Danke Wolf Biermann!

Vor neun Jahren schrieb Wolf Biermann im Focus (44/1999) die zutreffende Beschreibung: „Das Rot der SPD ist Schminke, und das Rot der PDS ist Blut.“. Ich habe daran gedacht, als ich den heutigen Spiegel gelesen habe. In der heutigen Ausgabe des Spiegel (51/2008) schrieb Wolf Biermann auf Seite 159 einen überaus lesenswerten Artikel über seinen Freund den DDR-Dissidenten Jürgen Fuchs. Er schilderte, wie sich sein Freund der „Fuchs“ fühlen würde, angesichts des von den Linken produzierten Skandals im Thüringer Landtag. Deren Weigerung die Landtagsadresse Jürgen-Fuchs-Straße 1 anzunehmen erklärt er anschaulich mit den Worten „Die Liebe höret nimmer auf – aber auch nicht der Hass“. Jürgen Fuchs hatte sich den letztlich tödlichen Hass seiner einstigen DDR-Obrigkeit nach Worten von Biermann redlich verdient: „denn er schrieb Bücher, deren Wahrheiten weh taten“. Dies wirkt ganz offensichtlich in der umbenannten SED-PDS-Linkspartei noch weiter, und leider nicht nur bei deren Stasi-Spitzeln Kuschel und Leukefeld, die heute als Landtagsabgeordnete in deren Reihen sitzen. Biermann sieht in dem unwürdigen Handeln der Thüringer Linken einen Akt der unfreiwilligen Aufklärung: „Jeder soll wissen, dass die Erben der DDR-Nomenklatura auch in Erfurt ihren reaktionären Positionen die Treue halten“. Danke Wolf Biermann, für diese wichtigen und hoffentlich aufrüttelnden Worte! Ich kann dem Spiegel 51/2008 nur viele aufmerksame Leser wünschen. Gut, dass der „Wolf“ seinem Freund dem „Fuchs“ die Treue hält. Wir werden im Thüringer Landtag das Gedenken an Jürgen Fuchs bewahren, ob es den Alt- und Neukommunisten gefällt oder nicht. Weitere Informationen: Tagesspiegel: An der falschen Adresse … Spiegel: Der Hass höret nimmer auf

Thüringen sagt “Ja” zu Kindern

Thüringen sagt „Ja“ zu Kindern. Und die CDU sagt deshalb auch „Ja“ zum Kinderschutz. Über das „Wie“ haben wir in der Vergangenheit hart gerungen. Wichtig waren uns ein dichtes Netz an Hilfsangeboten für Eltern. Hierzu zählen die Familienhebammen, aber auch Familienberatungsstellen. Ausschlaggebend waren für uns die Früherkennungsuntersuchungen, die so genannten U’s. Diese sind von nun an für Eltern verbindlich. Wenn sich Eltern nach zweimaliger Mahnung nicht beim Kinderarzt melden, wird das Jugendamt nach gemäß Paragraph 8a des Sozialgesetzbuches VIII handeln. Zudem kann das Landeserziehungsgeld gestrichen werden. Vor diesem Hintergrund haben wir gestern den SPD-Gesetzentwurf abgelehnt. Der durch unsere Anregungen modifizierte Gesetzentwurf der Landesregierung dient dem Kinderschutz in Thüringen. Dieses Gesetz zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes hat das Thüringen Parlament mit Mehrheit angenommen.

Das Vertrauen in die Demokratie und die Soziale Marktwirtschaft ist groß

Mit einer Regierungserklärung zum THÜRINGEN-MONITOR leitete Ministerpräsident Dieter Althaus heute das Plenum ein. Im Thüringen Monitor werden jedes Jahr neu die politischen Einstellungen der Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Thüringen durch Befragungen von Forschern der Friedrich-Schiller-Universität Jena ermittelt. Die Opposition nörgelte über den “frühen” Befragungszeitpunkt im Juni. Sie ätzten, die Befragten hätten heute wohl ganz anders geantwortet. Denn die Mehrheit aller Bürgerinnen und Bürger in Thüringen (80 Prozent) sehen in der Demokratie die beste aller Staatsformen. Zwei Drittel der Befragten bekannten sich eindeutig zur Sozialen Marktwirtschaft und sehen hierin ihre Zukunft. Das Vertrauen der Thüringer in die CDU ist groß. Von uns werden Lösungen zurecht erwartet.

Unglaubwürdige Ausreden

Es wirkt schon recht grotesk, mit welchen Ausreden die Thüringer Linke kommt, wenn es um die Aufarbeitung ihrer eigenen Vergangenheit geht. Nach wie vor weigern sich die Linken auf ihren Kopfbögen und Visitenkarten die seit 2002 geltende Landtagsanschrift Jürgen Fuchs Straße 1 zu verwenden. In Reaktion auf eine Pressemitteilung von mir erklärten die Linken, dies läge daran, dass sie das alte Abgeordnetengebäude in der Arnstädter Straße als Postanschrift behalten wollten. Für mich ist dies eine erbärmliche Ausrede, die lediglich kaschieren soll, dass die Partei der Stasispitzel nicht bereit ist, dem Bürgerrechtler und Schriftsteller Jürgen Fuchs wenigstens nachträglich ein ehrendes Gedenken zu widmen. Jürgen Fuchs, der viele Jahre Opfer von Stasizersetzungsmaßnahmen war, verstarb 1999. Seine Schwester hat mich in der vergangenen Woche angerufen um mir zu sagen, dass sie und ihre Kinder froh darüber sind, dass die Landtagsadresse Jürgen Fuchs Straße lautet. Es ist unerträglich, dass im Thüringer Landtag in der Fraktion der Linken zwei Stasispitzel und Täter sitzen. Nach wie vor weigern sie sich die Stasiverbrechen einzugestehen. Leider hat dies aber System bei den Linken. Auch die Landtagsvizepräsidentin Birgit Klaubert, gibt sich zwar in Sonntagsreden gerne als die Aufarbeiterin des SED-Unrechtsstaates, handelt aber in der eigenen Fraktion als Opportunistin. Auf ihrer Homepage ist der Eingang des Landtags in der Jürgen Fuchs Straße sogar per Foto abgebildet, aber als Adresse gibt sie die Arnstädter Straße 51 an. Die FAZ hat heute glücklicherweise auf Seite 2 dafür gesorgt, dass den linken Wölfen im Schafspelz ihre Maske zumindest kurzzeitig abhanden kam: “Erfurt: Nicht unter dieser Anschrift”.

Beratung mit den Vertretern der Behindertenverbände

Das „Außerparlamentarische Bündnis für Menschen mit Behinderung“ versteht sich als  Interessenvertretung der Thüringer Menschen mit Behinderung sowie als Ideengeber für die Politik. In Thüringen leben ca. 317.000 Menschen mit Behinderung, von denen ca. 250.000 einen Grad der Behinderung von 50 und mehr aufweisen. Bei dem heutigen Treffen im Thüringer Landtag zum Thema „Die Gesundheitsreform – Was kommt auf die Menschen zu?“ stellten sich Herr Fabisch von der AOK Sachsen-Thüringen und Herr Kruchen aus dem Referat Sozialversicherung des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit den Fragen. Menschen mit Behinderung sind in gleicher Weise von den Veränderungen der Gesundheitsreform betroffen wie jeder andere auch, meinte Herr Kruchen. Der Beitragssatz steigt im kommenden Jahr für alle Kassen einheitlich auf 15,5 %. Grund hierfür sind beispielsweise die steigenden Kosten im Gesundheitswesen, etwa durch die Angleichung der Honorare der Ost-Ärzte an das Westniveau. Hinzu kommen steigende Kosten für Behandlungen und Arzneimittel. Hierbei will man den Patienten neueste Behandlungsmethoden nicht vorenthalten. Insbesondere für behinderte, schwer und chronisch Kranke sollen mit der Kostenneuregelung im Gesundheitswesen weiterhin die bestehenden hohen Standards der medizinischen Versorgung erhalten bleiben. Von Seiten der Behindertenverbände wurden insbesondere Unsicherheiten in Bezug auf die Rabattverträge geäußert. Gut sei, dass auf Grund neuer Regelungen auf dem Arzneimittelmarkt mehr als 9.000 Medikamente zuzahlungsbefreit sind. Allerdings wissen Ärzte nicht immer darüber bescheid und verschreiben kostenpflichtige Medikamente. Auch passiert es, dass Patienten andere, aber wirkungsgleiche Präparate erhalten. Auch dies führt bei Behinderten und schwer kranken Menschen oft zu Verunsicherung. Vertreter der Behindertenverbände haben angekündigt uns im Januar Wahlprüfsteine in Form eines Fragenkatalogs zukommen zu lassen. Wir werden diese Fragen beantworten, und dabei wird die CDU ihre Argumente für eine nachhaltige und solidarische Politik für und mit Menschen mit Behinderung darlegen. Ich bin dankbar für die Impulse, die die fachlichen Beratungen des außerparlamentarischen Bündnisses uns liefern. Nicht alle sozialpolitischen Wünsche sind erfüllbar, aber es ist wichtig miteinander im Gespräch zu bleiben.

Gesetzesflut im Sozialausschuss

Gleich drei Gesetze wurden in der heutigen Sitzung des Sozialausschusses abschließend beraten, mit Änderungen versehen und mit den Stimmen der CDU-Fraktion beschlossen. Bereits seit rund zwei Jahren ist das Gesetz für einen verbesserten Kinderschutz in der Diskussion. Im Rahmen umfänglicher öffentlicher Anhörungen haben wir uns entschlossen die Vorsorgeuntersuchungen verbindlicher zu regeln. Eltern die diese Untersuchungen für ihre Kinder auslassen, sollen zwei Mal erinnert und gemahnt werden. Wenn dies nichts hilft, soll nach unserer Auffassung das Jugendamt informiert werden. Dieses muss dann, gemäß § 8a des SGB VIII handeln. Auch bei der vorgesehenen Sanktionsmöglichkeit, dem Entzug des Landeserziehungsgeldes, soll es bleiben. Neu aufgenommen, haben wir heute eine Gesetzesregelung zu den Familienhebammen (→ Pressemitteilung von heute). Als zweites Gesetz haben wir heute das „Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterringung psychisch Kranker (ThürPsychKG) vom 2. Februar 1994“ beschlossen. Hinter diesem etwas sperrigen Titel verbergen sich die Regelungen zur psychiatrischen Versorgung und zur Maßregelvollzug in Thüringen. Dankbar bin ich dem Landesärzteverband für zahlreiche Änderungsvorschläge, von denen wir viele aufgegriffen haben. Als drittes Gesetz stand das „Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule“ auf der Tagesordnung. Aufbauend auf dem zwölften Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung soll mit diesem Gesetz die Kooperation zwischen beiden Partnern gestärkt werden. Ebenfalls ist im Blickpunkt dabei die Stärkung der Eigenverantwortung der Schule und die Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen bei Kindeswohlgefährdungen durch eine Konkretisierung des Schutzauftrages der Kitas und Schulen. Unsere Änderungen am Gesetzentwurf hatten wir bereits im Bildungsausschuss eingebracht und beschlossen. Am kommenden Donnerstag stehen alle drei Gesetze zur abschließenden zweiten Lesung im Plenum an.

Besuch des AK Bildung an der FH in Erfurt

Seit September 2007 gibt es an der Erfurter Fachhochschule den berufbegleitenden Vollzeitstudiengang „Bildung und Erziehung von Kindern“ Bachelor of Arts. Wenngleich ich bereits viel über diesen Studiengang weiß, weil meine Lebensgefährtin Andrea seit September 2008 eine der Studentinnen ist, haben wir uns heute mit dem Arbeitskreis Bildung der CDU-Landtagsfraktion über die Perspektiven für diesen Studiengang informieren lassen. Professor Lutz, Dekan der FH, und Professor Hofmann, der die Verantwortung für den Studiengang trägt, berichteten auch über das Entstehen des Studiengangs. Prof. Lutz betonte dabei die Besonderheit des Studiengangs: „die Begleitung von Beruf und Studium ist eine Außergewöhnliche Sache“. Für Prof. Hofmann stand die berechtigte Frage im Mittelpunkt: „Welche Perspektive kann jungen Frauen nach dieser Ausbildung gegeben werden?“ Für den Fortbestand des Studiengangs ist die Beantwortung dieser Frage unerlässlich. 2007 gab es noch 75 Bewerber für den Studiengang, 2008 waren es hingegen nur noch 45 Bewerber. Interessant war für uns auch der berufliche Hintergrund der Studentinnen: 44 Prozent sind Kindergartenerzieherrinnen, 29% staatlich anerkannte Erzieher, 10% sind Horterzieher, 10% sind Heilpädagogen und 7% Dipl. Sozialpädagogen.
Michael Panse, MdL, Volker Emde, MdL und Dr. Peter Krause, MdL im Gespräch mit Professoren und Studentinnen der FH Erfurt
Michael Panse, MdL, Volker Emde, MdL und Dr. Peter Krause, MdL im Gespräch mit Professoren und Studentinnen der FH Erfurt
Eine der anwesenden Studentinnen betonte „Die Entwicklung der Berufsqualität sollte im Vordergrund stehen und nicht der perspektivisch angestrebte Leiterdienst.“ Eine Vielzahl an Wünschen richteten die Studentinnen und die Professoren Lutz und Hofmann an uns:
  • Durch bessere Werbung, für den Studiengang sollen mehr Interessentinnen gewonnen werden,
  • der Nutzen des Studiengang soll besser dargestellt und mit den Anforderungen des Bildungsplanes kombiniert werden,
  • Berufsperspektiven sollen im Kita-Gesetz verankert werden,
  • die frühkindliche Forschung soll in Thüringen aufgebaut werden und der Gedanke des „Campus Thüringen“ gestärkt werden,
  • Unterstützung des Studiengang, durch alle Verbände, Politiker und vor allem auch durch die Kommunen und Träger,
  • eine bessere Anerkennung und Vergütung der Leitungstätigkeit in den Kitas,
  • der Erzieherberuf muss wieder in der Gesellschaft anerkannt und nicht herabwürdigend beurteilt werden.
Darüber hinaus diskutierten wir die gegenwärtige Personalausstattung in den Kindertageseinrichtungen, insbesondere für die unter 3-Jährigen Kinder und die Zeit für die Umsetzung des Bildungsplanes. Sowohl unser Bildungspolitischer Sprecher Volker Emde als auch ich machten deutlich, dass wir uns in diesem Bereich auch kurzfristig Verbesserungen wünschen und dafür in der CDU-Fraktion kämpfen. Ein weiterer ganz wichtiger Wunsch aller Beteiligten der heutigen Gesprächsrunde war: wir wollen und werden regelmäßig miteinander im Gespräch bleiben.

Vierter landesweiter Integrationstag – Wir brauchen gute Förderschulen!

Bereits zum vierten Mal veranstaltet die Friedrich-Ebert-Stiftung und die Thüringer Forschungs- und Arbeitsstelle für den gemeinsamen Unterricht morgen einen landesweiten Integrationstag. Im Helios-Klinikum und in der Universität werden rund 30 Referenten über das Spannungsfeld gemeinsamer Unterricht an allgemeinen Schulen auf der einen und Förderschulunterricht auf der anderen Seite diskutieren. Bei der Podiumsdiskussion werde ich als Sozialpolitischer Sprecher die CDU-Fraktion vertreten. Bei der gestrigen Sitzung des Bildungsausschusses im Thüringer Landtag wurde bereits deutlich, dass es zu diesem Thema noch viel zu tun gibt. Heute habe ich die Beantwortung meiner kleinen Anfrage zur Entwicklung der Förderschulzahlen in Thüringen bekommen. Die Antworten bestätigen meine Unzufriedenheit mit dem gegenwärtigen Entwicklungsstand. Vorab ist aber festzuhalten: Wir brauchen gute Fördeschulen und wir haben gute Förderschulen und Förderzentren (derzeit in Thüringen 94 mit 12.442 Schülern). Den meisten Kindern wird dort optimal geholfen. Im Gegensatz zu den Linken bin ich nicht der Meinung, dass Förderschulen abgeschafft werden sollen. Allerdings glaube ich, dass nicht alle Kinder die derzeit eine Förderschule besuchen dort sein müssten. Unser Ziel ist laut Förderschulgesetz vorrangig der gemeinsame Unterricht. Beim gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Förderbedarf haben wir aber noch erhebliche Aufgaben vor uns, um dem Förderschulgesetz gerecht zu werden. Die Zahl der Förderschüler ist in Thüringen (7,05%) deutlich über dem Bundesdurchschnitt (4,36 %). Nur Mecklenburg Vorpommern und Sachsen-Anhalt haben noch mehr und Sachsen nur unwesentlich weniger Förderschüler. Zwar ist die absolute Zahl der Förderschüler in den letzten Jahren zurückgegangen, aber nur auf Grund insgesamt sinkender Schülerzahlen. Prozentual steigt der Anteil der Förderschüler kontinuierlich an seit 1991 (3,9%), 1998 (5,8%), 2001 (6,8%), 2007 (7,05%). Ich sehe die Ursache für die hohe Zahl von Förderschülern in der Verfahrensweise der Aufnahme von Schülern. In anderen Bundesländern entscheiden darüber abschließend die Schulämter/Schulbehörden. In Thüringen entscheidet der Schulleiter des Förderzentrums, auf Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachten. Aber Förderschulen „leben“ auch von der Zahl der Schüler. Die Zuweisung der Schulleitungsstunden an Förderzentren erfolgt schülerzahlbezogen. Welcher Schulleiter senkt daher schon freiwillig die Zahl der Förderschüler zugunsten des gemeinsamen Unterrichts? Ein zweites Problem: Aus der Arbeit im Thüringer Behindertenbeirat weiß ich, dass in Thüringen 77,6 % der Förderschüler auf die Bereiche sonderpädagogischer Fördebedarf Lernen, Sprache und Verhalten entfallen. Von denen entfällt der größte Teil (63,4 %) auf den Förderbedarf Lernen, 18,2 % Sprache und 18,2 % Verhalten. Für diese Kinder ist die Förderschule nicht unbedingt der beste Ort wegen der späteren eingeschränkten Ausbildungs- und Berufsperspektiven. Diese Schüler werden in der Regel von den Förderschulen im mobilen Sonderpädagogischen Dienst begutachtet und erhalten eine Empfehlung zum Besuch der Förderschule, wenn an der allgemeinen Schule die pädagogischen Maßnahmen erschöpft sind. Die entscheidende Frage dürfte sein: Wie werden Eltern optimal beraten, was für ihre Kinder das beste ist und welche Ressourcen stellen wir bereit um an der allgemeinen Schule eine bestmögliche Förderung zu erreichen? Die Beantwortung meiner Anfrage offenbart, warum derzeit Eltern die Förderschule wählen:
  • die Aussicht auf das Lernen in kleineren Klassen erscheint erfolgversprechender,
  • die Förderschule ist als Ganztagsbetreuungseinrichtung beitragsfrei,
  • die Schüler erhalten bessere Noten und haben weniger Stress,
  • die Eltern waren selbst in einer Förderschule.
Ich halte die vier Anstriche für eine Offenbarung, die geradezu nach Änderungen schreien. Die Aufnahme- und Überweisungspraxis an Förderschulen muss sich ändern. Damit einhergehend brauchen wir dann mehr Ressourcen an den allgemeinen Schulen. Ich wünsche mir perspektivisch ein Modell, wie wir es im Mai in Finnland kennen gelernt haben. Dort werden Schüler mit Förderbedarf der Bereiche Lernen, Sprache und Verhalten in Kleinstgruppen an ihrer Schule unterrichtet. Dazu verlassen sie zwar ihre Unsprungsklasse, allerdings mit dem Ziel möglichst noch im gleichen Schuljahr den Anschluss wieder zu finden.

Kinderschutz im Zentrum der Diskussion

2. Thüringer Kinderschutzkonferenz in Jena

Rund 300 Fachexperten trafen sich heute zur 2. Thüringer Kinderschutzkonferenz in der Saalestadt. Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit und das Universitätsklinikum Jena hatten Ärzte, Sozial- und Jugendamtsmitarbeiter, Juristen und Politikvertreter geladen um über die Fortentwicklung des Kinderschutzes in Thüringen zu diskutieren. Ministerin Christine Lieberknecht verwies darauf, dass der Kinderschutz seit vielen Jahren im Mittelpunkt der Betrachtungen steht. Bereits im Dezember 2006 hat die Thüringer Landesregierung ein umfängliches Maßnahmebündel zum Kinderschutz beschlossen. Die Gründung des 17. Thüringer Kinderschutzdienstes, die Ausbildung von 110 Fachkräften für die Entwicklungspsychologische Beratung, der gesetzlich geregelte Datenaustausch zwischen Standes- und Jugendämtern, die Aktion „Ich geh zur U und du?“ und die Familienhebammen sind Beispiele für die erfolgreiche Umsetzung. Selbstverständlich gibt es aber auch weiteren Handlungsbedarf. Von den 40 ausgebildeten Familienhebammen aus 11 Landkreisen werden derzeit nur 19 eingesetzt. Weitere 20 werden 2009 ausgebildet. Um für ihren Einsatz die geeigneten Rahmenbedingungen zu schaffen, werden wir eine Ergänzung beim zur Beschlussfassung anstehenden Kinderschutzgesetz einbringen. Neben Ärzten erläuterte auch der Erfurter Jugendamtsleiter Hans Winklmann die aktuelle Situation. In der Landeshauptstadt hat sich die Zahl der dem Jugendamt gemeldeten möglichen Gefährdungsmeldungen vervierfacht. Derzeit gehen durchschnittlich 7,2 Meldungen beim Jugendamt ein. In Folge der Umsetzung des § 8a des SGB VIII und auch der gewachsenen Aufmerksamkeit der Gesellschaft stieg diese Zahl. Bemerkenswert ist, dass es keinerlei Meldungen aus den Ortschaften gibt. 58 % der Hinweise beziehen sich auf mögliche Vernachlässigungen und 16 % auf Misshandlungen. Bei den Einzelfallprüfungen ist festzustellen, dass rund 38 % der Hinweise unbegründet sind, lediglich bei 1 % eine akute Gefährdung besteht und bei allen anderen mehr oder weniger Beratungsbedarf besteht. Beim Statement von Hans-Otto Burschel, Direktor des Amtsgerichts Bad Salzungen, war bemerkenswert, dass er die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ausreichend hält. Familiengerichte entscheiden letztlich darüber ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Wenn dann auch noch der mangelnde Wille der Eltern dies abzustellen zu verzeichnen ist handeln die Gerichte. Nach seinen Erfahrungen haben nicht die Zahl der Fälle zugenommen, sehr wohl jedoch die Sensibilisierung der Gesellschaft. Genau dies will die CDU-Fraktion auch beim Gesetz zum besseren Kinderschutz ins Zentrum der Betrachtung rücken. Die Tagung in Jena hat uns dafür wichtige Impulse gegeben.

Herzlichen Glückwunsch an den VAMV

Zum 15. Geburtstag des Verbandes der alleinerziehenden Mütter und Väter VAMV in Thüringen überbrachte ich heute die Glückwünsche der CDU-Landtagsfraktion. Wie der Bundesverband der bereits vor 40 Jahren gegründet wurde, hat auch der Thüringer Landesverband das Ziel der Interessenvertretung von geschiedenen, getrennt lebenden, nicht verheirateten, verwitweten oder die Trennung anstrebenden Väter und Mütter gesetzt. Für ihr ehrenamtliches Engagement ist den aktiven Mitgliedern und ihrer Vorsitzenden Viola Schirneck besonderer Dank auszusprechen. In der kommenden Woche wird die CDU-Fraktion das Engagement von Frau Schirneck bei der CDU-Ehrenamtsveranstaltung im Kaisersaal würdigen. Für die CDU bleibt es dabei, Familie ist da, wo Eltern für Kinder und Kinder für Eltern dauerhaft Verantwortung tragen. Dies gilt selbstverständlich auch für Alleinerziehende. Die Zahlen der Alleinerziehenden steigen kontinuierlich, wobei ein deutliches Stadt/Land-Gefälle zu verzeichnen ist. Bei Alleinerziehenden sind soziale Netzwerke keine Selbstverständlichkeit und auch familiäre Netzwerke funktionieren nicht immer. Deshalb brauchen sie Unterstützung. Mehrere Themen beschäftigen uns in diesem Zusammenhang immer wieder. Heute wurden die aktuellen Zahlen zum Unterhaltsvorschuss-Gesetz im Focus beleuchtet. Thüringen kommt dabei schlecht weg. Lediglich 13,3 Prozent der staatlichen Unterhaltsvorauszahlungen werden von den zahlungsverpflichteten Vätern, und in wenigen Fällen auch Müttern, zurückgeholt. Thüringen ist damit Schlusslicht in Deutschland. Selbst Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg liegen mit über 14 Prozent Rückgriffsquote vor uns, ganz zu schweigen von Baden-Württemberg und Bayern (25 bzw. 30 Prozent). Hier sind im Interesse der Alleinerziehenden die örtlichen Jugendämter gefordert, endlich zu handeln. Daran knüpft die finanzielle Situation Alleinerziehender an. Während 1/3 der Alleinerziehenden sehr gut zurecht kommt, befinden sich 40 Prozent in einer finanziell sehr belastenden Situation. Die Änderungen beim Kinderzuschlag und das Schulstarterpaket helfen zweifellos. Berechtigte Forderungen bleiben aber noch offen, so die gestaffelten Kinderregelsätze im SGB II und die Absenkung der Mehrwertsteuersätze für Babyprodukte. Wir brauchen weiterhin die Impulse des VAMV. Bei Anhörungen zu Gesetzentwürfen, zu Maßnahmen der Familienhilfen brauchen wir immer wieder die Anregungen und die kritische Begeleitung. Und auch für Alleinerziehende gilt: Die Gesellschaft muss ihre Anliegen ernst nehmen und sie in ihrer Kompetenz stärken. Hilfe zur Stärkung der Elternverantwortung bleibt das wichtigste Ziel.