Große Anfrage zur Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege
Die CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat hat heute eine umfangreiche Anfrage zur Situation der Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege zur Beantwortung des Oberbürgermeisters eingereicht. Die Betreuungssituation verbunden mit der Suche nach einem freien Kita-Platz ist angespannt und das Wunsch- und Wahlrecht für Eltern nach einer geeigneten Einrichtung ist weiterhin nicht umsetzbar.
Die steigende Zahl von Geburten, die Erweiterung des Rechtsanspruchs, der Zuwachs junger Familien in Erfurt und der immer noch erhebliche Sanierungsbedarf erfordern Entscheidungen der Kommunalpolitik. Dazu erklärte der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion im Erfurter Stadtrat, Michael Panse:
„Wir erwarten, dass der Oberbürgermeister umfänglich alle Fakten auf den Tisch legt. Die aktuelle Diskussion um den Sanierungsaufwand in Erfurter Kindertagesstätten und dem misslungenen Kitagebührensatzungssentwurf zeigt, wie wichtig es ist, umfängliche Informationen zu diesem Bereich aus der Verwaltung zur Verfügung zu stellen.“
Die Anfrage an den Oberbürgermeister wurde in sechs umfassende Bereiche aufgeteilt: Einrichtungen, Personal, Gebührenfinanzierung, Gebäude- und Investitionen, Qualität der Betreuungsangebote und Entwicklung. Die Große Anfrage der CDU Fraktion im Wortlaut ist zu finden auf der Homepage der CDU-Fraktion unter: www.cdu-fraktion-erfurt.de bzw. unter dem diesbezüglichen Link
Der Haushaltsentwurf 2013
Gestern Abend begann im Erfurter Rathaus die Anhörung zum Haushaltsentwurf der Stadt für das Jahr 2013. Traditionsgemäß startete dabei der Finanzausschuss mit dem Einzelbereich des Hauptausschusses. Heute Abend geht es für mich mit dem Bereich Schule und Sport und morgen mit dem Jugendhilfeausschuss weiter. In den anderen Bereichen sind wir aber als Fraktion auch gut vertreten.
Es geht bei den Anhörungen darum, Zahlen und Haushaltsansätze zu hinterfragen und natürlich auch darum, nach Lücken zu suchen. Gefunden haben wir bis jetzt immer etwas 🙂
Allerdings wird es in diesem Jahr schwer die Lücken zu finden und dann Mehrheiten zu gewinnen. Die Stadt plant mit 17 Millionen neuen Schulden, es feht das geld für dringend notwendige Investitionen und zudem wird den Eltern kräftig in die Tasche gelangt. Die Kita-Gebührendiskussion scheint allerdings ein (vorerst) erfolgreiches Ende zu finden. Weit über 5.000 Unterzeichner fand eine Online-Petition und den Kollegen von Rot-Rot-Grün wurde es ungemütlich. Der Oberbürgermeister wurde bedrängt, seinen (und den seiner linken Sozialbeigeordneten) mißlungenen Kita-Entwurf zurück zu nehmen. Heute Abend tagt der Stadtelternbeirat, Herr Bausewein hat sich als gesprächspartner angesagt, und da wird er dies dann voraussichtlich auch tun.
Reichlich Baustellen in Erfurt – nicht nur auf dem Fischmarkt, sondern vor allem im Haushaltsentwurf
Aber der nächste „Bolzen“ flatterte heute Vormittag auf den Tisch der Stadtratsfraktionen. Bei den Hortgebühren strebt der Oberbürgermeister ebenfalls einen Griff in die Taschen der Eltern an. Vermeintlich „moderat“ geht es um eine Erhöhung von 10 Euro im Monat, aber das sind eben 25 Prozent der Hortgebühren und dies nachdem Rot-Rot-Grün den Essensgeldzuschuss schon gestrichen hat. Da zudem ein neuer „Einkommens-Definitionsbegriff“ angewendet werden soll, wird es (wie bei den Kitagebühren) zahlreiche Eltern geben, die erstmals Gebühren zahlen müssen. Wie bei den Kitas wurden die möglichen Mehreinnahmen schon einmal in den Haushalt geschrieben, obwohl die Gebührensatzung weder beschlossen, geschweige denn überhaupt vorlag. Genau 134.000 Euro Mehreinnahmen sollen erzielt werden (die Satzung würde erst ab dem 1.8. gelten also nächstes Jahr wäre die „Gesamtsparsumme“ deutlich größer).
Nachtrag 28.5.2012 um 17.30 Uhr: die Verwaltung hat gerade bei der Anhörung erklärt, die geplanten Mehreinnahmen wären statt 134.000 Euro nur 84.000 Euro, versehentlich wären Einnahmen doppelt gezählt worden. Die 84.000 Euro bezögen sich zu 25.000 Euro auf Erhöhungen – in fünf Monaten also 5.000 Euro/monatlich. Der Rest würde sich ergeben, weil voraussichtlich 180 Kinder mehr die Grundschulhorte nutzen.
Nun denn, jetzt liegt der Entwurf der neuen Hortgebührensatzung den Stadträten vor, nachfolgend der Entwurf dazu und heute Abend wird es die ersten kritischen Fragen dazu geben. Die CDU-Stadtratsfraktion wird auch diesen Satzungsentwurf des Oberbürgermeisters ablehnen. Er wurde zuvor auch nicht mit Elternvertretern diskutiert, insofern bin ich auf die Reaktionen neugierig!
Entwurf der Stadtverwaltung zur Gebührensatzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Erfurt vom ………. 2013
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 06.03.2013 (GVBl. S. 49), der §§ 1, 2 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.09.2000 (GVBl. S. 301) zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.03.2011 (GVBl. S. 61), des § 2 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.04.2003 (GVBl. S. 258) zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.01.2013 (GVBl. S. 22), des § 5 der Thüringer Verordnung über die Beteiligung der Erziehungsberechtigten an den Kosten für die Hortbetreuung (Thüringer Hortkostenbeteiligungsverordnung – ThürHortkBVO) vom 12.03.2013 (GVBl. S. 91) sowie des § 5 der Satzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen der Landeshauptstadt Erfurt hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt in der Sitzung am ……………… (Beschluss Nr. ……….) die folgende Gebührensatzung beschlossen:
§ 1
Geltungsbereich
Die Satzung gilt für alle Horte an Grundschulen (im folgenden Schulhorte genannt) in Trägerschaft der Landeshauptstadt Erfurt.
§ 2
Gebührenerhebung
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt für die Benutzung der Schulhorte Benutzungs-gebühren im Sinne des § 5 ThürHortkBVO nach Maßgabe dieser Satzung. Durch die-se Benutzungsgebühren werden die Gebührenschuldner in angemessener Weise unter Berücksichtigung von Einkommen und Kinderzahl an den sonstigen Betriebskosten der Hortbetreuung beteiligt.
§ 3
Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner sind die Eltern der Kinder in Schulhorten; es gilt § 1 Abs. 3 ThürSchFG.
(2) Die Eltern sind Gesamtschuldner.
(3) Leben die Eltern getrennt, ist derjenige Schuldner, in dessen Haushalt das Kind überwiegend lebt.
(4) Lebt das Kind zu gleichen Teilen in den Haushalten der getrennt lebenden Eltern, gelten die Abs. 1 und 2 entsprechend.
§ 4
Entstehen und Ende der Gebührenschuld
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit Beginn des Monats, in dem das Kind in den Schulhort aufgenommen wird.
(2) Die Gebührenschuld endet mit Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung oder der Ausschluss des Kindes wirksam werden.
§ 5
Fälligkeit und Zahlung
(1) Die Gebühren sind als Monatsbetrag zu entrichten.
(2) Die Gebühren sind zum 1. eines jeden Monats für den laufenden Monat fällig und an die Landeshauptstadt Erfurt zu entrichten.
In den Fällen, in denen die Gebührenschuld im laufenden Monat entsteht, wer den die Gebühren jeweils einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.
(3) Eine Zahlung der Gebühr direkt im Schulhort ist nicht zulässig.
(4) Die Tagesgebühren nach § 8 Abs. 2 dieser Satzung werden am Tag des Hortbesuchs fällig und sind vor dem Hortbesuch im Schulhort zu entrichten.
§ 6
Einkommen
(1) Zu dem zu berücksichtigenden Einkommen gehören das Einkommen der Eltern und das Einkommen des Kindes, das den Schulhort besucht.
(2) Leben die Eltern getrennt, so gehört abweichend von Abs. 1 anstelle des Einkommens der Eltern das Einkommen des Elternteils, in dessen Haushalt das Kind überwiegend lebt und das Einkommen eines mit dem Elternteil zusammenlebenden Ehe- oder Lebenspartners zu dem zu berücksichtigenden Einkommen.
(3) Lebt das Kind zu gleichen Teilen in den Haushalten der getrennt lebenden Eltern, gilt Abs. 1 entsprechend.
§ 7
Berechnung des Einkommens
(1) Einkommen im Sinne dieser Satzung ist die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 und Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Liegen diese Einkünfte nicht vor, ist Einkommen die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 bis 7 und Abs. 2 EStG. Ein Ausgleich mit Verlusten zwischen verschiedenen Einkunftsarten, mit Verlusten des zu-sammenveranlagten Ehegatten oder mit Verlusten aus anderen Kalenderjahren ist nicht zulässig. Von dem Einkommen sind pauschal und nach Maßgabe des Absatzes 2 abzusetzen:
1. die zu entrichtende Einkommensteuer,
2. Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung,
3. Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungsbeiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge der Höhe nach angemessen sind sowie
4. Unterhaltsleistungen in tatsächlicher Höhe.
(2) Zur Abgeltung der Absetzungstatbestände nach Absatz 1 Satz 4 Nr. 1 bis 3 wird von den einzelnen Einkünften ein Betrag in Höhe folgender Vomhundertsätze abgezogen:
1. bei steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkünften 34 vom Hundert,
2. bei Beamtenbezügen 24 vom Hundert,
3. bei lediglich einkommensteuerpflichtigen Einkünften 50 vom Hundert,
4. bei lediglich sozialversicherungspflichtigen Einkünften 16 vom Hundert,
5. bei weder einkommensteuerpflichtigen noch
6. sozialversicherungspflichtigen Einkünften 5 vom Hundert.
Liegen beim Schuldner neben Einkünften nach Satz 1 Nr. 1 oder 2 auch Einkünfte nach Satz 1 Nr. 3 vor, werden von den Einkünften nach Satz 1 Nr. 3 lediglich 14 vom Hundert abgezogen. Zur Vermeidung einer unbilligen Härte kann auf Antrag und bei Vorlage geeigneter Unterlagen abweichend von Satz 1 die konkrete Höhe der Absetzungstatbestände nach Absatz 1 Satz 4 Nr. 1 bis 3 in Abzug gebracht werden.
(3) Als Einkommen gelten auch, soweit sie nicht schon von Absatz 1 Satz 1 oder 2 erfasst sind, Geldleistungen, die zur Deckung des Lebensbedarfs bestimmt sind, einschließlich der Erwerbsersatzeinkommen. Als Einkommen des Kindes gelten ausschließlich Unterhaltsleistungen und Hinterbliebenenrenten. Das Kinder-geld, das Betreuungsgeld und das Erziehungsgeld werden nicht als Einkommen berücksichtigt. Das Elterngeld bleibt in Höhe des Mindestbetrags sowie des Erhöhungsbetrags bei Mehrlingsgeburten anrechnungsfrei.
(4) Maßgebend ist grundsätzlich das durchschnittliche Monatseinkommen des dem jeweiligen Schuljahr der Hortbetreuung vorangegangenen Kalenderjahrs. Es wird ermittelt, indem das Einkommen nach den Absätzen 1 bis 3 durch zwölf geteilt wird. Grundlage der Einkommensermittlung sind der Einkommensteuerbescheid, Jahresverdienstbescheinigungen oder andere geeignete Unterlagen. Liegt ein erforderlicher Einkommensteuerbescheid zum Zeitpunkt der Einkommensermittlung nicht vor, gilt als Grundlage für die Festsetzung der Gebühr der letzte Einkommensteuerbescheid. Das darin ausgewiesene Einkommen ist für jedes zurückliegende Jahr um 3 vom Hundert zu erhöhen. Sofern zum Zeitpunkt der Einkommensermittlung die entsprechenden Unterlagen noch nicht vorgelegt werden können, ist aufgrund der Angaben des Einkommensbeziehers ein vorläufiger Bescheid zu erstellen. Nach Vorlage der fehlenden Einkommensnachweise wird die Gebühr endgültig festgesetzt.
(5) Das nach § 6 zu berücksichtigende und nach den Absätzen 1 bis 4 berechnete durchschnittliche Monatseinkommen ist für das zweite und jedes weitere kindergeldberechtigte Kind von Alleinerziehenden, Ehepaaren und Lebenspartnern um jeweils 220 Euro zu reduzieren; bei eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaften gilt dies nur, soweit der Schuldner ein Elternteil des Kindes ist. Die Anzahl dieser Kinder ist durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen.
§ 8
Höhe der Benutzungsgebühr(1) Die Gebühr beträgt bei einem monatlichem Einkommen nach § 71. bis 1060 Euro 0,00 Euro2. über 1060 Euro bis 1500 Euro 16,00 Euro3. über 1500 Euro bis 2500 Euro 32,00 Euro4. über 2500 Euro 40,00 Euro.
(2) Für jedes Kind, das ausschließlich in den Ferien im Schulhort angemeldet ist, beträgt die Gebühr 2,50 Euro pro Tag. Besucht ein Kind auf schriftlichen Antrag der Eltern außerhalb der Ferienzeiten in begründeten Ausnahmefällen zeitlich begrenzt tageweise den Schulhort, so gilt hierfür der gleiche Betrag.
(3) Werden innerhalb einer angemessenen Frist die erforderlichen Nachweise zur Einkommensermittlung nicht oder nicht vollständig vorgelegt oder erklären die Gebührenschuldner, dass sie keine Nachweise zur Einkommensermittlung vorlegen werden, erfolgt die Eingruppierung in die höchste Einkommensgruppe.
§ 9
Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände
(1) Die Anmeldung im Schulhort kann auch für eine regelmäßige Betreuung von nicht mehr als zehn Stunden in der Woche erfolgen. In diesem Fall ermäßigt sich die Gebühr nach § 8 Abs. 1 um 40 vom Hundert. Bei der Berechnung der Betreuungszeit bleiben Betreuungszeiten, die zwischen dem regelmäßigen Beginn und dem regelmäßigen Ende des Unterrichts anfallen, außer Betracht. Bei Änderungen der regelmäßigen Betreuungszeit wird die Gebühr ab dem Kalendermonat neu festgesetzt, zu dessen Beginn die geänderte regelmäßige Betreuungszeit vorliegt.
(2) Beträgt die Anzahl der Schultage in dem Monat, in dem die Schule beginnt, elf Tage oder weniger, ermäßigt sich bei Schulanfängern die Gebühr nach § 8 Abs. 1 um die Hälfte für diesen Monat; gleiches gilt bei Anmeldungen gem. § 9 Abs. 1. Bei weniger als fünf Schultagen entfällt die Gebühr für diesen Monat.
(3) Die Höhe der Betriebskostenbeteiligung nach § 8 Abs. 1 sowie § 9 Abs. 1 und 2 ermäßigt sich auf Antrag für jedes Kind von Alleinerziehenden, Ehepaaren und Lebenspartnern, das den Schulhort besucht, um jeweils 25 vom Hundert für je-des weitere Kind der Alleinerziehenden, Ehepaaren und Lebenspartnern, das gleichzeitig den Schulhort oder eine Kindertageseinrichtung oder die Kindertagespflege nach § 1 Abs. 1 und 2 des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes besucht. Bei eheähnlichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaften gilt dies nur, soweit der Schuldner ein Elternteil des Kindes ist. Die Anzahl dieser Kinder und der gleichzeitige Besuch der Einrichtung nach Satz 1 ist durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen.
(4) Wer im laufenden Zeitraum der Hortbetreuung Empfänger von Leistungen
1. zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetz-buch,
2. zur Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch,
3. nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
4. nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes
ist, wird auf Antrag und bei Vorlage geeigneter Unterlagen frühestens ab dem Kalendermonat der Antragstellung für die Dauer des Bezugs dieser Leistung von einer Beteiligung an den Betriebskosten befreit. Das Entfallen dieser Leistungen hat der Schuldner dem Schulträger unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Gebühr wird ab dem Kalendermonat neu festgesetzt, zu dessen Beginn die Leistungen nicht mehr vorliegen. Für ein Kind, für das Hilfe zur Er-ziehung nach § 34 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gewährt wird, wird bei Vorlage geeigneter Unterlagen keine Gebühr erhoben. Satz 4 gilt für Hilfe zur Erziehung nach § 33 SGB VIII entsprechend, sofern den Pflegeeltern nicht das Sorgerecht für das Pflegekind übertragen wurde.
(5) Für Eltern, die einen von der Landeshauptstadt Erfurt ausgestellten Sozialaus-weis nachweisen können, gilt § 9 Abs. 4 gleichermaßen.
(6) Für den Kalendermonat Juli eines Schuljahrs wird keine Beteiligung an den Betriebskosten erhoben. Dies gilt nicht für Kinder, die den Schulhort tageweise bzw. ausschließlich in den Ferien besuchen.
§ 10
Änderungstatbestände
(1) Bei einer Änderung der Anzahl der Kinder, für die ein Kindergeldanspruch besteht bzw. die gleichzeitig eine andere Einrichtung besuchen, wird die Gebühr ab dem Kalendermonat neu festgesetzt, zu dessen Beginn die Änderung vorliegt.
(2) Abweichend von § 7 Abs. 4 ist das laufende Monatseinkommen zugrunde zu legen, wenn das laufende Bruttomonatseinkommen um mindestens 20 vom Hundert höher oder niedriger ist als das durchschnittliche Bruttomonatseinkommen des dem jeweiligen Schuljahr der Hortbetreuung vorangegangenen Kalender-jahrs und seine voraussichtliche Erzielung für die Dauer des laufenden Kalenderjahrs glaubhaft gemacht wird. Vermögenseinkommen und jährliche Sonder-zuweisungen, die im laufenden Kalenderjahr anfallen, werden anteilig hinzugerechnet. Die Gebühr wird zunächst vorläufig festgesetzt; ihre endgültige Festsetzung erfolgt nach Ablauf des laufenden Kalenderjahrs. Treten Änderungen im Sinne des Satz 1 nachträglich ein, erfolgt eine Neufestsetzung frühestens ab dem Kalendermonat, zu dessen Beginn die Einkommensänderung vorliegt. Einkommenssteigerungen in dem in Satz 1 bestimmten Umfang sind dem zuständigen Schulträger unter Vorlage geeigneter Unterlagen unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
§ 11
Auskunftspflichten
(1) Grundlage der Einkommensermittlung sind der Einkommenssteuerbescheid, Jahresverdienstbescheinigungen oder andere geeignete Unterlagen. Diese sind von den Gebührenschuldnern zusammen mit dem ausgefüllten Hortantrag vollständig in Kopie einzureichen.
(2) Einkommensänderungen sowie Änderungen bei der Anzahl der Kinder, für die ein Kindergeldanspruch besteht bzw. die gleichzeitig eine andere Einrichtung besuchen, sind dem Schulträger unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(3) Die Landeshauptstadt Erfurt ist berechtigt, die der Beteiligung an den Betriebskosten zugrundeliegenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Gebührenschuldner jederzeit zu überprüfen; im Falle falscher oder unterlassener Angaben kann die Beteiligung an den Betriebskosten rückwirkend neu fest-gesetzt werden.
§ 12
Festlegung der Gebühren
Die Landeshauptstadt Erfurt erlässt einen Gebührenbescheid, aus dem die Höhe der Betriebskostenbeteiligung nach Maßgabe dieser Satzung hervorgeht.
§ 13
Übergangsbestimmung
Für die Betreuung von Kindern in Schulhorten während des Schuljahrs 2012/2013 gilt die Gebührensatzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Erfurt vom 30. November 2004 fort. Bei Widerspruchs- und Klageverfahren, deren Gegenstand Betriebskostenbeteiligungen sind, die auf der Grundlage der genannten Satzung in der jeweils geltenden Fassung erhoben wurden, findet diese Anwendung.
§ 14
Inkrafttreten
Die Satzung tritt zum 01.08.2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 30. November 2004 außer Kraft.
Das Bild vom Tollen Jahr in Erfurt 1509 sollte Mahnung sein für eine solide Finanzpolitik
Gestern zum grundsätzlichen politischen Teil, heute zum eher trockenen Teil – den Zahlen zum Haushaltsentwurf des Oberbürgermeisters: Der Haushalt 2013 sieht Mehrausgaben im Vergleich zum ursprünglichen Haushaltsentwurf 2012 in Höhe von rund 12,5 Millionen Euro vor.
Von 644,43 Millionen Euro steigt er auf 656,93 Millionen. Dabei steigt allerdings lediglich der Verwaltungshaushalt (u.a. Sozial-, Personal- und Verwaltungskosten) um über 15 Millionen, während der Vermögenshaushalt (Investitionen) um 2,7 Millionen sinkt.
Nach Aussage der Verwaltung machen sich vor allem die steigenden Personalkosten und die Kosten für soziale Sicherungssysteme negativ bemerkbar. Die CDU Stadtratsfraktion hat immer sehr deutlich vor dieser sich abzeichnenden Entwicklung gewarnt. Dies ist in allen Reden zu den vorangegangenen Haushalten nachlesbar – Reaktionen hat es bei der Spitze der Stadtverwaltung nicht ausgelöst.
Allein die Personalkosten sind in den letzten Jahren immer weiter explodiert. Im Jahr 2011 waren es 138,1 Millionen, im Jahr 2012 waren es 145,9 Millionen, 2013 sollen es 153,8 Millionen weden und im Jahr 2014 dann 154,3 Millionen. Ein großer Teil der Steigerungen in den Jahren 2012 und 2013 resultiert zwar aus den Tarifsteigerungen, aber die gibt es anderswo auch. Allerdings sollen auch im kommenden Jahr wieder 60 Stellen in der Stadtverwaltung extern besetzt werden und die Prokopf Ausgaben für die Personalausgaben steigen kontinuierlich. Die Personalkosten betragen nunmehr 765,98 Euro pro Einwohner, damit liegt Erfurt im Vergleich der ostdeutschen Landeshauptstädte weit vorne.
Um den Haushalt überhaupt rund zu bekommen, hat der Oberbürgermeister im Wesentlichen zu drei Instrumenten gegriffen, die bei den Genossen stets oben auf der Handlungsliste stehen.
Erstens es werden Schulden gemacht. 17 Millionen Euro neue Schulden sollen es 2013 werden (2012 waren es 7 Millionen). Damit steigt der Schuldenstand in Erfurt auf 163,2 Millionen Euro zu Lasten kommender Generationen. In Zeiten wo sonst überall Schulden abgebaut werden, ist dies ein Offenbarungseid!
Zweitens werden die notwendigen Investitionen noch weiter zurück gefahren. Um 4,4 Prozent sinken die Investitionen. Angesichts des desolaten Zustands vieler Straßen, Schulen und Kitas ist dies ein Kostenberg, der weiter vor uns hergeschoben wird. Schon für 2012 hatte der OB die vollständige Sanierung aller Erfurter Kitas vollmundig versprochen. Wir sind weit davon entfernt, obwohl bei einigen Kitas die Betriebserlaubnis abläuft!
Als drittes „Rezept“ gibt es bei Rot-Rot-Grün den Griff in die Taschen der Bürger. Die Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer sind allerdings schon seit der letzten Haushaltsbeschlussfassung auf Höchststand und auch die Kulturförderabgabe gibt es schon. Also sind nun die Eltern und Familien bei Rot-Rot-Grün dran. Es wird eine „Gebührenanpassung“ für Krippen, Kitas und Horte angekündigt, die Satzungsentwürfe dazu gibt es noch nicht. Also kann zunächst nur spekuliert werden wie tief der Griff in die Tasche der Eltern sein wird.
Im Haushalt werden zunächst dazu „Mehreinnahmen“ in Höhe von 134.000 Euro bei Hortgebühren, 144.000 Euro bei Kita-Gebühren und 500.000 Euro bei Krippengebühren aufgelistet. Dies sind allerdings nur die kommunalen Einrichtungen. Bei den Freien Trägern der Kitas wird nur darauf verwiesen, dass sie 329.000 Euro weniger bekommen, weil sie ja Mehreinnahmen durch die Gebührensatzung hätten. Da zu dieser Gebührensatzung die Eltern und Träger umfänglich beteiligt werden müssen, ist es fraglich ist, ob diese Gebührenordnung im Juli beschlossen werden kann, zumal bis jetzt der Entwurf nicht vorliegt. In Kraft treten könnte die Erhöhung sowieso erst zum Start des neuen Kita-Jahres im August/September und wird daher umso höher ausfallen, wenn diese Einnahmesummen erreicht werden sollen.
Im Haushaltsentwurf ist auch die neue Multifunktionsarena enthalten. 35,2 Millionen weist der HH dazu aus, davon 29,4 Millionen vom Freistaat. Ob und wo sich die notwendigen Investitionen in die Umfeldgestaltung finden, ist beim ersten Lesen des Haushalts nicht erkennbar. Wir werden uns intensiv in den nächsten Tagen und Wochen intensiv mit dem Haushalt auseinander setzen und darüber informieren.
Das Bild vom tollen Jahr in Erfurt mahnt im Ratssitzungssaal. Damals wurden die Stadtoberen sehr nachdrücklich von den Bürgern der Stadt für ihre verfehlte Politik zur Verantwortung gezogen 🙂
Keine guten Nachrichten aus dem Rathaus!
Über ein halbes Jahr mussten wir nun auf den Haushaltsentwurf der Landeshauptstadt Erfurt für das Jahr 2013 warten. Seit Mai 2012 wird zwar wohl daran gearbeitet fertig, aber er wurde nicht fertig. Der vorangegangene Doppelhaushalt 2011/2012 war da schon längst überholt und wurde da „es sich sehr früh abzeichnete, dass die Planwerte nicht eingehalten werden können“ (Zitat Stadtverwaltung) am Ende gleich durch drei Nachtragshaushalte ersetzt.
Bereits letzte Sommer zeichnete sich damit ab, dass die Verhandlungen zum HH 2013 noch schwerer werden würden. Die Finanzbeigeordnete erklärt, dass die Diskrepanz zwischen den Anmeldungen und Wünschen und der tatsächlichen Finanzlage gewaltig gewesen sei. Wir hatten als CDU Fraktion bereits bei der Beschlussfassung zum Doppelhaushalt gewarnt und ein Umsteuern gefordert.
Die Personalkosten und Sozialleistungen erdrücken den Haushalt der Stadt – indes passiert ist in beiden Bereichen nichts. So musste dann der Oberbürgermeister im Herbst einräumen, dass er keinen fristgemäßen HH-Entwurf vorlegen könne und erst noch den Landeshaushalt abwarten wolle. Von einer Deckungslücke von 30 Millionen Euro war da die Rede. Im Januar bei der Beschlussfassung zum Landeshaushalt gab es für Erfurt noch einmal rund sieben Millionen Euro mehr, aber auch dies versetzte den OB nicht in die Lage, einen ausgeglichenen HH-Entwurf vorlegen zu können.
Hinter den Türen des Rathauses wurde weiter „gerungen“, aber die drei bzw. fünf von der „Zankstelle“ konnten sich offensichtlich nicht mit dem OB einigen und es fehlte die Kraft auf den Tisch zu hauen. Während der eine Beigeordnete mehr Geld für Investitionen in die Infrastruktur forderte und die andere Beigeordnete darauf bestand, von ihrem Anteil der Sozialausgaben nichts „opfern“ zu wollen, versuchte die Finanzbeigeordnete das Geld zusammen zu halten. In der Zwischenzeit stieg die Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger, ob und wenn ja, welchen Haushalt es wann geben würde.
Seit Freitag letzter Woche liegt nun den Stadträten ein Haushaltsentwurf vor und er ist enttäuschend! Wenn dies das Ergebnis eines monatelangen „Tauziehens“ sein soll, waren schwache Partner an den Seilen. Die ganze Verzögerung, diente offensichtlich nur dazu, zeitlichen Druck aufzubauen und nun den HH in aller Eile noch vor der Sommerpause ohne lange Diskussionen über die Bühne zu bringen.
Vom 27. bis 30. Mai finden die Anhörungen in den Fachausschüssen statt. Am 12. Juni wird der HH in erster Lesung in den Stadtrat eingebracht, bis 19. Juni ist die Frist für Änderungsanträge, am 27. Juni Abschlussberatung im Finanzausschuss und am 3. Juli soll der Haushalt 2013 beschlossen werden. Da bleibt wenig Zeit für Bürgerbeteiligung, vielleicht ist aber gerade dies auch von Rot-Rot-Grün gewollt. Die CDU Fraktion wird hingegen frühzeitig den Dialog mit den Träger suchen (wie schon im Dezember bei der vorläufigen Haushaltsführung) und die Bürgerinnen und Bürger über den Haushaltsentwurf informieren.
Vor dem Rathaus demonstrierten die Bürgerinnen und Bürger für die HärtefallregelungAbwasser – Solidarität auf Umwegen
Das Thema „Abwasser“ ist mit der Ratssitzung am 24. April 2013 endlich abgeschlossen. Zwar hatte die SPD-Fraktion vor, einen erneuten Verweis zur Ausschussberatung zu beantragen, jedoch konnte die CDU-Fraktion dies mit einem zielgenauen Dringlichkeitsantrag abwenden. Der CDU-Antrag, dem sich dann SPD, Linke und Freie Wähler anschlossen, wurde lediglich geringfügig geändert. Das Hauptziel unserer Fraktion, die finanzielle Entlastung von Haushalten ohne Anbindung ans Abwassernetz, blieb erhalten und wurde in großer Mehrheit vom Stadtrat bestätigt. Für die Fraktion erklärte Jörg Kallenbach: „Die betroffenen Bürger haben keinerlei Chance, auf diese dramatische Kostenentwicklung Einfluss zu nehmen, und müssten sich ihrem Schicksal ergeben. Daher sind sie jetzt auf die Unterstützung des Stadtrates angewiesen.“ Längerfristig jedoch sollte jedoch ein Anschluss an das Abwassernetz geschehen.
Kein Ende vom Lied – Reit- und Therapiehof Stotternheim: Stadtverwaltung wagt erneut vergeblichen Dolchstoß
Nicht überraschend kam die neuste Vorlage des Oberbürgermeisters zum Reit- und Therapiehof Stotternheim. Diese sah vor, den Stadtratsbeschluss zum Erhalt des Hofes aufzuheben. Damit hätte die Verwaltung dem Verein das endgültige Aus für seine Arbeit gegeben. Die Vorlage wurde, nach einer emotionalen Wortmeldung des Fraktionsvorsitzenden Michael Panse, mit den Stimmen der CDU-Fraktion und letztlich einer Stimme Mehrheit abgelehnt.
Einigkeit gab es im Stadtrat zu einer klaren Positionierung gegen Rechtsextremisten
Die vollmundigen Versprechen von SPD und Grünen, zum Erhalt des Reithofes sind gestern deutlich zusammengeschrumpft. Die heutige Vorlage des Oberbürgermeisters, den Beschluss aus der vorletzten Ratssitzung aufzuheben ist ein Schlag ins Gesicht der engagierten Kinder und Jugendlichen in diesem Verein. Die CDU-Fraktion wird den Reitverein auch weiterhin in seiner wichtigen Arbeit unterstützen, bis vernünftige Perspektiven gefunden sind. Einer der Arbeitsaufträge für die Verwaltung mit dem Verein eine Lösung zu finden könnte selbstverständlich umgesetzt werden. Ich habe den Eindruck, die Verwaltung wollte nie wirklich eine Lösung!
Gewerbeflächen müssen auf Anfrage bereit stehen
Stadtrat Jörg Kallenbach erklärte gleich zu Beginn seines Redebeitrages, dass in Anbetracht der Situation fehlender Gewerbeflächen die Stadt Erfurt mit Blick auf Investitionen von Unternehmen auf Dauer nicht mehr handlungsfähig sei.
Erfreut konnten wir Manfred Wohlgefahrt nach langer Krankheit wieder im Stadtrat begrüßen
Bisher gäbe es zudem keinerlei Signal seitens der Stadtverwaltung, wie sich diese Lage ändern könnte. Als Indikator für einen Engpass in diesem Bereich erwies sich in den vergangenen Monaten die Diskussion um das Gewerbegebiet bei Urbich. Um einerseits attraktive Gewerbestandorte für Unternehmen zu schaffen, aber auch andererseits Bürgerinteressen angemessen berücksichtigen zu können, muss sich die Stadt aus dieser Knappheit schnellstens befreien. Einen Versuch startet die CDU-Fraktion mit der Drucksache „Neue Gewerbegebiete für attraktive Arbeitsplätze“. Kallenbach betonte gegenüber den Kritikern aus den anderen Fraktionen: „Wenn Investoren nach Erfurt kommen, müssen entsprechende Flächen bereits bereit stehen und nicht erst geschaffen werden. Die Vorlage wird jetzt in den Ausschüssen für Stadtentwicklung und Umwelt sowie für Wirtschaft und Beteiligung vertiefender beraten.
Vor dem Erfurter Rathaus und auch darin gibt es derzeit große Baustellen!
Inzwischen zeichnen sich alle Stadtratssitzungen dadurch aus, dass sie sich endlos in die Länge ziehen. Auch am Mittwoch ging es wieder bis kurz vor Mitternacht. Und leider gibt es auch noch einen zweiten Trend. Den Stadtratsfraktionen von Rot-Rot-Grün sind die belange der Ortsteile glaichgültig. Zum Reit- und Therapiehof Stotternheim verweigerten SPD und Grüne nun sogar schon die Beantwortung von dringlichen Stadtratsanfragen. Der Bürgerantrag aus Urbich wurde versenkt und das Votum des Ortsteilrates zum Festplatz in Marbach ignoriert.
Lediglich beim Bürgerantrag „Ehrenamt ernst nehmen – Erfurter Vereine von Kostenlast befreien“, den die CDU-Fraktion maßgeblioch mit initiiert und mitgetragen hat, konnten bzw. wollten sie sich dann doch nicht verweigern. der Antrag wurde in der Fassung des OSO mit breiter Mehrheit beschlossen. Für die Jugendarbeit wurden nun doch die Mittel ohne Sperren für das ganze Jahr frei gegeben. Wir haben den Antrag des Jugendhilfeausschusses natürlich mitgetragen. Allerdings ist ein Haushaltsentwurf immer noch nicht in Sicht. Dieser soll (eventuell) dann Ende April kommen. Nach allem was bis jetzt davon durchsickert, wird es dann heftig. mit heißer Nadel strickt die Verwaltung an einer neuen Kita-Gebührensatzung (natürlich mit Erhöhungen) Investititionen finden kaum noch statt und nun muss auch noch das Stadionprojekt eingearbeitet werden. Heute hat zwar die EU grünes Licht gegeben, aber in Erfurt verabschieden sich SPD und Grüne gerade von den einmal vereinbarten Rahmenbedingungen (Umfeldgestaltung und MAN-Straße). Auch die nächste Stadtratssitzung wird lang gehen 🙂
Zusammenfassung Stadtrat 20.3.2013
Plakatwerbung für Tagespflegemütter alleine wird sicher nicht ausreichen!
Auch im kommenden Kita-Jahr 2013/2014 wird die Bedarfsplanung für Betreuungsplätze für Kinder in Erfurt an die Grenze zu einer Mangelverwaltung kommen. Dies ist leider mein Fazit der im Jugendhilfeausschuss präsentierten Zahlen. Ab der kommenden Woche wird der Entwurf zum Bedarfsplan öffentlich werden und nach Stellungnahmen irgendwann dann im JHA und im Stadtrat zur Abstimmung anstehen.
Dass wir in diesem Bereich über Mangel reden hat drei Ursachen. Die erste Ursache ist außerordentlich erfreulich. Es werden seit Jahren in Erfurt mehr Kinder geboren, als sonst im Freistaat. Auf rund 2.000 Kinder hat sich die Zahl eingepegelt. Während man vor drei Jahren noch glaube dies wäre nur ein kurzer Boom (bis dahin waren es rund 1.700) geht man heute nun auch in der Stadtverwaltung davon aus, dass dieser Trend anhält. Da zudem Familien mit Kindern nach Erfurt ziehen steigt der Bedarf.
Der zweite Grund ist weniger erfreulich. Obwohl dies nicht ganz neu ist, hat die Stadt ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Es gibt nach wie vor einen hohen Sanierungsbedarf in den Kitas. Allein das Notwendigste umfasst rund 20 Millionen Euro. Die Wahlkampfankündigung des Oberbürgermeisters von 2006 (bis 2012 sind alle Kitas saniert) hieß im letzten Jahr noch bis 2014 nun aber wirklich. Jetzt ist klar, dies wird noch viele Jahre dauern. Erfurt nimmt zwar dankbar die Bundes- bzw. Landesmittel mit (in diesem Jahr vom Bund rund 1,6 Millionen) aber verstärkt nicht die eigenen Anstrengungen. 10 Millionen Investmittel bräuchten wir jährlich für die Kitas. In den letzten Jahren waren es aber immer nur zwischen 4 – 7 Millionen Euro.
Der dritte Grund ist politisch zwar von allen gewollt, aber offensichtlich für die zuständigen Verwaltungsstellen immernoch eine Überraschung. Ab dem 1. August 2013 gilt der uneingeschränkte Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem 1. Geburtstag. In Thüringen werden zwei Kommunen ihn voraussichtlich nur schwer umsetzen können Jena und Erfurt.
Vor diesem Hintergrund waren die vorgestellten Planungszahlen schon interessant. Erfurt sieht 2013/2014 rund 330 Plätze als Mehrbedarf vor. Dafür muss in den bestehenden Einrichtungen enger zusammen gerückt werden, auch wenn derzeit zwei Neubauten voorgesehen sind (Ringelberg und am Bundesarbeitsgericht, erstere ist allerdings nur ein Ersatzneubau für eine AWO-Kita). In 97 Kitas und 9 Kinderkrippen werden dann die Kinder betreut. Mit rund 90 Prozent Nutzungsquote rechnet das Jugendamt – ich glaube vor dem Hintergrund der Veränderungen am Arbeitsmarkt ist diese Zahl zu gering geplant.
Auch bei den Plätzen bei Tagespflegemüttern soll es mehr geben. Von 254 Plätzen auf 300 soll die Kapazität bei den 71 Tagespflegemüttern steigen. Ab 2015 sollen es dann 80 Tagespflegemütter mit rund 320 Plätzen für Kinder unter 2 Jahren sein. Um Tagespflegemütter wirbt das Jugendamt mit Plakaten. Ich habe gestern aber darauf hingewiesen, dass vor allem eine vernünftige Vergütung der Tagespflegemütter da helfen könne. Einen Stadtratsantrag der CDU hatten schon im vorletzten Jahr die Genossen abgeschmettert. Auch im Jugendhilfeausschuss versuchte der sozialdemokratische Ausschussvorsitzende das Thema gleich abzuwürgen.
Zwei Themen wurden zudem diskutiert. Die mittelfristige Sanierungsplanung für Kitas soll im April/Mai zwar vorliegen, aber die wesentlichere Frage wie viel Geld die Verwaltung für Sanierungen und Neubau ausgeben will wird erst bei der Haushaltsvorlage klar und der ist noch nicht in Sicht! Schneller soll eine einheitliche Gebührensatzung für Kitas in Kraft treten. Die zuständige Beigeordnete kündigte an, ab 1. August solle sie greifen. Ob dieses ehrgeizige Ziel realistisch ist bezweifle ich. Ihre letzte Vorlage vor über einem Jahr ging grandios baden und wurde kurz vor der Abstimmung im Stadtrat zurückgezogen. Problem ist auch dieses Mal, dass die Stadtverwaltung damit Mehreinnahmen erzielen will. Da die soziale Staffelung aber bleibt und einige Kitas derzeit noch bei Höchstsätzen von 148 Euro/monatlich sind, kann sich für einige Eltern der Betrag verdoppeln. Rund 280 Euro Kita-Höchstbetrag sind im Gespräch. Die freien Träger müssen aber zustimmen und die Eltern müssen beteiligt werden – und spätestens dann kracht es wieder, wie beim letzten Mal.
In der aktuellen Ausgabe des Infobriefs der CDU-Fraktion fassen wir noch einmal die Ergebnisse der letzten Stadtratssitzung zusammen. Der Reiterhof Stotternheim beschäftigt uns noch über die Stadtratssitzung hinaus, da die Verwaltung nicht bereit scheint, den klaren Stadtratsbeschluss umzusetzen.
Die Schulsituation in den Gymnasien und in Urbich standen ebenfalls als heftig diskutierte Themen auf der Tagesordnung und darüber hinaus gab es etliche Stadtratsanfragen von Mitgliedern der CDU-Fraktion.
Viel Spaß beim lesen!
Je kürzer die Tagesordnung, desto länger die Beratungszeit! Wieder einmal bestätigte sich die kommunalpolitische Regel im Erfurter Stadtrat. Bis zur Pause um 18.30 Uhr plätscherte die Beratung so dahin.
Der notwendigen Beratung in Dringlichkeit zu den fehlenden Kapazitäten an Erfurter Gymnasien verschlossen sich SPD und Linke. So wird dieser Antrag von nun auf normalem Weg in der nächsten Stadtratssitzung wieder kommen. Neben den Stadtratsanfragen und einem Wahlgang der Vertrauenspersonen des Wahlausschusses beim Amtsgericht drehte es sich der Pause um einen Dringlichkeitsantrag des Oberbürgermeisters bezüglich der außerordentlichen Hauptversammlung der KEBT AG.
Dabei ging es um die EON-Aktien und eine Ermächtigung für den OB bei der Hauptversammlung „zu handeln“. Trotz intensiver Be- und Überredungsarbeit des OB mochte die Stadtratsmehrheit nicht sogleich zur Beschlussfassung schreiten. Das Ganze wurde mehrheitlich in die Ausschüsse verwiesen und es wird wohl in der zweiten Februarwoche zu einer Sonderstadtratssitzung kommen. Die Hoffnung noch etwas vom gleichzeitig laufenden Handball WM-Viertelfinale Deutschland – Spanien im Fernsehen zu sehen, war mit dem nächsten Tagesordnungspunkt dann schon dahin. Drei Anträge von CDU, SPD und Linken drängten die Stadt zu mehr Aktivitäten beim Wohnungsbau und es folgte eine intensive Diskussion dazu.
Die in Auftrag gegebene Wohnbedarfanalyse liegt den Stadträten noch immer nicht vor (der Thüringer Allgemeinen schon). Zusagen der Stadtverwaltung und des Beigeordneten wurden nicht eingehalten und heute Abend sogar wieder in Frage gestellt. „Wir wissen nicht ob sozialer Wohnungsbaubedarf überhaupt besteht“ sagte der Beigeordnete Spangenberg. Der OB, der sonst gerne die wachsende Stadt Erfurt propagiert (Ziel 210.000 Einwohner) wird kleinlaut, wenn es um die Rahmenbedingungen geht und er schwieg dazu. Die Stadt Erfurt verschleppt notwendige Entscheidungen beim Kita- und Schulbau und nun auch beim Wohnungsbau, obwohl spätestens seit 2007 schon klar ist das Erfurt nicht schrumpft sondern wächst. Natürlich spielen die fehlenden Finanzen dabei die tragende Rolle, aber „Augenzuhalten“ hilft nicht. Bemerkenswert an der Diskussion war, dass die Grünen gegen die verstärkten Anstrengungen beim Wohnungsbau argumentierten. Am Nachmittag hatte die grüne Landtagsfraktion noch wortreich für den sozialen Wognungsbau gestritten, allerdings im Landtag und nicht im Stadtrat. Alle drei Anträge von CDU, Linken und SPD wurden in die Ausschüsse verwiesen. Wir werden das Thema aufmerksam im Blick behalten.
Der Planentwurf Urbich
Drittes „großes Thema“ war der Aufstellungbeschluss, Billigung des Vorentwurfs und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit URB 638 „Technologie- und Gewerbepark nördlich der Straße Am Herrenberg“. Die Urbicher Bürger fühlen sich überfahren, weil damit gleich drei Beschlüsse auf einmal gefasst werden sollen. Dieses Ü-Ei wurde den Bürgern bis jetzt nicht erklärt, wir wollten daher die Rücküberweisung in die Fachausschüsse und die Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt. Dies wollten auch die Grünen und die Freien Wähler. Die SPD nicht. Aber an „Tagen wie diesen“ ist alles bis zur Abstimmung offen. Da erklärte der SPD-Stadtrat Karsten Gloria er fühle sich argumentativ in den Reihen der Grünen wohl, da argumentierten die Linken gegen Bürgerbeteiligung – „das könne man doch noch im Verfahren klären“ meint Matthias Phlak. Und sogar die beiden ewigen Streithähne Jörg Schwäblein (CDU) und Wolfgang Beese (SPD) waren sich einig. Am 5. Februar soll es ein Bürgerforum in Urbich geben. Mein Vorschlag das Verfahren bis dahin zurückzustellen und zunächst den intensiven Dialog mit den Bürgern zu suchen wurde bei 17 Stimmen dafür und 20 Gegenstimmen abgelehnt.
Lediglich den dazu eingebrachten CDU-Ergänzungsantrag konnten wir noch im Beschlusstext „unterbringen“. Es wurde angefügt: „Insbesondere zum Schutz der angrenzenden Wohnnutzungen in den Ortsteilen Urbich und Herrenberg werden Schallemissionskontingente und angemessene Abstände mit Begrünung zwischen der vorhandenen Wohnbebauung und dem Gewerbegebiet festgesetzt.“
Ich bin sehr gespannt, wie die Bürgerinnen und Bürger in Urbich die Entscheidung aufnehmen werden.
Um 23 Uhr endete die Beratung des Stadtrats und das Kulturkonzept wurde als letzter Punkt der öffentlichen Beratung des Stadtrats zuvor noch (nach relativ kurzer Beratung) beschlossen.
Mahnung im Festsaal des Rathauses an das „Tolle Jahr“ 1505, als Erfurt pleite war…
Ab dem 1. Januar 2013 wird die Stadt Erfurt nun nach den Maßgaben der vorläufigen Haushaltsführung geführt. Dies bedeutet, dass nur für gesetzlich vorgegebenen Aufgaben und für Aufgabengebiete, für die der Stadtrat ausdrücklich Gelder freigegeben hat, Geld zur Verfügung steht.
Kurz vor Weihnachten hat der Stadtrat mit den Stimmen von SPD, Linken und Grünen dazu ein Maßnahmebündel beschlossen und für einige Haushaltsbereiche Sperren verfügt. Zudem gilt ab Januar die bereits beim letzten Haushalt gleich mit beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer.
Da die bisherigen Kürzungen und Sperren (nur die linke Bürgermeisterin glaubt, dass nicht endgültig ist) nicht andeutungsweise ausreichen um die Deckungslücke im geplanten Haushalt auszugleichen, wurde aus der Weihnachtsunruhe der Freien Träger nun eine Osterunruhe. Für die Monate Januar bis März erhalten die Träger ihre Zuschüsse, was danach passiert ist unklar. Im Jugendhilfeausschuss kündigte Frau Thierbach letzte Woche an, sie würde dann informieren, wenn sie mehr über die Haushaltsmittel wisse.
Der Verweis auf den noch zu beschließenden Landeshaushalt ist dabei wenig zielführend, weil längst klar ist was die Stadt Erfurt aus dem KFA erhält. Der Änderungsantrag der Koaltionsfraktionen, der kommende Woche beschlossen werden soll bezieht sich mit seiner Erhöhung um 70 Millionen für die Kommunen lediglich auf den sogenannten Garantiefond für notleidende Kommunen. Das ist Erfurt derzeit (noch) nicht.
Von einer Beruhigung der Situation ist Erfurt Gerüchten zufolge noch rund 17 Millionen Euro entfernt. So viel scheint wohl noch zu fehlen, um einen ausgeglichenen Haushaltsentwurf 2013 vorlegen zu können (und da sind schon alle Kürzungen, Sperren und Steuererhöhungen mit eingerechnet). Sowohl in der Fraktionssitzung, als auch in der heutige geschäftsführenden Kreisvorstandssitzung war der fehlende Haushaltsentwurf eines der wichtigen Beratungsthemen.
Gespräch mit Radio Frei zum HaushaltTA-Artikel Kürzungen der Jugendarbeit