Panse begrüßt familien- und kinderbezogene Leistungen des Konjunkturpakets
“Mit der Differenzierung der Regelsätze für Kinder nach dem Sozialgesetzbuch wird eine alte Forderung der CDU-Fraktion erfüllt.” Darauf hat heute der sozialpolitische Sprecher der Fraktion, Michael Panse, hingewiesen. Zukünftig sollen Kinder im Alter von sechs bis 13 jetzt 70 % des Eckregelsatzes erhalten. Panse begrüßte die familien- und kinderbezogenen Leistungen des zweiten Konjunkturpakets als Schritt in die richtige Richtung. Auch der geplante Kinderbonus von 100 EUR ist nach seinen Worten eine Leistung, “die bei den Familien unmittelbar ankommt und vor allem Eltern hilft, die mit dem Cent rechnen müssen”.
Der CDU-Sozialpolitiker setzt sich bereits lange dafür ein, dass Kindern im Sozialrecht ein angemessener Regelsatz zugeordnet wird, der sich deutlicher am Alter und am tatsächlichen Bedarf orientiert. Wie Panse erläuterte, gab es bisher einen durchgängigen Regelsatz für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr von 60 %. Danach wurden 80 % gezahlt. “Das war nicht sachgerecht, denn mit steigendem Alter steigt auch der Aufwand für Kinder, was etwa im Unterhaltsrecht schon lange anerkannt ist”, so Panse. Wie er hinzufügte, ist die weitergehende Forderung, den Regelsatz für Kinder auf einen eigenständigen Warenkorb, damit jedoch noch nicht erfüllt.
Für den Abgeordneten sind die Beschlüsse ein unmittelbar wirksamer Beitrag, “um insbesondere sozial und finanziell schwachen Familien gezielt unter die Arme zu greifen. Erfreulich ist auch, dass die SPD offenbar ihren Widerstand gegen direkte Leistungen an Familien und ihre einseitige Fixierung auf die Finanzierung von Strukturen aufgegeben hat”, sagte der Sozialexperte abschließend.
Kurfürstenwappen der Familie von der Leyen
Auf dem Petersberg in Erfurt ist seit einigen Wochen das restaurierte steinerne Wappen des Mainzer Kurfürsten und Erzbischofs Damian Hartard Freiherr von der Leyen zu besichtigen. Der Vorfahre des Ehemanns der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen war als Kurfürst von Mainz im 17. Jahrhundert auch für Erfurt zuständig und vereinigte in seinem Amt die weltliche und geistliche Macht. In seiner Regierungszeit von 1675 bis 1678 ließ er unter anderem die Bastion Michael auf dem Erfurter Petersberg errichten.
Auf Einladung des Erfurter CDU-Landtagsabgeordneten und Stadtrat Michael Panse wird Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen den Wappenstein der Familie auf dem Erfurter Petersberg am Freitag besichtigen. Auf dem CDU-Bundesparteitag in Stuttgart hatte Michael Panse Frau von der Leyen vom Fund des Wappensteins in Erfurt berichtet und ihr Interesse geweckt. Er erklärt dazu:
„Ich bin allen Beteiligten dankbar, dass sie einen Teil der Erfurter Geschichte in dieser Form greifbar aufbereitet haben. Mein besonderer Dank gilt dem Stadtführer Roland Büttner, der die Geschichte um den Wappenstein recherchierte. Ich freue mich darauf Frau von der Leyen den Wappenstein zeigen zu können und den Bogen von der aktuellen Familienpolitik zur Familiengeschichte der Familie von der Leyen nach Erfurt schlagen zu können.“
Der in drei Teile zerbrochene Wappenstein wurde von Heike Hopp, selbstständige Ingenieurin und ehrenamtliche Denkmalpflegerin, entdeckt. Sie führte die bauhistorischen und restauratorischen Untersuchungen am Wappenstein durch und erhielt 1992 von der Stadt Erfurt den Auftrag, den Wappenstein aus dem 17. Jahrhundert zu sanieren und wieder zusammenzusetzen. Durch die Initiative von Karsten Grobe vom Erfurter Geschichtsverein gelangte der 800 Kilo schwere und einen Quadratmeter große Wappenstein schließlich als Leihgabe des Angermuseums in die militärhistorische Ausstellung auf dem Petersberg.
Thüringen sagt „Ja“ zu Kindern. Und die CDU sagt deshalb auch „Ja“ zum Kinderschutz.
Über das „Wie“ haben wir in der Vergangenheit hart gerungen. Wichtig waren uns ein dichtes Netz an Hilfsangeboten für Eltern. Hierzu zählen die Familienhebammen, aber auch Familienberatungsstellen.
Ausschlaggebend waren für uns die Früherkennungsuntersuchungen, die so genannten U’s. Diese sind von nun an für Eltern verbindlich. Wenn sich Eltern nach zweimaliger Mahnung nicht beim Kinderarzt melden, wird das Jugendamt nach gemäß Paragraph 8a des Sozialgesetzbuches VIII handeln. Zudem kann das Landeserziehungsgeld gestrichen werden.
Vor diesem Hintergrund haben wir gestern den SPD-Gesetzentwurf abgelehnt.
Der durch unsere Anregungen modifizierte Gesetzentwurf der Landesregierung dient dem Kinderschutz in Thüringen. Dieses Gesetz zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes hat das Thüringen Parlament mit Mehrheit angenommen.
Gleich drei Gesetze wurden in der heutigen Sitzung des Sozialausschusses abschließend beraten, mit Änderungen versehen und mit den Stimmen der CDU-Fraktion beschlossen.
Bereits seit rund zwei Jahren ist das Gesetz für einen verbesserten Kinderschutz in der Diskussion. Im Rahmen umfänglicher öffentlicher Anhörungen haben wir uns entschlossen die Vorsorgeuntersuchungen verbindlicher zu regeln. Eltern die diese Untersuchungen für ihre Kinder auslassen, sollen zwei Mal erinnert und gemahnt werden. Wenn dies nichts hilft, soll nach unserer Auffassung das Jugendamt informiert werden. Dieses muss dann, gemäß § 8a des SGB VIII handeln. Auch bei der vorgesehenen Sanktionsmöglichkeit, dem Entzug des Landeserziehungsgeldes, soll es bleiben. Neu aufgenommen, haben wir heute eine Gesetzesregelung zu den Familienhebammen (→ Pressemitteilung von heute).
Als zweites Gesetz haben wir heute das „Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterringung psychisch Kranker (ThürPsychKG) vom 2. Februar 1994“ beschlossen. Hinter diesem etwas sperrigen Titel verbergen sich die Regelungen zur psychiatrischen Versorgung und zur Maßregelvollzug in Thüringen. Dankbar bin ich dem Landesärzteverband für zahlreiche Änderungsvorschläge, von denen wir viele aufgegriffen haben.
Als drittes Gesetz stand das „Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule“ auf der Tagesordnung. Aufbauend auf dem zwölften Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung soll mit diesem Gesetz die Kooperation zwischen beiden Partnern gestärkt werden. Ebenfalls ist im Blickpunkt dabei die Stärkung der Eigenverantwortung der Schule und die Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen bei Kindeswohlgefährdungen durch eine Konkretisierung des Schutzauftrages der Kitas und Schulen. Unsere Änderungen am Gesetzentwurf hatten wir bereits im Bildungsausschuss eingebracht und beschlossen.
Am kommenden Donnerstag stehen alle drei Gesetze zur abschließenden zweiten Lesung im Plenum an.
Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes abschließend beraten
„Einen effektiveren Schutz der Kinder vor Misshandlung, Vernachlässigung und Verwahrlosung“ erwartet der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Michael Panse, von dem heute im Sozialausschuss des Landtags abschließend beratenen Gesetz zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes. Die CDU-Fraktion hat mit einem Änderungsantrag die Familienhebammen im Gesetz verankert. Mit den neuen Regelungen kann insgesamt besser durchgesetzt werden, dass Kinder regelmäßig an vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen.
Wie Panse erläuterte, wird es künftig eine zentrale Stelle geben, die kontrolliert, dass sämtliche Kinder bis zur Einschulung keine Vorsorgeuntersuchung versäumen. Kommen Eltern ihren diesbezüglichen Verpflichtungen nicht nach, so wird nach zweimaliger Mahnung das Jugendamt eingeschaltet. Der Sozialpolitiker begrüßte ausdrücklich, dass als Sanktionsmöglichkeit bei säumigen Eltern das Landeserziehungsgeld gestrichen werden kann. „Wir wollen keinen zahnlosen Tiger, deshalb ist dieser Hebel als letzte Konsequenz sinnvoll“, so Panse.
In einer „Lotsen- und Brückenfunktion“ sieht der Erfurter Abgeordnete die Familienhebammen. Sie sollen sich vor allem um Familien kümmern, bei denen sich belastende Faktoren häufen. Sie können gesundheitliche, soziale, psychische und materielle Probleme rechtzeitig erkennen und durch aufsuchende Arbeit und Koordination von Hilfsangeboten für Abhilfe sorgen. Laut Panse sind bereits 40 Familienhebammen ausgebildet. Ein weiterer Lehrgang mit 20 Teilnehmerinnen wird im nächsten Jahr beginnen. Sie erhalten für ihre Arbeit nun eine gesetzliche Grundlage.
Der 22. Parteitag der CDU Deutschlands wurde am heutigen Morgen in Stuttgart eröffnet. Unsere CDU Vorsitzende Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel startete den Parteitag mit einer klar gegliederten Rede, in der sie die derzeitigen Knackpunkte aufzählte und überzeugend unsere Konzepte für das Superwahljahr 2009 erläuterte. Ich habe zufrieden registriert, dass sie bereits zum Beginn ihrer einstündigen Rede die Familienpolitik der CDU darstellte. Dabei ging Merkel auf beide Seiten der Medaille der Wahlfreiheit für Familien ein. Sie betonte rück- und ausblickend: „Den Familien geht es viel besser. Sie können heute besser wählen. Wahlfreiheit setzt Wahlmöglichkeit voraus. Das Elterngeld, mehr Betreuungsplätze, das Betreuungsgeld, die Mehrgenerationenhäuser – dies alles steht für Wahlfreiheit und unsere Vorstellung von Familie. Wir schreiben niemanden vor, wie er zu leben hat.“
Michael Panse, MdL inmitten der Thüringer Delegierten
Die aktuellen Fragen der Steuerpolitik sparte Merkel ebenso wenig aus, wie die Zukunft der Sozialen Marktwirtschaft. Sie sagte: „Hier bei uns ist die Soziale Marktwirtschaft ein großer Erfolg. Aber in Europa und vor allem in der Welt ist die Soziale Marktwirtschaft noch nicht überall angekommen. Wir haben Druckmaschinen, Kaffeefilter und Plüschtiere zu Welterfolgen gemacht. Warum jetzt nicht auch die Soziale Marktwirtschaft?“
Wir werden mit unseren 23 Thüringer Delegierten den Parteitag in den nächsten beiden Tagen aktiv mitgestalten und ich werde in kurzer Form davon in meinem Internetblog berichten.
Rund 300 Fachexperten trafen sich heute zur 2. Thüringer Kinderschutzkonferenz in der Saalestadt.
Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit und das Universitätsklinikum Jena hatten Ärzte, Sozial- und Jugendamtsmitarbeiter, Juristen und Politikvertreter geladen um über die Fortentwicklung des Kinderschutzes in Thüringen zu diskutieren.
Ministerin Christine Lieberknecht verwies darauf, dass der Kinderschutz seit vielen Jahren im Mittelpunkt der Betrachtungen steht. Bereits im Dezember 2006 hat die Thüringer Landesregierung ein umfängliches Maßnahmebündel zum Kinderschutz beschlossen. Die Gründung des 17. Thüringer Kinderschutzdienstes, die Ausbildung von 110 Fachkräften für die Entwicklungspsychologische Beratung, der gesetzlich geregelte Datenaustausch zwischen Standes- und Jugendämtern, die Aktion „Ich geh zur U und du?“ und die Familienhebammen sind Beispiele für die erfolgreiche Umsetzung.
Selbstverständlich gibt es aber auch weiteren Handlungsbedarf. Von den 40 ausgebildeten Familienhebammen aus 11 Landkreisen werden derzeit nur 19 eingesetzt. Weitere 20 werden 2009 ausgebildet. Um für ihren Einsatz die geeigneten Rahmenbedingungen zu schaffen, werden wir eine Ergänzung beim zur Beschlussfassung anstehenden Kinderschutzgesetz einbringen.
Neben Ärzten erläuterte auch der Erfurter Jugendamtsleiter Hans Winklmann die aktuelle Situation. In der Landeshauptstadt hat sich die Zahl der dem Jugendamt gemeldeten möglichen Gefährdungsmeldungen vervierfacht. Derzeit gehen durchschnittlich 7,2 Meldungen beim Jugendamt ein. In Folge der Umsetzung des § 8a des SGB VIII und auch der gewachsenen Aufmerksamkeit der Gesellschaft stieg diese Zahl. Bemerkenswert ist, dass es keinerlei Meldungen aus den Ortschaften gibt. 58 % der Hinweise beziehen sich auf mögliche Vernachlässigungen und 16 % auf Misshandlungen. Bei den Einzelfallprüfungen ist festzustellen, dass rund 38 % der Hinweise unbegründet sind, lediglich bei 1 % eine akute Gefährdung besteht und bei allen anderen mehr oder weniger Beratungsbedarf besteht.
Beim Statement von Hans-Otto Burschel, Direktor des Amtsgerichts Bad Salzungen, war bemerkenswert, dass er die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ausreichend hält. Familiengerichte entscheiden letztlich darüber ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Wenn dann auch noch der mangelnde Wille der Eltern dies abzustellen zu verzeichnen ist handeln die Gerichte. Nach seinen Erfahrungen haben nicht die Zahl der Fälle zugenommen, sehr wohl jedoch die Sensibilisierung der Gesellschaft.
Genau dies will die CDU-Fraktion auch beim Gesetz zum besseren Kinderschutz ins Zentrum der Betrachtung rücken. Die Tagung in Jena hat uns dafür wichtige Impulse gegeben.
Zum 15. Geburtstag des Verbandes der alleinerziehenden Mütter und Väter VAMV in Thüringen überbrachte ich heute die Glückwünsche der CDU-Landtagsfraktion.
Wie der Bundesverband der bereits vor 40 Jahren gegründet wurde, hat auch der Thüringer Landesverband das Ziel der Interessenvertretung von geschiedenen, getrennt lebenden, nicht verheirateten, verwitweten oder die Trennung anstrebenden Väter und Mütter gesetzt.
Für ihr ehrenamtliches Engagement ist den aktiven Mitgliedern und ihrer Vorsitzenden Viola Schirneck besonderer Dank auszusprechen. In der kommenden Woche wird die CDU-Fraktion das Engagement von Frau Schirneck bei der CDU-Ehrenamtsveranstaltung im Kaisersaal würdigen.
Für die CDU bleibt es dabei, Familie ist da, wo Eltern für Kinder und Kinder für Eltern dauerhaft Verantwortung tragen. Dies gilt selbstverständlich auch für Alleinerziehende.
Die Zahlen der Alleinerziehenden steigen kontinuierlich, wobei ein deutliches Stadt/Land-Gefälle zu verzeichnen ist.
Bei Alleinerziehenden sind soziale Netzwerke keine Selbstverständlichkeit und auch familiäre Netzwerke funktionieren nicht immer. Deshalb brauchen sie Unterstützung.
Mehrere Themen beschäftigen uns in diesem Zusammenhang immer wieder.
Heute wurden die aktuellen Zahlen zum Unterhaltsvorschuss-Gesetz im Focus beleuchtet. Thüringen kommt dabei schlecht weg. Lediglich 13,3 Prozent der staatlichen Unterhaltsvorauszahlungen werden von den zahlungsverpflichteten Vätern, und in wenigen Fällen auch Müttern, zurückgeholt. Thüringen ist damit Schlusslicht in Deutschland. Selbst Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg liegen mit über 14 Prozent Rückgriffsquote vor uns, ganz zu schweigen von Baden-Württemberg und Bayern (25 bzw. 30 Prozent). Hier sind im Interesse der Alleinerziehenden die örtlichen Jugendämter gefordert, endlich zu handeln.
Daran knüpft die finanzielle Situation Alleinerziehender an. Während 1/3 der Alleinerziehenden sehr gut zurecht kommt, befinden sich 40 Prozent in einer finanziell sehr belastenden Situation. Die Änderungen beim Kinderzuschlag und das Schulstarterpaket helfen zweifellos. Berechtigte Forderungen bleiben aber noch offen, so die gestaffelten Kinderregelsätze im SGB II und die Absenkung der Mehrwertsteuersätze für Babyprodukte.
Wir brauchen weiterhin die Impulse des VAMV. Bei Anhörungen zu Gesetzentwürfen, zu Maßnahmen der Familienhilfen brauchen wir immer wieder die Anregungen und die kritische Begeleitung.
Und auch für Alleinerziehende gilt: Die Gesellschaft muss ihre Anliegen ernst nehmen und sie in ihrer Kompetenz stärken. Hilfe zur Stärkung der Elternverantwortung bleibt das wichtigste Ziel.
Beim gestrigen 23. CDU-Landesparteitag in Heilbad Heiligenstadt wurden der Landesvorstand neugewählt und Dieter Althaus als Spitzenkandidat zur Landtagswahl am 30. August 2009 gekürt.
Die Delegierten und Gäste des Landesparteitages signalisieren ihre Zustimmung für den Spitzenkandidaten Ministerpräsident Dieter Althaus.
Mit glatten 100 Prozent wurde Dieter Althaus im Amt als Vorsitzender bestätigt.
In seiner vorangegangenen Rede hatte er den Erfolgsweg Thüringen nachskizziert und einen Ausblick auf das, was vor uns liegt gegeben.
Mich hat daran besonders gefreut, dass er unsere Familienpolitik in den Mittelpunkt der Politikfelder rückte. Neben der Ankündigung zur Erweiterung des Landeserziehungsgeldes nahm er auch zur Kita-Betreuungssituation Stellung.
Wir wollen für alle nach dem 1.1.2009 geborenen Kinder die Bezugsdauer des Landeserziehungsgeldes vom bisherigen dritten Lebensjahr auf das zweite Lebensjahr ausdehnen. Dies würde bedeuten, dass nach dem Bezug des Bundeselterngeldes nahtlos für zwei Jahre das Thüringer Landeserziehungsgeld an die Eltern gezahlt wird.
Zur Kita-Betreuungssituation verwiesen sowohl Ministerpräsident Dieter Althaus als auch Fraktionsvorsitzender Mike Mohring auf Verbesserungsbedarf bei den unter dreijährigen Kindern. Nach der Vorlage des Abschlussgutachten von Prof. Michael Opielka werden wir dies bewerten und entscheiden.
Unser Alt-Ministerpräsident Dr. Bernhard Vogel bewies in seinem Grußwort, dass er nichts von seiner Wahlkampflust eingebüßt hat. „Ramelow ist Ypsilanti im Quadrat und das hat Thüringen nicht verdient!“ rief er den Delegierten und Gästen zu und kündigte seine Wahlkampfunterstützung an.
Ich werde sehr gerne darauf zurück kommen.
Bei den Beisitzerwahlen wurde unser CDU-Ortsvorstandmitglied Hildigund Neubert wieder gewählt – ein wichtiges Signal.
Gerade im bevorstehenden Jahr der Demokratie werden wir die Auseinandersetzung mit der LINKEN/SED und alten Stasikadern mit aller Schärfe führen.
Unter den 23 Thüringer Delegierten zum CDU Bundesparteitag werden Marion Walsmann, Thomas Pfistner und ich die CDU Erfurt vertreten.
Last but not least – der offizielle CDU-Thüringen-Wahlkampfsong wurde präsentiert. Princess Jo + Rest of best feat Dieter Althaus & Henry Solf sangen „Thüringen das sind wir“. Den Song gibt es auf CD bei der CDU-Landesgeschäftsstelle und hier zum Probehören.
Michael Panse, MdL und Eva HermanEva Herman war am Freitag Abend Gast beim “Jesus-Project” am Roten Berg in Erfurt und sprach vor rund einhundert Gästen über ihr Leben, ihren Glauben und über ihre familienpolitischen Ansichten.
Eva Herman war viele Jahre eine der erfolgreichsten Journalistinnen Deutschlands. Bis sie erleben musste, wo die Grenzen der so oft bekundeten journalistischen Objektivität liegen. Seit 1988 arbeitete sie beim Norddeutschen Rundfunk NDR. Als beliebte Tagesschausprecherin war sie gewohnt, seriös aufbereitete Nachrichten allabendlich auf den Sender zu bringen.
Wehe aber derjenigen, die in unserer Mediengesellschaft ihre eigene Meinung auch gegen Kritik verteidigt.
In einem Artikel des Politmagazins Cicero veröffentlichte Eva Herman im Mai 2006 einen Beitrag über die Kinderlosigkeit in Deutschland.
Ihre Abrechnung mit der Emanzipationsbewegung rief vor allem „Emma“-Gründerin Alice Schwarzer auf den Plan. Im Spiegel giftete Schwarzer, Hermans Botschaft sei eine „Suada zwischen Steinzeitkeule und Mutterkreuz“.
Davon ließ sich Eva Herman davon nicht beirren. Im Herbst 2006 folgte ihr bekanntestes Buch „Das Eva Prinzip“. Der Buchklappentext bietet einen Einblick in das Werk:
Eva Herman plädiert für eine Rückkehr zur traditionellen Wahrnehmung der Geschlechter, um die Familie und damit die ganze Gesellschaft vor dem Aussterben zu bewahren. Zurück in die Steinzeit? Nur auf den ersten Blick. Auf der Suche nach Bestätigung haben sich die Frauen in eine männliche Rolle drängen lassen, angriffslustig, aggressiv, zu Teilen selbstherrlich, und nun haben sie auch den letzten Schritt vollzogen: Sie wollen nicht mehr gebären. Der Schlüssel zur Änderung der dramatischen gesellschaftlichen Situation sind die Frauen, erklärt Eva Herman überzeugend. Deshalb ist es das zentrale Anliegen des Buches, Frauen ihre Weiblichkeit neu entdecken zu lassen. Am Beispiel ihres eigenen Lebens stellt sie die entscheidenden Fragen: Was macht mich glücklich? Ist das Spaßprinzip alles? Was bleibt, was gibt meinem Leben Halt und Sinn? Ein mutiges, überzeugendes Buch, das das Leben jeder Frau verändern wird – und vielleicht auch das Leben einiger Männer.
In Kommentaren machte die TAZ daraus im November 2006 das „Eva-Braun-Prinzip“.
Am Ende eines beispiellosen Kesseltreibens stand der TV-Eklat bei Johannes B. Kerner im Oktober 2007. Er warf Eva Herman aus seiner Sendung. Der NDR beendete die Zusammenarbeit mit ihr.
Mit den Argumenten von Eva Herman beschäftigten sich weder Schwarzer, die TAZ, noch Johannes B. Kerner und auch nicht die meisten der empörten Journalisten-Kollegen. Es tat daher gut, am Freitag in Erfurt, die Argumente im Zusammenhang zu hören.
Die Familie muss im Mittelpunkt aller staatlichen Bemühungen stehen.
Das Grundgesetz betont die Rolle der Familie und auch Eva Herman tut dies immer wieder. Sie spricht überzeugend von frühkindlicher Bindung, von Vertrauen und Elternkompetenz. Auch zur aktuellen Diskussion um die Kinderechte im Grundgesetz nimmt sie Stellung. Keinem Kind wird damit wirklich geholfen, lediglich das Gewissen der Gesellschaft beruhigt.
Eva Herman hat mit ihren Worten recht. Ich habe ihr am Freitag Abend deshalb gesagt:
„Ich kann jedes ihrer Worte unterstreichen. Ihnen gebührt Respekt, Dank und Anerkennung. Ihre Worte sind richtig und notwendig. Jeder aber der in unserer medialen Welt dies, insbesondere auch als Politiker sagt, ist erledigt, oder wird vom Mainstream der Medien erledigt.“
Ich wünsche mir, dass mehr Menschen ihre Meinung öffentlich kundtun. Ich bin überzeugt, die Mehrheit der Eltern denkt wie Eva Herman. Und das ist gut so.
Am Ende des Abends las Eva Herman aus ihrem aktuellen Buch „Das Prinzip Arche Noah“. Aus dem Buchklappentext:
Hohe Scheidungsraten, verwahrloste Kinder, gewaltbereite Jugendliche, all das ist kein Zufall. Mittlerweile wird uns bewusst, dass eine Gesellschaft, die ihre sozialen Werte verliert, auf Dauer nicht funktionieren kann. Mit dem Prinzip Arche Noah knüpft Eva Herman engagiert an die Leitdebatten der Gegenwart an. Sie trägt die Fakten zusammen, erläutert die Diagnosen, und sie entwickelt Perspektiven einer Überlebensstrategie, die den Menschen und seine Bedürfnisse nach Orientierung, Verlässlichkeit und Liebe ernst nimmt. Denn „Familie“ ist weit mehr als nur eine tradierte Form des Zusammenlebens – sie ist der soziale Kitt unserer Gesellschaft, ohne den wir verarmen werden.
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