
20 Jahre CDU Thüringen – 20 Jahre aktive Politik

Ihr Stadtrat für Erfurt


Neue und erweiterte Leistungen:
Das Gesetz ist richtig und stellt sicher, dass die derzeitige Betreuungssituation in Thüringen weiter verbessert wird. Es werden in dem Gesetz Rechtsansprüche formuliert, die es in keinem Kita-Gesetz eines anderen Bundeslandes gibt.
Erstmals wird ein gesetzlicher Betreuungsanspruch für Kinder ab dem ersten Geburtstag formuliert (Kritiker seien daran erinnert, dies gab es nicht einmal in der DDR!). Alle Eltern erhalten wenn sie diesen Betreuungsanspruch noch nicht nutzen ein Landeserziehungsgeld in Höhe von mindestens 150 Euro im Monat für die Dauer von 12 Monaten im Anschluss an das Bundeselterngeld. Andere Länder mit einem Landeserziehungsgeld schränken das Bezugsrecht durch Einkommensgrenzen ein.
Der Kita-Rechtsanspruch umfasst eine Garantie auf eine mögliche Betreuungszeit von 10 Stunden. Es wird ein Personalschlüssel von einer pädagogischer Fachkraft bei vier Kinder im ersten Lebensjahr, eins zu sechs im zweiten Lebensjahr, eins zu acht im dritten Lebensjahr und eins zu sechszehn im Alter zwischen dritten Lebensjahr bis zur Einschulung festgelegt.
Hinzu kommt noch ein Personalanteil pro Kind für Leitungstätigkeit. In jedem Fall werden auch Kleinsteinrichtungen über mindestens zwei VbE verfügen.
Die notwendig vorzuhaltende Fläche in Kindertageseinrichtungen wird klar definiert.
Damit werden die wesentlichen Forderungen des Volksbegehrens umgesetzt.
Die Kommunen erhalten zukünftig 170 Euro im Monat für jeden belegten Platz bei Kindern im ersten Lebensjahr (bis jetzt 100), 270 für Kinder zwischen dem 1. und 3. Geburtstag (bis jetzt 100 zwischen 1. und 2. Geburtstag und 150 zwischen 2. und 3. Geburtstag), sowie 130 für alle Kinder zwischen 3. Geburtstag und Schuleintritt (bis jetzt 100 Euro).
Hinzu kommen noch 30 Euro je Kind/jährlich Fortbildungskosten, die Kosten für Praktikanten und die Förderung von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern sowie Kindern mit Frühförderbedarf.
Die Kommunen erhalten weiterhin eine Infrastrukturpauschale von 1000 Euro pro neugeborenen Kind.
Zur Finanzierung der Verbesserungen erbringt das Land eine beträchtliche Mehrleistung von bis zu 100 Millionen Euro und verdoppelt fast die direkten Zuschüsse zur Kinderbetreuung.
Im Vergleich zum Entwurf des Volksbegehrens und den ursprünglichen Entwürfen der Koalition werden bei den Kindern zwischen den 1. und 3. Geburtstag nicht für alle Kinder jeweils 170 Euro an die Kommunen bezahlt sonder für jeden belegten Platz 270 Euro.
Diese Regelung ist berechtigt und war wichtig, weil ansonsten das Gesetz nicht als Kita-Ausbauprogramm sondern als kommunale Abwrackprämie für Kita- und Krippen-Plätze bei unwilligen Kommunen gewirkt hätte.
Im Klartext: es hätten insbesondere die Kommunen Vorteile gehabt, die (noch) nicht ausreichend Plätze für Kinder unter 3 Jahren vorhält und sich mit den Anstrengungen diese Plätze zu schaffen „Zeit lässt“.
Unter diesem Gesichtspunkt ist aber auch der § 25 des jetzigen Gesetzentwurfes der Koalition noch zu prüfen. Darin wird den Kommunen eine Übergangsfrist zur Schaffung von Plätzen und den verbesserten Betreuungsrelationen eingeräumt, obwohl sie bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes die volle Geldleistung erhalten.
Kritik der Kommunen, Träger und anderen Fraktionen
Die kritischen Anmerkungen des Präsidenten des Gemeinde- und Städtebundes Michael Brychcy (TLZ 21.1.2010) kann ich nicht nachvollziehen. Als stellvertretender Vorsitzender der CDU-Stadtratsfraktion in Erfurt kenne ich die kommunalen Finanznöte. Allerdings ist es unredlich, Verbesserungen in diesem Bereich pausenlos anzumahnen und von vornherein eine kommunale finanzielle Beteiligung abzulehnen. Die Kommunen werden in einem erheblichen Umfang durch dieses Gesetz entlastet. Thüringen leistet damit den höchsten prozentualen Finanzierungsanteil als Land.
Prof. Opielka hat bei seiner Evaluation der Familienoffensive unter anderem empfohlen, dass Land, Kommunen und Träger sich zusammen beraten sollen, welcher Betreuungsschlüssel notwendig ist und welchen zusätzlichen Finanzierungsanteil dazu Land, Kommunen und Träger leisten können und wollen. Ich erkenne dazu derzeit bei den Kommunen und den Trägern keinerlei Bereitschaft.
Zum Beratungsablauf bin ich von der aktuellen Kritik ebenso überrascht. Kein Thema im Sozial- und Bildungsbereich ist in den letzten fünf Jahren so intensiv und mit durchaus sehr gegensetzlichen Positionen diskutiert worden, wie die Familienoffensive. Sämtliche Positionen der handelnden Akteure sind aus zig Diskussionsrunden bekannt.
Im Koalitionsvertrag haben CDU und SPD eine zügige Verbesserung angekündigt. Wenige Tage nach der Koalitionsbildung begann die Arbeit an einem neuen KitaG, was die Opposition nicht davon abhielt sofort den Gesetzentwurf des Volksbegehrens mit allen darin enthaltenen Mängeln als „ihren Gesetzentwurf“ einzubringen.
Da CDU und SPD insbesondere bei der Finanzierung unterschiedlicher Auffassung waren überrascht mich die Intensität der Verhandlungen zwischen beiden Partnern nicht. Dies nun dem Fraktionsvorsitzenden der CDU Mike Mohring anzulasten, wird dem Beratungsverlauf nicht gerecht. Neben den unbestreitbar gewollten Verbesserungen, führt dieses Gesetz zu Mehrkosten von bis zu 100 Millionen Euro für das Land. Bei der gegenwärtigen Finanzsituation gebietet es die Verantwortung für das Land, den Schuldenberg zu begrenzen. Darüber hinaus tragen die Regierungsfraktionen und insbesondere deren Fraktionsvorsitzende die Verantwortung gute und mehrheitsfähige Gesetzentwürfe in den Landtag einzubringen. Im Gegensatz zu den Oppositionsfraktionen haben sie deshalb die Inhalte des Gesetzentwurfs des Volksbegehrens genau geprüft und nicht eins zu eins übernommen.
Eine von den Verbänden der Liga geforderte umfängliche Anhörung wird sicher im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens stattfinden.
Vor einer Einbringung des Gesetzes jedoch alle Beteiligten umfänglich anzuhören, hätte angesichts des Erwartungs- und Handlungsdrucks nicht funktioniert. Das Gesetz soll zum Beginn des Kita-Jahres 2010-2011 greifen, dass heißt es muss vor der Sommerpause in zweiter Lesung beschlossen werden.
Bereits jetzt kritisieren aber Vertreter des Volksbegehrens, in Unkenntnis parlamentarischer Fristen und Beratungsabläufe, dass das Gesetz nicht im Januar gleich beschlossen wird.
Es bleibt aber dabei, die Verantwortung für im Landtag zu beschließende Gesetze müssen die Abgeordneten und Fraktionen tragen. Anregungen, Forderungen und Wünsche sind gewünscht aber die Gesetzgebungskompetenz ist per Verfassung im Freistaat Thüringen klar geregelt. Regierungsfraktionen und Oppositionsfraktionen werden diesen Prozess gestalten. Im Rahmen der Verfassung hat auch das Volksbegehren seinen Handlungsspielraum.
Ich begrüße den vorgelegten Gesetzentwurf ausdrücklich. Darin finden sich viele Forderungen aus dem Gutachten von Prof. Opielka umgesetzt und das Gesetz dient dazu die gute Betreuungssituation in Thüringen auszubauen.
Der Entwurf zum Kita-Gesetz hier:
Mit Blick auf die Entwicklungen im Bereich der Kinderbetreuung für die unter Dreijährigen appelliert der familienpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion eindringlich an die Stadtverwaltung und das Jugendamt. “Wir müssen dringend die Situation der Tagespflegemütter und -väter verbessern , wenn wir die Betreuung für unsere Kleinsten sicherstellen und jungen Familien unterstützen wollen.”
Tagespflege ist laut dem Thüringer Kindertagesstättengesetz der Kinderkrippe gleichgestellt. In kleinen Gruppen von bis zu fünf Kindern sorgen sich die Tagesmütter und -väter um Ihre Schützlinge. Auch der Thüringer Bildungsplan wird hierbei umgesetzt. Diese mit der Kinderkrippe vergleichbare Betreuung lässt sich jedoch an der Bezahlung und Finanzierung nicht ablesen. So bleibt bei vielen Tagesmüttern und -vätern nach Abzug Ihrer Betriebskosten kaum etwas übrig. Vor allem dann, wenn Sie ab einem bestimmten Einkommen verpflichtet sind, Steuern zu zahlen.
“Die CDU-Fraktion hat sich im Stadtrat im Dezember deshalb entschieden gegen die Kürzungen der Vergütung für die Kindertagespflege und weitere Einsparungen im Jugendhilfebereich ausgesprochen.”
Die Stadt Erfurt hatte bisher für die Tagespflege eine etwas höhere Vergütung gezahlt, als sie gemäß Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses verpflichtet ist. “Nun will Andreas Bausewein seine “soziale Wohltat” wieder einkassieren.”, meint Michael Panse. Doch gerade das ist der falsche Weg. Denn viele Tagespflegemütter und -väter geben auf.
Mit dem neuen Thüringer Kita-Gesetz, was zur Zeit in der Koalition verhandelt wird, wird ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder ab einem Jahr verbindlich festgesetzt. “Auf diese individuellen Betreuungsangebote kann und sollte die Stadt Erfurt somit nicht verzichten, zumal Krippenplätze hier ohnehin Mangelware sind.
Frau Thierbach trägt hierbei besondere Verantwortung. Sie muss sicherstellen, dass für die Erfurter Kinder ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Es braucht nicht viel Weitblick, um zu verstehen, dass eine kurzfristige Einsparung durch Kürzung der Vergütungen für die Kindertagespflege, die Stadt und Ihre Familien am Ende teuer zu stehen kommt.
“Wir müssen überlegen, wie wir mehr Tagespflegeplätze schaffen können. Denn ein Tagespflegeplatz kostet deutlich weniger als ein Krippenplatz. Aber Tagespflege muss sich lohnen und so war es fahrlässig, die Vergütung weiter zu reduzieren.
Nicht zuletzt beschneidet das Jugendamt mit der Benachteiligung der Tagespflege die Freiheit der Eltern, selbst über die für die passende Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind zu entscheiden.”, so Michael Panse.







Aber der Ruf nach einem eigenen Vizekanzler für die CSU, wird wohl als politische Forderung die nächsten Wochen nicht überleben.
Sehr nachdenklich macht mich allerdings die Forderung der FDP auf die nächste geplante Kindergelderhöhung zu verzichten und stattdessen Bildungsgutscheine zu verteilen. Das Gutscheinmodell als Forderung, ob nun für Kita-Besuch oder Bildung, kennen wir in Thüringen sonst nur aus der linken Ecke. Dagegen haben sich CDU, Familienverbände und, welch Wunder, nun auch die Linken positioniert. Während Familienverbände und CDU auch in der Vergangenheit stets mehr direkte familienunterstützende (auch finanzielle) Leistungen gefordert haben, war die Linke bis jetzt regelmäßig am toben, wenn es um das Landeserziehungsgeld ging. Mich ärgert sehr, dass jetzt auch die Liberalen den Familien und Eltern misstrauen! Familien brauchen Unterstützung und Zuspruch, kein Misstrauen und Entmutigung.
Offensichtlich hat dies auch die Bischöfin Frau Käßmann aus dem Blick verloren, als sie gegen das Bundeseltern- bzw. Bundeserziehungsgeld argumentierte. Vorgestern erhielt sie dann noch einmal Applaus der Linken, als sie gegen den Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr argumentierte. Manchmal darf man da auch als evangelischer Christ mal sagen, dass man sich nicht in allen Positionen von evangelischen Kirchenvertretern direkt vertreten sieht (in Erfurt haben wir das ja schon mehrmals erlebt).
Heute nun eröffneten die meisten Zeitungen mit den Klagen der Kommunen zu ihrer Finanzsituation. Aus dem Erfurter Stadtrat kennen wir die Hiobsbotschaften des Oberbürgermeisters schon aus der letzten Stadtratssitzung. Einzelne Landkreise, wie der Unstrut-Hainich Kreis (SPD Zanker regiert dort) sind schon pleite. Diese Probleme lassen sich aber nicht mit unredlicher Argumentation lösen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund macht jetzt Front gegen den ab 2013 geplanten Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Sie behaupten, dass statt 750.000 Plätzen hierfür 1,3 Millionen benötigt würden. Der Hauptgeschäftsführer des Kommunalverbandes Gerd Landsberg behauptet, dass nicht 35 Prozent an Plätzen für die Kinder unter drei Jahren benötigt würden sondern zwei Drittel der Eltern mit Kindern unter drei Jahren einen Platz benötigen, im Osten sogar noch mehr.
Dies ist aber Unfug! Hilfreich wäre es für den Städte- und Gemeindebund gewesen, wenn man da mehr auf die Erfahrungen der ostdeutschen Bundesländer gesetzt hätte.
Falsch ist, dass 66 % der Eltern der Kinder unter drei Jahren einen Kita-Platz suchen. Richtig ist, und dies belegen die Zahlen aus Thüringen, dass bei einem bestehenden Rechtsanspruch 76 Prozent der zwei bis drei Jahre alten Kinder einen Platz in Anspruch nehmen. Bei den ein bis zwei Jahre alten Kindern sind es knapp über 50 Prozent, nach den Erfahrungen aus Sachsen-Anhalt. Bei den Kindern unter einen Jahr sind es lediglich 2 Prozent. Wenn man diese Zahlen zusammen zieht sind es sehr wohl rund 35 Prozent aller Kinder unter drei Jahren, aber eben keine 66 Prozent! Die Forderung des Städte- und Gemeindebundes an die Bundesregierung nach einer Einschränkung des geplanten Rechtsanspruchs ist nicht nur politisch falsch, sondern basiert auch auf einer fehlerhaften Argumentation.
Notwendig ist Beides – mehr Kita-Plätze mit einemn Rechtsanspruch und direkte finanzielle Unterstützung für die Eltern. Eine Ausweitung des Bundeselterngeldes bzw. ein Bundeserziehungsgeld gehört dazu. Ebenso notwendig sind Hilfeangebote für Familien. Vertrauen, Hilfe und Unterstützung für junge Eltern müssen das Gebot für Politik und Gesellschaft sein! Davon sollten sich Frau Käßmann, die FDP und der Städte- und Gemeindebund leiten lassen.
Die Zeit zum Jahresbeginn ist traditionell für die Medien nicht ganz leicht mit Meldungen zu füllen. Jahresrück- und ausblicke sind gehalten und das politische Alltagsgeschäft läuft noch nicht wieder. Ausreichen Chancen also für Themen, die es sonst schwer hätten…
Bei der Lektüre der Thüringer und Überregionalen Zeitungen (dafür habe ich hier bei der Kur genug Zeit) sind mir einige Punkte aufgestossen. Das CSU und FDP vor Kraft kaum laufen können – OK Dreikönigstreffen.



