen durchschnittlich 7,2 Meldungen beim Jugendamt ein. In Folge der Umsetzung des § 8a des SGB VIII und auch der gewachsenen Aufmerksamkeit der Gesellschaft stieg diese Zahl. Bemerkenswert ist, dass es keinerlei Meldungen aus den Ortschaften gibt. 58 % der Hinweise beziehen sich auf mögliche Vernachlässigungen und 16 % auf Misshandlungen. Bei den Einzelfallprüfungen ist festzustellen, dass rund 38 % der Hinweise unbegründet sind, lediglich bei 1 % eine akute Gefährdung besteht und bei allen anderen mehr oder weniger Beratungsbedarf besteht.
Beim Statement von Hans-Otto Burschel, Direktor des Amtsgerichts Bad Salzungen, war bemerkenswert, dass er die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ausreichend hält. Familiengerichte entscheiden letztlich darüber ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Wenn dann auch noch der mangelnde Wille der Eltern dies abzustellen zu verzeichnen ist handeln die Gerichte. Nach seinen Erfahrungen haben nicht die Zahl der Fälle zugenommen, sehr wohl jedoch die Sensibilisierung der Gesellschaft.
Genau dies will die CDU-Fraktion auch beim Gesetz zum besseren Kinderschutz ins Zentrum der Betrachtung rücken. Die Tagung in Jena hat uns dafür wichtige Impulse gegeben.
Zum 15. Geburtstag des Verbandes der alleinerziehenden Mütter und Väter VAMV in Thüringen überbrachte ich heute die Glückwünsche der CDU-Landtagsfraktion.
Wie der Bundesverband der bereits vor 40 Jahren gegründet wurde, hat auch der Thüringer Landesverband das Ziel der Interessenvertretung von geschiedenen, getrennt lebenden, nicht verheirateten, verwitweten oder die Trennung anstrebenden Väter und Mütter gesetzt.
Für ihr ehrenamtliches Engagement ist den aktiven Mitgliedern und ihrer Vorsitzenden Viola Schirneck besonderer Dank auszusprechen. In der kommenden Woche wird die CDU-Fraktion das Engagement von Frau Schirneck bei der CDU-Ehrenamtsveranstaltung im Kaisersaal würdigen.
Für die CDU bleibt es dabei, Familie ist da, wo Eltern für Kinder und Kinder für Eltern dauerhaft Verantwortung tragen. Dies gilt selbstverständlich auch für Alleinerziehende.
Die Zahlen der Alleinerziehenden steigen kontinuierlich, wobei ein deutliches Stadt/Land-Gefälle zu verzeichnen ist.
Bei Alleinerziehenden sind soziale Netzwerke keine Selbstverständlichkeit und auch familiäre Netzwerke funktionieren nicht immer. Deshalb brauchen sie Unterstützung.
Mehrere Themen beschäftigen uns in diesem Zusammenhang immer wieder.
Heute wurden die aktuellen Zahlen zum Unterhaltsvorschuss-Gesetz im Focus beleuchtet. Thüringen kommt dabei schlecht weg. Lediglich 13,3 Prozent der staatlichen Unterhaltsvorauszahlungen werden von den zahlungsverpflichteten Vätern, und in wenigen Fällen auch Müttern, zurückgeholt. Thüringen ist damit Schlusslicht in Deutschland. Selbst Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg liegen mit über 14 Prozent Rückgriffsquote vor uns, ganz zu schweigen von Baden-Württemberg und Bayern (25 bzw. 30 Prozent). Hier sind im Interesse der Alleinerziehenden die örtlichen Jugendämter gefordert, endlich zu handeln.
Daran knüpft die finanzielle Situation Alleinerziehender an. Während 1/3 der Alleinerziehenden sehr gut zurecht kommt, befinden sich 40 Prozent in einer finanziell sehr belastenden Situation. Die Änderungen beim Kinderzuschlag und das Schulstarterpaket helfen zweifellos. Berechtigte Forderungen bleiben aber noch offen, so die gestaffelten Kinderregelsätze im SGB II und die Absenkung der Mehrwertsteuersätze für Babyprodukte.
Wir brauchen weiterhin die Impulse des VAMV. Bei Anhörungen zu Gesetzentwürfen, zu Maßnahmen der Familienhilfen brauchen wir immer wieder die Anregungen und die kritische Begeleitung.
Und auch für Alleinerziehende gilt: Die Gesellschaft muss ihre Anliegen ernst nehmen und sie in ihrer Kompetenz stärken. Hilfe zur Stärkung der Elternverantwortung bleibt das wichtigste Ziel.
Beim gestrigen 23. CDU-Landesparteitag in Heilbad Heiligenstadt wurden der Landesvorstand neugewählt und Dieter Althaus als Spitzenkandidat zur Landtagswahl am 30. August 2009 gekürt.
Die Delegierten und Gäste des Landesparteitages signalisieren ihre Zustimmung für den Spitzenkandidaten Ministerpräsident Dieter Althaus.
Mit glatten 100 Prozent wurde Dieter Althaus im Amt als Vorsitzender bestätigt.
In seiner vorangegangenen Rede hatte er den Erfolgsweg Thüringen nachskizziert und einen Ausblick auf das, was vor uns liegt gegeben.
Mich hat daran besonders gefreut, dass er unsere Familienpolitik in den Mittelpunkt der Politikfelder rückte. Neben der Ankündigung zur Erweiterung des Landeserziehungsgeldes nahm er auch zur Kita-Betreuungssituation Stellung.
Wir wollen für alle nach dem 1.1.2009 geborenen Kinder die Bezugsdauer des Landeserziehungsgeldes vom bisherigen dritten Lebensjahr auf das zweite Lebensjahr ausdehnen. Dies würde bedeuten, dass nach dem Bezug des Bundeselterngeldes nahtlos für zwei Jahre das Thüringer Landeserziehungsgeld an die Eltern gezahlt wird.
Zur Kita-Betreuungssituation verwiesen sowohl Ministerpräsident Dieter Althaus als auch Fraktionsvorsitzender Mike Mohring auf Verbesserungsbedarf bei den unter dreijährigen Kindern. Nach der Vorlage des Abschlussgutachten von Prof. Michael Opielka werden wir dies bewerten und entscheiden.
Unser Alt-Ministerpräsident Dr. Bernhard Vogel bewies in seinem Grußwort, dass er nichts von seiner Wahlkampflust eingebüßt hat. „Ramelow ist Ypsilanti im Quadrat und das hat Thüringen nicht verdient!“ rief er den Delegierten und Gästen zu und kündigte seine Wahlkampfunterstützung an.
Ich werde sehr gerne darauf zurück kommen.
Bei den Beisitzerwahlen wurde unser CDU-Ortsvorstandmitglied Hildigund Neubert wieder gewählt – ein wichtiges Signal.
Gerade im bevorstehenden Jahr der Demokratie werden wir die Auseinandersetzung mit der LINKEN/SED und alten Stasikadern mit aller Schärfe führen.
Unter den 23 Thüringer Delegierten zum CDU Bundesparteitag werden Marion Walsmann, Thomas Pfistner und ich die CDU Erfurt vertreten.
Last but not least – der offizielle CDU-Thüringen-Wahlkampfsong wurde präsentiert. Princess Jo + Rest of best feat Dieter Althaus & Henry Solf sangen „Thüringen das sind wir“. Den Song gibt es auf CD bei der CDU-Landesgeschäftsstelle und hier zum Probehören.
Michael Panse, MdL und Eva HermanEva Herman war am Freitag Abend Gast beim “Jesus-Project” am Roten Berg in Erfurt und sprach vor rund einhundert Gästen über ihr Leben, ihren Glauben und über ihre familienpolitischen Ansichten.
Eva Herman war viele Jahre eine der erfolgreichsten Journalistinnen Deutschlands. Bis sie erleben musste, wo die Grenzen der so oft bekundeten journalistischen Objektivität liegen. Seit 1988 arbeitete sie beim Norddeutschen Rundfunk NDR. Als beliebte Tagesschausprecherin war sie gewohnt, seriös aufbereitete Nachrichten allabendlich auf den Sender zu bringen.
Wehe aber derjenigen, die in unserer Mediengesellschaft ihre eigene Meinung auch gegen Kritik verteidigt.
In einem Artikel des Politmagazins Cicero veröffentlichte Eva Herman im Mai 2006 einen Beitrag über die Kinderlosigkeit in Deutschland.
Ihre Abrechnung mit der Emanzipationsbewegung rief vor allem „Emma“-Gründerin Alice Schwarzer auf den Plan. Im Spiegel giftete Schwarzer, Hermans Botschaft sei eine „Suada zwischen Steinzeitkeule und Mutterkreuz“.
Davon ließ sich Eva Herman davon nicht beirren. Im Herbst 2006 folgte ihr bekanntestes Buch „Das Eva Prinzip“. Der Buchklappentext bietet einen Einblick in das Werk:
Eva Herman plädiert für eine Rückkehr zur traditionellen Wahrnehmung der Geschlechter, um die Familie und damit die ganze Gesellschaft vor dem Aussterben zu bewahren. Zurück in die Steinzeit? Nur auf den ersten Blick. Auf der Suche nach Bestätigung haben sich die Frauen in eine männliche Rolle drängen lassen, angriffslustig, aggressiv, zu Teilen selbstherrlich, und nun haben sie auch den letzten Schritt vollzogen: Sie wollen nicht mehr gebären. Der Schlüssel zur Änderung der dramatischen gesellschaftlichen Situation sind die Frauen, erklärt Eva Herman überzeugend. Deshalb ist es das zentrale Anliegen des Buches, Frauen ihre Weiblichkeit neu entdecken zu lassen. Am Beispiel ihres eigenen Lebens stellt sie die entscheidenden Fragen: Was macht mich glücklich? Ist das Spaßprinzip alles? Was bleibt, was gibt meinem Leben Halt und Sinn? Ein mutiges, überzeugendes Buch, das das Leben jeder Frau verändern wird – und vielleicht auch das Leben einiger Männer.
In Kommentaren machte die TAZ daraus im November 2006 das „Eva-Braun-Prinzip“.
Am Ende eines beispiellosen Kesseltreibens stand der TV-Eklat bei Johannes B. Kerner im Oktober 2007. Er warf Eva Herman aus seiner Sendung. Der NDR beendete die Zusammenarbeit mit ihr.
Mit den Argumenten von Eva Herman beschäftigten sich weder Schwarzer, die TAZ, noch Johannes B. Kerner und auch nicht die meisten der empörten Journalisten-Kollegen. Es tat daher gut, am Freitag in Erfurt, die Argumente im Zusammenhang zu hören.
Die Familie muss im Mittelpunkt aller staatlichen Bemühungen stehen.
Das Grundgesetz betont die Rolle der Familie und auch Eva Herman tut dies immer wieder. Sie spricht überzeugend von frühkindlicher Bindung, von Vertrauen und Elternkompetenz. Auch zur aktuellen Diskussion um die Kinderechte im Grundgesetz nimmt sie Stellung. Keinem Kind wird damit wirklich geholfen, lediglich das Gewissen der Gesellschaft beruhigt.
Eva Herman hat mit ihren Worten recht. Ich habe ihr am Freitag Abend deshalb gesagt:
„Ich kann jedes ihrer Worte unterstreichen. Ihnen gebührt Respekt, Dank und Anerkennung. Ihre Worte sind richtig und notwendig. Jeder aber der in unserer medialen Welt dies, insbesondere auch als Politiker sagt, ist erledigt, oder wird vom Mainstream der Medien erledigt.“
Ich wünsche mir, dass mehr Menschen ihre Meinung öffentlich kundtun. Ich bin überzeugt, die Mehrheit der Eltern denkt wie Eva Herman. Und das ist gut so.
Am Ende des Abends las Eva Herman aus ihrem aktuellen Buch „Das Prinzip Arche Noah“. Aus dem Buchklappentext:
Hohe Scheidungsraten, verwahrloste Kinder, gewaltbereite Jugendliche, all das ist kein Zufall. Mittlerweile wird uns bewusst, dass eine Gesellschaft, die ihre sozialen Werte verliert, auf Dauer nicht funktionieren kann. Mit dem Prinzip Arche Noah knüpft Eva Herman engagiert an die Leitdebatten der Gegenwart an. Sie trägt die Fakten zusammen, erläutert die Diagnosen, und sie entwickelt Perspektiven einer Überlebensstrategie, die den Menschen und seine Bedürfnisse nach Orientierung, Verlässlichkeit und Liebe ernst nimmt. Denn „Familie“ ist weit mehr als nur eine tradierte Form des Zusammenlebens – sie ist der soziale Kitt unserer Gesellschaft, ohne den wir verarmen werden.
Zum wiederholten Mal beschäftigt uns im Plenum ein Antrag zur Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz.
Obwohl der Bundesrat gerade erst am 19. September 2008 dazu abweisend votierte, fordern die Linken nun erneut eine Bundesratsinitiative zum gleichen Thema.
Sie verkennen aber dabei die Situation im Freistaat:
Die Thüringer Landesverfassung geht weiter als viele andere Landesverfassungen. Im Artikel 19 steht: „Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung. Sie sind vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch und Gewalt zu schützen.“
Zurückgezogen haben die Linken ohne weitere Begründung ihren Antrag „Soziale Ungerechtigkeiten im Versorgungsrecht für Eisenbahner beenden“.
Gefordert war darin, aus dem Erlösen der Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG ein Abfindungsmodell von 312 Millionen Euro bereitzustellen.
Genutzt werden soll das Geld, um alte Versorgungsansprüche von Reichsbahnern zu begleichen. Strittig zwischen Reichsbahnern und der Deutschen Bahn ist die alte Versorgungsverordnung der Deutschen Reichsbahn der DDR und den darin verankerten Steigerungsbeträgen.
Mit ihrem Landtagsantrag erweckten die Linken den Eindruck dies sei ein politisch lösbares Problem. Ist es aber nicht.
Mit dem geltenden Rentenrecht sind die Steigerungsbeträge nicht vereinbar. Abfindungsregelungen, wie von den Linken gefordert, sind Aufgabe der Tarifpartner. Seit geraumer Zeit laufen dazu Verhandlungen zwischen der Eisenbahnergewerkschaft Transnet und der DB AG.
Selbst Vertreter der Eisenbahnergewerkschaft halten deshalb das Vorgehen der Linken für kontraproduktiv.
Vielleicht haben die Linken im Thüringer Landtag dies nun auch erkannt und deshalb ihren Antrag zurückgezogen?
Wahrscheinlicher aber ist, dass sie ihren Antrag nur deshalb zurückgezogen haben, weil die Teilprivatisierung der Bahn in weite Ferne gerückt ist.
Nach Aussage von Bundesverkehrsminister Tiefensee, der mit der Privatisierung und den damit vereinbarten Provisionszahlungen so seine eigenen Probleme hat, steht eine Teilprivatisierung vor 2010 nun nicht mehr an.
Falls über die dann zu erzielenden Finanzerlöse schon jetzt entschieden werden soll, wie es die Linken wollen, drängt sich ein Vergleich geradezu auf: Dann könnte man auch jetzt schon vereinbaren, dassim Falle der Auflösung der Linkspartei ihr Vermögen den SED-Opfern zufließt.
Sachgerecht und überfällig wäre es in jedem Fall.
Auf dem jüdischen Friedhof in Erfurt gedachten wir heute der Opfer des Holocaust und dem schlimmsten Kapitel der deutschen Geschichte.
Wolfgang Nossen als Vorsitzender der Jüdischen Landesgemeinde in Thüringen, Ministerpräsident Dieter Althaus und Oberbürgermeister Andreas Bausewein fanden die notwenigen und angemessenen Worte.
Viele Erfurterinnen und Erfurter, darunter Vertreter aller Parteien und der Stadtratsfraktionen. Jörg Schwäblein, Birgit Pelke und Andre Blechschmidt waren neben mir als Landtagsabgeordnete ebenso wie die Bundestagsabgeordnete Antje Tillmann gekommen.
Es tut gut von Jahr zu Jahr zu erleben, dass sich mehr Menschen im Gedenken an die sechs Millionen ermordeten Juden zusammenfinden.
Zugleich beziehen wir damit immer wieder deutlich Position gegen Rechtsextremisten.
Neben dem Gedenken und der Mahnung bleibt im nächsten Jahr die wichtige Aufgabe es zu verhindern, dass Rechtsextreme bei den vier anstehenden Wahlen in Stadtrat, Landtag, Bundestag oder Europaparlament einziehen.
Der 70. Jahrestag der Pogromnacht mahnt: In Parlamenten haben Extremisten, die unsere demokratische Grundordnung abschaffen wollen und Menschenverachtung zu ihrem Programm erheben, nie wieder etwas verloren.
Der Trägerkreis des „Volksbegehrens für eine bessere Familienpolitik“ kündigte gestern bei der jährlichen Tagung des Thüringer Landeselternverbandes Kindertagesstätten TLEVK vor rund 70 Teilnehmerinnen den Neustart des Volksgehrens für März 2009 an.
Im Rahmen einer teilweise emotionsgeladenen Podiumsdiskussion mit den Teilnehmerinnen der Tagung haben wir zuvor die Kita-Situation in Thüringen erörtert.
Insbesondere von den anwesenden Erzieherinnen und Leiterinnen wurden die ungenügende Personalausstattung und Probleme bei der Umsetzung des Bildungsplanes angesprochen.
Ich habe für die CDU-Fraktion deutlich gemacht, dass wir das Gutachten von Prof. Michael Opielka Ende Dezember abwarten werden und danach Entscheidungen treffen. Ich habe Verständnis für das Drängen auf schnelle Entscheidungen, aber dabei müssen trotzdem die detaillierten Ergebnisse der Experten einbezogen werden.
Es geht um Geld, viel Geld.
Der Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen kostet 120 Millionen Euro und die Vorstellungen des Trägerkreises immerhin auch noch 80 Millionen Euro. Einer der Haken bei der Sache ist, dass beide die ersatzlose Streichung des Landeserziehungsgeldes vorsehen. Dies ist aber mit der CDU nicht verhandelbar, weil wir Eltern ins Zentrum der staatlichen Förderung stellen.
Das Betreuungsgeld oder ein hochsubventionierter Betreuungsplatz, diese Entscheidung sollen und müssen die Eltern treffen. Derzeit die Eltern der zwei- bis dreijährigen Kinder, ab 2010 die Eltern der ein- bis dreijährigen Kinder.
Neben vielen bereits diskutierten Punkten gab es aber doch noch neue Töne. SPD-Fraktionsvorsitzender Christoph Matschie erklärte, er wisse dass die Forderungen nach 2000 Erzieherstellen nicht in einen Schritt umzusetzen und zu finanzieren seien. Ähnlich argumentierte auch GEW-Vorsitzender Jürgen Röhreich, allerdings vor dem Hintergrund, dass kurzfristig gar nicht so viele Erzieherinnen zur Verfügung stünden.
Fazit der Tagung des TLEVK für mich: Ich sehe Handlungsbedarf zu Änderungen am ThürKitaG. Darüber hinaus werde ich mir die Situation in zwei Erfurter Kitas genauer ansehen, da nach Schilderungen der Mitarbeiterinnen dort offensichtlich die gesetzlich vorgegebene Personalmindestausstattungen unterschritten werden.
Befremdlich wirkte das nachträgliche Schlusswort vom Trägerkreis Volksbegehren. Beim Verlesen einer Resolution wurde deutlich: so recht glauben die Vertreter des Volksbegehrens nicht mehr an ihren Erfolg. Die Unterschriftensammlung für die Zulassung zum Volksbegehren (5.000 Unterschriften werden benötigt) soll erst im März starten. Ein Volksbegehren wird es daher (wenn überhaupt) erst nach der Landtagswahl geben. Bis dahin fordert der Trägerkreis erst mal zur Stimmabgabe für die Oppositionsparteien auf.
Panse fordert die Oppositionsfraktionen zu einer sachlichen Debatte über die Kitas auf
“Vorläufige und mit vielen Vorbehalten versehene Empfehlungen reichen nicht aus, um die Zukunft der Kindertagesstätten seriös zu diskutieren.” Mit diesen Worten hat der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Panse, Forderungen der Oppositionsfraktionen zurückgewiesen, das Kindertagesstättengesetz des Landes umgehend zu ändern. Dafür gebe es auch nach der heutigen Debatte im Sozialausschuss des Landtags zu einem Zwischenbericht des Jenaer Sozialwissenschaftlers Michael Opielka keine Veranlassung. Bei allem was die Opposition an Wünschbarem fordere, bleibe stets die Frage nach der Finanzierung offen.
Panse erinnerte die SPD-Sozialpolitikerin Birgit Pelke daran, dass sie selbst Mitte Oktober noch gefordert habe, der Sozialausschuss des Landtags solle sich zunächst mit dem Gutachten des Wissenschaftlers befassen, bevor er Schlussfolgerungen ziehe. “Die Erkenntnisse aus einem Gutachten, das noch nicht vorliegt, können auch nicht angemessen bewertet werden. Deshalb rate ich zu etwas mehr Sachlichkeit”, sagte der CDU-Sozialexperte. Die Opposition zeichne eine Zerrbild von der Situation an den Kindertagesstätten. Mit der geplanten Ausdehnung des Thüringer Elterngeldes habe die CDU-Fraktion überdies signalisiert, “dass es in der Familienpolitik keinen Stillstand gibt”, so Panse.
Wie der CDU-Sozialexperte weiter ausführte, “kann die Opposition nicht erklären, wie sie ihre stets aufs Neue erhobenen Forderungen finanzieren will. Die Mehrausgaben beliefen sich auf 120 Mio. EUR, von denen 50 Mio. EUR das Land tragen soll. Zu den verbleibenden 70 Mio. EUR ist nichts zu hören. Entweder müssen die Eltern oder die Kommunen ran. Die werden sich bedanken”, sagte Panse. Die Opposition solle nicht vergessen, dass bereits im kommenden Jahr die Steuereinnahmen sinken werden. Das Thema werde abschließend beraten, wenn das Gutachten Opielkas vorliege.
Gleichstellungsarbeitskreis der CDU-Fraktion wertet Arbeitsbesuch bei IKEA in Erfurt aus
Das Thüringer Kindertagesstättengesetz bietet einen Rahmen für die Kinderbetreuung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der in der Wirtschaft geschätzt wird und erwerbstätigen Eltern hilft. Diese Überzeugung hat der Arbeitskreis für Gleichstellung bei einem Arbeitsbesuch im Einrichtungshaus IKEA in Erfurt gewonnen. Wie die Sprecherin des Arbeitskreises, Christina Tasch, heute sagte, galt der Besuch der Kooperation des Unternehmens mit der AWO-Kita in Erfurt-Bindersleben und der Unterstützung von Familien und Müttern durch das Einrichtungshaus.
Wie Michael Panse, Mitglied im Gleichstellungsarbeitskreis und sozialpolitischer Sprecher der Fraktion, in Erinnerung rief, hat der Landtag mit dem vor drei Jahren geänderte Thüringer Kita-Gesetz das rechtliche Fundament für Betriebskindergärten und die Kooperation zwischen Unternehmen und Kitas geschaffen. Auch die Wahl einer Kita am Arbeitsort werde durch das Gesetz unterstützt. IKEA-Mitarbeitern stehen in der AWO-Kita Plätze für ihre Kinder vom Krippenalter bis zum Schuleintritt zur Verfügung. Die Betreuungszeiten können in einem zeitlichen Fenster von 6:00 Uhr bis 20:30 Uhr von Montags bis Sonnabends vereinbart werden. Zwei Drittel der rund 300 bei IKEA in Erfurt Beschäftigten sind Frauen, darunter viele junge Mitarbeiterinnen.
Der Leiter des Einrichtungshauses, Jens Mertins, erklärte gegenüber dem Arbeitskreis, Thüringen biete „im Vergleich der Bundesländer gute Rahmenbedingungen zur Kita-Betreuung“. Von den 48 IKEA-Häusern in Deutschland haben zurzeit sechs eine Kooperationsvereinbarung oder eine eigene betriebsnahe Kindertageseinrichtung. Erfurt hat dabei laut Mertins eine Vorreiterrolle. Interessierte Anfragen kämen bereits aus dem gesamten Bundesgebiet. Wie Panse ergänzte, haben in Thüringen inzwischen vier Unternehmen Betriebskindergärten oder Kooperationsvereinbarungen, drei weitere Unternehmen wollen seinen Angaben zufolge demnächst folgen.
Tasch würdigte nach dem Besuch die Förderung von Frauen durch das Unternehmen. „51 % weibliche Teamleiterinnen, 42 % Abteilungsleiterinnen und 40 % Einrichtungshausleiterinnen sprechen für sich“, sagte Tasch. Sie stellte besonders heraus, dass Frauen nicht zu Lasten ihrer Familien gefördert würden. Die Kindergartenkooperation, an die familiäre Situation angepasste Arbeitszeiten und die Unterstützung für junge Mütter und Alleinerziehende sind nach ihren Worten „Pluspunkte. Wer Familienfreundlichkeit zum Teil der Unternehmensphilosophie macht, hat bessere Karten bei der Suche nach qualifizierten Mitarbeitern“, so die Gleichstellungspolitikerin.
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